Die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) ist als Durchsetzungsbehörde für die Einhaltung des Verbots Unlauterer Handelspraktiken (UTP) nach dem Agrarorganisationen-und-Lieferketten-Gesetz (AgrarOLkG) tätig. Auf ihrer Website sind verschiedene Meldemöglichkeiten, wie das anonyme Online-Hinweisgebersystem, und weitere Informationen zu dem Thema UTP zu finden. Ebenso veröffentlicht die BLE hier ihren Tätigkeitsbericht.
Mit Blick auf die derzeitige Evaluierung der UTP-Richtlinie auf EU-Ebene bittet der Deutsche Bauernverband zudem darum, ihn über in der Praxis vorkommende unlautere Handelspraktiken sowie über unangemessen wirkende Klauseln in Kenntnis zu setzen. Es ist im Gesetzgebungs-/ Anpassungsprozess von großer Wichtigkeit, die Argumentation für dieses Instrument mit konkreten Beispielen aus der Praxis zu untermauern, um bestehende Regelungslücken des Gesetzes zu erkennen und entsprechende Hinweise im Evaluierungsprozess einbringen zu können.
Wir bitten daher um Mitteilungen an Nadja Gipser unter Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! oder Tel.: +49 (0)361 262 533 20, wenn Ihnen hierzu etwas Unlauteres in Ihrer Praxis begegnet ist.

