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Medieninformation: Erste Lesung des Thüringer Agrarstrukturgesetzes

Trotz Änderungen – Thüringer Agrar- und Forstflächenstrukturgesetz bleibt in weiten Teilen verfassungswidrig

Der heute in erster Lesung im Landtag eingebrachte Entwurf für ein Thüringer Agrarstruktur- und Forstflächengesetz (ThürAFSG) ist aus Sicht des Thüringer Bauernverbandes (TBV) weiterhin in großen Teilen verfassungswidrig. „Die geringfügigen Änderungen gegenüber dem ersten Entwurf ändern nichts an der Verfassungswidrigkeit des Gesetzes. Statt die Thüringer Landwirte zu stärken, schafft das geplante Gesetz neue rechtliche Unsicherheiten für die heimischen Agrarbetriebe. Dadurch erreicht das Gesetz das Gegenteil dessen, was es will. Es schwächt die ökonomische Handlungs- und Widerstandsfähigkeit unserer Betriebe. Ich fordere die Landesregierung deshalb erneut auf, das Gesetz zu stoppen. Unsere Landwirtschaftsbetriebe haben schon genug mit Bürokratie und Überregulierung zu kämpfen“, so Dr. Klaus Wagner, Präsident des TBV.

Die Thüringer Landesregierung hat den Gesetzesentwurf nur geringfügig überarbeitet und weitgehend unverändert gelassen gegenüber dem ersten Entwurf. Dadurch bleiben die gravierenden verfassungsrechtlichen Mängel bestehen, die ein fundiertes Rechtsgutachten der renommierten Jenaer Verfassungsrechtlerin Prof. Dr. Anna Leisner-Egensperger dem ersten Entwurf des Gesetzes in einem Gutachten bescheinigt hatte. Das Gutachten hatte der TBV zusammen mit dem Verband der Familienbetriebe Land und Forst Sachsen und Thüringen sowie der Genossenschaftsverband – Verband der Regionen beauftragt.

Die Verfassungsrechtlerin hatte klar festgestellt, dass der Freistaat Thüringen mit dem Vorhaben seine Gesetzgebungskompetenz, insbesondere im Hinblick auf die Regelung der Genehmigungspflicht für den Erwerb von Unternehmensanteilen, sogenannte „share deals“, überschreitet. In dem Gutachten wurden zudem mehrere verfassungswidrige Punkte identifiziert, darunter die Verletzungen der Eigentumsfreiheit und der Familiengestaltungsfreiheit sowie mehrere Verstöße gegen den verfassungsrechtlichen Bestimmtheitsgrundsatz. Das Gesetz enthält zudem zahlreiche unbestimmte Rechtsbegriffe, was zu Rechtsunsicherheit führt. Dies gilt insbesondere für den Rechtsbegriff „beherrschender Einfluss auf den landwirtschaftlichen Betrieb“, dem im Gesetz eine zentrale Bedeutung zukommt.

Geht es nach dem Willen der Landesregierung, können Gemeinden und Gemeindeverbände fatalerweise zudem auch weiterhin schon beim Vorliegen eines Aufstellungsbeschlusses zum Bebauungsplan genehmigungsfrei erwerben, obwohl ein Aufstellungsbeschluss nur geringste Anforderungen hat und jederzeit geändert werden kann.

Auch die Begründung für den erneuten Gesetzentwurf mit explosiv steigenden Preisen für Ackerland ist nicht stichhaltig: So sanken im Durchschnitt die Bodenpreise in Thüringen im Jahr 2022 um 4 Prozent.

Zu dem weitaus wichtigeren Problem der fortgeführten Versiegelung landwirtschaftlicher Flächen sagt der Gesetzesentwurf jedoch nichts. So gehen derzeit rechnerisch ca. 55 Hektar landwirtschaftliche Fläche pro Tag verloren. Laut Prognose des Thünen-Institutes wird sich dieser Flächenverbrauch insbesondere für Siedlung und Verkehr sowie erneuerbare Energien, insbesondere Freiflächenphotovoltaik, bis 2030 sogar auf 109 Hektar täglich erhöhen.

HAUPTKRITIKPUNKTE DES GUTACHTENS

1. Fehlende Gesetzgebungskompetenz des Freistaates Thüringen:

Das Gutachten stellt fest, dass der Freistaat Thüringen nur in begrenztem Umfang die Befugnis zur Regelung der Genehmigungsbedürftigkeit gesellschaftlicher Anteilserwerbe hat. Diese Befugnis erstreckt sich nur auf Fälle, in denen der Erwerber eine Verfügungsbefugnis erlangt, die der eines dinglich Berechtigten entspricht. In anderen Worten, die Regelungen des Gesetzes überschreiten die Zuständigkeit des Freistaates Thüringen in Bezug auf die Übernahme eines beherrschenden Einflusses auf Unternehmen oder die Erweiterung des Anwendungsbereichs des Gesetzes auf gemeinwohlorientierte Formen der Landwirtschaft.

2. Verfassungswidrige Punkte im Gesetz

Das Gutachten identifiziert mehrere verfassungswidrige Punkte im ThürAFSG:

  • Die Definition des Begriffs „Landwirt“ unter Bezugnahme auf eine EU-Verordnung zur Bestimmung des Begriffs „landwirtschaftlicher Betrieb“.
  • Die grundsätzliche Anhebung der Genehmigungsgrenze auf 1 Hektar.
  • Die Regelung zu genehmigungsfreien Geschäften zugunsten von Gemeinden und Gemeindeverbänden, wenn lediglich ein Beschluss zur Aufstellung eines Bebauungsplanes vorliegt.
  • Die unklare und nicht transparente Verordnungsermächtigung, einschließlich der fehlenden Klarheit bezüglich der Bedingungen und des möglichen Inhalts von Rechtsverordnungen.

3. Unbestimmte Rechtsbegriffe

Das Gesetz enthält zudem viele vage Rechtsbegriffe, die nicht klar und sicher ausgelegt werden können, was zu Rechtsunsicherheit führt. Dies gilt insbesondere für den zentralen Rechtsbegriff „beherrschender Einfluss auf den landwirtschaftlichen Betrieb“. Dies ist nicht auslegbar und entzieht sich einer Konkretisierung. Der Begriff „agrar- und forststrukturell nach- teilige Verteilung der Bodennutzung“ kann demgegenüber zwar interpretiert werden, jedoch nicht unter Verwendung des Agrarstrukturberichts des Freistaats Thüringen, da dieser hierfür rechtlich keine Grundlage sein kann.

4. Genehmigungsbedürftigkeit von „share deals“ und deren Auswirkungen

Die Genehmigungsbedürftigkeit des Erwerbs von Gesellschaftsanteilen, sogenannten „share deals“, wird als erheblicher Eingriff in die Eigentumsfreiheit betrachtet. Das Gutachten stellt fest, dass dieser Eingriff in der vorgeschlagenen Form weder erforderlich noch angemessen ist. Die Ausgestaltung der Genehmigungsbedürftigkeit wird als verfassungs- und unionswidrig erachtet, da sie (im ersten Entwurf) nicht sachgemäß an das Grunderwerbsteuergesetz anknüpfe und somit gegen das Prinzip der Widerspruchsfreiheit der Rechtsordnung verstoße. In der fehlenden Normierung der Kriterien für die Genehmigungsfähigkeit von „share deals“ wird ein Verstoß gegen das Prinzip der Rechtsklarheit gesehen. Die einheitliche Regelung der Genehmigungsbedürftigkeit von „share deals“ für alle Gesellschaftsformen sei unvereinbar mit dem Gleichheitssatz. Schließlich wird festgestellt, dass das Genehmigungsregime für „share deals“ nicht mit der Eigentumsfreiheit und der Familiengestaltungsfreiheit vereinbar ist.

Das gesamte Gutachten, inklusive einer Zusammenfassung, ist unter https://tbv-erfurt.de/files/downloads/themen/Agrarstrukturgesettz/Gutachten_ThuerAFSG.pdf abrufbar.

 

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Medieninformation: Wolfsangriffe in Thüringen gehen weiter

Wölfe töten mehr als zwei Dutzend Schafe und Ziegen bei einem nächtlichen Angriff

Mehrere Wölfe haben im Landkreis Gotha bei einem nächtlichen Angriff Ende November insgesamt 25 Schafe und Ziegen getötet. Der Wolfsangriff fand trotz der erforderlichen Schutzmaßnahmen in Form eines wolfsabweisenden Weidezauns (120 cm Höhe und fünf Reihen Elektrodraht) in Verbindung mit dem Einsatz von Herdenschutzhunden statt.

Einige der getöteten Weidetiere waren komplett aufgefressen, andere wurden mit geöffnetem Bauchraum aufgefunden. Leider waren auch mehrere trächtige Tiere unter den Opfern. „Der immense wirtschaftliche Schaden eines solchen Angriffes ist nur eine Seite der Medaille“, so Katrin Hucke, Hauptgeschäftsführerin des Thüringer Bauernverbandes. „Auch emotional ist der Anblick eines solchen Massakers für die Weidetierhalter eine enorme Belastung. Viele der Tiere sind bis zur Unkenntlichkeit zerrissen, die Eingeweide über die ganze Wiese verteilt. Einzelne Tiere verenden oft noch qualvoll vor den Augen ihrer Halter.“

Durch den Stress dieses massiven Wolfsangriffes sind in der betroffenen Herde in den letzten Tagen weitere Tiere verendet. Durch den Wolfsangriff starben daher bis heute insgesamt 36 bereits Tiere. Im Dezember und Januar ist zudem die Hauptablammzeit, sodass mit Nachfolgeschäden in Form von Totgeburten zu rechnen ist.

Das Ereignis zeigt erneut, dass auch umfangreichste Schutzmaßnahmen durch Wölfe überwunden werden können. Daher ist es auch in Thüringer zwingend nötig, ein aktives Bestandsmanagement bei den Wölfen umzusetzen. „Wölfe sind überaus anpassungsfähige Tiere. Problemwölfe, insbesondere jene Wölfe, die sich gezielt Weidetiere als Beute aussuchen, müssen bejagt werden. Erfolgt das nicht, bedeutet es über kurz oder lang das Ende der Weidetierhaltung in Thüringen und damit auch das Ende unserer jahrhundertealten Kulturlandschaft mit ihren Weiden und Wiesen“, so Hucke.

Hintergrund

In Thüringen ist der Wolf seit 2014 wieder ansässig. Zu Beginn nur im Bereich des Standortübungsplatzes in Ohrdruf bei Gotha. Mittlerweile besiedelt der Wolf weitere Gebiete in Thüringen. Darunter zählen das Territorium Ilfeld, Neuhaus am Rennweg und Zella/Rhön. Immer wieder durchstreifen Einzeltiere den Freistaat. Aktuell sollen sich in Thüringen rund zehn Tiere aufhalten. Nach EU-Recht ist der Wolf eine geschützte Art. Die EU-Länder sind dazu verpflichtet, einen günstigen Erhaltungszustand zu gewährleisten. Wann dieser erreicht werden soll, ist nicht festgelegt. Einige Länder der EU wie auch die Schweiz haben mittlerweile ein Bestandsmanagement eingeführt, da der Druck auf Weidetiere, aber auch für die Bevölkerung zu groß wurde. Die deutschen Umweltministerinnen und -minister von Bund und Ländern verweigern sich jedoch, das offenkundig Notwendige zu tun und hierzulande ein aktives Bestandsmanagement einzuführen.

Die angefügten Fotos zeigen die drastischen Folgen der Wolfsrisse im Landkreis Gotha. Sie können unter Angabe der Quelle (@TBV) veröffentlicht werden.

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Fotos Wolfsrisse

 

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Medieninformation: Thüringer Bauernverband begrüßt Ablehnung der SUR im EU-Parlament

Der Thüringer Bauernverband (TBV) begrüßt Ablehnung des Entwurfs zur Einschränkung der Nutzung von Pflanzenschutzmitteln (SUR, sustainable use regulation) im EU-Parlament. In der finalen Abstimmung stimmte gestern eine Mehrheit von 299 EU-Abgeordneten gegen die Verordnung. 207 Abgeordnete waren dafür, 121 enthielten sich. Auch eine Rücküberweisung in den EU-Umweltausschuss zur Nachverhandlung bekam keine Mehrheit, sodass die SUR insgesamt gescheitert ist. „Die Entscheidung war zwingend notwendig, wenn wir weiter Lebensmittel in Europa produzieren wollen“, so der Präsident des TBV Dr. Klaus Wagner. „Statt auf pauschale Verbote des Pflanzenschutzeinsatzes setzen wir auf die Weiterentwicklung unserer Verfahren und den punktgenauen Einsatz. Das Verbot in allen möglich geschützten Gebieten, was faktisch ein Totalverbot in Thüringen bedeutet hätte, ist nicht umsetzbar. Die zu erwartenden Ertragseinbußen in Menge und Qualität wären so groß, dass die Ernährungssouveränität in Europa nicht mehr gewährleistet wäre“, so Wagner. Man könne, so der Bauernpräsident, auch nicht im Krankenhaus per Gesetz den Einsatz von Medikamenten um die Hälfte reduzieren und hoffen, dass dies keinen Einfluss auf die Genesung der Patienten habe.

Der Deutsche Bauernverband und die Landesbauernverbände hatten sich wiederholt auf Landes-, Bundes- und EU-Ebene ablehnend über die SUR geäußert und politisch versucht, diese zu stoppen. Insoweit ist das Abstimmungsergebnis auch ein Erfolg der Verbandsarbeit. „Wir haben uns vehement gegen diese fachlich unsinnigen Versuche gewehrt. Wie man jetzt sieht mit Erfolg“, so Wagner.

Aufgrund der mit dem Einsatz verbunden Kosten und der immer präziseren Möglichkeiten der Ausbringung, sinkt die eingesetzte Menge an Pflanzenschutzmitteln seit Jahre kontinuierlich. Ernährungssicherheit sind ebenso wie der Schutz der Artenvielfalt und Biodiversität akzeptierte und praktizierte Ziele landwirtschaftlichen Wirtschaftens.

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Medieneinladung: Agrarpolitischer Jahresabschluss des Thüringer Bauernverbandes

Lagebestimmung vor dem anstehenden Wahljahr

Am 30. November findet der agrarpolitische Jahresabschluss des Thüringer Bauernverbandes (TBV) in Apfelstädt statt. Das Präsidium des Thüringer Bauernverbandes sowie geladene Mitglieder haben dabei die Gelegenheit, den Vertreterinnen und Vertretern aus Politik und Verwaltung zu aktuellen agrarpolitischen Themen auf den Zahn zu fühlen und zu hinterfragen, wie es im Jahr 2024 im Freistaat Thüringen weitergeht und welche Rolle die Landwirtschaft und der ländliche Raum in den anstehenden Wahlkämpfen spielen werden.

Neben Landwirtschaftsministerin Susanna Karwanskij sind Abgeordnete aller Fraktionen des Thüringer Landtags sowie Vertreterinnen und Vertreter aus Ministerien und Landesämtern geladen.

Im Rahmen des Jahresabschlusses und der vorab geplanten Präsidiumssitzung des TBV wird das Jahr 2023 noch einmal evaluiert sowie die Arbeitsschwerpunkte für das Verbandsjahr 2024 diskutiert und festgelegt.

Der Thüringer Bauernverband lädt alle Vertreterinnen und Vertreter der Medien herzlich ein, der Veranstaltung beizuwohnen.

Zeit: Donnerstag, den 30. November, ab 17 Uhr

Ort: Bürgerhaus Apfelstädt, Am Dorfplatz 1 in 99192 Apfelstädt

Die Veranstaltung eignet sich für die Berichterstattung in Wort und Bild. Bild- und Tonaufnahmen sind während der gesamten Zeit möglich. Interviewanfragen können gerne vorab gestellt werden.

Kostenfreie Parkplätze finden Sie am Sportplatz, unweit des Bürgerhauses (ca. 1 Minute zu Fuß).

Parkplaetze Apfelstaedt
 
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Medieninformation: Gemeinschaftstagung von Tierärzten und Landwirten

Tierhaltung unter Druck - Bestände sinken weiter

Rund 150 Landwirte und Tierärzte trafen sich heute auf der Messe Erfurt, um sich über aktuelle Fragen der Nutztierhaltung und der Veterinärmedizin auszutauschen. Das Treffen fand vor dem Hintergrund weiter sinkender Nutztierbestände in Thüringen aber auch in Deutschland statt. So sank die Anzahl der gehaltenen Schweine in Thüringen in den letzten zehn Jahren um 25 Prozent von 814.900 Tieren (2013) auf 615.200 Tiere (2023). Die Menge an Rindern sank im gleichen Zeitraum um 18 Prozent von 334.500 Tieren (2013) auf 273.000 Tiere (2023). Besonders stark war darunter der Rückgang der Milchkühe um 23 Prozent (109.000 Tiere 2013 auf 83.500 Tiere 2023).

Die Gründe für den Rückgang der Nutztierhaltung sind niedrige und stark schwankende Preise, steigende Anforderungen an die Nutztierhaltung und hohe Kosten für Futter und Personal. Viele Landwirtschaftsabtriebe sehen sich vor allem aufgrund der unsicheren Regelungen für eine zukünftige Nutztierhaltung in Verbindung mit den hohen Kosten des Stallumbaus gezwungen, ihre Tierhaltung aufzugeben.

Diese Entwicklung ist umso fataler, da eine Landwirtschaft ohne Nutztierhaltung dem Umwelt- und Klimaschutz zuwiderlaufe, so Prof. Dr. Wilhelm Windisch aus der TU München. Für ein Kilo pflanzlicher Nahrung werden, so die Analyse, vier Kilo nicht-essbarer Biomasse erzeugt. Die Verfütterung dieser Biomasse an Nutztiere biete eine hervorragende Möglichkeit, diese nicht-essbare Biomasse in menschliche Nahrung umzuwandeln. Dadurch sei es möglich, so Windisch, 50 Prozent mehr Nahrung aus derselben Nutzfläche zu produzieren. Ein Ende der Nutztierhaltung, d.h. eine rein vegane Landwirtschaft, benötige daher mehr Ackerland und mehr Wasser, um die gleiche Menge an Nahrung zu produzieren. Vegane Produkte, so das Resümee, werden erst durch Nutztiere umwelt- und klimafreundlich.

Hintergrund

Die nunmehr 26. Gemeinschaftstagung von Tierärzten und Landwirten wird von der Thüringer Landestierärztekammer, der Thüringer Tierseuchenkasse und dem Thüringer Bauernverband organisiert. Ziel ist es, Landwirtschaft und Tierärzteschaft miteinander ins Gespräch zu bringen und aktuelle Fragen der Nutztierhaltung zu diskutieren.

 

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Medieneinladung: 26. Gemeinschaftstagung von Tierärzten und Landwirten

Zukunftssorgen und enge Zusammenarbeit: Nutztierhalter und Veterinäre diskutieren gemeinsam in Erfurt

Landwirte und Tierärzte stehen durch die sich wandelnden politischen und gesellschaftlichen Rahmenbedingungen vor immer neuen Herausforderungen. Zukunftssorgen plagen sowohl die Nutztierhalter als auch die Veterinäre in Thüringen, schrumpfen die Tierbestände in den letzten Jahren doch rasant. Zugleich mangelt es vielfach an Nachwuchs.

Eine enge Zusammenarbeit zwischen Tierärzten und Landwirten ist vor diesem schwierigen Hintergrund von hoher Bedeutung. Sie spielt nicht nur bei der routinemäßigen Untersuchung der Nutztiere eine wichtige Rolle, sondern ist auch bei der Bewältigung von Notfallsituationen, wie z. B. bei Stallbränden, entscheidend. Wie diese derzeit aussehen und welche Managementmaßnahmen im Havariefall anzuwenden sind, werden zusammen mit verschiedenen aktuellen Fragestellungen und Themen der Tiergesundheit auf der 26. Gemeinschaftstagung der Landestierärztekammer, der Thüringer Tierseuchenkasse und des Thüringer Bauernverbandes diskutiert.

Die Veranstalter laden alle Vertreterinnen und Vertreter der Medien herzlich ein, an der Gemeinschaftstagung auf der Messe Erfurt teilzunehmen.

Termin: Montag, den 13. November 2023, 9.30 Uhr bis ca. 15.15 Uhr (ab 8.30 Uhr Einlass)

Ort: Congress Center der Messe Erfurt, Carl-Zeiss-Saal, Gothaer Str. 34, 99094

Die Veranstaltung eignet sich für die Berichterstattung in Wort und Bild. Bild- und Tonaufnahmen sind während der gesamten Veranstaltung möglich. Parkplätze sind ausreichend vorhanden.

 

Flyer zur Veranstaltung

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Medieninformation: Silomaisernte in Thüringen beginnt – umsichtige Fahrweise erforderlich

In weiten Teilen Thüringens hat die Ernte von Silomais begonnen. Der Thüringer Bauernverband weist aus diesem Anlass darauf hin, dass in den nächsten Wochen vermehrt langsam fahrende Erntemaschinen sowie Traktoren mit Anhängern auf den thüringischen Straßen unterwegs sein werden. Die Straßenverkehrsteilnehmer werden daher gebeten, besonders in den Abendstunden bei tief stehender Sonne und beim Überholen in der Nähe von Feldwegen vorausschauend und umsichtig zu fahren. Dadurch kann die Gefahr von Unfällen auf den Straßen deutlich gesenkt werden.

Insgesamt wird in Thüringen auf rund 53.000 Hektar landwirtschaftlicher Nutzfläche Silomais angebaut, was rund 6,8 Prozent der gesamten landwirtschaftlichen Fläche ausmacht. Obwohl es anteilsmäßig zu den kleineren Kulturen gehört, spielt Silomais eine entscheidende Rolle in der Fruchtfolge auf den Ackerflächen, um die Ausbreitung von Krankheiten und Schädlingen beim Getreide zu unterbrechen.

Silomais ist zudem eine der wichtigsten Komponenten in der Fütterung von Rindern und Milchkühen. Neben seiner Rolle in der Tierhaltung spielt Silomais auch eine entscheidende Rolle in der Erzeugung des klimaneutralen Biogases. Mithilfe von Motoren wird dieses in Strom umgewandelt und in die Netze eingespeist, wobei die anfallende Abwärme u.a. zur Fernwärmeerzeugung in Betriebsgebäuden oder Ortschaften genutzt werden kann.

Foto 1: Ernte Silomais
Foto 2: Biogasanlage
Foto 3: Maissilage

 

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