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Weitere Geflügelpestfälle im Landkreis Greiz

Im Landkreis Greiz sind zwei weitere Ausbrüche der Geflügelpest nachgewiesen worden. Wie uns das Thüringer Sozialministerium (TMSGAF) mitteilte, hat das Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) den Erreger des hochpathogenen aviären Influenzavirus (HPAI) vom Subtyp H5N1 in beiden Fällen bestätigt. Betroffen sind zwei Geflügelhaltungen mit jeweils rund 100 Tieren.

Die Betriebe befinden sich in unmittelbarer Nähe zu den bereits Anfang Oktober betroffenen Haltungen und liegen innerhalb der bestehenden Schutzzone. Für beide galt bereits ein Aufstallungsgebot. Nach derzeitigen Erkenntnissen ist ein Viruseintrag über Wildvögel – auch indirekt – wahrscheinlich.

Das zuständige Veterinäramt hat alle notwendigen tierseuchenrechtlichen Maßnahmen eingeleitet. Die Tötung der betroffenen Bestände ist erfolgt und die bestehenden Sperrzonen werden im Zuge der neuen Fälle angepasst und zusammengeführt, wodurch sich die Fristen für die Schutz- und Überwachungszonen entsprechend verlängern.

Von den Sperrmaßnahmen betroffen bleiben neben dem Landkreis Greiz weiterhin Teile des Saale-Orla-Kreises sowie des Vogtlandkreises in Sachsen.

Betriebe in den betroffenen Regionen werden gebeten, auf aktuelle Informationen der zuständigen Veterinärämter zu achten und ihre Biosicherheitsmaßnahmen zu überprüfen – insbesondere, wenn der Kontakt zu Wildvogelbeständen z.B. aufgrund räumlicher Nähe zu Gewässern gegeben ist.

Weitere Informationen zur aktuellen Geflügelpestlage in Thüringen stellt das TMSGAF auf seiner Homepage bereit.

 

 

 

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