Pressemitteilungen

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Kundgebung in Magdeburg verschoben

Die für den 27. Januar angekündigte Kundgebung auf dem Domplatz in Magdeburg wird verschoben und soll nun am 28. Januar stattfinden. Die Kundgebung beginnt am Sonntag um 16 Uhr.

Zum Zeitpunkt der Anmeldung der Kundgebung war den Organisatoren des Bauernverbandes Sachsen-Anhalt nicht bekannt, dass es zu zeitlichen oder räumlichen Überschneidungen mit zwei Veranstaltungen anlässlich des Gedenkens an die Opfer des Nationalsozialismus kommen würde. Diese Gedenkveranstaltungen zu beeinträchtigen, war vonseiten der Organisatoren nicht beabsichtigt. Aus Respekt nimmt der Bauernverband Sachsen-Anhalt Rücksicht auf den Gedenktag und verschiebt die Kundgebung auf den Sonntagnachmittag.

Die für Sonntag geplante Kundgebung von Landwirten, Handwerkern, Spediteuren, Gastronomen und vielen weiteren Bürgern und Unternehmen des ländlichen Raumes soll den Protest gegen die aktuellen Haushaltspläne der Bundesregierung deutlich machen. Aufgrund vielfacher Anfragen aus anderen Branchen, wurde ein Termin am Wochenende angestrebt. Weitere Informationen zu der Kundgebung werden auf der Webseite des Bauernverbandes Sachsen-Anhalt veröffentlicht. Am 26. Januar wird wie geplant ab 16 Uhr ein Mahnfeuer auf dem Magdeburger Domplatz stattfinden.

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Medieninformation: Thüringer Bauernverband distanziert sich

Thüringer Bäuerinnen und Bauern haben seit Mitte Dezember 2023 mit zahlreichen Protestaktionen gegen die Streichung der Agrardieselbeihilfe demonstriert und die Öffentlichkeit auf ihre Situation aufmerksam gemacht.

Der Thüringer Bauernverband (TBV) steht als Interessenvertretung auf dem Boden unserer Demokratie. Dazu gehört auch die Presse- und Rundfunkfreiheit, die durch Artikel 5 des Grundgesetzes geschützt ist.

Eine Veranstaltung, wie die heute vor dem mdr-Landesfunkhaus in Erfurt, hat einerseits nichts mit den Forderungen der Landwirte zu tun und ist andererseits an die falsche Adresse gerichtet.

Der TBV distanziert sich vehement von dieser Veranstaltung. Der Bauernverband ist weder der Anmelder und Veranstalter noch hat der Verband seine Mitglieder dazu aufgerufen, sich dieser Veranstaltung anzuschließen. Damit ist es unzutreffend, diese den „Bauernprotesten“ zuzurechnen, auch wenn vereinzelte Bauern an dieser Veranstaltung teilgenommen haben.

 

Hintergrund

Die Beschlüsse der Bundesregierung zur Abschaffung der Steuerbefreiung für Land- und Forstwirtschaftliche Fahrzeuge sowie der Agrardieselrückvergütung haben für die Landwirte das Fass zum Überlaufen gebracht. Um sich Gehör zu verschaffen, blieb nur der Weg zu öffentlich sichtbaren Protesten. Mit Großdemonstrationen und regionalen Aktionen des Deutschen Bauernverbandes, seiner Landes-, Kreisbauernverbände und mit Unterstützung von zahlreichen Menschen aus dem ländlichen Raum, die betroffen sind oder sich solidarisch mit den Landwirten zeigen, wurde seit 18. Dezember 2023 auf die Forderungen zur Rücknahme der Ampel-Pläne aufmerksam gemacht.

Für die Steuerentlastung beim Agrardiesel und Bürokratieabbau in der Landwirtschaft werden die Proteste der Bauern weitergehen. Der Ball liegt jetzt beim Deutschen Bundestag, ganzheitlich und weitsichtig zu entscheiden, um die Voraussetzung für den geforderten Dialog zu schaffen.

 

 

Kontakte

Katja Förster

Referentin für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Thüringer Bauernverband e. V.

Alfred-Hess-Straße 8, 99094 Erfurt

Telefon:                +49 (0)361 262 532 29

Mobil:                   +49 (0)177 71 13 97 4

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Medieninformation: Höhepunkt der Protestwoche in Berlin - Wir machen weiter

Am 8. Januar startete mit einer Groß-Demonstration in Erfurt die Aktionswoche der Thüringer Landwirtschaft und setzte sich in allen Kreisen des Freistaates mit Mahnwachen, Kundgebungen in Jena, Mühlhausen, am Fuße der Wartburg und Traktorkorsos fort. „Wir haben mit unserer erfolgreichen Aktionswoche auf unsere Situation aufmerksam gemacht. Die vorgesehenen Mittelkürzungen im Agrarbereich treffen das Rückgrat der Wirtschaft im ländlichen Raum und sind völlig inakzeptabel. Es reicht eben nicht ambitionierte Ziele für die Landwirtschaft zu verabschieden, ohne irgendeine realistische Vorstellung zu haben, wie diese zu erreichen sind. Statt Zielerreichung zu ermöglichen werden die Mittel dafür gekürzt, das versteht kein Mensch mehr. Inzwischen geht unser Protest über den Agrardiesel hinaus. Die bürokratische Überregulierung durch die Ampel bzw. die fehlenden notwendigen Entscheidungen für die Landwirtschaft sind nicht länger hinnehmbar“, resümiert Dr. Klaus Wagner, Präsident des Thüringer Bauernverbandes (TBV) die vergangenen Tage.

Gemeinsam mit dem Verkehrsgewerbe, aber auch Handwerkern und Gastronomen aus allen Teilen der Bundesrepublik findet die Aktionswoche ihren Höhepunkt heute in Berlin. Unter den Teilnehmenden sind nach aktuellen Angaben rund 1.000 Thüringerinnen und Thüringern sowie Schleppern aus dem Freistaat in die Bundeshauptstadt gekommen.

Die Bundesregierung hat Vertreter der Landwirtschaft zum Gespräch für heute eingeladen. „Diese Einladung nehmen wir gern an. Als Thüringer Bauernverband erwarten wir endlich ein Regierungshandeln, das der Landwirtschaft eine Perspektive gibt. Wir akzeptieren keine weiteren Kommissionen, Dialoge, Vermittlungsgespräche – die Zukunftskommission Landwirtschaft und die Borchert-Kommission haben Papiere auf den Tisch gelegt, die im gesellschaftlichen Konsens geschlossen wurden. Die Bundesregierung hat das bisher ignoriert. Wir erwarten hier endlich, dass konkrete Umsetzungen folgen“, so Wagner am Rande der Demonstration in Berlin.

Lenkt die Bundesregierung nicht ein, leitet der TBV im Namen seiner Mitglieder den Auftrag ab, weiterzumachen. Wie und welche Form des Protestes dafür genutzt wird, zeigen die nächsten Tage. „Wir danken denen, die die Landwirte in der Protestwoche unterstützt haben und wissen die Solidarität sehr zu schätzen. Wir versichern, die Öffentlichkeit nicht unangemessen mit weiteren Protesten zu belasten und bitten weiter um den Rückhalt der Gesellschaft. Wir Landwirte sind Ernährer, Naturschützer, Landschaftspfleger und wirtschaftliches Rückgrat im ländlichen Raum – ein essentieller Teil der Gesellschaft.

Hintergrund:

Im Dezember verkündete die Ampel-Koalition, die Steuerentlastung für Agrardiesel und die Kfz-Steuerbefreiung für land- und forstwirtschaftliche Fahrzeuge abzuschaffen und begründete die Pläne mit dem Abbau klimaschädlicher Subventionen, die Teil der Haushaltskonsolidierung nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts sind. Diese Streichungen bedeuten zusammen mit der CO₂-Emissionsabgabe für die Landwirtschaft in Deutschland einen Wettbewerbsnachteil von einer Milliarde Euro. Diese irrsinnige Entscheidung, mit der nun aus dem ländlichen Raum eine Milliarde Euro gepresst werden soll, ließ bundesweit Landwirte sofort auf die Straße gehen. Mit Nachdruck und in großer Zahl war der Berufsstand wenige Tage nach dieser Verkündung in Berlin zu einer Demonstration zusammenkommen, um der Bundesregierung zu sagen „Genug ist genug, es reicht!“.

 

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Medieninformation: Eigentümer- und Nutzerverbände des ländlichen Raums unterstützen Bauernproteste

Am 9. Januar haben sich Eigentümer- und Nutzerverbände des ländlichen Raums in Thüringen, die sogenannte LEUCHTENBURGER RUNDE, bei einem Neujahrstreffen in Seitenroda für die weitere intensive Zusammenarbeit im Jahr 2024 ausgesprochen.

Ziel der LEUCHTENBURGER RUNDE ist es, die gemeinsamen Positionen aller Land- und Wassernutzenden in Thüringen verstärkt an die Politik und die Bevölkerung heranzutragen. Anlass ist die zunehmende Gefährdung der naturverträglichen Land- und Gewässernutzung in Thüringen durch falsch verstandenen Umweltschutz, der jede Nutzung natürlicher Ressourcen drastisch erschwert. Insbesondere die stetig fortschreitende Ausweitung immer weiterer Schutzgebiete und eine Zunahme an Vorschriften von EU, Bund und Land engen eine naturverträgliche Nutzung von Land, Wald und Wasser ein, obwohl viele Arten und deren Lebensräume erst durch diese Nutzung entstehen. Auch die wirtschaftlichen Interessen der Eigentümerinnen und Eigentümer werden durch die neuen Regelungen kaum noch berücksichtigt, deren Rechte immer weiter ausgehöhlt, was Wertschöpfung und Arbeitsplätze im ländlichen Raum zunehmend gefährdet.

Schwerpunktthemen zum Neujahrstreffen der LEUCHTENBURGER RUNDE waren die seit 18. Dezember anhaltenden Bauernproteste. Während der Präsident des Thüringer Bauernverbandes Dr. Klaus Wagner die Gründe für den Protest erläuterte, bekräftigen die anwesenden Vertreter der Eigentümer- und Nutzerverbände ihren Rückhalt und die Unterstützung dafür. Auch sie sind von geplanten Haushaltskürzungen der Bundesregierung betroffen und sprechen sich geschlossen gegen diese aus. Auf der Tagesordnung standen des Weiteren Themen, wie Umgang mit dem Spitzenprädatoren Wolf und dem Umweltgestalter Biber, der Entwurf des Bundeswaldgesetzes und die Inanspruchnahme wertvoller Acker- und Waldböden durch Ausbau von Photovoltaik und Windenergie. Auch hierzu wurden gemeinsame Positionierungen und Absprachen getroffen.

Alle Nutzerverbände kritisieren die derzeitige Rechtslage zu streng geschützten Tierarten, wie Wolf, Biber, Luchs, Kormoran und Fischotter, die besonders die nachhaltige Bewirtschaftung in der Kulturlandschaft erheblich erschweren. Eine Art darf im Naturschutz nicht durch eine andere ausgespielt werden. Der funktionelle Naturschutz in den Lebensräumen darf nicht einzelnen Arten untergeordnet werden. Diese Politik und Verfahrensweise wird den Erhalt einer artenreichen Kulturlandschaft zerstören. Auch Nutztiere wie Schafe und Ziegen haben wesentliche ökologische Funktionen für Flora und Fauna.

Weiterhin haben sich die Verbände verständigt, gemeinsame Veranstaltungen und Foren zum bevorstehenden Superwahljahr im Freistaat Thüringen für ihre Mitglieder und die Öffentlichkeit zu organisieren.

Hintergrund

In der LEUCHTENBURGER RUNDE haben sich im Januar vergangenen Jahres Eigentümer- und Nutzerverbände zusammengefunden: Waldbesitzerverband für Thüringen, Landesjagdverband Thüringen, Familienbetriebe Land und Forst Sachsen und Thüringen, Thüringer Verband der Jagdgenossenschaften und Eigenjagdbezirkinhaber, Landesanglerverband Thüringen der Fischwaid und zum Schutz der Gewässer und Natur, Verband für Angeln und Naturschutz Thüringen sowie der Thüringer Bauernverband.

Gemeinsame Aktionen, Veranstaltungen und regelmäßiger Austausch intensiveren die Zusammenarbeit und bringen die Anliegen der Verbände und ihrer Mitglieder in die Gesellschaft und auf politischen Entscheidungswegen ein.

Zusammen haben die Verbände rund 50.000 Mitglieder und repräsentieren in ihrer Vielfalt den ländlichen Raum Thüringens.

 

 

Kontakte

Frank Herrmann

Geschäftsführer

Landesjagdverband Thüringen e.V.

Frans-Hals-Str. 6 c, 99099 Erfurt

Telefon:       0361 373 19 69

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Fabian Kohlermann

Leitender Mitarbeiter

Landesanglerverband Thüringen e.V.

Magdeburger Allee 34, 99086 Erfurt

Tel.:        0361/6 46 42 33

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Karsten Spinner

Geschäftsführer

Waldbesitzerverband für Thüringen

Weidigstraße 3 a, 99885 Ohrdruf

Tel.:        03624 313880

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Dr. Justus Eberl

Geschäftsführer

Familienbetriebe Land und Forst Sachsen und Thüringen

Salzstraße 73, 09113 Chemnitz

Tel.:        0371 33716752

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Marco Hartmann

Geschäftfsführer

Thüringer Verband der Jagdgenossenschaften & Eigenjagdbezirksinhaber (TVJE)

Alfred-Hess-Straße 8, 99094 Erfurt

Te.:         0361 26253250

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Karsten Schmidt

Präsident

Verband für Angeln und Naturschutz Thüringen e. V.

Anglertreff Thüringen

Geschäftsstelle Niederkrossen

Niederkrossen 27, 07407 Uhlstädt-Kirchhasel

Tel.:        036742 149999

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Katja Förster

Referentin für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Thüringer Bauernverband e. V.

Alfred-Hess-Straße 8, 99094 Erfurt

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Mobil:                   +49 (0)177 71 13 97 4

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Medieninformation: Auszahlung der Agrarzahlungen

Ein Zeichen der Verlässlichkeit – Thüringer Bauernverband würdigt Einsatz der Thüringer Agrarverwaltung

Der Thüringer Bauernverband zeigt sich erleichtert darüber, dass das Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft (TMIL) und dasThüringer Landesamt für Landwirtschaft und Ländlichen Raum (TLLLR) es ermöglicht haben, die Agrarzahlungen zum Jahresende an die Landwirtschaftsbetriebe auszuzahlen. Die Auszahlung dieser Mittel spielt eine entscheidende Rolle für die Landwirtinnen und Landwirte in Thüringen. Zum Jahreswechsel stehen in den landwirtschaftlichen Betrieben erhebliche Ausgaben an, darunter Pachten, Kredite, Saatgut und Versicherungen. „Durch die nun erfolgte Auszahlung ist den Landwirtinnen und Landwirten eine große Last von den Schultern genommen wurden“, so TBV-Präsident Dr. Klaus Wagner. „Nachdem in Sachsen die Auszahlung zum Jahresende nicht erfolgte, waren auch viele Thüringer Landwirtschaftsbetriebe tief besorgt, dass ihnen zu Jahresbeginn die notwendige Liquidität zur Begleichung ihrer Ausgaben fehlen würde. Dies ist dank des Einsatzes des Thüringer Ministeriums für Infrastruktur und Landwirtschaft nicht geschehen. Gerade vor dem Hintergrund der Besorgnis über die von der Bundesregierung geplante Streichung der Agrardiesel-Rückerstattung und das Ende des Grünen Kennzeichens ist die pünktliche Auszahlung in Thüringen ein Zeichen der Verlässlichkeit in unruhigen Zeiten“, so Wagner.

Der TBV bedankt sich mit Respekt und Anerkennung bei den engagierten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des TLLLR. Ihr Einsatz bei der Prüfung hat dazu beigetragen, dass die pünktliche Auszahlung der Direktzahlungen und Ausgleichszahlungen noch vor Jahresende erfolgen konnte. „Die neue Förderperiode der Gemeinsamen europäischen Agrarpolitik hat uns alle hier in Thüringen - Landwirte und Agrarverwaltung – vor enorme Herausforderungen gestellt“, so Wagner. „Wir sind umso dankbarer, dass es durch den großen Einsatz der Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des TLLLR möglich geworden ist, die dringend notwendigen Gelder pünktlich zum Jahresende an unsere Landwirtschaftsbetriebe auszuzahlen. Dafür vielen Dank! Ohne die Gelder wäre die Luft für viele Landwirte sehr dünn geworden“, so Wagner weiter.

Da es in diesem Jahr aufgrund der neuen Förderperiode sehr viele neue Regelungen gab, aber auch ein neues Onlineportal zur Antragstellung sowie eine neue App zur Nachweisführung angewendet wurden, gilt es für die Thüringer Landwirtschaftsbetriebe nun, die Beihilfebescheide zu kontrollieren. Bei Auffälligkeiten im Bescheid wird die Zeit bis zum Ablauf der Widerspruchsfrist genutzt werden, um die Fragen bilateral mit den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern im Agrarförderzentrum zu klären und danach ggf. die Möglichkeit des Widerspruches zu prüfen.

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Axel Horn
Thüringer Bauernverband e. V.
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Medieninformation: Bauern demonstrieren in Berlin

Massiver Widerstand angekündigt

Unter dem Motto: "Zu viel ist zu viel! Jetzt ist Schluss!" rief der Deutsche Bauernverband (DBV) gemeinsam mit den Landesbauernverbänden am heutigen Montag zu einer Demonstration und Kundgebung in Berlin auf. Alle Landwirtinnen und Landwirte, alle Berufsvertretungen sowie die gesamte Agrarwirtschaft waren aufgerufen, sich am Brandenburger Tor einzufinden. Von dort bis zur Siegessäule reihten sich hunderte Schlepper, angereist aus der gesamten Bundesrepublik, aneinander.

350 Landwirtinnen und Landwirte aus Thüringen kamen in die Hauptstadt, dazu rund 50 mit Schleppern, um mit ihren Berufskollegen ihre Empörung über die Pläne der Bundesregierung, die Agrardieselrückerstattung und die Kfz-Steuerbefreiung für die Land- und Forstwirtschaft zu streichen, zum Ausdruck zu bringen.

„Diese Entscheidung der Bundesregierung über den Haushalt 2024 ist verheerend und schwächt unsere Landwirtschaftsbetriebe in einem Ausmaß, das kaum zu fassen ist“, so Thüringens Bauernpräsident Dr. Klaus Wagner am Rande der Demonstration in Berlin.

Der Bauernverband verlangt von der Ampelkoalition die Rücknahme der Pläne, andernfalls würde der Landwirtschaft fast eine Milliarde Euro entzogen.

„Von 17 Milliarden Euro Einsparvolumen sollen knapp 1 Milliarde aus dem ländlichen Raum gepresst werden. Das ist unverhältnismäßig und absolut kurzsichtig. Die Streichung der Agrardieselrückerstattung und der Steuerbefreiung für land- und forstwirtschaftliche Fahrzeuge verteuert unsere Arbeit und treibt viele Landwirtschaftsbetriebe an den Rand des Abgrunds“, so Wagner weiter.

Durch die Pläne die Steuerentlastung bei Agrardiesel zu streichen, entstehen den Thüringer Landwirtinnen und Landwirten Mehrkosten in Höhe von 20 bis 40 Euro pro Hektar. Der Wegfall der Kfz-Steuerbefreiung belastet die Bäuerinnen und Bauern zusätzlich mit 25 Euro pro Hektar.

„Unsere Landwirte sowie die Menschen im ländlichen Raum haben derzeit keine Alternative zu fossilen Energien. Unter dem Vorwand des Klimaschutzes wird von den Parteien der Ampelkoalition ausschließlich das Ziel der Einnahmeerhöhung verfolgt. Es ist absurd zu glauben, dass eine Entscheidung klimafreundlich sei, die die heimische Landwirtschaft ruiniert und mittelfristig dazu führt, dass wir unsere Lebensmittel aus dem Ausland importieren werden“, appelliert Wagner.

Wenn die Regierung ihre Pläne nicht vollumfänglich zurücknimmt, wird es ab Januar massiven Widerstand geben, kündigten die Bäuerinnen und Bauern heute in Berlin an.

 

Hintergrund

Nach den Plänen der Ampel-Koalition sollen die Steuerentlastung für Agrardiesel und die Kfz-Steuerbefreiung abgeschafft werden. Die Regierung begründete die Pläne mit dem Abbau klimaschädlicher Subventionen, die Teil der Haushaltskonsolidierung nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts sind.

Diese Streichungen bedeuten zusammen mit der CO₂-Emissionsabgabe für die Landwirtschaft in Deutschland einen Wettbewerbsnachteil von einer Milliarde Euro.

Ein Umstieg vom Verbrennermotor auf erneuerbare Antriebe ist in der Landwirtschaft derzeit nicht möglich. Zudem setzen Landwirte Diesel kaum im Straßenverkehr ein, sondern für betriebliche Arbeiten, womit die Entlastungen bei der Besteuerung von Agrardiesel und Kfz-Steuer zu begründen sind.

Fotos zu „Bauern demonstrieren in Berlin“ gibt es hier.

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Medieninformation: Erste Lesung des Thüringer Agrarstrukturgesetzes

Trotz Änderungen – Thüringer Agrar- und Forstflächenstrukturgesetz bleibt in weiten Teilen verfassungswidrig

Der heute in erster Lesung im Landtag eingebrachte Entwurf für ein Thüringer Agrarstruktur- und Forstflächengesetz (ThürAFSG) ist aus Sicht des Thüringer Bauernverbandes (TBV) weiterhin in großen Teilen verfassungswidrig. „Die geringfügigen Änderungen gegenüber dem ersten Entwurf ändern nichts an der Verfassungswidrigkeit des Gesetzes. Statt die Thüringer Landwirte zu stärken, schafft das geplante Gesetz neue rechtliche Unsicherheiten für die heimischen Agrarbetriebe. Dadurch erreicht das Gesetz das Gegenteil dessen, was es will. Es schwächt die ökonomische Handlungs- und Widerstandsfähigkeit unserer Betriebe. Ich fordere die Landesregierung deshalb erneut auf, das Gesetz zu stoppen. Unsere Landwirtschaftsbetriebe haben schon genug mit Bürokratie und Überregulierung zu kämpfen“, so Dr. Klaus Wagner, Präsident des TBV.

Die Thüringer Landesregierung hat den Gesetzesentwurf nur geringfügig überarbeitet und weitgehend unverändert gelassen gegenüber dem ersten Entwurf. Dadurch bleiben die gravierenden verfassungsrechtlichen Mängel bestehen, die ein fundiertes Rechtsgutachten der renommierten Jenaer Verfassungsrechtlerin Prof. Dr. Anna Leisner-Egensperger dem ersten Entwurf des Gesetzes in einem Gutachten bescheinigt hatte. Das Gutachten hatte der TBV zusammen mit dem Verband der Familienbetriebe Land und Forst Sachsen und Thüringen sowie der Genossenschaftsverband – Verband der Regionen beauftragt.

Die Verfassungsrechtlerin hatte klar festgestellt, dass der Freistaat Thüringen mit dem Vorhaben seine Gesetzgebungskompetenz, insbesondere im Hinblick auf die Regelung der Genehmigungspflicht für den Erwerb von Unternehmensanteilen, sogenannte „share deals“, überschreitet. In dem Gutachten wurden zudem mehrere verfassungswidrige Punkte identifiziert, darunter die Verletzungen der Eigentumsfreiheit und der Familiengestaltungsfreiheit sowie mehrere Verstöße gegen den verfassungsrechtlichen Bestimmtheitsgrundsatz. Das Gesetz enthält zudem zahlreiche unbestimmte Rechtsbegriffe, was zu Rechtsunsicherheit führt. Dies gilt insbesondere für den Rechtsbegriff „beherrschender Einfluss auf den landwirtschaftlichen Betrieb“, dem im Gesetz eine zentrale Bedeutung zukommt.

Geht es nach dem Willen der Landesregierung, können Gemeinden und Gemeindeverbände fatalerweise zudem auch weiterhin schon beim Vorliegen eines Aufstellungsbeschlusses zum Bebauungsplan genehmigungsfrei erwerben, obwohl ein Aufstellungsbeschluss nur geringste Anforderungen hat und jederzeit geändert werden kann.

Auch die Begründung für den erneuten Gesetzentwurf mit explosiv steigenden Preisen für Ackerland ist nicht stichhaltig: So sanken im Durchschnitt die Bodenpreise in Thüringen im Jahr 2022 um 4 Prozent.

Zu dem weitaus wichtigeren Problem der fortgeführten Versiegelung landwirtschaftlicher Flächen sagt der Gesetzesentwurf jedoch nichts. So gehen derzeit rechnerisch ca. 55 Hektar landwirtschaftliche Fläche pro Tag verloren. Laut Prognose des Thünen-Institutes wird sich dieser Flächenverbrauch insbesondere für Siedlung und Verkehr sowie erneuerbare Energien, insbesondere Freiflächenphotovoltaik, bis 2030 sogar auf 109 Hektar täglich erhöhen.

HAUPTKRITIKPUNKTE DES GUTACHTENS

1. Fehlende Gesetzgebungskompetenz des Freistaates Thüringen:

Das Gutachten stellt fest, dass der Freistaat Thüringen nur in begrenztem Umfang die Befugnis zur Regelung der Genehmigungsbedürftigkeit gesellschaftlicher Anteilserwerbe hat. Diese Befugnis erstreckt sich nur auf Fälle, in denen der Erwerber eine Verfügungsbefugnis erlangt, die der eines dinglich Berechtigten entspricht. In anderen Worten, die Regelungen des Gesetzes überschreiten die Zuständigkeit des Freistaates Thüringen in Bezug auf die Übernahme eines beherrschenden Einflusses auf Unternehmen oder die Erweiterung des Anwendungsbereichs des Gesetzes auf gemeinwohlorientierte Formen der Landwirtschaft.

2. Verfassungswidrige Punkte im Gesetz

Das Gutachten identifiziert mehrere verfassungswidrige Punkte im ThürAFSG:

  • Die Definition des Begriffs „Landwirt“ unter Bezugnahme auf eine EU-Verordnung zur Bestimmung des Begriffs „landwirtschaftlicher Betrieb“.
  • Die grundsätzliche Anhebung der Genehmigungsgrenze auf 1 Hektar.
  • Die Regelung zu genehmigungsfreien Geschäften zugunsten von Gemeinden und Gemeindeverbänden, wenn lediglich ein Beschluss zur Aufstellung eines Bebauungsplanes vorliegt.
  • Die unklare und nicht transparente Verordnungsermächtigung, einschließlich der fehlenden Klarheit bezüglich der Bedingungen und des möglichen Inhalts von Rechtsverordnungen.

3. Unbestimmte Rechtsbegriffe

Das Gesetz enthält zudem viele vage Rechtsbegriffe, die nicht klar und sicher ausgelegt werden können, was zu Rechtsunsicherheit führt. Dies gilt insbesondere für den zentralen Rechtsbegriff „beherrschender Einfluss auf den landwirtschaftlichen Betrieb“. Dies ist nicht auslegbar und entzieht sich einer Konkretisierung. Der Begriff „agrar- und forststrukturell nach- teilige Verteilung der Bodennutzung“ kann demgegenüber zwar interpretiert werden, jedoch nicht unter Verwendung des Agrarstrukturberichts des Freistaats Thüringen, da dieser hierfür rechtlich keine Grundlage sein kann.

4. Genehmigungsbedürftigkeit von „share deals“ und deren Auswirkungen

Die Genehmigungsbedürftigkeit des Erwerbs von Gesellschaftsanteilen, sogenannten „share deals“, wird als erheblicher Eingriff in die Eigentumsfreiheit betrachtet. Das Gutachten stellt fest, dass dieser Eingriff in der vorgeschlagenen Form weder erforderlich noch angemessen ist. Die Ausgestaltung der Genehmigungsbedürftigkeit wird als verfassungs- und unionswidrig erachtet, da sie (im ersten Entwurf) nicht sachgemäß an das Grunderwerbsteuergesetz anknüpfe und somit gegen das Prinzip der Widerspruchsfreiheit der Rechtsordnung verstoße. In der fehlenden Normierung der Kriterien für die Genehmigungsfähigkeit von „share deals“ wird ein Verstoß gegen das Prinzip der Rechtsklarheit gesehen. Die einheitliche Regelung der Genehmigungsbedürftigkeit von „share deals“ für alle Gesellschaftsformen sei unvereinbar mit dem Gleichheitssatz. Schließlich wird festgestellt, dass das Genehmigungsregime für „share deals“ nicht mit der Eigentumsfreiheit und der Familiengestaltungsfreiheit vereinbar ist.

Das gesamte Gutachten, inklusive einer Zusammenfassung, ist unter https://tbv-erfurt.de/files/downloads/themen/Agrarstrukturgesettz/Gutachten_ThuerAFSG.pdf abrufbar.

 

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