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Agrarförderung

Agrarförderung (80)

Laut der Thüringer Förderrichtlinie T(h)ür Tierwohl ist der Verwendungsnachweis zu den tatsächlich gehaltenen Tieren je Maßnahmengruppe bis zum 28. Februar der Antrags- und Bewilligungsbehörde vorzulegen. Gegenstand ist dabei der tagaktuelle
 

Am 30. Januar fand vom Thüringer Landesamt für Landwirtschaft und Ländlichen Raum eine Schulung zur KULAP-Maßnahme E1 und E2 statt. Hintergrund sind die vielen eingegangenen Fragen zur Maßnahme selbst, aber auch zum Umgang des Erosionstools im Antragsportal PORTIA.

Mehr als 140 Teilnehmer, von Betrieben aber auch aus der Agrarverwaltung, sind den Ausführungen von Dr. Marcus Schindewolf und Karin Marschall gefolgt. Vorgestellt wurden zum einen die Inhalte und Zuwendungsvoraussetzungen der KULAP-Maßnahmen E1/E2 sowie die Unterschiede zur Vorgängermaßnahme A3. Im zweiten Teil gingen die beiden Referenten auf den Maßnahmenplaner im PORTIA ein und erläuterten seine Anwendung, die Berechnungen sowie mögliche Fallstricke. Zum Abschluss wurden häufig gestellte Fragen beantwortet.

Wer nicht an der Online-Schulung teilnehmen konnte, kann sich nun auf der Webinar-Plattform Edudip die Aufzeichnung der Schulungs-Veranstaltung anschauen. Hierzu muss nach dem Link-Aufruf die Email-Adresse angegeben werden. Zur Aufzeichnung geht es hierDie Schulung beginnt ab 14:42 min und dauert ca. 1,5 Stunden.

Die gezeigte Power-Point-Präsentation wird zusätzlich auf die PORTIA-Seite unter Dokumente eingestellt.

 

In der gemeinsamen Sitzung der Fachausschüsse Agrarstruktur und Nebenerwerb am 23. Januar in Berlin standen die Weiterentwicklung der Gemeinschaftsaufgabe (GAK), der Endspurt im Investitionsprogramm Landwirtschaft und der Start des Bundesprogramm Umbau der Tierhaltung im Mittelpunkt.

 

Thüringer Betriebe, die für die Fördermaßnahme "T(h)ür Tierwohl" einen Förderbescheid für den Zeitraum 2023 bis 2027 erhalten haben, müssen laut der Förderrichtlinie bis zum 28. Februar 2024 einen Verwendungsnachweis für das Jahr 2023 bei der Antrags- und Bewilligungsbehörde vorlegen. Im Verwendungsnachweis listen die Betriebe bzw. Tierhalter auf, welche Tiere in den jeweiligen beantragten und bewilligten Fördereinheiten im Jahr 2023 gehalten wurden. Dabei ist darauf zu achten, dass jede Tierbewegung, wie z. B. Zu- und Abgänge, Gruppen- und Weidewechsel tagaktuell dokumentiert werden muss. Die Einpflegung dieser Daten erfolgt über das Portal PORTIA. Aktuell kommt es hierbei jedoch zu Verzögerungen, sodass eine…
Aufgrund der Haushaltssperre im Dezember letzten Jahres konnten für alle nicht gebundenen Verpflichtungsermächtigungen beim Investitions- und Zukunftsprogramm (IuZ) keine Bewilligungen ausgesprochen werden. Die Landwirtschaftliche Rentenbank (LR) hatte per E-Mail alle Antragnehmer, die auf eine Bewilligung warteten, darüber informiert.  Seit 16. Januar werden im Rahmen der vorläufigen Haushaltsführung von der LR wieder Bewilligungen im IuZ ausgesprochen. Die LR bearbeitet und bewilligt die vorliegenden Anträge im Rahmen der gegebenen haushalterischen Möglichkeiten sowie chronologisch, daher nach Antragseingang und mit hoher Priorität (bauliche Anlagen). Aufgrund der noch laufenden Haushalts-Verhandlungen, können wir derzeit noch keine abschließende Aussage dazu treffen, wie die Situation im Haushaltsjahr 2024…
Das Projekt „Bunte Biomasse“ bietet für das Jahr 2024 noch Verträge über den Anbau mehrjähriger Wildpflanzenkulturen zum Biomasseanbau an. Die Kooperationspartner (die Veolia Stiftung, der Deutsche Jagdverband und die Deutsche Wildtier Stiftung) haben dafür die Honorierung der Maßnahme auf zukünftig 500 Euro pro Hektar und Jahr angehoben. Damit reagiert das Projekt auf die Preissteigerungen am Saatgutmarkt sowie auf die gestiegenen Honorierungsansätze für mehrjährige Blühflächen in den öffentlichen Förderprogrammen. In der verbleibenden Projektlaufzeit sollen vor allem in den östlichen Bundesländern sowie in Schleswig-Holstein und Hessen Vertragsflächen angelegt werden. Landwirtinnen und Landwirte, die bereit sind, im kommenden Jahr mehrjährige, ertragreiche Wildpflanzenkulturen für…
Die neue Förderperiode läuft schon seit drei Jahren, aber im Bereich Investitionsförderung Landwirtschaftlicher Unternehmen (ILU) konnte bis jetzt nach alten Regeln und mit altem Geld noch gefördert werden. Ab 1. Januar 2024 gilt ein geändertes Finanzbudget, andere Finanzierungstöpfe sowie abgeänderte Rahmenbedingungen.
Laut Förderrichtlinie KULAP2022 ist bei der Maßnahme H (Hüteschafhaltung Biotop-Grünland) eine Erstnutzung der Fläche durch Beweidung mit betriebseigenen Schafen oder Ziegen in Form von Hütehaltung bis 30. August als Zuwendungsvoraussetzung festgelegt.
Für tierhaltende Betriebe, die bisher noch keine Förderung auf Basis der Thüringer Tierwohlförderrichtlinie „T(h)ür Tierwohl“ beantragt haben, besteht vom 30. August bis zum 30. September erneut die Möglichkeit, einen Antrag zur Teilnahme an diesem Förderprogramm zu stellen. Die Einreichung des Antrages erfolgt ausschließlich
In der vergangenen Woche wurde mit Erlass durch das Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft (TMIL) eine Ausnahmeregelung für die Erstnutzung durch Beweidung bei der Maßnahme H geschaffen. Laut Förderrichtlinie KULAP2022 ist bei der Maßnahme H (Hüteschafhaltung Biotop-Grünland) eine Erstnutzung der Fläche durch Beweidung mit betriebseigenen Schafen oder Ziegen in Form von Hütehaltung (einschließlich Hütehaltung in Netzen) bis 30. August als Zuwendungsvoraussetzung festgelegt. Die Förderrichtlinie sieht vor, dass in bestimmten Fällen das mit der Maßnahme H verbundene Biodiversitätsziel auch noch bei später erfolgter Erstnutzung durch Beweidung erreicht werden kann. Mit oben genanntem Erlass regelt das TMIL, dass mit Genehmigung der…
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