Pressemitteilungen

Medieninformation: Protestaktion Insektenschutzgesetz

Am Freitag, den 5. Februar, protestierten Thüringer Landwirt*innen und Vertreter*innen des Thüringer Bauernverbandes (TBV) vor der Plenarsitzung des Thüringer Landtags am Steigerwaldstadionin Erfurt für den Stopp des Insektenschutzgesetzes und der Pflanzenschutz-Anwendungsverordnung in den vorliegenden Fassungen. Die Gesetzesinitiativen führen zur Existenzgefährdung für eine Vielzahl landwirtschaftlicher Betriebe. Das drohende Höfesterben in Thüringen setzten die Landwirt*innen mit einer Kombination leerer Gummistiefel und Grüner Kreuze symbolisch vor dem Stadion in Szene.

Anlass des Protestes ist die bevorstehende Entscheidung zum Insektenschutzgesetz und Pflanzenschutz-Anwendungsverordnung im Bundeskabinett am 10. Februar. Die zur Abstimmung vorliegenden Gesetzesinitiativen enthalten Verbote für die Bewirtschaftung von Acker- und Grünlandflächen in Schutzgebieten (u.a. Natur- und EU-Vogelschutzgebiete, Flora-Fauna-Habitat-Gebiete, Natura2000-Gebiete, Nationalparks, nationale Naturmonumente, Naturdenkmäler) und führen absehbar dazu, dass ein wirtschaftlicher Anbau von Qualitätsgetreide, Raps oder Zuckerrübe in diesen Gebieten nicht mehr möglich ist. Auch die Bewirtschaftung von artenreichem Grünland und Streuobstwiesen würde durch Verbote und eine fehlende Förderung gefährdet. „Allein in Thüringen sind rund 85.000 Hektar Acker- und Grünland betroffen, auf denen die Landwirte zukünftig nicht mehr wirtschaftlich arbeiten können“, so Dr. Klaus Wagner, Präsident des TBV. „Die Einschränkungen werden viele Landwirtschaftsbetriebe in Thüringen massiv wirtschaftlich unter Druck setzen“, so Wagner. Insbesondere die Einbeziehung von FFH- und Natura2000-Gebieten in das pauschale Verbot der Anwendung von Herbiziden und Insektiziden lässt viele Landwirt*innen auf die Barrikaden gehen: „Uns Landwirten wurde bei Ausweisung dieser Schutzgebiete zugesichert, dass die Bewirtschaftung nicht eingeschränkt werden wird. Jetzt kommt er durch die Hintertür – das ist ein massiver Vertrauensbruch von Seiten der Politik“, so die deutliche Kritik des Bauernpräsidenten an den verantwortlichen politischen Akteuren. Hinzu kommt, dass die geplanten Gesetze Initiativen zum Insektenschutz zerstören, die in Thüringen seit Jahren durch die Kooperation zwischen Landwirtschaft und Naturschutz erfolgreich praktiziert und die häufig auch mit Landesmitteln des Freistaates unterstützt werden. „Entgegen der eigentlichen Zielsetzung, helfen die vorliegenden Gesetzesvorhaben den Insekten nicht, zerstören aber die Existenz vieler Landwirtschaftsbetriebe. Für erfolgreichen Insektenschutz brauchen wir eine ganzheitliche Lösung, die Lebensmittelerzeugung und Schutz der Artenvielfalt zusammenbringen. Unsere Thüringer Abgeordneten, sowohl im Bundestag als auch im Landtag, müssen deshalb helfen, diesem Irrweg ein Ende zu bereiten“, so die klare Forderung Wagners.

Was bedeuten die Gesetzesinitiativen für einen Landwirtschaftsbetrieb?

Für die beispielhafte Darstellung und Erläuterung der Auswirkungen der Gesetzesinitiativen auf einen Thüringer Landwirtschaftsbetrieb, steht ihnen der Vorstandsvorsitzende der Agrargenossenschaft Weißensee eG Jürgen Paffen gerne zur Verfügung. Sie erreichen Ihn unter der Telefonnummer +49 363 74 265 0.

Hintergrund

Die geplanten Initiativen für das Insektenschutzgesetz und die Pflanzenschutz-Anwendungsverordnung beinhalten u.a. ein Verbot von Herbiziden (Mittel gegen Unkräuter und Ungräser) sowie biodiversitätsschädigender Insektizide (Mittel gegen Insekten) in Flora-Fauna-Habitat-Gebieten (FFH-Gebiete). FFH-Gebiete sind spezielle europäische Schutzgebiete in Natur- und Landschaftsschutz, die nach der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie ausgewiesen wurden und dem Schutz von Pflanzen (Flora), Tieren (Fauna) und Lebensraumtypen (Habitaten) dienen, die in mehreren Anhängen zur FFH-Richtlinie aufgelistet sind.

Durch die Verbote wird insbesondere der Anbau von Qualitätsweizen (unverzichtbar für die Lebensmittelherstellung), Raps (besonders wertvoll als Bienentracht, für Wild- und Honigbienen sowie andere Insekten) und Zuckerrüben (Alternative ist Zuckerimport aus Brasilien) unwirtschaftlich.

Ebenfalls enthalten ist ein Verbot des Einsatzes von Bioziden. Dies wird nicht nur die Landwirtschaft, sondern auch den Forst (Bekämpfung des Schädlingsbefalls) und den Obstbau vor unlösbare Schwierigkeiten stellen.

Das ebenfalls geplante unter Schutz stellen von artenreichem Grünland & Streuobstwiesen wird den Wegfall der bisherigen Förderung zur Folge haben. Eine Bewirtschaftung wird dadurch sowohl für konventionelle als auch für ökologisch wirtschaftende Betriebe nicht mehr wirtschaftlich sein.

In Thüringen wären von den Einschränkungen rund 85.000 Hektar Acker- und Grünland betroffen.Insgesamt sind im Freistaat derzeit 230.824 Hektar Vogelschutzgebiete und 161.462 Hektar FFH-Gebiete (Überschneidungen nicht rausgerechnet) unter Schutz gestellt.

Seit vielen Jahren praktizieren die Thüringer Landwirt*innen bereits in Kooperation erfolgreich Insektenschutz! Die geplanten Gesetzesinitiativen drohen nun, diese erfolgreiche Kooperation zwischen Landwirtschaft und Naturschutz zum Insektenschutz, die häufig auch mit Landesmitteln des Freistaates unterstützt wird, zu zerstören.

 


Bildmaterial: Thüringer Landwirt*innen protestieren vor dem Steigerwaldstadion; Quelle: TBV
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Medieneinladung: Protestaktion gegen Insektenschutz-Paket

Insektenschutz nur mit uns

Protestaktion: Falsch verstandener Insekten- und Pflanzenschutz ruiniert die Thüringer Landwirtschaft

 

Am Freitag, den 5. Februar, protestieren Thüringer Landwirt*innen und Vertreter*innen des Thüringer Bauernverbandes (TBV) vor dem Steigerwaldstadionin Erfurt gegen die drohende Abwicklung der Thüringer Landwirtschaft.

Der Thüringer Bauernverband lädt zu der Aktion alle Vertreterinnen und Vertreter der Medien herzlich ein.

Termin: Freitag, 5. Februar, 8.30 Uhr bis 10.30 Uhr
Ort: Steigerwaldstadion – Arena Erfurt, Mozartallee 3, 99096 Erfurt

 

Anlass des Protestes ist die bevorstehende Entscheidung zum Insektenschutzgesetz und Pflanzenschutz-Anwendungsverordnung im Bundeskabinett am 10. Februar.

Die Veranstaltung eignet sich hervorragend für die Berichterstattung in Wort und Bild. Mit dem Thüringer Bauernpräsidenten Dr. Klaus Wagner und dem Vizepräsidenten Dr. Lars Fliege stehen Ihnen vor Ort kompetente Ansprechpartner zur Verfügung.

Die zur Abstimmung vorliegenden Gesetzesvorhaben helfen dem Insektenschutz nicht, belasten aber die Landwirtschaft so massiv, dass auch zahlreiche Thüringer Landwirtschaftsbetriebe wirtschaftlich vor dem Aus stehen. Außerdem zerstören sie Initiativen zum Insektenschutz, die seit Jahren durch die Kooperation zwischen Landwirtschaft und Naturschutz erfolgreich praktiziert und die häufig auch mit Landesmitteln des Freistaates Thüringen unterstützt werden.

Um die absehbaren Folgen des falsch verstandenen Insekten- und Pflanzenschutzes für die heimische Landwirtschaft während der Protestaktion darzustellen, wird durch die Kombination von Landwirt*innen, leerer Gummistiefel und Grüner Kreuze das bevorstehende Sterben der Landwirtschaft bildlich in Szene gesetzt. Ziel der Aktion ist es, vor der morgigen Plenarsitzung des Thüringer Landtags die Abgeordneten sowie die Öffentlichkeit auf die Folgen der Gesetzesinitiativen für die Landwirtschaft und den ländlichen Raum in Thüringen aufmerksam zu machen. Zugleich wirbt der TBV nachdrücklich für einen kooperativen statt eines konfrontativen Ansatzes zum Insektenschutz. Die Landtagsabgeordneten werden dazu aufgerufen, im Zuge des Gesetzgebungsverfahrens als Thüringer Vertreter*innen im Bundesrat und über die Bundestagsabgeordneten der eigenen Parteien, den jetzt vorliegenden kontraproduktiven Gesetzesvorhaben eine Absage zu erteilen und stattdessen den erfolgreichen Weg eines kooperativen Insektenschutzes zu unterstützen.Parkplätze sind auf dem angrenzenden P+R Parkplatz Thüringenhalle ausreichend vorhanden.

 


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Medieninformation: Deutsche Umsetzung der Gemeinsamen Europäischen Agrarpolitik

Finanzielles Ausbluten der ostdeutschen Landwirtschaft muss verhindert werden

 

Anlässlich der heute stattfindenden Amtschefkonferenz der Agrarminister der Bundesländer haben die Präsidenten der ostdeutschen Landesbauernverbände in einem gemeinsamen Positionspapier vor den Folgen einer verfehlten innerdeutschen Verteilung der insgesamt 6,1 Milliarden Euro/Jahr aus der Gemeinsamen Europäischen Agrarpolitik für die Landwirtschaftsbetriebe in den Neuen Bundesländern gewarnt. „Sollten die ostdeutschen Betriebsstrukturen nicht angemessen Berücksichtigung finden, wäre das Erreichen wichtiger EU-Ziele, wie Einkommenssicherung, stabile Agrarstruktur und das Erreichen der Umweltziele, für eine gesamte Region eines Mitgliedsstaates massiv gefährdet“, so die Warnung der Bauernpräsidenten.

Ihre Kritik richtet sich vor allem gegen eine Kappung und Degression der Zahlungen an die Betriebe, da hiervon nahezu ausschließlich ostdeutsche Betriebe betroffen wären. So befänden sich 2019 bei einer Kappungsgrenze von 150.000 Euro 1.781 von 1.876 betroffenen Betrieben in Ostdeutschland (95 Prozent). Auch die neu zu bestimmende Umverteilung von Mitteln auf die ersten Hektare der Betriebe würde zu einem massiven Abfluss von EU-Mitteln aus einzelnen Regionen führen. Hier könnten bei einer Umverteilung von 12 Prozent der Mittel statt der aktuell 82,2 Millionen Euro bis zu 130 Millionen Euro aus Ostdeutschland abfließen. Durch diese Maßnahmen werden die ostdeutschen Landwirtschaftsbetriebe wirtschaftlich geschwächt, Wertschöpfung und Arbeitsplätze im ländlichen Raum gefährdet.

Darüber hinaus kritisieren die Bauernpräsidenten, dass mit steigenden Umweltanforderungen auch die einkommens- und betriebsstabilisierenden Wirkungen der Direktzahlungen geschmälert werden. Bereits heute entstehen den Betrieben durch die hohen Anforderungen Wettbewerbsnachteile in Höhe von 246 EUR/ha. Ohne ein verlässliches Einkommen über die Basisprämie sind auch die geforderten Investitionen in Klima-, Arten-, Tier- und Umweltschutz nicht möglich. Die Bauernpräsidenten plädieren deshalb nachdrücklich für einen Erhalt der Basisprämie mindestens auf dem aktuellen Niveau.

Besonderen Wert legen die Bauernverbände auch auf eine EU- und deutschlandweit einheitliche Ausgestaltung der Umweltauflagen für die neue hinzukommenden Eco-Schemes. Die in den Eco-Schemes zu erbringenden Umweltleistungen müssen einfach und praktikabel sein, wenn sie Erfolg haben sollen. Vor allen müssen die Gemeinwohlleistungen verlässlich vergütet werden und nicht zu Lasten der Einkommenswirksamkeit gehen. Dies wird mit einem Betriebsprämienmodell und einer prozentualen Begrenzung der Mittel je Betrieb erreicht.

 

Hintergrundinformationen

Der künftige EU-Agrarhaushalt für Deutschland hat ein Volumen von 6,144 Mrd. EUR/Jahr. Davon entfallen auf die erste Säule 4,916 Mrd. EUR und auf die zweite Säule 1,228 Mrd. EUR/Jahr. Die erste Säule steht für die Basisprämie, Finanzierung der Eco Schemes und den Junglandwirtezuschlag zur Verfügung. Die Finanzierung der Sonderzuschläge für die ersten Hektare wird durch Umschichtungen innerhalb der ersten Säule finanziert. Aktuell liegt der Zuschlag bei 50 bzw. 30 EUR/ha.

 


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Medieninformation: Investitionsförderung und Zukunftsprogramm Landwirtschaft

Dilettantismus macht Vergabe der „Bauernmilliarde“ zum Rohrkrepierer

 

Die Beantragung einer Förderung für besondere umwelt- und klimaschonende Bewirtschaftungsweisen im Rahmen des Investitions- und Zukunftsprogramms (sog. Bauernmilliarde) entpuppte sich gestern für die meisten Landwirte als Rohrkrepierer. Unter der Last der Anfragen brach das Onlineportal der landwirtschaftlichen Rentenbank zusammen, so dass die meisten Landwirte außer der Meldung „server error“ oder „Seite nicht erreichbar“ wenig zu sehen bekamen. Am Abend erschien dann unvermittelt die Mitteilung, das so viele Zuschussanträge im Onlineportal eingegangen seien, dass die für das erste Halbjahr 2021 eingeplanten Haushaltsmittel für Maschinen und Geräte der Außenwirtschaft von 72,5 Millionen Euro bereits ausgeschöpft sind. Nur für Wirtschaftsdüngerlager ist aktuell eine Antragstellung im Onlineportal möglich. „Dilettantisch– anders kann man die zentrale Vergabe über die Landwirtschaftliche Rentenbank nicht bezeichnen“, so die harsche Kritik des Präsidenten des Thüringer Bauernverbandes Dr. Klaus Wagner am gestrigen Vergabeverfahren. „Statt auf diesem intransparenten Weg die Mittel zu vergeben, hätte man auf bewährte Wege der Fördervergabe wie die der Thüringer Aufbaubank setzen müssen. Im Ergebnis konnte, soweit uns bekannt ist, kein einziger Thüringer Landwirt einen Antrag stellen. Wichtige Zukunftsinvestitionen in besseren Umwelt- und Klimaschutz bleiben so vielerorts auf der Strecke.“

Neben dem Vergabeverfahren steht auch die Höhe des Fördervolumens in der Kritik. „72,5 Millionen Euro für Maschinen reichen bundesweit nur für rund 2.000 Anträge. Das ist viel zu wenig, wenn man den Umfang der notwendigen Investitionen sieht, um den immer höher werdenden Ansprüchen an Klima, Umwelt, der grünen Agrarwende gerecht zu werden“, so Wagner. Der Bauernverband fordert deshalb, dass das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft zeitnah zunächst verfügt, Mittel aus dem Jahr 2022 vorzuziehen, damit alle investitionswilligen Landwirte die Möglichkeit erhalten, eine Förderung zu beantragen.

 

Hintergrundinformation

 

Das Investitions- und Zukunftsprogramm (IuZ) ist finanziell, mit 815 Millionen Euro, der größte Teil der „Bauernmilliarde“. Zweck dieses Zukunftsprogramms ist die Förderung der Landwirtschaft und des Gartenbaus bei Investitionen zur Anpassung an besondere umwelt- und klimaschonende Bewirtschaftungsweisen. Dabei werden die drei Förderbereiche Maschinen und Geräte der Außenwirtschaft, Anlagen und Bauten zur Lagerung von Wirtschaftsdüngern sowie Technik zur Separierung von flüssigen Wirtschaftsdüngern unterschieden. 2021 stehen insgesamt 207 Millionen Euro zur Verfügung. Diese Mittel werden allerdings zeitlich separiert und auf die Fördertatbestände portioniert. Dies bedeutet, dass für das erste Halbjahr 2021 insgesamt 72,5 Millionen Euro für Maschinen, 26 Millionen Euro für die Lagerstättenerweiterung für Wirtschaftsdünger und 5 Millionen Euro für die Gülleseparierung zur Verfügung stehen. Sollten die Mittel in einem oder mehreren Förderbereichen vor Ablauf des Halbjahres ausgeschöpft sein, dann setzt die Landwirtschaftliche Rentenbank eine Antragspause für einen oder mehrere Förderbereiche bis zum Beginn des zweiten Halbjahres. Das bedeutet, dass das Onlineportal für diesen Förderbereich erst zum 1. Juli wieder öffnet.

 


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Medieninformation: Verbandswahlen 2020

Dr. Klaus Wagner als Thüringer Bauernpräsident wiedergewählt

96 Prozent der Delegierten stimmen für eine zweite Amtszeit

Die Delegierten des Thüringer Bauernverbandes haben den amtierenden Präsidenten Dr. Klaus Wagner mit überzeugender Mehrheit wiedergewählt. Wagner erhielt in der Corona-bedingt als Briefwahl durgeführten Abstimmung in geheimer Wahl 139 der 145 abgegebenen gültigen Delegiertenstimmen aus den Thüringer Regional- und Kreisbauernverbänden. Das entspricht einem Anteil von rund 96 Prozent. Damit ist Wagner für weitere vier Jahre Präsident des TBV.

Der 50-jährige Wagner leitet als Geschäftsführer die Geschicke der Universal-Agrar GmbH in Riethnordhausen, die im Norden der Thüringer Landeshauptstadt Erfurt und im Landkreis Sömmerda Flächen bewirtschaftet. Wagner wurde im Dezember 2016 erstmals zum Präsidenten des Thüringer Bauernverbandes gewählt. Seitdem ist der zweifache Familienvater das Gesicht der Thüringer Landwirtschaft und führt in seiner Funktion als Bauernpräsident die vielfältigen Interessen der Thüringer Landwirte und des ländlichen Raumes zusammen. Wagner zeigte sich nach der Wahl entschlossen, mit allen zur Verfügung stehenden Mitteln für die Interessen der Thüringer Landwirt*innen zu kämpfen. „In der aktuell extrem angespannten Lage auf den Höfen und Betrieben braucht es eine starke berufsständische Interessenvertretung mehr denn je. Wenn es uns nicht gelingt, unserenberechtigten Anliegen Gehör zu verschaffen, stehen viele landwirtschaftliche Betriebe bald vor dem aus. Ich bin mir dieser großen Verantwortung bewusst und werde mich auch in den nächsten vier Jahren mit aller Kraft in Politik und Gesellschaft für unseren Berufsstand einsetzen“, so Wagner.

Auch mit Blick auf Wahl der Vizepräsidenten des Thüringer Bauernverbandes entschieden sich die Delegiertenfür Kontinuität. Mit ihren Stimmen sprachen sie nahezu geschlossen den bisher amtierenden und erneut zur Wahl angetretenen drei Kandidaten das Vertrauen aus. Neben Dr. Lars Fliege, Geschäftsführer der Agrargesellschaft Pfiffelbach mbH, wurden Udo Große, Vorstandsvorsitzender Agrargenossenschaft Reinstäd eG, und Toralf Müller, Vorstandsvorsitzender Agrarunternehmen Pfersdorf eG, in ihrem Amt als Vizepräsidenten bestätigt.

Präsident und Vizepräsidenten des Thüringer Bauernverbandes werden durch die Delegierten aus den Thüringer Regional- und Kreisbauernverbänden in einer Landesvertreterversammlung des Verbandes, für vier Jahre gewählt. Um gewählt zu werden, ist in geheimer Wahl die Mehrheit der abgegebenen Stimmen der Landesvertreterversammlung notwendig. Corona-bedingt wurde die Wahl in diesem Jahr als Briefwahl durchgeführt. Insgesamt waren in diesem Jahr waren 187 Delegierte stimmberechtigt. 152 haben ihr Stimmrecht wahrgenommen.


Foto: Dr. Klaus Wagner; TBV
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Medieninformation: Thüringer Milchkönigin 2020-2022

Neue Thüringer Milchkönigin gekrönt


Die 20-jährige Lucie Kosemetzky aus Riethnordhausen ist heute zur Thüringer Milchkönigin gekrönt worden. Corona-bedingt erfolgte die Krönung virtuell während einer Onlinekonferenz im Beisein des Thüringer Landwirtschaftsministers Benjamin-Immanuel Hoff und des Vorsitzenden der Landesvereinigung Thüringer Milch Dr. Klaus Wagner. Kosemetzky ist bereits die sechste Botschafterin der Thüringer Milch und wird die nächsten zwei Jahre für das Image der Milch und Milchprodukte sowie der Landwirtschaft werben. Sie zeigte sich hocherfreut angesichts der neuen Aufgabe: „Ich bin sehr stolz, in den kommenden Jahren den Thüringer Milcherzeugern und Milchverarbeitern in der Öffentlichkeit ein Gesicht zu geben. Ich will in meinem Amt versuchen, auch mit kritischen Verbraucherinnen und Verbrauchern ins Gespräch zu kommen und ihnen zeigen, wie moderne Milcherzeugung aussieht und welchen Mehrwert diese für Mensch und Tier erbringt“, so Kosemetzky.

Die neue Milchkönigin erlangte ihr landwirtschaftliches Fachwissen durch eine Ausbildung zur Landwirtin sowie durch zahlreiche in- und ausländische Praktika. Aktuell studiert sie an der Hochschule Anhalt in Bernburg, wo sie u.a. im Junge DLG-Hochschulteam mitarbeitet, in dem engagierte Studentinnen und Studenten frische Ideen und neue Perspektiven für die heimische Landwirtschaft entwickeln.

Hintergrund


An dem Wettbewerb zur Auswahl der Thüringer Milchkönigin, der von der Landesvereinigung Thüringer Milch e.V. (LVTM) und der Thüringer Melkergemeinschaft e.V. ins Leben gerufen wurde, hatten im Vorfeld mehrere junge Thüringerinnen teilgenommen. Alle Teilnehmerinnen hatten sich exzellent vorbereitet und stellten ihr Können engagiert und selbstbewusst vor einer mehrköpfigen Jury dar. Bestehen mussten sie in einem Wissenstest und einem Kurzvortrag. Außerdem bestimmten sie verschiedene Milchprodukte anhand von Geschmack und Aussehen.

Die LVTM ist eine freiwillige Vereinigung der Organisationen der Thüringer Milcherzeuger, der Thüringer Molkereien und Käsereien sowie aller an der Milchwirtschaft beteiligten Wirtschaftskreise. Ihre Aufgabe liegt in der Durchführung von Maßnahmen zur Förderung der Qualität von Milch und Milchprodukten auf der Grundlage des Milch- und Fettgesetzes.



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Medieninformation: LIDL und REWE erhöhen Verkaufspreise für Schweinefleisch

Medieninformation

LIDL und REWE erhöhen Verkaufspreise für Schweinefleisch

Landwirte brauchen keine Almosen, sondern Perspektive

Der Thüringer Bauernverband (TBV) begrüßt den Aufschlag auf den Verkaufspreis für Schweinefleisch durch die Lebensmitteleinzelhändler LIDL und REWE. Allerdings lösen diese Aufschläge das grundsätzliche Strukturproblem nicht. Nach wie vor komme vom Verkaufspreis für Lebensmittel zu wenig bei den Landwirten an. Daher müsse die aggressive Niedrigpreispolitik des Lebensmitteleinzelhandels endlich beendet werden: „Statt gönnerhaft Almosen zu verkünden, müssen alle Lebensmitteleinzelhändler darauf hinwirken, die grundsätzlichen Strukturen im Sinne der Lebensmittelerzeuger anzupassen“, so Katrin Hucke, Hauptgeschäftsführerin des TBV. „Nur so bekommen unsere heimischen Landwirte wieder eine Perspektive und nur so werden die Verbraucher auch zukünftig regionale Lebensmittel in den Supermarktregalen finden“, so Hucke weiter.

Schon heute beträgt der Selbstversorgungsgrad für Schweinefleisch in Thüringen nur noch 70 Prozent. Auch bei der heimischen Milchproduktion sind Jahren ein starker Rückgang und zahlreiche Betriebsaufgaben zu verzeichnen. Daher fordert der TBV, dass die hierzulande hohen Produktions- und Tierwohlstandards angemessen honoriert werden. „Wir fordern ein klares und auch langfristiges Bekenntnis zur heimischen Landwirtschaft. Dazu reichen einmalige Zugeständnisse nicht aus“, so Hucke.


Hintergrund

Nachdem gestern bereits LIDL angekündigt hat, ausgewählte Produkte aus dem Schweinefleischsortiment mit einem Preisaufschlag von einem Euro je kg zu versehen, meldete heute auch die REWE Group, den Preis für Schweinefleisch auf das Marktniveau vor Ausbruch der Afrikanischen Schweinepest anzuheben.

Aufgrund des Ausbruchs der Afrikanischen Schweinepest und der COVID19-Pandemie waren die Preise für Mastschweine dramatisch eingebrochen. Noch zu Beginn des Jahres erhielten die Landwirte rund zwei Euro je kg Schlachtgewicht. Heute liegt der Preis bei 1,19 Euro. In der Summe fehlen damit 50 Euro je Schwein, um die Kosten der Haltung zu decken.

Auch die Auszahlungspreise für Milch liegen auf einem sehr niedrigen Niveau. Im Oktober lag der bundesweite durchschnittliche Auszahlungspreis für einen Liter Milch bei 32,6 Cent. Zur Vollkostendeckung benötigen die Landwirte jedoch weit über 40 Cent je Liter Milch.

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