Ende Januar wurden Betriebe, welche die Junglandwirteeinkommensstützung im Rahmen der Direktzahlungen beantragt und im Dezember einen positiven Bescheid erhalten hatten, vom Thüringer Landesamt für Landwirtschaft und Ländlichen Raum (TLLLR) angeschrieben. In dem Brief wird erklärt,
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Der Bundestag hat am vergangenen Freitag (31. Januar) ein Biomassepaket verabschiedet. In der Veranstaltung Biogas2Know wurde durch den Fachverband Biogas (FvB) die wesentlichen Kernpunkte analysiert und erläutert. Der FvB stellt fest, dass die Zusammenarbeit der Fraktionen zwar zu Verbesserungen des ursprünglichen Entwurfs des Wirtschaftsministeriums geführt hat, allerdings müssen zentrale Schwachstellen in der kommenden Legislaturperiode dringend nachgebessert werden.
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Am 30. Januar fand im Thüringer Landtag ein Gespräch mit Umweltminister Tilo Kummer, Staatssekretär im Ministerium für Wirtschaft, Landwirtschaft und Ländlichen Raum, Marcus Malsch und Landtagsmitglied Martin Henkel (CDU) zum aktuellen Stand des Biosphärenreservates Rhön und der Umsetzung der Änderungsverordnung statt.
Vertreter der Agrargenossenschaft „Rhönperle“ e.G. Bremen und des Kreisbauernverbandes (KBV) Eisenach/Bad Salzungen erläuterten den anwesenden Politikern die Problematiken aus der aktuellen und anstehenden Umsetzung der Vorgaben der Änderungsverordnung zum Biosphärenreservat Rhön vom August 2024.
Der damalige Umweltminister Bernhard Stengele hatte die umfangreichen Erweiterungen der jeweiligen Zonen, trotz massiver Bedenken der Landwirte und vieler Kommunen, kurz vor Amtsende noch erlassen. Die Umsetzung der Auflagen sind teilweise in den Vorgaben widersprüchlich und praxisfern. Auch fehlen bisher die digitalen Karten vom Thüringer Landesamt für Umwelt, Bergbau und Naturschutz, um die richtige Anwendung der Düngemittel sicherzustellen.
Die neue Hausleitung des Umweltministeriums sicherte zeitnahe Abhilfe zu. Der KBV stellte zur Diskussion, die Änderungsverordnung zumindest in der Flächenausdehnung auf den alten Stand der Verordnung zurückzuführen. Anliegen des Umweltministeriums ist es, das Biosphärenreservat Rhön so attraktiv zu gestalten, dass alle Betroffenen mit Vorteilen aus der Umsetzung gehen. Man wird dazu im Gespräch bleiben.
Weitere Diskussionspunkte waren :
Die Gesprächsatmosphäre war konstruktiv und lösungsorientiert. Bleibt zu hoffen, dass sich das in der Umsetzung so fortsetzt.
Wir danken Martin Henkel (CDU) für die Initiative zum zeitnahen Zustandekommen des Gesprächstermins.
Seit drei Jahren ist die Wildtierland Hainich gGmbH Praxispartner eines spannenden Forschungsprojektes, das sich zum Ziel gesetzt hat, das Potenzial der Gemeinsamen Agrarpolitik für den Erhalt der Artenvielfalt besser zu nutzen. Projektpartner sind das Helmholtz-Zentrum für Umweltforschung/Deutsche Zentrum für integrative Biodiversitätsforschung (UFZ/iDiv), die Universität Rostock, der Deutsche Naturschutzring, die adelphi research gGmbH und die Bodensee-Stiftung. Der Thüringer Bauernverband hat das Projekt unterstützt.
Im Austausch mit Landwirtinnen und Landwirten in den Regionen Eichsfeld, Thüringer Becken und Ostthüringer Buntsandsteingebiet hat die Wildtierland Hainich gGmbH Verbesserungsvorschläge für die Agrarumweltförderung entwickelt, um sie für Landwirtinnen und Landwirte attraktiver und für die Artenvielfalt effektiv zu gestalten.
Zur Abschlussveranstaltung des „Projektes CAP4GI – GAP für vielfältige Landschaften“ am 12. März werden Prof. Dr. Lakner (Universität Rostock) und Dr. Ronald Brudler (Wildtierland Hainich gGmbH) die Ergebnisse zusammenfassen und zur Diskussion stellen. Marika Richter (Agrargenossenschaft Bucha) und Ralf Voit (Agrar Geroda) werden von ihren Umweltprojekten berichten und auf Schwierigkeiten der Umsetzung eingehen. Weitere Beiträge und viel Raum für Austausch und Diskussion runden die Veranstaltung ab.
Das Programm finden Sie hier.
Eine fristgerechte Anmeldung bis zum 10. März 2025 an Dr. Ronald Brudler (Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!) ermöglicht eine optimale Veranstaltungsplanung.
Am 3. und 4. Februar findet jeweils ein Online-Seminar des Netzwerk Fokus Tierwohl zum Thema Maul- und Klauenseuche statt. Die Veranstaltungen richten sich speziell an Klauentierhalter aus Thüringen, Sachsen-Anhalt, Sachsen und Mecklenburg-Vorpommern.
Die Anmeldung und Tagesordnung finden Sie hier:
Thüringer Tierhaltungsbetriebe, die am Förderprogramm "T(h)ür Tierwohl" teilnehmen, müssen laut der Förderrichtlinie einen Verwendungsnachweis für das vergangene Verpflichtungsjahr (in diesem Fall also für 2024) bei der Antrags- und Bewilligungsbehörde vorlegen. Im Verwendungsnachweis listen die Betriebe bzw. Tierhalter auf, welche Tiere in den jeweiligen beantragten und bewilligten Fördereinheiten im Jahr 2024 gehalten wurden. Dabei ist darauf zu achten, dass jede Tierbewegung, wie z. B. Zu- und Abgänge, Gruppen- und Weidewechsel tagaktuell dokumentiert werden muss.
Folgende Fristen (= Ausschlusstermine) sind hierbei zu beachten:
28. Februar 2025 – Fristende zur Einreichung eines Verwendungsnachweises für die Maßnahmengruppe Rind und Schwein
15. Mai 2025 – Fristende zur Einreichung eines Verwendungsnachweise für die Maßnahmengruppe Genetische Ressourcen
Die Einpflegung dieser Daten erfolgt über das Portal PORTIA.
Nutzen Sie jetzt die Zeit, um alle Informationen für die tagaktuelle Nachweisführung (Verifizierungsnachweis, Bestandsdokumentation, Weidetagebücher, Stallbücher, Stallkarten für die Fördereinheiten) aufzuarbeiten.
Die fristgerechte Vorlage eines Verwendungsnachweises sowie die Einreichung eines Auszahlungsantrages (Frist: 15. Mai 2025) ist Voraussetzung für eine Auszahlung der Fördergelder.
Am 30. Januar fand in den Räumlichkeiten des Lehr- und Versuchszentrums Gartenbau in Erfurt der Praktiker-Workshop zur wasserschonenden Landwirtschaft statt. In der Vergangenheit lag der Schwerpunkt beim Gewässerschutz. Mit der Gewässerschutzkooperation ermöglichte das Thüringer Umweltministerium jahrelang landwirtschaftlichen Betrieben an kostenlosen Beratungen im Bereich "Erosionsschutz" und "N-Management" teilnehmen zu können. Die letzten Trockenjahre zeigten eindrücklich, wie sehr die Landwirtschaft, der Gemüse- und Obstbau sowie der Forst vom Wetter und insbesondere vom Niederschlag abhängig sind.
Nach einer Vorstellungsrunde erfolgte der Einstieg in die Entwicklung des Klimas in Thüringen. Die Jahresmitteltemperatur steigt konstant. Das bedeutet zum einen eine Zunahme von heißen Tagen (Tageshöchsttemperatur über 30 Grad Celsius) und eine deutliche Abnahme von Frosttagen. Darüber hinaus verändern sich die Niederschlagsangebote und die Verteilung von Niederschlägen hin zu mehr Starkregen in kurzer Zeit. Der bekannte ergiebige und anhaltende Landregen wird seltener. Die wasserwirtschaftliche Verwaltung hat zum einen die Aufgabe Wasser- und insbesondere Trinkwasservorräte langfristig zu erhalten, Oberflächengewässer zu schützen und Ansätze für die Politik zu liefern, wie Wasserressourcen zukünftig geschont werden können. Sie hat es sich zur Aufgabe gemacht, zusammen mit der Landwirtschaft und der landwirtschaftlichen Verwaltung und der des Gartenbaus Maßnahmen zu diskutieren, die dazu dienen mit der Ressource Wasser bewusster umzugehen und den Wasserbedarf im Bereich der Land-, Gemüse- und Obstwirtschaft auf ein gesundes Maß zu steuern. Dazu wurden ganz unterschiedliche Betriebe aus dem Bereich Land-, Gemüse- und Obstwirtschaft eingeladen, um mit der wasserwirtschaftlichen und landwirtschaftlichen Verwaltung des Freistaates Thüringen gemeinsam zu diskutieren. Über Impulsvorträge von Praktikern konnten sehr aufschlussreiche Diskussionen geführt werden. Es zeigte sich einmal mehr, dass es keine Lösung "auf den Punkt" gibt, sondern das viele kleine Bausteine zum Ziel führen werden.
Über detaillierte Ergebnisse und den weiteren Werdegang wird gesondert informiert.
Im letzten Fachausschuss Agrarstruktur und Nebenerwerbslandwirtschaft bei Deutschen Bauernverband Mitte Januar hat Sven Butler vom Gigabitbüro des Bundes angeboten, bei der Breitbandanbindung von landwirtschaftlichen Betrieben in unterversorgten Gebieten (graue Flecken/weiße Flecken)
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In der morgigen Regierungsmedienkonferenz, Dienstag, 28. Januar, informiert Thüringens Agrarministerin Colette Boos-John ab 13 Uhr über das weitere Vorgehen bei der Einführung des Flächenregisters.
Weiterhin stellt Finanzministerin Katja Wolf die Aufgaben und Ziele der Haushaltsstrukturkommission vor.
Die Regierungsmedienkonferenz kann live verfolgt werden unter: https://thueringen.de/rmk-livestream.
Mittlerweile erhalten die ersten Flächeneigentümer ihre Grundsteuerbescheide von den Kommunen. Dies nehmen wir zum Anlass, darauf hinzuweisen, dass die Bescheide gründlich geprüft werden sollten. Soweit Sie bereits gegen den Grundsteuerwert- und den Grundsteuermessbescheid Einspruch eingelegt haben, sollten Sie auch einen Widerspruch gegen den Grundsteuerbescheid einlegen, damit dieser nicht rechtskräftig werden kann. Man sollte dabei
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Thüringen unterstützt tierhaltende Betriebe aus Thüringen im Rahmen der Thüringer Tierwohlförderung in diesem Jahr mit 1,9 Mio. Euro. Dies geht aus einer entsprechenden Pressemitteilung des Thüringer Ministeriums für Wirtschaft, Landwirtschaft und Ländlichen Raum hervor. Demnach steht das Fördergeld insgesamt 67 landwirtschaftlichen Betrieben zur Verfügung, welche sich im vergangenen Herbst neu verpflichtet haben. Die Verpflichtung gilt für vier Jahre und betrifft die Tierwohlmaßnahmen Rind (Sommerweidehaltung), Schweine und Genetische Ressourcen.
Im Detail erhalten 35 schweinehaltende Betriebe mit insgesamt 173.000 Sauen, Aufzuchtferkeln und Mastschweinen eine Förderung von 1,8 Mio. Euro und damit den überwiegenden Teil der Fördermittel. Weitere 57.000 Euro fließen an 17 Betriebe mit 500 Milch- und Mastrindern zur Förderung der Sommerweidehaltung. Für die Erhaltung gefährdeter, heimischer Nutztierrassen unterstützt das Land in diesem Jahr 15 Antragsteller mit 25.000 Euro.
Voraussetzung für eine Auszahlung der Fördergelder ist die fristgerechte Vorlage eines Verwendungsnachweises sowie die Einreichung eines Auszahlungsantrages. Folgende Fristen sind zu beachten:
28. Februar 2025 – Fristende zur Einreichung eines Verwendungsnachweises für die Maßnahmengruppe Rind und Schwein
15. Mai 2025 – Fristende zur Einreichung eines Verwendungsnachweise für die Maßnahmengruppe Genetische Ressourcen
15. Mai 2025 – Fristende zur Einreichung des Auszahlungsantrages in Verbindung mit dem Sammelantrag
Am 22. Januar fand im Thüringer Ministerium für Umwelt, Energie, Naturschutz und Forsten die erste Sitzung der Arbeitsgruppe (AG) Wolf/ Luchs im Jahr 2025 statt. Zu Beginn wurden zwei neue Mitarbeiterinnen vorgestellt, die zum einen das Kompetenzzentrum unterstützen und auch als Rissgutachter fungieren sollen.
Im weiteren Verlauf wurden die aktuellen Zahlen hinsichtlich der Population von Wolf und Luchs dargestellt. So gibt es in Thüringen aktuell drei aktive Wolfsterritorien. Diese liegen bei Ohrdruf, Neuhaus am Rennweg und Ifeld im Landkreis Nordhausen. Nachwuchs mit mindestens vier Welpen gibt es im Gebiet Neuhaus.
Weitere Punkte der AG waren u.a., dass vermehrt Risse von Wild- und Nutztieren nicht mehr an das Kompetenzzentrum gemeldet werden. Zudem wurde berichtet, dass die Förderrichtlinie Wolf/ Luchs überarbeitet wird und Zuwendungen angepasst werden. Sie soll rückwirkend zum 01. Januar 2025 gelten. Die Veröffentlichung soll am 27. Januar 2025 im Thüringer Staatsanzeiger erfolgen. Sobald dem Thüringer Bauernverband nähere Informationen vorliegen, werden wir berichten.
Der Managementplan befindet sich noch in der Bearbeitung und soll in den nächsten Monaten veröffentlicht werden.
Auch wenn bisher keine weiteren Verdachtsfälle oder Infektionen mit dem MKS-Virus festgestellt wurden, bleibt die Lage in den betroffenen Gebieten angespannt. Die (Nutz-)Tierbestände in den Restriktionszonen werden weiter engmaschig überwacht und auch im umliegenden Wildtierbestand werden Proben entnommen. Auf dem Ausbruchsbetrieb haben die Einsatzkräfte am 22. Januar rund 100 Heuballen kontrolliert verbrannt und potentiell kontaminierte Gegenstände entsorgt. Für die von MKS betroffenen Landwirtschaftsbetriebe werden aktuell verschiedene Hilfsmaßnahmen auf ihre rechtssichere Durchführbarkeit geprüft.
Das Land Brandenburg hat zudem als Vorsorgemaßnahme, in Abstimmung mit den Bundesländern, die Aktivierung der MKS-Impfstoffbank beantragt, um im Falle einer weiteren Ausbreitung der Tierseuche entsprechend reagieren zu können. Auch wenn die Anwendung des Impfstoffes in Brandenburg, laut dem Brandenburgischem Landwirtschaftsministerium, derzeit nicht vorgesehen ist, bietet die Herstellung eines passenden Impfstoffes die Möglichkeit, zusätzliche Maßnahmen zur Seuchenbekämpfung zu ergreifen. Zunächst ist innerhalb von sechs Tagen geplant, 750.000 Impfdosen herzustellen. Diese wären laut dem FLI dann 18 Monate haltbar. Die Kosten für die Aktivierung werden gemäß dem Königsteiner Schlüssel auf die Bundesländer aufgeteilt.
Am 3. und 4. Februar findet jeweils ein Online-Seminar des Netzwerk Fokus Tierwohl zum Thema Maul- und Klauenseuche statt. Die Anmeldung und Tagesordnung finden Sie über die beigefügten Dokumente:
Für große Aufregung sorgte am 16. Januar die Information, dass im Nachbarlandkreis Barnim ein weiterer Verdachtsfall der Maul- und Klauenseuche geprüft wird. In einem kleinen Ziegenbestand, 10 km nordöstlich von Hönow, zeigten vier Tieren entsprechende Symptome und wurden vorsorglich gekeult. Nachdem eine erste Untersuchung der entnommenen Proben keinen eindeutigen Befund ergeben hat, wurden die Proben zur weiteren Abklärung an das FLI geschickt. Inzwischen ist bekannt, dass sich der Verdacht auf einen weiteren MKS-Fall nicht bestätigt hat. Somit gibt es keinen weiteren Ausbruch der MKS und auch keine weitere Ausbreitung dieser Tierseuche, wie das Brandenburgische Landwirtschaftsministerium in einer Presseinformation mitteilt.
Infolgedessen wurde das in Brandenburg auferlegte Transportverbot für empfängliche Tiere und deren Körper, Tierteile und Gülle fristgerecht aufgehoben. Die eingerichteten Sperrzonen um den Ausbruchsort und die damit verbundenen tierseuchenrechtlichen Maßnahmen bleiben weiterhin bestehen.
Der Hinweis zur höchsten Einhaltung der Biosicherheitsmaßnahmen auf Rinder, Schweine, Schaf und Ziegen haltenden Betrieben bleibt auch in Thüringen weiterhin bestehen! Nachfolgend haben wir Ihnen deshalb einige Informationen zu den Sicherheitsmaßnahmen sowie zur Reinigung und Desinfektion bereitgestellt:
Da die Analysen der in den Restriktionszonen entnommenen Proben noch nicht abgeschlossen sind, kann zum jetzigen Zeitpunkt noch keine Entwarnung gegeben werden. Das Bundesland Brandenburg hat in diesem Zusammenhang am 15. Januar sein Transportverbot für empfängliche Tiere und deren Körper, Tierteile und Gülle um weitere 48 Stunden verlängert. Dieses gilt somit bis einschließlich 17. Januar. Es wird davon ausgegangen, dass an diesem Tag alle Untersuchungsergebnisse vorliegen werden. Sollten hierbei ausschließlich negative Befundergebnisse vorliegen, ist es wahrscheinlich, dass keine weitere Verlängerung des Transportverbotes innerhalb Brandenburgs vorgenommen wird. Demnach würden dann nur noch die tierseuchenrechtlichen Bestimmungen in den Sperrzonen gelten.
Nach Südkorea hat nun auch Großbritannien, als nennenswertes Drittland für deutsche Handelsbeziehungen, die Einfuhr von MKS-empfänglichen Tieren, frischem Fleisch und Milch aus Deutschland ausgesetzt. Weitere Drittländer, die ein Importstopp für deutsche Waren verhängt haben, sind Kanada, Mexiko, Singapur, Argentinien, Japan, Marokko, Paraguay, Uruguay, Russland, Südafrika, Ukraine und die USA.
Oberstes Ziel ist nun, diese auferlegten Handelsbeschränkungen wieder abzubauen. Ein erster wichtiger Schritt in dieser Sache wurde durch die Europäische Kommission am 13. Januar vorgenommen. In einem Durchführungsbeschluss hat die Europäische Kommission die um den Ausbruch herum eingerichtete Schutz- und Überwachungszone bestätigt und damit die Grundlage für eine Regionalisierung auf EU-Ebene (und Drittland-Ebene) geschaffen. Der Durchführungsbeschluss und die ausgewiesenen Sperrzonen gelten zunächst bis 11. Februar.
Die Untersuchungen zur Eintragsursache und dem -weg in den Tierbestand laufen weiter. Nach derzeitigem Kenntnisstand handelt es sich bei dem MKS-Fall in der Wasserbüffelherde in Hönow (Landkreis Märkisch-Oderland, Brandenburg) um ein lokales Geschehen. Eine Ausbreitung auf andere Tierbestände wurde bislang nicht festgestellt. Trotzdem wurde vorsorglich die Keulung von empfänglichen Tieren aus benachbarten Betrieben angeordnet bzw. bereits durchgeführt, darunter 170 Schweine und 55 Schafe und Ziegen sowie drei Rinder.
Wie das Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) am 11. Januar mitteilte, haben sich die verendeten Wasserbüffel mit einem MKS-Virus vom Serotyp O infiziert. Nah verwandte MKS-Viren kommen im Nahen Osten und Asien vor. Zum jetzigen Zeitpunkt können jedoch noch keine Aussagen zum Eintragsursprung und dem Eintragsweg in den Tierbestand getroffen werden. Grundsätzlich ist eine Impfung gegen MKS in der EU seit 1991 verboten. Eine Notimpfung ist nur im Seuchenfall bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen erlaubt. Für diesen Zweck wurden EU-weit MKS-Antigenbanken eingerichtet, in denen Impfstoffe gegen MKS-Viren gelagert werden. Laut FLI könnte die deutsche MKS-Antigenbank nach Aktivierung durch die Bundesländer einen für den Serotyp passenden Impfstoff innerhalb weniger Tage herstellen. Für MKS ist ein genau abgestimmter Impfstoff wichtig, da Impfstoffe gegen andere Serotypen die Tiere nicht schützen. Abgesehen davon sei erwähnt, dass sich mit der Impfung allein ein MKS-Ausbruch nicht wirksam bekämpfen lässt.
Die Untersuchungen an den Wasserbüffeln im Ausbruchsbestand ergaben, dass diese bereits seit 3 Wochen mit dem MKS-Virus infiziert waren. Die Tiere wiesen einige abgeheilte Entzündungen im Maulbereich auf, die für eine längere Infektionszeit sprechen, so das Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt des betroffenen Landkreises. Auffälligkeiten im Klauenbereich wurden nicht gefunden. Unter Mithilfe der Feuerwehr wurde die Weidefläche, auf der die infizierten Tiere gehalten wurden, zunächst mit einem Bauzaun eingezäunt, um eine Verschleppung des Virus in den Wildbestand zu verhindern.
Wie das Brandenburgische Landwirtschaftsministerium heute mitteilte, wurde der über das vergangene Wochenende verhängte 72 Stunden Transportstopp für empfängliche Tiere und deren Körper, Tierteile und Gülle um weitere 48 Stunden verlängert und gilt damit bis zum 15. Januar. Schlachtbetriebe und der Einzelhandel sind davon nicht betroffen.
MKS gehört zu den wirtschaftlich bedeutsamsten Seuchen bei landwirtschaftlichen Nutztieren, da die Bekämpfung mit drastischen Handelsbeschränkungen für Tiere und tierische Produkte verbunden ist, was zu erheblichen wirtschaftlichen Einbußen führt.
Der Ausbruch der MKS in Brandenburg zieht bereits Konsequenzen am Exportmarkt mit sich. Da Deutschland seinen MKS-Freiheitsstatus verloren hat, sind ab sofort zahlreiche Veterinärbescheinigungen für den Export von Produkten von Wiederkäuern und Schweinen nicht mehr ausstellbar, so das Bundeslandwirtschaftsministerium. Demnach ist damit zu rechnen, dass der Export von Milch und Milchprodukten, Fleisch und Fleischprodukten, aber auch Häuten und Fellen, gesalzenen Naturdärmen, Samen und Blutprodukten sowie empfänglichen Tieren kaum mehr möglich ist. Erste Länder, wie Südkorea und die Niederlande haben im Zuge des MKS-Ausbruchs in Deutschland Maßnahmen ergriffen. Südkorea hat ab sofort alle Schweinefleischimporte aus Deutschland verboten, damit fällt ein wichtiger Absatzmarkt im asiatischen Raum weg. Die Niederlande haben ein landesweites Transportverbot für deutsche Kälber verhängt. Transporte zur Schlachtung bleiben erlaubt.
Das Bundeslandwirtschaftsministerium (BMEL) rechnet damit, dass weitere Drittländer den Import von empfänglichen Tieren aus Deutschland (und deren Erzeugnissen) vorerst aussetzen werden und Sperren für Waren aus Deutschland verhängen. Eine Abschätzung zu den wirtschaftlichen Auswirkungen kann das Bundeslandwirtschaftsministerium zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht geben.
Der Handel aus MKS-freien Gebieten in Deutschland ist laut BMEL im EU-Binnenmarkt weiterhin möglich. Dies geht auf das Regionalisierungsprinzip zurück, bei dem lediglich der Handel mit den Gebieten eines Landes unterbrochen wird, die von tierseuchenrechtlichen Beschränkungen betroffen sind. Exporte aus übrigen, seuchenfreien Gebieten sind weiterhin möglich.
Auf der Grünen Woche werden aufgrund der aktuellen Situation keine Klauentiere ausgestellt.
Die anzeigepflichtige Maul- und Klauenseuche (MKS) ist im Landkreis Märkisch-Oderland in Brandenburg in einem Wasserbüffelbestand ausgebrochen. Das Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) hat die hochansteckende Viruserkrankung heute, am 10. Januar, offiziell bestätigt. Der Erreger konnte bei drei verendeten Wasserbüffeln in einem kleinen Weidebetrieb in Hönow nachgewiesen werden.
Vor Ort läuft derzeit die Aufarbeitung. Der Landkreis ist hierzu mit Behörden und Fachleuten, darunter dem FLI, im Austausch. Ein Krisenstab wird am 11. Januar zusammentreten, bei dem auch der Brandenburgische Landesbauernverband teilnehmen wird.
Um den betroffenen Betrieb wurden zwei Sperrkreise mit einem Radius von drei und zehn Kilometern eingerichtet, die auch die Landkreise Barnim, Oder-Spree sowie die Stadt Berlin betreffen. Innerhalb dieser Sperrzonen werden alle vorgesehenen Maßnahmen durch das zuständige Veterinäramt angeordnet, darunter die ordnungsgemäße Keulung der restlichen Wasserbüffel des Bestandes, um eine weitere Ausbreitung zu verhindern.
Wie dem Thüringer Bauernverband (TBV) vom Thüringer Sozialministerium mitgeteilt wurde, wird für das gesamte Land Brandenburg ab morgen der Transport von Rindern, Schweinen, Schafen, Ziegen und Kameliden für 72 Stunden untersagt. Gleiches gilt auch für in den Tierhaltungsbetrieben von diesen Tieren gewonnenen Körpern oder Tierteilen und Gülle. Diese strenge Maßnahme ist notwendig aufgrund der hohen Kontagiosität des MKS-Virus und der dadurch möglichen schnellen Ausbreitung.
Die Ursache für den Erregereintrag ist bislang noch nicht bekannt. Im und um den Ausbruchsbestand sind alle notwendigen epidemiologischen Ermittlungen eingeleitet. Thüringen ist nach derzeitigem Kenntnisstand bisher nicht betroffen.
Das Thüringer Sozialministerium und der TBV rufen alle Betriebe, die empfängliche Tierarten halten, um höchste Einhaltung der Biosicherheitsmaßnahmen auf. Alle Erkrankungen, die auf Blauzungenkrankheit oder MKS hindeuten sollten schnellstmöglich vom Tierarzt/Veterinäramt abgeklärt werden. Zudem wird darum gebeten, Veranstaltungen, Märkte, Auktionen o. Ä. in nächster Zeit nicht zu besuchen bzw. abzuhalten. Das Thüringer Sozialministerium weist zudem darauf hin, dass auch wenn ein Auftrieb derzeit von der zuständigen Veterinärbehörde noch nicht untersagt wird, es jederzeit zu einer Bestandssperre kommen kann, so dass Ausstellungstiere evtl. nicht mehr abgetrieben werden dürfen.
Hintergrund zur MKS (Quelle: FLI)
Die Maul- und Klauenseuche (MKS) ist eine hochansteckende Viruserkrankung bei Klauentieren (Rinder, Schafe, Ziegen und Schweine). Auch viele Zoo- und Wildtiere können an MKS erkranken. Deutschland und die EU sind amtlich anerkannt frei von MKS; die letzten Fälle in Deutschland traten 1988 auf. MKS kommt jedoch in Teilen der Türkei sowie in vielen Ländern Afrikas und Asiens nach wie vor endemisch vor. Illegal eingeführte tierische Produkte aus diesen Ländern stellen eine ständige Bedrohung für die europäische Landwirtschaft dar. Das Verfüttern von Speiseabfällen ist streng verboten. Die Missachtung dieses Verbots führte im Jahr 2001 zu einem verheerenden Seuchenzug in Großbritannien mit Folgeausbrüchen in anderen europäischen Ländern.
Für den Menschen als Verbraucher von pasteurisierter Milch, daraus hergestellten Milchprodukten oder von Fleisch bestünde jedoch auch im Falle einer Einschleppung der MKS nach Deutschland keine Gefahr.
Für erkrankte Tiere gibt es keine Behandlungsmöglichkeit. Ist in einem Betrieb auch nur ein Tier erkrankt, müssen alle Klauentiere getötet und unschädlich beseitigt werden. Auch Klauentiere in landwirtschaftlichen Betrieben in der näheren Umgebung des Seuchenbetriebes müssen zumeist getötet werden. Ställe, Fahrzeuge und Geräte müssen gründlich desinfiziert werden. Eine Notimpfung gefährdeter Tierbestände ist bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen möglich.
Weitere Informationen finden Sie hier.
Um die Arbeitssicherheit und den Gesundheitsschutz in ihrem Betrieb zu verbessern, fördert die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) den Neukauf ausgewählter Präventionsprodukte. Berechtigt sind alle Mitgliedsunternehmen der Landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft, die für das Jahr 2024 keine solche Förderung erhalten haben. Die Fördersumme ist begrenzt auf maximal 50 Prozent des zuletzt gezahlten Jahresbeitrags und gilt nur für Produkte, die nach der Förderzusage gekauft wurden. Gefördert werden z.B. Kälberfangkorb (K-Box protect), Funkgesteuerte Fällkeile, Kamerabasierte Personenerkennungssysteme, Gebläseunterstütztes Atemschutzgerät, u.a.
Ab 1. März werden ausschließlich Produkte für den Hitze- und Sonnenschutz gefördert. Ausführliche Informationen zu den Förderfähigen Produkten finden Sie hier.
Wichtig: Anträge und später die Rechnungen können ausschließlich über das Versichertenportal „Meine SVLFG“ eingereicht werden. Die SVLFG empfiehlt daher – sofern noch nicht geschehen – sich rechtzeitig im Versichertenportal zu registrieren unter: www.portal.svlfg.de.
Die Antragsformulare stehen ab Beginn der Förderaktionen, also zum 1. Februar und 1. März jeweils ab 12:00 Uhr, zur Verfügung.
Am 16. Januar fand im Strohatelier in Gernewitz die jährlich stattfindende Informationsveranstaltung des Kreisverbandes mit dem Schwerpunkt auf veterinärmedizinische Themen statt.
Dr. Juliane Bähring sowie Ihre Kolleginnen vom Zweckverband Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt Jena-Saale-Holzland boten ein anspruchsvolles Programm zu diversen Themen. So erhielten die ca. 20 Teilnehmenden umfassende Informationen u.a. zum aktuellen Stand zu Biosicherheit/ Probennahme, Maul-und Klauenseuche, EHDV, BVD, Blauzungenerkrankung, ASP und Weideschuss.
Die Veranstaltung nutzten die Vertreterinnen der Fachbehörde und die Landwirte um ins Gespräch zu kommen und Brennpunkte sowie Lösungsansätze auszuloten.
Der Thüringer Bauernverband begrüßt die Initiative der CDU-Landtagsfraktion, eine Entlastung bei der Grundsteuer für private Haushalte zu schaffen, allerdings sind nicht nur private Haushalte in erheblichem Maße von zusätzlichen Belastungen betroffen, sondern auch landwirtschaftliche Betriebe.
Durch die z.B. vom Erfurter Stadtrat am 18. September 2024 beschlossene Erhöhung des Hebesatzes für die Grundsteuer A für land- und forstwirtschaftliche Betriebe und Kleingärten von 350 auf 540 Prozent sind die Steuerbeträge bei allen landwirtschaftlichen Betrieben im Stadtgebiet um 32 bis 35 Prozent gestiegen. Auch bei anderen Thüringer Kommunen muss mit deutlichen Steuererhöhungen gerechnet werden, da in fast allen Thüringer Städten und Gemeinden die Hebesätze für die Grundsteuer A deutlich angehoben wurden.
„Wir sehen in dieser Steuergestaltung eine massive Benachteiligung der Landwirtschaft gegenüber anderen wirtschaftlichen Branchen“, so Alexander Amberg, Vorsitzender des Kreisbauernverbandes Erfurt-Sömmerda. „Es kann nicht angehen, dass die privaten Hausbesitzer und Landwirte die Zeche zahlen und ihre zu leistende Grundsteuer drastisch steigt. Auch bei der Grundsteuer A für land- und forstwirtschaftliche Betriebe und Kleingärten besteht dringender Handlungsbedarf! Von der zugesicherten Aufkommensneutralität sind wir derzeit weit entfernt!“
Der Berufsstand fordert vom Landtag, eine Regelung ähnlich der des Nachbarbundeslandes Sachsen zu schaffen, damit Fairness entsteht und die Belastungen nicht einseitig auf Privatleute und einzelne Wirtschaftszweige abgewälzt werden.
Hintergrund
Die Bundesländer haben die Möglichkeit, zusätzlich landesspezifische Regelungen im Rahmen der Grundsteuerreform festzulegen. Im Thüringer Landtag wurde hiervon bis dato kein Gebrauch gemacht. Die neue Thüringer Landesregierung hat in ihrem Koalitionsvertrag festgehalten, dass sie beabsichtigt, ausgleichende Regelungen zu schaffen.
Am 16. Januar, kurz vor der Eröffnung der Grünen Woche, trafen sich die Mitglieder des Gesamtverbandes der Land- und Forstwirtschaftlichen Arbeitgeberverbände (GLFA) in Berlin. Gast der Versammlung war Steffen Kampeter, Hauptgeschäftsführer der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA), der seit fünf Jahren Mitglied der paritätisch besetzten Mindestlohnkommission ist. Er berichtete über
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Anlässlich des Neujahrsempfangs des Deutschen Bauernverbandes im Rahmen der Grünen Woche am vergangenen Freitag (17. Januar) blickte der Präsident des Deutschen Bauernverbandes (DBV), Joachim Rukwied, vor allem nach vorn. Nach einem in vielerlei Hinsicht herausfordernden Jahr brauche es wieder mehr Optimismus in der Landwirtschaft und in der gesamten Gesellschaft, rief der Bauernpräsident den rund 1.000 Gästen aus Politik, Agrar- und Ernährungswirtschaft zu.
„Die nächste Bundesregierung steht vor der großen Aufgabe, den Menschen wieder Optimismus zu geben! Die Stimmung ist derzeit gedämpft – das ist angesichts der zahlreichen Herausforderungen, vor denen wir stehen, verständlich. Dennoch brauchen wir dringend einen positiveren Blick in die Zukunft. Unsere Landwirtschaft ist eine Zukunftsbranche und wird von der Gesellschaft gebraucht“, betont Rukwied. Zudem sei die Landwirtschaft, so Rukwied, im Kern ein vom Generationengedanken geprägter Berufszweig. „Unsere Branche baut darauf, dass auch künftige Generationen erfolgreich Landwirtschaft betreiben können. Das muss sich auch in der Politik widerspiegeln“, so der Bauernverbandspräsident weiter.
Für die Branche selbst gelte auch weiterhin, gesellschaftliche Veränderungen zu erkennen und darauf zu reagieren. „Landwirtinnen und Landwirte setzen schon heute viele Verbraucherwünsche um und bieten über die Erzeugung von Lebensmitteln hinaus einen gesamtgesellschaftlichen Mehrwert. Diesen Weg wollen wir als ‚ZukunftsBauer‘ weitergehen und damit sowohl die Landwirtschaft als auch den Verband zukunftsfest aufstellen“, so Rukwied. „Jeder Wunsch nach Veränderung kann aber nur erfüllt werden, wenn die Balance zwischen Ökologie und Ökonomie erhalten bleibt“, unterstreicht der DBV-Präsident.
Beim DBV-Neujahrsempfang sprach der neue EU-Agrarkommissar Christophe Hansen davon, dass die Landwirte entlastet werden müssen. Dazu plane er eine Vision für die zukünftige Landwirtschaftspolitik zu erarbeiten, die auf Wettbewerbsfähigkeit ausgerichtet sei. Er betonte weiter, das die Position der Landwirte in der Wertschöpfungskette und die Konkurrenzfähigkeit gestärkt werden müssen.
Im Rahmen der Grünen Woche nahm der Präsident des Thüringer Bauernverbandes Dr. Klaus Wagner gemeinsam mit den Präsidenten der ostdeutschen Landesbauernverbände an einem Austausch mit den ostdeutschen Agrarministern teil. Ziel war es, die Kommunikation Richtung Brüssel und Berlin künftig enger abzustimmen.
Die Agrarminister von Thüringen, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Mecklenburg-Vorpommern und Brandenburg unterzeichneten ein gemeinsames Positionspapier zur GAP ab 2028. Die Minister fordern darin unter anderem eine Erhöhung des GAP-Budgets, eine stringente Trennung von erster und zweiter Säule sowie eine Agrarförderung, die sich unabhängig von der Betriebsgröße auf wirtschaftlich stabile Betriebe fokussiert. Die Bauernverbände unterstützen das gemeinsame Vorgehen in Richtung EU-Agrarkommissar Christophe Hansen.
Die Vorfreude steigt – die Berufswettbewerbe der Grünen Berufe in Thüringen stehen vor der Tür! Unter dem inspirierenden Motto „Zukunft gestalten, Talente entfalten!“ laden wir alle Auszubildenden und Fachschüler im Bereich Tierwirtschaft, Landwirtschaft und Forstwirtschaft ein, ihr Können unter Beweis zu stellen. Dies ist nicht nur eine einmalige Gelegenheit, sich mit Gleichgesinnten zu messen, sondern auch eine Plattform, um die besten Talente unserer Branche zu entdecken und zu fördern.
Wichtige Informationen für alle Teilnehmer:
Die besten Teilnehmer haben die aufregende Möglichkeit, im Juni zum Bundesentscheid nach Nordrhein-Westfalen ins Haus Düsse zu fahren und dort unser Bundesland Thüringen zu vertreten!
Termine im Überblick:
Wir appellieren an alle Ausbildungsbetriebe: Unterstützen Sie Ihre Auszubildenden bei dieser einzigartigen Gelegenheit! Lassen Sie sie ihre Talente zeigen und Teil eines spannenden Wettbewerbs werden. Diese Wettbewerbe sind nicht nur eine hervorragende Möglichkeit zur Talentförderung, sondern auch eine wertvolle Vorbereitung auf die bevorstehenden Abschlussprüfungen. Gemeinsam können wir die Zukunft gestalten und einen inspirierenden Austausch fördern.
Seien Sie dabei – nutzen Sie diese Chance und lassen Sie uns gemeinsam auf einen Pfad gehen, der nicht nur Ihre Fähigkeiten herausfordert, sondern auch das Potenzial unserer Branche entfaltet. Wir freuen uns auf zahlreiche Teilnehmer und unvergessliche Momente beim Berufswettbewerb 2025.
Bei Fragen zum Berufswettbewerbe der Grünen Berufe in Thüringen wenden Sie sich an:
Landjugendverband Thüringen e.V.
Tel.: +49 (0)361 262 532 41
Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Humusaufbau in Ackerböden trägt nicht nur zur Klimaresilienz der Landwirtschaft bei, sondern bietet auch Potenzial Kohlenstoff zu binden. Im Modell- und Demonstrationsvorhaben HumusKlimaNetz zeigen Landwirtinnen und Landwirte unter wissenschaftlicher Begleitung, wie sich Humus in der Praxis langfristig aufbauen und erhalten lässt. Das vom Deutschen Bauernverband getragene Netzwerk führt am 18. Februar 2025 in Kassel sein HumusKlimaTag-Symposium mit Exkursion auf den Hof Tolle durch.
Weitere Informationen und Anmeldung finden Sie hier.
Aktuell ergeht an alle KULAP-Antragsteller die Aufforderung eine zusätzliche Erklärung in Bezug auf die bestehende KULAP-Verpflichtung nachzureichen. Auf Nachfrage beim Thüringer Ministerium für Wirtschaft, Landwirtschaft und Ländlichen Raum war zu erfahren, dass der erforderliche Textbaustein aufgrund eines technischen Fehlers leider nicht im Sammelantrag enthalten war. Dies werde für die kommende Antragstellung nachgeholt.
- Betroffen sind alle KULAP-Antragsteller
- Erklärung ist ausgefüllt und unterschrieben ausschließlich über PORTIA einzureichen
- bis spätestens 07. Februar 2025
+++ ACHTUNG +++ Auf die heutige (20. Januar) Nachfrage beim Thüringer Ministerium zur extrem bürokratischen Vorgehensweise mit Dokument ausdrucken, ausfüllen mit Unterschrift, einscannen usw. konnten wir folgende Vereinfachung erreichen:
Das Formular wird ohne Unterschrift akzeptiert, wenn das Formular per "hoher Vertrauensstufe" eingereicht wird. Im PDF ist dann jedoch aktiv das notwendige Kreuz digital zu setzen (über z.B. Acrobat Reader) und dann entsprechend in PORTIA einzureichen.
Seitens der Zahlstelle werden ergänzend entsprechende Mitteilungen versandt.
Das Dokument ist bis zum 07. Februar 2025 einzureichen, nicht wie von eingen Agrarförderzentren gefordert bis 03. Februar 2025.
Es besteht vorliegend eine Mitwirkungspflicht. Die zuständige Behörde ist berechtigt, zur abschließenden Prüfung der Fördervoraussetzungen weitere Angaben zu fordern.
In der Aufforderung der Agrarförderzentren wird erklärt, dass der über PORTIA eingereichte Antrag, nicht in vollem Umfang Erklärungen zu den allgemeinen Antragsvoraussetzungen enthält. Vor der Zahlung ist es deshalb unerlässlich, diese Erklärungen nachzufordern. Insbesondere fehlt die Erklärung, dass die im KULAP zur Förderung beantragten Flächen keinen Verpflichtungen unterliegen, die durch den Abschluss von Pacht-, Pflege- und/oder Bewirtschaftungsverträgen begründet wurden.
In dem Dokument werden, obwohl in PORTIA lediglich die Erklärung für Pacht-, Pflege-, Bewirtschaftungsverträge fehlt, ebenso die Erklärungen für Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen und die Erklärung für Mitgliedschaft in einer Erzeugerorganisation abgefordert um sicherzugehen, dass auch diese Erklärungen vollständig vorliegen.
Die Erklärung wurde am 16. Januar 2025 in PORTIA unter Fachbereich Sammelantrag, ==> Dokumente ==> 004_KULAP2022 ==> 004_B_Anlagen bereitgestellt.
Die Einreichung erfolgt ausschließlich in PORTIA im Fachbereich Sammelantrag, ==> Anträge ==> Antragsjahr 2024 ==> Anträge KULAP2022 ==> Unterlagen zur Nachweisführung KULAP, hier ist das Feld „Ich/Wir reiche(n) weitere Unterlagen zur Nachweisführung KULAP2022 ein (KU22.NWA)“ anzukreuzen und dann die gescannte bzw. digital ausgefüllte Erklärung als Anlage hochzuladen und das Dokument einzureichen (Anmeldung mit hoher Vertrauensstufe ist erforderlich).
Die Stickstoffwerke (SKW) Piesteritz, einer der letzten verbliebenen Düngemittelhersteller Deutschlands, muss aufgrund der Marktlage und politisch bedingten Rahmenbedingungen die Produktion drosseln und eine von zwei Ammoniakanlagen für eine unbestimmte Zeit abstellen. Bis zum jetzigen Zeitpunkt getätigte Bestellungen werden selbstverständlich fristgerecht ausgeliefert, so das Unternehmen. Trotz der Bemühungen von Sachsen-Anhalts Ministerpräsident Rainer Haselhoff, der selber aus der Nähe des Standortes der SKW stammt, fühlt sich die aktuelle Bundesregierung kaum verpflichtet konkrete Maßnahmen zu erlassen. Geschäftsführerin Antje Bittner: „Seit nahezu drei Jahren warnen wir vor massiven Verwerfungen auf dem Düngemittelmarkt als Folge des russischen Angriffskrieges. Bis heute hat die Politik absolut nichts Wirksames gegen das Fluten des europäischen Marktes mit billigen russischen Düngemitteln unternommen. Zudem werden Unternehmen wie die SKW Piesteritz durch Entscheidungen der Bundesregierung, die unsere Wettbewerbsnachteile immer weiter vergrößern, aus dem Markt gedrängt.“ Die Bundesregierung ist aufgefordert, für die Industrie endlich Rahmenbedingungen zu schaffen, die eine Produktion in Deutschland überhaupt noch ermöglicht.
Mit dem Förderprogramm HÖFE.BILDEN.VIELFALT bietet die Initiative Bioland Landwirtinnen und Landwirten eine unkomplizierte, finanzielle Unterstützung für die Umsetzung von Maßnahmen zum Schutz der Artenvielfalt. Die Landwirtschaft spielt eine zentrale Rolle, um den Verlust der biologischen Vielfalt aufzuhalten. Landwirtschaftliche Betriebe können ihre Mehrleistungen für den Naturschutz häufig nicht über den Marktpreis finanzieren und öffentliche Fördermittel stehen nur unzureichend zur Verfügung.
Mit dem Förderprogramm bietet die Initiative sowohl ökologisch als auch konventionell wirtschaftenden landwirtschaftlichen Betrieben in Deutschland eine Möglichkeit, Naturschutzmaßnahmen zu entwickeln und umzusetzen, für die keine öffentlichen Förderangebote zur Verfügung stehen.
Der aktuelle Stichtag für die Antragsabgabe ist der 15. Februar 2025. Die genauen Rahmenbedingungen und was gefördert wird, finden Sie hier.
Im Rahmen der Grünen Woche in Berlin präsentiert sich der Deutsche Bauernverband auf dem ErlebnisBauernhof in Halle 3.2 - Kommen Sie vorbei!
Sie können außerdem die DBV-Fachforen verfolgen, die am 20. Januar 2025 im Livestream auf der DBV-Homepage übertragen. Hier ist auch eine Teilnahme in Präsenz auf dem Gelände der Messe Berlin in Halle 6.3 im Studio möglich, für die jedoch eine vorherige Anmeldung notwendig ist. (Begrenzte Platzzahl).
Die Milchbranche im Hot Seat – was bringt die Zukunft?
20.01.2025 | 10:00 - 11:30 Uhr
Seien Sie dabei, wenn beim DBV-Fachforum Milch auf der Grünen Woche 2025 erneut die Zukunft der Milchbranche im Mittelpunkt steht! Erleben Sie spannende Diskussionen mit renommierten Experten zu den Themen Rohstoffverfügbarkeit und Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Milchproduktion sowie Klimabilanzierung in der Milchviehhaltung. Nutzen Sie die Gelegenheit, wertvolle Einblicke zu gewinnen und bringen Sie sich mit ihren Fragen in unsere Diskussion ein. Gemeinsam wollen wir Lösungen für die Herausforderungen der Branche ergründen.
Das Fachforum wird hier im Livestream übertragen. Melden Sie sich über diesen Link an, wenn Sie das Fachforum in Präsenz auf der Messe Berlin verfolgen möchten.
Das nächste Kapitel der Energiewende: Wie sich Markt und Regulierung verändern (müssen)
20.01.2025 | 12:00 - 13:30 Uhr
Der Energiemarkt befindet sich im Umbruch: Schwankende Strompreise, Anpassungen der EEG-Förderung und neue Marktmechanismen prägen die Situation. Das nächste Kapitel der Energiewende bringt vielfältige Herausforderungen mit sich, denn jetzt ist nicht mehr nur der Ausbau entscheidend, sondern wie wir mit dem Strom umgehen der produziert wird. Dabei rückt die Frage in den Mittelpunkt, wie verschiedene erneuerbare Energieproduzenten am besten kombiniert werden können.
Das Energiefachforum widmet sich der strategischen Positionierung der Landwirtschaft in diesem Wandel. Als unverzichtbarer Akteur trägt der ländliche Raum maßgeblich zum Gelingen der Energiewende und zur Neugestaltung des Strommarktes bei. Mit Impulsvorträgen von Thomas Voß (Energiegenossenschaft Die Energielandwerker eG) und Martin Lass (BioEnergie Gettorf GmbH & Co. KG) sowie einem hochkarätig besetzten Podium werfen wir einen Blick auf die Herausforderungen und Chancen im aktuellen und zukünftigen Strommarkt.
Das Fachforum wird hier im Livestream übertragen. Melden Sie sich über diesen Link an, wenn Sie das Fachforum in Präsenz auf der Messe Berlin verfolgen möchten.
Modell der Naturschutz-Kooperativen in der Praxis
20.01.2025 | 14:30 - 16:00 Uhr
Im Rahmen des Forums wird der Blick darauf geworfen, wie der Ansatz der niederländischen Naturschutz-Kooperativen in Deutschland umgesetzt werden kann. Nach einer Übersicht über das Niederländische-Modell und verschiedene Varianten einer Naturschutz-Kooperative im MoNaKo Projekt, beleuchtet die anschließende Diskussionsrunde, wo wir in der Praxis bereits stehen und wo wir in Zukunft hinmüssen.
Das Fachforum wird hier im Livestream übertragen. Melden Sie sich über diesen Link an, wenn Sie das Fachforum in Präsenz auf der Messe Berlin verfolgen möchten.
Naturwiederherstellung – Kooperation statt Kampf um die Fläche?!
20.01.2025 | 16:30 - 18:00 Uhr
Die Umsetzung der EU-Wiederherstellungsverordnung in Deutschland ist eine große Herausforderung für den Naturschutz und mit enormen Befürchtungen auf Seiten der Land- und Forstwirte und den Grundeigentümern verbunden. Während bereits prozentuale Flächenziele für den Naturschutz festgezurrt sind, fehlen die Festlegungen für eine Kooperation zwischen Landwirtschaft und Naturschutz. Im Forum stehen die unterschiedlichen Erwartungen von Seiten des Bundes und der Länder sowie der Landwirtschaft und des Naturschutzes sowie die Strategien für eine erfolgreiche Umsetzung im Mittelpunkt. Gelingt es, die neuen EU-Vorgaben auf Augenhöhe, kooperativ und praxistauglich umzusetzen oder gefährdet ein Kampf um die Fläche die Akzeptanz in der Land- und Forstwirtschaft?
Das Fachforum wird hier im Livestream übertragen. Melden Sie sich über diesen Link an, wenn Sie das Fachforum in Präsenz auf der Messe Berlin verfolgen möchten.
Landwirtschaftsministerin Colette Boos-John hat am heutigen Donnerstag (9. Januar) Vertreterinnen und Vertreter der wichtigsten Verbände aus dem Bereich der Thüringer Landwirtschaft zu einem ersten Kennenlernen und Austausch eingeladen. Der Thüringer Bauernverband (TBV) hat die Einladung dankend angenommen. TBV-Präsident Dr. Klaus Wagner sagte nach dem Gespräch: „Es freut uns sehr, dass die neue Landwirtschaftsministerin Colette Boos-John auf uns zugekommen ist und uns die Gelegenheit gegeben hat, mit ihr die Ziele und Herausforderungen des landwirtschaftlichen Berufsstandes zu besprechen. Das zeigt uns, dass sie mit ihrem Ministerium zügig in die Fach- und Sacharbeit einsteigt und wie wichtig ihr die Landwirtschaft und der ländliche Raum sind. Das ist ein gutes Fundament für die zukünftige Zusammenarbeit, auf dem wir gemeinsam die kommenden Jahre aufbauen können.“
Die Gesprächsrunden sollen zukünftig in regelmäßigen Abständen stattfinden und ein fester Bestandteil der Zusammenarbeit zwischen dem neuen Ministerium für Wirtschaft, Landwirtschaft und Ländlichen Raum und den berufsständischen Interessenvertretern sein.
Mit großer Betroffenheit nimmt der Thüringer Bauernverband (TBV) Abschied von Dr. Volker Sklenar.
Der gesamte Berufsstand trauert um einen Landwirt, herausragenden Agrarwissenschaftler, leidenschaftlichen Politiker, prägenden Architekten der modernen Landwirtschaft, den ersten Landwirtschaftsminister Thüringens und vor allem einen Freund. Sein Leben und Wirken waren geprägt von Fachkompetenz, Tatkraft und einer tiefen Verbundenheit zur Landwirtschaft.
Aufgewachsen auf einem Bauernhof entdeckte Dr. Volker Sklenar früh seine Leidenschaft für die Landwirtschaft und trug diese von da an mit sich. Von der Pike auf lernte er die Landwirtschaft kennen. Nach einer Lehre vertiefte er sein Wissen durch ein Praktikum. Er absolvierte das Studium der Agrarwissenschaften an der Friedrich-Schiller-Universität Jena, ein Forschungsstudium an der Karl-Marx-Universität Leipzig führte zu seiner Promotion zum Dr. agr. Seine berufliche Laufbahn war geprägt von verantwortungsvollen Führungspositionen in der Tierproduktion, u.a. in der LPG Großobringen, in der Agrarindustrievereinigung Berlstedt sowie in der Schweinemast Neumark.
Mit der Wiedervereinigung begann Dr. Volker Sklenars beeindruckende politische Karriere, als Mitglied des ersten Thüringer Landtages und für fast zwei Jahrzehnte als Minister für Landwirtschaft, Naturschutz und Umwelt. Er prägte die politischen Weichenstellungen des Freistaates entscheidend mit.
Als erster Landwirtschaftsminister führte er die Thüringer Landwirtschaft erfolgreich in die Marktwirtschaft und verstand sich in dieser bewegenden Zeit stets als Partner und Vertrauter der Bauern. Sein Handeln war geleitet von dem Ziel, eine moderne Landwirtschaft verbunden mit ökologischer Verantwortung zu fördern. Dr. Volker Sklenar zeigte unermüdlichen Einsatz für die Landwirtschaft, für den landwirtschaftlichen Berufsstand und den ländlichen Raum.
Die Thüringer Landwirte werden Dr. Volker Sklenar stets ein ehrendes Gedenken bewahren – seine Verdienste bleiben unvergessen.
Unser Mitgefühl gilt seiner Familie.
Ob Rind, Schwein oder Geflügel: Durch behördliche Anordnung können Tierseuchen und Krankheiten ganze Betriebe lahmlegen – selbst, wenn sie selbst nicht betroffen sind, sondern nur im Sperrbezirk liegen. Gegen die verheerenden Einnahmeverluste und Folgeschäden schützt eine Ertragsschadenversicherung.
Absicherung Ihrer landwirtschaftlichen Erträge vor ASP-Schäden mit R+V
Die Afrikanische Schweinepest (ASP) stellt eine deutliche Bedrohung für die Landwirtschaft dar. Um Ihren Agrar Betrieb sicher vor finanziellen Einbußen durch die ASP zu schützen, bietet die R+V Versicherung zwei spezialisierte Produkte an: Die „Ertragsschadenversicherung“ bei Schäden im Tierbestand und die „ASP-Ernteversicherung“ für Ertragsschäden bei der Ernte.
Die Ertragsschadenversicherung sichert Sie gegen finanzielle Verluste, die durch Schäden im Tierbestand entstehen könnten, ab. Sie bietet Ihnen finanziellen Rückhalt und trägt dazu bei, die Stabilität und Liquidität Ihres Betriebes sicherzustellen.
Die ASP-Ernteversicherung schützt hingegen Ihren Ernteertrag. Bei einem bestätigten ASP-Ausbruch und den dadurch notwendigen Sperrmaßnahmen garantiert diese Versicherung die Absicherung Ihrer Ernteerträge gegen unerwartete Einbußen.
Blauzungenkrankheit – Impfstoffe werden verlängert
Die Blauzungenkrankheit ist eine virusbedingte Krankheit, die von einer Mückenart (Gnitzen) übertragen wird. Der aktuelle Serotyp 3 (BTV-3) sorgt vor allem bei Rindern, Ziegen und Schafen für teils schwere Verläufe, die bei den beiden Letzteren auch tödlich enden. Diese hat zusätzlich schwerwiegende, wirtschaftliche Folgen für die tierhaltende Personen. Die bis zum 06.12.2024 geltende Ausnahmeregelung für drei Impfstoffe wird lückenlos und ohne zeitliche Begrenzung verlängert.
Geflügelpest
In einem Putenmastbetrieb mit rund 8.400 Tieren im Landkreis Aurich wurde die Geflügelpest Ende November 2024 festgestellt. Es wird an die niedersächsischen Betriebe appelliert, die Biosicherheitsmaßnahmen strikt einzuhalten. Tierhalterinnen und Tierhalter, die Auffälligkeiten (zum Beispiel vermehrte Todesfälle oder eine verminderte Futter- und Wasseraufnahme) in ihrem Bestand bemerken, sollten sich so bald wie möglich beim Veterinäramt melden.
Wir verstehen, dass alle landwirtschaftlichen Betriebe einzigartige Bedürfnisse und Risikofaktoren haben. Daher setzen wir auf eine Beratung, die individuell auf Sie und Ihre Anforderungen abgestimmt ist.
Das AgrarKompetenzCenter (AKC) ist Ihr persönlicher Kontakt für alle Anliegen rund um das Thema Agrar. Wir bündeln die landwirtschaftliche Fachkompetenz der R+V und betreuen Sie auf Augenhöhe durch qualifizierte Mitarbeitende mit landwirtschaftlicher Expertise. Wir sind gerne für Sie da, um mit Ihnen gemeinsam die optimale Versicherungslösung zu finden.
Falls Sie weitere Informationen zu diesem Thema suchen, kontaktieren Sie hierzu Ihren Berater Jens Gießler per E-Mail unter vDiese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! oder telefonisch unter +49 361 262 53 801.Weitere Informationen erhalten Sie auf www.ruv.de - unter Firmenkunden – Landwirtschaftliche Versicherungen – AgrarPolice – Ertragsschadenversicherung.
Am 11. Januar lud die Friedrich-Solle- Regelschule Zeulenroda-Triebes zur 14. Berufsorientierungsmesse und 4. Jobmarkt der Stadt Zeuelnroda-Triebes in gemeinsamer Organisation und Kooperation mit der Industrie-und Handelskammer Ostthüringen zu Gera, der Bundesagentur für Arbeit Thüringen Ost sowie der Handwerkskammer für Ostthüringen und dem Gewerbeverband Zeulenroda-Triebes ein. Knapp 70 beteiligte Unternehmen informierten über ihre Ausbildungsangebote, Entwicklungs- und Beschäftigungsmöglichkeiten in ihren Unternehmen. Sie traten als attraktiver Arbeitgeber mit zukünftigen Auszubildenden und Berufseinsteigern in Kontakt.
Auch die Kreisbauernverbände Greiz/Gera sowie Saale-Orla-Kreis führten viele interessante Gespräche und beantworteten vielfältige Fragen zu den jeweiligen Berufsbildern des grünen Berufszweiges. Sie präsentierten interessierten Schülern ab der siebten Klasse bis zu der Oberstufe sowie Quereinsteigern und Umschülern die zahlreichen Ausbildungs- und Berufsmöglichkeiten, sodass eine Vorstellung des jeweiligen Berufs verdeutlicht werden konnte. Der Bauernverband hofft, dass das Interesse der Schüler und angehenden Absolventen für eine Ausbildung bzw. Studium oder Tätigkeit in der Landwirtschaft geweckt wurde. Der Informationstag wurde von den zahlreichen Besuchern intensiv zur beruflichen Vorbereitung und Orientierung genutzt.
Die neue Ausgabe der Deutschen Bauern Korrespondenz (dbk) ist da - Fakten, News und Argumente - hier lesen Sie als Mitglied des Thüringer Bauernverbandes die monatlichen Agrarpolitik-Schwerpunkte, Verbandsnachrichten und Positionen des Deutschen Bauernverbandes (DBV).
Die dbk ist das Mitgliedermagazin des DBV und ein unverzichtbarer Informationspool für Landwirte und für Multiplikatoren aus Politik, Wirtschaft und Verwaltung.
Seit Januar 2024 ist die dbk 100Prozent digital.
Das E-Paper der dbk steht seit Januar 2024 allen Mitgliedern im Bauernverband zur Verfügung. Die Kosten dafür übernehmen die jeweiligen Landesbauernverbände für ihre Mitglieder.
Wo Sie die kostenfreie App finden und wie Sie sie nutzen können, lesen Sie weiter unten in diesem Wochenbericht und hier.
Der Vorstand der Interessengemeinschaft der Betriebe im benachteiligten Gebiet (IG BENA) bereitete sich in seiner Neujahrssitzung am vergangenen Donnerstag, 9. Januar, inhaltlich auf die Anhörung im Petitionsausschuss zum Flächenregister vor. Nach wie vor bestehen große Defizite in der Nutzerfreundlichkeit, aber noch viel mehr in der Programmierung der
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EENergy - ein kleines, einfaches EU-Förderinstrument für energieintensive kleine und mittlere Unternehmen (KMU), die in verbrauchssenkende Maßnahmen investieren wollen. Gefördert werden können auch landwirtschaftliche Unternehmen, insbesondere bei der Implementierung, dem Erwerb, dem Kauf und oder der Installation von neuer Software, Hardware, Ausrüstung oder anderen Technologien.
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Nach dem Willen der EU soll die Landwirtschaft insgesamt sicherer und sozialer werden. In den Verhandlungen zur letzten GAP-Reform haben das Europäische Parlament und der Rat deshalb im Sommer 2021 die sogenannte soziale Konditionalität in der GAP verankert. Ziel ist es, die Einhaltung arbeitsschutz- und arbeitsrechtlicher Vorschriften unionsweit zu fördern und so zur Entwicklung einer sozialverträglichen Landwirtschaft beizutragen.
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Der Generationenwechsel in den landwirtschaftlichen Betrieben schreitet voran. Damit werden verstärkt junge Fachkräfte benötigt, die eine Existenz gründen bzw. die Betriebsnachfolge antreten wollen. Thüringen fördert auch in diesem Jahr die Niederlassung von Junglandwirten im Rahmen des genehmigten GAP-Strategieplans und stellt dafür insgesamt 3,5 Mio. Euro zur Verfügung.
Was genau gefördert wird und wer einen Antrag stellen kann finden Sie hier.
Die Antragsfrist (Ausschlussfrist) endet am 31. Januar.
Ab sofort ist der Einsatz von Möscha-Verteilern oder Schwanenhals nun auch auf Grünland tabu. Es müssen damit ab sofort bodennahe Verfahren eingesetzt werden, also Schleppschlauch, -schuh oder Schlitzgerät.
Bei unbestelltem Ackerland hat die Einarbeitung von organischen, organisch-mineralischen Wirtschaftsdüngern
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Der Abschnitt B des sogenannten SuedOstLink (die Trassen der Vorhaben 5 und 5a nach Bundesbedarfsplangesetz verlaufen hier parallel) wurde von der Bundesnetzagentur (BNetzA) am 19. Dezember 2024 mittels Planfeststellungsbeschluss genehmigt und am 23. Dezember 2024 bekannt gemacht.
Die rund 84 km lange Trasse beginnt nordöstlich der Stadt Eisenberg. Von dort verläuft sie zunächst in südlicher
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Kurz vor Weihnachten trafen sich in Dresden die Ackerbaureferenten der Ost-Bauernverbände zu einem fachlichen Austausch. Ein zentrales Thema war die geplante Überarbeitung der Kulisse der Roten Gebiete, die in den meisten Ländern Ende 2025 ansteht.
Kritisch diskutiert wurde die zunehmende Messung der Denitrifikation nach der N2/Argon-Methode. Diese Ausweitung der Messungen wird voraussichtlich zu partiellen Vergrößerung bzw. Verschiebungen der Roten Gebiete im kleinen Rahmen führen. Der Thüringer Bauernverband war dazu noch am Freitag vor Heiligabend im Gespräch mit den zuständigen Sachbearbeitern im Thüringer Landesamt für Umwelt, Bergbau und Naturschutz in Weimar. Nähere Informationen wird es in den kommenden Wochen geben.
Noch kurz vor Weihnachten fand auf Einladung des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) ein Sondierungsgespräch mit den Mitgliedern des Vermittlungsausschusses zum Düngegesetz statt. Hintergrund ist die Frage, ob noch vor der Bundestagswahl eine Einigungsmöglichkeit für das Düngegesetz besteht. Von Seiten des BMEL wurde durch
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Am 17. Dezember hat das Bundeskabinett die neue "Nationale Biodiversitätsstrategie" verabschiedet. Der Deutsche Bauernverband (DBV) hatte sich im Sommer letzten Jahres zu dem Entwurf mit einer umfangreichen Stellungnahme geäußert und die rückwärtsgewandte Strategie kritisiert. Vor dem Bruch der Regierungskoalition war der Entwurf aufgrund des Widerstandes der FDP nicht einigungsfähig. Jetzt wurde der Entwurf ohne parlamentarische Mehrheit verabschiedet. Es ist aber nicht davon auszugehen, dass noch irgendein Baustein der Strategie umgesetzt wird.
Die Strategie ist für eine neue Bundesregierung nicht bindend. Es wird aber darauf ankommen, dass eine neue Bundesregierung hier entweder neue Akzente setzt oder sich zumindest die Strategie nicht zu eigen macht. Dazu der DBV-Generalsekretär Bernhard Krüsken: „Diese Nationale Biodiversitätsstrategie setzt auf ein veraltetes Prinzip eines ausgrenzenden Naturschutzes mit der sprichwörtlichen ordnungsrechtlichen „Glasglocke“ und ist damit ein Gegenentwurf zu einem zukunftsweisenden kooperativen Naturschutz mit der Landwirtschaft. Anstelle einer pauschalen Fokussierung auf Flächenbeschaffung für den Naturschutz wäre es aus unserer Sicht angezeigt, die Kooperation mit den Landnutzern zu stärken und auch auf produktionsintegrierte Maßnahmen, Vertragsnaturschutz und Agrarumweltmaßnahmen zu setzen. Zudem ist die Halbwertszeit dieser Strategie begrenzt, da sie von einer Regierung ohne parlamentarische Mehrheit und vermutlich mehr aus wahlkampftaktischen Gründen noch veröffentlicht worden ist.“
Der aktuelle Newsletter des Schwarzwildkompetenzzentrums ist da. Diesen können Sie mit einer kurzen E-Mail an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! jederzeit abonieren oder kündigen.
Die neuste Ausgabe finden Sie hier.
Ausführliche Informationen zum Schwarzwild-Kompetenzzentrum erhalten Sie auch auf der Homepage www.schwarzwild-kompetenzzentrum.de.
Alle Tierhalter, die bei der Thüringer Tierseuchenkasse registriert sind, haben ihren Tierbestand zum Stichtag 03. Januar 2025 entsprechend per Meldebogen, QR-Code oder elektronisch über die Homepage der Tierseuchenkasse zu melden. Die Meldung muss bis spätestens 17. Januar 2025 erfolgen.
Daten zum Tierbestand von Schweine-, Schaf- und Ziegenhaltern, die an die Tierseuchenkasse gemeldet wurden,
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TBV plus:
Der Präsident des Deutschen Bauernverbandes, Joachim Rukwied, forderte nach dem Ende der Ampel-Koalition schnelle Neuwahlen: „Das Ende der Ampel war absehbar und folgerichtig. Dieser ständige Streit in der Regierung musste beendet werden. Es muss jetzt schnellstmöglich Neuwahlen geben, eine Hängepartie können wir uns nicht leisten. Deutschland braucht endlich eine stabile,
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Der Deutsche Bauernverband (DBV) hat für den Bereich Landwirtschaft die wichtigsten gesetzlichen Änderungen zum Jahreswechsel 2024/25 zusammengestellt:
Änderungen im Steuerrecht
Umsatzsteuerpauschalierung
Ab dem 6.12.2024 wurde der Pauschalsatz für die pauschalierenden Betriebe von derzeit 9,0% auf 8,4% abgesenkt, und zwar nur
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Am 17. Dezember wurde die im Saale-Orla-Kreis seit vielen Jahren traditionelle Landwirtschaftstour des Landrates mit dem Besuch des Schweine haltenden Betriebes in Heberndorf fortgesetzt.
Bei der kurzen Visite im betriebseigenen Hofkonsum berichtete Geschäftsführer André Telle über das regionale Engagement seines Unternehmens zur Versorgung der Bevölkerung mit im Betrieb erzeugtem Schweinefleisch, Wurstwaren und Eiern aus eigener Legehennenhaltung, ergänzt durch Waren des täglichen Bedarfes.
Mit der Delegation aus dem Landratsamt diskutierten Telle und Gunnar Jungmichel (Kreisvorsitzender) schwerpunktmäßig die Themen Regionalität, Qualitätssicherung und die Herausforderungen der modernen Landwirtschaft. Auch wurde die notwendige Nachwuchsgewinnung angesprochen sowie eine Planungssicherheit für betriebliche Investitionen angemahnt.
Telle, auf das Kaufverhalten der Konsumenten hinweisend, konstatierte: „Die Moral endet am Regal“. Zutreffend beschreibt er damit die Schere zwischen vom Verbraucher geforderten Verbesserungen in der Tierhaltung und der Akzeptanz damit verbundener Preissteigerungen bei den Produkten.
Die Verordnung über maßgebende Rechengrößen der Sozialversicherung für 2025 (Sozialversicherungsrechengrößen-Verordnung 2025) wurde am 27. November 2024 im Bundesgesetzblatt (BGBl 2024 | Nr. 365) verkündet. Die Einzelheiten zu den Rechengrößen entnehmen Sie bitte der Übersicht hier.
Quelle: BDA
Laut Informationen des Thüringer Landesamtes für Landwirtschaft und Ländlichen Raum (TLLLR) sollte die Übergangsphase zwischen Thüringer Servicekonto und BundID bis Jahresende, 31. Dezember 2024 bestehen. Leider mussten wir feststellen, dass seit Montag bereits die Verbindung vom Thüringer Servicekonto zum Antragsportal PORTIA gekappt wurde. Damit ist PORTIA für noch nicht auf BundID umgestellte Landwirte nicht mehr erreichbar. Seit heute steht die Information auch auf PORTIA.
Es war zu erfahren, dass aus organisatorischen Gründen - insbesondere der Nichterreichbarkeit von IBYKUS in der Zeit vom 18. Dezember 2024 bis 06. Januar 2025 - die Portalversion mit der Umstellung auf die BundID bereits diese Woche produktiv genommen werden musste.
Die Hotline des TLLLR ist nur noch bis zum 23. Dezember 2024 besetzt. Zwischen Weihnachten und Neujahr ist bei Problemen auch hier keine Erreichbarkeit möglich.
Der Zugang ist aufgrund der aktuell eingehenden elektronischen Bescheide und Unterlagen der VOK im Postfach wichtig. Wer noch keine BundID-Anmeldung hat, sollte dies nun dringend unter https://id.bund.de/de in Angriff nehmen.
Das Thüringer Ministerium für Wirtschaft, Landwirtschaft und Ländlichen Raum (TMWLLR) hat zur besseren Übersicht zu den Änderungen im Bereich der Konditionalität sowie zu der neuen Regelung soziale Konditionalität jeweils ein Infoblatt erstellt.
Im Infoblatt „Änderungen in der Konditionalität ab 2025“ wird insbesondere auf die Befreiungstatbestände, auf die Wechselwirkungen mit Altmaßnahmen sowie auf die wesentlichen Änderungen bei den einzelnen GLÖZ-Standards eingegangen.
Ab 01. Januar 2025 wird im Rahmen der GAP die Soziale Konditionalität eingeführt. Das Infoblatt „Einführung soziale Konditionalität ab 2025“ erläutert die Hintergründe und Auswirkungen. Weiterhin wird darin auf die Verpflichtungen der Arbeitgeber sowie das Kontroll- und Sanktionssystem eingegangen.
Die Delegierten des Thüringer Bauernverbandes (TBV) haben den amtierenden Präsidenten Dr. Klaus Wagner mit 84 Prozent auf ihrer gestrigen (17. Dezember) Landesvertreterversammlung wiedergewählt. Er erhielt in geheimer Wahl 117 der 139 abgegebenen gültigen Delegiertenstimmen aus den Thüringer Regional- und Kreisbauernverbänden. Damit ist Wagner für weitere vier Jahre Präsident des TBV.
Der 54-jährige Wagner leitet als Geschäftsführer die Geschicke der Universal-Agrar GmbH in Riethnordhausen, die im Norden der Thüringer Landeshauptstadt Erfurt und im Landkreis Sömmerda Flächen bewirtschaftet. Wagner wurde im Dezember 2016 erstmals zum Präsidenten des TBV gewählt. Seitdem ist der zweifache Familienvater das Gesicht der Thüringer Landwirtschaft und führt in seiner Funktion als Bauernpräsident die vielfältigen Interessen der Thüringer Landwirte und des ländlichen Raumes zusammen. Wagner zeigte sich nach der Wahl entschlossen, mit allen zur Verfügung stehenden Mitteln für die Interessen der Thüringer Landwirte zu kämpfen. „Mit den Bauernprotesten hat der landwirtschaftliche Berufsstand Geschlossenheit gezeigt. Der Bauernverband ist eine der stärksten Interessenvertretungen im Freistaat – unsere Stimme wird gehört – darauf baue ich. Ich werde alles dafür tun, um die Anliegen unserer Mitglieder in die Gremien und Institutionen zu tragen, wo Entscheidungen für den Berufsstand getroffen werden. Dafür braucht es eine starke berufsständische Interessenvertretung – in Zeiten von Regierungswechseln mehr denn je.
Unterstützt wird Wagner zukünftig von einem ebenfalls neu gewählten Vorstand. Die Delegierten bestätigten Toralf Müller, Agrarunternehmen Pfersdorf eG im Kreis Hildburghausen, mit 79 Prozent im Amt des Vizepräsidenten. Müller ist seit 2016 im TBV-Vorstand.
Erstmals bewarb sich Doreen Rath, Agrar T&P GmbH Mockzig im Altenburger Land, um einen Vorstandsposten. 83 Prozent der anwesenden, wahlberechtigten Delegierten schenkten ihr das Vertrauen.
Gewählt wurde weiterhin Dr. Wolfgang Peter, Landwirtschaftsbetrieb und Ziegenhof Peter im Kyffhäuserkreis. 78 Prozent der Delegierten wählten ihn ins Amt. Dem Vorstand gehört Peter seit 2016 an, da er als Vorsitzender des TBV-Fachausschusses Familienbetriebe im bisherigen TBV-Vorstand damit gesetzt war.
In die neue Revisionskommission wurden Claudia Schulze, Sebastian Mahler und Matthias Friedrich gewählt.
Präsident, Vizepräsidenten/innen und die Revisionskommission des TBV werden durch die Delegierten aus den Thüringer Regional- und Kreisbauernverbänden in einer Landesvertreterversammlung des Verbandes, für vier Jahre gewählt. Um gewählt zu werden, ist in geheimer Wahl die Mehrheit der abgegebenen Stimmen der Landesvertreterversammlung notwendig.
Gewählt: (v.l.) Doreen Rath, Claudia Schulze, Matthias Friedrich, Dr. Klaus Wagner, Toralf Müller, Dr. Wolgang Peter, Sebastian Mahler
"Es ist jetzt fast genau ein Jahr her, seitdem es uns gelungen ist, die landwirtschaftliche Branche innerhalb kürzester Zeit zu mobilisieren, um am 18. Dezember 2023 gemeinsam in Berlin ein Zeichen für den Berufstand und für unsere Forderungen zu setzen." Mit diesen Worten eröffnete der Präsident des Thüringer Bauernverbandes (TBV) Dr. Klaus Wagner die 34. Landesvertreterversammlung am 17. Dezember im Bürgerhaus Apfelstädt. Zusammen mit den knapp 220 anwesenden Mitgliedern und Gästen blickte Wagner auf das ereignisreiche vergangene Jahr zurück. Mit zahlreichen Protestaktionen wie Mahnfeuern, Autobahn- und Straßenblockaden, Landwirtecamps und Kundgebungen ist die Branche gegenüber Politik und Gesellschaft aus der Defensive gekommen und in den Mittelpunkt der öffentlichen Aufmerksamkeit gerückt. „Insgesamt eine gelungene Leistung, die uns als Verband gemeinsam gestärkt hat und auf die wir stolz sein können“, hebt Wagner in diesem Zusammenhang positiv hervor. Im Rest seines Berichtes spannte Wagner einen weiten Bogen über die Arbeit des Berufverbandes im letzten Jahr. Beispielgebend sind hier unter anderem die Debatten zum Thüringer Agrarstrukturgesetz, zum Bürokratieabbau, zu Portia & Fan-App, die Wiedereinführung der Drittellösung in der Tierkörperbeseitigung, die Aktionen des Berufsstandes im Rahmen der zwei Agrarministerkonferenzen in Thüringen sowie die verschiedenen Wahlen auf Europa-, Landes-, Kommunal und bald Bundesebene.
Ergänzt wurde der Jahresüberblick durch den Geschäftsbericht des TBV, in welchem Michael König als stellvertretender Hauptgeschäftsführer auf die Arbeit der TBV-Referate sowie deren zentrale Themen genauer einging und die finanzielle Lage des Verbandes veranschaulichte. Der im Anschluss von Dr. Gerd Schaller vorgestellte Bericht der Revisionskommission vollendete die Rechenschaftslegung, bestätigte die satzungsgemäße Arbeit sowie die finanziell stabile Lage des TBV und lieferte gleichzeitig Anregungen für die weitere Verbandsarbeit.
Als Ehrengast konnte der TBV den Präsidenten des Deutschen Bauernverbandes, Joachim Rukwied herzlich begrüßen. In seiner Rede gab Rukwied den Anwesenden einen kurzen Überblick über einige aktuelle agrarpolitische Themen auf Bundes- und EU-Ebene, darunter die Diskussionen zum MERCOSUR-Abkommen, die Agrardieselrückvergütung oder die SUR-Richtlinie. Zudem bot er einen Einblick in die interne Arbeit des DBV z.B. bei laufenden Gesetzgebungsverfahren oder zur Vorbereitung auf die nächste Bundestagswahl.
Ein besonderes Highlight der diesjährigen Landesvertreterversammlung stellte die satzungsgemäße Wahl eines neuen Vorstandes und einer neuen Landesrevisionskommission dar. Die Mitglieder bestätigten mit breiter Mehrheit Dr. Klaus Wagner und Toralf Müller in ihren Ämtern als TBV-Präsident und Vizepräsident und stellten ihnen Doreen Rath und Dr. Wolfgang Peter als neu gewählte Vizepräsidenten zur Seite. Nach dem Ausscheiden von Dr. Gerd Schaller und Jan Hoffmann aus dem Kontrollgremium wurden Claudia Schulze, Sebastian Mahler und Matthias Friedrich zur neuen Revisionskommission gewählt.
Als TBV bedanken wir uns für das langjährige Engagement der bisherigen Vizepräsidenten Dr. Lars Fliege und Udo Große, die beide in ihrem Wirken für den Berufsstand und die Landwirtschaft große Verdienste geleistet haben und daher mit der Goldenen Ehrennadel des TBV geehrt wurden. Auch Dr. Gerd Schaller wurde für sein langes Wirken in der Revisionskommission mit der Silbernen Ehrennadel gewürdigt.
Bei dem im Anschluss stattfindenden Jahresabschluss des TBV bot sich noch einmal die Gelegenheit mit geladenen Vertretern aus Politik und Verwaltung auf die vergangenen zwölf Monate zurückzublicken und gemeinsam zu relevanten Themen ins Gespräch zu kommen. Begrüßt werden konnten unter anderem der neu gewählte Ministerpräsident Prof. Dr. Mario Voigt, der neue Minister für Umwelt, Energie, Naturschutz und Forsten Tilo Kummer, der Landtagspräsident Thadäus König, die Abgeordneten Dr. Frank Augsten, Marcus Malsch und Nadine Hoffmann sowie zahlreiche Partnerverbände. Nach der Eröffnung der Veranstaltung durch TBV-Präsident Dr. Klaus Wagner richteten Thadäus König, Voigt und Kummer ihre Worte an die Anwesenden. Ministerpräsident Voigt kündigte an, dass die neu ernannte Landwirtschaftsministerin Colette Boos-John den TBV-Vorstand Anfang 2025 zu einem Kennenlerngespräch einladen wird. Zudem stellte Voigt die beiden Staatssekretäre des Wirtschaftsministeriums vor, zu dem auch die Landwirtschaft gehört: Mario Suckert und Marcus Malsch. Als zentrales Anliegen während seiner Amtszeit nannte Voigt die Schaffung von Planungssicherheit für Investitionen (insb. in die Tierhaltung) und erklärte sich gegenüber dem TBV bereit, erneut an einem gemeinsamen Workshop teilzunehmen, um weitere Themen wie Bürokratieabbau etc. genauer anzugehen. Umweltminister Kummer versprach, die Diskrepanz zwischen der Umwelt- und der Landwirtschaftspolitik zu beenden. In seiner Rede setzte sich Kummer unter anderem für eine Weiterführung der Ausgleichzulage für benachteiligte Gebiete ein.
Bei der anschließenden Diskussion drehten sich zahlreiche Fragen um das geplante Flächenregister, den Bürokratieabbau, FAN-App und Fördermittel.
Die Europäische Kommission hat die De-minimis-Verordnung für die Landwirtschaft geändert. Die Höchstgrenze für Hilfen je Betrieb für drei Jahre wird in Deutschland von 20.000 Euro auf 50.000 Euro angehoben werden. De-minimis-Hilfen bedürfen keiner vorherigen Genehmigung durch die Europäische Union. Die konkrete Ausgestaltung ist nun Aufgabe des Bundes und der Bundesländer. Die anstehende Einführung eines Zentralregisters für diese Beihilfen bleibt nun abzuwarten, sollte aber die Landwirte vor mehr Bürokratie- und Papierwahnsinn schützen.
Die neue Ausgabe der Deutschen Bauern Korrespondenz (dbk) ist da - Fakten, News und Argumente - hier lesen Sie als Mitglied des Thüringer Bauernverbandes die monatlichen Agrarpolitik-Schwerpunkte, Verbandsnachrichten und Positionen des Deutschen Bauernverbandes (DBV).
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