Die Finanzämter haben an alle Betriebe, die nach den bei der Finanzverwaltung vorliegenden Angaben mehr als 100 Hektar Landwirtschaftsfläche im Eigentum haben, ein Informationsschreiben versandt. Das Schreiben weist darauf hin, dass gemäß § 228 Absatz 2 Bewertungsgesetz jährlich Änderungen an den im
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In der Slowakei sind inzwischen vier MKS-Ausbrüche im Süd-Westen bestätigt (Medvedov, Narad, Baka und Mala Luc). Die betroffenen Ausbruchsbetriebe sind kettenartig an der Grenze zu Ungarn aufgereiht. Als Minderungsmaßnahmen wurden bereits Notsupressivimpfungen durchgeführt bzw. sind geplant. Gleichzeitig laufen die epidemiologischen Ermittlungen und die Untersuchungen in den Restriktionszonen. Neben einem Stand Still (nur Transporte unmittelbar zur Schlachtung sind erlaubt) wurden in diesen Zonen auch teilweise Jagdverbote ausgesprochen.
Die Ausbrüche betreffen einen Betrieb mit 1.311 Tieren (Milchrinder, Kälber, Färsen) sowie Bestände mit 790, 670 und 279 Tieren (Bullen und Färsen). In der Nähe der betroffenen Höfe befinden sich zudem große Schweinehaltungen, die durch eine strikte Einhaltung von Biosicherheitsmaßnahmen geschützt werden müssen.
Auch in Ungarn hat es einen weiteren Ausbruch auf einem Milchviehbetrieb mit über 3000 Kühen gegeben. Dieser befindet sich nur ca. 40 km vom ersten Ausbruch (1372 Tiere) entfernt und ist nur knapp 10 km von der Grenze zu Österreich lokalisiert. Da Österreich von der Überwachungszone Ungarns betroffen ist, wurden auch hier bereits Maßnahmen veranlasst. Dies sind insbesondere Informationen an die Öffentlichkeit, Landwirtschaft und Tierärzteschaft z. B. zur Probennahme und klinischen Anzeichen der MKS. Zudem wurde in den Grenzregionen zu Ungarn eine erweiterte Überwachungszone (50 km breit) eingerichtet, die Handelsbeschränkungen und aktive Überwachung mit sich bringt. Ungarn hat parallel zur Tötung der betroffenen Bestände damit begonnen, eine Notsupressivimpfung durchzuführen.
Das aktuelle MKS-Geschehen in den Ländern Slowakei und Ungarn ist besorgniserregend. Der Thüringer Bauernverband und das Sozialministerium weisen nochmals auf die Notwendigkeit der erhöhten Wachsamkeit hin. Dies beinhaltet für Landwirtschaftsbetriebe, die für MKS empfängliche Tierarten halten, die unbedingte Einhaltung von Biosicherheitsmaßnahmen. Alle Berufsgruppen, die mit Nutztieren und wildlebenden Tieren in Kontakt kommen, sind aufgerufen Symptome, die auf MKS hindeuten könnten, ihrem zuständigen Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt mitzuteilen. Bitte denken Sie daran, die Klinik der erkrankten Tiere kann mild verlaufen und mit anderen Erkrankungen z. B. der Blauzungenkrankheit verwechselt werden. Hier führt nur eine Probennahme und Untersuchung im Thüringer Landesamt für Verbraucherschutz zu einem eindeutigen Ergebnis.

Das MKS-Geschehen in Ungarn hat sich am Wochenende weiter in Richtung Slowakei ausgebreitet. Entlang der slowakisch-ungarischen Grenze konnte das MKS-Virus in drei Rinderhaltungen (Milchvieh und Färsen) nachgewiesen werden. Die slowakischen Veterinärbehörden haben bereits erforderliche Bekämpfungsmaßnahmen eingeleitet, darunter die Keulung der betroffenen Rinderbestände und die Einrichtung der 3 und 10 km großen Eindämmungszonen. Weitere epidemiologische Ermittlungen laufen. In der Slowakei wurde ein vorübergehendes Verbot aller Verbringungen empfänglicher Tiere (Rinder, Schafe, Ziege, Schweine und andere Klauentiere) ausgesprochen, das auch für Lebendimporte aus anderen Mitgliedsstaaten in die Slowakei gilt. Darüber hinaus ist die Durchführung von Ausstellungen, Märkten und ähnlichen Veranstaltungen mit empfänglichen Tieren untersagt.
Informationen über mögliche Verbringungen von empfänglichen Tieren nach Deutschland liegen derzeit noch nicht vor. Im Hinblick auf den MKS-Fall in Ungarn, welcher am 6. März bekannt wurde, haben die Untersuchungen ergeben, dass es sich zwar ebenso (wie in Brandenburg) um einen Virus vom Serotyp O handelt, dieser jedoch eher pakistanischen Ursprungs ist, während der in Brandenburg festgestellte Subtyp aus der Türkei (bzw. Nahen Osten) stammt. Infolgedessen besteht zwischen dem deutschen und dem ungarischen MKS-Fall kein Zusammenhang. Beide Ausbrüche und die jüngst erfolgten Ausbrüche in der Slowakei erschweren die Exportmarkt-Verhandlungen mit Drittländern zusätzlich.
Erneut konnte ein Fortschritt bei der Exportmarkteröffnung erzielt werden. Wie das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) mitteilte, hat Deutschland am 12. März seinen offiziellen Status „MKS-frei ohne Impfung“ von der Weltorganisation für Tiergesundheit (WOAH) wiedererlangt. Eine Ausnahme bildet die Eindämmungszone (Containment Zone) um den Ausbruchsort Hönow, in welcher Überwachungsmaßnahmen bis mindestens 11. April 2025 bestehen bleiben.
Die Wiederanerkennung bei der WOAH ist ein wichtiger Schritt für den internationalen Handel. Deutschland konnte in den vergangenen Wochen unter anderem durch zahlreiche Untersuchungen von Nutz- und Wildtieren darlegen, dass das Seuchengeschehen nur auf den Wasserbüffelbestand in Brandenburg begrenzt war. Die EU-Kommission und die WOAH haben somit die erfolgreiche und konsequente MKS-Bekämpfung Deutschlands anerkannt. Vor diesem Hintergrund können die deutschen Behörden in weitere Gespräche mit internationalen Handelspartnern gehen, um Drittlandexporten schrittweise wieder zu normalisieren und wirtschaftliche Folgen zu begrenzen.
Während des Statusverlusts waren Exporte in viele Drittländer eingeschränkt, da Importzertifikate eine MKS-Freiheit voraussetzen. Nun können für nicht betroffene Regionen wieder Veterinärzertifikate ausgestellt werden. Die Marktzugänge hängen jedoch von den jeweiligen Bestimmungen der Importländer ab: Einige öffnen sofort, andere verlangen eine längere Seuchenfreiheit.
In Ungarn ist am 6. März erstmalig seit über 50 Jahren das MKS-Virus nachgewiesen worden. Betroffen ist ein größerer Milchviehbestand mit 1.400 Rindern in unmittelbarer Nähe zur Landesgrenze der Slowakei. Die Tiere zeigten typische MKS-Symptome und wurden daraufhin vollständig gekeult. In und um den Ausbruchsbetrieb werden derzeit alle erforderlichen Maßnahmen gemäß ungarischem und EU-Recht umgesetzt. Dazu gehören auch Rückverfolgungsermittlungen von transportierten Tieren und weitere epidemiologische Untersuchungen.
Wie uns das Thüringer Sozialministerium mitteilte, wurden seit Jahresbeginn keine direkten Zugänge von empfänglichen Tieren (Rinder, Schweine, Schafe und Ziegen) aus Ungarn in der HIT-Datenbank nach Thüringen gemeldet. Auf eine offizielle Rückmeldung der ungarischen Behörden zu möglichen Verbringungen nach Deutschland wird derzeit noch gewartet.
In Deutschland gibt es derweil Fortschritte bei der Exportmarkteröffnung nach dem MKS-Fall in Brandenburg vor 2 Monaten. Laut einer Pressemitteilung des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft nimmt China wieder Milch und Milcherzeugnissen aus Deutschland an. Hierzu wurden neue Veterinärbescheinigungen ausgehandelt, welche auf dem Regionalisierungsprinzip beruhen. China gehört neben dem Vereinigten Königreich zu den wichtigsten Importeuren von deutschen Milcherzeugnissen.
Eine Übersicht über die Drittländer, die gegenüber Erzeugnissen aus Deutschland Exportsperren verhängt haben finden Sie hier.
Die 10-Kilometer-Überwachungszone um den Ausbruchsbetrieb in Hönow konnte, dank dem Ausbleiben weiterer MKS-Fälle, am 25. Februar aufgehoben werden. Da es jedoch, vor dem Hintergrund der Wiedererlangung des MKS-Freiheitsstatus bei der WOAH (wichtig für Export in Drittländer), auf und um den Ausbruchsbetrieb weiterer behördlicher Maßnahmen und Untersuchungen bis mindestens zum 11. April bedarf, wurde nun um den Ausbruchsbestand eine Containment Zone mit einem Radius von 6 Kilometern errichtet.
Die entsprechende Allgemeinverfügung des Landkreises Märkisch-Oderland finden Sie hier.
Nachdem neue Infektionen mit dem MKS-Virus weiter ausbleiben und auch die seuchenrechtlichen Maßnahmen schnell und konsequent in den betroffenen Gebieten umgesetzt wurden, konnte das Land Brandenburg erste Lockerungen vornehmen. Wie das Brandenburgische Landwirtschaftsministerium berichtet, wurde die Schutzzone (3 km Radius um die Ausbruchsstelle) am 11. Februar aufgehoben und in eine Überwachungszone (10 km Radius) umgewandelt. Die gesamte Überwachungszone bleibt vorerst bis frühestens 25. Februar bestehen. Dies bedeutet für die betroffenen Betriebe neben einer Lockerung des Kontrollregimes weiterhin ein Verbot des Transportes von Klauentieren aus oder in diese Zone.
Um letztendlich auch den internationalen Seuchenfreiheitsstatus für MKS wiederzuerlangen, kündigte der brandenburgische Landesveterinär Dr. Stephan Nickisch an, dass bestimmte behördliche Maßnahmen und Untersuchungen rund um den Ausbruchsbetrieb in verkleinerter Form noch bis zum 11. April fortgeführt werden. Ob und inwieweit Deutschland seinen MKS-Freiheitsstatus wiedererlangen kann, entscheidet die internationale Tiergesundheitsorganisation (WOAH - World Organisation for Animal Health).
Auch wenn bisher keine weiteren Verdachtsfälle oder Infektionen mit dem MKS-Virus festgestellt wurden, bleibt die Lage in den betroffenen Gebieten angespannt. Die (Nutz-)Tierbestände in den Restriktionszonen werden weiter engmaschig überwacht und auch im umliegenden Wildtierbestand werden Proben entnommen. Auf dem Ausbruchsbetrieb haben die Einsatzkräfte am 22. Januar rund 100 Heuballen kontrolliert verbrannt und potentiell kontaminierte Gegenstände entsorgt. Für die von MKS betroffenen Landwirtschaftsbetriebe werden aktuell verschiedene Hilfsmaßnahmen auf ihre rechtssichere Durchführbarkeit geprüft.
Das Land Brandenburg hat zudem als Vorsorgemaßnahme, in Abstimmung mit den Bundesländern, die Aktivierung der MKS-Impfstoffbank beantragt, um im Falle einer weiteren Ausbreitung der Tierseuche entsprechend reagieren zu können. Auch wenn die Anwendung des Impfstoffes in Brandenburg, laut dem Brandenburgischem Landwirtschaftsministerium, derzeit nicht vorgesehen ist, bietet die Herstellung eines passenden Impfstoffes die Möglichkeit, zusätzliche Maßnahmen zur Seuchenbekämpfung zu ergreifen. Zunächst ist innerhalb von sechs Tagen geplant, 750.000 Impfdosen herzustellen. Diese wären laut dem FLI dann 18 Monate haltbar. Die Kosten für die Aktivierung werden gemäß dem Königsteiner Schlüssel auf die Bundesländer aufgeteilt.
Am 3. und 4. Februar findet jeweils ein Online-Seminar des Netzwerk Fokus Tierwohl zum Thema Maul- und Klauenseuche statt. Die Anmeldung und Tagesordnung finden Sie über die beigefügten Dokumente:
Für große Aufregung sorgte am 16. Januar die Information, dass im Nachbarlandkreis Barnim ein weiterer Verdachtsfall der Maul- und Klauenseuche geprüft wird. In einem kleinen Ziegenbestand, 10 km nordöstlich von Hönow, zeigten vier Tieren entsprechende Symptome und wurden vorsorglich gekeult. Nachdem eine erste Untersuchung der entnommenen Proben keinen eindeutigen Befund ergeben hat, wurden die Proben zur weiteren Abklärung an das FLI geschickt. Inzwischen ist bekannt, dass sich der Verdacht auf einen weiteren MKS-Fall nicht bestätigt hat. Somit gibt es keinen weiteren Ausbruch der MKS und auch keine weitere Ausbreitung dieser Tierseuche, wie das Brandenburgische Landwirtschaftsministerium in einer Presseinformation mitteilt.
Infolgedessen wurde das in Brandenburg auferlegte Transportverbot für empfängliche Tiere und deren Körper, Tierteile und Gülle fristgerecht aufgehoben. Die eingerichteten Sperrzonen um den Ausbruchsort und die damit verbundenen tierseuchenrechtlichen Maßnahmen bleiben weiterhin bestehen.
Der Hinweis zur höchsten Einhaltung der Biosicherheitsmaßnahmen auf Rinder, Schweine, Schaf und Ziegen haltenden Betrieben bleibt auch in Thüringen weiterhin bestehen! Nachfolgend haben wir Ihnen deshalb einige Informationen zu den Sicherheitsmaßnahmen sowie zur Reinigung und Desinfektion bereitgestellt:
Da die Analysen der in den Restriktionszonen entnommenen Proben noch nicht abgeschlossen sind, kann zum jetzigen Zeitpunkt noch keine Entwarnung gegeben werden. Das Bundesland Brandenburg hat in diesem Zusammenhang am 15. Januar sein Transportverbot für empfängliche Tiere und deren Körper, Tierteile und Gülle um weitere 48 Stunden verlängert. Dieses gilt somit bis einschließlich 17. Januar. Es wird davon ausgegangen, dass an diesem Tag alle Untersuchungsergebnisse vorliegen werden. Sollten hierbei ausschließlich negative Befundergebnisse vorliegen, ist es wahrscheinlich, dass keine weitere Verlängerung des Transportverbotes innerhalb Brandenburgs vorgenommen wird. Demnach würden dann nur noch die tierseuchenrechtlichen Bestimmungen in den Sperrzonen gelten.
Nach Südkorea hat nun auch Großbritannien, als nennenswertes Drittland für deutsche Handelsbeziehungen, die Einfuhr von MKS-empfänglichen Tieren, frischem Fleisch und Milch aus Deutschland ausgesetzt. Weitere Drittländer, die ein Importstopp für deutsche Waren verhängt haben, sind Kanada, Mexiko, Singapur, Argentinien, Japan, Marokko, Paraguay, Uruguay, Russland, Südafrika, Ukraine und die USA.
Oberstes Ziel ist nun, diese auferlegten Handelsbeschränkungen wieder abzubauen. Ein erster wichtiger Schritt in dieser Sache wurde durch die Europäische Kommission am 13. Januar vorgenommen. In einem Durchführungsbeschluss hat die Europäische Kommission die um den Ausbruch herum eingerichtete Schutz- und Überwachungszone bestätigt und damit die Grundlage für eine Regionalisierung auf EU-Ebene (und Drittland-Ebene) geschaffen. Der Durchführungsbeschluss und die ausgewiesenen Sperrzonen gelten zunächst bis 11. Februar.
Die Untersuchungen zur Eintragsursache und dem -weg in den Tierbestand laufen weiter. Nach derzeitigem Kenntnisstand handelt es sich bei dem MKS-Fall in der Wasserbüffelherde in Hönow (Landkreis Märkisch-Oderland, Brandenburg) um ein lokales Geschehen. Eine Ausbreitung auf andere Tierbestände wurde bislang nicht festgestellt. Trotzdem wurde vorsorglich die Keulung von empfänglichen Tieren aus benachbarten Betrieben angeordnet bzw. bereits durchgeführt, darunter 170 Schweine und 55 Schafe und Ziegen sowie drei Rinder.
Wie das Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) am 11. Januar mitteilte, haben sich die verendeten Wasserbüffel mit einem MKS-Virus vom Serotyp O infiziert. Nah verwandte MKS-Viren kommen im Nahen Osten und Asien vor. Zum jetzigen Zeitpunkt können jedoch noch keine Aussagen zum Eintragsursprung und dem Eintragsweg in den Tierbestand getroffen werden. Grundsätzlich ist eine Impfung gegen MKS in der EU seit 1991 verboten. Eine Notimpfung ist nur im Seuchenfall bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen erlaubt. Für diesen Zweck wurden EU-weit MKS-Antigenbanken eingerichtet, in denen Impfstoffe gegen MKS-Viren gelagert werden. Laut FLI könnte die deutsche MKS-Antigenbank nach Aktivierung durch die Bundesländer einen für den Serotyp passenden Impfstoff innerhalb weniger Tage herstellen. Für MKS ist ein genau abgestimmter Impfstoff wichtig, da Impfstoffe gegen andere Serotypen die Tiere nicht schützen. Abgesehen davon sei erwähnt, dass sich mit der Impfung allein ein MKS-Ausbruch nicht wirksam bekämpfen lässt.
Die Untersuchungen an den Wasserbüffeln im Ausbruchsbestand ergaben, dass diese bereits seit 3 Wochen mit dem MKS-Virus infiziert waren. Die Tiere wiesen einige abgeheilte Entzündungen im Maulbereich auf, die für eine längere Infektionszeit sprechen, so das Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt des betroffenen Landkreises. Auffälligkeiten im Klauenbereich wurden nicht gefunden. Unter Mithilfe der Feuerwehr wurde die Weidefläche, auf der die infizierten Tiere gehalten wurden, zunächst mit einem Bauzaun eingezäunt, um eine Verschleppung des Virus in den Wildbestand zu verhindern.
Wie das Brandenburgische Landwirtschaftsministerium heute mitteilte, wurde der über das vergangene Wochenende verhängte 72 Stunden Transportstopp für empfängliche Tiere und deren Körper, Tierteile und Gülle um weitere 48 Stunden verlängert und gilt damit bis zum 15. Januar. Schlachtbetriebe und der Einzelhandel sind davon nicht betroffen.
MKS gehört zu den wirtschaftlich bedeutsamsten Seuchen bei landwirtschaftlichen Nutztieren, da die Bekämpfung mit drastischen Handelsbeschränkungen für Tiere und tierische Produkte verbunden ist, was zu erheblichen wirtschaftlichen Einbußen führt.
Der Ausbruch der MKS in Brandenburg zieht bereits Konsequenzen am Exportmarkt mit sich. Da Deutschland seinen MKS-Freiheitsstatus verloren hat, sind ab sofort zahlreiche Veterinärbescheinigungen für den Export von Produkten von Wiederkäuern und Schweinen nicht mehr ausstellbar, so das Bundeslandwirtschaftsministerium. Demnach ist damit zu rechnen, dass der Export von Milch und Milchprodukten, Fleisch und Fleischprodukten, aber auch Häuten und Fellen, gesalzenen Naturdärmen, Samen und Blutprodukten sowie empfänglichen Tieren kaum mehr möglich ist. Erste Länder, wie Südkorea und die Niederlande haben im Zuge des MKS-Ausbruchs in Deutschland Maßnahmen ergriffen. Südkorea hat ab sofort alle Schweinefleischimporte aus Deutschland verboten, damit fällt ein wichtiger Absatzmarkt im asiatischen Raum weg. Die Niederlande haben ein landesweites Transportverbot für deutsche Kälber verhängt. Transporte zur Schlachtung bleiben erlaubt.
Das Bundeslandwirtschaftsministerium (BMEL) rechnet damit, dass weitere Drittländer den Import von empfänglichen Tieren aus Deutschland (und deren Erzeugnissen) vorerst aussetzen werden und Sperren für Waren aus Deutschland verhängen. Eine Abschätzung zu den wirtschaftlichen Auswirkungen kann das Bundeslandwirtschaftsministerium zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht geben.
Der Handel aus MKS-freien Gebieten in Deutschland ist laut BMEL im EU-Binnenmarkt weiterhin möglich. Dies geht auf das Regionalisierungsprinzip zurück, bei dem lediglich der Handel mit den Gebieten eines Landes unterbrochen wird, die von tierseuchenrechtlichen Beschränkungen betroffen sind. Exporte aus übrigen, seuchenfreien Gebieten sind weiterhin möglich.
Auf der Grünen Woche werden aufgrund der aktuellen Situation keine Klauentiere ausgestellt.
Die anzeigepflichtige Maul- und Klauenseuche (MKS) ist im Landkreis Märkisch-Oderland in Brandenburg in einem Wasserbüffelbestand ausgebrochen. Das Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) hat die hochansteckende Viruserkrankung heute, am 10. Januar, offiziell bestätigt. Der Erreger konnte bei drei verendeten Wasserbüffeln in einem kleinen Weidebetrieb in Hönow nachgewiesen werden.
Vor Ort läuft derzeit die Aufarbeitung. Der Landkreis ist hierzu mit Behörden und Fachleuten, darunter dem FLI, im Austausch. Ein Krisenstab wird am 11. Januar zusammentreten, bei dem auch der Brandenburgische Landesbauernverband teilnehmen wird.
Um den betroffenen Betrieb wurden zwei Sperrkreise mit einem Radius von drei und zehn Kilometern eingerichtet, die auch die Landkreise Barnim, Oder-Spree sowie die Stadt Berlin betreffen. Innerhalb dieser Sperrzonen werden alle vorgesehenen Maßnahmen durch das zuständige Veterinäramt angeordnet, darunter die ordnungsgemäße Keulung der restlichen Wasserbüffel des Bestandes, um eine weitere Ausbreitung zu verhindern.
Wie dem Thüringer Bauernverband (TBV) vom Thüringer Sozialministerium mitgeteilt wurde, wird für das gesamte Land Brandenburg ab morgen der Transport von Rindern, Schweinen, Schafen, Ziegen und Kameliden für 72 Stunden untersagt. Gleiches gilt auch für in den Tierhaltungsbetrieben von diesen Tieren gewonnenen Körpern oder Tierteilen und Gülle. Diese strenge Maßnahme ist notwendig aufgrund der hohen Kontagiosität des MKS-Virus und der dadurch möglichen schnellen Ausbreitung.
Die Ursache für den Erregereintrag ist bislang noch nicht bekannt. Im und um den Ausbruchsbestand sind alle notwendigen epidemiologischen Ermittlungen eingeleitet. Thüringen ist nach derzeitigem Kenntnisstand bisher nicht betroffen.
Das Thüringer Sozialministerium und der TBV rufen alle Betriebe, die empfängliche Tierarten halten, um höchste Einhaltung der Biosicherheitsmaßnahmen auf. Alle Erkrankungen, die auf Blauzungenkrankheit oder MKS hindeuten sollten schnellstmöglich vom Tierarzt/Veterinäramt abgeklärt werden. Zudem wird darum gebeten, Veranstaltungen, Märkte, Auktionen o. Ä. in nächster Zeit nicht zu besuchen bzw. abzuhalten. Das Thüringer Sozialministerium weist zudem darauf hin, dass auch wenn ein Auftrieb derzeit von der zuständigen Veterinärbehörde noch nicht untersagt wird, es jederzeit zu einer Bestandssperre kommen kann, so dass Ausstellungstiere evtl. nicht mehr abgetrieben werden dürfen.
Hintergrund zur MKS (Quelle: FLI)
Die Maul- und Klauenseuche (MKS) ist eine hochansteckende Viruserkrankung bei Klauentieren (Rinder, Schafe, Ziegen und Schweine). Auch viele Zoo- und Wildtiere können an MKS erkranken. Deutschland und die EU sind amtlich anerkannt frei von MKS; die letzten Fälle in Deutschland traten 1988 auf. MKS kommt jedoch in Teilen der Türkei sowie in vielen Ländern Afrikas und Asiens nach wie vor endemisch vor. Illegal eingeführte tierische Produkte aus diesen Ländern stellen eine ständige Bedrohung für die europäische Landwirtschaft dar. Das Verfüttern von Speiseabfällen ist streng verboten. Die Missachtung dieses Verbots führte im Jahr 2001 zu einem verheerenden Seuchenzug in Großbritannien mit Folgeausbrüchen in anderen europäischen Ländern.
Für den Menschen als Verbraucher von pasteurisierter Milch, daraus hergestellten Milchprodukten oder von Fleisch bestünde jedoch auch im Falle einer Einschleppung der MKS nach Deutschland keine Gefahr.
Für erkrankte Tiere gibt es keine Behandlungsmöglichkeit. Ist in einem Betrieb auch nur ein Tier erkrankt, müssen alle Klauentiere getötet und unschädlich beseitigt werden. Auch Klauentiere in landwirtschaftlichen Betrieben in der näheren Umgebung des Seuchenbetriebes müssen zumeist getötet werden. Ställe, Fahrzeuge und Geräte müssen gründlich desinfiziert werden. Eine Notimpfung gefährdeter Tierbestände ist bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen möglich.
Weitere Informationen finden Sie hier.
Die erste Biogasfachtagung in diesem Jahr lockte überraschend viele Teilnehmer. Die Themen waren demnach gut gewählt und der Austausch unter Betreibern und Ausstellern notwendig.
140 Teilnehmer verfolgten Vorträgen zum Themenschwerpunkt "Wechsel vom alten in das neue EEG". Aus verschiedenen Blickwinkeln, ob Energieversorger, Projektbüro oder Berater, wurden Erfahrungen berichtet.
Der Fachverband Biogas informierte zu den aktuellen Entscheidungen auf politischer Ebene und sowohl die Firma C.A.R.M.E.N. als auch die GraNott Gas GmbH berichteten zu Erfahrungen mit verschiedenen Einsatzstoffen.
Es war ein wichtiger und intensiver Austausch zum aktuellen Geschehen. Die gezeigten Vorträge finden Sie auf der Homepage des Thüringer Bauernverbandes.
Am 25. März fand in Plothen die Mitgliederversammlung des Kreisbauernverbandes (KBV) Saale-Orla-Kreis statt. Die Veranstaltung war mit 55 Mitgliedern und Gästen sehr gut besucht. Auf der Tagesordnung standen neben dem Bericht des Vorstandes, dem Finanzbericht auch die Wahl eines neuen Vorstandes und als Fachbeitrag das Thema Grundsteuer.
Sowohl Vorstand als auch Revisionskommission wurden entlastet.
Aus dem Vorstand verabschiedet wurde, nach dankenswerter langjähriger und konstruktiver Vorstandstätigkeit, Reinhard Metzner vom Biohof der Constanze und Reinhard Metzner GbR.
Der neue Vorstand setzt sich wie folgt zusammen (im Bild v.r.n.l.): Gunnar Jungmichel (Vorstandsvorsitzender der Agrarprodukte Ludwigshof eG), übernimmt erneut den Vorsitz. Stellvertreter sind Petra Hirsch (Landwirtin aus Oettersdorf) und Rony Braunschweig (Aufsichtsratsvorsitzender der Agrargenossenschaft Hochland eG Gahma).
Weiterhin sind Gabriele Flessa (Vorstandsmitglied der Agrargenossenschaft Oppurg eG), René Kolbe (Landwirt im Nebenerwerb in Dittersdorf), Ralf Voit (Vorstandsvorsitzender der Agrofarm Knau eG, neu gewählt), Matthias Dietzel (Vorstandsvorsitzender der Agrar eG Remptendorf), Sebastian Diehl (Vorstandsvorsitzender der Güterverwaltung Rothenacker AG, neu gewählt) und Wolfram Gräßer (Vorstandsvorsitzender der Agrargenossenschaft Dobareuth eG) im Vorstand vertreten.
Für den Fachbeitrag „Grundsteuer in der Landwirtschaft“ referierten Frau Gipser (Fachreferentin Recht beim Thüringer Bauernverband), Dr. Rötscher (zuständiger Referent im Thüringer Finanzministerium, Herr Windisch (landwirtschaftlicher Sachverständiger des Finanzamtes Pößneck und ein weiterer Mitarbeiter des Finanzamtes Pößneck, Herr Klay.
Die Thematik Grundsteuer wurde umfassend dargestellt, intensiv diskutiert und zahlreiche Fragen beantwortet. Positiv zu bewerten ist das Angebot der Mitarbeiter des Finanzamtes zur individuellen Kontaktaufnahme und Klärung offen gebliebener Detailfragen.
In der vergangenen Woche fand die zweitägige Klausurtagung (18./19. März) des Thüringer Bauernverbandes (TBV) in Mühlhausen statt.
Eingeleitet wurde die Klausur durch eine planmäßige Vorstandssitzung und eine anschließende Sitzung des erweiterten TBV-Präsidiums. Nach dem agrarpolitischen Bericht des Vorstandes und den Berichten aus den Fachausschüssen wurde sich zu aktuellen Themen ausgetauscht.
Das Thema „Bildung in der Landwirtschaft“ schloss sich der Präsidiumssitzung an und stellte den Schwerpunkt des ersten Klausurtages dar. Der Vorsitzende des TBV-Fachausschusses Bildung, Dirk Reichelt, sowie die zuständige Referentin Dr. Britta Ender zeigten auf, welche Aufgaben das Referat wahrnimmt und wie kompliziert sich die Zuständigkeiten für den Bereich Bildung in den grünen Berufen in der Verwaltung und den Ministerien darstellen und welche Herausforderungen bestehen. Im Anschluss daran tauschten sich die anwesenden ehren- und hauptamtlichen Klausurtagungsteilnehmer in vier Gruppen zu den Themen 1) Berufsorientierung/betriebliche Praktika; 2) Zusammenarbeit Kitas/Schulen, Messen; 3) Prüfungswesen/ Berufsschule/ ÜAS/ Berufswettbewerb; 4) Ausbildungsverbünde/Projekte) aus. Dabei wurde erfasst, was in den Themenbereichen gut oder weniger gut läuft, welche Empfehlung können zu Eigenaktivitäten der Betriebe gegeben werden, welche unterstützenden Maßnahmen sollten durch den Verband gegeben werden und welche Forderungen zur Verbesserung der Bildungsarbeit stellt der TBV an die Politik. Im Ergebnis entstand ein Forderungspapier, dass den zuständigen Ministerien übergeben wird.
Der Abend des ersten Klausurtages wurde traditionell der agrarpolitischen Diskussion mit Vertretern aus der Politik gewidmet. Der Einladung des TBV folgten Tilo Kummer, Thüringens Minister für Umwelt, Energie, Naturschutz und Forsten, Marcus Malsch, Staatssekretär im Thüringer Ministerium für Wirtschaft, Landwirtschaft und Ländlichen Raum und Udo Götze, Staatssekretär im Thüringer Ministerium für Soziales, Gesundheit, Arbeit und Familie. Der TBV richtete bereits vorab an die Ministerien Fragen, u.a. aus den Bereichen Agrarpolitik, Bildung, Ackerbau/ Umwelt, zur Grundsteuerreform, Tierhaltung, -seuchen und -gesundheit. Die geforderten Themen wurden mehr oder weniger zufriedenstellend beantwortet, sind doch in einigen Fällen die noch offenen haushaltspolitischen Entscheidungen notwendig. Zur Kompensationsverordnung wird noch einmal intern im Ministerium beraten, Lösungen für das Thema Wasserspeicher sollen geschaffen, die Finanzierung der Biogasberatung gesichert werden, das Thema Tierseuchen wird ernst genommen, so die Aussagen. Emotional wurde es bei der Problematik Kontrollen und Sanktionen in Verbindung mit Tierwohl. Hier wird deutlich mehr Fachverstand von allen Beteiligten gefordert. Allgemein muss hier aufseiten der Behörden die Zwickmühle zwischen Tierwohl, Agrarförderung und dem Empfinden der Bevölkerung besser gelöst werden, denn Landwirtschaft ist kein Streichelzoo, so die Tagungsteilnehmer. Insgesamt war die agrarpolitische Diskussion konstruktiv und zielführend. Die Vertreter aus allen drei Ministerien nahmen die Probleme auf und wollen dazu im engen Austausch mit dem TBV bleiben.
Der zweite Klausurtag widmete sich den Themen: Bauernkrieg und KI in der Landwirtschaft. In einem einstündigen Stadtrundgang wurde den Tagungsteilnehmern der Bauernkrieg von 1525 historisch näher gebracht und im Anschluss die Höhepunkte des Gedenkjahres in den Städten Mühlhausen und Bad Frankenhausen, den „Orten des Geschehens“ der Thüringer Landesausstellung 2025 „freihyt 1525 – 500 Jahre Bauernkrieg“, vorgestellt.
Prof. Dr.-Ing. habil. Thomas Herlitzius, Lehrstuhlleiter, Inhaber der Professur für Agrarsystemtechnik der Technischen Universität Dresden, Fakultät Maschinenwesen, Institut für Naturstofftechnik, referierte im zweiten Tagesordnungspunkt zum Thema „KI in der Landwirtschaft – Was ist das und wie wichtig ist das?“. Dabei erläuterte er, was KI alles umfasst, wie es eingesetzt wird und werden kann und welche Herausforderungen dabei bestehen.
Mit der Klausurtagung traf sich erstmals der Vorstand des Thüringer Bauernverbandes (TBV) in seiner Besetzung nach der Wahl zur Landesvertreterversammlung am 17. Dezember 2024.
Offen war noch die Besetzung des Vertreters der Familienbetriebe im Vorstand des TBV. Der Fachausschuss der Familienbetriebe im Haupt- und Nebenerwerb einschließlich GbR wählte kürzlich ihre neue Doppelspitze. Kathleen Franke und Petra Hirsch wurde das Vertrauen ausgesprochen. Traditionsgemäß teilt sich die Doppelspitze aufgrund der Herausforderungen in Familienbetrieben die Aufgaben, der eine Vorsitzende leitet den Fachausschuss, der andere vertritt die Interessen im TBV-Vorstand. Die beiden Frauen haben sich dahingehend geeinigt, dass Petra Hirsch zukünftig im TBV-Vorstand mitarbeiten wird.
Der Vorstand des TBV besteht damit aus drei Frauen und drei Männern: Neben dem Präsidenten Dr. Klaus Wagner, dem ersten Vizepräsident Toralf Müller und Vizepräsident Dr. Wolfgang Peter werden Vizepräsidentin Doreen Rath, Vorstandsmitglied (Land- und Forstwirtschaftlicher Arbeitgeberverband Thüringen) Ines Heßelbach und Vorstandsmitglied (Familienbetriebe) Petra Hirsch die Geschicke des Verbandes leiten und weiterentwickeln.
Foto: (v.l.) Vizepräsident Dr. Wolfgang Peter, Vizepräsident Toralf Müller, Vorstandsmitglied Petra Hirsch, Vorstandsmitglied Ines Hesselbach, stellv. Hauptgeschäftsführer des TBV Michael König, Vizepräsidentin Doreen Rath, (nicht auf dem Foto) TBV-Präsident Dr. Klaus Wagner
In Kooperation mit der Ernst-Benary-Schule Erfurt stellt die Landvolkbildung Thüringen am 26. März online den neuen Ausbildungsberuf des Fachpraktikers Fleisch für Thüringen vor.
Fachpraktiker werden in Deutschland Auszubildende genannt, die den theoretischen Anforderungen einer gängigen Berufsausbildung aufgrund einer Behinderung nicht gewachsen sind, so dass fachpraktische Inhalte der Ausbildung stärker gewichtet werden, während die Fachtheorie reduziert wird. Die Vertreter der Ernst-Benary-Schule Erfurt klären interessierte Ausbildungsbetriebe der fleischverarbeitenden Branche über die Voraussetzungen, Inhalte, den Ablauf und die wirtschaftlichen Vorteile dieses Ausbildungsberufes auf. Ausbildungsbeginn ist der 01. August 2025.
Referenten: Marcus Ihling, stellvertretender Direktor der Ernst-Benary-Schule, und Dr. Annett Trüpschuch, Abteilungsleiterin
Weitere Informationen und die Möglichkeit zur Ameldung gibt es hier.
Ab dieser Woche wird das überarbeitete Erntegutportal der Saatgut-Treuhandverwaltungs GmbH (StV) zur Verfügung stehen. Die Freischaltung soll am Montag erfolgen und wird von einer Pressekonferenz begleitet werden. Auf der Plattform können sich Landwirte gegen
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Mit dem Inkrafttreten des Tierhaltungskennzeichnungsgesetzes (THKG) ist jeder Halter von Mastschweinen, dessen Tiere für die Lebensmittelerzeugung gehalten werden, dazu verpflichtet, Informationen zur Haltungsform an die zuständige Behörde (Thüringer Landesamt für Verbraucherschutz) zu melden. Meldefrist war der 1. August 2024.
Der Thüringer Bauernverband (TBV) informierte hierzu bereits im vergangenen Jahr im Wochenbericht.
Wie dem Bauernverband und der Interessengemeinschaft der Schweinehalter (IGS) mitgeteilt wurde, haben sich leider immer noch nicht alle mastschweinehaltenden Betriebe beim Thüringer Landesamt für Verbraucherschutz (TLV) zurückgemeldet, was die Übermittlung der Haltungsform(en) angeht.
Wir möchten daher nochmals alle Halterinnen und Halter von Mastschweinen in Thüringen, die ihrer Meldepflicht noch nicht nachgekommen sind, daran erinnern, die geforderten Informationen zur Haltungsform an das TLV zu melden. Nutzen Sie hierfür den Meldebogen.
Der ausgefüllte Meldebogen kann zusammen mit den relevanten Nachweisen entweder postalisch oder elektronisch an die zuständige Stelle des TLV gesendet werden.
Auf der Homepage des TLV ist zudem auch ein Informationsblatt hinterlegt.
Bitte beachten: Sollten Sie Ihrer Meldepflicht nicht nachkommen, kann das als Ordnungswidrigkeit geahndet werden. Die Meldepflicht betrifft nur Mastschweinehaltungen, deren Tiere für die Gewinnung und den Verkauf von gewerblich hergestellten Lebensmitteln gehalten werden. Mastschweinehaltungen zur Erzeugung von Fleisch für den eigenen häuslichen Verbrauch müssen nicht melden.
Die Antragstellung ist mit dem 18. März ohne Schwierigkeiten gestartet. Mittlerweile sind auch alle Dokumente in PORTIA verfügbar.
Dazu zählt auch die überarbeitete Informationsbroschüre Konditionalität – Thüringen 2025, in welcher nochmal alle gültigen Regeln zu den Standards Guter Landwirtschaftlicher und Ökologischer Zustand (GLÖZ), Grundanforderungen an die
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Die Entscheidung zum Umgang mit den Vorgaben zur KULAP-Maßnahme Erosionsschutz und den zur Verfügung stehenden Instrumenten der Berechnung und Planung im Betrieb ist nach wie vor offen. Laut Aussage des Thüringer Ministeriums für Wirtschaft, Landwirtschaft und Ländlichen Raum (TMWLLR) hat man aber wohl eine Lösung gefunden, bemühe sich nun um eine rechtskonforme Formulierung und werde in den nächsten drei Wochen an alle betroffenen Antragsteller die Bescheide versenden.
Herausforderung in der Sache Erosionsschutz ist aber nicht nur die Tatsache der Anhörung und eventuellen Rückforderung, sondern dass für alle vom Betrieb eingegangenen KULAP-Verpflichtungen das Geld zurückgehalten wird. Mit der Bescheidversendung soll auch die Auszahlung der KULAP-Beihilfe erfolgen. Der Thüringer Bauernverband hat auf eine zügige Entscheidung gedrängt, ist man doch finanziell in Vorleistung gegangen und etliche finanzielle Verpflichtungen im Betrieb sind darauf abgestimmt.
Der Einladung der Landesvereinigung Thüringer Milch e.V. (LVTM) und des Thüringer Ministerium für Wirtschaft, Landwirtschaft und Ländlichen Raum (TMWLLR) folgten über 240 Teilnehmer aus Landwirtschaft, Politik, Wissenschaft und Wirtschaft und trafen sich Anfang März im Congress Center der Messe Erfurt zum 27. Thüringer Milchtag. Unter dem Thema „In Milch investieren? Trends erkennen, Zukunft gestalten" diskutierten die Tagungsteilnehmer über die aktuellen Herausforderungen und Zukunftsperspektiven der Branche.
Silvio Reimann (Milch-Land GmbH, Veilsdorf) eröffnete in seiner Begrüßung mit zwei prägnanten Leitsätzen: „Es soll niemandem ein Amt aufgegeben werden, der sich dazu nicht hinlänglich qualifiziert und Proben seiner Geschicklichkeit abgegeben hat“ (Friedrich II., 1794) sowie „Nichts ist dümmer, als wenn Leute, die die Landwirtschaft nicht kennen, sich in allen Dingen als Lehrer der Bauern betrachten“ (W. I. Lenin, VIII. Parteitag der KPR). Er verwies auf das Auslaufen der Milchquote im Jahr 2015 und die seitdem drastisch gesunkene Zahl der Milchkühe in Thüringen auf 79.000 Tiere – ein Rückgang von 31 Prozent im Vergleich zu 2015. Reimann betonte das spannungsgeladene Umfeld, in dem sich die Branche bewege: „Die Gesellschaft ist im Wandel, der Politik fehlen bislang passende Lösungen, und die Menschen erwarten konkrete Antworten, weil sie Zukunftsängste haben.“
Danach bekräftigte Landwirtschaftsministerin Colette Boos-John, dass sie der Landwirtschaft dienen wolle. Wirtschaften müsse einfacher und flexibler werden – mit praktikablen, klaren Regeln. Die neue Landesregierung setze auf Zuhören, Austausch und Offenheit für Diskussionen. Landwirtschaft sei eine Zukunftsaufgabe, bei der regionale Wertschöpfung, Einkommenssicherheit und Ressourcenschutz im Fokus stehen. Ein zentrales Anliegen ist die Sicherung der Milchviehhaltung in Thüringen. Hohe Kosten und Bürokratie belasten die Betriebe. Boos-John fordert daher eine Senkung der Energieabgaben, die Rückkehr zur vollen Agrardiesel-Rückvergütung und den Abbau bürokratischer Hürden. Die geplante Verschärfung von Artikel 148 GMO lehnt sie entschieden ab, da sie einen nicht gerechtfertigten Eingriff in die Vertrags- und Satzungsfreiheit der genossenschaftlich organisierten Molkereien darstelle und zu zusätzlichem bürokratischem Aufwand für Milcherzeuger, Molkereien und Behörden führen würde. Trotz der Herausforderungen sieht Sie die Branche strukturell gut aufgestellt. Thüringen investierte 2024 knapp 3,9 Millionen Euro in bessere Haltungsbedingungen. Entscheidend sei nun eine langfristig tragfähige Agrarpolitik – ab 2028 solle eine transparente, einfache und nachhaltige Förderung etabliert werden.
Die neue Vorsitzende der LVTM Isabel Schmidt ging in Ihrem Vortrag auf die Spannungen zwischen Bürokratie und Praxis ein. Die Thüringer Milchviehwirtschaft steht vor großen Herausforderungen: hohe Bürokratie, steigende Kosten und fehlende Planungssicherheit gefährden die Betriebe. Der Rückgang der Milchkühe ist weniger auf den Milchpreis zurückzuführen, sondern vielmehr auf hohe Auflagen, fehlende Nachfolger und unsichere Investitionsbedingungen. Trotz des geringen Milchkuhbestands erzielt Thüringen jedoch überdurchschnittliche Leistungen und zeigt Innovationskraft. Doch bürokratische Hürden, von Weidetagebüchern bis zu fehleranfälligen Antragsprogrammen, binden viel Zeit und Ressourcen. Während Landwirte steigende Anforderungen im Tierwohl erfüllen, scheitert der Markt oft an fairen Preisen. Zudem kommen neue Herausforderungen wie Tierseuchen, unklare Förderbedingungen und unzuverlässige Digitalisierungsmaßnahmen. Gleichzeitig bedroht das Mercosur-Abkommen die Wettbewerbsfähigkeit heimischer Betriebe. Die Branche ist auf Fördermittel und KULAP angewiesen, da der Markt die Milchproduktion nicht allein regeln kann. Schmidt forderte: „Wir brauchen unsere Entscheidungsfreiheit zurück!“ Denn ohne Landwirte gäbe es keine sicheren Lebensmittel. Es braucht weniger Bürokratie, mehr Planungssicherheit und faire Marktbedingungen. Die Politik ist gefordert, die Landwirtschaft aktiv zu stärken. Sie lud die Ministerin zusammen mit den agrarpolitischen Sprechern auf Ihren Betrieb ein um dort bei einem gemeinsamen Frühstück weiter in einen Austausch zu gehen.
Im anschließenden Marktvortrag nahm Dr. Kerstin Keunecke (AMI) zunächst eine globale Perspektive ein und analysierte die Entwicklungen auf dem Weltmarkt aus großer Flughöhe. Anschließend richtete sie den Fokus über Europa hinweg immer detaillierter auf Deutschland und schließlich auf Thüringen, wo sie die Marktlage präzise unter die Lupe nahm. Im vergangenen Jahr überschritt das weltweite Milchaufkommen ab Herbst die Vorjahreslinie. Besonders Australien und Neuseeland verzeichneten deutliche Zuwächse, während Argentinien unter den Top-5-Produzenten die größten Milchmengenverluste hinnehmen musste. In der EU stieg die Milcherzeugung im Vergleich zum Vorjahr um 0,5 Prozent. Während Länder wie Polen und Frankreich ihre Produktion deutlich ausbauten, verzeichnete Deutschland, direkt hinter den Niederlanden, einen spürbaren Rückgang der Milchmenge. Der internationale Käsehandel nahm zu, und ein Blick auf den GlobalDairyTrade-Tender zeigt über alle gehandelten Milchprodukte hinweg eine positive Preisentwicklung. In Deutschland führten der Ausbruch der Blauzungenkrankheit sowie sinkende Fettgehalte in der Anlieferungsmilch ab Herbst zu einer Verknappung von Milch und Milchfett. Dies trieb die Butterpreise auf ein Allzeithoch: Im Lebensmitteleinzelhandel wurde Butter für 2,39 Euro verkauft. Anfang 2025 normalisierte sich dieser Trend, und seit letzter Woche liegt der Preis wieder bei 1,99 Euro. Zum Jahreswechsel korrigierten viele Molkereien, die in Drittländer exportieren, ihre Milchauszahlungspreise nach unten. Grund dafür war der Ausbruch der Maul- und Klauenseuche (MKS) in Brandenburg, der zu Lieferstopps und entsprechenden Risikoabschlägen führte. Die Milchmengen bleiben weiterhin deutlich unter dem Vorjahresniveau. Für das Frühjahr prognostiziert Keunecke eine stabile bis leicht steigende Entwicklung der Milchauszahlungspreise – abhängig von der weiteren Ausbreitung der Tierseuchen (Blauzungenkrankheit, MKS) sowie möglichen handelspolitischen Einflüssen durch angedrohte US-Zölle und das Mercosur-Abkommen.
Mit großem Interesse wurden die Vorträge der beiden Molkereiunternehmen, Deutsches Milchkontor eG (DMK) und LACTALIS GRUPPE GmbH (Lactalis), verfolgt. Sie boten aufschlussreiche Einblicke in ihre Betriebszahlen und Produktionsstrategien. Beide Unternehmen setzen verstärkt auf regionale Marken in Thüringen und versuchen ihre Milchlieferanten mit unterschiedlichen Auszahlungsanreizen langfristig an sich zu binden oder neue Erzeuger zu gewinnen. Dr. Klaus Hein von DMK hob die zunehmende Nutzung des Festpreismodells hervor, das es Milcherzeugern ermöglicht, bis zu 30 % ihrer Milchmenge für einen längeren Zeitraum zu einem festen Preis abzusichern – ein wertvolles Instrument, um die Betriebskosten besser zu kalkulieren und eine sichere Planung für die Zukunft zu gewährleisten. Dr. Johannes Eder (Lactalis) hingegen bietet seinen Lieferanten einen über dem bayerischen Auszahlungspreis liegenden Milchpreis, um sie als Partner zu gewinnen und langfristig zu binden. Beide Molkereien gewähren zudem einen Zuschlag für Milch aus Haltungsform 3 (HF3). Allerdings musste das DMK diesen Zuschlag 2025 von 3 auf 2 Cent senken, da die Vermarktung der HF3-Milch durch den Handel ins Stocken geraten ist. Lactalis zahlt hier lediglich 1,5 Cent. Neben den reinen Auszahlungspreisen betonten beide Unternehmen die Bedeutung eines engen und vertrauensvollen Austauschs mit den Milcherzeugern. Regelmäßige Treffen und ein offenes Miteinander seien essenziell, um die Herausforderungen der Branche gemeinsam zu bewältigen. Mit weiter sinkenden Milchkuhzahlen wächst in Thüringen der Druck auf die Milchveredler. Es wird sich zeigen, wie sich die unterschiedlichen Vermarktungsstrategien langfristig auf die Stabilität der Milchlieferbeziehungen auswirken. Während das DMK als genossenschaftlich organisierte Molkerei auf langfristige Wertschöpfung und strategische Geschäftsfelder mit dem Produktionsstandort in Erfurt setzt, verfolgt Lactalis eine stärker marktorientierte Expansion mit direkter Handelsanbindung. In einem volatilen Milchmarkt werden beide Unternehmen weiterhin auf Innovation und Anpassungsfähigkeit setzen müssen, um wettbewerbsfähig zu bleiben.
Steffen Groß (TMWLLR) erläuterte verschiedenen Fördermöglichkeiten zur Unterstützung der Milchviehhaltung. Die zahlreichen Programme sollen die Wettbewerbsfähigkeit der Thüringer Milchviehbetriebe stärken, Investitionen erleichtern und Innovationen vorantreiben. Ein wesentliches Förderinstrument ist die Investitionsförderung (ILU), die Betriebe mit Zuschüssen für Modernisierung, ökologische Umstellung und Diversifizierung unterstützt. Im Jahr 2024 wurden im Bereich Milch 7 Millionen Euro an Fördermitteln bewilligt. Darüber hinaus finanziert die Innovationsförderung Projekte in den Bereichen Digitalisierung, Krankheitsprävention und regionale Wertschöpfung.
Der Vortrag von LIDL wurde mit einer gewissen Skepsis aufgenommen. Henrik Wiedenroth sprach sich einerseits klar für 100 Prozent deutsche Rohstoffe bei Milch und Fleisch aus und betonte, dass LIDL den Ausbau der Haltungsstufen 3 und 4 weiter vorantreiben werde. Gleichzeitig stellte er jedoch ein neues Projekt zur Unterstützung der „Planetary Health Diet“ vor, dass die zukünftige Eiweißversorgung der Menschheit thematisiert. Im Fokus stehen dabei eine nachhaltige Wertschöpfung sowie umweltschonende Ressourcenverwendung. Zudem sollen pflanzenbasierte Alternativen durch den Verzicht auf Handelsspannen preisgleich neben die klassischen Produkte platziert werden, um das Kaufverhalten der Kunden zu analysieren. Besonders kritisch wurde die Aussage aufgenommen, dass LIDL Haltungsform 3 und 4 als Standard etablieren möchte. Dies birgt die Gefahr, dass für die Milcherzeuger, ähnlich wie beim VLOG-Standard, kein zusätzlicher Mehrwert in der Wertschöpfungskette mehr geschaffen wird.
Foto: Ein besonderes Highlight zum Milchtag war die feierliche Prämierung der besten Molkereien und Direktvermarkter. Für ihre herausragende Produktqualität wurden in diesem Jahr das Deutsche Milchkontor GmbH (Werk Erfurt), die Käserei Altenburger Land GmbH & Co. KG (Hartha), die Bauernhof Schuchert GbR (Dermbach) sowie die Dittersdorfer Milch GmbH (Dittersdorf) ausgezeichnet. Zur Auszeichnung im Bild (vl): Celine Reichelt (Thüringer Milchkönigin, LVTM), Isabel Schmidt (Vorsitzende LVTM), Jens Klausen (Werkleiter Erfurt, DMK Deutsches Milchkontor GmbH), Klaus Amon (GF, Dittersdorfer Milch GmbH), Ina Frentzel-Sladczyk (QM, Käserei Altenburger Land GmbH & Co. KG) und Colette Boos-John (Landwirtschaftsministerin) (Quelle: TMWLLR)
Die Vorträge zum Thüringer Milchtag:
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Das diesjährige Berliner Milchforum war mit rund 500 Teilnehmern wieder gut besucht.
Aufgrund aktueller Beratungssitzungen fehlten die politische Vertreter, doch die zentralen Themen bleiben: Standortsicherung, Strukturwandel, Fachkräftemangel und Bürokratieabbau. Letzterer wurde als viel beschworen, aber kaum umgesetzt kritisiert.
Die Veranstaltung bot neben einer Fachausstellung und spannenden Vortragsreihen zu Themen wie dem Milchmarkt und der Blauzungenkrankheit in diesem Jahr vor allem kontroverse Debatten.
Besonders hervorzuheben ist die Zwischenbilanz der Sektorstrategie 2030, die am zweiten Tag gezogen wurde, sowie die kontroverse Diskussion zwischen Ludwig Börger (QM-Milch) und Anne Hamester (Greenpeace) zum Thema Tierwohl.
Der DBV-Vizepräsident Karsten Schmal zog ein klares Fazit: „Wir brauchen Planungssicherheit für unsere Betriebe, ein klares Bekenntnis zur Nutztierhaltung in Deutschland, Vertrauen in die Arbeit des Berufsstandes und endlich Entlastungen beim Verwaltungsaufwand.“ Er betonte, dass die agrarpolitischen Weichen aktuell gestellt werden und die Entscheidungsträger die Anliegen der Branche umsetzen müssten. „Der Agrardiesel ist ein Gewinn, ja. Aber die Herausforderungen gehen weit darüber hinaus.“
Im Rahmen des Berliner Milchforums fand auch wieder ein Fachausschuss Milch des DBV statt. Hier waren EU-Themen wie GMO-Änderungen, Entwaldungsverordnung und Immissionsschutzrichtlinie im Fokus. Kritisiert wurde der zunehmende Verlust von Pragmatismus in Detailregelungen sowie das schwindende Vertrauen in die unternehmerische Arbeit der Landwirte. Besonders im Austausch mit dem Lebensmitteleinzelhandel (LEH) wurde betont, dass eine klare Positionierung und Kooperation auf Augenhöhe essenziell sind.
CDU/CSU und SPD haben ein Sondierungspapier verabschiedet, dass bzgl. der Ausführungen zum Thema Mindestlohn bei den Arbeitgeberverbänden für große Unruhe geführt hat, insbesondere durch Äußerungen von SPD-Politikern, man habe sich auf einen Mindestlohn von 15 Euro im Jahr 2026 verständigt.
In dem Sondierungspapier heißt es:
„Gute Löhne sind eine Voraussetzung für die Akzeptanz der Sozialen Marktwirtschaft. Der gesetzliche Mindestlohn ist dabei die Untergrenze. Wir stehen zum gesetzlichen Mindestlohn. Die Entwicklung des Mindestlohns muss einen Beitrag zu stärkerer Kaufkraft und einer stabilen Binnennachfrage in Deutschland leisten. An einer starken und unabhängigen Mindestlohnkommission halten wir fest. Für die weitere Entwicklung des Mindestlohns wird sich die Mindestlohnkommission im Rahmen einer Gesamtabwägung sowohl an der Tarifentwicklung als auch an 60 Prozent des Bruttomedianlohns von Vollzeitbeschäftigten orientieren. Auf diesem Weg ist ein Mindestlohn von 15 Euro im Jahr 2026 erreichbar.“
Daraus entnehmen wir, dass es keine gesetzliche Anhebung des Mindestlohns geben, sondern die Anpassung auf Vorschlag der Mindestlohnkommission erfolgen soll. Andernfalls ergäbe das Festhalten an einer starken und unabhängigen Mindestlohnkommission keinen Sinn. Dass sich die Mindestlohnkommission im Rahmen einer Gesamtabwägung sowohl an der Tarifentwicklung als auch an 60 % des Bruttomedianlohns von Vollzeitbeschäftigten orientieren wird, hat diese in ihrer Geschäftsordnung festgelegt.
Der anschließend genannte Wert von 15 Euro, der auf Grundlage dieser Berechnung erreichbar sein soll, ist allerdings nicht nachvollziehbar.
Der Präsident der Bundesvereinigung der deutschen Arbeitgeberverbände (BDA), Dr. Dulger, hat dies in einer Pressemeldung bereits beanstandet und gefordert, dass solche sachlichen Fehler, wie die Behauptung, es gebe eine Grundlage für eine Mindestlohnhöhe von 15 Euro im Jahr 2026, nicht in den Koalitionsvertrag aufgenommen werden dürfen. Darauf gilt es nun in den anstehenden Koalitionsverhandlungen zu achten.
Der Gesamtverband der Deutschen Land- und Forstwirtschaftlichen Arbeitgeberverbände (GLFA), der DBV sowie weitere wichtige Verbände der grünen Branche haben sich zu einem Aktionsbündnis zusammengeschlossen. In einem gemeinsamen Schreiben wurden die Verhandler von CDU/CSU und SPD auf die besondere Bedeutung der Agrar- und Ernährungsbranche, des Gartenbaus sowie der Forst- und Holzbranche hingewiesen und um Unterstützung bei der Schaffung angemessener politischer Rahmenbedingungen gebeten. Im Aktionsbündnis besteht Einigkeit, dass für die grüne Branche eine sektorale Ausnahme vom gesetzlichen Mindestlohn, insbesondere auch bei der Saisonarbeit geschaffen werden muss. Neben dem Thema Mindestlohn wurden weitere Kernforderungen u.a. Regelungen zur Sicherung der Wettbewerbsfähigkeit land- und forstwirtschaftlicher Betriebe, zur kurzfristigen Beschäftigung von Saisonkräften, der Verbesserung des Arbeitsmarktzugang für Helfer aus Drittstaaten, die Stabilisierung der agrarsozialen Sicherung sowie zum Abbau bürokratischer Belastungen eingebracht.
Der Präsident des GLFA Benno Wichert hat bereits CDU-Generalsekretär Dr. Linnemann diese Kernforderungen persönlich übergeben und das Thema Mindestlohn am vergangenen Freitag im Spitzengespräch der Wirtschaft auch an CDU-Parteichef Merz adressiert. Ferner wurden die Mitglieder der Verhandlungsgruppen Agrar und Arbeit/Soziales angeschrieben und es werden aktuell entsprechende Gespräche mit den Mitgliedern dieser Verhandlungsgruppe geführt. Hierzu hatte sich die Vertreter der Mitgliedsverbände des GLFA zur kurzfristig einberufenen Videokonferenz am 13. März verständigt. In der Sitzung wurde auch die weitere Begleitung der Koalitionsverhandlungen erörtert. Über den weiteren Verlauf zum Thema Mindestlohn etc. werden wir zeitnah informieren.
Am vergangenen Donnerstag (13. März) tagte der Fachausschuss Öffentlichkeitsarbeit des Thüringer Bauernverbandes (TBV) unter Leitung des Vorsitzenden Toralf Hildebrand.
Nach der Eröffnung und Begrüßung wurden unter dem ersten Tagesordnungspunkt die Aktionen und Veranstaltungen des TBV 2024 zusammengefasst und ausgewertet. Der Jahresbeginn war geprägt von Protestaktionen, wie Demonstrationen, Kundgebungen und Mahnwachen, im Laufe des Jahres schlossen sich Landwirte-Camps an. Es wurde umfassend diskutiert, ob und in welchem Rahmen die Protestaktionen weitergeführt werden sollen. Derzeit ist eine Vorplanung schwer möglich, Regierungsbildung und weitere Beschlüsse bleiben abzuwarten. Zudem gilt, so die Meinung im Fachausschuss, Aktionen mit Augenmaß zu planen und durchzuführen. Muss zunächst auf Hintergrundarbeit und Dialog gesetzt werden, sollen dennoch, wenn nötig, weitere Protestaktionen sensibel und schnell organisiert werden, um die Glaubwürdigkeit des Berufsstandes zu erhalten. Dabei dürfen die positiven Effekte der bisherigen Protestaktionen, der Zusammenhalt im Berufsstand und die positive Wahrnehmung der Landwirtschaft in der Gesellschaft nicht durch überzogene Forderungen oder Aktionen gefährdet werden. Außerdem, so eine Erkenntnis des Fachausschusses, muss für zukünftige Aktionen des TBV die Information an alle Mitgliedsbetriebe schneller und umfassender erfolgen.
Nachfolgend wurden die derzeit geplanten Veranstaltungen des TBV für das Jahr 2025 im Fachausschuss vorgestellt und weitere Ideen der Mitglieder gesammelt.
In einem weiteren Tagesordnungspunkt tauschen sich die Fachausschussmitglieder über die beiden Messen, die agra und die Grüne Tage Thüringen, aus. Da beide Messen nach und wegen der Coronapandemie nun immer im selben Jahr stattfinden, wurde umfassend diskutiert, ob und in welchen Rahmen der TBV weiterhin an den Messen als Aussteller teilnehmen soll. Der Fachausschuss kam zu dem Schluss, dass der TBV weiterhin auf beiden Messen vertreten sein muss. Die Form des Auftrittes des Verbandes muss jedoch aufgrund des gestiegenen finanziellen und personellen Aufwandes überdacht, überarbeitet und konkretisiert werden.
Einen weiteren Schwerpunkt des Ausschusses stellten die Aktivitäten des TBV in den Sozialen Medien dar. Mit Unterstützung eines externen Dienstleisters seit Mai 2024, wurde zu den bisher bespielten Kanälen ein Instagram-Kanal eingerichtet. Die Nutzerzahlen und Reichweiten wurden den Ausschussmitgliedern vorgestellt, bestehende Probleme, Kommunikationsziele und geplante Strategien in einer engagierten Diskussion erörtert.
Die Initiative Heimische Landwirtschaft stellte dem Ausschuss im Anschluss daran ihre Arbeit im Bereich der Sozialen Medien, mit einer klaren Strategie, Zielen und Themen, vor. Der Schwerpunkt der Initiative liegt auf der Verbraucherkommunikation.
Resümierend stellte der Fachausschuss einen Forderungskatalog zusammen, der dem Präsidium zur Klausurtagung erläutert wird.
Die Landwirtschaftsbetriebe werden immer häufiger mit Anfragen zu erneuerbaren Energieprojekten wie Windkraft-, Solar- oder Speicheranlagen konfrontiert. Viele Landwirte beschäftigen sich bereits selbst mit der Umsetzung solcher Projekte, doch spätestens, wenn Investoren auf sie oder ihre Verpächter zukommen, müssen sie sich mit dem Thema intensiv auseinandersetzen. Um Landwirten eine fundierte Entscheidungsgrundlage zu bieten, organisierten der Bauernverband Kyffhäuserkreis e.V. und die Kyffhäusersparkasse gemeinsam ein Landwirtschaftsforum mit dem Titel „Photovoltaik und Wind – der Schlüssel zum Glück für Landwirte?“. Ziel der Veranstaltung war es, Hintergrundwissen zu vermitteln, aktuelle Entwicklungen aufzuzeigen und praxisnahe Lösungsansätze vorzustellen.
Am 12. März folgten zahlreiche interessierte Landwirte der Einladung in den Versammlungsraum der Kyffhäusersparkasse. Drei Experten gaben Einblicke in die wichtigsten Aspekte rund um Photovoltaikanlagen in der Landwirtschaft.
Aktuelle Entwicklungen im Photovoltaik-Ausbau in Thüringen
Daniel Krieg, Projektleiter der Servicestelle Solarenergie der Thüringer Energieagentur (ThEGA), informierte über den Stand des Photovoltaik-Ausbaus in Thüringen im Vergleich zu anderen Bundesländern. Die ThEGA als Landesenergieagentur berät Kommunen, Unternehmen und Bürger neutral und unabhängig im Auftrag der Landesregierung. Er zeigte auf, wie der Ausbau von Freiflächen-Photovoltaik in den letzten Jahren gewachsen ist und welche Prognosen für die kommenden Jahre bestehen. Er stellte unterschiedliche Anlagenvarianten vor, darunter klassische Freiflächen-PV sowie Agri-PV, eine Form der Doppelnutzung, bei der Solarmodule mit landwirtschaftlicher Produktion kombiniert werden. Zudem erklärte er den Planungsprozess und die verschiedenen rechtlichen Privilegierungen, die bei der Genehmigung eine Rolle spielen.
Ein wesentlicher Punkt war die Wirtschaftlichkeit solcher Anlagen. Anhand konkreter Beispiele zeigte Krieg, welche Faktoren die Rentabilität beeinflussen und in welchen Fällen sich eine Investition lohnt. Sein Fazit war, dass der Anteil landwirtschaftlicher Flächen, die für Photovoltaikanlagen genutzt werden, insgesamt gering bleibt. Für Landwirte mit eigenen Flächen kann eine Teilverpachtung oder Agri-PV ein stabiles finanzielles Standbein schaffen. Pächter von Flächen haben hingegen nur begrenzte Einflussmöglichkeiten, es sei denn, sie können mit ihrem Verpächter ein gemeinsames Konzept erarbeiten.
Erfahrungen aus der Praxis: Planung und Umsetzung von PV-Anlagen
Mathias Golle, Projektleiter Photovoltaik bei der GLU GmbH Jena, teilte seine langjährige Erfahrung aus der praktischen Planung von PV-Anlagen. Als Planungsbüro mit 25 Jahren Erfahrung und Vorstandsmitglied einer Energiegenossenschaft mit den Schwerpunkten Windenergie, Photovoltaik und Stromvertrieb konnte er wertvolle Einblicke geben. Er stellte konkrete Projekte vor und sprach über Kooperationsmöglichkeiten zwischen Landwirten und Energieunternehmen, Herausforderungen beim Netzanschluss sowie planungsrechtliche Hürden auf kommunaler Ebene. Besonders der Netzanschluss bleibt trotz gesetzlicher Neuregelungen ein zentrales Problem. Da viele Kommunen keinen Flächennutzungsplan besitzen, sind oft städtebauliche Entwicklungskonzepte oder vorhabenbezogene Bebauungspläne mit Bauantrag und Genehmigungsverfahren notwendig.
Bei der Wirtschaftlichkeit von PV-Anlagen ist die Stromvermarktung ein entscheidender Faktor. Während die Einspeisevergütungen teilweise attraktiv erscheinen, gibt es auch Phasen mit negativen Strompreisen, in denen Erzeuger leer ausgehen. In Zukunft wird deshalb der Eigenverbrauch und die Speicherung von Strom immer wichtiger, wobei die hohen Investitionskosten für Speicheranlagen berücksichtigt werden müssen.
Auch zum Thema Agri-PV gab Golle wertvolle Hinweise. Hierbei müssen mindestens 66 Prozent des ursprünglichen landwirtschaftlichen Ertrags nach der Errichtung der Anlage erhalten bleiben. Das landwirtschaftliche Nutzungskonzept muss zertifiziert werden und wird während des Betriebs alle drei Jahre überprüft. Für die Genehmigung sind zahlreiche zusätzliche Gutachten notwendig, darunter eine Betriebsflächenanalyse. Zudem erfordert die Umsetzung eine langfristige Abstimmung zwischen Landwirt, Behörden und Agri-PV-Betreiber.
Juristische Fallstricke: Verträge zwischen Landwirten und Projektierern
Den Abschluss des Forums bildete ein Vortrag von Nadja Gipser, Referatsleiterin Recht beim Thüringer Bauernverband, die über Vertragsfragen und Haftungsrisiken informierte. In der Praxis gibt es viele Vertragsmuster, die nicht immer zugunsten der Landwirte gestaltet sind. Sie warnte vor langfristigen Bindungen mit unklaren Regelungen, unfairen Haftungsklauseln und verborgenen Kostenrisiken. Viele problematische Aspekte sind nicht sofort erkennbar, weshalb sie dringend empfahl, Verträge vor Unterzeichnung gründlich juristisch und steuerlich prüfen zu lassen, um unerwartete Nachteile zu vermeiden.
Fazit des Forums
Das Landwirtschaftsforum verdeutlichte, dass Photovoltaik und erneuerbare Energien sowohl Chancen als auch Herausforderungen für Landwirte mit sich bringen. Die Nutzung von Flächen zur Energieerzeugung kann sich wirtschaftlich lohnen, erfordert jedoch eine umfassende Planung und fundierte Entscheidungen. Eine frühzeitige Informationsbeschaffung ist essenziell, um gut vorbereitet zu sein. Die Wirtschaftlichkeit hängt von vielen Faktoren ab, darunter die Strompreise und Netzanschlussmöglichkeiten. Rechtliche Fallstricke in Verträgen sollten nicht unterschätzt werden, weshalb eine juristische Beratung ratsam ist. Die Umsetzung von Agri-PV erfordert detaillierte Konzepte und behördliche Genehmigungen. Kommunen spielen eine zentrale Rolle bei der Flächennutzungs- und Bauleitplanung.
Nach Versendung der Beitragsbescheide zur landwirtschaftlichen Krankenversicherung im Januar 2025 gab es verschiedentlich Kritik an den der Beitragsbemessung seit 2025 zugrunde liegenden Standardeinkommenswerten. Der Deutsche Bauernverband (DBV) hat entsprechende Hinweise über die Landesverbände gesammelt und zur Überprüfung an die Sozial-Versicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) weitergegeben.
Fehler bei einzelnen Katasterarten im Rahmen der Überprüfung festgestellt
Bei der Überprüfung ist aufgefallen, dass es bei den Beitragsbescheiden für die Produktionsbereiche Mähdrusch und Hopfen Fehler gab und zwar in allen Landkreisen:
Infolge dieser Fehler kam es zu einem zu hohen Ansatz des Standardeinkommens.
Information über Fehler und Korrektur der Beitragsbescheide
Bearbeitung weiterer Beanstandungen
Die SVLFG wird die Überprüfung weiterer Beanstandungen fortsetzen.
Soweit keine weiteren Fehler festgestellt werden, sollen Verbesserungen durch die Vertreterversammlung mit Wirkung zum 1. Januar 2026 beschlossen werden.
Seit Beginn dieses Jahres gibt es Probleme mit der Auszahlung der Junglandwirteförderung, insbesondere an juristische Personen. Mehreren Agrargenossenschaften wurde zwar die Junglandwirteeinkommensstützung in 2023 und 2024 gewährt, jedoch sind nun
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Für den Abschnitt Nord des Leitungsvorhabens 44: Schraplau/Obhausen – Wolkramshausen – Vieselbach, der in Schraplau/Obhausen beginnt und in Wolkramshausen endet (Leitungsvorhaben 44) hat die Bundesnetzagentur (BNetzA) ein Anhörungsverfahren durchgeführt. Die rechtzeitig erhobenen Äußerungen erörtert die BNetzA nun am 27. März ab 9 Uhr mit dem Vorhabenträger 50Hertz, den Trägern öffentlicher Belange und denjenigen, die Einwendungen erhoben oder Stellungnahmen abgegeben haben.
Dieser Erörterungstermin findet im Volkshaus Sömmerda statt. Die Veranstaltung ist nicht öffentlich. Die Teilnehmer werden gebeten, ihr Ladungsschreiben und ein amtliches Ausweisdokument beim Einlass vorzulegen. Eine Vertretung ist mit Vollmacht möglich. Die BNetzA bittet um eine Rückmeldung zur Teilnahme bis zum 26. März. Die Tagesordnung finden Sie hier.
Am 12. März tagte in seiner ersten Sitzung 2025 der TBV-Fachausschuss Bildung. Der Veranstaltungsraum im Haus der Grünen Verbände war sehr gut gefüllt. Der Vorsitzende des Fachausschusses Dirk Reichelt, AG Kamsdorf, eröffnete die Sitzung. Erfreulich, dass aus allen Regionen in Thüringen Vertreterinnen und Vertreter anwesend waren. Das Interesse am Thema Bildung und einer Mitarbeit im Fachausschuss wächst, derzeit zählt er mehr als 30 Mitglieder. Aufgrund einiger Neubesetzungen durch die Kreisverbände war eine Vorstellungsrunde zur Begrüßung der neuen Mitglieder förderlich. Konstruktiv für die anschließenden, sehr lebhaft geführten Diskussionen war die Anwesenheit der assoziierten Bildungspartner, so dass Aktivitäten und Problemlagen direkt angesprochen werden konnten.
Hervorzuheben ist der umfassende Bericht von Steffen Fleischhack, Ref. 46. Die statistische Übersicht dokumentierte für 2024 die stabile Nachfrage von Azubis für eine Ausbildung in der Landwirtschaft in den Berufen Landwirt/in (208 Neuverträge (-5,5 % im Vergleich zum Vorjahr)) und Tierwirt/in (73 Neuverträge (+/- 0 % im Vergleich zum Vorjahr). Für eine Ausbildung zur Fachkraft Agrarservice entschieden sich 2024 17 Azubis, sechs mehr als im Vorjahr. Auch in diesem Jahr ist geplant, die Meisterbriefe in würdiger Form zu übergeben. Die Idee der Übergabe von Jubiläumsmeisterbriefen wurde positiv bewertet. An dieser Stelle wird um die Mitarbeit der Kreisverbände gebeten. Diese werden gebeten, ggf. darüber verfügbare Informationen aus ihrer Mitgliedschaft an das Fachreferat zu senden.
Die Struktur der Ausbildungsberatung hat sich speziell im Süden verändert. Erfreulicher Weise konnten im vergangenen Jahr und aktuell offene Stellen neu besetzt werden. Kritisch äußerten sich anwesende Vertreter von Ausbildungsbetrieben zur Umsetzung von Ausbildungsberatungen. Zwänge in der Einhaltung der paritätischen Aufteilung der Ausbildungszeit in der Tierhaltung und im Pflanzenbau wurden angesprochen, ebenso die Relevanz der Nachweisführung im Berichtsheft der Azubis für die Zulassung zur Prüfung sowie die Potenziale in der Kommunikation zwischen den Akteuren in Umsetzung und Kontrolle der Ausbildungsprozesse. Eine aktuelle Handreichung bzw. Veröffentlichung von ausbildungsrelevanten Informationen z.B. über das TBV-Journal wurde anvisiert.
Die Anerkennung von ausländischen Bildungsabschlüssen erfolgt bundeseinheitlich über die Landwirtschaftskammer Niedersachsen.
Prüfungsausschüsse und der Berufsbildungsausschuss konnten neu besetzt werden.
Im Mai 2025 werden alle Ausbildungsbetriebe in Thüringen über die Möglichkeiten des digitalen Abschlusses von Ausbildungsverträgen informiert.
Die Personalsituation wird in Berufsschule, Überbetrieblicher Lehrstätte, in den Ausbildungsbetrieben und auch in der Fachschule als herausfordernd und z.T. prekär eingeschätzt. Die Einbindung von Quereinsteigern, die Anerkennung von Abschlüssen, speziell bei Personal in der Berufsschule, wurde als hohe Hürde eingeschätzt, die Interessenten abschreckt.
Auch in diesem Jahr wird es eine Auslobung „Bester Ausbildungsbetrieb des Jahres“ geben, die über geeignete Medien im Frühsommer publiziert wird.
Über den diesjährig durchgeführten Berufswettbewerb berichtete Sandra Warzeschka (Landjugendverband Thüringen e.V.). Mit guten Kenntnissen punkteten in der vergangenen Woche in diesem Wettbewerb die Stadtrodaer Fachschüler und die Sieger wurden würdig geehrt. Dank gilt allen denjenigen, die in der Umsetzung des Wettbewerbes eingebunden waren und sind. Am theoretischen Teil des Wettbewerbs nehmen aktuell alle Azubis des 2. Lehrjahres an der Berufsschule teil. Die Besten werden am 16. April zum Landeswettbewerb eingeladen. Hier werden die Ausbildungsbetriebe gebeten, diesen ausgewählten Azubis eine Teilnahme zu gewähren.
Es wurde über verschiedene Maßnahmen der Nachwuchsgewinnung gesprochen, u.a. läuft die Saison der Berufsmessen wieder an. Hier bestätigt sich ein hohes Interesse an Ausbildung in der Landwirtschaft bei häufig vorliegenden mangelnden Wissensständen der Bewerber.
Einen branchenübergreifenden Blick auf die Aktivitäten der Firmen zur Nachwuchsgewinnung bot Kristin Florschütz (Verein der Wirtschaft Thüringen). Azubis werden durch finanzstarke Unternehmen massiv mit monetären und nichtmonetären Leistungen beworben.
Im Bericht des Fachreferates durch Dr. Britta Ender wurde u.a. der aktuelle Stand der Novellierung des Berufsbildes Landwirt angesprochen. Eine aktive Mitwirkung in Bundesgremien wie z.B. im DBV-Fachausschuss Berufsbildung und Bildungspolitik, dem DBV-Arbeitskreis der Bildungsreferenten und von Experten aus den östlichen Bundesländern in der Sachverständigengruppe dienen der Vertretung der spezifischen berufsständischen Interessen unseres Bundeslandes.
Im Rahmen der laufenden Sonderaktion mit dem Thüringer Bauernverband können Mitglieder unterschiedliche Kärcher Aktionsgeräte erwerben.
Die individuellen Reinigungslösungen speziell für den landwirtschaftlichen Betrieb umfassen Hochdruckreiniger mit umfangreichem Zubehör, AFP-förderfähige stationäre Melkstandreiniger, Reinigungslösungen zum Reinigen von Feldspritzen auf dem Feld, ACD konforme Silosauger und Solarzellenreiniger. Die effektiven Reinigungssysteme und die robusten Maschinen sind ideal für den Dauereinsatz zu einem exklusiven Sonderpreis und eine zusätzliche Garantieverlängerung auf 24 Monate!
Auf der Homepage des Thüringer Bauernverbandes unter Meine Vorteile/Kärcher werden die Modelle der angebotenen Reinigungsgeräte detailliert vorgestellt.
Unternehmen mit gesunden Beschäftigten und geringen Fehlzeiten sind erfolgreicher. Mit einer betrieblichen Gesundheitsvorsorge können große Firmen, aber auch kleine und mittelständische Unternehmen für eine höhere Arbeitgeberattraktivität sorgen und gute Mitarbeiter an sich binden.
Was Arbeitgeber über die betriebliche Gesundheitsvorsorge wissen sollten:
Bei der betrieblichen Krankenversicherung Gesundheitsvorsorge kann der Arbeitgeber hochwertige Krankenzusatzversicherungen für seine Mitarbeiter abschließen und dafür auch die Beiträge übernehmen. Die Mitarbeiter erhalten somit von ihrem Arbeitgeber kostenfrei eine bessere Gesundheitsversorgung, die den Schutz ihrer gesetzlichen oder privaten Krankenversicherung sinnvoll ergänzt. Der Vorteil für den Arbeitgeber: Die betriebliche Gesundheitsvorsorge ist z. B. durch professionelle Zahnreinigung und Leistungen für Sehhilfen sofort erlebbar. Dadurch steigen die Mitarbeiterzufriedenheit sowie die Attraktivität des Arbeitgebers und das soziale Image des Unternehmens wird gestärkt. Zudem wird die Bindung der Mitarbeiter an das Unternehmen erhöht, da sie die Leistungen nur über die betriebliche Gesundheitsvorsorge des Arbeitgebers erhalten können.
Das R+V-GesundheitsKonzept PROFIL setzt neue Standards und bietet individuelle, leistungsstarke Lösungen. Es gibt fünf Budgettarife mit unterschiedlicher Budgethöhe. Diese erstrecken sich von 300 bis 1.500 Euro und ermöglichen damit eine maßgeschneiderte Lösung für jeden Kundenwunsch. Das Budget kann frei für die versicherten Gesundheitsleistungen verwendet werden. Enthalten sind unter anderem Leistungen für Vorsorgeuntersuchungen, Sehhilfen, Naturheilverfahren, Zahnvorsorge sowie Zahnersatz. Maximale Flexibilität bietet die Kombinationsmöglichkeit mit Tarifen für Auslandsreisen und Aufstockung der Zahnersatzleistungen. Darüber hinaus kann eine exzellente Behandlung im Krankenhaus und im ambulanten Bereich abgesichert werden. Dadurch erhält der Mitarbeiter den Status eines Privatpatienten.
Mit der betrieblichen Gesundheitsvorsorge übernehmen Unternehmen soziale Verantwortung und unterstützen aktiv die Gesundheit und Zufriedenheit ihrer Mitarbeiter, was wiederum zur Erreichung der Unternehmensziele beiträgt.
Ihre Vorteile
Falls Sie weitere Informationen zu diesem Thema suchen, kontaktieren Sie hierzu Ihren Berater Jens Gießler per E-Mail unter vDiese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! oder telefonisch unter Tel.: +49 361 262 53 801. Weitere Informationen erhalten Sie auf www.ruv.de unter Firmenkunden – Mitarbeiterbindung – betriebliche Gesundheitsvorsorge.
Die Landwirtschaftliche Pflegekasse (LPK) erhält derzeit eine Finanzhilfe vom Bund. Grund dafür ist die Reduzierung des Ausgleichsfonds der Pflegeversicherung.
„Dass wir die Finanzhilfe in Anspruch nehmen, wirkt sich nicht negativ auf die Versicherten aus“, erklärt Martin Empl, Vorstandsvorsitzender der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG). „Es handelt sich um ein vorausschauendes Vorgehen, mit dem die SVLFG als LPK frühzeitig und transparent agiert, damit die Leistungen fristgerecht ausgezahlt werden. Andere Pflegekassen müssen im Bedarfsfall genauso handeln.“
Die LPK erhält regelmäßig Zahlungen aus dem sogenannten Ausgleichsfonds, der beim Bundesamt für Soziale Sicherung (BAS) angesiedelt ist. Dieser Fonds dient der Finanzierung der Pflegeversicherung. Pflegekassen, deren Einnahmen die Ausgaben übersteigen, führen ihre Einnahmeüberschüsse bis auf eine Reserve an den Ausgleichsfonds ab. Dieser wiederum stellt Mittel für Pflegekassen mit Ausgabenüberschüssen bereit. Die LPK erhält diese Mittel bereits seit längerem, denn das Durchschnittsalter ihrer Versicherten ist im Vergleich zu dem bei anderen Pflegekassen höher. Damit werden bei der LPK in Folge auch mehr Leistungen in Anspruch genommen.
Aufgrund gesetzlicher Grundlagen hielt die LPK, wie auch alle anderen Pflegekassen, stets eine Liquiditätsreserve vor, um die laufenden Ausgaben zu bestreiten und Schwankungen abzufedern. Durch die vom BAS vollzogene Reduzierung der Reserve der Pflegekassen bei gleichzeitig gestiegenen Ausgaben und bei nicht entsprechend höheren Einnahmen hat sich diese jedoch bei allen Pflegekassen und damit auch bei der LPK verringert. Da die Mittel aus dem Ausgleichsfonds erst rückwirkend in der Mitte des Monats überwiesen werden, muss die LPK die ersten beiden Wochen zu einem Teil mit Mitteln aus der Finanzhilfe überbrücken.
Aus diesem Grund hat die SVLFG als LPK, wie für diesen Fall vorgesehen, beim BAS zusätzlich einen Antrag auf Finanzhilfe gestellt, um ihre Ausgaben weiterhin pünktlich decken zu können. Diese wird am Monatsende für die ersten beiden Wochen des Folgemonats in Vorleistung gezahlt. Die Mittel, welche die LPK bezieht, werden mit denen aus dem Ausgleichs-fonds verrechnet. Sie erhält also im Ergebnis nicht mehr Unterstützung als vorher, muss diesen Weg jedoch aufgrund der vorgegebenen Rahmenbedingungen jeden Monat erneut gehen.
Für Thüringer Landwirtschaftsbetriebe stehen ab sofort aktuelle ALKIS-Daten zur Verfügung. Die flurstücksbeschreibenden Geobasisdaten sind von großer Bedeutung für die landwirtschaftlichen Unternehmen. Damit können neben den digitalen Orthofotos, Feldblöcken und eigenen Schlagvermessungen nun auch die Eigentumsgrenzen im betrieblichen Geographischen Informationssystem (GIS) dargestellt werden. Dies erleichtert das Betriebsmanagement (z.B. Pacht- und Schlagverwaltung, Antragstellung) und führt zu einer größeren Sicherheit bei den Kontrollen. Alle katastertechnischen Sachverhalte und Rechtstatbestände (Flurstücke, Gebäude, Eigentümer usw.) werden in ALKIS objektstrukturiert abgebildet. Auch Bodenschätzungsergebnisse werden sukzessiv digital erfasst. Diese Daten können gegen eine Aufwandsgebühr, die abhängig von der Betriebsgröße ist, über Michael König unter der Telefon: +49 (0)361 262 532 10 oder per E-Mail Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! bezogen werden.
Des Weiteren können Sie über die TBV-Service und Marketing GmbH die passende Software zum Anzeigen und Verarbeiten der Daten zum Vorzugspreis beziehen.
Mit Inkrafttreten der neuen TA-Luft im Dezember 2021 ergeben sich für die Betreiber von genehmigungsbedürftigen Anlagen zum 01. Dezember 2026 Sanierungsfristen, die je nach Tierart und Anlage variieren. Die ersten Unteren Immissionsschutzbehörden haben bereits Anhörungsschreiben
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Die Thüringer Aufbaubank (TAB) informierte bereits darüber, dass der Antragsstichtag für Maßnahmen im Bereich Investitionsförderung in Landwirtschaftliche Unternehmen (ILU 2023) für Teil A, B, C und D auf den 31. März 2025 verschoben wurde. Hintergrund waren die Berücksichtigung anstehender Anpassungen in der Fördergrundlagen (GAK-Rahmenplan und Richtlinie ILU 2023).
Laut TAB sollte die Anlage 3 "Förderung von spezifischen Investitionen zum Umwelt- und Klimaschutz (SIUK) der Förderrichtlinie ILU 2023" angepasst werden. Die wesentlichsten Änderungen bestehen darin, dass Emissionsminderungsmaßnahmen bei flüssigen Wirtschaftsdünger- und Festmistlagerstätten unabhängig von Stallbauten förderfähig sind. Auch können Maschinen und Geräte der Außenwirtschaft gemäß Anlage 3A wieder bezuschusst werden. Einschränkend ist dabei jedoch, dass die Ziffern 2.1-2.4 zur Förderung von besonders umweltschonender Pflanzenschutztechnik derzeit noch nicht möglich ist, da eine entsprechende Liste förderfähiger Geräte des Julius-Kühn-Instituts noch aussteht. Ab sofort stehen nun die fortgeschriebene Positivliste für Maschinen und Geräte der Außenwirtschaft für die Teile Teil B und C unter Downloads zur Verfügung.
Die Antragstellung erfolgt über das TAB-Förderportal. Dort finden sich auch alle notwendigen Antragsunterlagen. Weiterführende Informationen zur Antragsbearbeitung im Förderportal finden sich im Merkblatt zum Antrag.
Die Veröffentlichung des überarbeiteten Leitfadens zur Förderrichtlinie steht noch aus.
Landwirtschaftliche Betriebe sind die Schlüsselakteure für den Erhalt und die Wiederherstellung von Artenvielfalt, intakten Ökosystemen und vielfältigen Landschaften. Doch wie kann die EU-Agrarförderung der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) die Landwirtschaft besser in dieser Rolle unterstützen? Wie lassen sich die Anforderungen von Betrieben und Natur besser miteinander in Einklang bringen? Genau diese Fragestellungen galt es in dem Projekt CAP4GI – GAP für vielfältige Landschaften zu klären.
Zur Abschlussveranstaltung am 12. März wurde Bilanz gezogen. Dr. Wolfgang Peter kam sowohl als Vizepräsident des Thüringer Bauernverbandes mit einem Grußwort als auch als aktiver Teilnehmer dieses Projektes zu Wort. Dr. Peter stellte klar, dass in einer Zeit, in der der Verlust der Artenvielfalt und der Klimawandel zu den größten Herausforderungen zählen, es entscheidend ist, dass die GAP nicht nur die landwirtschaftliche Produktion fördert, sondern auch ökologische Ziele integriert. Das Projekt CAP4GI hat gezeigt, dass attraktive Vergütungen, Spielraum für regionale Anpassungen und die Umsetzung innovativer Fördermodelle Wege sind, um diese Ziele zu erreichen. Die durchgeführten Runden waren sicher gute Formate, um unterschiedliche Perspektiven zu diskutieren. Allerdings betonte er auch, dass die Beteiligung seitens der Landwirte überschaubar war. Verwunderlich ist das nicht, die betrieblichen Abläufe stehen zunehmend vor Herausforderungen und der steigende bürokratische Aufwand bindet wertvolle Zeit im Betrieb. Es braucht dringend Vereinfachungen, damit Landwirte sich nicht nur an solchen Prozessen beteiligen können, sondern auch die Zeit und den Raum haben, nachhaltige Maßnahmen umzusetzen. Klar ist, solche Diskussionsrunden müssen auch konkrete Ergebnisse liefern.
Die Ergebnisdarstellung aus den Workshops sowie Berichte aus der Praxis zur Umsetzung von umweltfördernden Maßnahmen und ihre Probleme zeigten sehr deutlich, wo die Hemmnisse liegen: Vergütungshöhe, Bürokratie, unzureichende Flexibilität, Menge an Kontrollen und Sanktionen sowie mangelnde Informationen. Diese Probleme sind eigentlich schon seit Jahren bekannt und zeigen den Handlungsstau, welche endlich abgebaut werden muss, um Lebensräume wieder attraktiver zu gestalten.
Einkommenswirksame Vergütungssätze können ein Lösungsansatz für mehr Akzeptanz sein. Das Projekt sieht aber auch die Punkte Toleranzspielräume nutzen innovative Umsetzungsmöglichkeiten über ergebnisorientierte Maßnahmen oder Kooperationen als Ansatz sowie behördliche Beratung in einem partnerschaftlichen System statt Sanktionierung. Auch die Idee einer Bonus-Malus-Regelung, also Bonuspunkte als Gegengewicht zu drohenden Sanktionen, ist es wert geprüft zu werden.
Laut der Informationsschreiben des Thüringer Landesamtes für Landwirtschaft und Ländlichen Raum (TLLLR) zur Antragstellung 2025, welche aktuell an alle Antragsteller versendet werden, startet die Antragstellung im PORTIA am 18. März.
Leider macht das Bundesministerium für Inneres (BMI) da einen Strich durch die Rechnung. Wie das BMI dem Thüringer Ministerium für Wirtschaft, Landwirtschaft und Ländlichen Raum mitgeteilt hat, wird es am 18. und 19. März jeweils zwischen 08:00 und 16:00 Uhr ein Wartungsfenster der BundID geben. Demnach soll am 19. März zwischen 08:00 und 12:00 Uhr die BundID sogar gänzlich abgeschaltet werden. In diesem Zeitraum ist die Anmeldung in PORTIA nicht möglich. Für den 18. März werden bis auf kurze Unterbrechungen keine Auswirkungen auf die Produktivumgebung vom TLLLR erwartet. Die Terminierung von Wartungsfenstern der BundID erfolgt kurzfristig und kann laut Aussage vom TLLLR nicht beeinflusst werden.
Was kann die Land- bzw. Erzeugerwirtschaft für den Tourismus tun und umgekehrt? Welche Initiativen zur touristischen Vermarktung von Regionalerzeugnissen gibt es und wie finde ich als Anbieter Anschluss?
Wie kann ich mit meinem Produkt Gäste gezielt ansprechen? All diese Fragen werden im neuen Veranstaltungsformat der Landvolkbildung Thüringen und der Thüringer Tourismus GmbH diskutiert.
Bei der ab 2025 erstmals stattfindenden Veranstaltungsreihe „Landwirtschaft trifft Tourismus-kulinarisches Thüringen“ stehen das gegenseitige Kennenlernen mit Vertretern und Ansprechpartnern der Thüringer Tourismus GmbH und der Austausch im Mittelpunkt. Die Vernetzung und die Kooperation zwischen Landwirtschaft und der Thüringer Tourismus GmbH sollen zukünftig mehr Sichtbarkeit und mehr Absatz für Thüringer Direkterzeugnisse und Qualitätsprodukte in Thüringen bringen.
Als Referenten begrüßt werden: Michaela Friedel, Themenkoordination Gastgewerbe & Kulinarik, und Sebastian Pohl, Unternehmenskommunikation & Kooperationsmarketing, der Thüringer Tourismus GmbH.
Termine:
01. April 2025
15:30 Uhr bis 18:00 Uhr
Landvolkbildung Thüringen in Stadtroda
Am Burgblick 1a
28. April 2025
15:30 Uhr bis 18:00 Uhr
Landvolkbildung Thüringen in Erfurt
Im Haus der Grünen Verbände
Alfred- Hess- Str. 8
Weitere Informationen gibt es hier.
Die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) führt eine beschränkte Ausschreibung durch, die auf den Abschluss von Verträgen für die Lagerung von 15.000 t Weizen für die Bundesreserve gerichtet ist.
Neben dem Lagerraum werden das Lagergeld pro Tonne und Monat sowie die Ein- und Auslagerungskosten ausgeschrieben.
Die Wareneinlagerung ist voraussichtlich unter Berücksichtigung der Verfügbarkeit der notwendigen Haushaltsmittel und der Marktsituation ab dem 1. Dezember 2025 vorgesehen.
Eine Garantie für eine Einlagerung, eine bestimmte Lagermenge, des Einlagerungszeitraumes und für die Einhaltung einer bestimmten Lagerdauer übernimmt die BLE nicht (die durchschnittliche Lagerdauer betrug in der Vergangenheit ca. 10 Jahre).
Nähere Informationen sind in den folgenden Dokumenten zu finden:
Am 5. März jährte sich der Todestag des großen Thüringer Bienenvaters Dr. phil. h.c. Ferdinand Gerstung zum 100. Mal. Gerstung fasste das Bienenvolk erstmals als einen Organismus höherer Ordnung auf. Diese so genannte organizistische Betrachtungsweise des „Bien“ erklärte die Lebensvorgänge der Bienen auf eine grundlegend neue Weise und brachte Gerstung im Jahr 1920 die Ehrendoktorwürde Dr. phil. h. c. durch die Universität Jena ein. Er hat die bisherigen Vorstellungen vom „Bienenstaat“ auf revolutionäre Weise verändert und das von ihm verfasste Lehrbuch „Der Bien und seine Zucht“ vermittelt noch heute dem Imker Theorie und Praxis einer am Bien orientierten, artgemäßen Bienenhaltung.
1893 gründete er die Zeitschrift “Deutsche Bienenzucht in Theorie und Praxis“, später rief er gemeinsam mit August Ludwig, dem Gründer des Jenaer Universitätsbienenstandes, den “Deutschen Reichsverein für Bienenzucht“ ins Leben, aus dem im Jahre 1907 der Deutsche Imkerbund hervorging. Auf Gerstungs Anregung wurde 1910 mit dem „Deutschen Reichs-Bienenzuchtmuseum“ das erste Museum dieser Art in Weimar gegründet, aus dem das jetzige „Deutsche Bienenmuseum Weimar“ hervorgegangen ist.
Vor diesem Hintergrund war die Jubiläumsveranstaltung der 11. Oßmannstedter Gespräche, eine jährlichen Tradition der „Thüringer Arbeitsgemeinschaft Imker und Landwirte“ kurz ThAGIL, die am 7. und 8. März in eben diesem Bienenmuseum in Weimar stattfand, sehr vom Rückblick auf Ferdinand Gerstung und sein Wirken gerichtet.
Mehrere renommierte Fachreferenten, wie Thomas Radetzki (Aurelia Stiftung) oder Andreas Pintka beschrieben Gerstungs bedeutendes Wirken, Werk und seine Wirkungen bis zum heutigen Tag.
Ganz im Geiste des Bienenvaters auf ein Zusammenwirken verschiedenster Verbände und in der Landschaft Aktiver standen die Gespräche, neben dem Rückblick auf den Bienenvater, auch im Zeichen des fachlichen Austausches. Falk Böttcher (Deutscher Wetterdienst) beschrieb auf eindrucksvolle Weise die klimatischen Veränderungen sowie die Auswirkungen einer längere Vegetationsperiode oder Trockenphase auf die Landwirtschaft & Imkerei. Dr. Christian Schmid-Egger präsentierte praktische Wege zur Aufwertung der Agrarlandschaft für Bienen und andere Insekten.
Übergreifend über alle Vorträge und Gespräche zog sich der rote Faden, dass alle Akteure gemeinsam handeln müssen und wollen, um die Lebensräume für Bienen weiter zu verbessern. Denn Bienen, wie auch andere Insekten, sind zunehmenden Einflüssen wie Versiegelung, Vergrasung bzw. abnehmender Biodiversität in der Landschaft (mit weniger Futterpflanzen), Lichtverschmutzung, neuen invasiven Fressfeinden und Konkurrenten sowie moderner Landnutzung ausgesetzt.
„Ökologie & Ökonomie und Naturschutz & Naturnutz, verbunden im Miteinander von Imkern, Landwirten & Naturschutz“, wie es Torsten Ellmann (Präsidenten des DIB) in seinem Grußwort zusammenfasste, sind daher der Weg der Zukunft, ein Ansatz der sicher auch Gerstung entsprochen hätte.
Umrahmt wurde die Ehrenveranstaltung mit der Pflanzung des „Baumes des Jahres 2025“, der Roteiche zu seinem 100. Todestag auf dem Oßmannstedter Friedhof und der feierlichen Enthüllung einer Gedenktafel im Eingangsbereich des Bienenmuseums durch den Präsidenten des DIB, Torsten Ellmann, gemeinsam mit dem 1. Vorsitzenden des Landesverbandes Thüringer Imker e.V., Fabian Liesch und dem Thüringer Umweltminister Tilo Kummer. Darüber hinaus gab es eine Vorstellung der Ergebnisse des LFE-Projektes „Landwirte und Imker im Dialog“ sowie der durch den Imker Richard Graf überarbeiteten Version des Buches „Der Bien und seine Zucht“.
Seit dem 7. März 2025 gilt offiziell die Herabstufung des Wolfes von "streng geschützt" zu "geschützt" in der Berner Konvention. Daraus folgend muss auch die FFH-Richtlinie entsprechend angepasst werden.
Mit dieser Forderung und weiteren Schritten auch in Richtung der neuen Bundesregierung hat sich der Deutsche Bauernverband mit einer Pressemeldung zu Wort gemeldet.
Ein Vorschlag zur FFH-Richtlinie wird im Laufe des Monats März erwartet.
Am 6. März fand im Haus der Grünen Verbände der Fachausschuss Ökologischer Landbau nach langer Pause wieder statt. Als Referenten waren Anja Nußbaum die zur aktuellen Agrarpolitik referierte und Wolfram Dienel, Referent für Ökolandbau beim Deutschen Bauernverband dabei.
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Das Thüringer Ministerium für Wirtschaft, Landwirtschaft und Ländlichen Raum (TMWLLR) hat sein Merkblatt „Änderungen in der Konditionalität ab 2025“ überarbeitet.
Die Befreiung der Betriebe bis 10 Hektar wird noch einmal klargestellt, da Fachrecht als auch KULAP und die soziale Konditionalität davon nicht ausgenommen sind. Für die einzelnen GLÖZ-Standards werden weiterführende Erläuterungen vorgenommen und auf die Ausnahmeregelungen laut Landesverordnung ThürGAPVO verwiesen.
Am 4. März 2025 fand in Mühlhausen das jährliche Treffen der Arbeitsgruppe „Schwarzwildmanagement rund um den Hainich“ statt.
Diese wird vom Schwarzwild-Kompetenzzentrum koordiniert und verfolgt das Ziel, die Schwarzwildbestände im Bereich des Hainichs weiter zu reduzieren und so die in der Vergangenheit aufgetretenen hohen Wildschäden dauerhaft zu verringern. Auch aufgrund der Bedrohung durch die Afrikanische Schweinepest ist eine weitere Absenkung der Schwarzwildbestände zwingend nötig.
Neben den ortsansässigen Kreisbauernverbänden und Kreisjägerschaften nahmen Vertreterinnen und Vertreter des Thüringer Landesamtes für Verbraucherschutz, des Nationalparks Hainich sowie von ThüringenForst teil.
Zunächst gab Dr. Jochen Schaub, Sachgebietsleiter Management und Infrastruktur im Nationalpark Hainich, einen Überblick über die Jagdstrategien und die Streckenergebnisse im Nationalpark. Unter anderem durch den Einsatz von Saufängen und Nachtzieltechnik konnten die Streckenergebnisse beim Schwarzwild auf dem Gebiet des Nationalparks in den vergangenen Jahren deutlich gesteigert werden. Dies führt auch zu einer deutlichen Verringerung der Wildschäden in den umliegenden Bereichen. Die aktuelle Jagdstrategie des Nationalparks wird von allen Beteiligten als sehr positiv wahrgenommen.
Im Anschluss berichtete Dr. Ulrike Bange vom Landesamt für Verbraucher über das aktuelle Seuchengeschehen der Afrikanischen Schweinepest in Deutschland und Europa. Dabei ist vor allem das Ausbruchsgeschehen in Hessen besonders besorgniserregend. Dort wurden seit dem Seuchenausbruch im Juni 2024 bereits mehr als 1300 ASP-Fälle bestätigt. Erfolgreich konnte aus Brandenburg berichtet werden. Dort wurden die eingerichteten Sperrzonen inzwischen deutlich reduziert.
Zum Abschluss des Treffens resümierten alle Teilnehmer, dass durch die Gründung der Arbeitsgruppe im Jahr 2022 ein Schritt in die richtige Richtung gemacht worden ist und dieser gemeinsame Weg dauerhaft weiter beschritten werden muss.
Am 11. März lädt die Vereinigung der landwirtschaftlichen Direktvermarkter Thüringens e.V. gemeinsam mit der Agrargenossenschaft Bösleben zum Stammtisch der Thüringer Direktvermarkter ein. Die Veranstaltung beginnt um 15:30 Uhr mit einer kurzen Vorstellung der Thüringer Tourismus GmbH als neuer Kooperationspartner der Vereinigung. Anschließend findet eine Betriebsbesichtigung der Agrargenossenschaft statt, welche mit einem Imbiss und Vernetzung abgerundet wird.
Das Programm finden Sie hier.
Interessierte Direktvermarkter melden sich bitte bis zur ersten Märzwoche unter Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! oder unter Tel.: +49 (0)361 262 532 81 an.
Vom 25. bis 27. Februar fand in Sevilla das Kick-off-Meeting zur Erarbeitung der Uniform Conditions for Operating Rules for Livestock (UCOL) statt, die ein wesentlicher Bestandteil der am 4. August 2024 in Kraft getretenen überarbeiteten Industrieemissionsrichtlinie (IED) sind. Das Treffen stellt den offiziellen Beginn der Entwicklung einheitlicher Betriebsregeln für die intensive Haltung von Schweinen und Geflügel innerhalb der Europäischen Union dar.
Die über 50 Experten vor Ort und die rund 80 online zugeschalteten Teilnehmer setzten sich aus Vertretern der EU-Mitgliedstaaten, der Industrie, Umwelt-Nichtregierungsorganisationen (NGOs) und verschiedenen Abteilungen der Europäischen Kommission zusammen. Der Deutsche Bauernverband (DBV) nahm mit zwei Experten über die Delegation von Copa-Cogeca teil. Ziel des Treffens war es, den Rahmen für die Ausarbeitung der UCOL festzulegen. Diese zielen darauf ab, die Emissionen aus der intensiven Tierhaltung zu reduzieren und die Ressourceneffizienz zu verbessern. Aus Sicht der Landwirtschaft kommt es bei den weiteren Ausarbeitungen darauf an, auf Machbarkeit, Praktikabilität und Bezahlbarkeit der Maßnahmen zu achten. Das gilt umso mehr, als durch die überarbeitete IED die Größenordnungen der einzubeziehenden Betriebe deutlich herabgesetzt worden sind. Die neuen Betriebsregeln sollen anhängig von der Größe der landwirtschaftlichen Betriebe spätestens zwischen 2030 und 2032 verbindlich werden.
Das Thüringer Landesamt für Landwirtschaft und Ländlichen Raum (TLLLR) hat die aktuellen Nmin-Richtwerte für Thüringer Flächen veröffentlicht.
Die Richtwerte des TLLLR sind außerhalb der Nitratkulisse verpflichtend zu verwenden, wenn keine eigenen Nmin-Untersuchungen vorliegen. Werden eigene Nmin-Proben gezogen und liegen mehrere Untersuchungsergebnisse pro Schlag oder pro Bewirtschaftungseinheit vor, ist der Mittelwert der Untersuchungsergebnisse anzusetzen.
Die Richtwerte sind auf der Homepage des TLLLR zu finden.
Fludioxonil schützt Saatgut vor Pilzkrankheiten wie Schneeschimmel, Fusarium und Septoria. Es sichert die Erträge von Getreide und Raps in der Keimlingsphase. Weil Fludioxonil als „endokriner Disruptor“ eingestuft wurde, steht zu befürchten,
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In den letzten Wochen haben mehrere Agrargenossenschaften und GmbH´s Anhörungsschreiben zur Prüfung der Junglandwirteprämie erhalten. Sie wurden darüber informiert, dass diese in dem letzten Jahr bzw. in den letzten beiden Jahren
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Das Thüringer Ministerium für Wirtschaft, Landwirtschaft und Ländlichen Raum informiert aktuell über die KULAP-Antragstellung 2025. Die Informationsübersicht soll dazu dienen, dass sich die Betriebe bereits jetzt über die möglichen Optionen zur Antragstellung informieren können.
Die Antragstellung für das KULAP beginnt voraussichtlich ab dem 18. März 2025.
Folgende Optionen bestehen in diesem Jahr:
1. KULAP 2014
Betriebe, die 2026 noch laufende Verpflichtungen des KULAP 2014, hier ausschließlich Ökolandbau haben, können für die Einführungsförderung und für die Beibehaltungsförderung des Ökologischen Landbaus Anträge auf Ausdehnung stellen.
2. KULAP 2022
Die Grundlage für die Antragstellung bilden die Förderrichtlinie KULAP 2022 in Verbindung mit der Ersten Verwaltungsvorschrift zur Änderung des KULAP 2022.
Ausdehnungsanträge
Im Rahmen des KULAP 2022 können Betriebe mit laufenden Verpflichtungen für die Maßnahmen Einführungsförderung (ÖL1, ÖL3) und Beibehaltungsförderung (ÖL2) des Ökologischen Landbaus Anträge auf Ausdehnung stellen.
Maßnahmenwechsel
Maßnahme K1 – Artenreiches Grünland (6 Kennarten) in die Maßnahmen ÖL1 bzw. ÖL3 – Einführung Ökologischer Landbau oder Maßnahme ÖL2 – Beibehaltung Ökologischer Landbau sofern die Vorgaben nach Anlage 4 der Förderrichtlinie KULAP 2022, insbesondere zu Restlaufzeiten, erfüllt sind.
Rotation bzw. Flächenwechsel
Für die Maßnahmen R – Rotmilanschutz, RA – Ackerrandstreifen,
ST – Schonstreifen/Schonflächen, F1 – Feldhamsterschutz Stoppelbrache und F3 – Feldhamsterschutz – Feldhamsterstreifen
Änderung der Leistungsparameter
Sofern von einem der Beteiligten (UNB, Landwirt) eine erneute Abstimmung gewünscht wird
Neuverpflichtungen im KULAP 2022
Neuanträge für einen ab 2026 beginnenden neuen zweijährigen Verpflichtungszeitraum können für die Maßnahme ÖL3 – Einführung ökologischer Landbau gestellt werden.
Anschlussverpflichtungen im KULAP 2022
Es kann eine Verpflichtung mit einem neuen dreijährigen Verpflichtungszeitraum für die Maßnahme ÖL2 – Beibehaltung Ökologischer Landbau beantragt werden, sofern die damit einzugehende neue Verpflichtung unmittelbar an eine nach regulärem Verpflichtungszeitraum auslaufende Verpflichtung der Förderung des Ökologischen Landbaus aus dem KULAP 2014 anschließt.
Die TBV-Service und Marketing GmbH hat mit der Firma GIS GmbH eine Rahmenvereinbarung bezüglich einer Software zur einfachen Berechnung der Grundsteuerbeträge geschlossen. Ziel der Rahmenvereinbarung ist es, den Mitgliedern des Thüringer Bauernverbandes besondere Konditionen einzuräumen beim Programm GIS-Grundsteuer 2025.
Die Reform der Grundsteuer geht nun in die 2. Halbzeit und beschert den Landwirten wieder zusätzliche zeitaufwendige Arbeit im Büro. Die ersten ungeduldigen Verpächter stehen mit ihren Grundsteuerbescheiden vor der Tür und begehren eine zügige Erstattung ihrer Steuerzahlung.
Nun heißt es sich einarbeiten in die Steuerberechnung: Ertragsmesszahl, Messbetrag Hebesatz! Jeder Bescheid, praktisch fast jedes Pachtflurstück müsste geprüft werden. Man möchte nicht zu viel Steuer erstatten und auch seinen Verpächtern gegenüber gerecht sein.
Mit der Software GIS-Grundsteuer 2025 erledigen Sie die Nachberechnung der Steuerbeträge für die Verpächter und die Auszahlung in den kommenden Jahren effektiv und zeitsparend. UND! Sie haben auch ein gutes Gefühl, die Steuerlast der kommenden Jahre minimiert zu haben, da alle Steuermessbeträge überprüft sind.
Das GIS Grundsteuermodul bietet effiziente Funktionen und löst Ihr Problem binnen weniger Arbeitsstunden.
1. Woher bekomme ich die Daten zu den Flächen und der Nutzung?
Alles, was Sie brauchen, erhalten Sie mit den ALKIS-Daten von der TBV-Service und Marketing GmbH. Soweit noch nicht vorhanden, besorgen Sie sich die aktuellen ALKIS-Daten mit Angaben zum Eigentümer, tatsächlicher Nutzung und Bodenschätzung. Diese Daten können gegen eine Aufwandsgebühr, die abhängig von der Betriebsgröße ist, über Michael König unter der Telefonnummer +49 (0)361 262 532 10 oder per E-Mail Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! bezogen werden.
Die Übernahme zum Verpächter erfolgt per Mausklick. Sie müssen keine einzige Zahl zu den Flurstücken erfassen. Damit vermeiden Sie auch Tippfehler bei Flurstücken, Flächen und der EMZ.
2. Woher bekomme ich die EMZ und die Größe der Teilflächen?
Die EMZ werden aus den ALKIS-Daten flächengenau berechnet. Zusätzlich zeigt Ihnen die Software die EMZ und die Klassifizierung aus dem Grundsteuerviewer. Genau diese EMZ-Werte hat der Eigentümer mit seiner Grundsteuererklärung dem Finanzamt mitgeteilt und diese sind somit Basis der Grundsteuer-Berechnung geworden.
3. Wie soll ich die ganze Arbeit in der kurzen Zeit bewältigen?
Mit der Software GIS-Grundsteuer 2025 werden Sie die Berechnungen bald meistern können, da alle Daten zu den Flurstücken automatisiert erzeugt werden. Bankdaten werden aus der bestehenden Pachtverwaltung oder einer SEPA-Datei übernommen. Sie müssen praktisch keine Daten erfassen. Sie können pro Stunde ca. 30 bis 50 Flurstücke abarbeiten. Nutzen Sie Ihre knappe Zeit, um die tatsächliche Nutzung und die EMZ bei Problemflächen exakt zu bestimmen und somit Steuern zu sparen, anstatt stundenlang nur Standardfälle einzugeben und nachzurechnen.
4. Wie erfolgt die Erstattung an die Verpächter?
Das funktioniert per SEPA-Datei. Sie können somit alle Zahlungen automatisiert in den folgenden Jahren managen. Aufteilung auf Miteigentümer oder beliebige Zahlungstermine sind einfach einzurichten. Auch Ihre eigenen Grundsteuerzahlungen können Sie so gleich mit organisieren.
5. Wie kann ich das Programm GIS-Grundsteuer sonst nutzen?
Sehr vielseitig! Eigentumsflächen können Sie nach Bedarf erfassen und für Nacherklärungen oder bei Grundstückserwerb an ELSTER senden. Unabhängig davon haben Sie eine gute Aufstellung Ihrer Eigentumsflächen. Die Daten können weiter verwendet werden für Wirtschaftsprüfer, Steuerberater, Förderanträge oder für die Bank bei Kreditverhandlungen.
Für weitergehende Informationen steht Michael König, Telefon: +49 (0)361 262 532 10 oder per E-Mail Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! als Ansprechpartner zur Verfügung.
Am 7. und 8. März veranstaltet die Thüringer Arbeitsgemeinschaft Imkerei und Landwirtschaft (ThAGIL) die 11. Oßmannstedter Gespräche. Die Veranstaltung findet anlässlich des 100. Todestages von Ferdinand Gerstung, dem Begründer des Deutschen Bienenmuseums, erstmalig in Weimar und nicht wie gewohnt in Oßmannstedt statt. Auf der zweitägigen Jubiläumsveranstaltung bietet sich die Möglichkeit, tiefe Einblicke in das Leben und Wirken des Bienenforschers zu erhalten und darüber hinaus über aktuelle und brisante Themen aus der Landwirtschaft informiert zu werden.
Am 7. März ist eine spannende Abendveranstaltung geplant, mit Buchvorstellung und -lesung sowie der Eröffnung einer neuen Dauerausstellung zum Thema "Bienen - eine Verbindung von Landwirtschaft und Artenschutz".
Das Hauptevent findet am 8. März statt. Zur Eröffnung wird eine Gedenktafel zu Ehren Ferdinand Gerstungs eingeweiht und Grußworte der Ehrengäste, darunter der Präsident des Deutschen Imkerbundes e. V. Torsten Ellmann, der Thüringer Umweltminister Tilo Kummer und die Vizepräsidentin des Thüringer Bauernverbandes Doreen Rath, an die Anwesenden gerichtet.
Abgerundet wird die Veranstaltung mit Fachvorträgen von renommierten Referenten, wie Falk Böttcher oder Dr. Christian Schmid-Egger.
Zu diesen beiden Veranstaltungen laden wir Sie ganz herzlich ein. Weitere Informationen zur Anmeldung und zum Programm finden Sie im beigefügten Flyer.
Treffpunkt: 7. März 2025 ab 18.00 Uhr im Saal des Deutschen Bienenmuseums in Weimar
Treffpunkt: 8. März 2025 ab 9.00 Uhr im Deutschen Bienenmuseum in Weimar (hier die Tagesordnung)
Neben der erreichten Klarstellung in Sachen Düngung ist auf eine weitere Änderung hinzuweisen, die seit dem 01. Januar 2025 gilt:
Nach § 10 Düngeverordnung (DüV) hat der Betriebsinhaber innerhalb von 14 Tagen (zuvor waren es nur zwei Tage) nach jeder Düngemaßnahme für alle Schläge bzw. alle Bewirtschaftungseinheiten folgende Angaben über die Düngungsmaßnahme aufzuzeichnen:
Bei Weidehaltung hat der Betriebsinhaber zusätzlich die Zahl der Weidetage sowie Art und Zahl der auf der Weide gehaltenen Tiere nach Abschluss der Weidehaltung (nach letzter Weidenutzung auf der Fläche im Kalenderjahr) aufzuzeichnen.
Die entsprechende Fachinformation ist hier.
Nach zahlreichen Gesprächen und Schreiben des Thüringer Bauernverbandes gibt es nun eine Lösung bei der Problematik „Düngeverbot aufgrund des Bodenzustandes“:
Das Thüringer Ministerium für Wirtschaft, Landwirtschaft und Ländlichen Raum (TMWLLR) lässt mit einem Schreiben vom 17. Februar verkünden, dass eine Präzisierung bei der Begrifflichkeit „gefrorener Boden“ im Hinblick der Düngeverordnung bzw. des Verbotes der Aufbringung von Düngemitteln auf gefrorenem Boden vorgenommen wurde. Das Thüringer Landesamt für Landwirtschaft und Ländlichen Raum wurde angewiesen, den entsprechenden Passus in den Fachinformationen und auf seiner Homepage aufzunehmen und in der Fläche anzuwenden.
Im Einzelnen wird folgender Auslegungshinweis ergänzt werden:
Achtung! Es gilt jedoch uneingeschränkt:
Mit dieser Festlegung können unter Einhaltung der düngerechtlichen Vorgaben zur Ausbringung von Düngern gleichzeitig Strukturschäden des Bodens im Sinne des Bodenschutzes vermieden werden, so das TMWLLR weiter.
Das Schreiben ist als PDF-Dokument hier beigefügt.
Die entsprechende Fachinformation des Thüringer Landesamtes für Landwirtschaft und Ländlichen Raum gibt es hier.
Auf Drängen des Thüringer Bauernverbandes (TBV) wurde auch für das Jahr 2025 das Flächenregister in PORTIA für die KULAP-Nachweisführung ausgesetzt. Hintergrund ist die unzureichende Programmierung des Nachweistools, notwendige Doppelerfassungen von
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Zu einem sehr kurzfristigen Treffen kam es am Freitag (21. Februar) zwischen dem Vorstand der Interessengemeinschaft der Betriebe in den benachteiligten Gebieten (IG BENA) und Staatssekretär Markus Malsch vom Thüringer Ministerium für Wirtschaft, Landwirtschaft und Ländlichen Raum (TMWLLR). Hintergrund waren die Äußerungen von Ministerin Colette Boos-John zur Regierungsmedienkonferenz zum Flächenregister. Ihre Formulierung zur diesjährigen Nachweisführung im Bereich der KULAP-Maßnahmen mit dem angedachten Flächenregister glich inhaltlich den Formulierungen 2024 und wurde dennoch als Bürokratieabbau deklariert. Zweites großes Thema im Gespräch mit Sts. Malsch war die finanzielle Ausstattung der Ausgleichszulage (AGZ) ab 2026. Für den fachlichen Part waren Thomas Lettau und Dr. Steffi Bunzol vom Landwirtschaftsministerium mit am Tisch.
Astrid Hatzel, Vorsitzende der IG BENA, erläuterte, dass die Formulierungen im deutlichen Widerspruch zum aktuellen Willen der Regierung stehen. Es braucht eine praxistaugliche Lösung. Hatzel betonte, dass die eingereichte Petition auch weiterhin verfolgt und der Anhörungstermin erwartet wird. Klar scheint, dass viel im Hintergrund im Ministerium in Bewegung sei, jedoch kommunikativ Nachholbedarf besteht. Zum Flächenregister als Nachweisinstrument bekräftigt Thomas Lettau, dass dieses auch in diesem Jahr kein Landwirt nutzen muss. Auch für die Folgejahre soll die Freiwilligkeit bestehen. Es sind vielfältige andere Möglichkeiten zur Nachweisführung zugelassen, dennoch arbeite man weiter an dem Tool, um diese Datenplattform als Ausgangspunkt für die vielfältig von der EU- als auch Bundesbehörden geforderten Dokumentationspflichten nachkommen zu können. Als AG Antragstellung und Kontrollen, wo sowohl Vertreter des Thüringer Bauernverbandes als auch der IG BENA vertreten sind, werden wir den Prozess kritisch prüfen, notwendige Praxistauglichkeit einfordern und stetig die Wirtschaftlichkeit für alle Seiten anmahnen.
Zum Thema AGZ waren die Informationen seitens des TMWLLR nicht so positiv. Ab 2026 soll das Jahresvolumen von 20 Mio. Euro auf 12 Mio. Euro sinken. Rein vom Fördertopf gehe nur eine Finanzierung aus dem ELER heraus. Allgemein bekannt ist, dass der Verteilungsschlüssel seit dieser Förderperiode zuungunsten der neuen Bundesländer sich entwickelt und die Vielfalt an Förderprogrammen, welche bedient werden müssen, zugenommen hat. Um die AGZ auf dem alten Niveau mit ca. 20 Mio. Euro zu halten, ist eine politische Entscheidung notwendig. Als IG BENA haben wir hierzu den Kontakt zum Ministerpräsidenten aufgenommen, steht doch im Koalitionsvertrag eindeutig der Erhalt der AGZ.
Auch in diesem Jahr bietet der Fachbereich 4 des Deutschen Bauernverbandes (DBV) den Landes-, Regional- und Kreisbauernverbänden wieder die Möglichkeit zur Teilnahme an Online-Informationsrunden zur Vorbereitung auf die GAP-Antragstellung 2025 an. Erneut finden die Info-Runden
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Die TBV-Service und Marketing GmbH hat mit der Firma Tyczka Energy GmbH die Rahmenvereinbarung verlängert. Ziel der Rahmenvereinbarung ist es, den Mitgliedern des Thüringer Bauernverbandes (TBV) besondere Konditionen einzuräumen.
Alle TBV-Mitglieder, die einen Versorgungsvertrag mit der Tyczka Energy GmbH haben, oder zukünftig von Tyczka Energy versorgt werden wollen, genießen Konditionsvorteile beim Bezug von Flüssiggas sowohl im Bereich Brenngas, wie auch beim Treibgas in Flaschen, beispielsweise für Gabelstapler.
Mit der Firma Tyczka Energy GmbH bauen Mitglieder auf einen starken Partner, der sie kompetent und zuverlässig unterstützt. Das Unternehmen ist einer der führenden Flüssiggasversorger Deutschlands und baut auf 100 Jahre Kompetenz und Erfahrung. Die exzellenten Lagerkapazitäten stellen die flächendeckende Versorgung der Mitglieder sicher.
Wenn Sie dazu Fragen haben, wenden Sie sich gerne an Ihren Ansprechpartner Herrn Martin Beier, Regionalleiter Thüringen der Tyczka Energy GmbH, E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! oder Tel.: +49 (0)172 730 49 72
Weitere Informationen:
Im August letzten Jahres wurde in Thüringen der erste Ausbruch der Blauzungenkrankheit mit dem Serotyp 3 (BTV-3) festgestellt. Somit hat Thüringen den Status „frei von BTV“ verloren. Die Blauzungenkrankheit wird durch Gnitzen (Bartmücken) auf Wiederkäuer übertragen. Mit Beginn des Frühjahrs und dem damit verbundenen Beginn der Aktivität der Vektoren wird eine neue BTV-3 Erkrankungswelle in Thüringen erwartet.
Zum Schutz der Tierbestände ist die Impfung gegen BTV-3 seit letztem Jahr möglich. Diese Impfung ist das Mittel der Wahl, um die Tiere vor schwerer Krankheit und Tod zu schützen und die Weiterverbreitung der Seuche einzudämmen.
Im Frühling beginnt die nächste Gnitzensaison. Es wird daher dringend empfohlen, mit der Durchführung der Bestandsimpfungen empfänglicher Tiere bereits jetzt, rechtzeitig vor Beginn des Frühjahres, zu beginnen.
Bei der Durchführung der diesjährigen BTV-3 Impfungen in Thüringen ist jedoch unbedingt folgende neue Entwicklung zu beachten:
Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) hat seit Juni 2024 per Verordnung die sofortige Anwendung von drei vom Paul-Ehrlich-Institut benannten Impfstoffen gestattet (BTV-3-ImpfgestattungsV). Daher können Impfungen gegen BTV-3 aktuell mit folgenden Impfstoffen vorgenommen werden:
Die BTV-3-ImpfgestattungsV des BMEL wurde bereits vor einer möglichen Zulassung der vorgenannten Impfstoffe erlassen, um eine Immunisierung der Tierbestände vor Ausbruch einer zu erwartenden Infektionswelle zu ermöglichen und die Tierbestände somit wirksam vor den Folgen der Krankheit zu schützen.
BMEL informierte nun die Länder darüber, dass in den nächsten Wochen mit der Zulassung der beiden Impfstoffe Bluevac-3 der Firma CZ Vaccines S.A.U. und Syvazul BTV 3 der Firma Laboratorios Syva S.A. gerechnet werden kann. Sobald die Zulassung eines dieser Impfstoffe erfolgt ist, ist eine Impfung auf Grundlage der BTV-3-ImpfgestattungsV nicht mehr möglich.
Das heißt, sobald ein zugelassener Impfstoff für die Tierärzte verfügbar ist, können alle übrigen in der Verordnung genannten Impfstoffe nicht mehr verwendet werden.
Bereits vor Bekanntmachung einer Zulassung eines Impfstoffes in den Praxen vorhandene Bestände dürfen jedoch aufgebraucht werden und die Eintragung in die HI-Tier-Datenbank wird auch für einen begrenzten Zeitraum weiter möglich sein.
In Bezug auf die Grundimmunisierung empfänglicher Tiere ist Folgendes zu beachten: Besteht die Grundimmunisierung laut Herstellervorgabe aus zwei Applikationen von Impfdosen in einem vorgegebenen Abstand, so kann diese Grundimmunisierung entsprechend der Herstellerangaben abgeschlossen werden. Dies gilt auch für den Fall, dass zwischen der Applikation der ersten und der zweiten Dosis ein anderer geeigneter Impfstoff zugelassen wird.
Unabhängig von der Wahl des Impfstoffes wird empfohlen, die BTV-3 Impfung aller empfänglichen Tiere so schnell wie möglich durchzuführen, um die Tierbestände rechtzeitig vor Beginn der Erkrankungssaison zu schützen.
Hintergrundinformationen:
Die Blauzungenkrankheit (BT) ist eine virale Infektionskrankheit, die insbesondere für Schafe und Rinder gefährlich ist. Der krankheitsauslösende Erreger ist das Blauzungenvirus (engl. "Bluetongue virus", kurz BTV). Das Virus wird durch Stechmücken, sogenannte Gnitzen, übertragen und tritt daher besonders saisongebunden vom späten Frühling bis in den Herbst auf. Auch Ziegen, Neuweltkameliden und Wildwiederkäuer sind für die Blauzungenkrankheit empfänglich. Für den Menschen ist die Krankheit ungefährlich.
Von dem Erregervirus wurden bislang 24 sogenannte Serotypen entdeckt. Aktuell ist insbesondere der Serotyp 3 (BTV-3) von Bedeutung.
Die Blauzungenkrankheit, speziell der Serotyp BTV-3, hat sich seit Oktober 2023 in den Niederlanden, Belgien und auch in Deutschland von Nordwesten kommend in Richtung Thüringen ausgebreitet. Derzeit verfügt kein Bundesland mehr über den Status "seuchenfrei" hinsichtlich einer Infektion mit dem Virus der Blauzungenkrankheit (Serotypen 1-24).
Die Krankheit ist in allen EU-Mitgliedsstaaten meldepflichtig. Es handelt sich um eine Seuche der Kategorie C.
Für die Impfung gegen die Blauzungenkrankheit können Tierhaltende eine Beihilfe für die 1. bis 10. Impfung je Betrieb und Jahr von 5 Euro und für jede weitere Impfung von 2 Euro beantragen (die Zahl der insgesamt je Betrieb und Jahr beihilfefähigen Impfungen ist auf das 2fache der bei der Tierseuchenkasse gemeldeten Rinder bzw. Schafe/Ziegen begrenzt).
Wichtige Informationen zur Gewährung der Beihilfe erhalten Sie bei der Thüringer Tierseuchenkasse.
Tel.: +49 (0)361 262 530
Fax: +49 (0)361 262 532 25
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