Das Thüringer Gesetz über die Beteiligung von Gemeinden an Windparks (ThürWindBeteilG) wurde im Gesetz- und Verordnungsblatt Thüringens veröffentlicht und ist damit in Kraft getreten. Das Gesetz dient dem Zweck, die Akzeptanz von Windenergieanlagen vor Ort
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Die Abschaltung von Solaranlagen durch Redispatch-Maßnahmen wird immer wieder diskutiert. In Bayern sorgt nun ein Fall für Aufsehen, in dem ein Stadtwerk einem Unternehmen bei Sonnenschein die Photovoltaikanlage komplett abschaltete. Dadurch wurde sogar die Stromerzeugung für den Eigenbedarf verhindert.
Der Deutsche Bauernverband hat bei der Bundesnetzagentur (BNetzA) zum Thema Abschaltung von Anlagen auch für den Eigengebrauch nachgefragt:
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Am 2. August hat das Bundeslandwirtschaftsministerium den Änderungsantrag zum deutschen GAP-Strategieplan formell eingereicht. Sollten Bundesrat und EU-Kommission zustimmen, würden die Änderungen zum 1. Januar 2025 in Kraft treten. Die Förderfähigkeit von Agri-PV in der GAP soll erweitert werden. So könnten Landwirte
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Die 60. Thüringer Biogasfachtagung, eine Gemeinschafstagung von Fachverband Biogas, des Thüringer Landesamtes für Landwirtschaft und Ländlichen Raum sowie des Thüringer Bauernverbandes, widmete sich dem Thema „Biogas innovativ in die Zukunft“.
Das Thema wurde in den aktuell turbulenten Zeiten von den Organisatoren ganz bewusst gewählt, zumal die politischen sowie gesetzlichen Rahmenbedingungen nicht die Besten sind. Die Referenten stellten die aktuelle Lage zum Wärmenetz mit den Trends und Perspektiven in Thüringen vor und beleuchteten die aktuellen Rahmenbedingungen auf Bundesebene. Im praktischeren Teil wurden Gärrestaufbereitung, Aufbereitung von Rohbiogas, aber auch die Anlagensicherheit direkt aus Sicht des Anlagenbetreibers vorgestellt.
Welche Softwarelösungen es zur Sicherung von Dokumenten und Auswertungen gibt, wie kompliziert die Finanzierung von Biogasanlagen wirklich ist und wie der Übergang in die nächste Förderperiode gelingt, wurden im dritten Teil der Tagung vorgestellt.
Alle Vorträge können auf der TBV-Homepage im Download-Bereich unter dem Themenschwerpunkt Erneuerbare Energien nachgelesen werden.
Ein großer Erfolg für die Bauernverbände: Die geplante Duldungspflicht für die Verlegung, Errichtung und den Betrieb von Netzanschlussleitungen für Erneuerbare-Energie-Anlagen ist nur noch für Grundstücke der öffentlichen Hand vorgesehen.
Der Deutsche Bauernverband hat sich gemeinsam mit den Landesbauernverbänden von Beginn an klar gegen die 2023 geplante Duldungspflicht positioniert. Vorgesehen war, dass Leitungen von und zu Windenergie- und PV-Anlagen gegen einen Entschädigungsbetrag von nur 5 Prozent des Grundstücksverkehrswertes zu dulden sind.
Die Bauernverbände hatten sich weiter für private Verhandlungen eingesetzt und sahen in dem Vorhaben eine große Gefährdung der Akzeptanz für den Ausbau der Erneuerbare Energien.
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