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Verfassungsbeschwerde gegen Mindestlohn: Thüringer Landwirt noch immer gesucht!

Nach dem Bruch der Ampelregierung in Berlin wird es in absehbarer Zeit vorgezogene Wahlen zum Deutschen Bundestag ge­ben. Wie bereits zur letzten Bundestagswahl werden sich dann auch wieder einige Parteien in ihren Wahlver­sprechen einen Überbietungswettbewerb in Sachen Mindestlohnerhö­hung liefern. Die verfassungsrechtli­che Prü­fung, dass die Festlegung des Mindestlohnes ausschließlich Sache der hierfür vorgesehenen Mindest­lohnkommission ist und nicht im Belieben der Politik festge­legt werden darf, ist daher dringend gebo­ten.

Kürzlich informierten wir, dass nach Kenntnis der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeber­ver­bände (BDA) ein Thüringer Landwirt Verfassungsbeschwerde gegen den Mindestlohn eingelegt hat. Die BDA hat sich an den Gesamtverband der Deutschen Land- und Forstwirtschaftlichen Arbeitgeber­ver­bände (GLFA) gewandt und würde den Landwirt im Klageverfahren gern unterstützen.

Wir bitten daher den Landwirt dringend sich bei uns zu melden, damit wir den Kontakt zum BDA herstellen können.

Melden Sie sich bitte bei:

RA Uwe Ropte,

Geschäftsführer Land- und Forstwirtschaftlicher Arbeitgeberverband Thüringen e.V. (LuFAGV)

mobil: +49 (0)170 56 34 255,

E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

Thüringer Bauernverband e.V.
Alfred-Hess-Straße 8
99094 Erfurt

  Tel.: +49 (0)361 262 530
  Fax: +49 (0)361 262 532 25
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