Pressemitteilungen

Medieneinladung: 26. Gemeinschaftstagung von Tierärzten und Landwirten

Zukunftssorgen und enge Zusammenarbeit: Nutztierhalter und Veterinäre diskutieren gemeinsam in Erfurt

Landwirte und Tierärzte stehen durch die sich wandelnden politischen und gesellschaftlichen Rahmenbedingungen vor immer neuen Herausforderungen. Zukunftssorgen plagen sowohl die Nutztierhalter als auch die Veterinäre in Thüringen, schrumpfen die Tierbestände in den letzten Jahren doch rasant. Zugleich mangelt es vielfach an Nachwuchs.

Eine enge Zusammenarbeit zwischen Tierärzten und Landwirten ist vor diesem schwierigen Hintergrund von hoher Bedeutung. Sie spielt nicht nur bei der routinemäßigen Untersuchung der Nutztiere eine wichtige Rolle, sondern ist auch bei der Bewältigung von Notfallsituationen, wie z. B. bei Stallbränden, entscheidend. Wie diese derzeit aussehen und welche Managementmaßnahmen im Havariefall anzuwenden sind, werden zusammen mit verschiedenen aktuellen Fragestellungen und Themen der Tiergesundheit auf der 26. Gemeinschaftstagung der Landestierärztekammer, der Thüringer Tierseuchenkasse und des Thüringer Bauernverbandes diskutiert.

Die Veranstalter laden alle Vertreterinnen und Vertreter der Medien herzlich ein, an der Gemeinschaftstagung auf der Messe Erfurt teilzunehmen.

Termin: Montag, den 13. November 2023, 9.30 Uhr bis ca. 15.15 Uhr (ab 8.30 Uhr Einlass)

Ort: Congress Center der Messe Erfurt, Carl-Zeiss-Saal, Gothaer Str. 34, 99094

Die Veranstaltung eignet sich für die Berichterstattung in Wort und Bild. Bild- und Tonaufnahmen sind während der gesamten Veranstaltung möglich. Parkplätze sind ausreichend vorhanden.

 

Flyer zur Veranstaltung

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Axel Horn
Referent für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Thüringer Bauernverband e. V.
Alfred-Hess-Straße 8, 99094 Erfurt

Telefon: +49 (0)361 262 532 28
Mobil:    +49 (0)1520 189 34 93
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Medieninformation: Silomaisernte in Thüringen beginnt – umsichtige Fahrweise erforderlich

In weiten Teilen Thüringens hat die Ernte von Silomais begonnen. Der Thüringer Bauernverband weist aus diesem Anlass darauf hin, dass in den nächsten Wochen vermehrt langsam fahrende Erntemaschinen sowie Traktoren mit Anhängern auf den thüringischen Straßen unterwegs sein werden. Die Straßenverkehrsteilnehmer werden daher gebeten, besonders in den Abendstunden bei tief stehender Sonne und beim Überholen in der Nähe von Feldwegen vorausschauend und umsichtig zu fahren. Dadurch kann die Gefahr von Unfällen auf den Straßen deutlich gesenkt werden.

Insgesamt wird in Thüringen auf rund 53.000 Hektar landwirtschaftlicher Nutzfläche Silomais angebaut, was rund 6,8 Prozent der gesamten landwirtschaftlichen Fläche ausmacht. Obwohl es anteilsmäßig zu den kleineren Kulturen gehört, spielt Silomais eine entscheidende Rolle in der Fruchtfolge auf den Ackerflächen, um die Ausbreitung von Krankheiten und Schädlingen beim Getreide zu unterbrechen.

Silomais ist zudem eine der wichtigsten Komponenten in der Fütterung von Rindern und Milchkühen. Neben seiner Rolle in der Tierhaltung spielt Silomais auch eine entscheidende Rolle in der Erzeugung des klimaneutralen Biogases. Mithilfe von Motoren wird dieses in Strom umgewandelt und in die Netze eingespeist, wobei die anfallende Abwärme u.a. zur Fernwärmeerzeugung in Betriebsgebäuden oder Ortschaften genutzt werden kann.

Foto 1: Ernte Silomais
Foto 2: Biogasanlage
Foto 3: Maissilage

 

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Axel Horn
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Medieneinladung: Landeserntedankfest 2023 erstmals wieder mit Bauernmarkt

Durch gewaltige Fortschritte in der Landwirtschaft sind Lebensmittel jederzeit verfügbar und unsere Tische stets reich gedeckt. Dadurch ist vielerorts der Sinn des Erntedankes in Vergessenheit geraten. Selbst während der Corona-Pandemie und großer Trockenheit waren unsere Lebensmittelregale immer gut gefüllt – ein Umstand, der nicht selbstverständlich ist. Durch die aktuellen weltpolitischen und wirtschaftlichen Verwerfungen sowie die anhaltende Inflation rücken Themen wie Lebensmittelversorgung wieder verstärkt in das Bewusstsein der Bevölkerung. Gerade in diesen für viele zunehmend schwierigen Zeiten gilt es daher, für eine gute Ernte dankbar zu sein und die Bedeutung der Landwirtschaft für unsere Gesellschaft im Bewusstsein der Menschen zu verankern. Hierzu soll das Landeserntedankfest beitragen.

Der Thüringer Bauernverband lädt gemeinsam mit den Kirchen und dem Thüringer Landfrauenverband am Sonntag, den 1. Oktober, 10 Uhr, zu einem ökumenischen Erntedank-Gottesdienst in die Predigerkirche zu Erfurt ein. Vor Ort werden in guter Tradition die von den Thüringer Landfrauen angefertigten Erntekronen an die Vertreterinnen und Vertreter des Landes und der Kirchen überreicht.

Durch den Gottesdienst führen Bischof Dr. Ulrich Neymeyr, Regionalbischof Tobias Schüfer und die Pfarrerin der Evangelischen Predigergemeinde Ulrike Kaffka.

Erstmals nach den Einschränkungen der Corona-Pandemie wird es in diesem Jahr wieder einen Bauernmarkt im Rahmen des Landeserntedankfestes geben. Thüringer Direktvermarkter bieten von 11 bis 17 Uhr auf der Predigerwiese regionale Produkte an, darunter Fleisch- und Wurstwaren, Käse, Obst, Gemüse sowie Honig Weine und Biere.

Den Gottesdienst mit Bauernmarkt besucht neben Landwirtschaftsministerin Susann Karawanskij auch Ministerpräsident Bodo Ramelow.

Der Thüringer Bauernverband lädt alle Interessierten und Vertreterinnen und Vertreter der Medien herzlich zum Gottesdienst in die Predigerkirche und zum Besuch des Bauernmarktes auf der Predigerwiese ein.

 

Termin:     Sonntag, 1. Oktober 2023, ab 10 Uhr
Ort:            Predigerkirche, Predigerstraße 4, 99084 Erfurt (Gottesdienst) / 
Schlösserstraße (Bauernmarkt)

 

Die Veranstaltung eignet sich für die Berichterstattung in Wort und Bild.

 

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Katja Förster
Referentin für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit

Thüringer Bauernverband e. V.

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(Fotos: TMIL, TBV)

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Medieninformation: Thüringer Agrarstrukturgesetz in weiten Teilen verfassungswidrig

Das von der Thüringer Landesregierung vorgelegte Agrar- und Forstflächenstrukturgesetz (ThürAFSG) ist in weiten Teilen verfassungswidrig, so das Ergebnis eines umfassenden und unabhängigen Rechtsgutachtens, das der Thüringer Bauernverband e.V., der Verband der Familienbetriebe Land und Forst Sachsen und Thüringen e.V. sowie der Genossenschaftsverband – Verband der Regionen e.V. heute im Thüringer Landtag der Öffentlichkeit vorgestellt haben.

Mit dem Gesetz überschreite der Freistaat Thüringen seine Gesetzgebungskompetenz, insbesondere im Hinblick auf die Regelung der Genehmigungspflicht für den Erwerb von Unternehmensanteilen, sogenannten „share deals“, so die Gutachterin Prof. Dr. Anna Leisner-Egensperger, Lehrstuhlinhaberin für Öffentliches Recht und Steuerrecht an der Friedrich-Schiller-Universität Jena. Die mit dem Gesetz eingeführte Genehmigungsbedürftigkeit sei ein erheblicher Eingriff in die Eigentumsfreiheit, der weder erforderlich noch angemessen sei. In dem Gutachten werden zudem mehrere verfassungswidrige Punkte identifiziert, darunter die Definition des Begriffs „Landwirt“, die Anhebung der Genehmigungsgrenze auf 1 Hektar, die Regelung zu genehmigungsfreien Geschäften zugunsten von Gemeinden und Gemeindeverbänden sowie die Verordnungsermächtigungen. Außerdem enthalte das Gesetz zahlreiche unbestimmte Rechtsbegriffe, was zu Rechtsunsicherheit führen werde. Dies gelte insbesondere für den Rechtsbegriff „beherrschender Einfluss auf den landwirtschaftlichen Betrieb“, dem im Gesetz eine zentrale Bedeutung zukommt.

Der Präsident des Thüringer Bauernverbandes, Dr. Klaus Wagner, fordert die Landesregierung deshalb auf, das Agrar- und Forststrukturgesetz zu stoppen: „Statt die Thüringer Landwirte zu stärken, schafft das geplante Gesetz neue rechtliche Unsicherheiten für die heimischen Agrarbetriebe. Dadurch erreicht das Gesetz das Gegenteil dessen, was es will. Es schwächt die ökonomische Handlungs- und Widerstandsfähigkeit unserer Betriebe. Ich fordere die Landesregierung deshalb auf, das Gesetz umgehend zu stoppen!“

Dr. Hartwig Kübler, Vorstandsvorsitzender der Familienbetriebe Land und Forst Sachsen und Thüringen e.V., betont die Bedeutung des Eigentums für Familienbetriebe: „Eigentum ist die Grundlage unserer Familienbetriebe. Wenn wir darüber nicht mehr frei verfügen können, verliert es an Wert. Statt Familienbetriebe zu stärken, werden sie so in ihrer Existenz bedroht. Schon heute ist der Grundstücksmarkt stark reguliert. Wer in Thüringen ein Stück Land verkaufen oder kaufen will, muss heute bis zu acht staatliche Stellen beteiligen. Die Bürokratie stranguliert unsere Betriebe. Wir müssen bürokratische Verfahren abbauen, nicht neue einführen.“

Dr. Andreas Eisen, Bereichsleiter Beratung und Betreuung Genossenschaften des Genossenschaftsverbandes – Verband der Regionen e.V., weist darauf hin, dass das Gutachten die Position der Agrargenossenschaften bestätige, dass es grundsätzlich der falsche Ansatz ist, die Agrarstruktur durch weitergehende ordnungsrechtliche Eingriffe gestalten zu wollen. „Die vorhandenen in Thüringen strukturprägenden Landwirtschaftsbetriebe zu stärken, ist die beste Agrarstrukturpolitik. Die auch in anderen Bundesländern bisher vorgelegten Gesetzesentwürfe erweisen sich als kontraproduktiv für eine nachhaltige Agrarstruktur.“ Er hofft, dass das vorgelegte Gutachten auch Auswirkungen auf vergleichbare Gesetzgebungsbestrebungen in anderen Bundesländern haben wird: „Was in Thüringen verfassungswidrig ist, ist es überall in Deutschland.“

Hauptkritikpunkte des Gutachtens

1. Fehlende Gesetzgebungskompetenz des Freistaates Thüringen:

Das Gutachten stellt fest, dass der Freistaat Thüringen nur in begrenztem Umfang die Befugnis zur Regelung der Genehmigungsbedürftigkeit gesellschaftlicher Anteilserwerbe hat. Diese Befugnis erstreckt sich nur auf Fälle, in denen der Erwerber eine Verfügungsbefugnis erlangt, die der eines dinglich Berechtigten entspricht. In anderen Worten, die Regelungen des Gesetzes überschreiten die Zuständigkeit des Freistaates Thüringen in Bezug auf die Übernahme eines beherrschenden Einflusses auf Unternehmen oder die Erweiterung des Anwendungsbereichs des Gesetzes auf gemeinwohlorientierte Formen der Landwirtschaft.

2. Verfassungswidrige Punkte im Gesetz

Das Gutachten identifiziert mehrere verfassungswidrige Punkte im ThürAFSG:

  • Die Definition des Begriffs „Landwirt“ unter Bezugnahme auf eine EU-Verordnung zur Bestimmung des Begriffs „landwirtschaftlicher Betrieb“.
  • Die Anhebung der Genehmigungsgrenze auf 1 Hektar.
  • Die Regelung zu genehmigungsfreien Geschäften zugunsten von Gemeinden, Gemeindeverbänden oder ihren Erschließungsträgern, wenn ein Flächennutzungsplan oder Aufstellungsbeschluss vorliegt.
  • Die unklare und nicht transparente Verordnungsermächtigung, einschließlich der fehlenden Klarheit bezüglich der Bedingungen und des möglichen Inhalts von Rechtsverordnungen.

3. Unbestimmte Rechtsbegriffe

Das Gesetz enthält zudem viele vage Rechtsbegriffe, die nicht klar und sicher ausgelegt werden können, was zu Rechtsunsicherheit führt. Dies gilt insbesondere für den zentralen Rechtsbegriff „beherrschender Einfluss auf den landwirtschaftlichen Betrieb“. Dies ist nicht auslegbar und entzieht sich einer Konkretisierung. Der Begriff „agrar- und forststrukturell nachteilige Verteilung der Bodennutzung“ kann demgegenüber zwar interpretiert werden, jedoch nicht unter Verwendung des Agrarstrukturberichts des Freistaats Thüringen, da dieser hierfür rechtlich keine Grundlage sein kann.

4. Genehmigungsbedürftigkeit von „share deals“ und deren Auswirkungen

Die Genehmigungsbedürftigkeit des Erwerbs von Gesellschaftsanteilen, sogenannten „share deals“, wird als erheblicher Eingriff in die Eigentumsfreiheit betrachtet. Das Gutachten stellt fest, dass dieser Eingriff in der vorgeschlagenen Form weder erforderlich noch angemessen ist. Die Ausgestaltung der Genehmigungsbedürftigkeit wird als verfassungs- und unionswidrig erachtet, da sie nicht sachgemäß an das Grunderwerbsteuergesetz anknüpfe und somit gegen das Prinzip der Widerspruchsfreiheit der Rechtsordnung verstoße. In der fehlenden Normierung der Kriterien für die Genehmigungsfähigkeit von „share deals“ wird ein Verstoß gegen das Prinzip der Rechtsklarheit gesehen. Die einheitliche Regelung der Genehmigungsbedürftigkeit von „share deals“ für alle Gesellschaftsformen sei unvereinbar mit dem Gleichheitssatz. Schließlich wird festgestellt, dass das Genehmigungsregime für „share deals“ nicht mit der Eigentumsfreiheit und der Familiengestaltungsfreiheit vereinbar ist.

Die Zusammenfassung der Ergebnisse des Gutachtens ist der Medieninformation beigefügt. Das gesamte Gutachten ist unter https://tbv-erfurt.de/files/downloads/themen/Agrarstrukturgesetz/Gutachten_ThuerAFSG.pdf oder über den QR-Code abrufbar.

Agrarstrukturgesetz

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Axel Horn
Thüringer Bauernverband e. V.

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Prof. Dr. Justus Eberl
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Dr. Andreas Eisen
Genossenschaftsverband – Verband der Regionen e.V.

Telefon:   +49 (0)30 264 727 043
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Hintergrund

Die Thüringer Landesregierung hat im ersten Kabinettdurchgang am 14. März dem vorgelegten Entwurf für ein Agrar- und Forststrukturgesetz (ThürAFSG) bereits zugestimmt. Das Ziel des neuen ThürAFSG ist die Steuerung und Kontrolle des landwirtschaftlichen Bodenmarktes sowie die Herstellung von mehr Transparenz. Dazu werden in dem Entwurf bisher bestehende Regelungen zum Landpachtverkehr und zum Grundstücksverkehr aus dem Grundstücksverkehrsgesetz, dem Reichssiedlungsgesetz und dem Landpachtverkehrsgesetz zusammengefasst und weitere hinzugefügt. Der Gesetzentwurf enthält zudem Bestimmungen zur Anzeige- bzw. Genehmigungspflicht von Anteilskäufen, den sogenannten Share Deals.

Das Gutachten wurde von Prof. Dr. Anna Leisner-Egensperger, Lehrstuhlinhaberin für Öffentliches Recht und Steuerrecht an der Friedrich-Schiller-Universität Jena, erstellt.

Die einladenden Verbände bilden in ihrer Mitgliedschaft die gesamte Breite der Landwirtschaft in Thüringen aus Nebenerwerbslandwirten, Familienbetrieben, Mehrfamilienbetrieben und juristischen Personen ab.

Thüringer Bauernverband e.V.

Der Thüringer Bauernverband (TBV) ist die Interessenvertretung der Landwirtinnen und Landwirte sowie der landwirtschaftlichen Betriebe im Freistaat Thüringen. Wir setzen uns für die Belange und Interessen der Landwirtinnen und Landwirte in Thüringen ein und vertreten diese auf politischer, wirtschaftlicher und gesellschaftlicher Ebene. Der TBV ist ein Teil des Deutschen Bauernverbandes (DBV), der die Interessen der Landwirtschaft auf Bundesebene vertritt.

Mehr Informationen unter: www.tbv-erfurt.de

Familienbetriebe Land und Forst Sachsen und Thüringen e.V.

Als Interessenvertretung land- und forstwirtschaftlicher Betriebe in Sachsen und Thüringen treten wir für die unternehmerische Freiheit ein sowie für den Schutz des Nutzungs- und Verfügungsrechts ein.

Unsere Mitglieder bewirtschaften große und kleine Betriebe in der Land- und Forstwirtschaft, nachhaltig und zukunftsorientiert.

Unser Verein ist einer von 11 Landesverbänden in Deutschland, der die Interessen von Familienbetrieben in der Land- und Forstwirtschaft vertritt

Mehr Informationen unter: www.fablf-sn-th.de/

Der Genossenschaftsverband – Verband der Regionen e.V.

Der Genossenschaftsverband – Verband der Regionen ist der Prüfungs- und Beratungsverband, Interessenvertreter und Bildungsträger für rund 2.600 Mitgliedsgenossenschaften. Als moderner Dienstleister betreuen wir Genossenschaften aus den Bereichen Kreditwirtschaft, Landwirtschaft, Agrarwirtschaft, Handel, Gewerbe und Dienstleistungen mit über acht Millionen Mitgliedern in 14 Bundesländern.

Wir sind Interessenvertreter und Dienstleister der Agrargenossenschaften, die als Mehrfamilien- und kooperative Gruppenbetriebe die Landwirtschaft im Freistaat Thüringen maßgeblich prägen. Sie bieten vielen Mitgliedern und Beschäftigten einen Aus-bildungs- und Arbeitsplatz und bieten gerade jungen Landwirten die Chance der gleichberechtigten Teilhabe als Mitunternehmer in landwirtschaftlichen Betrieben. Agrargenossenschaften sind als mittelständische Unternehmen in ihren Regionen engagiert und als Auftraggeber für örtliche Unternehmen stärken sie regionale Wertschöpfung und Wirtschaftskreisläufe. Agrargenossenschaften stehen für demokratische Beteiligung aller Mitglieder sowie für eine gleichberechtigte Mitunternehmerschaft, die eine breite Streuung des Bodeneigentums gewährleistet.

Mehr Informationen unter: www.genossenschaftsverband.de/

Medieninformation: Lässt der Bund den ländlichen Raum ausbluten? Drohende Kürzungen der GAK-Mittel hätten fatale Auswirkungen auf Thüringen

Gemeinsame Pressemitteilung des BUND Thüringen, NABU Thüringen, Thüringer Ökoherz, Thüringer Bauernverband und Waldbesitzerverband für Thüringen

Die von der Bundesregierung geplanten Einschnitte von knapp 300 Millionen Euro bei der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur- und Küstenschutz“ (GAK) werden Thüringen hart treffen. Die bereits seit einigen Jahren zur Verfügung stehenden finanziellen Mittel, die in Thüringen insbesondere für Landwirtschaft, Naturschutz und im Forst genutzt werden, sollen nach Plänen des Bundes für den Haushalt 2024 deutlich gekürzt werden.

Die Verbände BUND Thüringen, NABU Thüringen, Thüringer Ökoherz, Thüringer Bauernverband und Thüringer Waldbesitzerverband befürchten durch diese Kürzungen dramatische Einschnitte für die Entwicklung des ländlichen Raums in Thüringen. Die GAK ist mit ihrer großen Bandbreite von Maßnahmen das wichtigste nationale Förderinstrument der Land- und Forstwirtschaft und Kernbestandteil des gesamtdeutschen Fördersystems für strukturschwache Regionen in Deutschland. Sollten die Förderungen, wie im aktuellem Haushaltsentwurf vorgesehen, wegfallen, schadet das nicht nur Naturschutz, biologischer Vielfalt und Landwirtschaft, sondern lässt weite Teile des ländlichen Raums und seine Entwicklung ausbluten. Ein fatales Signal in Zeiten der Klimakrise, des massiven Artensterbens sowie der strukturellen Probleme im ländlichen Raum.

Von den Plänen der Bundesregierung betroffen sind vor allem die Sonderrahmenpläne Ländliche Entwicklung, Forstwirtschaft und Ökolandbau/Biodiversität, deren Mittel in Folge der Kürzungen auf 0 gesetzt würden. In diesem Jahr standen für diese bundesweit über 300 Millionen Euro zur Verfügung, von welchen auch Thüringen intensiv Gebrauch gemacht hat. So würde beispielsweise das Naturlandschaftsprogramm (NALAP), welches bisher mit GAK-Mitteln gefördert wurde, starke Einbußen erfahren. Mithilfe des NALAP wird die naturverträgliche Bewirtschaftung von Flächen unterstützt. Akteuren, die sich im Naturschutz engagieren und diesen auf ihren Flächen umsetzen, werden damit unnötig Steine in den Weg gelegt. Jahrelange Errungenschaften und positive Entwicklungen für den Artenschutz werden zunichte gemacht. Das Erreichen des von der Bundesrepublik geforderten Anteils von 30 Prozent Ökolandbau, wird mit den GAK-Kürzungen massiv untergraben.

GAK-Mittel spielen weiterhin eine entscheidende Rolle bei Projekten wie dem tierwohlgerechten Umbau von Ställen sowie dem Bau von Dorfläden, Kitas und Einrichtungen der Gesundheitsvorsorge auf dem Land. Ihr Wegfall bedroht nicht nur damit verbundene Projekte und Entwicklungen, sondern generell die Lebensperspektiven im ländlichen Raum.

Die Pläne sehen darüber hinaus eine Erhöhung der Mittel für Hochwasser- und Küstenschutz vor, was von den Verbänden ausdrücklich begrüßt wird. Die Mittelkürzungen für den Forst werden in Thüringen teilweise mit der Verlängerung des „Landesprogramms zur Bewältigung der Folgen von Extremwetterereignissen im Wald“ aufgefangen, was ebenfalls sehr erfreulich ist. Allerdings fallen sämtliche Zuwendungen für Maßnahmen gegen die Folgen der Extremwetterereignisse, die weiter voranschreiten, weg. Dennoch dürfen die fatalen Auswirkungen, welche mit den Einschnitten der GAK-Mittel einhergehen, nicht verkannt werden. Die Verbände fordern die Bundesregierung deshalb auf, die geplanten Kürzungen nicht umzusetzen, um den aktiven Naturschutz und die Entwicklung des ländlichen Raums nicht zu gefährden. Die Landesregierung wird nachdrücklich ersucht, in den Verhandlungen zum Bundeshaushalt die Kürzungen im Rahmen der GAK nicht hinzunehmen und entschieden abzulehnen.

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Pressekontakt

Anne Werner, Kerstin Neumann, BUND Thüringen, Presse- und Öffentlichkeitsarbeit, Tel. +49 (0)361 555 03 14, Mobil: +49 (0)176 133 385 64 oder +49 (0)176 133 385 10, E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.

Jürgen Ehrhardt, Referent für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit, NABU Thüringen, Tel. +49 (0)3641 605 704, Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.  

Elke Sommerfeld, Öffentlichkeitsarbeit, Online-Kommunikation & Presse, Thüringer Ökoherz e.V., Tel: +49 (0)3643 881 91 41 ,E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.

Karsten Spinner, Waldbesitzerverband für Thüringen; Weidigstraße 3a, 99885 Ohrdruf, Tel: +49 (0)3624 313 880, Mobil: +49 (0)172 939 28 93

Axel Horn, Thüringer Bauernverband e. V., Pressereferent, Tel.: +49 (0)361 262 532 28, Mobil: +49 (0)1520 189 34 93, E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.

Empfehlung

Medieneinladung: Vorstellung des Rechtsgutachtens über die Verfassungsmäßigkeit des Thüringer Agrarstrukturgesetzes (ThürAFSG)

Sehr geehrte Damen und Herren,

die Thüringer Landesregierung hat im ersten Kabinettdurchgang am 14. März dem Entwurf des Thüringer Agrar- und Forststrukturgesetzes (ThürAFSG) zugestimmt. Das Ziel des neuen ThürAFSG ist die Steuerung und Kontrolle des landwirtschaftlichen Bodenmarktes. Dazu werden in dem Entwurf bisher bestehende Regelungen zum Landpachtverkehr und zum Grundstücksverkehr zusammengefasst und weitere hinzugefügt. Der Gesetzentwurf enthält zudem Bestimmungen zur Anzeige- bzw. Genehmigungspflicht von Anteilskäufen, den sogenannten Share Deals.

Das ThürAFSG greift substanziell in das Eigentumsrecht ein. Hierbei werden zahlreiche neue und unbestimmte Rechtsbegriffe eingeführt, wodurch es schwer absehbar ist, wann genehmigungspflichtige Rechtsgeschäfte verweigert werden könnten. Auch wird der Handlungsspielraum der Verwaltung ohne klare Kriterien erheblich erweitert.

Angesichts dieser komplexen rechtlichen Aspekte haben der Thüringer Bauernverband e.V., der Verband der Familienbetriebe Land und Forst Sachsen und Thüringen e.V. sowie der Genossenschaftsverband – Verband der Regionen e.V. ein umfassendes und unabhängiges Rechtsgutachten in Auftrag gegeben, um den Gesetzentwurf auf seine verfassungsrechtliche Konformität zu überprüfen. Dabei galt es auch, die Reichweite der Gesetzgebungskompetenz des Freistaates Thüringen im Bereich des landwirtschaftlichen Grundstücksverkehrs einzubeziehen. Auf dem Prüfstand gestellt wurden außerdem sämtliche unbestimmten Rechtsbegriffe sowie die Anwendbarkeit der bisherigen Rechtsprechung.

Die Ergebnisse des Gutachtens, das von Prof. Dr. Anna Leisner-Egensperger, Lehrstuhlinhaberin für Öffentliches Recht und Steuerrecht an der Friedrich-Schiller-Universität Jena, erstellt wurde, werden am 14. September öffentlich vorgestellt.

Hierfür laden der Thüringer Bauernverband e. v., der Verband der Familienbetriebe Land und Forst Sachsen und Thüringen e.V. sowie der Genossenschaftsverband – Verband der Regionen e.V. alle Vertreterinnen und Vertreter der Medien herzlich zu einer Pressekonferenz in den Thüringer Landtag ein.

Datum: 14. September 2023

Uhrzeit: 10 Uhr bis 13 Uhr

Ort: Thüringer Landtag, Raum der Landespressekonferenz (Raum F 122)

Adresse: Jürgen-Fuchs-Straße 1, 99096 Erfurt

Das Gutachten werden vorstellen:

  • Prof. Dr. Anna Leisner-Egensperger, Lehrstuhlinhaberin für Öffentliches Recht und Steuerrecht, Friedrich-Schiller-Universität Jena
  • Klaus Wagner, Präsident des Thüringer Bauernverbandes e.V.
  • Hartwig Kübler, Vorstandsvorsitzer Familienbetriebe Land und Forst Sachsen und Thüringen e.V.
  • Andreas Eisen, Bereichsleiter Beratung und Betreuung Genossenschaften des Genossenschaftsverbandes – Verband der Regionen e.V.

Die einladenden Verbände bilden in ihrer Mitgliedschaft die gesamte Breite der Landwirtschaft in Thüringen aus Nebenerwerbslandwirten, Familienbetrieben, Mehrfamilienbetrieben und juristischen Personen ab.

Für weitere Informationen oder Interviewanfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Wir freuen uns auf Ihre Teilnahme und Ihr Interesse.

Mit freundlichen Grüßen,

Axel Horn
Thüringer Bauernverband e. V.

Telefon: +49 (0)361 262 532 28
Mobil: +49 (0)1520 189 34 93
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.

Prof. Dr. Justus Eberl
Familienbetriebe Land und Forst Sachsen und Thüringen e.V.

Mobil: +49 (0)162 306 86 35
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.

Laurie Breuer
Genossenschaftsverband – Verband der Regionen e.V.

Telefon: +49 (0)251 718 696 67
Mobil: +49 (0)171 773 40 39
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Informationen zu den beteiligten Verbänden

 

Thüringer Bauernverband e.V.

Der Thüringer Bauernverband (TBV) ist die Interessenvertretung der Landwirtinnen und Landwirte sowie der landwirtschaftlichen Betriebe im Freistaat Thüringen. Wir setzen uns für die Belange und Interessen der Landwirtinnen und Landwirte in Thüringen ein und vertreten diese auf politischer, wirtschaftlicher und gesellschaftlicher Ebene. Der TBV ist ein Teil des Deutschen Bauernverbandes (DBV), der die Interessen der Landwirtschaft auf Bundesebene vertritt.

Mehr Informationen unter: www.tbv-erfurt.de

 

Familienbetriebe Land und Forst Sachsen und Thüringen e.V.

Als Interessenvertretung land- und forstwirtschaftlicher Betriebe in Sachsen und Thüringen treten wir für die unternehmerische Freiheit ein sowie für den Schutz des Nutzungs- und Verfügungsrechts ein.

Unsere Mitglieder bewirtschaften große und kleine Betriebe in der Land- und Forstwirtschaft, nachhaltig und zukunftsorientiert.

Unser Verein ist einer von 11 Landesverbänden in Deutschland, der die Interessen von Familienbetrieben in der Land- und Forstwirtschaft vertritt

Mehr Informationen unter: www.fablf-sn-th.de/

 

Der Genossenschaftsverband – Verband der Regionen e.V.

Der Genossenschaftsverband – Verband der Regionen ist ein Prüfungs- und Beratungsverband, Bildungsträger und Interessenvertretung für rund 2.590 Mitgliedsgenossenschaften. Als moderner Dienstleister betreuen wir Unternehmen aus den Bereichen Kreditwirtschaft, Landwirtschaft, Handel, ­Gewerbe und Dienstleistungen mit rund acht Millionen Mitgliedern in 14 Bundesländern.

Wir analysieren den Markt und erkennen Trends. Wir geben Antworten auf komplexe Fragen und Sachverhalte und zeigen unseren Genossenschaften Lösungen auf. Dabei greifen wir auf das eigene Team zurück, binden aber auch Netzwerkpartnern insbesondere aus dem Verbund ein. Aktiv fördern wir das Genossenschaftswesen durch Gründungsinitiativen sowie eine intensive Interessenvertretung. Wir sind Sprachrohr unserer Mitglieder innerhalb und außerhalb des Verbundes.

Mehr Informationen unter: www.genossenschaftsverband.de/

Medieneinladung: Informationen zur Demonstration am 8. Januar in Erfurt

Seit Dezember 2023 machen Landwirte bundesweit ihrem Frust Luft. Der Hintergrund: Nach den Plänen der Ampel-Koalition sollen die Steuerentlastung für Agrardiesel und die Kfz-Steuerbefreiung abgeschafft werden. Die Regierung begründete die Pläne mit dem Abbau klimaschädlicher Subventionen, die Teil der Haushaltskonsolidierung nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts sind. Diese Streichungen bedeuten zusammen mit der CO₂-Emissionsabgabe für die Landwirtschaft in Deutschland einen Wettbewerbsnachteil von einer Milliarde Euro und sind weder für die Landwirte noch den vor- und nachgelagerten Bereich begründet und hinnehmbar. Dieser Frust äußert sich seit der Großdemonstration des Deutschen Bauernverbandes mit seinen Landesbauernverbänden am 18. Dezember in Berlin, in vielen zahlreichen friedlichen Aktionen und Mahnwachen, organisiert von Menschen aus dem ländlichen Raum, die betroffen sind oder sich solidarisch mit den Landwirten zeigen.

Für kommenden Montag, den 8. Januar hat der Thüringer Bauernverband zu einer Demonstration mit Kundgebung gegen die Agrardieselkürzung und die Streichung des Grünen Kennzeichens in der Landeshauptstadt Erfurt aufgerufen.

Um die Öffentlichkeit vorab darüber zu informieren, was für den 8. Januar geplant ist, mit welchen Einschränkungen in der Landeshauptstadt, aber auch im gesamten Freistaat Thüringen zu rechnen sind, laden wir alle Vertreterinnen und Vertreter der Medien herzlich zu einer Pressekonferenz ein.

Termin:          Freitag, den 5. Januar 2024

Uhrzeit:          11 Uhr

Ort:                 Haus der Grünen Verbände (Beratungsraum Erdgeschoss links)

Adresse:         Alfred-Hess-Straße 8, 99084 Erfurt

Informieren werden:

-          Dr. Klaus Wagner, Präsident des Thüringer Bauernverbandes

-          Katrin Hucke, Hauptgeschäftsführerin des Thüringer Bauernverbandes

Bild- und Tonaufnahmen sind während der gesamten Veranstaltung möglich. Parkplätze sind ausreichend vorhanden. Für weitere Informationen oder Interviewanfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Wir freuen uns auf Ihre Teilnahme und bitten um Anmeldung bis 4. Januar an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein..

Kontakt

Katja Förster, Referentin für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit

Thüringer Bauernverband e. V., Alfred-Hess-Straße 8, 99094 Erfurt

Telefon: +49 (0)361 262 532 29

Mobil:   +49 (0)177 711 39 74

E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.

 

PDF-Download Medieneinladung

 

Thüringer Bauernverband e.V.
Alfred-Hess-Straße 8
99094 Erfurt

Tel.: +49 (0)361 262 530
Fax: +49 (0)361 262 532 25
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