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Geflügelpest im Landkreis Greiz nachgewiesen

Das hochpathogene Geflügelpest-Virus vom Subtyp H5N1 wurde am 2. Oktober in einem geflügelhaltenden Betrieb im Landkreis Greiz amtlich festgestellt. Wie uns das Thüringer Ministerium für Soziales, Gesundheit, Arbeit und Familie (TMSGAF) mitteilte, handelt es sich um eine Freilandhaltung von Wassergeflügel mit 138 Enten und 15 Gänsen. Der Ursprung des Viruseintrages wird noch ermittelt.

Das zuständige Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt in Greiz hat umgehend alle erforderlichen tierseuchenrechtlichen Maßnahmen eingeleitet. Gemäß den Vorgaben des EU-Tiergesundheitsrechts werden um den betroffenen Betrieb eine Schutzzone mit einem Radius von mindestens 3 Kilometern sowie eine Überwachungszone mit einem Radius von mindestens 10 Kilometern eingerichtet. Infolgedessen sind neben dem Landkreis Greiz auch Teile des Saale-Orla-Kreises und der Vogtlandkreis in Sachsen von den Maßnahmen in der Überwachungszone betroffen.

Betriebe in den betroffenen Regionen werden gebeten, auf aktuelle Informationen der zuständigen Veterinärämter zu achten und ihre Biosicherheitsmaßnahmen zu überprüfen.

Weitere Informationen finden Sie in der Medienmitteilung des TMSGAF.

 

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