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Agrarpolitik

Agrarpolitik (116)

Der Thüringer Bauernverband (TBV) hat bei jeglichem Terminen mit der Behörde, aber insbesondere gegenüber dem Staatssekretär des Landwirtschaftministeriums Torsten Weil, betont, dass das Flächenregister nur eingeführt werden sollte, wenn die Funktionalität gegeben ist und es zu keinen Doppelbelastungen für die Betriebe kommt.

Zudem hat der TBV diese Anliegen in einem Brief an den Ministerpräsidenten Bodo Ramelow vorgebracht.

Seit vergangener Woche ist nun in PORTIA ersichtlich, dass das Flächenregister verfügbar ist, aber nicht zwingend in diesem Jahr genutzt werden muss:

WB 18 Nussbaum

Ein Erfolg unserer Arbeit! Wir danken allen Mitgliedern, die in Gesprächen gegenüber Ministeriumsvertretern und dem Ministerpräsidenten den Aufbau von Bürokratie mit diesem Tool an praktischen Beispielen erläutert haben.

Es gilt nun das Tool, aber auch die Ausnahmenregelung in Bezug auf den zusätzlichen Aufwand, zu beobachten und bei überbordender Bürokratie entsprechend als Verband zu reagieren.

Gleichzeitig hat der Vorstand der Interessengemeinschaft der Betriebe in den benachteiligten Gebieten (IG BENA) eine Petitionsanfrage zum „Bürokratiewahn Flächenregister“ beim Landtag eingereicht. Der Petitionsausschuss wird am 23. Mai über die Veröffentlichung beraten. Wir werden Ende Mai entsprechend zur Teilnahme aufrufen.

 

Vergangene Woche wurde die Ausnahmenregelung zu GLÖZ 8 mit der Möglichkeit des Anbaus von Leguminosen oder Zwischenfrüchten für 2024 im Bundesanzeiger veröffentlicht. Durch die GLÖZ 8-Ausnahme kann es Auswirkungen auf KULAP-Flächen geben. Laut Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft (TMIL) ist bei Flächen bestimmter KULAP-Maßnahmen mit Leguminosenanbau oder der Auflage des Verzichts auf Pflanzenschutzmitteleinsatz nicht gleichzeitig eine Anrechnung für GLÖZ 8 möglich. In PORTIA wurden im Flächen- und Nutzungsnachweis die kombinierten Beantragungsmöglichkeiten mit einer Plausibilitätsprüfung sichergestellt. Der Vollständigkeit halber hat das TMIL nun die Kombinierbarkeit mit KULAP auch im bekannten Merkblatt „Information zur Ausnahmenregelung von GLÖZ 8 im Jahr 2024“…

Der Deutsche Bauernverband (DBV) begrüßt die am 24. April mit großer Mehrheit im EU-Parlament auf den Weg gebrachten Vereinfachungen im EU-Rechtsrahmen für die GAP-Periode 2023 - 2027. Dazu der Präsident des Deutschen Bauernverbandes, Joachim Rukwied:

„Die EU-Abgeordneten haben mit ihrem heutigen Votum gezeigt, dass sie die zentralen Anliegen der europäischen und deutschen Landwirte für mehr Bürokratieabbau, Entlastung und Praxistauglichkeit bei der Umsetzung der EU-Agrarförderung unterstützen. Das ist ein wichtiges Signal für einen ebenso zukunfts- wie wettbewerbsfähigen Landwirtschaftsstandort Europa. Jetzt ist die Bundesregierung nachdrücklich aufgefordert, die verbesserten Rahmenbedingungen in Deutschland praxistauglich und uneingeschränkt umzusetzen.“

Rukwied betont, dass die deutschen Bauern stets verantwortungsvoll mit ihren Flächen umgehen, unabhängig von den Vorgaben der GAP. Effektiver Natur- und Artenschutz lasse sich jedoch nur umsetzen, wenn die Betriebe auch wettbewerbsfähig sind und flexibel auf externe Einflüsse reagieren können. Die heute in Straßburg beschlossenen Vereinfachungen können laut Rukwied zudem lediglich ein erster Schritt sein: „Wir brauchen sowohl auf europäischer als auch auf nationaler und regionaler Ebene eine wirksame Entbürokratisierungsinitiative für die Land- und Forstwirtschaft. Unsere Betriebe werden aktuell von der Bürokratie erdrückt. Auch nach den Europawahlen 2024 gilt es, neue bürokratische Hürden zu vermeiden und einen aktiven Bürokratieabbau für die GAP nach 2027 konsequent umzusetzen.“
Der Deutsche Bauernverband hat hierzu kürzlich umfangreiche Vorschläge vorgelegt.

Hintergrund:
Beim EU-Rechtsrahmen für die Gemeinsame Agrarpolitik (GAP) haben Parlament, Rat und Kommission nunmehr einvernehmlich bestimmte Vereinfachungen in der sog. GAP-Strategieplan-Verordnung (Nr. 2115/2021) und der sog. Horizontalen Verordnung (Nr. 2116/2021) beschlossen. Dazu gehören unter anderem die dauerhafte Streichung der verpflichtenden Stilllegung von mindestens 4 Prozent der betrieblichen Ackerfläche (GLÖZ 8), mehr Flexibilität und Praktikabilität beim Fruchtwechsel (GLÖZ 7) und bei der Mindestbodenbedeckung (GLÖZ 6) sowie weniger Kontrollen für kleinere Landwirtschaftsbetriebe.

 

Die Antragstellung für den Sammelantrag 2024 ist gestartet, einiges wurde im Antragsportal PORTIA umprogrammiert und damit verbessert. Für das kommende Jahr sind weitere Verbesserungen geplant. Auch in der FAN-App als Nachweisinstrument wurden

 

 

 

Am 22. März wurde die zweite GAP-Ausnahmen-Verordnung (GAPAusnV) im Bundesrat beschlossen. Die Regelungen sind damit nun verbindlich und so wie erwartet.

Das vom Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft (TMIL) veröffentlichte Merkblatt mit Informationen über die diesjährige Ausnahmereglung zu GLÖZ 8 Verpflichtungen wurde redaktionell angepasst. In diesem kann nachgelesen, welche Optionen bestehen, welche Kombinationen möglich sind und welche Auswirkungen zu anderen Fördermaßnahmen bestehen. Ebenfalls beschrieben ist, welche Kulturen zulässig sind und welche Beantragtkennzeichen gesetzt werden müssen.

Das Merkblatt erscheint auch auf der Internetseite des TMIL und wird in PORTIA auf der Startseite eingestellt.

 

Seit dem Osterwochenende ist in PORTIA die diesjährige Sammelantragstellung für 2024 möglich. Die Flächendaten können wie gewohnt über den endgültigen Flächennutzungsnachweis 2023 (FNN 2023) oder eine entsprechende Schnittstelle zur eigenen betrieblichen Ackerschlagkartei eingelesen werden. Auf Drängen des Thüringer Bauernverbandes (TBV) wurde auf die verpflichtende Nutzung des Flächenregisters, insbesondere für alle KULAP-Antragsteller, von Seiten des Thüringer Ministeriums für Infrastruktur und Landwirtschaft verzichtet. Sowohl in den persönlichen Gesprächen mit Staatssekretär Torsten Weil, als auch am Rande der Agrarministerkonferenz mit Ministerin Susanna Karawanskij wurde uns versichert, dass die Einführung des Flächenregisters erst nach der Sammelantragstellung starten soll. Der TBV hatte folgende Forderungen formuliert:

  1. Antragstellung 2024 im PORTIA ohne verpflichtende sowie ohne freiwillige Teilnahme am Flächenregister
  2. Schaffung einer Schnittstelle, dass die abgestimmten Flächendaten aus dem FNN24 (dass sollte ungefähr am 01. Juni stimmig sein) in das Flächenregister übernommen werden können
  3. Schulungen der Landwirte zum Umgang mit dem Flächenregister ab 16. Mai (also nach Abschluss der Antragstellung)
  4. Automatische Synchronisierung der geometrischen Daten zwischen FNN und Flächenregister

Gleichzeitig hat der TBV aber auch klargestellt, dass die Landwirte sich zu einer elektronischen Datenerfassung nicht verschließen, jedoch die Systeme funktionieren müssen.

Als TBV werden wir gegenüber der Behörde nach wie vor in Bezug auf den Bürokratieabbau fordern, dass bei Einführung des Flächenregisters keine Doppelerfassungen entstehen dürfen und Datenübernahmen aus den vorhandenen Schlagkarteien einfach möglich sein müssen.

 

Um ausreichend auf die Antragstellung vorbereitet zu sein und Probleme bei der Anmeldung im Servicekonto sowie in PORTIA zu vermeiden, prüfen Sie Ihren Personalausweis auf seine Gültigkeit. Falls in den vorgenannten Portalen noch keine Anmeldung Ihrerseits erfolgte, holen Sie dies bitte rechtzeitig nach, um bei der Antragstellung Probleme mit der Authentifizierung zu vermeiden. Sollte der Ausweis abgelaufen sein bzw. wurde der Ausweis im vergangenen Jahr durch einen neuen ersetz, dann kann es sein, dass die Anmeldung über das Servicekonto aktualisiert werden muss. Hierzu wenden Sie sich an den Support vom Servicekonto Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!. Diese schicken Ihnen ein Dokument zu, dass Sie ausfüllen…
Das Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft (TMIL) hat ein Merkblatt zur Information über die diesjährige Ausnahmereglung zu GLÖZ 8 Verpflichtungen veröffentlicht. In diesem kann nachgelesen werden, welche Optionen bestehen, welche Kombinationen möglich sind und welche Auswirkungen zu anderen Fördermaßnahmen bestehen. Ebenfalls beschrieben ist, welche Kulturen zulässig sind und welche Beantragtkennzeichen gesetzt werden müssen. Das Merkblatt erscheint auch auf der Internetseite des TMIL und wird in PORTIA auf der Startseite eingestellt.  
In nicht mal mehr einem Monat startet die Antragstellung im Antragsportal PORTIA. Aktuell sind nur die Schulungs-Termine vom Agrarförderzentrum Ostthüringen im Thüringer Agrarkalender eingestellt. Die Termine vom Agrarförderzentrum Mittelthüringen wurden per Mail versendet, die vom Agrarförderzentrum Nordthüringen werden ebenfalls dieser Tage per Mail an die Antragsteller im Zuständigkeitsgebiet veröffentlicht. Vom Agrarförderzentrum Südthüringen liegen uns leider noch keine Termine für Schulungen zum Sammelantrag vor. Die Termine werden aktuell im Thüringer Agrarkalender veröffentlicht. Damit sich jeder rechtzeitig auf die Schulung einrichten kann, haben wir die Termine, Uhrzeiten, Orte und Themenbereiche in einer Terminübersicht Antragstellerschulung 2024 zusammengefasst. Bitte beachten Sie die Anmeldezeiten!  

Die EU-Kommission führt eine Umfrage zum Verwaltungsaufwand bei GAP-Anträge durch und lädt alle Landwirte ein, an der Umfrage teilzunehmen.

Wie in ihren Vorschlägen zur Verringerung der Belastung für die Schultern der Landwirte angekündigt, startete die Kommission am Donnerstag, dem 7. März eine Online-Umfrage, um direkt die Ansichten der Landwirte in der EU einzuholen. Die Umfrage läuft vom 7. März bis 8. April und wird kurze Fragen stellen, die in allen EU-Sprachen zur Verfügung stehen, z. B.: Wie viel Zeit wird jedes Jahr für Verwaltungsaufgaben im Zusammenhang mit der Anwendung der Beihilfe und den Berichtspflichten aufgewendet? Nutzen sie mobile Geräte, um georeferenzierte Fotos bereitzustellen? Wie bewerten sie die Komplexität der unterschiedlichen Verfahren und Vorschriften, die in landwirtschaftlichen Betrieben gelten? Haben sie 2023 externe Hilfen zur Vorbereitung des GAP-Beihilfeantrags genutzt? Die Antworten der Landwirte werden wertvolle Rückmeldungen liefern, um die wichtigsten Problemquellen zu verstehen.

Wir bitten alle, die Möglichkeit zur Teilnahme an der Umfrage der Europäischen Kommission zur Vereinfachung und Verringerung der Belastungen rege zu nutzen. Es zählt jede Meinung, jeder Landwirt und Nebenerwerbslandwirt sollte an der Umfrage teilnehmen. Über den folgenden Link gelangen Sie zum Aufruf zur Umfrage (die Seite erscheint auf Englisch,  gegebenefalls bitte die Sprache von Englisch auf Deutsch ändern): 

https://ec.europa.eu/commission/presscorner/detail/de/IP_24_1341

Mit diesem Link gelangen Sie direkt zur Umfrageseite. (Sollte diese nicht gleich auf Deutsch erscheinen, etwas warten oder "Sprache ändern" wird angezeigt.)

https://ec.europa.eu/eusurvey/runner/Public_Consultation_EU_Simplification_2024rs_point_of_view_2024

 

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