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Aktuelles

Aktuelles (1741)

Der Rapserdfloh stellt eine der größten Herausforderungen für den Rapsanbau dar. Bislang fehlt der politische Wille beim Pflanzenschutz nachzukommen. Ein Fachartikel der Union zur Förderung von Oel- und Proteinpflanzen (UFOP) widmet sich diesem Thema.
Seit ungefähr 10 Jahren entwickelt sich die Ausbreitung der Giftpflanze Jakobskreuzkraut zu einem immer größeren Problem im Bereich der Weidebewirtschaftung, Grünland und Brachflächen. Zu beobachten ist dies oftmals durch eine verringerte Weidewirtschaft innerhalb von KULAP-Programmen oder Stilllegungsflächen. Zum anderen aber auch auf genutzten Weideflächen an den befindlichen Wegrändern, die von den Kommunen oder Eigentümern nur selten gemäht werden.
Am heutigen Montag fand die jährliche Flurfahrt des Thüringer Bauernverbandes (TBV) in Begleitung von Thüringens Ministerpräsident Bodo Ramelow und Landwirtschaftsministerin Susanna Karawanskij statt. Dieses Jahr führte die Flurfahrt, die dazu dient, aktuelle Themen des Berufsstandes zu besprechen, durch den Kreis Saalfeld-Rudolstadt.
Laut den Regeln zur Konditionalität GLÖZ 8 „Mindestanteil von nichtproduktiven Flächen“ gilt laut Konditionalitätenverordnung ein Bewirtschaftungsverbot vom 1. April bis 15. August, es darf in diesem Zeitraum der Aufwuchs weder gemäht noch zerkleinert werden oder eine anderweitige Nutzung erfolgen. Ab dem 16. August darf der Aufwuchs zerkleinert oder für Futterzwecke gemäht werden.
Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) hat am vergangenen Freitag die „Richtlinie zur Investitionsförderung von Maschinen und Geräten zur Stärkung der natürlichen Bodenfunktionen in Agrarlandschaften“ (kurz: ANK NABO) im Rahmen des Aktionsprogramms Natürlicher Klimaschutz (ANK) veröffentlicht. Gefördert werden Maschinen und Geräte zur bodenschonenden Bewirtschaftung und zur Verringerung des Bodendrucks, zur mechanischen Unkrautbekämpfung sowie zur extensiven Grünlandbewirtschaftung. Mit der Umsetzung der Förderung wurde die Landwirtschaftliche Rentenbank beauftragt. Für die Förderung stellt der Bund insgesamt bis zu 100 Mio. Euro bis Ende 2026 zur Verfügung.
Das aktuelle Seuchengeschehen verpflichtet Schweinehalterinnen und -halter in den festgelegten Restriktionszonen durch behördliche Aufforderungen, ihre Bestände täglich auf Krankheitsanzeichen zu untersuchen und entsprechende Auffälligkeiten dem Veterinäramt des Landkreises zu melden. Dies war am 22. Juli der Fall, als im südlichen Kreisgebiet von Groß-Gerau (Hessen) gleich bei zwei schweinehaltenden Betrieben Anzeichen einer Erkrankung an der Afrikanischen Schweinepest (ASP) gemeldet wurden. In dem kleineren Betrieb mit insgesamt 17 Schweinen wurde ein verendetes Schwein aufgefunden. Bei dem zweiten Betrieb mit 170 Schweinen bemerkte der Halter, dass sich einige seiner Tiere auffällig schwach verhielten und verstärkt versuchten sich zu kühlen, was wiederum für…
Die letztes Jahr vom Bundestag beschlossene Ausweitung der Mautpflicht auf Fahrzeuge über 3,5 t ist zum 1. Juli in Kraft getreten. Die Maut ist nun auch bei Fahrzeugen mit einer technisch zulässigen Gesamtmasse des Fahrzeuges (tzGm, siehe Zulassungsbescheinigung I Feld F.1) von mehr als 3,5 t zu zahlen. Die technisch zulässige Gesamtmasse löst das zulässige Gesamtgewicht (zGG, Feld F.2) ab. Zugkombinationen sind nur dann mautpflichtig, wenn die tzGm des Zugfahrzeugs über 3,5 t liegt. Beispiel: Ein Transporter mit 3,5 t tzGm und einem Anhänger wird nicht mautpflichtig. Die Änderungen der Mautpflicht betreffen
In Hessen ist ein weiterer Fall der Afrikanischen Schweinepest (ASP) in einem Hausschweinebestand aufgetreten. Wie das hessische Landwirtschaftsministerium am Donnerstag bekanntgab, meldete ein Landwirt der zuständigen Veterinärbehörde am vergangenen Mittwoch drei verendete Schweine. Weitere Tiere zeigten Krankheitssymptome. Untersuchungen des Landeslabors bestätigten den Verdacht auf ASP. In dem betroffenen Betrieb in der Gemeinde Stockstadt (Kreis Groß-Gerau) werden mehr als 1.100 Schweine gehalten. Aus Gründen der Seuchenbekämpfung laufen derzeit die tierschutzgerechten Tötungsmaßnahmen des Gesamtbestandes durch ein Fachunternehmen. Die Kosten
Mit der Verabschiedung des Wachstumschancengesetzes wurde die Verpflichtung zur E-Rechnung beschlossen. Die Einführung der E-Rechnung erfolgt stufenweise ab dem 01. Januar 2025. Ab diesem Zeitpunkt ist es weiterhin möglich, Papier- oder PDF-Rechnungen zu versenden. Der Empfang und die Verarbeitung von elektronischen Rechnungen sind jedoch verpflichtend. Elektronische Rechnungen müssen in einem vorgeschriebenen Datenformat (z.B. XML) erstellt und in dieser Form an die Geschäftspartner übermittelt werden. Es handelt sich dabei um einen fortlaufenden elektronischen Datensatz, der von bestimmten Programmen ausgelesen werden kann und nicht um die bekannten Papier- oder PDF-Rechnungen.
Infolge der in jüngster Zeit gestiegenen Zahl von gezielten Stalleinbrüchen in landwirtschaftlichen Betrieben durch so genannte „Tierschutzaktivisten“, möchten wir Ihnen folgende Information des Deutschen Bauernverbands (DBV) übermitteln: Dem DBV liegen
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