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Düngung & Rote Gebiete

Düngung & Rote Gebiete (34)

Die Fachbereiche Biologie und Biotechnologie der RWTH Aachen forschen gemeinsam im Rahmen eines internationalen, biotechnologischen Wettbewerbs zur Stickstoffbelastung in der Landwirtschaft. Die Ergebnisse werden bei der Abschlussveranstaltung in Paris vorgestellt. Worum geht es in diesem Projekt?

Mit dem Projekt "NCLOSE" widmet sich die Arbeitsgruppe der Stickstoffbelastung von Böden und Grundwasser. Die Gruppe erforscht eine biologische Lösung zur Nitratreduktion im Grundwasser, bei der Bakterien direkt vor Ort in der Gülle eingesetzt werden sollen, um das Biopolymer Polyglutaminsäure zu produzieren. Dieses Biopolymer ist in der Lage, Ammonium in der Gülle zu binden und dadurch dessen Verlust durch Umwandlung in Nitrat und anschließende Auswaschung oder Verflüchtigung nach der Düngung zu verringern.

Nach der Ausbringung der Gülle wird das gebundene Ammonium anschließend schrittweise aus der Polyglutaminsäure freigesetzt und durch biologische Abbauprozesse verfügbar gemacht. So soll ein dreistufiger Retentionsmechanismus entstehen, der das Ammonium im Boden stabilisiert.

Konkret wird das Ziel verfolgt, den Mikroorganismus Clostridium cellulovorans genetisch so zu modifizieren, dass er in der Lage ist, Polyglutaminsäure direkt in der Gülle zu produzieren. Auf diese Weise erhofft sich die Gruppe, die Herstellung dieses wirkungsvollen Biopolymers direkt in bestehende landwirtschaftliche Prozesse zu integrieren und so dessen optimale Nutzung zu ermöglichen.

Der Thüringen Bauernverband hat im Rahmen dieses Projektes an einer Umfrage teilgenommen.

Am 22. Mai 2025 stimmte das Plenum des Europäischen Parlaments mit 411 Ja-Stimmen, 100 Nein-Stimmen und 78 Enthaltungen für den Kommissionsvorschlag ohne Änderungen zur schrittweisen Erhöhung der Wertzölle auf stickstoffhaltige Düngemittel aus Russland und Belarus. Das Parlament folgt damit den Mitgliedstaaten,

 

 

Die Arbeitsgruppe Nährstoffeinträge (ehemals AG Nitrat) hat sich am 28. April im Haus des Thüringer Ministeriums für Umwelt, Energie, Naturschutz und Forsten (TMUENF) getroffen. Besonderes Augenmerk hat die in 2026 stattfindende nächste Ausweisung der Nitrat- und Phosphatkulisse eingenommen. Die Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Ausweisung von mit Nitrat belasteten und eutrophierten Gebieten, kurz AVV, regelt seit 2022 die Ausweisung der genannten Gebiete im gesamten Bundesgebiet. Welche Berechnungsgrundlage verwendet wird, obliegt jedoch den Ländern. In Thüringen wird das

Das Thüringer Landesamt für Landwirtschaft und Ländlichen Raum (TLLLR) hat die aktuellen Nmin-Richtwerte für Thüringer Flächen veröffentlicht.

Die Richtwerte des TLLLR sind außerhalb der Nitratkulisse verpflichtend zu verwenden, wenn keine eigenen Nmin-Untersuchungen vorliegen. Werden eigene Nmin-Proben gezogen und liegen mehrere Untersuchungsergebnisse pro Schlag oder pro Bewirtschaftungseinheit vor, ist der Mittelwert der Untersuchungsergebnisse anzusetzen.

Die Richtwerte sind auf der Homepage des TLLLR zu finden. 

 

Neben der erreichten Klarstellung in Sachen Düngung ist auf eine weitere Änderung hinzuweisen, die seit dem 01. Januar 2025 gilt:

Nach § 10 Düngeverordnung (DüV) hat der Betriebsinhaber innerhalb von 14 Tagen (zuvor waren es nur zwei Tage) nach jeder Düngemaßnahme für alle Schläge bzw. alle Bewirtschaftungseinheiten folgende Angaben über die Düngungsmaßnahme aufzuzeichnen:

  1. eindeutige Bezeichnung des Schlages, der Bewirtschaftungseinheit oder der nach § 3 Abs. 2 Satz 3 DüV zusammengefassten Fläche,
  2. Größe des Schlages, der Bewirtschaftungseinheit oder der nach § 3 Abs. 2 Satz 3 DüV zusammengefassten Fläche,
  3. die Art und Menge des aufgebrachten Stoffes,
  4. die aufgebrachte Menge an Gesamtstickstoff (ohne Anrechnung von Aufbringungsverlusten) und Phosphat bzw. Phosphor, bei organischen und organisch-mineralischen Düngemitteln neben der Menge an Gesamtstickstoff auch die Menge an verfügbarem Stickstoff. Neben dem verfügbaren Stickstoff wird die Aufzeichnung des anzurechnenden Stickstoffs empfohlen, um die Deckung des Düngebedarfs regelmäßig überprüfen zu können.

Bei Weidehaltung hat der Betriebsinhaber zusätzlich die Zahl der Weidetage sowie Art und Zahl der auf der Weide gehaltenen Tiere nach Abschluss der Weidehaltung (nach letzter Weidenutzung auf der Fläche im Kalenderjahr) aufzuzeichnen.

Die entsprechende Fachinformation ist hier.  

Nach zahlreichen Gesprächen und Schreiben des Thüringer Bauernverbandes gibt es nun eine Lösung bei der Problematik „Düngeverbot aufgrund des Bodenzustandes“:

Das Thüringer Ministerium für Wirtschaft, Landwirtschaft und Ländlichen Raum (TMWLLR) lässt mit einem Schreiben vom 17. Februar verkünden, dass eine Präzisierung bei der Begrifflichkeit „gefrorener Boden“ im Hinblick der Düngeverordnung bzw. des Verbotes der Aufbringung von Düngemitteln auf gefrorenem Boden vorgenommen wurde. Das Thüringer Landesamt für Landwirtschaft und Ländlichen Raum wurde angewiesen, den entsprechenden Passus in den Fachinformationen und auf seiner Homepage aufzunehmen und in der Fläche anzuwenden.

Im Einzelnen wird folgender Auslegungshinweis ergänzt werden:

  • Nicht um einen „gefrorenen Boden“ handelt es sich bei Überfrieren des Bodens über Nacht, bei dem sichergestellt ist, dass die Frostschicht im Tagesverlauf auftaut und der Boden somit aufnahmefähig wird.

Achtung! Es gilt jedoch uneingeschränkt:

  • Auf überschwemmten, wassergesättigten, gefrorenen oder schneebedeckten Böden ist o.a. Ausbringung von Düngern untersagt.
  • Ein direkter Eintrag und ein Abschwemmen von Nährstoffen in oberirdische Gewässer oder auch auf benachbarte Flächen sind in jedem Fall zu vermeiden; dabei sind die entsprechenden Vorgaben zu den Abstandsregelungen und Hangneigungen nach § 5 Abs. 2 und 3 DüV ebenfalls jederzeit einzuhalten.

Mit dieser Festlegung können unter Einhaltung der düngerechtlichen Vorgaben zur Ausbringung von Düngern gleichzeitig Strukturschäden des Bodens im Sinne des Bodenschutzes vermieden werden, so das TMWLLR weiter.

Das Schreiben ist als PDF-Dokument hier beigefügt.

Die entsprechende Fachinformation des Thüringer Landesamtes für Landwirtschaft und Ländlichen Raum gibt es hier

 

Die Stickstoffwerke (SKW) Piesteritz, einer der letzten verbliebenen Düngemittelhersteller Deutschlands, muss aufgrund der Marktlage und politisch bedingten Rahmenbedingungen die Produktion drosseln und eine von zwei Ammoniakanlagen für eine unbestimmte Zeit abstellen. Bis zum jetzigen Zeitpunkt getätigte Bestellungen werden selbstverständlich fristgerecht ausgeliefert, so das Unternehmen. Trotz der Bemühungen von Sachsen-Anhalts Ministerpräsident Rainer Haselhoff, der selber aus der Nähe des Standortes der SKW stammt, fühlt sich die aktuelle Bundesregierung kaum verpflichtet konkrete Maßnahmen zu erlassen. Geschäftsführerin Antje Bittner: „Seit nahezu drei Jahren warnen wir vor massiven Verwerfungen auf dem Düngemittelmarkt als Folge des russischen Angriffskrieges. Bis heute hat die Politik absolut nichts Wirksames gegen das Fluten des europäischen Marktes mit billigen russischen Düngemitteln unternommen. Zudem werden Unternehmen wie die SKW Piesteritz durch Entscheidungen der Bundesregierung, die unsere Wettbewerbsnachteile immer weiter vergrößern, aus dem Markt gedrängt.“ Die Bundesregierung ist aufgefordert, für die Industrie endlich Rahmenbedingungen zu schaffen, die eine Produktion in Deutschland überhaupt noch ermöglicht.

Ab sofort ist der Einsatz von Möscha-Verteilern oder Schwanenhals nun auch auf Grünland tabu. Es müssen damit ab sofort bodennahe Verfahren eingesetzt werden, also Schleppschlauch, -schuh oder Schlitzgerät.

Bei unbestelltem Ackerland hat die Einarbeitung von organischen, organisch-mineralischen Wirtschaftsdüngern

 

Kurz vor Weihnachten trafen sich in Dresden die Ackerbaureferenten der Ost-Bauernverbände zu einem fachlichen Austausch. Ein zentrales Thema war die geplante Überarbeitung der Kulisse der Roten Gebiete, die in den meisten Ländern Ende 2025 ansteht.

Kritisch diskutiert wurde die zunehmende Messung der Denitrifikation nach der N2/Argon-Methode. Diese Ausweitung der Messungen wird voraussichtlich zu partiellen Vergrößerung bzw. Verschiebungen der Roten Gebiete im kleinen Rahmen führen. Der Thüringer Bauernverband war dazu noch am Freitag vor Heiligabend im Gespräch mit den zuständigen Sachbearbeitern im Thüringer Landesamt für Umwelt, Bergbau und Naturschutz in Weimar. Nähere Informationen wird es in den kommenden Wochen geben.

 

Noch kurz vor Weihnachten fand auf Einladung des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) ein Sondierungsgespräch mit den Mitgliedern des Vermittlungsausschusses zum Düngegesetz statt. Hintergrund ist die Frage, ob noch vor der Bundestagswahl eine Einigungsmöglichkeit für das Düngegesetz besteht. Von Seiten des BMEL wurde durch

 

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