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Wochenbericht

Wochenbericht (930)

Nach Nr. 5.4.7.1 der Technischen Anleitung zur Reinhaltung der Luft (TA Luft) sind bei immissionsschutzrechtlich genehmigungsbedürftigen Tierhaltungsanlagen baulich-technische Maßnahmen zur Emissionsminderung gefordert, die nicht nur neue Anlagen betreffen, sondern auch bei bestehenden Anlagen innerhalb bestimmter
Es ist geschafft! Am 5. Juni hat der Thüringer Landtag über die Änderung des Thüringer Tierische Nebenprodukte-Beseitigungsgesetzes (ThürTierNebG) abgestimmt, mit dem die Drittelbeteiligung des Landes an den Kosten der Tierkörperbeseitigung festgeschrieben wird. Nachdem hierfür bereits im Landeshaushalt 2024 Mittel in Höhe von 3 Mio. Euro bereitgestellt
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