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Agrarförderung

Agrarförderung (113)

Sandra Mann, Expertin an der Hochschule Anhalt im Fachbereich Landwirtschaft, Ökotrophologie und Landschaftsentwicklung, berichtete Anfang September einer online angebotenen Schulung des Thüringer Landesamtes für Umwelt, Bergbau und Naturschutz (TLUBN) zu Möglichkeiten und Herausforderungen ihrer Projekte naturnahe Begrünungsmethoden sowie Renaturierung artenreicher Grünlandbestände und gab damit hilfreiche Tipps zur Umsetzung der KULAP Maßnahmen B und U. 
Vom 4. Oktober bis 4. November 2022 können auf der Basis des Entwurfs der Thüringer Tierwohlförderrichtlinie (TWR) Anträge auf Bewilligung der Teilnahme am Förderprogramm über das Onlineportal PORTIA gestellt werden. Voraussetzung ist ein gültiger Personalausweis sowie die Anmeldung im Thüringer Servicekonto mit hoher Vertrauensstufe.
Bisher wurde in Thüringen die Sommerweide von Rindern sowie die Haltung von Schweinen auf Stroh gefördert. In den Onlineschulungen des Thüringer Landesamtes für Landwirtschaft und Ländlichen Raum zu Tierwohl Rind und Tierwohl Schwein war zu entnehmen, dass ab 2023 insbesondere im Schweinebereich eine stark ausgebaute Tierwohlförderung angeboten wird. Dabei werden z.B. in der Sauenhaltung sowie in der Ferkelaufzucht und in der normalen Schweinemast bis zu drei Förderstufen mit den verschiedensten Tierwohlstufen angeboten. Dazu zählen mehr Platz, mehr Einstreu, Buchtenstrukturelemente, Gruppenhaltung, längere Zeiten der Ferkel bei der Sau, bessere Ruhe- und Rückzugsbereiche im Stall sowie Außenklima und sogar Auslaufmöglichkeiten in der…
Nach Rückmeldung vieler Mitglieder des Thüringer Bauernverbandes (TBV), haben sich viele Landwirtinnen und Landwirte für eine Antragstellung im KULAP für den Erosionsschutz entschieden. Das Planungstool für die Maßnahme war bisher noch nicht umfänglich einsatzbereit. Da hier etliche offene Fragen bestehen, hat der TBV das Thüringer Landesamt für Landwirtschaft und Ländlichen Raum zu einer Schulungsveranstaltung angefragt. Die Anfrage wurde aufgenommen und ein Termin für die Schulung angesetzt. Diese findet nun online am 11. Oktober statt. Dr. Marcus Schindewolf wird sowohl das Planungstool als auch auf die Herausforderungen der Maßnahme eingehen.  Die Programminhalte entnehmen Sie dem Flyer. Die Einwahldaten erhalten Sie nach Anmeldung per Mail…
Wie bereits informiert, läuft die Antragstellung für die neue Tierwohlförderung ab 2023 dieses Jahr vom 4. Oktober bis 4. November. Die Antragstellung erfolgt genauso, wie bei KULAP, über das Online-Portal PORTIA. Die Anmeldung zur Antragstellung ist ausschließlich digital mit der Online-Ausweisfunktion (eID-Funktion) des Personalausweises möglich. Falls bereits ein KULAP2022 Antrag gestellt wurde, ist dieser Zugang auch weiter nutzbar. Laut Thüringer Landesamts für Landwirtschaft und Ländlichen Raum (TLLLR) Ende  September finden zwei Antragstellerschulungen Tierwohl für PORTIA statt. Ulf Schrön aus dem Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft wird die Einzelheiten des Fördermaßnahmen erläutern und ein Vertreter des TLLLR wird den Antragsprozess…
Laut Informationen des Thüringer Landesamtes für Landwirtschaft und Ländlichen Raum (TLLLR) ist die KULAP-Antragseinreichung mit Verpflichtung für die nächsten fünf Jahre sehr schleppend und lückenhaft. Aus diesem Grund hat die TLLLR eine Information mit dem Verlängerungshinweis sowie einem Hinweis zu Prüfung der Abgabe versandt. Für die rechtsverbindliche Einreichung des Antrags sind zwei Dinge notwendig:
Laut Informationen des Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft läuft die Antragstellung für die neue Tierwohlförderung ab 2023 dieses Jahr vom 4. Oktober bis 4. November. Der Entwurf des Förderkataloges liegt noch nicht vor, soll aber im September veröffentlicht werden. Ende September sollen entsprechende Antragstellerschulungen Tierwohl für PORTIA stattfinden. Die Einladungen hierzu erfolgen durch das Thüringer Landesamt für Landwirtschaft und Ländlichen Raum. Die neue Tierwohlförderrichtlinie unter dem Namen "T(h)ür Tierwohl" wird neben den bereits bekannten Maßnahmen um eine ganze Reihe Förderstufen, insbesondere im Bereich der Schweine, erweitert. Nachfolgend findet sich eine kurze Maßnahmenübersicht, welche dem Thüringer Bauernverband bereits in seinen…
Im Rahmen des Förderprogramms KULAP gilt auf Weideflächen ein generelles Zufütterungsverbot. Aufgrund mehrerer Nachfragen von Landwirtinnen und Landwirten beim Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft (TMIL) sowie beim Thüringer Landesamt für Landwirtschaft und Ländlichen Raum (TLLLR) wegen der anhaltenden Trockenheit und Futterknappheit wird eine Ausnahme zur Aussetzung des Zufütterungsverbotes vorbereitet. Das TMIL hat hierzu einen entsprechenden Erlass an das TLLLR übermittelt. Aktuell sind die entsprechenden Anträge in Vorbereitung und sollten voraussichtlich ab nächsten Dienstag (6. September) verfügbar sein. Antragstellerinnen und Antragsteller die eine Ausnahmeregelung beantragen möchten, sollen sich laut TMIL an ihr zuständiges Agrarförderzentrum (AFZ) wenden. Das AFZ übermittelt dann…
Hinweise und Tipps für eine gelungene Umsetzung der KULAP-Maßnahmen B (mehrjährige Blühflächen mit gebietseigenem Saatgut) und U (dauerhafte Umwandlung von Ackerland in Dauergrünland) möchte das Thüringer Landesamt für Umwelt, Bergbau und Naturschutz (TLUBN) in einer Onlineveranstaltung unter Beteiligung der Hochschule Anhalt (Frau Sandra Mann) vorstellen. Für die Anlage und Pflege mehrjähriger Blühflächen oder artenreichen Grünlands durch Ansaat oder Mahdgutübertragung werden praktische Erfahrungen vorgestellt, die auch im Hinblick auf die Erfüllung fachlicher sowie formeller Kriterien der KULAP-Verpflichtungen hilfreich sind. Weitere Informationen zu der Veranstaltung auf https://tlubn.thueringen.de/service/termine-und-veranstaltungen/termine-und-veranstaltungen-einzelansicht/anlage-und-pflege-mehrjaehriger-bluehstreifen-und-neuanlage-von-artenreichem-gruenland zu finden. Die Veranstaltung findet am 9. September von 9 Uhr bis ca. 12 Uhr…
Die Erreichbarkeit der Agrarförderzentren (AFZ) des Thüringer Landesamtes für Landwirtschaft und Ländlichen Raum (TLLLR) ist auch während des bis 21. September verlängerten Antragszeitraums gewährleistet. Bitte beachten Sie aber, dass nicht in allen Unteren Naturschutzbehörden (UNB) eine Bearbeitung zur Abstimmung der Antragsflächen bis zum Antragsschluss gewährleistet werden kann. Folgende Informationen zur Erreichbarkeit der UNB im Antragsverfahren KULAP2022 wurden dem TLLLR übermittelt: UNB LRA Eichsfeld – erreichbar bis 5. Sept. UNB LRA Schmalkalden-Meiningen – erreichbar bis 16. Sept. UNB LRA Hildburghausen – erreichbar bis 15. Sept. UNB LRA Nordhausen – erreichbar bis 9. Sept. UNB LRA Saalfeld-Rudolstadt – erreichbar bis 9. Sept. UNB LRA Weimarer Land…
Thüringer Bauernverband e.V.
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99094 Erfurt

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