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Agrarförderung

Agrarförderung (113)

In den letzten Tagen gab es bei der KULAP-Antragstellung im PORTIA vermehrt Irritationen um die Beantragung. Hintergrund ist die Anerkennung zur Beantragung von Flächen mit Kulissenbezug und Abstimmungsnotwendigkeit mit der Unteren Naturschutzbehörde (UNB). Weiterhin sind im Antragsprogramm nach wie vor nur die Fachkulissen und nicht die Förderkulissen zu sehen.
PORTIA ist in Teilen jedoch nur wenig nutzerfreundlich und krankt auch an einigen technischen Problemen. Das veröffentlichte Merkblatt sowie die Präsentation helfen hier nur bedingt weiter und auch die Agrarförderzentren sind oftmals nicht erreichbar, die bekannte Ibykus-Hotline besteht nicht mehr. So bleiben viele Fragen rund um die Nutzung von PORTIA offen, weshalb der Thüringer Bauernverband (TBV) eine Hilfe zur Selbsthilfe-Gruppe eingerichtet hat: Auf der Messengerplattform Telegram können Mitglieder des TBV Fragen rund um die Nutzung von PORTIA einstellen und über Erfahrungen berichten. Andere Gruppenmitglieder können ihre Lösungen vorstellen und Informationen teilen, die sie aus anderen Quellen erhalten haben. Auf diesem…
Das Thüringer Ministerium für Landwirtschaft und Infrastruktur (TMIL) wird im Rahmen der neuen Förderperiode voraussichtlich im Oktober 2022 die Antragstellung für die Einführung oder Beibehaltung besonders tiergerechter Haltungsverfahren ermöglichen. Die Tierwohlförderung wird auch die seit letztem Jahr angebotene Förderung der Sommerweidehaltung und die Einstreuhaltung sowie die bekannte Maßnahme „vom Aussterben bedrohte Nutztierrassen“ beinhalten. Zusätzlich wird besonders die tiergerechtere Haltung von Sauen, Aufzuchtferkeln und Mastschweinen gefördert. Um sich ausreichend auf die geförderten Maßnahmen und die Antragstellung vorbereiten zu können, luden der Thüringer Bauernverband und die IGS Thüringen am 11. Juli schweinehaltender Betriebe in das Haus der Grünen Verbände nach Erfurt ein.…
In den Onlineschulungsveranstaltungen zur Gemeinsamen Agrarpolitik und KULAP der Landvolkbildung gemeinsam mit dem Thüringer Bauernverband (TBV) und den beiden zuständigen Ministerien (Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft sowie dem Thüringer Ministerium für Umwelt, Energie und Naturschutz) sind vergangene Woche etliche weitere Fragen aufgekommen. Diese sind jetzt auf der Homepage des TBV integriert und können nachgelesen werden. Alle offengebliebenen Fragen wurden an das TMIL und TMUEN weitergeleitet und werden sobald eine Antwort möglich ist eingepflegt. Die FAQ-Liste zu Fragen der ersten Säule (Konditionalität, Ökoregelungen) finden sich auf der TBV-Homepage im Themenbereich Agrarpolitik https://www.tbv-erfurt.de/themen/agrarpolitik unterhalb dem Downloadbereich. Die FAQ-Liste zu den einzelnen…
Laut Informationen der Landwirtschaftlichen Rentenbank startet das neue „Interessenbekundungsverfahren 2022“ im Rahmen der sogenannten Bauernmilliarde in die nächste Runde. Los geht es am 18. Juli und endet am 27. Juli. Alle Unternehmen, die dieses Jahr eine Einladung zur Antragstellung bekommen möchten, müssen an der neuen Interessenbekundung teilnehmen.
Seit 15. Juni ist nun endlich die angekündigte FAN-App verfügbar. Die drei Buchstaben stehen für Fragen, Antworten und Nachweis. Mit der App soll laut Aussage des Thüringer Landesamtes für Landwirtschaft und Ländlichen Raum, dem Landwirtschaftsbetrieb ein schnellerer „Behördengang“ via Smartphone oder Tablet ermöglicht werden. Die App kann von allen landwirtschaftlich aktiven Personen und Unternehmen in Thüringen genutzt werden, die in 2022 einen Antrag auf Direktzahlungen gestellt haben. Der Einsatz kann auf freiwilliger Basis, z.B. für den Nachweis von Kulturarten per georeferenziertem Foto erfolgen. Ab 2023 wird der Einsatz für KULAP-Antragstellerinnen und Antragsteller mit bewilligten Kennarten-Maßnahmen für den Nachweis der Kennarten…
Unter www.geoproxy.de können Betriebe die aktuellen KULAP 2022 Fachkulissen schon jetzt einsehen. Für Mitglieder des Thüringer Bauernverbandes, die die Software NAVIKAT der Firma GIS GmbH aus Leipzig nutzen, haben wir eine Anleitung erstellt, um die Fachdaten betriebsspezifisch auf die eigenen Schläge zu legen. Somit ist die Datenbasis vorhanden, um sich auf die neue KULAP-Antragsstellung ab Juli vorzubereiten. Über die TBV-Service und Marketing GmbH können Mitglieder die passende Software zum Anzeigen und Verarbeiten der Daten zum Vorzugspreis beziehen. In diese Software lassen sich auch die aktuellen ALKIS-Daten einlesen. Die flurstücksbeschreibenden Geobasisdaten sind von großer Bedeutung für die landwirtschaftlichen Unternehmen. Damit können…
Mit dem Start des neuen KULAP-Antragsverfahren im Juli 2022 wird erstmalig in Thüringen eine vollständig onlinebasierte Beantragung durchgeführt. Diese erfolgt über das neue Antragsportal PORTIA. Um sowohl eine sichere Antragsstellung als auch den Datenschutz zu wahren, wird ein sogenanntes Authentifizierungsverfahren genutzt. Nur wer seine Identität nachweisen kann, darf das Portal betreten.
Vom 1. Juli bis 2. September 2022 können auf der Basis des Entwurfs der Förderrichtlinie des Förderprogrammes KULAP 2022 Anträge auf Bewilligung der Teilnahme an diesem Förderprogramm für den ab 1. Januar 2023 beginnenden fünfjährigen Verpflichtungszeitraum gestellt werden. Laut Informationen aus dem Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft (TMIL) soll die Bewilligung der beantragten Maßnahmen bis zum 31. Dezember 2022 erfolgen. Sie steht unter dem Vorbehalt der Genehmigung des GAP-Strategieplans für die Bundesrepublik Deutschland in der Förderperiode 2023 bis 2027 sowie der Entscheidung der EU über die Staatliche Beihilfe. Die noch laufenden KULAP Verpflichtungen des Förderprogrammes KULAP 2014 bleiben von…
Die Richtlinie des Thüringer Ministeriums für Umwelt, Energie und Naturschutz (TMUEN) zum Vertragsnaturschutz (NALAP) wurde bis zum 31. Dezember 2024 verlängert und in folgenden Punkten geändert: Nr. 2.1.1. nennt nun explizit auch die Flachland-Mähwiesen. Dadurch wird klargestellt, dass auch Flachland-Mähwiesen unter der Maßnahme 2.1.1 (Maßnahme M) gefördert werden können Bei Nr. 2.1 und Nr. 2.1.8 wurde der Begriff „Lebensstätten“ ergänzt. Dies dient der Klarstellung, dass neben der Pflege von Lebensräumen (= Biotopen) auch die Pflege von Lebensstätten (= Habitate von Arten) über den Vertragsnaturschutz gefördert werden kann. Bei Nr. 2.4.4. wurde der Begriff „Umweltbildung“ durch „Umweltbildung und –beratung“ ersetzt. Damit…
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