Zum 02. Juni hat die Thüringer Aufbaubank die Informationen zur ILU Investitionsförderung überarbeitet. Dabei wurden die Stichtage zur Einreichung von Förderanträgen 2025/2026 aktualisiert. Aufgrund des Antragsvolumens zum ersten Stichtag 2025 und damit freien Budgets wird ein weiterer Stichtag in 2025 für Teil D angeboten. Antragsstichtag ILU 2023 für Teil D ist der 31. August 2025. Der nächste Antragsstichtag ILU 2023 für Teil A, B, C und D wird voraussichtlich der 31. März 2026 sein.
Weiterhin wird informiert, dass die Anlage 3 Förderung von spezifischen Investitionen zum Umwelt- und Klimaschutz (SIUK) der Förderrichtlinie ILU 2023 angepasst wurde. Die wesentlichsten Änderungen bestehen darin, dass Emissionsminderungsmaßnahmen bei flüssigen Wirtschaftsdünger- und Festmistlagerstätten unabhängig von Stallbauten förderfähig sind. Auch können Maschinen und Geräte der Außenwirtschaft gemäß Anlage 3 Teil A wieder bezuschusst werden.
Ab sofort stehen ebenfalls die fortgeschriebenen Positivlisten für Maschinen und Geräte der Außenwirtschaft für die Teile A, B und C unter Downloads zur Verfügung. Ebenso wurden die Auswahlkriterien ILU 2023 Teil A bis C ab 2025 angepasst, vorbehaltlich der Bestätigung des regionalen Begleitausschusses. Dieser findet am 19. Juni statt und wird darüber beraten.
Die Antragstellung erfolgt wie gewohnt über das TAB-Förderportal. Dort finden sich alle notwendigen Antragsunterlagen. Weiterführende Informationen zur Antragsbearbeitung im Förderportal finden sich im Merkblatt zum Antrag.
Am 5. Juni fanden die „Investor Days Thüringen“ in der historischen Peterskirche in Erfurt statt. Die Veranstaltung bot eine Plattform für Gründerfirmen, ihre innovativen Geschäftsmodelle vorzustellen und sich mit Investoren und Branchenexperten zu vernetzen. Vertreten waren Unternehmer, Entwickler und Fachleute aus den Bereichen Gesundheit, Entwicklung nachhaltiger Materialien und Landwirtschaft.
Der Thüringer Bauernverband (TBV) war als Branchenvertreter und Netzwerkpartner vor Ort und konnte Kontakt zu einem aufstrebenden Unternehmen im Bereich der digitalen Agronomie knüpfen: Pheno-Inspect. Vorgestellt wurde das Unternehmen von Dr. Philipp Lottes, der demonstrierte, wie agronomische Entscheidungen künftig auf der Grundlage unabhängiger Datenauswertung getroffen werden können. Die Basis dieser Innovation ist ein KI-gestütztes Bildanalysesystem, das mithilfe von Drohnen Luftbilder von Anbauflächen erstellt und diese automatisch auswertet. Mögliche Anwendungsbereiche sind bisher die Erkennung von Unkraut-Hotspots, Biomasseschätzungen, Bestimmungen der Blütestadien und der Analyse von Stressindikatoren.
Dank der stetig sinkenden Anschaffungskosten für Drohnen ermöglicht die Lösung eine schnelle, datenbasierte Entscheidungsfindung bei niedrigen Betriebskosten.
Aktuell arbeitet Pheno-Inspect an einer benutzerfreundlichen und intuitiv bedienbaren Oberfläche. Der Einsatz auf Testbetrieben ist für das Jahr 2026 geplant. Das Unternehmen wird sich auf der diesjährigen Agritechnica präsentieren.
Betriebe, die Interesse an einer Teilnahme als Testbetrieb haben, können sich beim TBV unter Tel.: +49 (0)361 262 532 06 melden.
Positive Rückmeldungen gab es von den Veranstaltern über die Präsenz des TBV. Sie bestätigten den Bedarf, innovative Agrartechnologien aktiv in die Praxis einzubringen und gemeinsam mit regionalen Partnern weiterzuentwickeln.
Der Deutsche Bauernverband (DBV) hat eine aktualisierte Version des Ratgebers Stalleinbrüche - Handlungsempfehlungen für betroffene Tierhalter veröffenlicht.
Mit diesem Faktencheck informiert der DBV betroffene Landwirte über den Umgang mit Stalleinbrüchen, Möglichkeiten zur Vorbeugung, über die juristische Bewertung des widerrechtlichen Eindringens in Ställe und der Veröffentlichung hierbei erlangter Bild- und Videomaterialien sowie
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Zum 2. Juni nimmt Beate Köber-Fleck ihre Tätigkeit als Hauptgeschäftsführerin des Thüringer Bauernverbandes (TBV) auf.
Beate Köber-Fleck ist auf einem landwirtschaftlichen Betrieb aufgewachsen und hat ihr Bachelor- und Masterstudium der Agrarwissenschaften in Hohenheim erfolgreich abgeschlossen. Sie bringt somit fundierte fachliche Kompetenzen sowie eine tief verwurzelte und persönliche Verbindung zur Landwirtschaft mit.
Beruflich arbeitete sie bisher in Führungspositionen in der Agrartechnik und Müllerei. Zuletzt war sie als Leiterin Vertrieb Ost und Standortkoordinatorin bei der Roland Mills United GmbH & Co. KG in Bad Langensalza tätig. Zuvor arbeitete sie mehrere Jahre bei der CLAAS KGaA mbH unter anderem in leitenden Positionen im Projektmanagement, der Produktstrategie und der Unternehmensentwicklung.
Mit ihrer vielfältigen Expertise ist Beate Köber-Fleck gut aufgestellt, um die Interessen der Thüringer Landwirte zu vertreten und den Verband gemeinsam mit dem Ehrenamt sowie den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern strategisch weiterzuentwickeln.
Vor drei Jahren wurde die Sammelantragstellung auf das rein onlinebasierte System im Portal PORTIA und Authentifizierung mit dem Personalausweis in Thüringen eingeführt. Viele Mitglieder haben sich beim Thüringer Bauernverband (TBV) zum Umgang mit dem Portal gemeldet. Fehlermeldungen oder Änderungswünsche hat der TBV in der Arbeitsgruppe (AG) Antragstellung und Kontrollen oder auch im bilateralen Gespräch mit dem Thüringer Ministerium für Wirtschaft, Landwirtschaft und Ländlichen Raum direkt ansprechen können. Viele Probleme und Startschwierigkeiten wurden mittlerweile abgestellt.
Herausforderungen und der Wunsch nach notwendigen Instrumenten bestehen aber nach wie vor. Grund genug mit einer kleinen Umfrage zum Portal PORTIA den aktuellen Stand abzufragen. Die Antworten dienen unter anderem, um in der AG Antragstellung und Kontrollen die Themen besser zu platzieren, zu diskutieren sowie eine verbesserte Funktionalität einzufordern.
Wir bitten um zahlreiche Teilnahme an der Umfrage bis zum 30. Juni 2025!
+++Hier geht es zur Umfrage+++
Rücksendung bitte an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Die Frist für die Umsetzung des Tierhaltungskennzeichnungsgesetzes (THKG) soll vom 1. August 2025 auf den 1. März 2026 verschoben werden. Darauf haben sich am 22. Mai Agrarpolitiker der Union und SPD in Berlin verständigt. Ein entsprechender Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen wurde bereits am
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Am vergangenen Mittwoch (28. Mai) fand ein Koalitionsausschuss statt. Union und SPD haben dabei ein Sofortprogramm angekündigt, das zahlreiche Maßnahmen aus dem Koalitionsvertrag enthält und bis Mitte 2026 umgesetzt werden soll.
Der Deutsche Bauernverband (DBV) begrüßte die Ergebnisse. "Die Richtung stimmt", erklärte DBV-Präsident Joachim Rukwied dazu.
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Der Fachausschuss (FA) Ökologischer Landbau des Deutschen Bauernverbandes (DBV) kam am Freitag (23. Mai) zu einer Online-Sondersitzung „Öko-Tierhaltungsregeln“ zusammen. Tagesordnungspunkte waren die Lobby-Aktivitäten zur Verhinderung einer alternativlosen Öko-Weidepflicht für das Milchvieh (Kühe, Ziegen, Schafe). Es wurde über die Alternativen zur Weidepflicht für Öko-Wiederkäuer, insbesondere Milchvieh und Nachzucht berichtet. Der DBV und der Bayrische Bauernverband kooperieren zu dem Thema seit Februar eng mit Naturland in Form von Briefen an Kommissar Hansen sowie an die Landwirtschaftsminister der Bundesländer. Für diese wurden Informationen zu den Hintergründen und alternative Möglichkeiten erstellt und die im Auftrag von Naturland erstellten Rechtsgutachten und Tierwohl-Gutachten beigefügt.
Intensiv wurde zuletzt auch mit den Österreichischen Verbänden kommuniziert. Weitere Entwicklungsblockaden in der Tierhaltung durch das EU-Öko-Tierhaltungsrecht, wie der überflüssige Pflicht-Grünauslauf für Junggeflügel in der ersten Voraufzuchtphase ab 2030 wurden ebenfalls beraten. Der DBV-FA Ökolandbau vereinbarte in den nächsten Jahren eine Gesamtstrategie für eine fachgerechte und tierwohlgerechte Öko-Tiergesetzgebung Richtung der deutschen Bundesländer und vor allem der EU-Kommission, zu verfolgen.
Einmal im Jahr findet beim Kreisbauernverband (KBV) Nordhausen die nun schon zur guten Tradition gewordene erweiterte Vorstandssitzung, zu der auch die Betriebsleiter der Mitgliedsunternehmen eingeladen werden, statt. Diesmal war es am 21. Mai in Günzerode wieder soweit und hierzu waren erstmalig auch die Mitgliedsbetriebe aus dem benachbarten Bauernverband (BV) Kyffhäuserkreis eingeladen, da die Themen von allgemeinem Interesse waren.
Nadja Gipser, Referentin des Thüringer Bauernverbandes, informierte über die rechtlichen Grundlagen sowie über Unterschiede von landwirtschaftlichen u. nichtlandwirtschaftlichen Transporten und was hierbei zu beachten ist.
Von der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) Kassel wurde Hartmut Fanck begrüßt. Er referierte zur Beitragsanpassung bzw. Umstellung der Landwirtschaftlichen Krankenkasse (LKK).
Auch die Kreissparkasse (KSK) Nordhausen möchte in Zukunft Partner für die Landwirtschaftsbetriebe sein. Jan Oberbüchler, Vorstandsmitglied der KSK, gab hierzu Auskünfte bzgl. möglicher Finanzierungsmöglichkeiten.
Am 20./21. Mai haben sich die Sozialreferenten der Landesbauernverbände und des Deutschen Bauernverbandes (DBV) zu einer Tagung in Erfurt getroffen.
Wesentliche Themen waren die Beiträge zur Landwirtschaftlichen Krankenversicherung und der Stand der Überprüfung der Standardeinkommenswerte im neuen Beitragssystem, die Beiträge zur Landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft, insbesondere die Auswirkungen auf die Beiträge durch die geplante neue Berufskrankheit „Parkinsonsyndrom durch Pestizide“ sowie die Betriebs- und Haushaltshilfe. Hierzu gab es einen intensiven Austausch mit Referenten der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG).
Behandelt wurden auch die Themen Sozialhilfeanspruch, Sozialhilferegress und Elternunterhalt, Herausforderungen bei Beschäftigung von Saisonkräften (Mindestlohn, 70-Tage-Regelung, Drittstaatsangehörige), geplante Maßnahmen der neuen Bundesregierung im Bereich Arbeit und Soziales sowie Vorhaben der neuen Arbeitsgruppe zur Suizidalität in der grünen Branche im Rahmen des Nationalen Suizidpräventionsprogramms für Deutschland (NaSPro).
Das Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH) startet eine Neuauflage des "Netzwerks Leitbetriebe Pflanzenbau". Rund 100 Betriebe unterschiedlicher Größe und aus allen Regionen Deutschlands können Teil des dreijährigen Netzwerks werden. Bewerbungen konventioneller und ökologischer Betriebe nimmt die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) bis zum 31. Juli 2025 entgegen.
Bereits von 2021 bis 2025 nahmen rund 100 Betriebe aus ganz Deutschland am Projekt-Netzwerk teil. Damals wie heute ist es das Ziel, sowohl konventionell als auch ökologisch wirtschaftende Ackerbau- und Gemischtbetriebe deutschlandweit stärker zu vernetzen und die moderne, umwelt- und ressourcenschonende Landwirtschaft der Öffentlichkeit näherzubringen.
Ein Fokus liegt auf dem intensiven Wissensaustausch. Bei gegenseitigen Betriebsbesichtigungen lernen sich die Teilnehmenden "live" kennen und können vor Ort unterschiedliche Ansätze im Ackerbau erleben. Besonders produktiv war in der vergangenen Laufzeit ebenso die Online-Seminarreihe "Praxis-Talk". Hier stellen die Betriebe selbst praktikable und innovative Ansätze entlang der Handlungsfelder der Ackerbaustrategie 2035 vor. Diese diskutierten sie im Anschluss mit verschiedenen Expertinnen und Experten.
Teil des "Netzwerks Leitbetriebe Pflanzenbau" ist es, die lokale und regionale Öffentlichkeit auf die jeweiligen Höfe einzuladen. Dazu veranstalten die Netzwerkbetriebe beispielsweise Hoffeste oder Führungen für Schulklassen. Im direkten Austausch bringen die Landwirtinnen und Landwirte den Besuchern so den Ackerbau näher und schaffen mehr Transparenz und Verständnis.
Bei der Planung und Umsetzung öffentlichkeitswirksamer Maßnahmen erhalten die Netzwerkbetrieb fachkundige Hilfe in der Medienkommunikation und Veranstaltungsplanung. Eine Koordinationsstelle berät bei der Organisation von Terminen auf dem Betrieb, hilft in Fragen der Presse- und Öffentlichkeitsarbeit sowie bei der Produktion von Videos, Broschüren und weiterem Informationsmaterial. Zusätzlich können die Landwirte und Landwirtinnen auch an Fortbildungsmöglichkeiten zu Themen wie Pressearbeit, Pädagogik und Kommunikation teilnehmen.
Teilnahmebedingungen:
Betriebsleitende landwirtschaftlicher Betriebe können ihr Interesse an einer Zusammenarbeit im "Netzwerk Leitbetriebe Pflanzenbau" bis zum 31. Juli 2025 online bei der BLE bekunden. Informationen zur Bekanntmachung gibt es hier.
Hintergrund:
Mit dem Netzwerk Leitbetriebe Pflanzenbau setzt das BMLEH die Ackerbaustrategie 2035 konkret um. In der Ackerbaustrategie liegen die Schwerpunkte auf einer zukunftsorientierten und nachhaltigen, das heißt ökonomisch, ökologisch und sozial tragfähigen, Bewirtschaftung. Zum anderen geht es um die Versorgung der Gesellschaft mit qualitativ hochwertigen Lebensmitteln, Futtermitteln und biogenen Rohstoffen.
Fehlende Niederschläge führen in weiten Teilen des Freistaates zu verminderten Aufwüchsen bei Wiesen und Weiden. Der Mais kommt nicht so richtig in Gang. Daher sehen einige Betriebe die Futterversorgung mit Sorge. Wir möchten daher auf unsere noch immer aktive Futterbörse des Thüringer Bauernverbandes hinweisen. Diese finden Sie hier oder unter www.tbv-erfurt.de unter Service-Leistungen > Futterbörse.
Sie haben Futtermittel abzugeben oder suchen für Ihre Tierhaltung Futter? Wenden Sie sich mit Ihrer Anfrage gerne per E-Mail mit dem Betreff „Futterbörse“ an: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Das Einstellen von Angeboten und Gesuchen ist kostenlos und ein Angebot für alle landwirtschaftliche Betriebe in Thüringen!
Die Europäische Union stellt Deutschland eine finanzielle Unterstützung in Höhe von 4,8 Millionen Euro zur Verfügung, um die wirtschaftlichen Folgen des Ausbruchs der Maul- und Klauenseuche (MKS) Anfang des Jahres abzufedern. Die Hilfen richten sich insbesondere an
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Hier erhaltet ihr Informationen rund um die Landwirtschaft - Themen, die bewegen: 🧑⚖️ Agrarpolitik & Verbandsarbeit – Einschätzungen, Positionen & Beschlüsse 🌍 Berichte aus Kreisbauernverbänden & Regionen 📢 Stimmen aus der Praxis 📈 Förderungen & Programme – Was läuft, was kommt, was hilft 🌾 Entwicklungen, Ausblicke, Einschätzungen 📅 Veranstaltungen & Termine – Messen, Demos, Fachtreffen
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Ab sofort erhaltet ihr die Informationen des Thüringer Bauernverbandes e.V. direkt bequem über WhatsApp! Bleibt immer auf dem Laufenden über agrarpolitische Entwicklungen, Verbandsaktivitäten und wichtige Termine rund um die Thüringer Landwirtschaft.
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Am 22. Mai 2025 stimmte das Plenum des Europäischen Parlaments mit 411 Ja-Stimmen, 100 Nein-Stimmen und 78 Enthaltungen für den Kommissionsvorschlag ohne Änderungen zur schrittweisen Erhöhung der Wertzölle auf stickstoffhaltige Düngemittel aus Russland und Belarus. Das Parlament folgt damit den Mitgliedstaaten,
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Bildungsvertreter vom Haupt- und Ehrenamt aller Landesverbände trafen sich am 19. und 20. Mai im hessischen Friedrichsdorf zur jährlich stattfindenden Präsenzveranstaltung des Fachausschuss Berufsbildung und Bildungspolitik des Deutschen Bauernverbandes (DBV).
Torben Eppstein und Anne Fay vom gastgebenden hessischen Bauernverband stellten die Ausbildung in den grünen Berufen in Hessen
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Am 5. Juni, ab 9:00 Uhr findet der Feldtag zur Bekämpfung von Ackerfuchsschwanz statt. Der vom Thüringer Landesamt für Landwirtschaft und Ländlichen Raum geplante Feldtag findet auf einem Versuchsfeld des Landwirtschaftlichen Zentrums „Hörseltal“ e.G. Mechterstädt im Landkreis Gotha statt.
Eine Anmeldung ist aufgrund der begrenzten Teilnehmerzahl zwingend erforderlich.
Bitte melden Sie sich bis spätestens 02. Juni 2025 bei Katrin Ewert unter Tel.: +49 (0)361 574 047 101 oder E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! an.
Das Programm gibt es hier.
Foto: TLLLR
Am 21. Mai hat die Europäische Kommission die Durchführungsverordnung zur Nicht-Zulassung von Flufenacet veröffentlicht. Demnach müssen die Mitgliedstaaten spätestens am 10. Dezember 2025 die Zulassungen für Pflanzenschutzmittel aufheben, die Flufenacet als Wirkstoff erhalten. Damit wurde die Genehmigung für den Wirkstoff Flufenacet trotz
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In den Ausschüssen des Deutschen Bundestages werden Gesetzgebungen vorbereitet, beraten und koordiniert. In der vergangenen Woche hat der Bundestag seine Ausschüsse eingesetzt.
Am Mittwoch (21. Mai) fand die konstituierende Sitzung des Ausschusses für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat statt. Der CDU-Abgeordnete Hermann Färber wurde dabei mit 29 von 30 möglichen Stimmen erneut zum Vorsitzenden des Ausschusses gewählt.
Anbei erhalten Sie einen Überblick über den Ausschuss für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat sowie über den Ausschuss für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit, in dem Lorenz Gösta Beutin (Die Linke) zum Vorsitzenden gewählt wurde.
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Am 19. Mai hatte die Ministerin für Soziales, Gesundheit, Arbeit und Familie, Katharina Schenk, das Präsidium des Landseniorenverbandes Thüringen zum Gespräch eingeladen. Ausgehend von dem Brief des Landseniorenverbandes an die Thüringer Ministerien zum 100-Tage-Programm der Landesregierung erläuterte die Ministerin, wie die Probleme der medizinischen Versorgung, stationäre und häusliche Pflege angepackt werden. Ein Pflegeentwicklungsplan soll am 30. Juni 2025 vorgestellt werden, der u.a. zum Ziel habe, das Netz der Pflegestützpunkte weiter auszubauen. In breitem Umfang wurde auch zu den Problemen der hausärztlichen Versorgung und der Krankenhaus-Transformation diskutiert. Dabei gab die Ministerin zu verstehen, dass eine Änderung der Krankenhauslandschaft aus personellen und ökonomischen Gründen unabdingbar sei.
Noch keine endgültige Lösung gebe es hinsichtlich der Entlastung und Unterstützung pflegender Angehöriger, aber es werde daran gearbeitet, die beste Lösung zu finden. Weiterhin wurde die Umsetzung und weitere Entwicklung des Landesprogrammes Solidarisches Zusammenleben (LSZ) und die Aktivitäten im Rahmen des AGATHE-Programmes besprochen.
Auch die zunehmende Bürokratie im Gesundheitswesen war ein Diskussionsthema. Die Ministerin informierte, dass ein Bürokratieentlastungsgesetz vorbereitet werde. Beispiele für bürokratische Hürden, z.B. bei kreisübergreifenden Maßnahmen, zur Einführung der elektronischen Patientenakte, bei der Bildung von Seniorenbeiräten, z.B. im Ilm-Kreis, sowie in der unterschiedlichen Auslegung von Gesetzen und Verordnungen durch die Kreisveterinärämter führten die Präsidiumsmitglieder an.
Ministerin Schenk schlug vor, im Herbst erneut ein solches Gespräch zu führen und sich gegenseitig zu den Problemen und Entwicklungen zu informieren.
Am 13. Mai führte das Präsidium des Thüringer Landseniorenverbandes seine Sitzung gemeinsam mit dem Vorstand des Landseniorenverbandes Kyffhäuserkreis in Sondershausen durch. Neben dem Vorstand und weiteren Mitgliedern des Gastgeberverbandes nahmen an der Beratung auch der Vorsitzende des Bauernverbandes Kyffhäuserkreis, Dr. Wolfgang Peter, und Geschäftsführer Uwe Ropte teil. In Vertretung der Landrätin, Antje Hochwind-Schneider, informierte Angela Görg vom Pflegestützpunkt Kyffhäuserkreis über die Seniorenbetreuung und Pflege im Kreis sowie die speziellen Aufgaben des Pflegestützpunktes.
Das Präsidium beriet zur Vorbereitung der Jahrestagung am 26. Juni 2025, an der auch Ministerpräsident Mario Voigt teilnehmen wird. Ein Vortrag von Prof. Dr. Stefan Michel wird das Thema 500 Jahre Bauernkrieg aus der Sicht eines Kirchenhistorikers beleuchten.
Der Vorsitzende des Landseniorenverbandes Kyffhäuserkreis, Gerhard Kleinsteuber, berichtete über die vielfältigen Aktivitäten im Kreis. Neben Vorträgen, Feierlichkeiten und gemeinsamen Ausflugsfahrten sind auch Wanderungen und Bildungsveranstaltungen auf dem Arbeitsplan des Verbandes. Hemmend auf die Verbandsarbeit würden sich die Schwierigkeiten, geeignete Räumlichkeiten für die Veranstaltungen zu finden, auswirken. Auch die kritische Situation in der hausärztlichen Versorgung würde von den Mitgliedern immer wieder angesprochen. Durch die Intensivierung der Zusammenarbeit mit den Verantwortlichen des Landratsamtes soll die Seniorenarbeit im Kreis noch weiter verbessert werden. Dabei können sich die Landsenioren auf die Unterstützung des Bauernverbandes verlassen, versicherte Dr. Wolfgang Peter. Das Landeserntedankfest am 5. Oktober 2025 in Bad Frankenhausen und die Veranstaltungen zum Jubiläum 500 Jahre Bauernkrieg seien ebenfalls Schwerpunkte in der Verbandstätigkeit in diesem Jahr.
Die Veränderung der Zuständigkeiten zur Umsetzung des Ehrenamtsgesetzes über die Staatskanzlei und Ehrenamtsstiftung wurde mit der Hoffnung diskutiert, dass keine neuen bürokratischen Hürden entstehen.
Die Landvolkbildung Thüringen (LVB) bietet am 11. Juni 2025 bei der Agrargenossenschaft „Rhönperle“ eG in Bremen/Geisa eine Schulung zum Umgang mit Mähdreschern an. Diese richtet sich nicht nur an die Fahrer der Maschinen, sondern auch an die Mitarbeitenden, welche die Maschinen fit halten.
Die Schulung wird sich im theoretischen Teil mit Abscheidesystemen und den theoretischen Leistungsvermögen der Drescher befassen. Nach dem Auffrischen der Baugruppen gibt es eine Einweisung in die Einstellmöglichkeiten, das Risikopotential sowie die Optimierungschancen. Zudem wird theoretisch auf die Bordelektronik eingegangen.
Im praktischen Teil stehen die verschiedenen Wartungsarbeiten im Fokus, dies erfolgt am Drescher vor Ort.
Die Schulung wird analog am 12. Juni 2025 rein für Auszubildende angeboten.
Ihre Anmeldung oder Fragen richten Sie an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!.
Weiter Informationen und den Flyer zur Veranstaltung finden Sie hier.
Eine zuverlässige und leistungsfähige Mobilfunkversorgung ist für die Landwirtschaft unverzichtbar und eine Grundvoraussetzung für digitale Teilhabe und eine vernetzte Gesellschaft. In einer gemeinsamen Initiative von Bund, Ländern und Kommunen sind alle Bürgerinnen und Bürger aufgerufen, während der ersten Mobilfunk-Messwoche vom 26. Mai bis 1. Juni die Netzverfügbarkeit vor Ort zu erfassen. Gerade in ländlichen oder topografisch anspruchsvollen Regionen ist dies eine gute Möglichkeit, den Status quo zu erfassen. Der Deutsche Bauernverband und der Thüringer Bauernverband rufen alle Landwirtinnen und Landwirte auf, sich hieran zu beteiligen und aktiv zur Verbesserung der Versorgungserfassung beizutragen. Mithilfe der kostenlosen App der Bundesnetzagentur zur Breitbandmessung soll bundesweit die Netzverfügbarkeit vor Ort erfasst werden.
Warum teilnehmen?
Wie teilnehmen?
Laden Sie die App der Bundesnetzagentur zur Breitbandmessung herunter (Android/iOS) und messen Sie die Netzqualität in Ihrem Betrieb und auf dem Feld – immer dann, wenn Sie unterwegs sind. Jede Messung zählt! Je mehr Personen teilnehmen, desto präziser wird das Bild der Netzabdeckung. Nutzen Sie die Chance, die digitale Infrastruktur aktiv mitzugestalten!
Weitere Infos zur App und zur Mobilfunkmesswoche finden Sie auf www.check-dein-netz.de.
Am 15. Mai 2025 fand in Bösleben die turnusmäßige Mitgliederversammlung des Land- und Forstwirtschaftlichen Arbeitgeberverbandes Thüringen e.V. (LuFAGV) statt. Die gut besuchte Veranstaltung bot neben einem fachlichen Austausch auch wichtige Weichenstellungen für die zukünftige Arbeit des Verbandes.
Neuwahlen des Präsidiums
Zentraler Tagesordnungspunkt war die Neuwahl des Präsidiums. Präsident Uwe Kühne (Agrargesellschaft Friedrichsthal mbH) wurde in seinem Amt bestätigt. Ebenfalls wiedergewählt wurden Ines Heßelbach (Agrargenossenschaft Queienfeld e.G.) als Vizepräsidentin sowie die bisherigen Präsidiumsmitglieder:
Neu ins Präsidium wurde Daniela Lückmann von der LEAG Agrar AG Leubingen gewählt.
Aus dem Präsidium verabschiedet wurden Rainer Ackermann (Agrargesellschaft Griesheim mbH) und Uwe Läufer (LEAG Agrar AG Leubingen), die dem Gremium viele Jahre mit großem Engagement angehörten. Besonders Rainer Ackermanns Verdienste im Bereich der Berufsausbildung fanden hohe Anerkennung. Der Verband dankt beiden ausdrücklich für ihre langjährige, engagierte Mitarbeit.
Da beide leider nicht persönlich teilnehmen konnten, werden sie zur nächsten Präsidiumssitzung offiziell verabschiedet.
Agrarpolitische Schwerpunkte im Mittelpunkt
Im Bericht des Präsidenten Uwe Kühne standen neben einem Rückblick auf das vergangene Verbandsjahr insbesondere die bevorstehenden Tarifverhandlungen sowie die aktuellen politischen Debatten rund um den gesetzlichen Mindestlohn im Fokus.
Dr. Klaus Wagner, Präsident des Thüringer Bauernverbandes, sowie Thomas Lettau, Abteilungsleiter für Landwirtschaft und Ländlichen Raum im Thüringer Ministerium für Wirtschaft, Landwirtschaft und Ländlichen Raum (TMWLLR), richteten ihre Grußworte an die Versammlung. Beide betonten die zunehmenden wirtschaftlichen und politischen Herausforderungen für die Branche und unterstrichen die Bedeutung einer starken Interessenvertretung.
Dr. Wagner ging auf die überwiegend positive Zusammenarbeit mit der neuen Landesregierung, insbesondere mit dem Wirtschaftsministerium ein, das zugleich für den Landwirtschaftsbereich zuständig ist und verwies auch auf konkrete Erfolge der verbandlichen Arbeit der letzten Monate, darunter die Wiedereinführung der Drittelfinanzierung bei der Tierkörperbeseitigung durch das Land, die Rücknahme des geplanten Thüringer Agrar- und Forststrukturgesetzes, Fortschritte bei der Düngeregelung auf gefrorenen Böden sowie Initiativen zur Stoffstrombilanz und beim Flächenregister. Auch die angekündigte Wiederaufnahme der Agrardieselförderung wurde von ihm als wichtiger politischer Schritt gewertet. „Die Herausforderungen werden nicht weniger, sondern komplexer“, so verdeutlichte er, wie wichtig eine engagierte und koordinierte Verbandsarbeit ist.
Ein inhaltlicher Schwerpunkt der Versammlung war die seit dem 1. Januar 2025 geltende soziale Konditionalität. Nicole Spieß, Hauptgeschäftsführerin des Gesamtverbandes der Deutschen Land- und Forstwirtschaftlichen Arbeitgeberverbände (GLFA), informierte ausführlich über die neuen Anforderungen und deren praktische Auswirkungen auf die Betriebe. Sie ging zudem auf die Aktivitäten des Gesamtverbandes im Rahmen der Sondierungsgespräche mit der neuen Bundesregierung ein und erläuterte den aktuellen Stand der Debatte um den gesetzlichen Mindestlohn. Die Entscheidung der Mindestlohnkommission zur Höhe des Mindestlohns ab Januar 2026 wird zum 30. Juni erwartet.
Am 14. Mai tagte in Gernewitz in erster Sitzung 2025 der Berufsbildungsausschuss des Thüringer Landesamt für Landwirtschaft und Ländlichen Raum (TLLLR). Dieser setzt sich je Wirtschaftsbereich aus Vertretern der Arbeitgeber, Arbeitnehmer und Berufsschulpersonal und Vertretern der Fachbehörden und Gästen zusammen.
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Am vergangenen Freitag (16. Mai) stimmte der Thüringer Landtag über einen gemeinsamen Antrag von CDU, BSW und SPD „Meisterförderung stärken — Fachkräfte und Gründungen für Thüringens Zukunft sichern“ ab. Dieser wurde mit den Stimmen der Antragsteller angenommen.
Ergebnisse für die grünen Berufe:
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Unser komplettes Dienstleistungsangebot finden Sie hier zum Download: Dienstleistungangebot der Initiative Heimische Landwirtschaft (PDF). Auf Seite 1 gibt es einen Überblick über unsere Grafik-Angebote, auf Seite 2 finden Sie das Social Media-Angebot. Mitglieder und Fördermitglieder profitieren von besonders günstigen Preisen!
Für ein individuelles Angebot oder Fragen steht Ihnen Frau Evelyn Zschächner sehr gerne zur Verfügung unter E-Mail:Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! oder Tel.: +49 (0)361 262 533 30.
Der Präsident des Deutschen Bauernverbandes Joachim Rukwied begrüßte die Ankündigung von Bundeslandwirtschaftsmnister Alois Rainer in seiner Regierungserklärung vom 15. Mai, die Landwirtschaft als wichtigen Wirtschaftszweig und unverzichtbaren Teil der Gesellschaft anzuerkennen und zu stärken. „Die Betonung von Unternehmertum und Wettbewerbsfähigkeit begrüßen wir, denn sie entspricht den
Herausforderungen, die unsere Branche zu bewältigen hat. Verlässliche Rahmenbedingungen schaffen Planungssicherheit und fördern Investitionen. Die angedeuteten Vereinfachungen und Entbürokratisierungen sind ein richtiger Schritt, müssen aber weiter konkretisiert und umgesetzt werden. Landwirtschaftliche Betriebe wollen ihren Beitrag zu mehr Tierwohl und Nachhaltigkeit leisten, dürfen dabei jedoch nicht allein gelassen werden. Es braucht eine verlässliche Balance zwischen Umwelt- und Klimaschutz einerseits und ökonomischer Tragfähigkeit andererseits. Damit die Landwirtschaft in Deutschland zukunftsfähig gestaltet werden kann und den Ansprüchen von Umwelt, Gesellschaft und Wirtschaft gerecht wird, ist ein intensiver Dialog mit der Praxis und die Einbeziehung ihrer Expertise unerlässlich. Wir ermutigen die Bundesregierung, Reformen im Sinne der Wettbewerbsfähigkeit zügig und beherzt umzusetzen“, so Bauernpräsident Rukwied.
Foto: Alois Rainer, Bundesminister für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (Quelle: Inga Haar).
Trotz deutlicher Kritik sowohl vom Handel als auch vom Deutschen Bauernverband rückt die Saatgut-Treuhandverwaltungs GmbH (STV) nicht von ihrem kürzlich gestarteten Vorgehen ab und überzieht den Landhandel zur Durchsetzung des Ernteguturteils weiterhin mit Abmahnungen und Unterlassungserklärungen.
Der Deutsche Raiffeisenverband hatte am vergangenen Montag (12. Mai) einen Brandbrief an den Vorstand des Bundes Deutscher Pflanzenzüchter (BDP) geschickt. Am Dienstag hatte sich der Berufsstand mit entsprechenden Äußerungen von Generalsekretär Bernhard Krüsken und dem Präsidenten des Thüringer Bauernverbandes Dr. Klaus Wagner in die Debatte eingeschaltet. Krüsken kritisierte das Verhalten der STV als inakzeptabel und warf ihr vor, das über Jahre aufgebaute konstruktive Verhältnis zwischen Landwirtschaft und Pflanzenzüchtung zu zerstören. Wagner sieht in den Forderungen eine weitere unzumutbare bürokratische Belastung für die Betriebe. Er betonte, dass die geforderten Daten immaterielles Eigentum der Betriebe seien und nicht weitergegeben werden könnten. Zudem würden mit dieser Datenerfassung gerade diejenigen bestraft, die sich regelkonform verhielten.
Wir bleiben bei unserer Empfehlung, nur eine allgemeine Bestätigung der ordnungsgemäßen Abwicklung in Sachen Nachbau bzw. Z-Saatguteinsatz abzugeben.
Am 12. Mai fand im Gasthaus „Zum Engel“ Haßleben die Mitgliederversammlung des Kreisbauernverbandes (KBV) Erfurt-Sömmerda statt. Der Vizepräsident des Thüringer Bauernverbandes Dr. Wolfgang Peter und der Kreisvorsitzende Alexander Amberg referierten zum Landwirtschaftsjahr 2024, der verbandlichen Arbeit im vergangenen Jahr, die wesentlich vom Superwahljahr 2024 bzw. der Diskussion um Bürokratieabbau geprägt war, sowie den agrarpolitischen Herausforderungen 2025. Dabei streiften sie eine weite Palette von Themen von Flächenverbrauch, über Fragen der Energiewende, der zunehmenden Trockenheit und deren potentiellen Auswirkungen, der Nachwuchsgewinnung bis zur Grundsteuer.
Zentrales Thema der Mitgliederversammlung war das 500jährige Jubiläum des Bauernkrieges. Dr. Nora Hilgert von den Museen Mühlhausen stellte in einen umfangreichen Vortrag Historie, Ursachen, Schauplätze und regionalhistorische Bezüge der damaligen Bewegung und der „Zwölf Artikel“ dar. Dabei war interessant, dass sich auch die Bauern um 1500 bereits mit Problemen, wie übermäßige Belastungen ihres wirtschaftlichen Lebens oder teils hohem Aufwand mit der alltäglichen Verwaltung und des Lehns-/Fronwesens (Bürokratie), befassen mussten. Sicher nicht eins zu eins vergleichbar, aber manche Themen scheinen die Landwirte über Jahrhunderte zu begleiten. Ein Grund mehr, solche Themen weiter anzugehen und immer wieder zu versuchen, diese in der Zukunft abzubauen.
Am 6. Mai wurde Friedrich Merz mit 325 von 618 abgegebenen Stimmen im zweiten Wahlgang zum 10. Bundeskanzler der Bundesrepublik Deutschland in der 21. Wahlperiode (2025-2029) gewählt. Im Anschluss an die erfolgreiche Wahl erhielt Friedrich Merz im Schloss Bellevue seine Ernennungsurkunde von Bundespräsident Steinmeier ausgehändigt. Im ersten Wahlgang verfehlte Merz die absolute Mehrheit um 6 Stimmen.
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In den letzten Wochen haben Antragsteller im Rahmen der KULAP-Maßnahme E1 und E2 verschiedenste Schreiben, von Anhörungsschreiben, Rückforderungs- und Änderungsbescheiden sowie Bescheide mit Sanktionierungen erhalten. Es gibt viel Unklarheit zu den genauen Inhalten, zu den Auswirkungen auf den Betrieb sowie zu den fachlichen Möglichkeiten für die Einhaltung der Rahmenbedingungen für die Erosionsmaßnahmen.
Aus diesem Grund hat der Thüringer Bauernverband eine Informationsveranstaltung beim Thüringer Ministerium für Wirtschaft, Landwirtschaft und Ländlichen Raum eingefordert.
Nächste Woche Montag (19. Mai) lädt das Thüringer Landesamt für Landwirtschaft und Ländlichen Raum (TLLLR) alle KULAP-Antragsteller E1/E2 zu einer Informationsveranstaltung zum Thema KULAP Maßnahmen E1/E2 ein. Die Veranstaltung soll die Möglichkeit bieten, sich über die Inhalte der Maßnahmen und deren Zuwendungsvoraussetzungen zu informieren.
Termin: 19.05.2025, ab 13 Uhr
Ort: online- Schulung
Das TLLLR bittet für die Planung um eine Bestätigung der Teilnahme bis zum 16. Mai beim jeweils zuständigen Agrarförderzentrum.
Zur Teilnahme an der Veranstaltung stehen folgende Einwahldaten zur Verfügung:
https://meet.thueringen.de/room/9748a72b-945c-4956-8813-68ccbd6a2a76?invite=e760c833-26d1-4d33-8e40-812339b7ece7
Telefonnummer: 0361 / 34946430
Konferenzkennung: 4 444 541 741
Konferenz-PIN: 953 193 860
(Foto: Dr. Marcus Schindewolf)
„Mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer ein Wirbeltier ohne vernünftigen Grund tötet." (§ 17 Nr.1 TierSchG)
Das Tierschutzgesetz nimmt den möglichen Verursacher von Tierleid in die Pflicht, derartiges durch vorbeugende Maßnahmen auszuschließen. Eine Aufgabe, die unsere Landwirte in eine hohe Verantwortung bringt und bei deren Lösung sie auf Unterstützung angewiesen sind.
Die Rettung von Rehkitzen und anderem Jungwild gerade zur Zeit der ersten Mahd, erlangte in den vergangenen Jahren zunehmend an Aufmerksamkeit. In den Monaten Mai/Juni werden mehrheitlich die Rehkitze gesetzt. Ihr gepunktetes Fell, kombiniert mit ihrem natürlichen Verhalten sich ins hohe Gras zu ducken, macht die Kitze nahezu unsichtbar für Fressfeinde. Dem gegenüber steht eine hochtechnisierte Landwirtschaft mit intensiver Grünlandbearbeitung, hohen Arbeitsgeschwindigkeiten und frühzeitigen Ernteterminen, die mit der Setzzeit des Rehwildes zusammenfallen. Somit werden Rehkitze sehr leicht zum Opfer moderner Erntemethoden.
Die Deutsche Wildtier Stiftung geht im Durchschnitt von einer konservativeren Zahl aus: Sie liegt bei vier Rehkitzen auf 100 Hektar Grünland. In Deutschland käme man nach dieser Berechnung auf 92.000 Kitze, die vom Mähtod auf rund 2,3 Millionen Hektar Fläche betroffen sind. Die Flächengröße ergibt sich aus dem per Schnittnutzung bewirtschafteten Dauergrünland in Deutschland zuzüglich der für den Grünfutteranbau genutzten Ackerflächen. Die Wahrheit liegt zwischen 100.000 und 50.000 betroffenen Rehkitzen! „Wer einmal ein Rehkitz mit abgemähten Beinen gesehen hat, das versucht aufzustehen und seine Mutter zu suchen, wird verstehen, dass schon ein ausgemähtes Rehkitz eins zu viel ist“, sagt Dr. Andreas Kinser, stellvertretender Leiter Natur- und Artenschutz der Deutschen Wildtier Stiftung. Zur Minimierung von Kitzverlusten gibt es sowohl sehr teure rein technische Lösungen als auch Kombinationen von einfachen und aktuell praktikablen Techniken. Gerade hier ist die Zusammenarbeit zwischen Jägern und Landwirten von großer Bedeutung.
Bereits vor einigen Jahren wurde damit begonnen, leistungsstarke Drohnen mit sensiblen Wärmebildkameras zur Rettung von Rehkitzen einzusetzen. Diese Methode ist sehr effizient und ermöglicht ein schnelles und zuverlässiges Absuchen von Wiesen auch mit dichten und hohen Aufwüchsen, welche anschließend gemäht werden können. An heißen Tagen ist es sinnvoll, die Flächen sehr früh am Morgen abzufliegen, wenn sich die Körpertemperatur des Tieres noch deutlich von der Umgebungstemperatur unterscheidet.
Viele Jäger und Landwirte möchten diese Technik zum Schutz von Rehkitzen einsetzen, nur ist es oft schwierig Drohnenpiloten in der Nähe zu finden. Inzwischen halten viele Kreisjagdverbände in Thüringen Drohnenteams und Helfer vor, welche von den Mitgliedern abgerufen werden können.
Kitzrettung ist Zusammenarbeit mit Jägern. Schreitet man ohne Wissen oder Einwilligung des jeweiligen Jagdpächters zur Tat, macht man sich schnell strafbar - selbst mit den besten Absichten. Nicht nur Jagdausübungsberechtigte suchen ehrenamtlich stundenlang zu mähende Wiesen ab, auch Nichtjäger sind immer häufiger im Einsatz. Doch dies kann zu Problemen führen.
Das unfachmännische aufsuchen und „retten“ kann nicht nur zu erheblichem Tierleid führen, sondern die „Retter“ setzen sich auch dem Risiko eines Strafverfahrens wegen Wilderei aus. Denn die Jungwildrettung darf immer nur mit Zustimmung des Jagdausübungsberechtigten erfolgen, so der Deutsche Jagdrechtstag. Grund dafür ist, dass das Auffinden und kurzzeitige Festsetzen des gefangenen Wildes bereits den Tatbestand des Fangens i. S. v. § 1 Abs. IV BJagdG erfüllt, das Motiv oder der Zweck seien dabei unerheblich. Auch die Bundesregierung vertrete diese Position.
Vor dem Mähen sollten Landwirte und Lohnunternehmer mit dem Jäger reden
Auch deshalb gilt es, Regeln einzuhalten, um die Kitze so gut wie möglich zu schützen. Eine der wichtigsten Maßnahmen betrifft die Kommunikation. Nur wenn ein Jäger weiß, dass gemäht wird, kann er handeln. Der Landwirt sollte ihn mindestens einen Tag im Voraus informieren.
Das gilt auch, wenn der Lohnunternehmer mäht. Er muss wiederum sicherstellen, dass der Jäger vor dem Mähen informiert wird. Landwirt und Lohnunternehmer sehen wir hier in der Pflicht. Je früher der Jäger informiert wird, desto eher kann er sich im Revier umschauen und entdeckt schon die ein oder andere Ricke.
Auch wenn Sie eine neue Kitzrettungs-Gruppe gründen/beauftragen, Ihre Hilfe anbieten möchten oder einfach eine Frage haben, ist der entsprechende jagdliche Ansprechpartner oft nicht so leicht zu finden. Scheuen Sie sich nicht, uns zu kontaktieren.
Suchen Sie selbst ein Drohnenteam in Ihrer Nähe, werden Sie auch auf der Homepage der Deutschen Wildtierrettung fündig. Hier finden Sie nicht nur Drohnenteams, sondern auch weitere Informationen zu rechtlich relevanten Aspekten der Jungwildrettung. Selbstverständlich helfen auch wir Ihnen gern weiter und unter www.ljv-thueringen.de/aktuelle-projekte/rehkitzrettung/ finden Sie die aktuellen Drohnenteams des LJVT e.V.
Kontakt:
Landesjagdverband Thüringen e.V.
Silvio Anders, Naturschutzreferent
Tel.: +49 (0)361 373 19 69
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Der Land- und Forstwirtschaftliche Arbeitgeberverband Thüringen (LuFAGV) lädt seine Mitglieder herzlich zur turnusmäßigen Mitgliederversammlung am 15. Mai 2025 nach Bösleben ein.
Nach dem Bericht des Präsidenten Uwe Kühne freuen wir uns auf die Grußworte von Dr. Klaus Wagner, Präsident des Thüringer Bauernverbandes sowie eines Vertreters des Thüringer Ministeriums für Wirtschaft, Landwirtschaft und Ländlichen Raum (TMWLLR). Beide werden zu aktuellen Herausforderungen und Entwicklungen in der Agrarpolitik Stellung nehmen.
Ein zentrales Thema wird die soziale Konditionalität und der aktuelle Stand beim gesetzlichen Mindestlohn sein. Hierzu erwarten wir einen fundierten Beitrag von Nicole Spieß, Hauptgeschäftsführerin des Gesamtverbandes der Deutschen Land- und Forstwirtschaftlichen Arbeitgeberverbände.
Höhepunkt der Versammlung ist die Neuwahl des Präsidiums – eine Entscheidung für die kommenden vier Jahre.
Wir freuen uns auf einen informativen Austausch und eine rege Teilnahme unserer Mitglieder.
Die TBV-Service und Marketing GmbH hat mit der Firma Z-Bau eine Rahmenvereinbarung geschlossen. Ziel der Rahmenvereinbarung ist es, den Mitgliedern des Thüringer Bauernverbandes (TBV) besondere Konditionen einzuräumen.
Die Mitglieder des TBV sind berechtigt, Leistungen aus dem Programm der Firma Z-Bau zu Bestkonditionen auf eigene Rechnung zu beziehen. Das Tätigkeitsspektrum ist breit gefächert und umfasst unter anderem den Hoch- und Tiefbau gemäß den Vorschriften des Wassershaushaltsgesetzes (WHG), den Bau von LAU- und HBV-Anlagen sowie den Abbau und Vertrieb von Gesteinsmaterialien. Als Generalunternehmer realisiert Z-Bau darüber hinaus schlüsselfertige Wohn- und Gewerbeimmobilien. Im Tankstellenbereich gehören auch Sanierungs- und Abbrucharbeiten zu der Leistungspalette von Z- BAU. Die Projektierung von Bauleistungen jeglicher Art, einschließlich umfassender Beratung und Bauleitung, rundet das Leistungsangebot ab. Um den steigenden Anforderungen gerecht zu werden, hat Z-Bau Betonfertigteilsysteme mit DIBt-Zulassung entwickelt und erfolgreich eingesetzt. Dabei unterstützt das eigenes Betonwerk, das die Herstellung von maßgeschneiderten Fertigteillösungen ermöglicht. Das verschafft nicht nur ein hohes Maß an Flexibilität, sondern gewährleistet auch eine umfassende Qualitätskontrolle.
Z-BAU steht für höchste Standards in Bezug auf Qualität, Verlässlichkeit und Beständigkeit.
Die Firma Z-Bau gewährt den Mitgliedsbetrieben 5 Prozent sofortigen Rabatt auf alle Aufträge.
Weitere Erläuterungen zum Bestellvorgang sind auf der Homepage des Thüringer Bauernverbandes e.V. unter Meine Vorteile eingestellt.
Mobilität, Selbstbestimmung und Freiheit sind für viele Menschen eng mit dem Autofahren verbunden. Doch angesichts der hohen Kosten für Kraftstoff und Strom wird dieses Lebensgefühl immer teurer. Kfz-Halter haben jedoch die Möglichkeit, an anderer Stelle zu sparen: Mit der R+V Versicherung können Sie die Kosten für Ihre Kfz-Versicherung bereits jetzt für 2026 reduzieren. Wer sich frühzeitig für die Kfz-Versicherung der R+V entscheidet, erhält eine Beitragsgarantie.
Fristen & Garantien: Warum sich ein früher Wechsel lohnt
Ist Ihre Kfz-Versicherung bis zum 30. September 2025 abgeschlossen und für zukünftige Beginne in 2025 und zum 1. Januar 2026 beantragt, garantieren wir die berechnete Prämie zum Versicherungsbeginn – unabhängig davon, ob unsere Tarife ansteigen. Die Beitragsgarantie ist zweigeteilt:
Noch mehr Sparen beim Wechsel bis zum 30. Juni 2025
Beitragsgarantien beim Wechsel vom 01. Juli bis zum 30. September 2025
Die Vorteile der R+V-Beitragsgarantie auf einen Blick:
Die Beitragsgarantie gilt für Kfz-Anträge zur R+V/KRAVAG LOGISTIC-KfzPolice classic, R+V/KRAVAG LOGISTIC-KfzPolice comfort und R+V/KRAVAG LOGISTIC-KfzPolice premium, KRAVAG-KfzPolice kompakt, KRAVAG-KfzPolice exklusiv, BranchenPolice und FlottenPolice. Die Beitragsgarantie gilt nicht bei Vorversicherungen bei einer R+V-Konzerngesellschaft. Sie wird nur für Fahrzeuge mit einem amtlichen Kennzeichen gewährt und greift nicht bei Stückprämien. Auch Arbeitsmaschinen, die über die Betriebshaftpflicht versichert sind, fallen nicht darunter.
Falls Sie weitere Informationen zu diesem Thema suchen, kontaktieren Sie hierzu Ihren Berater Jens Gießler per E-Mail unter vDiese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! oder telefonisch unter Tel.: +49 361 262 53 801. Weitere Informationen erhalten Sie auf www.ruv.de unter Firmenkunden – Landwirtschaft – Kraftfahrzeugversicherung.
Der Deutsche Bundestag hat Friedrich Merz gestern (6. Mai) im zweiten Wahlgang zum neuen Bundeskanzler gewählt. Der Bundespräsident hat im Anschluss daran Merz und die neuen Bundesministerinnen und Bundesminister im Schloss Bellevue ernannt.
Einen Überblick über
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In der 2. Auflage der Veranstaltungsserie „Landwirtschaft trifft Tourismus“, einer Kooperationsveranstaltung der Landvolkbildung Thüringen (LVB) und der Thüringer Tourismus GmbH (TTG) geht es um das Thema "Vertriebsweg Tourismus – von der Theorie zur Praxis".
Während der Veranstaltung treffen Direktvermarkter auf Vertreter der TTG, Einzelhändler und Anbieter von touristischen Sortimenten. Dabei wird diskutiert, welche Anbieter vermarkten regionale Produkte und was müssen diese mitbringen? Praktiker und Händler von “essbaren Thüringer Souvenirs” berichten im Rahmen der Veranstaltung. Was kommt an, was bleibt stehen? Was brauchen wir um das Thema Kulinarik in Thüringen touristisch ansprechend abzubilden?
In der seit Januar 2025 stattfindenden Kooperationsveranstaltung mit der TTG beleuchtet die LVB mit Produzenten, Händlern, Gastronomen immer wieder neue Themen.
Nehmen Sie teil und vernetzen Sie sich mit Playern, Direktvermarktern, Gastronomen und Touristikern zur Stärkung von Thüringer Kulinarik und Tourismus!
Wann? Montag, 12. Mai, 14 bis 18 Uhr
Wo? Haus der Grünen Verbände,
Alfred-Hess-Straße 8,
99094 Erfurt
Anmeldung über: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! bzw. unter Tel.: +49 (0)361 262 532 81.
Weitere Information gibt es hier.
Ganz Thüringen schaute am Wochenende auf Gotha, denn hier fand vom 2. bis 4. Mai der Thüringentag 2025 statt. Das Landesfest des Freistaats Thüringen ist nicht nur ein bedeutendes Ereignis, welches die kulturelle Vielfalt und die Traditionen unseres Bundeslandes in den Fokus rückt, sondern bietet auch Vereinen, Verbänden und Institutionen eine Plattform, um mit den Bürgerinnen und Bürgern ins Gespräch zu kommen.
Ein wechslungsreiches Programm aus Musik, Tanz, Kunst und kulinarischen Angeboten zog nach offiziellen Angaben rund 250.000 Besucher in die Stadt. Lokale Künstler, Handwerker, Verbände und Unternehmen präsentierten sich und ihre Produkte und Dienstleistungen in der gesamten Gothaer Innenstadt auf insgesamt 14 Festmeilen und vier Bühnen.
Auch der Thüringer Bauernverband (TBV) war auf der Land- und Forstwirtschaftsmeile im Rosengarten, unterhalb des Schosses Friedenstein, gemeinsam mit dem Landfrauenverband Thüringen und der Landesvereinigung Thüringer Milch vertreten. Denn die Landwirtschaft gehört, als wichtiger Wirtschaftszweig Thüringens und des Kreises Gotha, selbstverständlich auch auf eine solche Veranstaltung. Präsentiert wurden den zahlreichen Besuchern eine Bandbreite moderner, nachhaltiger Landwirtschaftstechnik sowie Brauchtum und aktuelle Angebote des ländlichen Raumes, von Direktvermarktung bis zu Urlaub auf dem Lande. Unterstützt wurde der TBV mit einer beeindruckenden Ausstellung moderner Landtechnik durch die CLAAS GmbH Schwabhausen und die Mitgliedsbetriebe des Kreisbauernverbandes Gotha.
Höhepunkte aus Sicht des Berufsstandes waren neben dem großen Festumzug der samstägliche Rundgang des Ministerpräsidenten, der sich auch am Stand des TBV Zeit für ein Gespräch nahm, sowie der Besuch bzw. die Gespräche mit weiteren Vertretern der Politik und Gesellschaft, wie Landwirtschaftsministerin Colette Boos-John, Landrat Onno Eckert, Staatssekretär Mario Suckert und vielen weiteren Interessierten.
Auch wenn ein solcher Festanlass nur begrenzt Anlass für tiefgreifende fachliche Diskussionen bietet, zogen sich wichtige Themen wie Ausbildung in den Grünen Berufen, Bürokratieabbau oder die Zukunft der ländlichen Räume durch zahlreiche Gespräche. Denn nur mit einer starken Landwirtschaft kann die Kulturlandschaft des Freistaates erhalten werden und auch noch für viele weitere Thüringentage die Kulisse bilden.
Neue Züchtungsmethoden oder auch als „Grüne Gentechnik“ bezeichnet, können einen entscheidenden Beitrag zur Ernährungssicherheit bei zunehmender Unsicherheit beim Wetter oder durch den Wegfall von Wirkstoffen leisten. Jedoch wird von einigen Kreisen auf gesellschaftlicher und politischer Ebene dieses Potenzial nicht gesehen, schlimmer noch eher in Verruf gebracht. Seit geraumer Zeit berät über die Neuregelung die Europäische Union. Das Europäische Parlament und der Europäische Rat gehen in Trilogverhandlungen. Der erste Trilog ist für den 6. Mai terminiert. Dort werden beide Institutionen unter Moderation der Europäischen Kommission ersuchen, einen Kompromiss zu erzielen. Das Europäische Parlament hatte seinerseits schon am 7. Februar 2024 eine Position angenommen. Die Verhandlungen unter den Mitgliedsstaaten dauerten länger an. Dort konnte eine Position erst am 14. März 2025 unter polnischer Ratspräsidentschaft gefunden werden. Während eine Einigung unter polnischer Ratspräsidentschaft theoretisch noch bis zum Juni 2025 möglich wäre, scheinen die Verhandlungen dazu aktuell ins stocken geraten zu sein. Die angenommene Position der Mitgliedsstaaten beschränkt sich auf die Patentierung. Die restlichen kritischen Punkte des Vorschlags, d.h. Transparenz, Labeling und Koexistenz wurden nicht behandelt. Ab Juli würde die Ratspräsidentschaft Dänemark zu fallen, die dann die Verhandlungen unter den Institutionen weiterführen würden. Das Europäische Parlament schließt die Patentierbarkeit von NGT-Pflanzen aus. Der Europäische Rat wiederum erlaubt die Patentierbarkeit, dies aber nur gekoppelt mit einer Einrichtung einer öffentlich zugänglichen Datenbank, in der alle Informationen über bestehende oder angemeldete Patente für NGT1-Pflanzen eingetragen werden sollen.
Grundsätzlich begrüßt der Deutsche Bauernverband (DBV) den Vorschlag des Parlamentes. Jedoch müssen einige Punkte gewahrt werden. So steht der DBV ganz klar gegen Patente auf Leben und Tiere und heißt damit die Position des Parlaments gut. Ferner wird auch eine Etikettierung entlang der Wertschöpfungskette abgelehnt. Des Weiteren gehören Regelungen zum Einsatz von NGTs im Ökolandbau in die Ökoverordnung.
Die Verhandlungen auf Ratsebene dauerten insbesondere aufgrund der Patentproblematik lange an. Der Vorschlag des Parlaments, die Patentierung in der Verordnung zu verbieten, wird als nicht umsetzbar angesehen. Eine gezielte Anpassung der Biopatentrichtlinie, eingefügt in die Verordnung, wie von den Rechtswissenschaftlern Axel Metzger, Michael Kock und Herbert Zech vorgeschlagen, könnte dieses Problem jedoch lösen. Vor diesem Hintergrund hat sich der DBV bei der Präsidiumssitzung im März für den Vorschlag der Rechtswissenschaftler ausgesprochen und verteidigt diesen nun.
Die Arbeitsgruppe Nährstoffeinträge (ehemals AG Nitrat) hat sich am 28. April im Haus des Thüringer Ministeriums für Umwelt, Energie, Naturschutz und Forsten (TMUENF) getroffen. Besonderes Augenmerk hat die in 2026 stattfindende nächste Ausweisung der Nitrat- und Phosphatkulisse eingenommen. Die Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Ausweisung von mit Nitrat belasteten und eutrophierten Gebieten, kurz AVV, regelt seit 2022 die Ausweisung der genannten Gebiete im gesamten Bundesgebiet. Welche Berechnungsgrundlage verwendet wird, obliegt jedoch den Ländern. In Thüringen wird das
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Am 29. April fand die jährliche Mitgliederversammlung des Ausbildungsverbundes „Grüne Berufe“ Südthüringen e.V. in der Agrargenossenschaft Queienfeld e.G. statt.
Neben Finanz- und Tätigkeitsbericht wurden die Mitgliedsbetriebe über den aktuellen Stand und Neuerungen bei Ergänzungslehrgängen und im Projekt „Berufsstart Plus“ informiert. Außerdem stellten sich die beiden neuen Ausbildungsberaterinnen in Südthüringen, Frau Walther und Frau Müller, persönlich vor und informierten über den neuen, digitalen Ausbildungsvertrag und die für den September geplante Zeugnisübergabe. Weiterhin erinnerten sie an Ausbildungsinhalte und das gewissenhafte Führen der Berichtshefte. Der Ausbildungsverbund begrüßte beide Ausbildungsberaterinnen in der Region und warb für eine enge Zusammenarbeit.
Turnusmäßig wurde in der Mitgliederversammlung auch ein neuer Vorstand gewählt. Zur neuen Amtsperiode des Vorstandes des Ausbildungsverbundes standen einige Mitglieder nicht mehr zur Wahl. Verabschiedet wurden nach langjähriger und konstruktiver Vorstandstätigkeit Martina Räppold, Ines Heßelbach und Wolfram Mertz.
Nach der Wahl setzt sich der Vorstand unter dem Vorsitz von Roland Günther nun aus neun jungen Ausbildern zusammen, die ihrerseits hochmotiviert sind, den Berufsstand zu stärken und die südthüringer Lehrlinge in ihrer Ausbildung bestmöglich zu unterstützen.
Beim regelmäßigen Austausch im Thüringer Ministerium für Wirtschaft, Landwirtschaft und Ländlichen Raum trafen sich gestern (29. April) Vertreter der landwirtschaftlichen Verbände mit der Landespolitik. Der Thüringer Bauernverband (TBV) war durch Präsident Dr. Klaus Wagner und den stellvertretenden Hauptgeschäftsführer Michael König vertreten.
Ein zentrales Thema war das Forderungspapier der ostdeutschen Bundesländer, das von Staatssekretär Marcus Malsch vorgestellt und erläutert wurde.
Der TBV nutzte die Gelegenheit, um wichtige Anliegen aus der landwirtschaftlichen Praxis einzubringen – unter anderem zur Antragstellung 2025, zum Flächenportal Portia und zur Kennartenregelung. Besonders positiv wurde die weiterentwickelte Funktionalität von Portia hervorgehoben, bei der viele Anregungen aus der Praxis aufgenommen wurden.
Beim Thema Kennarten-Nachweis warb der TBV erneut für eine praxistauglichere Lösung und schlug erneut und wiederholt – in Anlehnung an Bayern und Niedersachsen – einen zweijährigen Nachweisrhythmus auch für Thüringen vor. Mehrere anwesende Verbände unterstützten diesen Vorschlag ausdrücklich und begrüßten den Vorstoß des TBV.
Weitere Themen waren die Probleme bei den KULAP-Maßnahmen E1 und E2, offene Lehrerstellen an der Berufsschule Schwerstedt, die Ausweitung der Schülerpraktikumsprämie auf Grüne Berufe sowie Fragen zur Grundsteuer A und zur Tierseuchenprävention.
Der TBV kündigte an, auch weiterhin mit klaren Forderungen und Lösungsvorschlägen in die Gespräche mit der Politik zu gehen, um die Wettbewerbsfähigkeit und Zukunftsfähigkeit der Landwirtschaft in Thüringen zu sichern.
Bereits zum achten Mal sucht das Thüringer Landwirtschaftsministerium den „Ausbildungsbetrieb des Jahres in den Grünen Berufen“. Die Auszeichnung wird mit einer Urkunde, einer hochwertigen Informationstafel und einem Preisgeld in Höhe von insgesamt 1.000 Euro gewürdigt.
„Die Thüringer Land- und Forstwirtschaft hat weiterhin großen Bedarf an qualifizierten Arbeits- und Fachkräften“, sagte Thüringens Agrarministerin Colette Boos-John. Zur Deckung dieser Nachfrage spiele die betriebliche Ausbildung eine Schlüsselrolle. „Ausbildungsbetriebe, die überdurchschnittliche Leistungen für die Fachkräftesicherung erbringen, verdienen deshalb eine besondere Anerkennung“, so die Ministerin. Mit dem Preis wolle das Land die Berufsbilder der Land- und Forstwirtschaft stärker in den Fokus der Öffentlichkeit stellen.
Mit der Auszeichnung „Ausbildungsbetrieb des Jahres“ würdigt das Landwirtschaftsministerium besonderes Engagement, hohe Qualität und überdurchschnittliche Leistungen anerkannter Ausbildungsbetriebe in den land-, forst- und haushaltswirtschaftlichen Berufen. Mit der Veröffentlichung der Auslobung im Thüringer Staatsanzeiger am 28. April 2025 hat die offizielle Bewerbungsfrist begonnen. Bis zum 28. Juni 2025 können entsprechende Vorschläge
eingereicht werden.
Vorschlagsberechtigt sind Auszubildende und ehemalige Auszubildende (deren Abschluss nicht länger als drei Jahre zurückliegt), Vertreter von Berufsverbänden und Berufsbildenden Schulen der Grünen Berufe sowie die Betriebe selbst, die eine Eigenbewerbung abgeben können.
Über die Auswahl des Betriebes entscheidet eine fünfköpfige Fachjury aus Vertreterinnen und Vertretern des Thüringer Landwirtschaftsministeriums, des Thüringer Landesamts für Landwirtschaft und Ländlichen Raum (TLLLR) (als zuständiger Stelle für die berufliche Aus- und Fortbildung in der Agrar- und der Hauswirtschaft nach Berufsbildungsgesetz), des Berufsbildungsausschusses Agrar-, Haus- und Forstwirtschaft und des Landjugendverbandes Thüringen.
Die Verleihung des Titels „Ausbildungsbetrieb des Jahres in den Grünen Berufen 2025“ erfolgt voraussichtlich in einer feierlichen Veranstaltung im 4. Quartal 2025 zusammen mit der Auszeichnung der jahrgangsbesten Auszubildenden in den Grünen Berufen. Im vergangenen Jahr war der Titel des besten Ausbildungsbetriebs der Agrargenossenschaft Bösleben e.G. zuerkannt worden.
Hier geht es zum Ausschreibungstext.
Am 29. April fand die Informationsveranstaltung samt Feldtag der Thüringer Strip-Till-Kooperation statt. Betriebsverwalter Lutz Eimecke von der Elxlebener Feldfrucht KG begrüßte die ca. 60 Teilnehmenden und zeigte sich von der hohen Resonanz begeistert. Das große Interesse zeigt, dass sich der Ackerbau in Thüringen weiter entwickeln muss, will er in Zukunft erfolgreich bleiben. Zum einen stagnieren die Erträge im Getreide nicht erst seit der Novelle der Düngeverordnung von 2020, zum anderen wird Thüringen in den nächsten Jahrzehnten zunehmend trockener und muss sich wiederum vermehrt auf Starkniederschlagsereignisse einstellen. So ist es folglich richtig, den Boden genauer unter die Lupe zu nehmen und seine Bedürfnisse zu erkennen. Unser Boden, Produktionsgrundlage von qualitativ hochwertigen und heimischen Lebensmittel, ist vieles, aber nicht reproduzierbar. Ihn zu schützen und zu hegen, muss unser aller Pflicht sein. Wind- und Wassererosionen tragen gerade den fruchtbarsten Teil unserer Äcker ab. Wenn der Boden jedoch überwiegend bedeckt ist und seine Wasseraufnahmekapazität verbessert wird, bleibt er standhaft gegen Erosionen und bietet den Pflanzen ein optimales Umfeld zum Wachsen an. Diese und weitere Aspekte werden in Zukunft ertrags- und qualitätsentscheidend sein. Wie dabei die Strip-Till-Technologie helfen kann, ist Gegenstand des Projektes „Strip-Till-Kooperation Thüringen“. Das bereits erfolgte Projekt konnte um drei Jahre verlängert werden. Nun beteiligen sich 15 landwirtschaftliche Betriebe an dem vom Thüringer Bauernverband geführten Projekt. Somit wird der Freistaat mit seinen ackerbaulichen Gebieten nahezu vollständig abgedeckt – ein wichtiger Aspekt, da ermittelt werden soll, wo die Strip-Till-Technologie praxistauglich ist und wo ihr Einsatz an Grenzen stößt.
Die Ziele des Strip-Till-Projektes sind klar definiert: Die Technologie soll als Verfahren der Anpassung an klimatische und ökonomische Bedingungen in Thüringen etabliert werden. Kernelemente sind:
Zu den Vortragenden gehörte Thomas Köhler, selbstständiger Agrarberater, er zeigte in seinem Vortrag unter anderem eigene Versickerungstest und stellte eine wesentliche Verbesserung in der Versickerungsgeschwindigkeit bei Flächen, auf denen die Strip-Till-Technologie eingesetzt wurde, fest. Durch dauerhafte pfluglose Bodenbearbeitung fehlt die nötige Bodenlockerung in der Tiefe. Durch Sedimentverlagerung entstehen plattenartige Verdickungsstrukturen im Erdreich, durch welche Wasser semi- bis impermeabel durchsickern kann. Dazu kann ein einfacher Versickerungstest mittels KG-Rohr eingesetzt werden. Dieses Rohr wird anschließend mit einer Menge Wasser aufgefüllt und die Zeit gestoppt. Die Zahlen sprechen hierbei für die Flächen der Strip-Till-Technologie, bei welcher eine Versickerungsdauer von über 30 Minuten auf konventionell bearbeiteten Boden, auf drei Minuten reduziert werden konnte. Als natürlicher Bodenlockerer wurden Pflanzenwurzeln vermerkt, welche als „Durchdringer“ von Störzonen gelten und einen verbesserten Wasserabfluss garantieren. Zwischenfruchtmischungen sollten näher ins Auge gefasst werden. Des Weiteren werden im Rahmen des Projektes die chemischen Eigenschaften der Böden näher betrachtet. Zielstellung hierbei ist das Erreichen einer Nährstoffbalance, ohne welche eine gesunde Bodenstruktur unerreichbar bleibt. Leitbetriebe ziehen hierfür Bodenproben auf den Projektflächen, die zur Feststellung des Status Quo dienen. Vorgegangen wird dabei nach LUFA und Kinsey-Analytik, aus welchen im Anschluss Empfehlungen zur Dünge-Priorisierung gefällt werden können. Im Anschluss daran berichteten René Kolbe aus Pahren, Matthias Joest aus Bilzingsleben und Lutz Eimecke über ihre Erfahrungen mit der Technologie als solches und welche sie mit der Maschine der Marke Mzuri gemacht haben. Ein Effekt bereits im ersten Jahr der Anwendung ist oftmals nicht erkennbar, es bedarf ein paar Jahre, ehe die positiven Effekte sichtbar werden. Lockere Bodenstrukturen, bessere Wasseraufnahmekapazität und kräftige Pflanzen sind das Ergebnis der Technologie, neben dem Erhalt des so elementaren Bodenwassers. Wie dieses Verfahren eingesetzt wird und welche Wirkung es auf den Flächen rund um Elxleben bei Arnstadt hat, wurde nach einer gemeinsamen Mittagspause mittels Feldrundgang den Interessierten visuell und haptisch dargelegt.
Für die Kooperation war die Veranstaltung aufgrund ihrer großen Resonanz innerhalb der landwirtschaftlichen Branche ein voller Erfolg. Dank und Anerkennung gilt Lutz Eimecke und der Elxlebener Feldfrucht KG.
Tierhaltende Betriebe, die an der Thüringer Tierwohlförderung (Rinder, Schweine, Genetische Ressourcen) teilnehmen, haben bis zum 15. Mai 2025 Zeit, ihren Auszahlungsantrag für das laufende Verpflichtungsjahr bei der Antrags- und Bewilligungsbehörde zu stellen. Diese Frist ist zwingend einzuhalten und kommt während des gesamten Verpflichtungszeitraumes jedes Jahr auf die Betriebe zu. Für die Antragstellung ist laut der Förderrichtlinie das Antragsportal PORTIA zu nutzen.
Den Auszahlungsantrag finden Sie unter „Sammelantrag (InVeKoS-Antragstellung)“ > „Anträge“ > „Auszahlungsantrag Tierwohl“. Der Auszahlungsantrag wird im Zusammenhang mit dem Sammelantrag eingereicht.
Mit dem Auszahlungsantrag für die Tierwohlmaßnahmengruppe Rinder erklären sich die Betriebe bereit, ein Weidetagebuch zu führen und jährlich einen Verwendungsnachweis über die angemeldeten GVE einzureichen. Stichtag für den Verwendungsnachweis ist der 28. Februar des Folgejahres. Zudem müssen die Betriebe ihre Mindestweideflächen im Flächen- und Nutzungsnachweis des Sammelantrages 2025 für die Sommerweidehaltung Rinder nachweisen.
Mit dem Auszahlungsantrag für die Tierwohlmaßnahmengruppe Schwein erklären sich die Betriebe bereit, ein Bestandsregister gemäß Anlage 5 der Förderrichtlinie zu führen und ebenfalls jährlich einen Verwendungsnachweis über die angemeldeten Tierplätze zu erbringen. Stichtag für den Verwendungsnachweis ist ebenfalls der 28. Februar des Folgejahres. Der Auszahlungsantrag ist zusammen mit dem Verifizierungsnachweis via PORTIA einzureichen.
Mit dem Auszahlungsantrag für die Tierwohlmaßnahmengruppe Genetische Ressourcen erklären sich die Betriebe bereit, in jedem Jahr des Verpflichtungszeitraumes die entsprechend beantragten GVE der in der Förderrichtlinie genannten Nutztierrassen zu halten. Gemeinsam mit dem Auszahlungsantrag müssen die Betriebe auch den erforderlichen Einzeltiernachweis bis zum 15. Mai des Kalenderjahres erbringen.
Die Fördermittel für das beantragte Verpflichtungsjahr werden dann spätestens bis zum 30. Juni des darauffolgenden Kalenderjahres ausgezahlt.
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Hier erhaltet ihr Informationen rund um die Landwirtschaft - Themen, die bewegen: 🧑⚖️ Agrarpolitik & Verbandsarbeit – Einschätzungen, Positionen & Beschlüsse 🌍 Berichte aus Kreisbauernverbänden & Regionen 📢 Stimmen aus der Praxis 📈 Förderungen & Programme – Was läuft, was kommt, was hilft 🌾 Entwicklungen, Ausblicke, Einschätzungen 📅 Veranstaltungen & Termine – Messen, Demos, Fachtreffen
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Bei der Umsetzung der Vorgaben der TA Luft ist nach wie vor Vieles noch unklar. Die Umsetzungsfristen rücken immer näher – während praktikable Umsetzungsmöglichkeiten bei der Altanlagensanierung weiterhin auf sich warten lassen. Von den Unteren Immissionsschutzbehörden der Landkreise werden aber bereits Anhörungsschreiben an BImSch-Betriebe versendet, welche auf die Umsetzungsfrist bis 01. Dezember 2026 sowie die Möglichkeit zur Stellungnahme hinweisen.
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