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Sauenhalterinnen und -halter, die nach 2026 noch weiterhin Sauen halten möchten, müssen bis zum 9. Februar 2024 bei ihrer zuständigen Veterinärbehörde ein Betriebs- und Umbaukonzept für das Deckzentrum vorlegen!
Grundlage hierfür ist die Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung (TSchNutztV), in der die Anforderungen an das Halten von Sauen im Deckzentrum Anfang 2021 geändert wurden. Demnach dürfen Jungsauen und Sauen im Deckzentrum künftig nur noch in der Gruppe gehalten werden und pro Sau muss eine uneingeschränkt nutzbare Bodenfläche von mind. 5 m² zur Verfügung gestellt werden. Bestandteil der neuen Vorschriften ist auch, den Sauen ausreichend Rückzugsmöglichkeiten zu bieten und sie nur noch kurzzeitig, im Rahmen der Rauschekontrolle und des Besamungsvorganges sowie für medizinische Behandlungen, zu fixieren.
Sollten Sie allerdings planen, Ihre Sauenhaltung demnächst einzustellen, dann müssen Sie hierfür bis zum 9. Februar 2024 eine verbindliche Erklärung zur Aufgabe der Sauenhaltung abgeben. In diesem Fall haben Sauenhalter dann bis spätestens 9. Februar 2026 Zeit aus der Sauenhaltung auszusteigen.
WICHTIG!!!
Wer bis zum 9. Februar 2024 weder ein Umbaukonzept noch eine Aufgabeerklärung abgibt, MUSS ab 10. Februar 2024 die neuen Anforderungen im Deckzentrum (also die 5m²/Sau etc.) erfüllen! Wir empfehlen daher allen Schweinehaltern (die weiter machen wollen) dringend ein Umbaukonzept bis zum 9. Februar bei Ihrem zuständigen Veterinäramt einzureichen.
In der TSchNutztV ist nicht festgelegt, dass das vorgelegte Umbaukonzept auch 1:1 im Jahr 2029 umgesetzt werden muss. Falls sich also während des Zeitraumes von 2024 bis 2029 die Betriebsbedingungen, beispielsweise durch eine neue betriebliche Entwicklung, ändern sollten, dann kann das Betriebs- und Umbaukonzept im Nachhinein immer noch abgeändert werden.
Die erforderlichen Dokumente sind nachfolgend aufgelistet. Darunter ein Beispiel für ein ausgefülltes Umbaukonzept, welches von der Landwirtschaftskammer Niedersachsen erstellt und bereitgestellt wurde.
Formblatt Betriebs- und Umbaukonzept Deckzentrum
Formblatt Betriebs- und Umbaukonzept Deckzentrum Beispiel
Formblatt Umbau Deckzentrum Aufgabe Sauenhaltung
Zum weiteren Fahrplan:
Frist für Abgabe Betriebs- und Umbaukonzept „Deckzentrum“: 9. Februar 2024
Frist für Abgabe Baugenehmigungsantrag „Deckzentrum“: 9. Februar 2026
Frist für Fertigstellung Umbau „Deckzentrum“: 9. Februar 2029
Frist für Abgabe Baugenehmigungsantrag „Abferkelbucht“: 9. Februar 2033
Frist für Fertigstellung Umbau „Abferkelbucht“: 9. Februar 2036
Die Demonstration am Montag in Berlin war ein starkes Zeichen des Berufsstandes, vieler anderer Berufsgruppen und auch aus der Bevölkerung. Davor haben wir gemeinsam eine Aktionswoche veranstaltet, mit der wir Präsenz gezeigt haben, vor allem auch in den Medien.
Vielen Dank an alle die mitgemacht haben!
Wir müssen uns dessen bewusst sein, dass das nicht ewig so andauern und auch die Bevölkerung Ermüdungserscheinungen zeigen wird. Darauf müssen wir unser weiteres Agieren ausrichten, aber: Wir machen weiter!
Die Reaktion der Bundesregierung – besser gesagt: die Nichtreaktion der Bundesregierung – ist bisher enttäuschend. Für diese Woche ist die Vorlage eines Maßnahmenpakets angekündigt, das bis zum Sommer umgesetzt wird.
Das Präsidium hat folgenden Fahrplan beschlossen:
Hintergrund:
Parlamentarisches Verfahren zum Haushalt
Die Bereinigungssitzung des Haushaltsausschusses ist am 18.01. Die Sitzung ist für die 2./3. Beratung im Bundestag nötig. Voraussichtlich wird diese Endberatung am 01.02. sein. Danach geht es fristverkürzt in den Bundesrat zum Finale am 02.02.
+++Beratung und Abstimmung im Bundestag+++
Die Beratung im Bundestag umfasst drei Lesungen. In der ersten Lesung erläutert der Finanzminister den Haushaltsplan. Nach mehrtägiger Debatte wird der Haushaltsentwurf dann an den Haushaltsausschuss überwiesen.
Dort geschieht die eigentliche Arbeit. Die jeweiligen Berichterstatter des Ausschusses gehen jeden einzelnen Ausgabeposten durch, hinterfragen diesen in den Ministerien und geben ihre Empfehlungen an den Haushaltsausschuss.
Diese Empfehlungen werden dann in so genannten Einzelplanberatungen besprochen. Am Ende legt der Ausschuss dem Bundestag einen mehr oder weniger stark veränderten Haushaltsentwurf vor.
Es folgt die zweite Lesung, in der es erneut zu Debatten zwischen Regierung und Opposition kommt. Dabei wird über jeden Einzelplan abgestimmt. In der dritten Lesung steht das gesamte Werk mit allen Änderungen zur Schlussabstimmung.
+++Abstimmung im Bundesrat+++
Anschließend wird der im Bundestag beschlossene Haushaltsplan erneut dem Bundesrat vorgelegt. Stimmt dieser sofort zu, wird das Haushaltsgesetz vom Finanzminister, dem Bundeskanzler und dem Bundespräsidenten unterschrieben und im Bundesgesetzblatt veröffentlicht.
Hat der Bundesrat Bedenken, kann er den Vermittlungsausschuss anrufen. Schlägt der Ausschuss Änderungen vor, muss der Bundestag erneut darüber abstimmen.
Werden die Änderungen von der Mehrheit des Bundestages abgelehnt, kann der Bundesrat noch Einspruch einlegen. Dieser Einspruch kann jedoch abschließend vom Bundestag überstimmt werden. Das Verfahren ist damit beendet. Das Gesetz kann unterschrieben und veröffentlicht werden.
Dies in Sachen Verfahrensablauf - es handelt sich beim Haushalt um ein Einspruchsgesetz. Das heißt der Bundesrat darf maximal den Vermittlungsausschuss anrufen. Daraus folgende Entscheidungen können jedoch vom Bundestag final überstimmt werden. Daher ist die Kraft der Länder beim Bundeshaushalt im Prozess überschaubar.
Am 9. Januar haben sich Eigentümer- und Nutzerverbände des ländlichen Raums in Thüringen, die sogenannte LEUCHTENBURGER RUNDE, bei einem Neujahrstreffen in Seitenroda für die weitere intensive Zusammenarbeit im Jahr 2024 ausgesprochen.
Ziel der LEUCHTENBURGER RUNDE ist es, die gemeinsamen Positionen aller Land- und Wassernutzenden in Thüringen verstärkt an die Politik und die Bevölkerung heranzutragen. Anlass ist die zunehmende Gefährdung der naturverträglichen Land- und Gewässernutzung in Thüringen durch falsch verstandenen Umweltschutz, der jede Nutzung natürlicher Ressourcen drastisch erschwert. Insbesondere die stetig fortschreitende Ausweitung immer weiterer Schutzgebiete und eine Zunahme an Vorschriften von EU, Bund und Land engen eine naturverträgliche Nutzung von Land, Wald und Wasser ein, obwohl viele Arten und deren Lebensräume erst durch diese Nutzung entstehen. Auch die wirtschaftlichen Interessen der Eigentümerinnen und Eigentümer werden durch die neuen Regelungen kaum noch berücksichtigt, deren Rechte immer weiter ausgehöhlt, was Wertschöpfung und Arbeitsplätze im ländlichen Raum zunehmend gefährdet.
Schwerpunktthemen zum Neujahrstreffen der LEUCHTENBURGER RUNDE waren die seit 18. Dezember anhaltenden Bauernproteste. Während der Präsident des Thüringer Bauernverbandes Dr. Klaus Wagner die Gründe für den Protest erläuterte, bekräftigen die anwesenden Vertreter der Eigentümer- und Nutzerverbände ihren Rückhalt und die Unterstützung dafür. Auch sie sind von geplanten Haushaltskürzungen der Bundesregierung betroffen und sprechen sich geschlossen gegen diese aus. Auf der Tagesordnung standen des Weiteren Themen, wie Umgang mit dem Spitzenprädatoren Wolf und dem Umweltgestalter Biber, der Entwurf des Bundeswaldgesetzes und die Inanspruchnahme wertvoller Acker- und Waldböden durch Ausbau von Photovoltaik und Windenergie. Auch hierzu wurden gemeinsame Positionierungen und Absprachen getroffen.
Alle Nutzerverbände kritisieren die derzeitige Rechtslage zu streng geschützten Tierarten, wie Wolf, Biber, Luchs, Kormoran und Fischotter, die besonders die nachhaltige Bewirtschaftung in der Kulturlandschaft erheblich erschweren. Eine Art darf im Naturschutz nicht durch eine andere ausgespielt werden. Der funktionelle Naturschutz in den Lebensräumen darf nicht einzelnen Arten untergeordnet werden. Diese Politik und Verfahrensweise wird den Erhalt einer artenreichen Kulturlandschaft zerstören. Auch Nutztiere wie Schafe und Ziegen haben wesentliche ökologische Funktionen für Flora und Fauna.
Weiterhin haben sich die Verbände verständigt, gemeinsame Veranstaltungen und Foren zum bevorstehenden Superwahljahr im Freistaat Thüringen für ihre Mitglieder und die Öffentlichkeit zu organisieren.
Hintergrund
In der LEUCHTENBURGER RUNDE haben sich im Januar vergangenen Jahres Eigentümer- und Nutzerverbände zusammengefunden: Waldbesitzerverband für Thüringen, Landesjagdverband Thüringen, Familienbetriebe Land und Forst Sachsen und Thüringen, Thüringer Verband der Jagdgenossenschaften und Eigenjagdbezirkinhaber, Landesanglerverband Thüringen der Fischwaid und zum Schutz der Gewässer und Natur, Verband für Angeln und Naturschutz Thüringen sowie der Thüringer Bauernverband.
Gemeinsame Aktionen, Veranstaltungen und regelmäßiger Austausch intensiveren die Zusammenarbeit und bringen die Anliegen der Verbände und ihrer Mitglieder in die Gesellschaft und auf politischen Entscheidungswegen ein.
Zusammen haben die Verbände rund 50.000 Mitglieder und repräsentieren in ihrer Vielfalt den ländlichen Raum Thüringens.
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Die neuste Ausgabe finden Sie hier: https://schwarzwild-kompetenzzentrum.de/wp-content/uploads/2024/03/Newsletter-06.03.2024.pdf
Ausführliche Informationen zum Schwarzwild-Kompetenzzentrum erhalten Sie auch auf der Homepage www.schwarzwild-kompetenzzentrum.de.
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In den zuerst von der Afrikanischen Schweinepest (ASP) betroffenen Gebieten der Landkreise Oder-Spree und Dahme-Spreewald können nun Teile der sogenannten Sperrzone II (infiziertes Gebiet) aufgehoben und die angrenzende Sperrzone I verkleinert werden. Das betrifft ein ca. 1.300 km² großes Gebiet. Dies wurde von der EU-Kommission auf Antrag des Landes Brandenburg gebilligt. Damit gilt die ASP in diesen Gebieten offiziell als getilgt.
Brandenburgs Verbraucherschutzministerin Ursula Nonnemacher: „Zum ersten Mal konnte in Europa nach einem Flächeneintrag durch Einwanderung von infizierten Wildschweinen in einem Gebiet die Afrikanische Schweinepest vollständig getilgt werden.“
Beschränkungen für Schweinehalter und Jäger können in diesen Gebieten aufgehoben werden. Somit gibt es keine Beschränkungen mehr für das innerstaatliche Verbringen von Schweinen, und die Möglichkeit der innerstaatlichen Vermarktung von Fleisch von erlegten Wildschweinen mit negativem Untersuchungsergebnis.
In dem aufgehobenen Teil der Sperrzone II in den Kreisen Oder-Spree und Dahme-Spreewald befinden sich 37 Schweinehaltungen mit insgesamt rund 10.000 Schweinen.
Ein Grünlandbetrieb in Südthüringen, in unmittelbarer Nähe zur A73, bietet ca. 300 Plätze für die Aufzucht von Färsen.
Bei Interesse kontaktieren Sie den Betrieb unter +49 (0)151 182 220 21 oder unter +49 (0)176 804 982 24.
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Die DB Netze hielt am 4. Juli in Pölzig eine Informationsveranstaltung zur Elektrifizierung der Mitte- Deutschland- Verbindung auf der Ausbaustrecke Weimar- Gera- Gößnitz ab. Das Raumordnungsverfahren ist bereits abgeschlossen und für die ca. 17 km lange Leitung ein 1.200 Meter breiter Korridor festgelegt. Die DB Netz stellte den anwesenden Landwirten und Landwirtinnen sowie den Vertreterinnen des Kreisbauernverbandes Greiz- Gera und des Thüringer Bauernverbandes den in Planung befindlichen Verlauf der 110- kV- Bahnstromleitung und die Alternativen von Gera bis nach Pölzig vor. In Pölzig wird die Leitung dann an eine vorhandene Bahnstromleitung angeschlossen werden. Die Landwirte und Landwirtinnen nutzten die Veranstaltung um Hinweise zum Verlauf der Trasse und auch mögliche Alternativen zur Erleichterung der späteren Bewirtschaftung zu geben. Diskutiert wurde auch die Thematik des Ausgleiches für den Eingriff nach Bundesnaturschutzgesetz, d.h. die Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen auf und an landwirtschaftlichen Flächen. Ebenso wurde die DB Netze auf die Sensibilität des Bodens und den zwingend einzuhaltenden Bodenschutz (siehe auch DIN 19639) bei Baumaßnahmen hingewiesen. Geplant ist seitens der DB Netze im Frühjahr 2024 den Planfeststellungsantrag beim Eisenbahnbundesamt zu stellen. Baubeginn ist voraussichtlich 2026 und die Inbetriebnahme der elektrifizierten Strecke zwischen Weimar und Gößnitz soll mit dem Fahrplanwechsel Dezember 2028 erfolgen.
Tel.: +49 (0)361 262 530
Fax: +49 (0)361 262 532 25
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