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Zweijährigen Nachweisführung der Kennarten stellt derzeit keine Erleichterung dar

In unserem Wochenbericht von Anfang April berichteten wir, dass der Thüringer Bauernverband (TBV) zum Arbeitsgruppentreffen Bürokratieabbau weniger Nachweispflichten gefordert hat. Dabei ging es insbesondere um die Nachweisführung zu den vier Kennarten im Rahmen der Ökoregelung 5, aber auch zu den 6 bzw. 8 Kennarten im Rahmen der KULAP-Maßnahmen. Hintergrund für die Forderung nur noch alle zwei Jahre einen Nachweis zu erbringen,

 

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