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Sozialpolitik & -recht

Sozialwahl der SVLFG 2023

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Wie funktioniert die Sozialwahl?
Alle sechs Jahre finden in Deutschland Sozialversicherungswahlen, die sogenannte Sozialwahl statt. Es handelt sich dabei um eine Listenwahl. Wahltag für die Sozialwahl 2023 bei der SVLFG ist der 31. Mai 2023.
Bei der SVLFG gibt es drei Gruppen:
  • die versicherten Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmer, 
  • die Arbeitgeberinnen/Arbeitgeber und 
  • die Selbständigen ohne fremde Arbeitskräfte (SofA). 
Diese wählen jeweils ihre ehrenamtlichen Vertreterinnen/Vertreter für die Vertreterversammlung.
Die Wahlberechtigten in der jeweiligen Gruppe können sich nur für eine Liste ihrer Gruppe entscheiden. So können die SofA nur eine Liste aus der Gruppe der SofA wählen. In den Gruppen der Arbeitgeber und der Arbeitnehmer gibt es nur eine Vorschlagsliste bzw. insgesamt nicht mehr Bewerberinnen oder Bewerber, als Mitglieder zu wählen sind. Damit gelten die Vorgeschlagenen als gewählt. Es kommt zu keiner Wahlhandlung. Es handelt sich in diesem Fall um eine sogenannte „Friedenswahl“.

Ansprechpartnerin

Thüringer Bauernverband

Cornelia Müller

Telefon: +49 (0)361 262 533 20
E-Mail: cornelia.mueller@tbv-erfurt.de

Zum Fachausschuss:

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Die landwirtschaftlichen Unternehmerinnen und Unternehmer sowie deren Familien erhalten durch das eigenständige agrarsoziale Sicherungssystem in der Alterssicherung, Krankenversicherung, Pflegeversicherung und der Unfallversicherung eine Absicherung aus einer Hand. Dieses bewährte System berücksichtigt in besonderem Maße die Belange der landwirtschaftlichen Familien. Es unterliegt jedoch einem stetigen Strukturwandel, der vor allem durch einen starken Mitgliederrückgang gekennzeichnet ist.

Der Thüringer Bauernverband kämpft für die Erhaltung des Sondersystems. Eine stabile und langfristige Finanzierung durch Bundesmittel steht dabei im Mittelpunkt. Nur so bleibt das versichertenorientierte Leistungsspektrum finanzierbar für die landwirtschaftlichen Familien.

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