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Agrarförderung

Agrarförderung (115)

Mit dem Haushaltsentwurf für 2025 zeigt die Bundesregierung, dass sie die Land- und Forstwirtschaft weiter unterstützen will. Aus einer Mitteilung des Bundesministeriums für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH) geht hervor, dass trotz schwieriger Finanzlage genug Geld eingeplant wurde, um die wichtigen Aufgaben des Ministeriums auch 2025 wie bisher zu finanzieren. Außerdem soll die Agrardieselrückvergütung ab 2026 wieder komplett eingeführt werden – das war ein wichtiges Versprechen im Koalitionsvertrag.

Dazu sagt Bundesminister Alois Rainer: „Wir haben als Bundesregierung noch vor dem 100. Tag unserer Amtszeit den Ampel-Stopp der Agrardieselrückvergütung zurückgenommen. Damit senden wir ein klares Signal an unsere Land- und Forstwirte: Wir haben verstanden! Wir entlasten bäuerliche Familienbetriebe, schaffen mehr Planungssicherheit und stärken gleichzeitig die Wettbewerbsfähigkeit. So sieht der Kurswechsel in der Landwirtschaftspolitik aus, den ich versprochen habe. Eine weitere wichtige Nachricht für meinen Bereich: Unser Haushalt bleibt auf gleichbleibend hohem Niveau stabil – angesichts der strikten Sparvorgaben ein Erfolg. Wir investieren weiterhin verlässlich in starke ländliche Räume und unsere Landwirtschaft. Mehr Tierwohl in unseren Ställen bleibt zudem unser klares Ziel. Hier werde ich nicht lockerlassen. Wir müssen für die kommenden Jahre Planungssicherheit für unsere tierhaltenden Betriebe schaffen.“

Die vollständige Wiedereinführung der Agrardieselrückvergütung ab dem 1. Januar 2026 bedeutet, dass die Landwirtschaft wieder rund 430 Millionen Euro pro Jahr vom Staat bekommt. Zurzeit bekommen Bauern nur 6,44 Cent pro Liter Diesel als Steuerrückzahlung. Ab 2026 wären eigentlich keine Rückzahlungen mehr geplant gewesen.

Zum Hintergrund

Der volle Steuersatz für Dieselkraftstoff beträgt aktuell 47,04 Cent pro Liter. Bis zum 29. Februar 2024 lag die Entlastung für landwirtschaftliche Betriebe bei 21,48 Cent pro Liter, von März bis Dezember 2024 bei 12,888 Cent und für das aktuelle Jahr 2025 sind es nur noch 6,444 Cent pro Liter. Im Durchschnitt erhält ein Betrieb ab 2026 wieder die volle Entlastung von 21,48 Cent pro Liter, etwa 2.790 Euro pro Jahr – abhängig von Größe, Art und Bewirtschaftungsform des Betriebs. Da die Steuerentlastung im Rahmen eines nachgelagerten Entlastungsverfahrens erfolgt, müssen die Betriebe einen Antrag stellen. Die Steuererstattung erfolgt dann im Jahr nach Verwendung des Diesels. Die Umsetzung der Steuerentlastung liegt federführend beim Bundesministerium der Finanzen (BMF), da hierfür eine Änderung im Energiesteuergesetz (§ 57 EnergieStG) erforderlich ist.

 

Ab dem 1. Juli unterstützt die Landwirtschaftliche Rentenbank landwirtschaftliche Betriebe bei der Erstellung einer Klimabilanz. Die Netto-Beratungskosten werden mit 90 Prozent bezuschusst (maximaler Förderbetrag: 1.000 Euro). Im Laufe des Jahres folgt ein "Zinsbonus Klimabilanz". Dieser wird gewährt, wenn bei der Beantragung eines Darlehens eine Klimabilanz vorliegt.

Die Antragstellung und Hinweise dazu finden Sie hier.

Dort wird morgen (1. Juli) das Portal freigeschaltet.

Weitere Informationen finden sich in den Programmbedingungen Zuschuss Klimabilanz (Nr. 870).

 

Aufgrund von Nachfragen und geäußerter Unsicherheit aus der Mitgliedschaft haben wir Anfang Mai beim Thüringer Ministerium für Wirtschaft, Landwirtschaft und Ländlichen Raum (TMWLLR) zur Bekämpfung von invasiven Arten (insbesondere dem Orientalischen Zackenschötchen) ohne Verlust der Flächenförderung nachgefragt.


 

In unserem Wochenbericht von Anfang April berichteten wir, dass der Thüringer Bauernverband (TBV) zum Arbeitsgruppentreffen Bürokratieabbau weniger Nachweispflichten gefordert hat. Dabei ging es insbesondere um die Nachweisführung zu den vier Kennarten im Rahmen der Ökoregelung 5, aber auch zu den 6 bzw. 8 Kennarten im Rahmen der KULAP-Maßnahmen. Hintergrund für die Forderung nur noch alle zwei Jahre einen Nachweis zu erbringen,

 

Am Freitag, den 27. Juni findet der Digitaltag 2025 statt. Im Rahmen einer einstündigen Online-Veranstaltung ab 12:30 Uhr lädt der Deutsche Bauernverband (DBV) dazu alle Landwirtinnen, Landwirte und Interessierten ein, sich über das Thema „Cybersecurity Check auf dem Hof – So schützen Sie Ihren Betrieb vor digitalen Bedrohungen“ zu informieren.

 

Zum 2. Juni hat die Thüringer Aufbaubank die Informationen zur ILU Investitionsförderung überarbeitet. Dabei wurden die Stichtage zur Einreichung von Förderanträgen 2025/2026 aktualisiert. Aufgrund des Antragsvolumens zum ersten Stichtag 2025 und damit freien Budgets wird ein weiterer Stichtag in 2025 für Teil D angeboten. Antragsstichtag ILU 2023

 

Vor drei Jahren wurde die Sammelantragstellung auf das rein onlinebasierte System im Portal PORTIA und Authentifizierung mit dem Personalausweis in Thüringen eingeführt. Viele Mitglieder haben sich beim Thüringer Bauernverband (TBV) zum Umgang mit dem Portal gemeldet. Fehlermeldungen oder Änderungswünsche hat der TBV in der Arbeitsgruppe (AG) Antragstellung und Kontrollen oder auch im bilateralen Gespräch mit dem Thüringer Ministerium für Wirtschaft, Landwirtschaft und Ländlichen Raum direkt ansprechen können. Viele Probleme und Startschwierigkeiten wurden mittlerweile abgestellt.

Herausforderungen und der Wunsch nach notwendigen Instrumenten bestehen aber nach wie vor. Grund genug mit einer kleinen Umfrage zum Portal PORTIA den aktuellen Stand abzufragen. Die Antworten dienen unter anderem, um in der AG Antragstellung und Kontrollen die Themen besser zu platzieren, zu diskutieren sowie eine verbesserte Funktionalität einzufordern.

Wir bitten um zahlreiche Teilnahme an der Umfrage bis zum 30. Juni 2025!

+++Hier geht es zur Umfrage+++

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In den letzten Wochen haben Antragsteller im Rahmen der KULAP-Maßnahme E1 und E2 verschiedenste Schreiben, von Anhörungsschreiben, Rückforderungs- und Änderungsbescheiden sowie Bescheide mit Sanktionierungen erhalten. Es gibt viel Unklarheit zu den genauen Inhalten, zu den Auswirkungen auf den Betrieb sowie zu den fachlichen Möglichkeiten für die Einhaltung der Rahmenbedingungen für die Erosionsmaßnahmen.

Aus diesem Grund hat der Thüringer Bauernverband eine Informationsveranstaltung beim Thüringer Ministerium für Wirtschaft, Landwirtschaft und Ländlichen Raum eingefordert.

Nächste Woche Montag (19. Mai) lädt das Thüringer Landesamt für Landwirtschaft und Ländlichen Raum (TLLLR) alle KULAP-Antragsteller E1/E2 zu einer Informationsveranstaltung zum Thema KULAP Maßnahmen E1/E2 ein. Die Veranstaltung soll die Möglichkeit bieten, sich über die Inhalte der Maßnahmen und deren Zuwendungsvoraussetzungen zu informieren.

 

Termin: 19.05.2025, ab 13 Uhr

Ort: online- Schulung

 

Das TLLLR bittet für die Planung um eine Bestätigung der Teilnahme bis zum 16. Mai beim jeweils zuständigen Agrarförderzentrum.

Zur Teilnahme an der Veranstaltung stehen folgende Einwahldaten zur Verfügung:

https://meet.thueringen.de/room/9748a72b-945c-4956-8813-68ccbd6a2a76?invite=e760c833-26d1-4d33-8e40-812339b7ece7

Telefonnummer:        0361 / 34946430

Konferenzkennung:    4 444 541 741

Konferenz-PIN:           953 193 860

 

(Foto: Dr. Marcus Schindewolf)

 

Tierhaltende Betriebe, die an der Thüringer Tierwohlförderung (Rinder, Schweine, Genetische Ressourcen) teilnehmen, haben bis zum 15. Mai 2025 Zeit, ihren Auszahlungsantrag für das laufende Verpflichtungsjahr bei der Antrags- und Bewilligungsbehörde zu stellen. Diese Frist ist zwingend einzuhalten und kommt während des gesamten Verpflichtungszeitraumes jedes Jahr auf die Betriebe zu. Für die Antragstellung ist laut der Förderrichtlinie das Antragsportal PORTIA zu nutzen.

Den Auszahlungsantrag finden Sie unter „Sammelantrag (InVeKoS-Antragstellung)“ > „Anträge“ > „Auszahlungsantrag Tierwohl“. Der Auszahlungsantrag wird im Zusammenhang mit dem Sammelantrag eingereicht.

Mit dem Auszahlungsantrag für die Tierwohlmaßnahmengruppe Rinder erklären sich die Betriebe bereit, ein Weidetagebuch zu führen und jährlich einen Verwendungsnachweis über die angemeldeten GVE einzureichen. Stichtag für den Verwendungsnachweis ist der 28. Februar des Folgejahres. Zudem müssen die Betriebe ihre Mindestweideflächen im Flächen- und Nutzungsnachweis des Sammelantrages 2025 für die Sommerweidehaltung Rinder nachweisen.

Mit dem Auszahlungsantrag für die Tierwohlmaßnahmengruppe Schwein erklären sich die Betriebe bereit, ein Bestandsregister gemäß Anlage 5 der Förderrichtlinie zu führen und ebenfalls jährlich einen Verwendungsnachweis über die angemeldeten Tierplätze zu erbringen. Stichtag für den Verwendungsnachweis ist ebenfalls der 28. Februar des Folgejahres. Der Auszahlungsantrag ist zusammen mit dem Verifizierungsnachweis via PORTIA einzureichen.

Mit dem Auszahlungsantrag für die Tierwohlmaßnahmengruppe Genetische Ressourcen erklären sich die Betriebe bereit, in jedem Jahr des Verpflichtungszeitraumes die entsprechend beantragten GVE der in der Förderrichtlinie genannten Nutztierrassen zu halten. Gemeinsam mit dem Auszahlungsantrag müssen die Betriebe auch den erforderlichen Einzeltiernachweis bis zum 15. Mai des Kalenderjahres erbringen.

Die Fördermittel für das beantragte Verpflichtungsjahr werden dann spätestens bis zum 30. Juni des darauffolgenden Kalenderjahres ausgezahlt.

Bereits im Februar informierte der Thüringer Bauernverband (TBV) auf seiner Homepage sowie im Wochenbericht über Probleme bei der Auszahlung zu den Verpflichtungen im Rahmen der KULAP-Maßnahmen Erosionsschutz E1 und E2. Seitdem sind zwei Monate vergangen und

(Foto: Dr. Marcus Schindewolf)

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