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Netzausbau und Entschädigung

Netzausbau und Entschädigung (37)

Eine zuverlässige und leistungsfähige Mobilfunkversorgung ist für die Landwirtschaft unverzichtbar und eine Grundvoraussetzung für digitale Teilhabe und eine vernetzte Gesellschaft. In einer gemeinsamen Initiative von Bund, Ländern und Kommunen sind alle Bürgerinnen und Bürger aufgerufen, während der ersten Mobilfunk-Messwoche vom 26. Mai bis 1. Juni die Netzverfügbarkeit vor Ort zu erfassen. Gerade in ländlichen oder topografisch anspruchsvollen Regionen ist dies eine gute Möglichkeit, den Status quo zu erfassen. Der Deutsche Bauernverband und der Thüringer Bauernverband rufen alle Landwirtinnen und Landwirte auf, sich hieran zu beteiligen und aktiv zur Verbesserung der Versorgungserfassung beizutragen. Mithilfe der kostenlosen App der Bundesnetzagentur zur Breitbandmessung soll bundesweit die Netzverfügbarkeit vor Ort erfasst werden.

Warum teilnehmen?

  • Wettbewerbsfähigkeit stärken: Eine stabile Mobilfunkversorgung ist essentiell für die Landwirtschaft und die ländlichen Räume.
  • Mobilfunkversorgung sichtbar machen: In vielen Region ist der Mobilfunkempfang unzureichend. Helfen Sie im Rahmen des Crowdsourcing-Verfahren mit, die tatsächliche Versorgungslage in Ihrer Region sichtbar zu machen. Die Mobilfunk-Messwoche soll Daten generieren, die das Mobilfunk-Monitoring ergänzen und erlebte Abweichungen von den Angaben der Mobilfunknetzbetreiber offenlegen.
  • Daten für den Ausbau: Die anonymisierten Daten fließen in die Funklochkarte des Gigabit-Grundbuch ein, Handlungsbedarfe werden so identifiziert und die Planung künftiger Infrastrukturmaßnahmen unterstützt.

Wie teilnehmen?

Laden Sie die App der Bundesnetzagentur zur Breitbandmessung herunter (Android/iOS) und messen Sie die Netzqualität in Ihrem Betrieb und auf dem Feld – immer dann, wenn Sie unterwegs sind. Jede Messung zählt! Je mehr Personen teilnehmen, desto präziser wird das Bild der Netzabdeckung. Nutzen Sie die Chance, die digitale Infrastruktur aktiv mitzugestalten!

Weitere Infos zur App und zur Mobilfunkmesswoche finden Sie auf www.check-dein-netz.de.

Der Abschnitt A2 des sogenannten SuedOstLink (die Trassen der Vorhaben 5 und 5a nach Bundesbedarfsplangesetz verlaufen hier parallel) wurde von der Bundesnetzagentur (BNetzA) am Dienstag, dem 18. März 2025 mittels Planfeststellungsbeschluss genehmigt und 

Für den Abschnitt Nord des Leitungsvorhabens 44: Schraplau/Obhausen – Wolkramshausen – Vieselbach, der in Schraplau/Obhausen beginnt und in Wolkramshausen endet (Leitungsvorhaben 44) hat die Bundesnetzagentur (BNetzA) ein Anhörungsverfahren durchgeführt. Die rechtzeitig erhobenen Äußerungen erörtert die BNetzA nun am 27. März ab 9 Uhr mit dem Vorhabenträger 50Hertz, den Trägern öffentlicher Belange und denjenigen, die Einwendungen erhoben oder Stellungnahmen abgegeben haben.

Dieser Erörterungstermin findet im Volkshaus Sömmerda statt. Die Veranstaltung ist nicht öffentlich. Die Teilnehmer werden gebeten, ihr Ladungsschreiben und ein amtliches Ausweis­dokument beim Einlass vorzulegen. Eine Vertretung ist mit Vollmacht möglich. Die BNetzA bittet um eine Rückmeldung zur Teilnahme bis zum 26. März. Die Tagesordnung finden Sie hier.

Der Abschnitt B des sogenannten SuedOstLink (die Trassen der Vorhaben 5 und 5a nach Bundesbedarfsplangesetz verlaufen hier parallel) wurde von der Bundesnetzagentur (BNetzA) am 19. Dezember 2024 mittels Planfeststellungsbeschluss genehmigt und am 23. Dezember 2024 bekannt gemacht.

Die rund 84 km lange Trasse beginnt nordöstlich der Stadt Eisenberg. Von dort verläuft sie zunächst in südlicher

Der Vorhabenträger 50 Hertz hat für den Abschnitt A2 (Könnern in Sachsen-Anhalt bis nordöstlich von Eisenberg in Thüringen) der Vorhaben 5 und Vorhaben 5a (SuedOstLink) einen zweiten Antrag auf Änderung des bereits ausgelegten Plans und der Unterlagen gestellt. Die Planänderung umfasst

Der Vorhabenträger 50 Hertz hat darauf hingewiesen, dass er die Umsetzung des Vorhabens „P485: Netzverstärkung und -ausbau: Eula – Weida – Herlasgrün – Suchraum Marktleuthen” plant. Das Vorhaben umfasst die Netzverstärkung der vorhandenen 220-kV-Freileitung zwischen den Umspannwerken Eula (Sachsen), Weida (Thüringen) und Herlasgrün (Sachsen) sowie die Neuerrichtung einer Leitung zwischen Herlasgrün und dem geplanten Umspannwerk im Suchraum Marktleuthen/Stadt Kirchlamitz (Bayern). Die bestehende 220-kV-Freileitung wird durch einen 380-kV-Freileitungsneubau

Das Leitungsvorhaben 12 nach Bundesbedarfsplangesetz sieht laut Bundesnetzagentur „die Umbeseilung einer bereits bestehenden 380-kV-Freileitung zwischen Vieselbach in Thüringen und Mecklar in Hessen vor. Hierzu ist im westlichen Teil ein Austausch der alten Leiterseile durch neue Hochtemperaturleiterseile sowie Mastanpassungen geplant. Ziel des Vorhabens ist es, die Übertragungskapazität zwischen den beiden Bundesländern zu erhöhen und die Verbindung der Netzgebiete von 50Hertz und TenneT zu verbessern. Dies dient dem Transport von überschüssiger Energie aus den ostdeutschen in die süddeutschen Länder. Das Vorhaben steht bereits seit 2013 im Bundesbedarfsplan.

Der Abschnitt A beginnt am Umspannwerk Vieselbach, umgeht zunächst den Ballungsraum Erfurt süd­östlich, verläuft dann weiter Richtung Westen, passiert Gotha nördlich und führt weiter westlich bis zum Umspannwerk Eisenach. Von dort verläuft die Trasse weiter in westlicher Richtung. Der Abschnitt endet an der Grenze zwischen den Regelzonen von TenneT und 50Hertz (Mast 134) in unmittelbarer Nähe zur thüringisch-hessischen Landesgrenze.

Die Bundesnetzagentur hat am 14. August den Planfeststellungsbeschluss erlassen. 50 Hertz kann nun mit dem Bau beginnen. 

Für den Abschnitt Süd des Leitungsvorhabens 44: Schraplau/Obhausen – Wolkramshausen – Vieselbach, der in Wolkramshausen beginnt und in Vieselbach endet (Leitungsvorhaben 44) hat die Bundesnetzagentur (BNetzA) am 22. August in Sondershausen im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens einen Erörterungstermin durchgeführt. In dem Termin wurden die rechtzeitig erhobenen Einwendungen und Stellungnahmen mit deren Verfassern, den Trägern öffentlicher Belange sowie dem Vorhabenträger 50Hertz erörtert. Die Freileitung soll auf 380kV verstärkt werden.

Seitens des Thüringer Bauernverbandes (TBV) wurde nochmals ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Interessen der Landwirtschaft ein ebenso abwägungsrelevantes Kriterium sind, wie z.B. der Naturschutz. Es wurde ebenso die Wichtigkeit des Bodenschutzes (bspw. Vorrang von Bodenplatten vor Schotterstraßen als ultima ratio) und die erforderliche Abstimmung mit den betroffenen landwirtschaftlichen Unternehmen sowie der Vorzug von produktionsintegrierten Kompensationsmaßnahmen vor anderen Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen betont. Weitere Themen waren die Entschädigungspraxis von 50Hertz (neben der Entschädigung von Maststandorten sind auch Flur- und Aufwuchsschäden, Wirtschaftserschwernisse, unwirtschaftliche Flächen und Fördernachteile auszugleichen) und die mögliche Zurverfügungstellung von Shape Dateien, welche die im Zuge des Baus der Trasse zu beanspruchenden Flächen ausweisen. Gerade durch Letzteres könnte der bürokratische Aufwand der Landwirte minimiert werden. Neben dem TBV forderte auch das Thüringer Landesamt für Landwirtschaft und Ländlichen Raum den besonderen Schutz von Drainagen.

Zum Abschluss kündigte die BNetzA an, dass sie nun nochmals alle Einwendungen und den Antrag von 50Hertz prüfen und das Verfahren nächstes Jahr mit dem Planfeststellungsbeschluss seinen Abschluss finden wird. Dann kann mit dem Bau der Trasse begonnen werden. 

Der Abschnitt A des Vorhabens beginnt am Umspannwerk Vieselbach, umgeht zunächst den Ballungsraum Erfurt südöstlich und verläuft dann weiter Richtung Westen. Die Trasse passiert Gotha nördlich, verläuft weiter westlich bis zum Umspannwerk Eisenach und führt von dort weiter in westlicher Richtung. Der Abschnitt endet an der Grenze zwischen den Regelzonen von TenneT und 50Hertz (Mast 134) in unmittelbarer Nähe zur thüringisch-hessischen Landesgrenze. Eine Bundesfachplanung war aufgrund der Umsetzung der EU-Notfallverordnung in nationales Recht (u.a. § 43m EnWG) nicht erforderlich. Der Abschnitt konnte daher direkt ins Planfeststellungsverfahren starten. Der Plan und die Unterlagen nach § 21 NABEG sind seit dem 18.…
Der Vorhabenträger TransnetBW hat für den Abschnitt D1 der Vorhaben 3 und 4 (SuedLink) einen bearbeiteten Plan gemäß § 21 NABEG vorgelegt. Die Unterlagen sind seit dem 24. Juli ausschließlich online bei der Bundesnetzagentur abrufbar und stehen zur Anhörung. Der etwa 76 km lange Abschnitt beginnt im Werratal in Hessen, durchquert Thüringen und endet in der Nähe von Henneberg unmittelbar südlich der bayerischen Grenze. Die Öffentlichkeit kann sich bis zum 25. September zu den Unterlagen äußern. Der bearbeitet Plan zeigt den Verlauf der Vorzugstrasse und enthält u.a. auch den für die Landwirtschaft wichtigen Landschaftspflegerischen Begleitplan.
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