Bei der Umsetzung der Vorgaben der TA Luft ist nach wie vor Vieles noch unklar. Die Umsetzungsfristen rücken immer näher – während praktikable Umsetzungsmöglichkeiten bei der Altanlagensanierung weiterhin auf sich warten lassen. Von den Unteren Immissionsschutzbehörden der Landkreise werden aber bereits Anhörungsschreiben an BImSch-Betriebe versendet, welche auf die Umsetzungsfrist bis 01. Dezember 2026 sowie die Möglichkeit zur Stellungnahme hinweisen.
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