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Medieninformation: Thüringer Agrarstrukturgesetz in weiten Teilen verfassungswidrig

Das von der Thüringer Landesregierung vorgelegte Agrar- und Forstflächenstrukturgesetz (ThürAFSG) ist in weiten Teilen verfassungswidrig, so das Ergebnis eines umfassenden und unabhängigen Rechtsgutachtens, das der Thüringer Bauernverband e.V., der Verband der Familienbetriebe Land und Forst Sachsen und Thüringen e.V. sowie der Genossenschaftsverband – Verband der Regionen e.V. heute im Thüringer Landtag der Öffentlichkeit vorgestellt haben.

Mit dem Gesetz überschreite der Freistaat Thüringen seine Gesetzgebungskompetenz, insbesondere im Hinblick auf die Regelung der Genehmigungspflicht für den Erwerb von Unternehmensanteilen, sogenannten „share deals“, so die Gutachterin Prof. Dr. Anna Leisner-Egensperger, Lehrstuhlinhaberin für Öffentliches Recht und Steuerrecht an der Friedrich-Schiller-Universität Jena. Die mit dem Gesetz eingeführte Genehmigungsbedürftigkeit sei ein erheblicher Eingriff in die Eigentumsfreiheit, der weder erforderlich noch angemessen sei. In dem Gutachten werden zudem mehrere verfassungswidrige Punkte identifiziert, darunter die Definition des Begriffs „Landwirt“, die Anhebung der Genehmigungsgrenze auf 1 Hektar, die Regelung zu genehmigungsfreien Geschäften zugunsten von Gemeinden und Gemeindeverbänden sowie die Verordnungsermächtigungen. Außerdem enthalte das Gesetz zahlreiche unbestimmte Rechtsbegriffe, was zu Rechtsunsicherheit führen werde. Dies gelte insbesondere für den Rechtsbegriff „beherrschender Einfluss auf den landwirtschaftlichen Betrieb“, dem im Gesetz eine zentrale Bedeutung zukommt.

Der Präsident des Thüringer Bauernverbandes, Dr. Klaus Wagner, fordert die Landesregierung deshalb auf, das Agrar- und Forststrukturgesetz zu stoppen: „Statt die Thüringer Landwirte zu stärken, schafft das geplante Gesetz neue rechtliche Unsicherheiten für die heimischen Agrarbetriebe. Dadurch erreicht das Gesetz das Gegenteil dessen, was es will. Es schwächt die ökonomische Handlungs- und Widerstandsfähigkeit unserer Betriebe. Ich fordere die Landesregierung deshalb auf, das Gesetz umgehend zu stoppen!“

Dr. Hartwig Kübler, Vorstandsvorsitzender der Familienbetriebe Land und Forst Sachsen und Thüringen e.V., betont die Bedeutung des Eigentums für Familienbetriebe: „Eigentum ist die Grundlage unserer Familienbetriebe. Wenn wir darüber nicht mehr frei verfügen können, verliert es an Wert. Statt Familienbetriebe zu stärken, werden sie so in ihrer Existenz bedroht. Schon heute ist der Grundstücksmarkt stark reguliert. Wer in Thüringen ein Stück Land verkaufen oder kaufen will, muss heute bis zu acht staatliche Stellen beteiligen. Die Bürokratie stranguliert unsere Betriebe. Wir müssen bürokratische Verfahren abbauen, nicht neue einführen.“

Dr. Andreas Eisen, Bereichsleiter Beratung und Betreuung Genossenschaften des Genossenschaftsverbandes – Verband der Regionen e.V., weist darauf hin, dass das Gutachten die Position der Agrargenossenschaften bestätige, dass es grundsätzlich der falsche Ansatz ist, die Agrarstruktur durch weitergehende ordnungsrechtliche Eingriffe gestalten zu wollen. „Die vorhandenen in Thüringen strukturprägenden Landwirtschaftsbetriebe zu stärken, ist die beste Agrarstrukturpolitik. Die auch in anderen Bundesländern bisher vorgelegten Gesetzesentwürfe erweisen sich als kontraproduktiv für eine nachhaltige Agrarstruktur.“ Er hofft, dass das vorgelegte Gutachten auch Auswirkungen auf vergleichbare Gesetzgebungsbestrebungen in anderen Bundesländern haben wird: „Was in Thüringen verfassungswidrig ist, ist es überall in Deutschland.“

Hauptkritikpunkte des Gutachtens

1. Fehlende Gesetzgebungskompetenz des Freistaates Thüringen:

Das Gutachten stellt fest, dass der Freistaat Thüringen nur in begrenztem Umfang die Befugnis zur Regelung der Genehmigungsbedürftigkeit gesellschaftlicher Anteilserwerbe hat. Diese Befugnis erstreckt sich nur auf Fälle, in denen der Erwerber eine Verfügungsbefugnis erlangt, die der eines dinglich Berechtigten entspricht. In anderen Worten, die Regelungen des Gesetzes überschreiten die Zuständigkeit des Freistaates Thüringen in Bezug auf die Übernahme eines beherrschenden Einflusses auf Unternehmen oder die Erweiterung des Anwendungsbereichs des Gesetzes auf gemeinwohlorientierte Formen der Landwirtschaft.

2. Verfassungswidrige Punkte im Gesetz

Das Gutachten identifiziert mehrere verfassungswidrige Punkte im ThürAFSG:

  • Die Definition des Begriffs „Landwirt“ unter Bezugnahme auf eine EU-Verordnung zur Bestimmung des Begriffs „landwirtschaftlicher Betrieb“.
  • Die Anhebung der Genehmigungsgrenze auf 1 Hektar.
  • Die Regelung zu genehmigungsfreien Geschäften zugunsten von Gemeinden, Gemeindeverbänden oder ihren Erschließungsträgern, wenn ein Flächennutzungsplan oder Aufstellungsbeschluss vorliegt.
  • Die unklare und nicht transparente Verordnungsermächtigung, einschließlich der fehlenden Klarheit bezüglich der Bedingungen und des möglichen Inhalts von Rechtsverordnungen.

3. Unbestimmte Rechtsbegriffe

Das Gesetz enthält zudem viele vage Rechtsbegriffe, die nicht klar und sicher ausgelegt werden können, was zu Rechtsunsicherheit führt. Dies gilt insbesondere für den zentralen Rechtsbegriff „beherrschender Einfluss auf den landwirtschaftlichen Betrieb“. Dies ist nicht auslegbar und entzieht sich einer Konkretisierung. Der Begriff „agrar- und forststrukturell nachteilige Verteilung der Bodennutzung“ kann demgegenüber zwar interpretiert werden, jedoch nicht unter Verwendung des Agrarstrukturberichts des Freistaats Thüringen, da dieser hierfür rechtlich keine Grundlage sein kann.

4. Genehmigungsbedürftigkeit von „share deals“ und deren Auswirkungen

Die Genehmigungsbedürftigkeit des Erwerbs von Gesellschaftsanteilen, sogenannten „share deals“, wird als erheblicher Eingriff in die Eigentumsfreiheit betrachtet. Das Gutachten stellt fest, dass dieser Eingriff in der vorgeschlagenen Form weder erforderlich noch angemessen ist. Die Ausgestaltung der Genehmigungsbedürftigkeit wird als verfassungs- und unionswidrig erachtet, da sie nicht sachgemäß an das Grunderwerbsteuergesetz anknüpfe und somit gegen das Prinzip der Widerspruchsfreiheit der Rechtsordnung verstoße. In der fehlenden Normierung der Kriterien für die Genehmigungsfähigkeit von „share deals“ wird ein Verstoß gegen das Prinzip der Rechtsklarheit gesehen. Die einheitliche Regelung der Genehmigungsbedürftigkeit von „share deals“ für alle Gesellschaftsformen sei unvereinbar mit dem Gleichheitssatz. Schließlich wird festgestellt, dass das Genehmigungsregime für „share deals“ nicht mit der Eigentumsfreiheit und der Familiengestaltungsfreiheit vereinbar ist.

Die Zusammenfassung der Ergebnisse des Gutachtens ist der Medieninformation beigefügt. Das gesamte Gutachten ist unter https://tbv-erfurt.de/files/downloads/themen/Agrarstrukturgesetz/Gutachten_ThuerAFSG.pdf oder über den QR-Code abrufbar.

Agrarstrukturgesetz

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Kontakt

Axel Horn
Thüringer Bauernverband e. V.

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Prof. Dr. Justus Eberl
Familienbetriebe Land und Forst Sachsen und Thüringen e.V.

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Dr. Andreas Eisen
Genossenschaftsverband – Verband der Regionen e.V.

Telefon:   +49 (0)30 264 727 043
Mobil:       +49 (0)174 345 26 47
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Hintergrund

Die Thüringer Landesregierung hat im ersten Kabinettdurchgang am 14. März dem vorgelegten Entwurf für ein Agrar- und Forststrukturgesetz (ThürAFSG) bereits zugestimmt. Das Ziel des neuen ThürAFSG ist die Steuerung und Kontrolle des landwirtschaftlichen Bodenmarktes sowie die Herstellung von mehr Transparenz. Dazu werden in dem Entwurf bisher bestehende Regelungen zum Landpachtverkehr und zum Grundstücksverkehr aus dem Grundstücksverkehrsgesetz, dem Reichssiedlungsgesetz und dem Landpachtverkehrsgesetz zusammengefasst und weitere hinzugefügt. Der Gesetzentwurf enthält zudem Bestimmungen zur Anzeige- bzw. Genehmigungspflicht von Anteilskäufen, den sogenannten Share Deals.

Das Gutachten wurde von Prof. Dr. Anna Leisner-Egensperger, Lehrstuhlinhaberin für Öffentliches Recht und Steuerrecht an der Friedrich-Schiller-Universität Jena, erstellt.

Die einladenden Verbände bilden in ihrer Mitgliedschaft die gesamte Breite der Landwirtschaft in Thüringen aus Nebenerwerbslandwirten, Familienbetrieben, Mehrfamilienbetrieben und juristischen Personen ab.

Thüringer Bauernverband e.V.

Der Thüringer Bauernverband (TBV) ist die Interessenvertretung der Landwirtinnen und Landwirte sowie der landwirtschaftlichen Betriebe im Freistaat Thüringen. Wir setzen uns für die Belange und Interessen der Landwirtinnen und Landwirte in Thüringen ein und vertreten diese auf politischer, wirtschaftlicher und gesellschaftlicher Ebene. Der TBV ist ein Teil des Deutschen Bauernverbandes (DBV), der die Interessen der Landwirtschaft auf Bundesebene vertritt.

Mehr Informationen unter: www.tbv-erfurt.de

Familienbetriebe Land und Forst Sachsen und Thüringen e.V.

Als Interessenvertretung land- und forstwirtschaftlicher Betriebe in Sachsen und Thüringen treten wir für die unternehmerische Freiheit ein sowie für den Schutz des Nutzungs- und Verfügungsrechts ein.

Unsere Mitglieder bewirtschaften große und kleine Betriebe in der Land- und Forstwirtschaft, nachhaltig und zukunftsorientiert.

Unser Verein ist einer von 11 Landesverbänden in Deutschland, der die Interessen von Familienbetrieben in der Land- und Forstwirtschaft vertritt

Mehr Informationen unter: www.fablf-sn-th.de/

Der Genossenschaftsverband – Verband der Regionen e.V.

Der Genossenschaftsverband – Verband der Regionen ist der Prüfungs- und Beratungsverband, Interessenvertreter und Bildungsträger für rund 2.600 Mitgliedsgenossenschaften. Als moderner Dienstleister betreuen wir Genossenschaften aus den Bereichen Kreditwirtschaft, Landwirtschaft, Agrarwirtschaft, Handel, Gewerbe und Dienstleistungen mit über acht Millionen Mitgliedern in 14 Bundesländern.

Wir sind Interessenvertreter und Dienstleister der Agrargenossenschaften, die als Mehrfamilien- und kooperative Gruppenbetriebe die Landwirtschaft im Freistaat Thüringen maßgeblich prägen. Sie bieten vielen Mitgliedern und Beschäftigten einen Aus-bildungs- und Arbeitsplatz und bieten gerade jungen Landwirten die Chance der gleichberechtigten Teilhabe als Mitunternehmer in landwirtschaftlichen Betrieben. Agrargenossenschaften sind als mittelständische Unternehmen in ihren Regionen engagiert und als Auftraggeber für örtliche Unternehmen stärken sie regionale Wertschöpfung und Wirtschaftskreisläufe. Agrargenossenschaften stehen für demokratische Beteiligung aller Mitglieder sowie für eine gleichberechtigte Mitunternehmerschaft, die eine breite Streuung des Bodeneigentums gewährleistet.

Mehr Informationen unter: www.genossenschaftsverband.de/

Medieninformation: Lässt der Bund den ländlichen Raum ausbluten? Drohende Kürzungen der GAK-Mittel hätten fatale Auswirkungen auf Thüringen

Gemeinsame Pressemitteilung des BUND Thüringen, NABU Thüringen, Thüringer Ökoherz, Thüringer Bauernverband und Waldbesitzerverband für Thüringen

Die von der Bundesregierung geplanten Einschnitte von knapp 300 Millionen Euro bei der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur- und Küstenschutz“ (GAK) werden Thüringen hart treffen. Die bereits seit einigen Jahren zur Verfügung stehenden finanziellen Mittel, die in Thüringen insbesondere für Landwirtschaft, Naturschutz und im Forst genutzt werden, sollen nach Plänen des Bundes für den Haushalt 2024 deutlich gekürzt werden.

Die Verbände BUND Thüringen, NABU Thüringen, Thüringer Ökoherz, Thüringer Bauernverband und Thüringer Waldbesitzerverband befürchten durch diese Kürzungen dramatische Einschnitte für die Entwicklung des ländlichen Raums in Thüringen. Die GAK ist mit ihrer großen Bandbreite von Maßnahmen das wichtigste nationale Förderinstrument der Land- und Forstwirtschaft und Kernbestandteil des gesamtdeutschen Fördersystems für strukturschwache Regionen in Deutschland. Sollten die Förderungen, wie im aktuellem Haushaltsentwurf vorgesehen, wegfallen, schadet das nicht nur Naturschutz, biologischer Vielfalt und Landwirtschaft, sondern lässt weite Teile des ländlichen Raums und seine Entwicklung ausbluten. Ein fatales Signal in Zeiten der Klimakrise, des massiven Artensterbens sowie der strukturellen Probleme im ländlichen Raum.

Von den Plänen der Bundesregierung betroffen sind vor allem die Sonderrahmenpläne Ländliche Entwicklung, Forstwirtschaft und Ökolandbau/Biodiversität, deren Mittel in Folge der Kürzungen auf 0 gesetzt würden. In diesem Jahr standen für diese bundesweit über 300 Millionen Euro zur Verfügung, von welchen auch Thüringen intensiv Gebrauch gemacht hat. So würde beispielsweise das Naturlandschaftsprogramm (NALAP), welches bisher mit GAK-Mitteln gefördert wurde, starke Einbußen erfahren. Mithilfe des NALAP wird die naturverträgliche Bewirtschaftung von Flächen unterstützt. Akteuren, die sich im Naturschutz engagieren und diesen auf ihren Flächen umsetzen, werden damit unnötig Steine in den Weg gelegt. Jahrelange Errungenschaften und positive Entwicklungen für den Artenschutz werden zunichte gemacht. Das Erreichen des von der Bundesrepublik geforderten Anteils von 30 Prozent Ökolandbau, wird mit den GAK-Kürzungen massiv untergraben.

GAK-Mittel spielen weiterhin eine entscheidende Rolle bei Projekten wie dem tierwohlgerechten Umbau von Ställen sowie dem Bau von Dorfläden, Kitas und Einrichtungen der Gesundheitsvorsorge auf dem Land. Ihr Wegfall bedroht nicht nur damit verbundene Projekte und Entwicklungen, sondern generell die Lebensperspektiven im ländlichen Raum.

Die Pläne sehen darüber hinaus eine Erhöhung der Mittel für Hochwasser- und Küstenschutz vor, was von den Verbänden ausdrücklich begrüßt wird. Die Mittelkürzungen für den Forst werden in Thüringen teilweise mit der Verlängerung des „Landesprogramms zur Bewältigung der Folgen von Extremwetterereignissen im Wald“ aufgefangen, was ebenfalls sehr erfreulich ist. Allerdings fallen sämtliche Zuwendungen für Maßnahmen gegen die Folgen der Extremwetterereignisse, die weiter voranschreiten, weg. Dennoch dürfen die fatalen Auswirkungen, welche mit den Einschnitten der GAK-Mittel einhergehen, nicht verkannt werden. Die Verbände fordern die Bundesregierung deshalb auf, die geplanten Kürzungen nicht umzusetzen, um den aktiven Naturschutz und die Entwicklung des ländlichen Raums nicht zu gefährden. Die Landesregierung wird nachdrücklich ersucht, in den Verhandlungen zum Bundeshaushalt die Kürzungen im Rahmen der GAK nicht hinzunehmen und entschieden abzulehnen.

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Pressekontakt

Anne Werner, Kerstin Neumann, BUND Thüringen, Presse- und Öffentlichkeitsarbeit, Tel. +49 (0)361 555 03 14, Mobil: +49 (0)176 133 385 64 oder +49 (0)176 133 385 10, E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.

Jürgen Ehrhardt, Referent für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit, NABU Thüringen, Tel. +49 (0)3641 605 704, Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.  

Elke Sommerfeld, Öffentlichkeitsarbeit, Online-Kommunikation & Presse, Thüringer Ökoherz e.V., Tel: +49 (0)3643 881 91 41 ,E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.

Karsten Spinner, Waldbesitzerverband für Thüringen; Weidigstraße 3a, 99885 Ohrdruf, Tel: +49 (0)3624 313 880, Mobil: +49 (0)172 939 28 93

Axel Horn, Thüringer Bauernverband e. V., Pressereferent, Tel.: +49 (0)361 262 532 28, Mobil: +49 (0)1520 189 34 93, E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.

Empfehlung

Medieneinladung: Vorstellung des Rechtsgutachtens über die Verfassungsmäßigkeit des Thüringer Agrarstrukturgesetzes (ThürAFSG)

Sehr geehrte Damen und Herren,

die Thüringer Landesregierung hat im ersten Kabinettdurchgang am 14. März dem Entwurf des Thüringer Agrar- und Forststrukturgesetzes (ThürAFSG) zugestimmt. Das Ziel des neuen ThürAFSG ist die Steuerung und Kontrolle des landwirtschaftlichen Bodenmarktes. Dazu werden in dem Entwurf bisher bestehende Regelungen zum Landpachtverkehr und zum Grundstücksverkehr zusammengefasst und weitere hinzugefügt. Der Gesetzentwurf enthält zudem Bestimmungen zur Anzeige- bzw. Genehmigungspflicht von Anteilskäufen, den sogenannten Share Deals.

Das ThürAFSG greift substanziell in das Eigentumsrecht ein. Hierbei werden zahlreiche neue und unbestimmte Rechtsbegriffe eingeführt, wodurch es schwer absehbar ist, wann genehmigungspflichtige Rechtsgeschäfte verweigert werden könnten. Auch wird der Handlungsspielraum der Verwaltung ohne klare Kriterien erheblich erweitert.

Angesichts dieser komplexen rechtlichen Aspekte haben der Thüringer Bauernverband e.V., der Verband der Familienbetriebe Land und Forst Sachsen und Thüringen e.V. sowie der Genossenschaftsverband – Verband der Regionen e.V. ein umfassendes und unabhängiges Rechtsgutachten in Auftrag gegeben, um den Gesetzentwurf auf seine verfassungsrechtliche Konformität zu überprüfen. Dabei galt es auch, die Reichweite der Gesetzgebungskompetenz des Freistaates Thüringen im Bereich des landwirtschaftlichen Grundstücksverkehrs einzubeziehen. Auf dem Prüfstand gestellt wurden außerdem sämtliche unbestimmten Rechtsbegriffe sowie die Anwendbarkeit der bisherigen Rechtsprechung.

Die Ergebnisse des Gutachtens, das von Prof. Dr. Anna Leisner-Egensperger, Lehrstuhlinhaberin für Öffentliches Recht und Steuerrecht an der Friedrich-Schiller-Universität Jena, erstellt wurde, werden am 14. September öffentlich vorgestellt.

Hierfür laden der Thüringer Bauernverband e. v., der Verband der Familienbetriebe Land und Forst Sachsen und Thüringen e.V. sowie der Genossenschaftsverband – Verband der Regionen e.V. alle Vertreterinnen und Vertreter der Medien herzlich zu einer Pressekonferenz in den Thüringer Landtag ein.

Datum: 14. September 2023

Uhrzeit: 10 Uhr bis 13 Uhr

Ort: Thüringer Landtag, Raum der Landespressekonferenz (Raum F 122)

Adresse: Jürgen-Fuchs-Straße 1, 99096 Erfurt

Das Gutachten werden vorstellen:

  • Prof. Dr. Anna Leisner-Egensperger, Lehrstuhlinhaberin für Öffentliches Recht und Steuerrecht, Friedrich-Schiller-Universität Jena
  • Klaus Wagner, Präsident des Thüringer Bauernverbandes e.V.
  • Hartwig Kübler, Vorstandsvorsitzer Familienbetriebe Land und Forst Sachsen und Thüringen e.V.
  • Andreas Eisen, Bereichsleiter Beratung und Betreuung Genossenschaften des Genossenschaftsverbandes – Verband der Regionen e.V.

Die einladenden Verbände bilden in ihrer Mitgliedschaft die gesamte Breite der Landwirtschaft in Thüringen aus Nebenerwerbslandwirten, Familienbetrieben, Mehrfamilienbetrieben und juristischen Personen ab.

Für weitere Informationen oder Interviewanfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Wir freuen uns auf Ihre Teilnahme und Ihr Interesse.

Mit freundlichen Grüßen,

Axel Horn
Thüringer Bauernverband e. V.

Telefon: +49 (0)361 262 532 28
Mobil: +49 (0)1520 189 34 93
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.

Prof. Dr. Justus Eberl
Familienbetriebe Land und Forst Sachsen und Thüringen e.V.

Mobil: +49 (0)162 306 86 35
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.

Laurie Breuer
Genossenschaftsverband – Verband der Regionen e.V.

Telefon: +49 (0)251 718 696 67
Mobil: +49 (0)171 773 40 39
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Informationen zu den beteiligten Verbänden

 

Thüringer Bauernverband e.V.

Der Thüringer Bauernverband (TBV) ist die Interessenvertretung der Landwirtinnen und Landwirte sowie der landwirtschaftlichen Betriebe im Freistaat Thüringen. Wir setzen uns für die Belange und Interessen der Landwirtinnen und Landwirte in Thüringen ein und vertreten diese auf politischer, wirtschaftlicher und gesellschaftlicher Ebene. Der TBV ist ein Teil des Deutschen Bauernverbandes (DBV), der die Interessen der Landwirtschaft auf Bundesebene vertritt.

Mehr Informationen unter: www.tbv-erfurt.de

 

Familienbetriebe Land und Forst Sachsen und Thüringen e.V.

Als Interessenvertretung land- und forstwirtschaftlicher Betriebe in Sachsen und Thüringen treten wir für die unternehmerische Freiheit ein sowie für den Schutz des Nutzungs- und Verfügungsrechts ein.

Unsere Mitglieder bewirtschaften große und kleine Betriebe in der Land- und Forstwirtschaft, nachhaltig und zukunftsorientiert.

Unser Verein ist einer von 11 Landesverbänden in Deutschland, der die Interessen von Familienbetrieben in der Land- und Forstwirtschaft vertritt

Mehr Informationen unter: www.fablf-sn-th.de/

 

Der Genossenschaftsverband – Verband der Regionen e.V.

Der Genossenschaftsverband – Verband der Regionen ist ein Prüfungs- und Beratungsverband, Bildungsträger und Interessenvertretung für rund 2.590 Mitgliedsgenossenschaften. Als moderner Dienstleister betreuen wir Unternehmen aus den Bereichen Kreditwirtschaft, Landwirtschaft, Handel, ­Gewerbe und Dienstleistungen mit rund acht Millionen Mitgliedern in 14 Bundesländern.

Wir analysieren den Markt und erkennen Trends. Wir geben Antworten auf komplexe Fragen und Sachverhalte und zeigen unseren Genossenschaften Lösungen auf. Dabei greifen wir auf das eigene Team zurück, binden aber auch Netzwerkpartnern insbesondere aus dem Verbund ein. Aktiv fördern wir das Genossenschaftswesen durch Gründungsinitiativen sowie eine intensive Interessenvertretung. Wir sind Sprachrohr unserer Mitglieder innerhalb und außerhalb des Verbundes.

Mehr Informationen unter: www.genossenschaftsverband.de/

Medieneinladung: Informationen zur Demonstration am 8. Januar in Erfurt

Seit Dezember 2023 machen Landwirte bundesweit ihrem Frust Luft. Der Hintergrund: Nach den Plänen der Ampel-Koalition sollen die Steuerentlastung für Agrardiesel und die Kfz-Steuerbefreiung abgeschafft werden. Die Regierung begründete die Pläne mit dem Abbau klimaschädlicher Subventionen, die Teil der Haushaltskonsolidierung nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts sind. Diese Streichungen bedeuten zusammen mit der CO₂-Emissionsabgabe für die Landwirtschaft in Deutschland einen Wettbewerbsnachteil von einer Milliarde Euro und sind weder für die Landwirte noch den vor- und nachgelagerten Bereich begründet und hinnehmbar. Dieser Frust äußert sich seit der Großdemonstration des Deutschen Bauernverbandes mit seinen Landesbauernverbänden am 18. Dezember in Berlin, in vielen zahlreichen friedlichen Aktionen und Mahnwachen, organisiert von Menschen aus dem ländlichen Raum, die betroffen sind oder sich solidarisch mit den Landwirten zeigen.

Für kommenden Montag, den 8. Januar hat der Thüringer Bauernverband zu einer Demonstration mit Kundgebung gegen die Agrardieselkürzung und die Streichung des Grünen Kennzeichens in der Landeshauptstadt Erfurt aufgerufen.

Um die Öffentlichkeit vorab darüber zu informieren, was für den 8. Januar geplant ist, mit welchen Einschränkungen in der Landeshauptstadt, aber auch im gesamten Freistaat Thüringen zu rechnen sind, laden wir alle Vertreterinnen und Vertreter der Medien herzlich zu einer Pressekonferenz ein.

Termin:          Freitag, den 5. Januar 2024

Uhrzeit:          11 Uhr

Ort:                 Haus der Grünen Verbände (Beratungsraum Erdgeschoss links)

Adresse:         Alfred-Hess-Straße 8, 99084 Erfurt

Informieren werden:

-          Dr. Klaus Wagner, Präsident des Thüringer Bauernverbandes

-          Katrin Hucke, Hauptgeschäftsführerin des Thüringer Bauernverbandes

Bild- und Tonaufnahmen sind während der gesamten Veranstaltung möglich. Parkplätze sind ausreichend vorhanden. Für weitere Informationen oder Interviewanfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Wir freuen uns auf Ihre Teilnahme und bitten um Anmeldung bis 4. Januar an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein..

Kontakt

Katja Förster, Referentin für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit

Thüringer Bauernverband e. V., Alfred-Hess-Straße 8, 99094 Erfurt

Telefon: +49 (0)361 262 532 29

Mobil:   +49 (0)177 711 39 74

E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.

 

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Medieninformation: Auszeichung der Natura 2000-Landwirte 2023

Einsatz für den Erhalt der Artenvielfalt - Thüringer Landwirtschafts- und Naturschutzverbände prämieren „Natura 2000-Landwirte“

Um ihre herausragenden Leistungen zum Erhalt des Europäischen Naturerbes zu würdigen, wurden am heutigen Donnerstag, den 31.08.2023, drei Thüringer Betriebe mit der Auszeichnung „Natura 2000-Landwirte“ geehrt. Die Agrargenossenschaft Weißensee e.G., der Landwirtschaftsbetrieb Friedrich Dübner und die Landschafts- und Arealpflege Gerhard Schmidt erhielten die Anerkennung.

Gewürdigt wurden sie durch das Kompetenzzentrum Natura 2000-Stationen und dessen Träger, den BUND Thüringen, den NABU Thüringen, den Deutschen Verband für Landschaftspflege (DVL) sowie Verbände des landwirtschaftlichen Berufsstandes, dem Thüringer Bauernverband (TBV), den Thüringer Ökoherz e.V. und der Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft (AbL). Seit 2018 werden landwirtschaftliche Betriebe in Thüringen, die sich über die Maße für die Umsetzung der Natura-2000-Ziele einsetzen, öffentlichkeitswirksam prämiert.

Aus dreizehn Vorschlägen, die von den zwölf Natura 2000-Stationen eingereicht wurden, wählte die sechsköpfige Jury die drei Preisträger aus. Mit der Auszeichnung werden die besonderen, über den gesetzlichen Rahmen hinausgehenden, Leistungen für den Schutz gefährdeter Tier- und Pflanzenarten und deren Lebensräumen innerhalb des Europäischen Schutzgebietsnetzwerkes „Natura 2000“ gewürdigt. Die Ehrung soll nicht als Wettbewerb, sondern als besondere Geste der Wertschätzung verstanden werden und zum Nachahmen anregen.

Ines Heßelbach, Vorstandsmitglied des Thüringer Bauernverbands: „Auch in schwierigen Zeiten für Landwirtschaft und Gesellschaft, mit Herausforderungen auf dem Weltmarkt, den gestiegenen Betriebs- und Lebenshaltungskosten sowie den zunehmenden Belastungen durch bürokratische Auflagen ist es wichtig, positive Zeichen zu setzen und gleichzeitig ökologisch und gesellschaftlich bedeutsame Aspekte wie den Schutz unserer Umwelt und die Erhaltung der Artenvielfalt im Auge zu behalten. Die Auszeichnung repräsentiert nicht nur die persönlichen Leistungen der Preisträger, sondern zeigt auch das stetig wachsende Bewusstsein in der Landwirtschaft und im Naturschutz für die Notwendigkeit einer guten Zusammenarbeit. Alle müssen gemeinsam vorangehen, um im Sinne der Umwelt koordiniert, ressourcenorientiert, langfristig und nachhaltig gestalten zu können. Besonders erfreulich ist, dass wir dieses Jahr zum ersten Mal einen Ackerbaubetrieb auszeichnen können. Das zeigt, dass Engagement und individuelle Möglichkeiten nicht durch einzelne Betriebszweige, Betriebsgrößen oder Bewirtschaftungsformen begrenzt sind.“

Martin Schmidt, Vorsitzender des NABU Thüringen: „Das Engagement der Natura 2000-Landwirte, die wir heute auszeichnen, geht weit über die gesetzlichen Vorgaben hinaus. Diese Betriebe leisten einen wichtigen Beitrag zum Erhalt der biologischen Vielfalt. Noch schöner wäre es aber, wenn genau solche Betriebe im Rahmen der gemeinsamen Agrarpolitik besser honoriert werden würden, als ihnen durch Bürokratie und leere Fördertöpfe das Arbeiten zusätzlich zu erschweren.“

Dr. Jan Brunner, Geschäftsführer der Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft Mitteldeutschland: „Die prämierten Betriebe stehen stellvertretend für ihren Berufszeig. In Thüringen gibt es zahlreiche Betriebe, die sich weit über die gesetzlichen Vorgaben für den Naturschutz engagieren. Angesichts der Auswirkungen der Klimakrise und des Artensterbens müssen es aber mehr werden. Dafür müssen Umwelt- und Klimaleistungen der Landwirtschaft von der Politik entsprechend honoriert werden.“

Sebastian König, Landesgeschäftsführer des BUND Thüringen: „Zum bereits vierten Mal zeichnen wir als Naturschutzverbände und Verbände des landwirtschaftlichen Berufsstandes „Natura-2000-Landwirte“ in Thüringen aus. Es zeigt sich, dass in einer Zeit des Gegeneinanders das Miteinander nicht in Vergessenheit gerät. Besonders herausragend an den Prämierten ist dieses Jahr die breite Auswahl der Betriebe. Groß, klein, Ackerbau, Grünland, – sie stehen stellvertretend für die Vielfalt der Thüringer Betriebe. Das ist eine Stärke der Thüringer Landwirtschaft.“

Dr. Susanne Kipp, Vorstandsmitglied des Thüringer Ökoherz: „Natura 2000 und Landwirtschaft funktionieren zusammen und sind keine Gegensätze. Und sogar aktiver Artenschutz kann funktionieren, wenn Betriebe sich darauf einlassen und entsprechend honoriert werden. Das Naturschutz schon lange bei den Landwirt*innen ein Thema ist, zeigt sich bei der heutigen Prämierung auf besondere Art und Weise und sollte anderen Betrieben ein Vorbild sein.“

Jürgen Metzner, Geschäftsführer des Deutschen Verbandes für Landschaftspflege: „Das wir bereits zum vierten Mal gemeinsam Betriebe auszeichnen zeigt, wie wichtig diese Anerkennung ist. Die hier prämierten Betriebe reihen sich in die Riege von Betrieben ein, welche in besonderer Weise für die Natur und nicht gegen sie arbeiten. Besonders wichtig sind dabei kompetente Ansprechpartner vor Ort, wie sie zum Beispiel unsere zwölf Natura 2000-Stationen sind.“

 

Zu den Preisträgern

In diesem Jahr wurden drei Landwirte aufgrund ihrer herausragenden Leistung für den Schutz von Natura-2000-Schutzgütern ausgezeichnet. Neben zwei „Natura-2000-Landwirten“ erhält Herr Gerhard Schmidt eine „Auszeichnung für besonderes Engagement – Natura 2000“

Friedrich Dübner, der im Gebiet „Drei-Gleichen“ und Umgebung wirtschaftet, wurde aufgrund seines langjährigen Einsatzes für die Trocken- und Halbtrockenrasen ausgewählt. Er beweidet nicht nur die wertvollen Grünlandbereiche mit Schafen und Ziegen, sondern hat sich für deren Schutz bereits 2019 zwei Herdenschutzhunde angeschafft. Darüber hinaus legte er bereits eine Hirschkäferwiege und Schutzäcker für gefährdete Ackerwildkrautarten auf seinen Eigentumsflächen an.

Des Weiteren wurde die Agrargenossenschaft Weißensee e.G., vertreten durch Herrn Heßler, ausgezeichnet. Diese ist einer der größten Ackerbaubetriebe in Thüringen. Der Betrieb macht sich seit vielen Jahren für den Artenschutz und die Biodiversität auf den eigenen Flächen stark. Unter anderem wurden Rebhuhn- und hamsterfreundliche Blühflächen angelegt, Gräben für den Schutz der Helm-Azurjungfer angelegt und gepflegt sowie über viele Jahre hinweg unzählige Kopfweiden unentgeltlich geschnitten. Die Agrargenossenschaft zeigt damit, dass auch konventioneller Ackerbau mit Naturschutz Hand in Hand gehen kann.

Ebenso ausgezeichnet wurde der Landwirt Gerhard Schmidt für sein besonderes Engagement für die Landschaftspflege und den Naturschutz. Seit über 50 Jahren setzt er sich persönlich für die Gewinnung und Vermarktung von Qualitätsheu der traditionellen Bergwiesen im Thüringer Wald ein. Viele dieser Wiesen sind so schwierig zu mähen, dass sie ohne die Bewirtschaftung durch Herrn Schmidt bereits verbuscht wären und ihr Artenreichtum somit endgültig verloren wäre. Die dafür notwendige Technik entwickelte Herr Schmidt eigenhändig. Auch als Gründungsmitglied des „Landschaftspflegeverbandes Thüringer Wald“ setzt er sich seit 1990 unablässig und ehrenamtlich für die ressourcenschonende Bewirtschaftung ein und leistet damit einen großen Beitrag zum aktiven Naturschutz.

 

Hintergrund

Natura 2000-Landwirt*in

Bereits seit 2018 ehrt das Kompetenzzentrum Natura 2000-Stationen regelmäßig mit zahlreichen Partnern „Natura 2000-Landwirte“. Hierfür bewertet eine Fachjury, bestehend aus den Trägerverbänden des Kompetenzzentrums, dem BUND Thüringen e.V., dem NABU Thüringen e.V. und dem Deutschen Verband für Landschaftspflege gemeinsam mit dem Thüringer Bauernverband e.V., dem Thüringer Ökoherz e.V. und der Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft Vorschläge für Landwirtinnen und Landwirte sowie Betriebe aus dem Netzwerk der Natura 2000-Stationen. In diesem Jahr wird darüber hinaus ein Betrieb für sein besonderes Engagement im Bereich Natura 2000 ausgezeichnet. Diese Ehrung landwirtschaftlicher Betriebe durch die Verbände ist ein Beispiel für die gute Zusammenarbeit zwischen Naturschutz und Landwirtschaft.

Natura 2000

1992 hat die Europäische Union beschlossen, ein Schutzgebietsnetz „Natura 2000“ aufzubauen - zur Erhaltung gefährdeter oder typischer Lebensräume, Tierarten und Pflanzenarten. Es setzt sich aus Schutzgebieten der Fauna-Flora-Habitat-Richtline (FFH-Richtlinie) und der Vogelschutzrichtlinie zusammen. Diese Richtlinien bilden die Grundlage von „Natura 2000“. Derzeit sind circa 18 Prozent der Landfläche der EU als Natura 2000-Gebiete ausgewiesen. Somit ist es das größte, grenzüberschreitende, koordinierte Schutzgebietsnetz weltweit. „Natura 2000“ ist eine wertvolle Grundlage für den Erhalt der biologischen Vielfalt in der EU.

 

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Bildunterschrift:

Ehrung der diesjährigen Gewinner mit der Auszeichnung „Natura 2000-Landwirte“

(v. l. n. r.): Beate Kunnen, Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft; Sebastian König, BUND Thüringen; Dr. Hans-Jürgen Schäfer, Thüringer Ministerium für Umwelt, Energie und Naturschutz; Gerhard Schmidt, Landwirt; Stefan Heßler, Agrargenossenschaft Weißensee e.G.; Martin Schmidt, NABU Thüringen, Friedrich Dübner, Landwirt; Martin Hirschmann, Thüringer Bauernverband; Dr. Susanne Kipp, Thüringer Ökoherz e.V.; Anna Swiatloch, Kompetenzzentrum Natura 2000

 

Pressekontakt

Anne Werner, Kerstin Neumann, BUND Thüringen, Presse- und Öffentlichkeitsarbeit, Tel. +49 (0)361 555 03 14; Mobil: +49 (0)176 133 385 64 oder +49 (0)176 133 385 10, Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.

Jürgen Ehrhardt, Referent für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit, NABU Thüringen, Tel. +49 (0)3641 605 704, Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.  

Elke Sommerfeld, Öffentlichkeitsarbeit, Online-Kommunikation & Presse, Thüringer Ökoherz e.V., Tel: +49 (0)3643 881 91 41, E-Mail: e.sommerfeld@oekoherz.de

Axel Horn, Thüringer Bauernverband e. V., Pressereferent, Tel.: +49 (0)361 262 532 28, Mobil: +49 (0)1520 189 34 93,E-Mail: axel.horn@tbv-erfurt.de

 

Empfehlung

Medieninformation: Erntepressekonferenz 2023

Ernte 2023: Das Wetter meinte es in diesem Jahr nicht gut mit den Landwirten Heute präsentierten Dr. Klaus Wagner, Präsident des Thüringer Bauernverbandes (TBV), und Thüringens Landwirtschaftsministerin Susanna Karawanskij auf dem Gelände des Landguts Weimar Einblicke in die diesjährigen Ernteergebnisse und zogen eine gemischte Bilanz. Bei den bisher geernteten Kulturen wurden insgesamt durchschnittliche Erträge erzielt. Dabei fielen jedoch deutliche regionale Unterschiede auf, von sehr guten bis hin zu unterdurchschnittlichen Ergebnissen. Diese Schwankungen lassen sich auf die variierende Verteilung der Niederschläge sowie auf die unterschiedlichen Wasserhaltekapazitäten des Bodens zurückführen.

„Das Wetter meinte es in diesem Jahr nicht gut mit den Landwirten“, kommentierte Bauernpräsident Wagner die Situation. Nach einem normalen Witterungsverlauf im ersten Quartal wurde das Wachstum der Pflanzen im Mai in den meisten Regionen aufgrund anhaltender Trockenheit in einer entscheidenden Wachstumsphase gehemmt. Erst Mitte Juni brachten Niederschläge Entlastung, aber für Leguminosen und Wintergerste auf schwächeren Böden kamen sie zu spät. Die Ernte begann Anfang Juli, musste aber gegen Ende des Monats aufgrund wiederholter Regenfälle an vielen Orten unterbrochen werden. Die Partien von Weizen und Roggen, die nach den Regenfällen geerntet wurden, wiesen zunehmende Qualitätsmängel auf. Die in den letzten 14 Tagen geernteten Partien entsprachen fast ausschließlich noch Futtermittelqualität. „Mit jedem Tag des Regens verlor der angebaute Weizen an Qualität. Am Ende konnten ihn viele Landwirte ihren Weizen häufig nur noch als Futter verkaufen“, so Wagner. Wenn hochwertiger Qualitäts- und Elite-Weizen als Futterweizen verkauft werden muss, hat das beträchtliche wirtschaftliche Auswirkungen für die Landwirte. Die Preisdifferenz zwischen E-Weizen und Futterweizen beträgt derzeit rund 80 Euro pro Tonne. Bei einem durchschnittlichen Ertrag von sechs Tonnen pro Hektar bedeutet dies eine Erlösminderung von 480 Euro pro Hektar. „Für viele Betriebe erhöht sich dadurch der wirtschaftliche Druck, da den geringeren Ernteerlösen weiterhin hohe Kosten für Energie, Dünger und Landtechnik gegenüberstehen“, erklärte Wagner.

Die ökologisch arbeitenden Betriebe waren aufgrund ihrer späteren Erntezeit und Anbausysteme stärker von den anhaltenden Niederschlägen im Juli und August betroffen als die konventionellen Betriebe. Die Ergebnisse der Öko-Ernteerhebung des TBV zeigen, dass ein Großteil der eingebrachten Ernte nur noch den Standards für Futtermittelqualität entspricht und für die Verarbeitung zu Backwaren nicht mehr geeignet ist. Die gestiegene Menge an Futtergetreide führte zu einem Preisrückgang bei Hülsenfrüchten wie Erbsen und Ackerbohnen, die in der Tierfütterung in ökologischen Betrieben eingesetzt werden.

Ebenfalls angespannt bleibt die Futterversorgung für die rinderhaltenden Betriebe in Thüringen. Die Trockenheit im Mai und Juni beeinträchtigte nicht nur Getreide und Ölfrüchte, sondern auch die Futterflächen und den Mais. Die fehlenden Niederschläge führten in großen Teilen des Freistaats zu einem unzureichenden zweiten Grünland-Aufwuchs. Zusätzlich behinderte die nicht befahrbare Beschaffenheit der Ackerflächen im Frühjahr die Maisentwicklung. Die Aussaat des Maises verzögerte sich vielerorts, wodurch das Saatkorn in die trockene Phase geriet. Obwohl ab Mitte Juli reichliche Niederschläge einsetzten, konnten sie dem Mais nur begrenzt helfen. Ein nennenswertes Wachstum des Maises blieb aus. Die Hoffnung ruht nun darauf, dass der Regen einen guten Kolbenansatz ermöglicht. Landwirte stehen vor der Herausforderung, die zu erwartenden Futtermengen genau zu kalkulieren.

Wagner betonte: „Die Thüringer Landwirtinnen und Landwirte haben in den letzten Tagen und Wochen enorm viel geleistet, um die Ernte einzubringen. Aber auch unseren Partnern in der Lieferkette, vom Landtechnikservice bis zum Agrarhandel hat dieses Jahr viel abverlangt“, so der Bauernpräsident. „Ihnen allen gilt unser Dank für die gute Zusammenarbeit.“

Mit Blick in die Zukunft wurde erwähnt, dass die Rapsaussaat für die Ernte 2024 in einigen Regionen bereits abgeschlossen ist. Hierbei konnten bessere Bedingungen als im Vorjahr verzeichnet werden.

 

Hintergrund

Insgesamt wurden in Thüringen in diesem Jahr auf 336.447 Hektar Anbaufläche 2.322.308 Tonnen Getreide geerntet. Die Erntemenge lag damit rund 2,7 Prozent niedriger als noch 2022.

Die größte Bedeutung innerhalb des Getreides hatte auch in diesem Jahr der Winterweizen mit einer Anbaufläche von etwa 188.100 Hektar, was einem Anteil an der Getreidefläche von 56 Prozent entspricht. Geerntet wurden 1.317.143 Tonnen Winterweizen, was einem Rückgang gegenüber dem Vorjahr von 6,1 Prozent entspricht.

Die Getreideerträge pro Hektar sind im Vergleich zu den Vorjahren mit rund 70 dt/Hektar nahezu gleichgeblieben.

Mehr Informationen und alle Zahlen finden Sie im Downloadbereich unter https://tbv-erfurt.de/themen/marktfrucht-futterbau.

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Kontakt
Axel Horn
Thüringer Bauernverband e. V.
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Medieneinladung: Erntepressekonferenz 2023

Ernte 2023: Das Wetter spielte nicht mit 

Das Wetter war den Landwirtinnen und Landwirten in diesem Jahr nicht wohlgesonnen. Nach einem kühlen und feuchten Frühjahr folgten während der entscheidenden Wachstumsphase der Kulturen Wochen extremer Trockenheit und hoher Temperaturen, was die Erträge vielerorts schmälerte. Nach den zu trockenen Monaten Mai und Juni setzte zur Erntezeit starker Regen ein, was bei den Thüringer Landwirtinnen und Landwirten Besorgnis auslöste. Jeder Regenschauer verschlechterte die Qualität des Getreides, insbesondere des Weizens. Das wechselhafte Wetter mit zahlreichen Niederschlägen, Gewittern und sogar Hagelstürmen führte zu einer erheblichen Verlängerung der Erntezeit, die an einigen Orten in Thüringen bis zum heutigen Tag noch nicht abgeschlossen ist.

Die Auswirkungen dieser Entwicklung und die Ernteergebnisse in Thüringen werden durch die Landwirtschaftsministerin Susanna Karwanskij und den Präsidenten des Thüringer Bauernverbandes (TBV) Dr. Klaus Wagner am Mittwoch, den 30. August, ab 11 Uhr, während der gemeinsamen Erntepressekonferenz auf dem Gelände des Landguts Weimar ausführlich dargestellt. 

Der Bauernpräsident wird die Ernteergebnisse aus der Perspektive der Thüringer Landwirtschaft einordnen und die Erntezahlen der ökologisch wirtschaftenden Betriebe in Thüringen präsentieren.

Im Anschluss daran werden Sylvia Gengelbach, die Vorstandsvorsitzende des Landguts Weimar, und Hannah Scharfstädt, die Betriebsleiterin der Landgut Weimar Bio GmbH, den Betrieb vorstellen und die diesjährige Ernte aus ihrer Sicht bewerten. Anschließend ist ein Rundgang mit den anwesenden Gästen geplant, bei dem unter anderem der Milchviehstall, der mobile Hühnerstall sowie der Produktautomat und die Milchtankstelle besichtigt werden.

Der TBV lädt hierzu gemeinsam mit dem Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft und dem Landgut Weimar alle Medienvertreterinnen und -vertreter sowie alle Interessierten herzlich ein.

Zeit:
Mittwoch, 30. August 2023, 11 bis 12.30 Uhr 

Treffpunkt:
Landgut Weimar (Milchviehanlage/Milchtankstelle Landgut Weimar Bio)
Klosterweg 14
99438 Bad Berka OT Schoppendorf

Breitengrad: 50.929319205162486 | Längengrad: 11.000412

 

Hinweis für Journalistinnen und Journalisten: 

Das Ereignis eignet sich hervorragend für eine Berichterstattung in Bild und Ton. Parkmöglichkeiten vor Ort sind ausreichend vorhanden. Für das leibliche Wohl wird gesorgt.

 

PDF-Download Medieneinladung

 

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Axel Horn
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