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Agrarförderung

Agrarförderung (135)

Der Thüringer Bauernverband (TBV) hat im Fachausschuss Betriebswirtschaft seine Position zur künftigen Ausgestaltung der Investitionsförderung (ILU) ab 2026 erarbeitet und zentrale Forderungen im Partnergespräch mit dem Thüringer Ministerium für Wirtschaft, Landwirtschaft und Ländlichen Raum am 2. Dezember klar formuliert.

Klar ist, die Investitionsförderung bleibt für die Thüringer Landwirtschaft ein wesentliches Instrument, um den steigenden Anforderungen in den Bereichen Klima-, Umwelt- und Ressourcenschutz gerecht zu werden. Aus Sicht des TBV reicht das derzeitige Fördervolumen jedoch nicht aus. Er fordert daher eine deutliche Aufstockung der Mittel, sowohl in der aktuellen als auch in der kommenden Förderperiode, um den regionalen Bedingungen und betrieblichen Erfordernissen gerecht zu werden.

Da Investitionen langfristige Vorläufe benötigen, kritisiert der Verband kurzfristige Änderungen an Förderparametern. Wirtschaftlichkeitsberechnungen, Planungen und Finanzierungsgespräche lassen sich nicht in engen Zeitfenstern umsetzen. Der TBV fordert deshalb, die angedachten Beihilfesätze frühestens ab 2027 einzuführen, um Planbarkeit und Verlässlichkeit sicherzustellen. Ebenso lehnt er die Vorgabe ab, bereits zum Antragsstichtag vollständige Genehmigungen wie Bau- oder BImSchG-Genehmigungen vorlegen zu müssen. Stattdessen sollten Genehmigungsbehörden Verfahren beschleunigen und bestehende bürokratische Hürden abbauen.

Die angedachte Absenkung der Fördersätze wird kritisch bewertet. Schon geringere Anpassungen bedeuten insbesondere bei großen Bauvorhaben erhebliche Mehrbelastungen und gefährden die Wirtschaftlichkeit geplanter Investitionen, zumal erhebliche Preissteigerungen im Baubereich seit Jahren nicht ausreichend berücksichtigt werden. Die Streichung der Basisförderung sieht der TBV als unstrittig an, den Wegfall der Förderung allgemeiner Aufwendungen wie Planungs-, Gutachter- oder Architektenleistungen jedoch nicht, da diese unmittelbar mit den Investitionsprojekten verbunden sind und weiterhin förderfähig bleiben sollten.

Auch die geplante Reduzierung des maximal förderfähigen Investitionsvolumens – von derzeit 5 Millionen Euro auf 3 oder sogar 2 Millionen Euro – lehnt der TBV ab. Eine solche Begrenzung hätte ähnliche negative Wirkungen wie die Absenkung der Beihilfesätze und würde dazu führen, dass Investitionen verschoben oder aufgegeben werden. Der Verband spricht sich stattdessen klar dafür aus, das Förderbudget an den tatsächlichen Investitionsbedarf anzupassen.

Ein Losverfahren hält der TBV lediglich im Bereich der Maschinenförderung für denkbar. Für bauliche Investitionen ist ein solches Verfahren aus seiner Sicht ungeeignet, da Planungssicherheit und Genehmigungsprozesse eine verbindliche Förderperspektive erfordern. Hinsichtlich der Auswahlkriterien begrüßt der Verband zwar grundsätzlich die geplanten Anpassungen, fordert jedoch eine stärkere Berücksichtigung der Tierhaltungsbetriebe, da dort ein besonders hoher Investitionsbedarf besteht.

>>>Zum Positionspapier zur künftigen Ausgestaltung der Investitionsförderung<<<

Der Thüringer Bauernverband (TBV) hat sich im Fachausschuss Agrarpolitik zum aktuellen Kulturlandschaftsprogramm KULAP ausgetauscht, seine Anregungen zur künftigen Ausgestaltung ab 2028 zusammengetragen und zentrale Forderungen im Verbändegespräch mit dem Thüringer Ministerium für Wirtschaft, Landwirtschaft und Ländlichen Raum am 1. Dezember klar formuliert.

Dabei stellte das KULAP ab 2028 weiterhin ein wichtiges Instrument für Umwelt-, Klima- und Ressourcenschutz dar, benötigt aber mehr Flexibilität, einfache Umsetzungsregeln und eine Finanzierung, die den tatsächlichen Aufwendungen entspricht. Gefordert wird eine stärkere Digitalisierung, um Betriebe bei Dokumentation und Kontrolle zu entlasten, sowie die Wiederherstellung der Förderfähigkeit von Landschaftselementen. Managementänderungen sollten während des Jahres möglich sein, und die Lagegenauigkeit von Förderobjekten muss praxistauglicher werden. Neuanträge sollten künftig mit dem Sammelantrag gestellt werden können; innerhalb von fünfjährigen Verpflichtungen braucht es ein Ausnahmejahr.

Für das Ackerland werden ein reduzierter N-Saldo und vielfältige Fruchtfolgen weiterhin als sinnvoll bewertet. Eine differenziertere Honorierung breiter Fruchtfolgen wäre möglich. Blüh- und Schonstreifen bereiten ab dem dritten Jahr Probleme in Akzeptanz und Etablierung; daher werden kürzere Bindungen, flexible Termine, eine begrenzte Flächenkulisse und eine nutzbare Verwertung des Aufwuchses empfohlen. Rotmilanschutz, Gewässerrandstreifen und Erosionsschutz gelten als wirkungsvolle Instrumente, benötigen aber einfachere und anpassbare Umsetzungsregeln. Ein Pflanzenschutzverzicht sollte sich auf Herbizide beschränken, um praxistauglich zu bleiben. Schlagteilung wird als wirksam angesehen, Agroforst hingegen abgelehnt.

Im Grünland spricht sich der Fachausschuss für eine Weideprämie aus, die alle Weidetiere berücksichtigt. Mahd, Weide und Hutung sollten einheitlich förderfähig sein, ergänzt durch Top-Ups je nach Nutzungsintensität. Die Nutzungsentscheidung muss während des Jahres flexibel bleiben. Mindesttierbesatz, natürliche Standortnachteile und eine offenere Zugangskulisse sollten in der Förderung angemessen berücksichtigt werden. Der Nachweis von Kennarten sollte deutlich vereinfacht werden. Altgrasstreifen sowie eine dauerhafte Ackerumwandlung werden wegen geringer Praxistauglichkeit abgelehnt. Die extensive Grünlandbewirtschaftung, also die aktuelle Ökoregelung vier, sollte wieder in das allgemeine Grünlandfördersystem integriert werden. Aufgaben des Naturschutzes wie Biotopvernetzung gehören aus Sicht des Fachausschusses Agrarpolitik nicht in die Agrarförderung.

Auch beim nächsten Verbändegespräch im Frühjahr 2026 wird der TBV seine Forderung bekräftigen.

 

Betriebe die an der KULAP-Förderung Ökologischer Landbau teilnehmen, müssen bis zum 31. Dezember die folgenden Unterlagen über Portia einreichen:

  • Meldeformular KULAP2022, dieses Kontrollblatt muss der Bewilligungsbehörde ausgefüllt vorliegen,

  • ausführlichen Inspektionsbericht der 2025 von der ÖKO-Kontrollstelle durchgeführten Kontrolle.

Auf Nachfrage des Thüringer Bauernverbandes beim Thüringer Ministerium für Wirtschaft, Landwirtschaft

Seit 24. November wirbt das Thüringer Ministerium für Wirtschaft, Landwirtschaft und Ländlichen Raum (TMWLLR), sich an einer Umfrage zur KULAP-Förderung zu beteiligen. In der Pressemeldung des TMWLLR ist zu lesen, dass Fragen zur Bedeutung der KULAP-Förderung für den Betrieb, aber auch die bisherige Nutzung gestellt werden. Zur Teilnahme an der Umfrage erhalten in den nächsten Tagen alle bisherigen Agrarantragsteller in Thüringen einen individuellen Zugangscode zur Umfrage per E-Mail, der nur einmal pro Betrieb gültig ist. Die Ergebnisse werden zur Weiterentwicklung der Fördermaßnahme einfließen und für die Ausgestaltung ab der neuen Förderperiode 2028-2034 ihre Wirkung zeigen. Als Thüringer Bauernverband (TBV) begrüßen wir diese Umfrage und rufen dazu auf, sich zahlreich daran zu beteiligen.

Gleichzeitig ist der TBV, neben anderen Wirtschafts- und Sozialpartnern, am Montag (1. Dezember) zu einem KULAP-Partnerschaftsgespräch ins TMWLLR geladen. Erste Ergebnisse der Umfrage sollen dort bereits präsentiert werden. Der Fachausschuss Agrarpolitik des TBV hat bereits Anfang November in zwei Arbeitsgruppen die Ackerland- und Grünlandmaßnahmen diskutiert und wird diese Ergebnisse, in dem Partnerschaftsgespräch klar formulieren. Ziel muss es sein, die Maßnahmen einfacher und flexibler zu gestalten und dabei den Anforderungen in den landwirtschaftlichen Betrieben gerecht zu werden. Bei der Neuausrichtung der Maßnahmen für das Grünland, sollte die Bindung an die Tierhaltung eine maßgebliche Berücksichtigung finden. Außerdem werden die einzelnen Maßnahmen in ihrer Attraktivität von der finanziellen Ausstattung abhängig sein.  

 

Im Fachausschuss Betriebswirtschaft des Deutschen Bauernverbandes (DBV) standen die Buchführungsergebnisse für das Wirtschaftsjahr 2024/25 im Zentrum. Dabei zeigt sich, dass der Ackerbau deutlich schlechter abschneidet als in den Vorjahren, während der Milchsektor

 

Der Deutsche Bauernverband (DBV) verweist auf mehrere Aktivitäten im Fördergeschäft hin. Dabei geht es um Liquiditätssicherung, alternative Antriebssysteme, Steigerung der Energieeffizienz aber auch Modellvorhaben. Angeboten werden diese vom Bund sowie der Landwirtschaftlichen Rentenbank. Eine Kurzinfo vom DBV findet sich jeweils nachfolgend:

 

Der Bundestag hat in 2./3. Lesung am 6. November die Wiedereinführung der Agrardieselrückvergütung beschlossen. Der Thüringer Bauernverband begrüßt die Entscheidung des Deutschen Bundestages zur Wiedereinführung der Agrardieselrückvergütung: Das ist ein wichtiger Erfolg für unseren Berufsstand und ein deutliches Signal an die Landwirtschaft in Deutschland. Die Wiedereinführung der Agrardieselrückvergütung stärkt die Wettbewerbsfähigkeit unserer Betriebe im europäischen Binnenmarkt und sorgt für mehr Planungssicherheit. Das gemeinsames Engagement, der Landwirtinnen und Landwirte über die Kreis- und Landesverbände bis hin zum Deutschen Bauernverband, hat sich ausgezahlt. Wir haben geschlossen argumentiert, demonstriert und auf allen politischen Ebenen überzeugt. Damit ist ein erster Schritt getan: Jetzt gilt es, weitere Entlastungen und strukturelle Verbesserungen umzusetzen. Dazu gehören steuerliche Maßnahmen, eine wirksame Entbürokratisierung sowie die Einführung einer steuerfreien Risikorücklage. Nur so können unsere landwirtschaftlichen Betriebe in Thüringen dauerhaft wirtschaftlich arbeiten und ihrer Aufgabe als Versorger, Arbeitgeber und Gestalter des ländlichen Raums gerecht werden.

Die Steuerentlastung für Betriebe der Land- und Forstwirtschaft nach § 57 Energiesteuergesetz wäre sonst nach der enttäuschenden Entscheidung der Ampelregierung am 31. Dezember 2025 ausgelaufen. Ab 1. Januar 2026 beträgt die Agrardieselrückvergütung nun wieder wie vor der Absenkung 214,80 Euro je 1.000 Liter.

Die Landwirtschaft blickt skeptischer in die Zukunft. Zwar bleibt die Investitions- und Liquiditätslage solide, doch die Kombination aus politischen Unsicherheiten, steigenden Kosten und Preisrisiken trübt die Stimmung. Besonders die Ackerbaubetriebe zeigen sich deutlich verhaltener,

 

In der vergangenen Woche fand im Thüringer Ministerium für Wirtschaft, Landwirtschaft und Ländlichen Raum (TMWLLR) ein Treffen der landwirtschaftlichen Verbände zum Thema Investitionsförderung in Thüringen statt. Von den 20 geladenen Verbänden waren nur sechs anwesend, was vor dem Hintergrund des

 

 

Die jüngste Umfrage des Thüringer Bauernverbandes (TBV) zur Nutzung des Antragssystems PORTIA konnte am 23. Oktober mit Vertretern des Thüringer Ministerium für Wirtschaft, Landwirtschaft und Ländlichen Raum sowie des Thüringer Landesamtes für Landwirtschaft und ländlichen Raum (TLLLR) diskutiert werden.

Die Ergebnisse zeigen:

 

 

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