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Arbeitgeberverband

Arbeitgeberverband (62)

Am 22. Mai findet die Jahresmitgliederversammlung des Land- und Forstwirtschaftlichen Ar­beitgeberverbandes (LuFAGV) in Bösleben statt. Die Einladung wurden an die Mitgliedsbe­triebe versendet.

Zum Thema des Windenergieausbaus in Thüringen wird die Bereichs­leiterin Ramona Rothe, von der Thü­ringer Energie- und GreenTech-Agentur (ThEGA) referieren. Sollten bereits im Vorfeld zum Thema rund um die Windenergie Fragen bestehen, können Sie diese an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! senden. Der LuFAGV leitet die Fragen an die ThEGA zur Vorbereitung weiter.

Anmeldungen und Rückfragen richten Sie bitte bis 12. Mai an  +49 (0)3632 702 244 

geplanter Ablauf:

  • Eröffnung und Begrüßung
  • Bericht Präsidium des Land- und Forstwirtschaftlichen Arbeitgeberverbandes Thüringen e.V.
  • Entlastung Präsidium und Geschäftsführer
  • Grußwort Thüringer Bauernverband: Dr. Lars Fliege, TBV-Vizepräsident
  • Grußwort Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft: Thomas Lettau
  • Vortrag Windenergie in Thüringen - Stand und Ausblick: Ramona Rothe, Bereichsleiterin der ThEGA
  • Diskussion
  • Schlusswort: Uwe Kühne, Präsident LuFAGV

Am 11. April trafen sich die Präsidiumsmitglieder des Land- und Forstwirtschaftlicher Arbeitgeberverband Thüringen (LuFAGV) in der Agrarge­sellschaft Pfiffelbach mbH in Pfiffelbach, beim Präsidiumsmitglied Dr. Justus Lattke. Ein Schwerpunkt der Zusammenkunft betraf die Auswertung der letzten Entgelttarifverhandlungen. Der aktuelle Entgelttarifvertrag wird nun bis zum 31. Dezember 2025 gelten.

Präsident Uwe Kühne berichtete ebenfalls über die enge Zusammenarbeit der Arbeitgeberverbände der Ostbundes­länder, welche sich zwischenzeitlich mehrfach trafen.

Die Vorbereitung der diesjährigen Jah­resmitgliederversammlung, die am 22. Mai 2024 in Bösleben stattfinden soll, war ein weiterer Beratungspunkt. Neben dem Bericht des Präsidiums und den Grußworten des Thüriner Bauernverbandes und des Thüringer Ministeriums für Infrastruktur und Landwirtschaft wird auch der Ausbau der Windenergie in Thüringen thematisiert werden. Von der Thü­ringer Energie- und GreenTech-Agentur (ThEGA) wird es hierzu entsprechende Informatio­nen geben. Sollten bereits im Vorfeld zum Thema rund um die Windenergie Fragen bestehen, können sie uns diese auf unsere an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! zusenden, damit wir sie entsprechend weiterleiten können. Die Einladung zur Mitgliederversammlung wird den Betrieben des LuFAGV zeitnah zugehen.

Ferienjobs bieten Schülern und Studenten eine gute Möglichkeit, Geld zu verdienen. 

Bei der Beschäftigung von Ferienjobbern, insbesondere von Schülern, sind jedoch einige ge­setzliche Regelungen zu beachten und einzuhalten. Hierfür soll das beigefügte Informations­blatt einen Überblick über die wichtigsten Regelungen geben und ist zur Unterstützung bei der Beschäftigung von Ferienjobbern gedacht.

Wie bereits Anfang Januar berichtet, gestalteten sich die Entgelttarifverhandlun­gen angesichts der hohen Abschlüsse in anderen Branchen als sehr schwierig.

Nach zwei bereits gescheiterten Verhandlungsrunden einigten sich die Verhand­lungsgruppen

Nach zwei bereits gescheiterten Verhandlungsrunden haben sich die Verhand­lungsgruppen des Gesamtverbandes der Deutschen Land- und Forstwirtschaftli­chen Arbeitgeberverbände (GLFA) und der Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt (IG BAU) in der 3. Verhandlungsrunde auf eine Bundesempfehlung Landwirtschaft geeinigt. Angesichts der hohen Abschlüsse in anderen Branchen gestalteten sich die Ver­handlungen als sehr schwierig. Nach einer anfänglichen Forderung der Gewerkschaft bzgl. einer Tariferhöhung von 10 % für 12 Monate und einer Anhebung der untersten Lohngruppe auf einen Betrag oberhalb des gesetzlichen Mindestlohns wurde nach intensiven Diskussionen folgende Empfehlung vereinbart:   In der untersten Lohngruppe (Arbeitnehmer ohne abgeschlossene Berufs­aus­bildung in den ersten vier Monaten einer Beschäftigung) gilt weiterhin eine…
Der Bundesrat hat in seiner Sitzung am 15. Dezember 2023 der Verordnung zur Festsetzung des Umlagesatzes für das Insolvenzgeld für das Kalenderjahr 2024 (Insolvenzgeldumlagesatzverordnung 2024 – InsoGeldFestV 2024) zugestimmt. Mit der Verordnung wird der gesetzlich vorgeschriebene Umlagesatz für das In­solvenzgeld nach § 360 SGB III für das Kalenderjahr 2024 auf 0,06 Prozent des ren­tenversicherungspflichtigen Bruttoarbeitsentgelts festgelegt.
Auf 12,41 Euro brutto pro Stunde steigt ab dem 1. Januar 2024 der gesetzliche Mindestlohn in Deutschland. Er gilt für alle Beschäftigten über 18 Jahren als Lohnuntergrenze somit auch für Minijobberinnen und Mi­nijobber. Es gibt nur wenige Ausnahmen, bei denen der allgemeine Mindestlohn nicht zum Tragen kommt, z.B. bei der Vergütung von Prakti­kanten und Praktikantinnen und Aus­zubildenden.
Am 18. Dezember 2023 haben der Spitzenverband der Gesetzlichen Kranken­versicherungen (GKV-SV) und die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) eine Vereinbarung geschlossen, nach der Eltern eine ärztliche Bescheinigung, dass sie ein krankes Kind betreuen müssen, auch telefonisch und ohne einen Praxisbesuch erhalten können.
Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat einen Beschluss zur Möglichkeit einer telefo­nischen Feststellung der Arbeitsunfähigkeit gefasst, der vom Bundesgesundheitsministerium nicht beanstandet wurde und am 7. Dezember 2023 in Kraft getreten ist. Die Ausstellung einer Arbeitsunfähigkeit nach telefonischer Feststellung ist danach künftig un­ter folgenden Voraussetzungen möglich:
Auf Druck der Gewerkschaft verhandelt der Gesamtverband der Deutschen Land- und Forstwirtschaftlichen Arbeitgeberverbände derzeit über einen neuen Tarifvertrag. Gegenstand ist eine Zusatzversorgung für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in der Land- und Forstwirtschaft. Die ostdeutschen Arbeitgeberverbände hatten dazu bereits 2020 eine Position erarbeitet und in die kontroverse Diskussion eingebracht. Die eingebrachten Forderungen zur Berücksichtigung der Situation in Ostdeutschland wurden überwiegend berücksichtigt, so dass die Verhandlungen aktuell kurz vor dem Abschluss stehen. Darüber und über den Übergang vom alten auf ein neues System möchten wir in einer gemeinsamen Veranstaltung informieren. Dazu laden wir alle Arbeitgeber recht herzlich ein.   Zeit26. Oktober, 8.30 Uhr  …
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