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Medieninformation: Auszahlung der Agrarzahlungen

Ein Zeichen der Verlässlichkeit – Thüringer Bauernverband würdigt Einsatz der Thüringer Agrarverwaltung

Der Thüringer Bauernverband zeigt sich erleichtert darüber, dass das Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft (TMIL) und dasThüringer Landesamt für Landwirtschaft und Ländlichen Raum (TLLLR) es ermöglicht haben, die Agrarzahlungen zum Jahresende an die Landwirtschaftsbetriebe auszuzahlen. Die Auszahlung dieser Mittel spielt eine entscheidende Rolle für die Landwirtinnen und Landwirte in Thüringen. Zum Jahreswechsel stehen in den landwirtschaftlichen Betrieben erhebliche Ausgaben an, darunter Pachten, Kredite, Saatgut und Versicherungen. „Durch die nun erfolgte Auszahlung ist den Landwirtinnen und Landwirten eine große Last von den Schultern genommen wurden“, so TBV-Präsident Dr. Klaus Wagner. „Nachdem in Sachsen die Auszahlung zum Jahresende nicht erfolgte, waren auch viele Thüringer Landwirtschaftsbetriebe tief besorgt, dass ihnen zu Jahresbeginn die notwendige Liquidität zur Begleichung ihrer Ausgaben fehlen würde. Dies ist dank des Einsatzes des Thüringer Ministeriums für Infrastruktur und Landwirtschaft nicht geschehen. Gerade vor dem Hintergrund der Besorgnis über die von der Bundesregierung geplante Streichung der Agrardiesel-Rückerstattung und das Ende des Grünen Kennzeichens ist die pünktliche Auszahlung in Thüringen ein Zeichen der Verlässlichkeit in unruhigen Zeiten“, so Wagner.

Der TBV bedankt sich mit Respekt und Anerkennung bei den engagierten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des TLLLR. Ihr Einsatz bei der Prüfung hat dazu beigetragen, dass die pünktliche Auszahlung der Direktzahlungen und Ausgleichszahlungen noch vor Jahresende erfolgen konnte. „Die neue Förderperiode der Gemeinsamen europäischen Agrarpolitik hat uns alle hier in Thüringen - Landwirte und Agrarverwaltung – vor enorme Herausforderungen gestellt“, so Wagner. „Wir sind umso dankbarer, dass es durch den großen Einsatz der Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des TLLLR möglich geworden ist, die dringend notwendigen Gelder pünktlich zum Jahresende an unsere Landwirtschaftsbetriebe auszuzahlen. Dafür vielen Dank! Ohne die Gelder wäre die Luft für viele Landwirte sehr dünn geworden“, so Wagner weiter.

Da es in diesem Jahr aufgrund der neuen Förderperiode sehr viele neue Regelungen gab, aber auch ein neues Onlineportal zur Antragstellung sowie eine neue App zur Nachweisführung angewendet wurden, gilt es für die Thüringer Landwirtschaftsbetriebe nun, die Beihilfebescheide zu kontrollieren. Bei Auffälligkeiten im Bescheid wird die Zeit bis zum Ablauf der Widerspruchsfrist genutzt werden, um die Fragen bilateral mit den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern im Agrarförderzentrum zu klären und danach ggf. die Möglichkeit des Widerspruches zu prüfen.

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Axel Horn
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Medieninformation: Bauern demonstrieren in Berlin

Massiver Widerstand angekündigt

Unter dem Motto: "Zu viel ist zu viel! Jetzt ist Schluss!" rief der Deutsche Bauernverband (DBV) gemeinsam mit den Landesbauernverbänden am heutigen Montag zu einer Demonstration und Kundgebung in Berlin auf. Alle Landwirtinnen und Landwirte, alle Berufsvertretungen sowie die gesamte Agrarwirtschaft waren aufgerufen, sich am Brandenburger Tor einzufinden. Von dort bis zur Siegessäule reihten sich hunderte Schlepper, angereist aus der gesamten Bundesrepublik, aneinander.

350 Landwirtinnen und Landwirte aus Thüringen kamen in die Hauptstadt, dazu rund 50 mit Schleppern, um mit ihren Berufskollegen ihre Empörung über die Pläne der Bundesregierung, die Agrardieselrückerstattung und die Kfz-Steuerbefreiung für die Land- und Forstwirtschaft zu streichen, zum Ausdruck zu bringen.

„Diese Entscheidung der Bundesregierung über den Haushalt 2024 ist verheerend und schwächt unsere Landwirtschaftsbetriebe in einem Ausmaß, das kaum zu fassen ist“, so Thüringens Bauernpräsident Dr. Klaus Wagner am Rande der Demonstration in Berlin.

Der Bauernverband verlangt von der Ampelkoalition die Rücknahme der Pläne, andernfalls würde der Landwirtschaft fast eine Milliarde Euro entzogen.

„Von 17 Milliarden Euro Einsparvolumen sollen knapp 1 Milliarde aus dem ländlichen Raum gepresst werden. Das ist unverhältnismäßig und absolut kurzsichtig. Die Streichung der Agrardieselrückerstattung und der Steuerbefreiung für land- und forstwirtschaftliche Fahrzeuge verteuert unsere Arbeit und treibt viele Landwirtschaftsbetriebe an den Rand des Abgrunds“, so Wagner weiter.

Durch die Pläne die Steuerentlastung bei Agrardiesel zu streichen, entstehen den Thüringer Landwirtinnen und Landwirten Mehrkosten in Höhe von 20 bis 40 Euro pro Hektar. Der Wegfall der Kfz-Steuerbefreiung belastet die Bäuerinnen und Bauern zusätzlich mit 25 Euro pro Hektar.

„Unsere Landwirte sowie die Menschen im ländlichen Raum haben derzeit keine Alternative zu fossilen Energien. Unter dem Vorwand des Klimaschutzes wird von den Parteien der Ampelkoalition ausschließlich das Ziel der Einnahmeerhöhung verfolgt. Es ist absurd zu glauben, dass eine Entscheidung klimafreundlich sei, die die heimische Landwirtschaft ruiniert und mittelfristig dazu führt, dass wir unsere Lebensmittel aus dem Ausland importieren werden“, appelliert Wagner.

Wenn die Regierung ihre Pläne nicht vollumfänglich zurücknimmt, wird es ab Januar massiven Widerstand geben, kündigten die Bäuerinnen und Bauern heute in Berlin an.

 

Hintergrund

Nach den Plänen der Ampel-Koalition sollen die Steuerentlastung für Agrardiesel und die Kfz-Steuerbefreiung abgeschafft werden. Die Regierung begründete die Pläne mit dem Abbau klimaschädlicher Subventionen, die Teil der Haushaltskonsolidierung nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts sind.

Diese Streichungen bedeuten zusammen mit der CO₂-Emissionsabgabe für die Landwirtschaft in Deutschland einen Wettbewerbsnachteil von einer Milliarde Euro.

Ein Umstieg vom Verbrennermotor auf erneuerbare Antriebe ist in der Landwirtschaft derzeit nicht möglich. Zudem setzen Landwirte Diesel kaum im Straßenverkehr ein, sondern für betriebliche Arbeiten, womit die Entlastungen bei der Besteuerung von Agrardiesel und Kfz-Steuer zu begründen sind.

Fotos zu „Bauern demonstrieren in Berlin“ gibt es hier.

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Medieninformation: Erste Lesung des Thüringer Agrarstrukturgesetzes

Trotz Änderungen – Thüringer Agrar- und Forstflächenstrukturgesetz bleibt in weiten Teilen verfassungswidrig

Der heute in erster Lesung im Landtag eingebrachte Entwurf für ein Thüringer Agrarstruktur- und Forstflächengesetz (ThürAFSG) ist aus Sicht des Thüringer Bauernverbandes (TBV) weiterhin in großen Teilen verfassungswidrig. „Die geringfügigen Änderungen gegenüber dem ersten Entwurf ändern nichts an der Verfassungswidrigkeit des Gesetzes. Statt die Thüringer Landwirte zu stärken, schafft das geplante Gesetz neue rechtliche Unsicherheiten für die heimischen Agrarbetriebe. Dadurch erreicht das Gesetz das Gegenteil dessen, was es will. Es schwächt die ökonomische Handlungs- und Widerstandsfähigkeit unserer Betriebe. Ich fordere die Landesregierung deshalb erneut auf, das Gesetz zu stoppen. Unsere Landwirtschaftsbetriebe haben schon genug mit Bürokratie und Überregulierung zu kämpfen“, so Dr. Klaus Wagner, Präsident des TBV.

Die Thüringer Landesregierung hat den Gesetzesentwurf nur geringfügig überarbeitet und weitgehend unverändert gelassen gegenüber dem ersten Entwurf. Dadurch bleiben die gravierenden verfassungsrechtlichen Mängel bestehen, die ein fundiertes Rechtsgutachten der renommierten Jenaer Verfassungsrechtlerin Prof. Dr. Anna Leisner-Egensperger dem ersten Entwurf des Gesetzes in einem Gutachten bescheinigt hatte. Das Gutachten hatte der TBV zusammen mit dem Verband der Familienbetriebe Land und Forst Sachsen und Thüringen sowie der Genossenschaftsverband – Verband der Regionen beauftragt.

Die Verfassungsrechtlerin hatte klar festgestellt, dass der Freistaat Thüringen mit dem Vorhaben seine Gesetzgebungskompetenz, insbesondere im Hinblick auf die Regelung der Genehmigungspflicht für den Erwerb von Unternehmensanteilen, sogenannte „share deals“, überschreitet. In dem Gutachten wurden zudem mehrere verfassungswidrige Punkte identifiziert, darunter die Verletzungen der Eigentumsfreiheit und der Familiengestaltungsfreiheit sowie mehrere Verstöße gegen den verfassungsrechtlichen Bestimmtheitsgrundsatz. Das Gesetz enthält zudem zahlreiche unbestimmte Rechtsbegriffe, was zu Rechtsunsicherheit führt. Dies gilt insbesondere für den Rechtsbegriff „beherrschender Einfluss auf den landwirtschaftlichen Betrieb“, dem im Gesetz eine zentrale Bedeutung zukommt.

Geht es nach dem Willen der Landesregierung, können Gemeinden und Gemeindeverbände fatalerweise zudem auch weiterhin schon beim Vorliegen eines Aufstellungsbeschlusses zum Bebauungsplan genehmigungsfrei erwerben, obwohl ein Aufstellungsbeschluss nur geringste Anforderungen hat und jederzeit geändert werden kann.

Auch die Begründung für den erneuten Gesetzentwurf mit explosiv steigenden Preisen für Ackerland ist nicht stichhaltig: So sanken im Durchschnitt die Bodenpreise in Thüringen im Jahr 2022 um 4 Prozent.

Zu dem weitaus wichtigeren Problem der fortgeführten Versiegelung landwirtschaftlicher Flächen sagt der Gesetzesentwurf jedoch nichts. So gehen derzeit rechnerisch ca. 55 Hektar landwirtschaftliche Fläche pro Tag verloren. Laut Prognose des Thünen-Institutes wird sich dieser Flächenverbrauch insbesondere für Siedlung und Verkehr sowie erneuerbare Energien, insbesondere Freiflächenphotovoltaik, bis 2030 sogar auf 109 Hektar täglich erhöhen.

HAUPTKRITIKPUNKTE DES GUTACHTENS

1. Fehlende Gesetzgebungskompetenz des Freistaates Thüringen:

Das Gutachten stellt fest, dass der Freistaat Thüringen nur in begrenztem Umfang die Befugnis zur Regelung der Genehmigungsbedürftigkeit gesellschaftlicher Anteilserwerbe hat. Diese Befugnis erstreckt sich nur auf Fälle, in denen der Erwerber eine Verfügungsbefugnis erlangt, die der eines dinglich Berechtigten entspricht. In anderen Worten, die Regelungen des Gesetzes überschreiten die Zuständigkeit des Freistaates Thüringen in Bezug auf die Übernahme eines beherrschenden Einflusses auf Unternehmen oder die Erweiterung des Anwendungsbereichs des Gesetzes auf gemeinwohlorientierte Formen der Landwirtschaft.

2. Verfassungswidrige Punkte im Gesetz

Das Gutachten identifiziert mehrere verfassungswidrige Punkte im ThürAFSG:

  • Die Definition des Begriffs „Landwirt“ unter Bezugnahme auf eine EU-Verordnung zur Bestimmung des Begriffs „landwirtschaftlicher Betrieb“.
  • Die grundsätzliche Anhebung der Genehmigungsgrenze auf 1 Hektar.
  • Die Regelung zu genehmigungsfreien Geschäften zugunsten von Gemeinden und Gemeindeverbänden, wenn lediglich ein Beschluss zur Aufstellung eines Bebauungsplanes vorliegt.
  • Die unklare und nicht transparente Verordnungsermächtigung, einschließlich der fehlenden Klarheit bezüglich der Bedingungen und des möglichen Inhalts von Rechtsverordnungen.

3. Unbestimmte Rechtsbegriffe

Das Gesetz enthält zudem viele vage Rechtsbegriffe, die nicht klar und sicher ausgelegt werden können, was zu Rechtsunsicherheit führt. Dies gilt insbesondere für den zentralen Rechtsbegriff „beherrschender Einfluss auf den landwirtschaftlichen Betrieb“. Dies ist nicht auslegbar und entzieht sich einer Konkretisierung. Der Begriff „agrar- und forststrukturell nach- teilige Verteilung der Bodennutzung“ kann demgegenüber zwar interpretiert werden, jedoch nicht unter Verwendung des Agrarstrukturberichts des Freistaats Thüringen, da dieser hierfür rechtlich keine Grundlage sein kann.

4. Genehmigungsbedürftigkeit von „share deals“ und deren Auswirkungen

Die Genehmigungsbedürftigkeit des Erwerbs von Gesellschaftsanteilen, sogenannten „share deals“, wird als erheblicher Eingriff in die Eigentumsfreiheit betrachtet. Das Gutachten stellt fest, dass dieser Eingriff in der vorgeschlagenen Form weder erforderlich noch angemessen ist. Die Ausgestaltung der Genehmigungsbedürftigkeit wird als verfassungs- und unionswidrig erachtet, da sie (im ersten Entwurf) nicht sachgemäß an das Grunderwerbsteuergesetz anknüpfe und somit gegen das Prinzip der Widerspruchsfreiheit der Rechtsordnung verstoße. In der fehlenden Normierung der Kriterien für die Genehmigungsfähigkeit von „share deals“ wird ein Verstoß gegen das Prinzip der Rechtsklarheit gesehen. Die einheitliche Regelung der Genehmigungsbedürftigkeit von „share deals“ für alle Gesellschaftsformen sei unvereinbar mit dem Gleichheitssatz. Schließlich wird festgestellt, dass das Genehmigungsregime für „share deals“ nicht mit der Eigentumsfreiheit und der Familiengestaltungsfreiheit vereinbar ist.

Das gesamte Gutachten, inklusive einer Zusammenfassung, ist unter https://tbv-erfurt.de/files/downloads/themen/Agrarstrukturgesettz/Gutachten_ThuerAFSG.pdf abrufbar.

 

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Medieninformation: Wolfsangriffe in Thüringen gehen weiter

Wölfe töten mehr als zwei Dutzend Schafe und Ziegen bei einem nächtlichen Angriff

Mehrere Wölfe haben im Landkreis Gotha bei einem nächtlichen Angriff Ende November insgesamt 25 Schafe und Ziegen getötet. Der Wolfsangriff fand trotz der erforderlichen Schutzmaßnahmen in Form eines wolfsabweisenden Weidezauns (120 cm Höhe und fünf Reihen Elektrodraht) in Verbindung mit dem Einsatz von Herdenschutzhunden statt.

Einige der getöteten Weidetiere waren komplett aufgefressen, andere wurden mit geöffnetem Bauchraum aufgefunden. Leider waren auch mehrere trächtige Tiere unter den Opfern. „Der immense wirtschaftliche Schaden eines solchen Angriffes ist nur eine Seite der Medaille“, so Katrin Hucke, Hauptgeschäftsführerin des Thüringer Bauernverbandes. „Auch emotional ist der Anblick eines solchen Massakers für die Weidetierhalter eine enorme Belastung. Viele der Tiere sind bis zur Unkenntlichkeit zerrissen, die Eingeweide über die ganze Wiese verteilt. Einzelne Tiere verenden oft noch qualvoll vor den Augen ihrer Halter.“

Durch den Stress dieses massiven Wolfsangriffes sind in der betroffenen Herde in den letzten Tagen weitere Tiere verendet. Durch den Wolfsangriff starben daher bis heute insgesamt 36 bereits Tiere. Im Dezember und Januar ist zudem die Hauptablammzeit, sodass mit Nachfolgeschäden in Form von Totgeburten zu rechnen ist.

Das Ereignis zeigt erneut, dass auch umfangreichste Schutzmaßnahmen durch Wölfe überwunden werden können. Daher ist es auch in Thüringer zwingend nötig, ein aktives Bestandsmanagement bei den Wölfen umzusetzen. „Wölfe sind überaus anpassungsfähige Tiere. Problemwölfe, insbesondere jene Wölfe, die sich gezielt Weidetiere als Beute aussuchen, müssen bejagt werden. Erfolgt das nicht, bedeutet es über kurz oder lang das Ende der Weidetierhaltung in Thüringen und damit auch das Ende unserer jahrhundertealten Kulturlandschaft mit ihren Weiden und Wiesen“, so Hucke.

Hintergrund

In Thüringen ist der Wolf seit 2014 wieder ansässig. Zu Beginn nur im Bereich des Standortübungsplatzes in Ohrdruf bei Gotha. Mittlerweile besiedelt der Wolf weitere Gebiete in Thüringen. Darunter zählen das Territorium Ilfeld, Neuhaus am Rennweg und Zella/Rhön. Immer wieder durchstreifen Einzeltiere den Freistaat. Aktuell sollen sich in Thüringen rund zehn Tiere aufhalten. Nach EU-Recht ist der Wolf eine geschützte Art. Die EU-Länder sind dazu verpflichtet, einen günstigen Erhaltungszustand zu gewährleisten. Wann dieser erreicht werden soll, ist nicht festgelegt. Einige Länder der EU wie auch die Schweiz haben mittlerweile ein Bestandsmanagement eingeführt, da der Druck auf Weidetiere, aber auch für die Bevölkerung zu groß wurde. Die deutschen Umweltministerinnen und -minister von Bund und Ländern verweigern sich jedoch, das offenkundig Notwendige zu tun und hierzulande ein aktives Bestandsmanagement einzuführen.

Die angefügten Fotos zeigen die drastischen Folgen der Wolfsrisse im Landkreis Gotha. Sie können unter Angabe der Quelle (@TBV) veröffentlicht werden.

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Fotos Wolfsrisse

 

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Medieninformation: Thüringer Bauernverband begrüßt Ablehnung der SUR im EU-Parlament

Der Thüringer Bauernverband (TBV) begrüßt Ablehnung des Entwurfs zur Einschränkung der Nutzung von Pflanzenschutzmitteln (SUR, sustainable use regulation) im EU-Parlament. In der finalen Abstimmung stimmte gestern eine Mehrheit von 299 EU-Abgeordneten gegen die Verordnung. 207 Abgeordnete waren dafür, 121 enthielten sich. Auch eine Rücküberweisung in den EU-Umweltausschuss zur Nachverhandlung bekam keine Mehrheit, sodass die SUR insgesamt gescheitert ist. „Die Entscheidung war zwingend notwendig, wenn wir weiter Lebensmittel in Europa produzieren wollen“, so der Präsident des TBV Dr. Klaus Wagner. „Statt auf pauschale Verbote des Pflanzenschutzeinsatzes setzen wir auf die Weiterentwicklung unserer Verfahren und den punktgenauen Einsatz. Das Verbot in allen möglich geschützten Gebieten, was faktisch ein Totalverbot in Thüringen bedeutet hätte, ist nicht umsetzbar. Die zu erwartenden Ertragseinbußen in Menge und Qualität wären so groß, dass die Ernährungssouveränität in Europa nicht mehr gewährleistet wäre“, so Wagner. Man könne, so der Bauernpräsident, auch nicht im Krankenhaus per Gesetz den Einsatz von Medikamenten um die Hälfte reduzieren und hoffen, dass dies keinen Einfluss auf die Genesung der Patienten habe.

Der Deutsche Bauernverband und die Landesbauernverbände hatten sich wiederholt auf Landes-, Bundes- und EU-Ebene ablehnend über die SUR geäußert und politisch versucht, diese zu stoppen. Insoweit ist das Abstimmungsergebnis auch ein Erfolg der Verbandsarbeit. „Wir haben uns vehement gegen diese fachlich unsinnigen Versuche gewehrt. Wie man jetzt sieht mit Erfolg“, so Wagner.

Aufgrund der mit dem Einsatz verbunden Kosten und der immer präziseren Möglichkeiten der Ausbringung, sinkt die eingesetzte Menge an Pflanzenschutzmitteln seit Jahre kontinuierlich. Ernährungssicherheit sind ebenso wie der Schutz der Artenvielfalt und Biodiversität akzeptierte und praktizierte Ziele landwirtschaftlichen Wirtschaftens.

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Medieneinladung: Agrarpolitischer Jahresabschluss des Thüringer Bauernverbandes

Lagebestimmung vor dem anstehenden Wahljahr

Am 30. November findet der agrarpolitische Jahresabschluss des Thüringer Bauernverbandes (TBV) in Apfelstädt statt. Das Präsidium des Thüringer Bauernverbandes sowie geladene Mitglieder haben dabei die Gelegenheit, den Vertreterinnen und Vertretern aus Politik und Verwaltung zu aktuellen agrarpolitischen Themen auf den Zahn zu fühlen und zu hinterfragen, wie es im Jahr 2024 im Freistaat Thüringen weitergeht und welche Rolle die Landwirtschaft und der ländliche Raum in den anstehenden Wahlkämpfen spielen werden.

Neben Landwirtschaftsministerin Susanna Karwanskij sind Abgeordnete aller Fraktionen des Thüringer Landtags sowie Vertreterinnen und Vertreter aus Ministerien und Landesämtern geladen.

Im Rahmen des Jahresabschlusses und der vorab geplanten Präsidiumssitzung des TBV wird das Jahr 2023 noch einmal evaluiert sowie die Arbeitsschwerpunkte für das Verbandsjahr 2024 diskutiert und festgelegt.

Der Thüringer Bauernverband lädt alle Vertreterinnen und Vertreter der Medien herzlich ein, der Veranstaltung beizuwohnen.

Zeit: Donnerstag, den 30. November, ab 17 Uhr

Ort: Bürgerhaus Apfelstädt, Am Dorfplatz 1 in 99192 Apfelstädt

Die Veranstaltung eignet sich für die Berichterstattung in Wort und Bild. Bild- und Tonaufnahmen sind während der gesamten Zeit möglich. Interviewanfragen können gerne vorab gestellt werden.

Kostenfreie Parkplätze finden Sie am Sportplatz, unweit des Bürgerhauses (ca. 1 Minute zu Fuß).

Parkplaetze Apfelstaedt
 
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Medieninformation: Gemeinschaftstagung von Tierärzten und Landwirten

Tierhaltung unter Druck - Bestände sinken weiter

Rund 150 Landwirte und Tierärzte trafen sich heute auf der Messe Erfurt, um sich über aktuelle Fragen der Nutztierhaltung und der Veterinärmedizin auszutauschen. Das Treffen fand vor dem Hintergrund weiter sinkender Nutztierbestände in Thüringen aber auch in Deutschland statt. So sank die Anzahl der gehaltenen Schweine in Thüringen in den letzten zehn Jahren um 25 Prozent von 814.900 Tieren (2013) auf 615.200 Tiere (2023). Die Menge an Rindern sank im gleichen Zeitraum um 18 Prozent von 334.500 Tieren (2013) auf 273.000 Tiere (2023). Besonders stark war darunter der Rückgang der Milchkühe um 23 Prozent (109.000 Tiere 2013 auf 83.500 Tiere 2023).

Die Gründe für den Rückgang der Nutztierhaltung sind niedrige und stark schwankende Preise, steigende Anforderungen an die Nutztierhaltung und hohe Kosten für Futter und Personal. Viele Landwirtschaftsabtriebe sehen sich vor allem aufgrund der unsicheren Regelungen für eine zukünftige Nutztierhaltung in Verbindung mit den hohen Kosten des Stallumbaus gezwungen, ihre Tierhaltung aufzugeben.

Diese Entwicklung ist umso fataler, da eine Landwirtschaft ohne Nutztierhaltung dem Umwelt- und Klimaschutz zuwiderlaufe, so Prof. Dr. Wilhelm Windisch aus der TU München. Für ein Kilo pflanzlicher Nahrung werden, so die Analyse, vier Kilo nicht-essbarer Biomasse erzeugt. Die Verfütterung dieser Biomasse an Nutztiere biete eine hervorragende Möglichkeit, diese nicht-essbare Biomasse in menschliche Nahrung umzuwandeln. Dadurch sei es möglich, so Windisch, 50 Prozent mehr Nahrung aus derselben Nutzfläche zu produzieren. Ein Ende der Nutztierhaltung, d.h. eine rein vegane Landwirtschaft, benötige daher mehr Ackerland und mehr Wasser, um die gleiche Menge an Nahrung zu produzieren. Vegane Produkte, so das Resümee, werden erst durch Nutztiere umwelt- und klimafreundlich.

Hintergrund

Die nunmehr 26. Gemeinschaftstagung von Tierärzten und Landwirten wird von der Thüringer Landestierärztekammer, der Thüringer Tierseuchenkasse und dem Thüringer Bauernverband organisiert. Ziel ist es, Landwirtschaft und Tierärzteschaft miteinander ins Gespräch zu bringen und aktuelle Fragen der Nutztierhaltung zu diskutieren.

 

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