Ende Januar wurden Betriebe, welche die Junglandwirteeinkommensstützung im Rahmen der Direktzahlungen beantragt und im Dezember einen positiven Bescheid erhalten hatten, vom Thüringer Landesamt für Landwirtschaft und Ländlichen Raum (TLLLR) angeschrieben. In dem Brief wird erklärt,
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Thüringer Tierhaltungsbetriebe, die am Förderprogramm "T(h)ür Tierwohl" teilnehmen, müssen laut der Förderrichtlinie einen Verwendungsnachweis für das vergangene Verpflichtungsjahr (in diesem Fall also für 2024) bei der Antrags- und Bewilligungsbehörde vorlegen. Im Verwendungsnachweis listen die Betriebe bzw. Tierhalter auf, welche Tiere in den jeweiligen beantragten und bewilligten Fördereinheiten im Jahr 2024 gehalten wurden. Dabei ist darauf zu achten, dass jede Tierbewegung, wie z. B. Zu- und Abgänge, Gruppen- und Weidewechsel tagaktuell dokumentiert werden muss.
Folgende Fristen (= Ausschlusstermine) sind hierbei zu beachten:
28. Februar 2025 – Fristende zur Einreichung eines Verwendungsnachweises für die Maßnahmengruppe Rind und Schwein
15. Mai 2025 – Fristende zur Einreichung eines Verwendungsnachweise für die Maßnahmengruppe Genetische Ressourcen
Die Einpflegung dieser Daten erfolgt über das Portal PORTIA.
Nutzen Sie jetzt die Zeit, um alle Informationen für die tagaktuelle Nachweisführung (Verifizierungsnachweis, Bestandsdokumentation, Weidetagebücher, Stallbücher, Stallkarten für die Fördereinheiten) aufzuarbeiten.
Die fristgerechte Vorlage eines Verwendungsnachweises ist Voraussetzung für eine Auszahlung der Fördergelder.
Im letzten Fachausschuss Agrarstruktur und Nebenerwerbslandwirtschaft beim Deutschen Bauernverband Mitte Januar hat Sven Butler vom Gigabitbüro des Bundes angeboten, bei der Breitbandanbindung von landwirtschaftlichen Betrieben in unterversorgten Gebieten (graue Flecken/weiße Flecken)
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Thüringen unterstützt tierhaltende Betriebe aus Thüringen im Rahmen der Thüringer Tierwohlförderung in diesem Jahr mit 1,9 Mio. Euro. Dies geht aus einer entsprechenden Pressemitteilung des Thüringer Ministeriums für Wirtschaft, Landwirtschaft und Ländlichen Raum hervor. Demnach steht das Fördergeld insgesamt 67 landwirtschaftlichen Betrieben zur Verfügung, welche sich im vergangenen Herbst neu verpflichtet haben. Die Verpflichtung gilt für vier Jahre und betrifft die Tierwohlmaßnahmen Rind (Sommerweidehaltung), Schweine und Genetische Ressourcen.
Im Detail erhalten 35 schweinehaltende Betriebe mit insgesamt 173.000 Sauen, Aufzuchtferkeln und Mastschweinen eine Förderung von 1,8 Mio. Euro und damit den überwiegenden Teil der Fördermittel. Weitere 57.000 Euro fließen an 17 Betriebe mit 500 Milch- und Mastrindern zur Förderung der Sommerweidehaltung. Für die Erhaltung gefährdeter, heimischer Nutztierrassen unterstützt das Land in diesem Jahr 15 Antragsteller mit 25.000 Euro.
Voraussetzung für eine Auszahlung der Fördergelder ist die fristgerechte Vorlage eines Verwendungsnachweises sowie die Einreichung eines Auszahlungsantrages. Folgende Fristen sind zu beachten:
28. Februar 2025 – Fristende zur Einreichung eines Verwendungsnachweises für die Maßnahmengruppe Rind und Schwein
15. Mai 2025 – Fristende zur Einreichung eines Verwendungsnachweise für die Maßnahmengruppe Genetische Ressourcen
15. Mai 2025 – Fristende zur Einreichung des Auszahlungsantrages in Verbindung mit dem Sammelantrag
Um die Arbeitssicherheit und den Gesundheitsschutz in ihrem Betrieb zu verbessern, fördert die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) den Neukauf ausgewählter Präventionsprodukte. Berechtigt sind alle Mitgliedsunternehmen der Landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft, die für das Jahr 2024 keine solche Förderung erhalten haben. Die Fördersumme ist begrenzt auf maximal 50 Prozent des zuletzt gezahlten Jahresbeitrags und gilt nur für Produkte, die nach der Förderzusage gekauft wurden. Gefördert werden z.B. Kälberfangkorb (K-Box protect), Funkgesteuerte Fällkeile, Kamerabasierte Personenerkennungssysteme, Gebläseunterstütztes Atemschutzgerät, u.a.
Ab 1. März werden ausschließlich Produkte für den Hitze- und Sonnenschutz gefördert. Ausführliche Informationen zu den Förderfähigen Produkten finden Sie hier.
Wichtig: Anträge und später die Rechnungen können ausschließlich über das Versichertenportal „Meine SVLFG“ eingereicht werden. Die SVLFG empfiehlt daher – sofern noch nicht geschehen – sich rechtzeitig im Versichertenportal zu registrieren unter: www.portal.svlfg.de.
Die Antragsformulare stehen ab Beginn der Förderaktionen, also zum 1. Februar und 1. März jeweils ab 12:00 Uhr, zur Verfügung.
Aktuell ergeht an alle KULAP-Antragsteller die Aufforderung eine zusätzliche Erklärung in Bezug auf die bestehende KULAP-Verpflichtung nachzureichen. Auf Nachfrage beim Thüringer Ministerium für Wirtschaft, Landwirtschaft und Ländlichen Raum war zu erfahren, dass der erforderliche Textbaustein aufgrund eines technischen Fehlers leider nicht im Sammelantrag enthalten war. Dies werde für die kommende Antragstellung nachgeholt.
- Betroffen sind alle KULAP-Antragsteller
- Erklärung ist ausgefüllt und unterschrieben ausschließlich über PORTIA einzureichen
- bis spätestens 07. Februar 2025
+++ ACHTUNG +++ Auf die heutige (20. Januar) Nachfrage beim Thüringer Ministerium zur extrem bürokratischen Vorgehensweise mit Dokument ausdrucken, ausfüllen mit Unterschrift, einscannen usw. konnten wir folgende Vereinfachung erreichen:
Das Formular wird ohne Unterschrift akzeptiert, wenn das Formular per "hoher Vertrauensstufe" eingereicht wird. Im PDF ist dann jedoch aktiv das notwendige Kreuz digital zu setzen (über z.B. Acrobat Reader) und dann entsprechend in PORTIA einzureichen.
Seitens der Zahlstelle werden ergänzend entsprechende Mitteilungen versandt.
Das Dokument ist bis zum 07. Februar 2025 einzureichen, nicht wie von eingen Agrarförderzentren gefordert bis 03. Februar 2025.
Es besteht vorliegend eine Mitwirkungspflicht. Die zuständige Behörde ist berechtigt, zur abschließenden Prüfung der Fördervoraussetzungen weitere Angaben zu fordern.
In der Aufforderung der Agrarförderzentren wird erklärt, dass der über PORTIA eingereichte Antrag, nicht in vollem Umfang Erklärungen zu den allgemeinen Antragsvoraussetzungen enthält. Vor der Zahlung ist es deshalb unerlässlich, diese Erklärungen nachzufordern. Insbesondere fehlt die Erklärung, dass die im KULAP zur Förderung beantragten Flächen keinen Verpflichtungen unterliegen, die durch den Abschluss von Pacht-, Pflege- und/oder Bewirtschaftungsverträgen begründet wurden.
In dem Dokument werden, obwohl in PORTIA lediglich die Erklärung für Pacht-, Pflege-, Bewirtschaftungsverträge fehlt, ebenso die Erklärungen für Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen und die Erklärung für Mitgliedschaft in einer Erzeugerorganisation abgefordert um sicherzugehen, dass auch diese Erklärungen vollständig vorliegen.
Die Erklärung wurde am 16. Januar 2025 in PORTIA unter Fachbereich Sammelantrag, ==> Dokumente ==> 004_KULAP2022 ==> 004_B_Anlagen bereitgestellt.
Die Einreichung erfolgt ausschließlich in PORTIA im Fachbereich Sammelantrag, ==> Anträge ==> Antragsjahr 2024 ==> Anträge KULAP2022 ==> Unterlagen zur Nachweisführung KULAP, hier ist das Feld „Ich/Wir reiche(n) weitere Unterlagen zur Nachweisführung KULAP2022 ein (KU22.NWA)“ anzukreuzen und dann die gescannte bzw. digital ausgefüllte Erklärung als Anlage hochzuladen und das Dokument einzureichen (Anmeldung mit hoher Vertrauensstufe ist erforderlich).
Mit dem Förderprogramm HÖFE.BILDEN.VIELFALT bietet die Initiative Bioland Landwirtinnen und Landwirten eine unkomplizierte, finanzielle Unterstützung für die Umsetzung von Maßnahmen zum Schutz der Artenvielfalt. Die Landwirtschaft spielt eine zentrale Rolle, um den Verlust der biologischen Vielfalt aufzuhalten. Landwirtschaftliche Betriebe können ihre Mehrleistungen für den Naturschutz häufig nicht über den Marktpreis finanzieren und öffentliche Fördermittel stehen nur unzureichend zur Verfügung.
Mit dem Förderprogramm bietet die Initiative sowohl ökologisch als auch konventionell wirtschaftenden landwirtschaftlichen Betrieben in Deutschland eine Möglichkeit, Naturschutzmaßnahmen zu entwickeln und umzusetzen, für die keine öffentlichen Förderangebote zur Verfügung stehen.
Der aktuelle Stichtag für die Antragsabgabe ist der 15. Februar 2025. Die genauen Rahmenbedingungen und was gefördert wird, finden Sie hier.
EENergy - ein kleines, einfaches EU-Förderinstrument für energieintensive kleine und mittlere Unternehmen (KMU), die in verbrauchssenkende Maßnahmen investieren wollen. Gefördert werden können auch landwirtschaftliche Unternehmen, insbesondere bei der Implementierung, dem Erwerb, dem Kauf und oder der Installation von neuer Software, Hardware, Ausrüstung oder anderen Technologien.
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Der Generationenwechsel in den landwirtschaftlichen Betrieben schreitet voran. Damit werden verstärkt junge Fachkräfte benötigt, die eine Existenz gründen bzw. die Betriebsnachfolge antreten wollen. Thüringen fördert auch in diesem Jahr die Niederlassung von Junglandwirten im Rahmen des genehmigten GAP-Strategieplans und stellt dafür insgesamt 3,5 Mio. Euro zur Verfügung.
Was genau gefördert wird und wer einen Antrag stellen kann finden Sie hier.
Die Antragsfrist (Ausschlussfrist) endet am 31. Januar.
Die Europäische Kommission hat die De-minimis-Verordnung für die Landwirtschaft geändert. Die Höchstgrenze für Hilfen je Betrieb für drei Jahre wird in Deutschland von 20.000 Euro auf 50.000 Euro angehoben werden. De-minimis-Hilfen bedürfen keiner vorherigen Genehmigung durch die Europäische Union. Die konkrete Ausgestaltung ist nun Aufgabe des Bundes und der Bundesländer. Die anstehende Einführung eines Zentralregisters für diese Beihilfen bleibt nun abzuwarten, sollte aber die Landwirte vor mehr Bürokratie- und Papierwahnsinn schützen.
Das Thüringer Servicekonto wird zum 01. Januar 2025 abgeschaltet und durch die BundID ersetzt. In PORTIA kann die BundID seit 12. November wieder für die Anmeldung genutzt werden. Dabei muss für bestehende PORTIA-Nutzerkonten eine Kontoumstellung erfolgen. Der Zugriff auf bereits bestehende Konten und gestellte Anträge in PORTIA bleibt nach der Umstellung erhalten. Bevollmächtigte von Betrieben können die Umstellung ohne aktive Mitwirkung des Betriebes durchführen und behalten den Zugriff auf Organisationskonten und die hinterlegten Berechtigungen.
Im Zuge der Umstellungen soll der Zugang zu Verwaltungsleistungen im Sinne des Onlinezugangsgesetzes (OZG) bundesweit vereinheitlicht werden.
Vorgehen bei der Kontoumstellung:
Die Zuordnung einer BundID zu einem bestehenden PORTIA-Konto erfolgt je nach Rolle und verwendeter Vertrauensstufe auf unterschiedliche Weise. Voraussetzung für die Durchführung der Kontoumstellung ist, dass Sie sich ein BundID-Konto mit der gewünschten Vertrauensstufe erstellt haben. Bei der Erstellung einer BundID wird empfohlen, dieselbe E-Mail-Adresse wie im Thüringer Servicekonto zu verwenden.
Hohe Vertrauensstufe:
Melden Sie sich über die Startseite in PORTIA mit dem Online-Ausweis und der hohen Vertrauensstufe bei der BundID an. Die Daten Ihres Personalausweises werden automatisch mit den Daten des bestehenden PORTIA-Kontos abgeglichen. Bei Übereinstimmung wird das bestehende PORTIA-Konto übernommen. Die Kontoübernahme ist in der hohen Vertrauensstufe auch möglich, wenn die E-Mail-Adresse der BundID von der des Thüringer Servicekontos abweicht.
Niedrige Vertrauensstufe:
Melden Sie sich über die Startseite in PORTIA mit Nutzername und Passwort in der niedrigen Vertrauensstufe bei der BundID an. Die Zuordnung zu einem PORTIA-Konto erfolgt über die hinterlegte E-Mail-Adresse. Daher müssen die hinterlegten E-Mail-Adressen in der BundID und dem Thüringer Servicekonto identisch sein. Im nächsten Schritt muss ein Einmal-Passwort generiert werden, welches an die hinterlegte E-Mail-Adresse gesendet wird. Nach Eingabe des Passworts kann die Übernahme des Kontos erfolgen.
In einer Übergangsphase können bestehende Servicekonten bis zum 31. Dezember 2024 in PORTIA weiterverwendet werden. Ab 01. Januar 2025 ist die Anmeldung nur noch mit der BundID möglich.
Ein BundID-Konto kann unter https://id.bund.de/de erstellt werden. Zusätzlich ermöglicht die BundID die Anmeldung mit einem ELSTER-Zertifikat. In PORTIA wird diese Form der Anmeldung mit der niedrigen Vertrauensstufe gleichgesetzt. Neuen PORTIA-Nutzern wird empfohlen für die Registrierung im Portal direkt die BundID zu verwenden. Fragen zur Umstellung auf die BundID können per E-Mail an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! oder telefonisch an 0361 574013-333 (Mo-Do 8-12 u. 13-15 Uhr, Fr 8-12 Uhr) an den PORTIA Support gerichtet werden.
Erste betriebswirtschaftliche Analysen zum Jahresabschluss 2023/2024 sowie das Konjunkturbarometer der Landwirtschaftlichen Rentenbank zeigen, dass sich die Wirtschaftlichkeit in vielen Betriebszweigen deutlich nach unten bewegt und kaum noch ein Betrieb bereit ist zu investieren. Die anhaltend unsicheren politischen Zeiten und die Ungewissheit zur zukünftigen Ausrichtung spiegeln sich in den Ergebnissen wider.
Am 12. Dezember wird der endgültige Situationsbericht des Deutschen Bauernverbandes (DBV) veröffentlicht und gleichzeitig darauf basierende die Wahlforderungen gestellt. Unstrittig ist, dass im Forderungskatalog auch der Bürokratieabbau enthalten sein wird. Stellt uns doch die Bürokratie jeden Tag aufs Neue vor Herausforderungen.
Vom Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft war zur Sitzung zu erfahren, dass die Novellierung des Agrarstatistikgesetzes in Verbindung mit dem Bürokratieentlastungsgesetz zwar mehr Daten erfassen soll, diese aber zur Entlastung der Betriebe nicht direkt von ihnen zu liefern seien. Hintergrund für die zusätzlichen Daten sind die EU-Forderungen nach sozialer sowie ökologischer Nachhaltigkeit. Einen kleinen Vorboten dazu kennen wir hier in Thüringen bereits, das Flächenregister im Antragsportal PORTIA. Grundvoraussetzung ist natürlich eine gute Digitalisierung. Wie unterschiedlich die Bundesländer an dieses Thema herangehen, zeigte in der Sitzung Bayern mit seinem geplanten Agrardatennetzwerk, Schleswig-Holstein mit seiner diskutierten Datensäule nach Vorbild der dänischen Datenerfassung sowie Thüringen mit dem bereits eingeführten Portal PORTIA inklusive Flächenregister. Wichtig war allen, dass es zu einer echten Entbürokratisierung kommen muss, man auch mal über Landesgrenzen schauen darf und die Grundlage für ein solides System mit einer zentral gut aufgestellten IT-Abteilung braucht.
Unter dem Motto „Stallumbau für mehr Tierwohl“ stellt die Rentenbank auf einer Informationsveranstaltung im Rahmen der EuroTier ihr Förderangebot vor. Anschließend besteht die Möglichkeit zum persönlichen Austausch. Die Informationsveranstaltung beginnt am Donnerstag, den 14. November 13:00 Uhr auf dem Messestand der Rentenbank in Halle 13 am Stand E25.
Begleitet von Fachexpertise im Stallbau und der Finanzierung möchte die Rentenbank eine Hilfestellung auf offene Fragen und Lösungsansätze in der Umsetzung bieten. Zur besseren Planung bittet der Veranstalter, sich anzumelden. Bei Bedarf können Sie bei der Anmeldung eine digitale Eintrittskarte anfordern.
Weitere Informationen zur Veranstaltung und Anmeldung gibt es hier: Informationsveranstaltung auf der EuroTier - Rentenbank
Zusammen mit der Landwirtschaftlichen Rentenbank unterstützt die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) Frauen in der Grünen Branche mit einem neuen Coaching-Programm.
Das Programm soll Frauen Mut machen und konkret dabei begleiten, Führungsaufgaben in der Landwirtschaft zu übernehmen. Dabei geht es neben der betriebswirtschaftlichen Beratung zur Existenzgründung, Selbstorganisation und Unternehmensführung auch um Gesundheitsförderung und Prävention. Die organisatorische Abwicklung des Programms obliegt der SVLFG. Finanziert wird die Maßnahme aus dem Innovationsfonds der Rentenbank. Gefördert werden Einzel- oder Gruppencoachings mit maximal 1.800 Euro pro Teilnehmerin. Mehr zur Förderung findet sich in der Pressemeldung der SVLFG sowie hier.
Tel.: +49 (0)361 262 530
Fax: +49 (0)361 262 532 25
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