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Informationen zum aktuellen Verhandlungsstand – Neue Züchtungsmethoden

Neue Züchtungsmethoden oder auch als „Grüne Gentechnik“ bezeichnet, können einen entscheidenden Beitrag zur Ernährungssicherheit bei zunehmender Unsicherheit beim Wetter oder durch den Wegfall von Wirkstoffen leisten. Jedoch wird von einigen Kreisen auf gesellschaftlicher und politischer Ebene dieses Potenzial nicht gesehen, schlimmer noch eher in Verruf gebracht. Seit geraumer Zeit berät über die Neuregelung die Europäische Union. Das Europäische Parlament und der Europäische Rat gehen in Trilogverhandlungen. Der erste Trilog ist für den 6. Mai terminiert. Dort werden beide Institutionen unter Moderation der Europäischen Kommission ersuchen, einen Kompromiss zu erzielen. Das Europäische Parlament hatte seinerseits schon am 7. Februar 2024 eine Position angenommen. Die Verhandlungen unter den Mitgliedsstaaten dauerten länger an. Dort konnte eine Position erst am 14. März 2025 unter polnischer Ratspräsidentschaft gefunden werden. Während eine Einigung unter polnischer Ratspräsidentschaft theoretisch noch bis zum Juni 2025 möglich wäre, scheinen die Verhandlungen dazu aktuell ins stocken geraten zu sein. Die angenommene Position der Mitgliedsstaaten beschränkt sich auf die Patentierung. Die restlichen kritischen Punkte des Vorschlags, d.h. Transparenz, Labeling und Koexistenz wurden nicht behandelt. Ab Juli würde die Ratspräsidentschaft Dänemark zu fallen, die dann die Verhandlungen unter den Institutionen weiterführen würden. Das Europäische Parlament schließt die Patentierbarkeit von NGT-Pflanzen aus. Der Europäische Rat wiederum erlaubt die Patentierbarkeit, dies aber nur gekoppelt mit einer Einrichtung einer öffentlich zugänglichen Datenbank, in der alle Informationen über bestehende oder angemeldete Patente für NGT1-Pflanzen eingetragen werden sollen.

Grundsätzlich begrüßt der Deutsche Bauernverband (DBV) den Vorschlag des Parlamentes. Jedoch müssen einige Punkte gewahrt werden. So steht der DBV ganz klar gegen Patente auf Leben und Tiere und heißt damit die Position des Parlaments gut. Ferner wird auch eine Etikettierung entlang der Wertschöpfungskette abgelehnt. Des Weiteren gehören Regelungen zum Einsatz von NGTs im Ökolandbau in die Ökoverordnung.

Die Verhandlungen auf Ratsebene dauerten insbesondere aufgrund der Patentproblematik lange an. Der Vorschlag des Parlaments, die Patentierung in der Verordnung zu verbieten, wird als nicht umsetzbar angesehen. Eine gezielte Anpassung der Biopatentrichtlinie, eingefügt in die Verordnung, wie von den Rechtswissenschaftlern Axel Metzger, Michael Kock und Herbert Zech vorgeschlagen, könnte dieses Problem jedoch lösen. Vor diesem Hintergrund hat sich der DBV bei der Präsidiumssitzung im März für den Vorschlag der Rechtswissenschaftler ausgesprochen und verteidigt diesen nun.

 

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