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Brachen, Problemunkräuter und Erhalt der Beihilfe

Laut den aktuellen Regelungen zu Brachen gilt, egal ob normale Ackerbrachen oder in Verbindung mit der Ökoregelung 1a, dass Bracheruhen einzuhalten sind. Aufgrund einiger Nachfragen aus der Mitgliedschaft, hier nochmal die Daten: Generell gilt ein Bewirtschaftungsverbot auf Brachen vom 01. April bis zum 15. August.

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