Pressemitteilungen

Medieneinladung: Rücksichtnahme auf Feld- und Wirtschaftswegen

Medieneinladung

Rücksichtnahme auf Feld- und Wirtschaftswegen

Mehr gegenseitige Rücksichtnahme auf Feld- und Wirtschaftswegen

In Feld und Flur treffen verschiedene Interessen aufeinander, die manchmal zu Konflikten führen können. Der Thüringer Bauernverband möchte dafür werben, dass alle, die dort zusammentreffen, Rücksicht aufeinander nehmen.

„Zu diesem Zweck unterstützt der Thüringer Bauernverband alle Thüringer Landwirt*innen beim Anbringen von entsprechenden Hinweisen auf den Radwegen, mit denen zur gegenseitigen Rücksichtnahme aufgefordert wird“, so Bauernpräsident Dr. Klaus Wagner. Anlässlich des diesjährigen Ernteendes und dem Beginn der Aussaat, werden der Bauernpräsident, Landrat Harald Henning, Landwirt*innen sowie Gemeindevertreter*innen für die Öffentlichkeit das Auftragen der Hinweismarkierung „Rücksicht macht Wege breit“ mit Schablonen und Kreidespray auf einem Radweg für die Öffentlichkeit demonstrieren und erläutern.

Der Thüringer Bauernverband lädt hierzu alle Vertreter*innen der Medien herzlich ein.

Termin: Donnerstag, 8. Oktober 2020, 14.30 Uhr
Ort: Radweg Gramme Mühle, Kranichborner Weg, 99195 Alperstedt

Die Veranstaltung eignet sich hervorragend für die Berichterstattung in Wort und Bild.

Landwirtschaftliche Flächen dienen der Produktion von hochwertigen Nahrungs- und Futtermitteln. Unsere Landwirt*innen erreichen ihre Arbeitsflächen über Feld- und Wirtschaftswege, die auch als Radrouten oder Fußwege genutzt werden. Gerade in besonders arbeitsintensiven Zeiten, in denen die Landwirt*innen günstiges Wetter nutzen möchten, freuen sie sich über eine freie Fahrt zum Feld. Unsere Bitte ist, dass die Radfahrer*innen und Fußgänger*innen Rücksicht nehmen und dem landwirtschaftlichen Verkehr Vorrang gewähren.


Hintergrund

Ab dem Jahr 2021 ist die Ferkelkastration in Deutschland nur noch nach vorheriger Betäubung gestattet. Eine der Alternativen ist die Inhalationsnarkose mit Isofluran. Fast zwei Drittel der Thüringer Betriebe wollen ihre Mitarbeiter*innen entsprechend fachlich fit machen. Das Verfahren kann von den Landwirt*innen selbst durchgeführt werden, wenn sie erfolgreich an einem Lehrgang teilgenommen, die vorgeschriebenen theoretischen und praktischen Prüfungen bestanden haben und einen Sachkundenachweis besitzen.

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Axel Horn
Referent für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Thüringer Bauernverband e. V.
Alfred-Hess-Straße 8
99094 Erfurt

Telefon: +49 361 262 53 215
Mobil: +49 160 4715 951
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Medieninformation: BUND/NABU - Feldmausplage

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BUND/NABU - Feldmausplage

BUND und NABU machen sich die Welt, wie sie ihnen gefällt

Die heute vor der Thüringer Staatskanzlei demonstrierte Unterstützung von BUND und NABU für den Schutz des Feldhamsters und gegen den Einsatz von Rodentiziden zur Bekämpfung der Feldmausplage zeigt aus Sicht des Thüringer Bauernverbandes (TBV) einmal mehr, das die Umweltverbände alle Fakten ignorieren, wenn sie nicht in ihr Weltbild passen: „Anders als BUND und NABU behaupten, ist beim sachgerechten verdeckten Ausbringen von Rodentiziden kein Schaden bei Feldhamstern oder Greifvögeln zu befürchten. Das bestätigen sowohl das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit als auch das staatliche Julius-Kühn-Institut eindeutig“, so Katrin Hucke, Hauptgeschäftsführerin des TBV. „Es gibt auch keine Belege, dass Fressfeinde Feldmauspopulationen regulieren oder Schäden an Kulturpflanzen hinreichend verhindern würden“, so Hucke weiter. „Die Umweltverbände handeln hier wie Pippi Langstrumpf und machen sich die Welt, wie sie ihnen gefällt. Das ist kein Umweltschutz, sondern schlicht weltfremd“, so die Kritik der Hauptgeschäftsführerin.

Auch das häufig empfohlene mehrfache grubbern oder pflügen der Felder zur Feldmausbekämpfung richtet aus Sicht des TBV mehr Schaden als Nutzen an: Es verursacht mehr CO2 und lässt die Böden schneller austrockenen. Die intensivere Bodenbearbeitung schädigt zudem die Bauten des zu schützenden Feldhamsters und vergrämt ihn nachhaltig. Der TBV fordert daher weiterhin den Einsatz von Rodentiziden, um die Feldmäuse zielgenau und effektiv bekämpfen zu können. Bei fachgerechter Ausbringung ist keine Beeinträchtigung des Feldhamsters zu befürchten.


Hintergrund

Die Feldmausplage hält in Thüringen weiterhin an und zerstört flächendeckend die Kulturen auf den Feldern. Anfangs waren es die Getreidebestände, mittlerweile sind auch Zuckerrüben, Kartoffeln und Mais betroffen und ein Ende ist nicht in Sicht. Die neue Saat von Raps wächst und wird umgehend von Mäusen aufgefressen. Die Schäden liegen mittlerweile teilweise bei bis zu zwei Dritteln der Rapsflächen der Betriebe in den betroffenen Gebieten. Ganze Rapsflächen sind verloren.

Die inzestuöse Massenvermehrung von Mäusen tritt seit dem Mittelalter alle fünf bis zehn Jahre auf. Aufgrund des Klimawandels ist auch mit kürzer werdenden Abständen zu rechnen. Greifvögel und Niederwild, wie z.B. der Fuchs, reichen nicht aus, um die massenhafte Population der Feldmäuse zu dezimieren. Eine effiziente Form der Schadnagerbekämpfung, wie der Feldmaus, stellt der Einsatz von Rodentiziden dar. Rodentizide gehören zur Klasse der chemischen Pflanzenschutzmittel. Zur Bekämpfung von Schadnagern sind in Deutschland im Rahmen des Pflanzenschutzes lediglich Mittel mit dem Wirkstoff Zinkphosphid zugelassen. Zinkphosphidköder werden hierbei gezielt in die Löcher der Nagetiere abgelegt oder in geeigneten Köderstationen verwendet. Durch eine sachgerechte Ausbringung ist ein Schaden an Nichtzielorganismen (Feldhamster, Haselmaus, Greifvögel usw.) nicht gegeben, da kein direkter Kontakt zustande kommt.

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Medieninformation: Feldmausplage 2020 - Entschädigungszahlungen

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Feldmausplage 2020 - Entschädigungszahlungen

Umweltministerin Anja Siegesmund zündet erneut Nebelkerze

Aus Sicht des Thüringer Bauernverbandes (TBV) sind die durch die Thüringer Umweltministerin Anja Siegesmund in Aussicht gestellten Entschädigungszahlungen für den Feldmausbefall keine Hilfe für die betroffenen Landwirt*innen. „Statt mit Steuergeld Probleme übertünchen zu wollen, brauchen wir pragmatische und schnell umsetzbare Lösungen zur Bekämpfung der Feldmäuse und zum Schutz des Feldhamsters“, so die Forderung von Dr. Klaus Wagner, Präsident des TBV. Hinzu kommt, dass Entschädigungszahlungen bei den meisten Landwirt*innen aus rechtlichen Gründen mit anderen Beihilfen verrechnet werden müssen. „Umweltministerin Anja Siegesmund zündet hier wieder eine Nebelkerze, die verstecken soll, dass sie den Landwirten im Freistaat in der schwierigen Situation nicht helfen will, obwohl die Möglichkeit besteht, wie das Beispiel Sachsen-Anhalt zeigt.“ so die Bewertung des Bauernpräsidenten. „Die kompromisslose Haltung des Thüringer Umweltministeriums führt dazu, dass sich Fronten verhärten und die Bereitschaft der Landwirte schwindet, sich noch im Artenschutz zu engagieren“, gibt Wagner zu bedenken.

Der Vorschlag seitens des Thüringer Umweltministeriums zur Feldmausbekämpfung, das sogenannte Schwarzmachen der Felder, also das vollständige Einarbeiten von Pflanzenmaterial durch mehrfaches Grubbern oder Pflügen, hilft, so die Einschätzung des TBV, nicht nur wenig, sondern schädigt die Umwelt und gefährdet die zu schützende Feldhamsterpopulation. Hinzu kommt, dass durch die intensive Bodenbearbeitung die Verdunstung des wichtigen Bodenwassers steigt, wodurch das Trockenheitsproblem weiter verschärf wird. Durch die intensivere Bodenbearbeitung werden zudem sowohl die Mäusegänge als auch die Bauten des zu schützenden Feldhamsters in Mitleidenschaft gezogen. Außerdem verringert sich durch das Schwarzmachen der Flächen das Futterdargebot für alle Arten.


Hintergrund

Die Feldmausplage hält in Thüringen weiterhin an und zerstört flächendeckend die Kulturen auf den Feldern. Anfangs waren es die Getreidebestände, mittlerweile sind auch Zuckerrüben, Kartoffeln und Mais betroffen und ein Ende ist nicht in Sicht. Die neue Saat von Raps wächst und wird umgehend von Mäusen aufgefressen. Die Schäden liegen mittlerweile teilweise bei bis zu 60 Prozent der Rapsflächen der Betriebe in den betroffenen Gebieten. Ganze Rapsflächen sind verloren. Die inzestuöse Massenvermehrung von Mäusen tritt i.d.R alle fünf bis zehn Jahre auf, aufgrund des Klimawandels ist auch mit kürzer werdenden Abständen zu rechnen. Trotz der Förderung von Greifvögeln oder Niederwild wie z.B. dem Fuchs, reichen diese Fressfeinde nicht aus, um die massenhafte Population der Feldmäuse zu dezimieren. Eine effiziente Form der Schadnagerbekämpfung, wie der Feldmaus, stellt der Einsatz von Rodentiziden dar. Rodentizide gehören zur Klasse der chemischen Pflanzenschutzmittel. Zur Bekämpfung von Schadnagern sind in Deutschland im Rahmen des Pflanzenschutzes lediglich Mittel mit dem Wirkstoff Zinkphosphid zugelassen. Zinkphosphidköder werden hierbei gezielt in die Löcher der Nagetiere abgelegt oder in geeigneten Köderstationen verwendet. Durch eine sachgerechte Ausbringung ist ein Schaden an Nichtzielorganismen (Feldhamster, Haselmaus, Greifvögel usw.) nicht gegeben, da der direkte Kontakt von

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Medieninformation: Qualitätssicherung in der Tierhaltung

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Qualitätssicherung in der Tierhaltung

QS-System will zukünftig einheitliche Standards durchsetzen

Der Fachbeirat Rind und Schwein des Qualitätssicherungssystems QS hat in der letzten Woche beschlossen, zukünftig einen einheitlichen Standard für Schweinehalter*innen zu definieren, dessen Anforderungen sowohl für alle deutschen als auch für alle ausländischen Lieferanten gelten sollen. Konkret geht es dabei um das Verbot der betäubungslosen Ferkelkastration, welches in Deutschland ab Januar 2021 gilt. Zukünftig sollen im QS-System nur noch Ferkel anerkannt werden, die entsprechend einer Positivliste der in Deutschland zugelassenen Kastrationsverfahren kastriert wurden. Damit wären die in den Niederlanden zugelassene CO2-Betäubung sowie die in Dänemark praktizierte Kastration unter Lokalanästhesie auch für ausländische Ferkel nicht mehr zulässig, wenn diese mit dem QS-Label vermarktet werden sollen. Weiterhin sollen zukünftig auch die höheren Anforderungen an die Haltung von Sauen, welche mit der Verabschiedung der neuen Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung auf die deutschen Sauenhalter*innen zukommen, auch für ausländische Landwirt*innen gelten.

„Aus Sicht der Erzeuger ist das ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung. Eine zügige und konsequente Umsetzung kann einen Beitrag zur Zukunftssicherung der einheimischen Schweinehaltung leisten.“, kommentiert die Geschäftsführerin des Thüringer Bauernverbandes Katrin Hucke die Entscheidung des QS-Fachbeirates. André Telle, Vorsitzender der Interessengemeinschaft der Schweinehalter in Thüringen, ergänzt in diesem Zusammenhang: „Jetzt ist es wichtig, dass die geplante Übergangsfrist bis Ende 2021 auch eingehalten wird. Bis dahin müssen auch ausländische Lieferanten den deutschen Vorgaben entsprechen, die zum Teil deutlich über den europäischen Standard hinausgehen.“


Hintergrund

Das QS-Prüfzeichen steht für geprüfte Qualitätssicherung bei frischen Lebensmitteln. Im QS-System geprüfte Produkte tragen das bekannte blaue Label. Lebensmittel mit dem QS-Prüfzeichen haben einen genau dokumentierten und kontrollierten Lebenslauf. So ist der Weg eines Rindersteaks vom Tierhalter über den Schlachthof und den Metzger bis zum Supermarkt oder bei Äpfeln und Tomaten vom Erzeuger über den Großhändler bis in den Lebensmitteleinzelhandel klar nachvollziehbar. Das Prüfsystem für Lebensmittel umfasst alle Stufen der Lebensmittelkette. Für alle teilnehmenden Betriebe bei QS gelten strenge Anforderungen, etwa zur Rückverfolgbarkeit oder zur Hygiene. Unabhängige Prüfer*innen kontrollieren regelmäßig, ob die Anforderungen eingehalten werden.

Mittlerweile stammen 95 Prozent des Schweine- und Geflügelfleisches aus deutscher Produktion aus QS-zertifizierten Betrieben. Bei Rindfleisch liegt der Anteil bei 85 Prozent. 13,5 Prozent der QS-lieferberechtigten Betriebe stammen aus europäischen Nachbarländern.

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Medieninformation: 27. Landeserntedankfest in Erfurt

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27. Landeserntedankfest in Erfurt

Immer verfügbare Lebensmittel sind keine Selbstverständlichkeit

Während des diesjährigen Landeserntedankfestes am 26. September der St.-Wigberti-Kirche in Erfurt äußerte der Präsident des Thüringer Bauernverbandes Dr. Klaus Wagner mit Blick auf die Corona-Pandemie die Hoffnung, dass diese zu einem stärkeren Bewusstsein für die Bedeutung Leistung der Landwirt*innen geführt habe: „Vielen Menschen wurde in der Pandemie bewusst, dass immer verfügbare Lebensmittel keine Selbstverständlichkeit sein müssen. Die Befürchtung, ohne Essen zu Bett gehen zu müssen, rückte bei vielen gefühlt näher“, so Wagner. Während seiner Ansprache betonte der Bauernpräsident die besondere Stellung des Erntedankfestes für die Landwirt*innen. „Dieser Tag ist ein Moment der Dankbarkeit, Dankbarkeit für das Gegebene und das Gleistete.“

Wagner erinnerte auch daran, dass die Landwirtschaft in diesem Jahr vielerorts mit der Unbill des Wetters zu kämpfen hatte, darunter größeren Trockenperioden, Spätfrösten zu den Eisheiligen und einer massiven Feldmausplage, die die Ernteergebnisse vieler Landwirt*innen schmälerte. Die insgesamt leicht unterdurchschnittliche Ernte der Thüringer Landwirt*innen war erst durch die Niederschläge im Mai und Juni möglich geworden. Noch im April bestand die akute Gefahr eines dritten Dürrejahres in Folge.

Während des ökumenischen Gottesdienstes übergab der Bauernpräsident vor rund 50 Anwesenden sieben traditionelle Erntekronen der Thüringer Landfrauen an den Thüringer Ministerpräsidenten Bodo Ramelow, Sozialministerin Heike Werner sowie weitere Repräsentant*innen des Freistaates, der Kirchen und der Stadt Erfurt. Aufgrund der Corona-Pandemie fand in diesem Jahr der Gottesdienst und die sich anschließende Bauernmahlzeit unter strikten Hygieneregeln statt, auf den traditionellen Bauernmarkt mit dem landesweit beliebten Unterhaltungsprogramm wurde verzichtet.

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Medieneinladung: Landeserntedankfest 2020

Medieneinladung

Landeserntedankfest im Zeichen der Corona-Pandemie

Landwirte brauchen keine Almosen, sondern Perspektive

Durch die gewaltigen Fortschritte in der Landwirtschaft sind Lebensmittel jederzeit verfügbar und unsere Tische stets reich gedeckt, so dass vielerorts der Sinn des Erntedankes in Vergessenheit geraten war. Erst die Corona-Pandemie und ihre Folgen haben bei vielen Menschen das Bewusstsein geweckt, dass eine sichere Versorgung mit Lebensmitteln nicht selbstverständlich ist. Es wurde vielen klar, dass ohne die Landwirtschaft die Supermärkte nicht versorgt und die Teller leer bleiben würden. Die Landwirt*innen sind sich den bestehenden und schwer kalkulierbaren Risiken bewusster, kennen sie doch aus ihrer alltäglichen Arbeit die Kräfte, die unabhängig von Sein und Tun wirken und die einem buchstäblich die Ernte verhageln können. Gerade im Zeichen der Corona-Pandemie gilt es daher, für eine gute Ernte dankbar zu sein und die Bedeutung der Landwirtschaft für unsere Gesellschaft im Bewusstsein der Menschen zu verankern. Hierzu soll das 27. Landeserntedankfest beitragen, dass am 26. September in Erfurt stattfinden wird.

Termin: Samstag, 26. September 2020, ab 11 Uhr
Ort: St.-Wigberti-Kirche, Regierungsstraße 74, 99084 Erfurt

Im Anschluss findet für geladene Gäste die traditionelle Bauernmahlzeit des Thüringer Bauernverbandes statt. Ein Bauernmarkt mit Rahmenprogramm wird es in diesem Jahr aufgrund der Corona-Pandemie nicht geben. Der Thüringer Bauernverband (TBV) lädt alle Vertreterinnen und Vertreter der Medien hierzu herzlich ein. Die Veranstaltung eignet sich für die Berichterstattung in Wort und Bild.


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Medieninformation: Feldmausplage 2020 - Sachsen-Anhalt gibt Lösung vor

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Feldmausplage 2020 - Sachsen-Anhalt gibt Lösung vor

Thüringer Umweltministerium muss mehr Pragmatismus wagen

Der Thüringer Bauernverband (TBV) sieht in der aktuell in Sachsen-Anhalt eröffneten Möglichkeit zur Bekämpfung der Feldmausplage auch eine geeignete Lösung für Thüringen: „Wir fordern das Thüringer Umweltministerium auf, den pragmatischen Weg, der in Sachsen-Anhalt beschritten wird, mitzugehen und nicht weiter alle Möglichkeiten zur Feldmausbekämpfung zu blockieren“, so Dr. Klaus Wagner, Präsident des Thüringer Bauernverbandes. In Sachsen-Anhalt können betroffene Landwirt*innen die Mäuseplage mit Rodentiziden bekämpfen, wenn sie den Einsatz beim Pflanzenschutz-Warndienst ankündigen und der Feldhamster auf der Anwendungsfläche und in unmittelbar angrenzenden Bereichen nicht vorkommt. Die Informationen zu den aktuellen Feldhamstervorkommen, werden von der zuständigen Naturschutzbehörde bereitgestellt und durch den Pflanzenschutzdienst mit den zu behandelnden Flächen abgeglichen. „Warum dieser Weg nicht auch in Thüringen eröffnet werden kann, ist nicht nachvollziehbar. Das Thüringer Umweltministerium muss bei seinen Entscheidungen mehr Pragmatismus wagen und lösungsorientierte, ganzheitliche Antworten geben“, so der Bauernpräsident.

Das bisher durch die Thüringer Agrar- und Umweltverwaltung eröffnete Verfahren ist nicht umsetzbar. Das Verfahren sieht eine verpflichtende Begutachtung der von Feldmäusen befallen Flächen vor, um möglicherweise vorkommende Feldhamster zu schützen, bevor die Landwirt*innen die Feldmäuse mit Rodentiziden bekämpfen dürfen. „Bis eine Begutachtung fertig ist, ist der jetzt ausgesäte Raps durch die Mäuse großflächig aufgefressen“, so Wagner. Auch die dafür notwendigen Gutachterkapazitäten sind nicht ansatzweise ausreichend, um eine effektive Abarbeitung in der zur Verfügung stehenden Zeit zu gewährleisten.

Unverständlich aus Sicht des TBV ist die Empfehlung des Thüringer Landesamt für Landwirtschaft und Ländlicher Raum (TLLLR), die Feldmauspopulation mittels intensiverer Bodenbearbeitung oder durch „schwarz“ machen der Felder zu bekämpfen. So ist z.B. der verstärkte Einsatz des Pfluges, für die Feldhamster sehr problematisch, da hier neben den Mäusegängen auch Hamsterbauten zerstört werden können. Zudem verringert sich durch die vermehrte Bodenbearbeitung das Futterdargebot nicht nur für die Feldmaus, sondern auch für den zu schützenden Feldhamster, da die Flächen „schwarz“ gemacht werden und brach liegen. Die vermehrten Erdbewegungen führen außerdem zur Vergrämung des Hamsters. Eine weitere Nebenwirkung intensiver Bodenbearbeitung ist die Schädigung der Bodenstruktur. Zudem steigt die Verdunstung des Wassers und der Boden trocknet aus, was gerade mit Blick auf die derzeitige Trockenheit problematisch ist. Auch der Aufbau von Humus verringert sich.

Allein in den am stärksten betroffenen Landkreisen Erfurt, Gotha, Sömmerda, Weimarer Land, llmkreis und Greiz sind derzeit bis zu 80 Prozent der gesamten Acker- und Grünlandflächen von der Feldmausplage betroffen. Seit August wurden dort ca. 32.000 Hektar Winterraps ausgesät. Diesen Flächenumfang können die wenigen zur Verfügung stehenden Gutachter*innen in der zur Verfügung stehenden Zeit nicht untersuchen. Bei einem Zeitbedarf von ca. einer Stunde auf einem Hektar Ackerland würden in den benannten Kreisen ca. 25.000 Arbeitsstunden anfallen.


Hintergrund

Rodentizide gehören zur Klasse der chemischen Pflanzenschutzmittel und dienen zur Bekämpfung von Schadnagern, wie der Feldmaus. Zur Bekämpfung von Schadnagern sind in Deutschland im Rahmen des Pflanzenschutzes lediglich Mittel mit dem Wirkstoff Zinkphosphid zugelassen. Zinkphosphidköder müssen in die Löcher der Nagetiere abgelegt oder in geeigneten Köderstationen verwendet werden. Durch eine sachgerechte verdeckte Ausbringung ist ein Schaden an Nichtzielorgansimen (Feldhamster, Haselmaus, Greifvögel usw.) nicht gegeben, da der direkte Kontakt von Nichtzielorganismen zu dem Präparat nicht besteht. Trotz der Förderung von Greifvögeln oder Niederwild wie z.B. dem Fuchs, reichen diese Fressfeinde nicht aus, um die massenhafte Population der Feldmäuse zu dezimieren.

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