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KULAP-Antragsstellung: Weisungsbefugnis für UNB liegt beim Landratsamt

Die Flexibilität zur Freigabe von KULAP-Flächen in der aktuellen Antragstellung über die Unteren Naturschutzbehörden (UNB) wird nach wie vor von den jeweiligen Mitarbeitern sehr unterschiedlich und kaum nachvollziehbar für den Antragsteller gehandhabt. Aus diesem Grund fand am vergangenen Donnerstag ein Treffen zwischen Präsident Klaus Wagner vom Thüringer Bauernverband (TBV) und Präsident Mario Suckert vom Thüringer Landesamt für Umwelt, Bergbau und Naturschutz (TLUBN) statt. Die Problematik Fachkulissen und Förderkulissen, Ablehnungen trotz Kulissenbezug, Antragsabarbeitung und Ermessenspielraum der Mitarbeiter der UNB wurden diskutiert. In Ergänzung zu diesem Gespräch gab es einen Austausch zwischen TBV und Adriana Schwarz (TLUBN, Referentin für Landschaftspflege und Naturschutzförderung). Das TLUBN sicherte zu, den UNB´s jegliche fachliche Flexibilität zu geben, wenn der fachliche Bezug hergestellt werden kann. Im Ergebnis hat sich aber auch herausgestellt, dass die UNB´s durch das TLUBN die fachliche Unterstützung bekommen, die Weisungsbefugnis jedoch bei den jeweiligen Landratsämtern liegt.

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