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Medieninformation: Kompromissvorschlag entpuppt sich als Luftnummer

Medieninformation

Kompromissvorschlag entpuppt sich als Luftnummer

Feldmausbekämpfung: Kompromissvorschlag der Thüringer Umwelt- und Agrarverwaltung entpuppt sich als Luftnummer

Der Thüringer Bauernverband (TBV) kritisiert das von der Umwelt- und Agrarverwaltung angedachte Verfahren zur Bekämpfung der Feldmausplage als realitätsfern. Aus Sicht des TBV sind die Vorschläge für die Genehmigung des Ausbringens von Rodentiziden in der bis zur Aussaat zur Verfügung stehenden Zeit schlicht undurchführbar. Das Verfahren sieht eine verpflichtende Begutachtung der von Feldmäusen befallen Flächen vor, um möglicherweise vorkommende Feldhamster zu schützen, bevor die Landwirt*innen die Feldmäuse mit Rodentiziden bekämpfen dürfen.

„Bis eine Begutachtung fertig ist, ist der jetzt anstehende Raps gesät, gekeimt und aufgefressen.“, so Dr. Lars Fliege, Vizepräsident des TBV und mit seinem Betrieb im Weimarer Land selbst stark betroffen von der diesjährigen Feldmäuseplage. „Der gefundene Kompromissvorschlag entpuppt sich als reine Luftnummer. Die Gutachterkapazitäten sind nicht ansatzweise ausreichend, um eine effektive Abarbeitung in der zur Verfügung stehenden Zeit zu gewährleisten. Es muss dringend ein anderes, schnelleres Verfahren gefunden werden.“, so Fliege weiter.

Allein in den am stärksten betroffenen Landkreisen Erfurt, Gotha, Sömmerda, Weimarer Land, llmkreis und Greiz sind derzeit bis zu 80 Prozent der gesamten Acker- und Grünlandflächen von der Feldmausplage betroffen. In den nächsten drei Wochen werden dort ca. 32.000 Hektar Winterraps ausgesät. Diesen Flächenumfang können die wenigen zur Verfügung stehenden Gutachter*innen in der zur Verfügung stehenden Zeit nicht untersuchen. Bei einem Zeitbedarf von ca. einer Stunde auf einem Hektar Ackerland würden in den benannten Kreisen ca. 25.000 Arbeitsstunden anfallen. Sollten 100 Gutachter*innen zur Verfügung stehen, was derzeit nicht der Fall ist, würden diese bis Mitte Oktober brauchen, um die Flächen in den Landkreisen zu untersuchen.

Hinzu kommt, dass Kosten eines Gutachtens mindestens 50 Euro pro Hektar betragen. Zusammen mit den sonstigen Kosten für den Einsatz von Rodentiziden und den trotz Bekämpfungsmaßnahmen unvermeidbaren Schäden aufgrund des Zeitverzuges durch die Begutachtung, ist ein wirtschaftlicher Anbau von Raps kaum noch möglich. Erschwerend ist zudem, dass die Begutachtung nur auf Stoppelfeldern durchgeführt werden kann. Wer Raps säen will, der hat die Stoppeln aber bereits vor zwei bis drei Wochen umgebrochen, um der neuen Rapssaat ein gut abgesetztes, feinkrümeliges Saatbett zur Verfügung zu stellen.


Hintergrund

Rodentizide gehören zur Klasse der chemischen Pflanzenschutzmittel und dienen zur Bekämpfung von Schadnagern, wie der Feldmaus. Zur Bekämpfung von Schadnagern sind in Deutschland im Rahmen des Pflanzenschutzes lediglich Mittel mit dem Wirkstoff Zinkphosphid zugelassen. Zinkphosphidköder müssen in die Löcher der Nagetiere abgelegt oder in geeigneten Köderstationen verwendet werden. Durch eine sachgerechte verdeckte Ausbringung ist ein Schaden an Nichtzielorgansimen (Feldhamster, Haselmaus, Greifvögel usw.) nicht gegeben, da der direkte Kontakt von Nichtzielorganismen zu dem Präparat nicht besteht. Trotz der Förderung von Greifvögeln oder Niederwild wie z.B. dem Fuchs, reichen diese Fressfeinde nicht aus, um die massenhafte Population der Feldmäuse zu dezimieren.

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Axel Horn
Referentin für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Thüringer Bauernverband e. V.
Alfred-Hess-Straße 8
99094 Erfurt

Telefon: +49 361 262 53 228 Mobil:+49 1520 1893 493 E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.

Medieneinladung: Rücksicht macht Wege breit

Medieneinladung:

Rücksicht macht Wege breit

Mehr gegenseitige Rücksichtnahme auf Feld- und Wirtschaftswegen

In Feld und Flur treffen verschiedene Interessen aufeinander, die manchmal zu Konflikten führen können. Der Thüringer Bauernverband möchte dafür werben, dass alle, die dort aufeinander treffen, Rücksicht aufeinander nehmen.

Landwirtschaftliche Flächen dienen der Produktion von hochwertigen Nahrungs- und Futtermitteln. Unsere Landwirt*innen erreichen ihre Arbeitsflächen über Feld- und Wirtschaftswege, die auch als Radrouten oder Fußwege genutzt werden. Gerade in besonders arbeitsintensiven Zeiten, in denen die Landwirt*innen günstiges Wetter möglichst nutzen möchten, freuen sie sich über eine freie Fahrt zum Feld. Unsere Bitte ist, dass die Radfahrer*innen und Fußgänger*innen Rücksicht nehmen und dem landwirtschaftlichen Verkehr Vorrang gewähren.

Zu diesem Zweck unterstützt der Thüringer Bauernverband alle Thüringer Landwirt*innen beim Anbringen von entsprechenden Hinweisen auf den Radwegen, mit denen zur gegenseitigen Rücksichtnahme aufgefordert wird. Anlässlich des diesjährigen Ernteendes und dem Beginn der Aussaat, wird für die Öffentlichkeit das Auftragen der Hinweismarkierung „Rücksicht macht Wege breit“ (siehe Foto) mit Schablonen und Kreidespray auf einem Radweg gezeigt und erläutert.

Der Thüringer Bauernverband lädt hierzu alle Vertreterinnen und Vertreter der Medien herzlich ein.

Termin: Donnerstag, 20. August 2020, 11 Uhr
Ort: Radweg im Weimarer Land Eberstedt/Auerstedt,
Dorfstraße 28/29, 99518 Eberstedt (Autos bitte auf dem angrenzenden Parkplatz der Mühle Eberstedt parken)

Die Veranstaltung eignet sich hervorragend für die Berichterstattung in Wort und Bild. Parkplätze sind auf dem angrenzenden Parkplatz der Mühle Eberstedt ausreichend vorhanden.


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Medieninformation: Verkauf der ADIB

Medieninformation:

Verkauf der ADIB

Wirtschaftliche Perspektiven für die Unternehmen und die Unternehmensnachfolge müssen verbessert werden

Der Thüringer Bauernverband (TBV) zeigt sich über den Verkauf der Agrargesellschaft ADIB in Bad Langensalza an die Boscor Land- und Forstwirtschafts GmbH, die zur ALDI-nahen Stiftung Lucas gehört, enttäuscht. „Als Thüringer Bauernverband hätten wir uns gewünscht, dass das Unternehmen in den Händen von Thüringer Landwirt*innen verbleibt.“, so Dr. Klaus Wagner, Präsident des TBV. Ein Einstieg großer und branchenfremder Investoren in die Landwirtschaft wird innerhalb des Berufsstandes kritisch diskutiert. Letztlich handelt es sich aber um eine freie unternehmerische Entscheidung, die durch einen Beschluss der Mehrheit der Gesellschafter der ADIB GmbH herbeigeführt worden ist. „In unserem Land hat jeder Mensch das Recht, sein Eigentum zu verkaufen, wann und an wen er möchte. Dieses Recht haben die Gesellschafter der ADIB ausgeübt. “, so Wagner. Der TBV steht dem geplanten Thüringer Agrarstrukturgesetz aufgeschlossen gegenüber, wenn es dazu führt, die wirtschaftlichen Perspektiven für die Unternehmen und die Unternehmensnachfolge zu verbessern. Allerdings sieht der TBV noch erhebliche rechtliche Hindernisse auf dem Weg dahin. So besteht aus Sicht des Verbandes nach wie vor keine verfassungsrechtliche Basis für eine Genehmigungspflicht für den Handel mit Gesellschaftsanteilen oder ganzen Gesellschaften. Schwerpunkt der landeseigenen Agrarpolitik sollte es daher vorrangig sein, die Rahmenbedingungen für die Landwirt*innen so zu gestalten, dass diese stabil wirtschaften können und Nachfolgeregelungen innerhalb der Landwirtschaft möglich sind. Unbenommen der heutigen unternehmerischen Entscheidung ist die Leistung von Klaus Kliem, die dieser für den Berufsstand und die Landwirtschaft in Thüringen erbracht hat, anzuerkennen: „Klaus Kliem hat maßgeblich dazu beigetragen, dass die Bäuerinnen und Bauern – gleich welcher Betriebsgröße und Rechtsform – mit dem TBV eine geeinte und damit starke Stimme in Thüringen bekommen haben. Als Gründungsmitglied und Präsident des TBV hat Klaus Kliem jahrzehntelang für die Interessen der Thüringer Landwirt*innen gekämpft, hat für die Attraktivität und die Menschen im ländlichen Raum gestritten. Damit hat er sich bleibende Verdienste erworben.“ so Wagner weiter.


Hintergrund

Landwirtschaft steht, wie andere Wirtschaftszweige auch, vor dem Problem der Unternehmensnachfolge. Ein Einstieg ist für junge Menschen häufig nicht ausreichend attraktiv genug, damit diese sich hier auf eigenes wirtschaftliches Risiko engagieren. Grund dafür ist, dass die Landwirtschaft heute auf weitgehend offenen Märkten agiert, unter freiem Himmel (Stichwort: Dürre, Klimawandel usw.) arbeitet und in Deutschland zunehmender, kurzfristiger staatlicher Regulierung ausgesetzt ist. Hinzu kommt die öffentliche Debatte, die sich weitgehend in Vorwürfen erschöpft und keine Problemlösungen aufzeigt. Stagnierende Preise für landwirtschaftliche Produkte haben zudem zu einem erheblichen Kapitalbedarf in der Landwirtschaft geführt und die Entwicklung der Unternehmen zum Stillstand gebracht. Unter diesen Bedingungen ermöglicht das Engagement von Investoren den Fortbestand erfolgreicher landwirtschaftlicher Unternehmen. Der Thüringer Bauernverband steht in diesem Zusammenhang einem Agrarstrukturgesetz durchaus aufgeschlossen gegenüber, wenn es dazu führt, die wirtschaftlichen Perspektiven für die Unternehmen und die Unternehmensnachfolge zu verbessern.

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Medieninformation: Ernteausfall durch Feldmausbefall

Medieninformation:

Ernteausfall durch Feldmausbefall

Feldmäuse vernichten vielerorts in Thüringen Großteil der Ernte

Vor allem die Landwirt*innen im Thüringer Becken und in den Ackerbauregionen Nordthüringens sorgen sich derzeit um ihre Ernte. Grund ist ein massiver Feldmausbefall. Die Tiere fressen einen Großteil der Ernte in den Regionen und verursachen bei den betroffenen Landwirt*innen Schäden von bis zu 400 Euro pro Hektar. Die finanziellen Verluste treffen die Landwirt*innen nach den zwei von Trockenheit gekennzeichneten Jahren ins Mark und bedrohen viele Betriebe in ihrer Existenz. Um weitere schwere wirtschaftliche Schäden, auch im Hinblick der bevorstehenden Aussaat von Winterkulturen wie zum Beispiel Raps entgegenzuwirken, müssen die Feldmäuse effektiv bekämpft werden, so die Forderung des Thüringer Bauernverbandes. „Derzeit müssen wir zusehen, wie die Ernte vor unseren Augen weggefressen wird. Wir können aufgrund von Einschränkungen zum Schutz des Feldhamsters nichts tun“, so Dr. Lars Fliege, Vizepräsident des Thüringer Bauernverbandes, dessen Betrieb ebenfalls von der Feldmausplage betroffen ist. Deshalb ärgert sich Fliege auch über den selbstgefälligen Ton des BUND Thüringen, dem die Ernteausfälle nach eigenem Bekunden egal sind: „Wir Landwirt*innen leben von dem, was wir anbauen. Auch die Menschen in unserem Land brauchen das Getreide, wenn sie auch weiterhin vor vollen Regalen im Supermarkt stehen wollen. Die Einstellung des BUND kann man sich nur leisten, wenn man sich ausschließlich aus Spenden und Fördergeldern finanziert, die andere erwirtschaften.“ so Fliege weiter. Notwendig sind aus Sicht des Thüringer Bauernverbandes Ausnahmegenehmigungen in diesem Jahr, insbesondere eine zeitliche Ausweitung der Anwendungsmöglichkeit ab dem 1.8. (Anwendungsbestimmung NT 820), damit der Einsatz von Rodentiziden möglich wird. „Anders als der BUND Thüringen behauptet, ist bei einer sachgerechten verdeckten Ausbringung von Rodentiziden kein Schaden bei den Feldhamstern oder den Greifvögeln zu befürchten. Das bestätigen sowohl das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit als auch das staatliche Julius-Kühn-Institut eindeutig.“, so Fliege. Der Feldhamster ernährt sich von oberirdisch anfallendem Futter. Rodentizide werden verdeckt ausgebracht, sodass ein Kontakt durch den Feldhamster nicht besteht. Die Löcher der Feldmaus, in denen Köder ausgelegt werden dürfen, sind zu klein, als dass sich der Feldhamster Zugang verschaffen könnte. Alternativen, wie z.B. der verstärkte Einsatz des Pfluges, sind für die Feldhamster weitaus problematischer, da hier neben den Mäusegängen auch Hamsterbauten zerstört werden. Durch die vermehrte Bodenbearbeitung verringert sich das Futterdargebot für die Feldmaus und den Feldhamster, die Flächen werden „schwarz“ gemacht und liegen brach. Die vermehrten Erdbewegungen führen außerdem zur Vergrämung des Hamsters. Eine weitere Nebenwirkung intensiver Bodenbearbeitung ist die Schädigung der Bodenstruktur. Die Verdunstung von Wasser in unserem Trockengebiet steigt und der Aufbau von Humus verringert sich. „Pflanzenbaulich und im Hinblick auf den Feldhamsterschutz also keine optimale Variante.“, so Fliege.


Hintergrund

Rodendizide gehören zur Klasse der chemischen Pflanzenschutzmittel und dienen zur Bekämpfung von Schadnagern, wie der Feldmaus. Zur Bekämpfung von Schadnagern sind in Deutschland im Rahmen des Pflanzenschutzes lediglich Mittel mit dem Wirkstoff Zinkphosphid zugelassen. Zinkphosphidköder müssen in die Löcher der Nagetiere abgelegt oder in geeigneten Köderstationen verwendet werden. Durch eine sachgerechte verdeckte Ausbringung ist ein Schaden an Nichtzielorgansimen (Feldhamster, Haselmaus, Greifvögel usw.) nicht zu befürchten, da der direkte Kontakt von Nichtzielorganismen zu dem Präparat nicht besteht.

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Medieninformation: Urteil des OVG zum Abschuss der Ohrdrufer Problemwölfin

Medieninformation:

Urteil des OVG zum Abschuss der Ohrdrufer Problemwölfin

Falsch verstandener Artenschutz: Weitere Schafe müssen für den symbolischen Sieg von BUND und NABU elend sterben

Der Thüringer Bauernverband (TBV) äußert gegenüber dem Urteil des Oberverwaltungsgerichts (OVG) Weimar zur Aussetzung der Abschussgenehmigung für die Ohrdrufer Problemwölfin Unverständnis. „Die Problemwölfin wird nun auch weiterhin ihre blutige Spur auf dem Truppenübungsplatz in Ohrdruf ziehen. Die Verlierer des Urteils sind die Schafe und die Weidetierhalter*innen vor Ort, aber auch das Schutzgebiet selber.“, so Katrin Hucke, Hauptgeschäftsführerin des TBV.

Das OVG war gestern der Klage der Thüringer Landesverbände von BUND und NABU gefolgt und bestätigte das Urteil des Landgerichts Gera zur Aussetzung der Abschussgenehmigung für die Problemwölfin. Begründet wird die Aussetzung der Abschussgenehmigung, welche durch das Thüringer Landesamt für Umwelt, Bergbau und Naturschutz (TLUBN) auf Antrag des Umweltministeriums hin erteilt wurde, damit, dass in dieser die Erhaltungsziele des FFH-Schutzgebietes nicht berücksichtigt werden. „Der Preis des falsch verstandenen Artenschutzes ist hoch: BUND und NABU lassen sehenden Auges zahllose Schafe elend zugrunde gehen, um ihr Symbol Wolf zu erhalten. Besonders absurd: Mit dem jetzt erwartbarem Ende der Weidetierhaltung rund um den Ohrdrufer Truppenübungsplatz wird zugleich das eigentlich zu schützende FFH-Gebiet massiv in Mitleidenschaft gezogen. Ohne Weidetiere droht eine Verbuschung der Landschaft und viele geschützte Arten werden verschwinden.“, so Hucke weiter.

Um Tiere und Landschaft vor diesen Schäden zu bewahren, fordert der TBV das TLUBN dazu auf, die vom Gericht geforderte notwendige Prüfung unverzüglich nachzuholen, um die Problemwölfin abschießen zu können.


Hintergrund

Die Ohrdrufer Problemwölfin ist seit 2014 auf dem Truppenübungsplatz in Ohrdruf ansässig. Sie hat sich auf das Reißen von Nutztieren spezialisiert und allein im letzten Jahr über 180 Nutztiere getötet. Für ihre Jagd überwindet sie regelmäßig die aufgestellten Schutzzäune der Weidertierhalter*innen. Außerdem gibt die Problemwölfin ihr Wissen n ihren Nachwuchs weiter. In den vergangenen Jahren hat sie sich mit einem Hund sowie ihrem eigenen hybriden Sohn fortgepflanzt. Aus diesen Verbindungen sind bisher elf hybride Tiere hervorgegangen.

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Aktuell: Offener Brief

Aktuell:

Offener Brief

Offener Brief von Landwirtin Annett Scheide (Agrarproduktion Großromstedt GmbH & Co.KG) an die Thüringer Umweltministerin Anja Siegesmund

Großromstedt, 7. Juli 2020

Sehr geehrte Frau Ministerin Siegesmund,
es wird mir als Thüringer Landwirtin Angst und Bange um unsere Landwirtschaft, wenn ich Ihre selektive Sicht auf die landwirtschaftliche Wirklichkeit beobachte.

Am 27. Juni durfte ich einer Veranstaltung im Rahmen von Streuobstwiesen beiwohnen. Meine Familie hat selbst einen Garten mit 10 Obstbäumen und ich dachte mir, vielleicht kann man ja noch etwas lernen.

Da einzige, was ich an diesem Tage mitgenommen habe, ist, wie Sie tiefe Gräben zwischen den ökologisch wirtschaftenden Landwirt*innen und den konventionell wirtschaftenden ziehen.

Wir sind ein relativ kleiner Betrieb mit ca. 1.200 ha Ackerfläche. Wir wirtschaften konventionell, nutzen aber auch den Pflug, Striegel, Hacke und Man-/Womanpower im Schweiße unseres Angesichts. Von dem Erlös unserer Arbeit leben 11 Familien.

Unsere Fruchtfolge gestaltet sich relativ vielseitig: Weizen, Sommer- und Wintergerste, Durum, Dinkel, Raps, Zuckerrüben, Mais, Hopfen als Dauerkultur und nicht zu vergessen Hecken, Blühflächen und Zwischenfrüchte. Diese nehmen 14 Prozent (!) unserer Fläche ein.

Mit dieser Fläche erwirtschaften wir keinen Cent, kommen für die Saatkosten auf und zahlen unseren Verpächtern hierfür nicht unerheblich Pacht.
Das ist unser Beitrag, die Natur und hier v.a. die Insekten und Wildtiere zu unterstützen.

Aber das ist Ihnen nicht gut genug oder sie haben einfach nicht hingesehen – wie so oft. Ihnen war es wichtig, den anwesenden 10 Gästen der AbL und Grünen Liga zu erklären, welch schöne Oasen die Streuobstwiesen inmitten von Agrarwüsten sind und zeigten demonstrativ auf einen unserer Schläge.

Zu Ihrer Information: Dieser Schlag misst nicht ganz 100 ha, ist zu 1/3 mit Weizen, 1/3 mit Zuckerrüben und Mais angebaut. Der Schlag ist umsäumt von Hecken (die leider nur im Frühjahr blühen, aber Vögeln und Niederwild Unterschlupf bietet – das sieht man aber nicht, die Hecken schon) und an den Längsseiten sind Blühstreifen angelegt. Es ist herrlich, wie es hier kreucht und fleucht.

Also „unsere Agrarwüste“ lebt – und wie!

Diese grundsätzliche Diskrepanz unserer beiden Wahrnehmungen kann ich einfach nicht glauben. Das macht mir persönlich sehr zu schaffen, denn objektiv sind die o.g. Tatsachen vorhanden.
Ich kann doch von einer Thüringer Ministerin erwarten, dass sie mit offenen Augen durch die Flur fährt und versucht, die Wirklichkeit so zu sehen, wie sie ist.

Ich habe das Gefühl, dass es Ihnen nur auf eines ankommt: Grüner Populismus und das Auseinanderdividieren der Thüringer Bauernschaft – vielleicht auch der Gesellschaft. In anderen Teilen dieser Welt haben solch Populismus und die Spaltung der eigenen Bevölkerung den dafür Verantwortlichen zu vielen Siegen verholfen. Das wird eigentlich in unserer deutschen Gesellschaft zutiefst abgelehnt. Umso trauriger ist es, dass Sie als Thüringer Umweltministerin sich derartiger Mittel bedienen müssen. Es geht nur um „wir“ und „die“!

Schade…
Ich hatte darüber nachgedacht, einen Teil der Flächen ökologisch zu bewirtschaften. Aber wie soll das gehen? ….dafür bräuchten wir ein „uns alle“! Denn m.E. hat jede Bewirtschaftungsart ihre Berechtigung, denn allein mit ökologischer Landwirtschaft können wir nicht einmal unsere deutsche Bevölkerung ernähren.

Mit freundlichen Grüßen

Annett Scheide
Geschäftsführerin

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Medieninformation: Falsche Zahlen: Siegesmund & Schweinehaltung

Medieninformation:

Falsche Zahlen: Siegesmund & Schweinehaltung

Falsche Zahlen: Umweltministerin Anja Siegesmund demonstriert öffentlich ihre mangelnde Expertise und ihr Desinteresse am Thema Schweinehaltung

Der Thüringer Bauernverband (TBV) bewertet die heute veröffentlichte Wortmeldung der Thüringer Umweltministerin Anja Siegesmund zum Thema Schweinehaltung als Beleg für deren mangelnde Expertise und Desinteresse am Thema. Siegesmund hatte in einem Gespräch der dpa gegenüber ihre Kritik an Kastenständen in der Schweinhaltung geäußert und dabei mit völlig falschen Zahlen argumentiert, gab u.a. an, dass mehr als 800.000 Sauen in Thüringen gehalten würden (https://thueringen.de/dpa-meldungen/kastenhaltung-von-schweinen-steht-vor-der-abschaffung-11276). „Fehler können passieren, keine Frage. Wer aber so daneben greift, zeigt klar seine mangelnde Expertise auf dem Gebiet und demonstriert sein fehlendes Interesse an der Schweinehaltung“, so TBV-Präsident Dr. Klaus Wagner. „Auch für die Ministerin sollte gelten: Schuster, bleib bei deinen Leisten. Wer sich ständig zu Themen aus anderen Ressorts äußert, sollte auch in der Lage sein, die von dort stammenden Zahlen richtig einzuordnen.“, so Wagner weiter.

Die Thüringer Schweinehaltung ist seit Jahren stark rückläufig. Derzeit gibt es in Thüringen insgesamt nur noch rund 665.700 Schweine, wovon 82.000 Zuchtsauen sind. Noch vor zehn Jahren wurden 755.712 Schweine insgesamt, davon 89.688 Zuchtsauen, in Thüringen gehalten. Die zunehmend steigenden Anforderungen führen dazu, dass die einheimischen Landwirt*innen nicht mehr kostendeckend produzieren können und die Tierhaltung aufgeben.

Schon lange kann Thüringen sich nicht mehr vollständig mit einheimischem Schweinefleisch versorgen. Der Selbstversorgungsgrad lag 2017 bereits bei nur rund 67 Prozent und ist seither weiter gesunken. Stetig steigende politische Anforderungen werden auch zukünftig dafür sorgen, dass die Tierproduktion in andere Länder abwandert und Fleisch importiert werden muss.


Hintergrund

Im Jahr 2019 wurden in Deutschland noch 1 ,80 Millionen Zuchtsauen gehalten, in 2016 waren es noch 1,91 Millionen Tiere. Auf der anderen Seite werden jedes Jahr 11 Millionen Ferkel, vor allem aus Belgien und den Niederlanden nach Deutschland importiert und hier gemästet. Die Gründe für den Rückgang der einheimischen Bestände sind vielseitig. Vor allem aber die seit Jahren andauernde rechtliche Unsicherheit bezüglich der Haltungsanforderungen für Sauen hat viele Landwirt*innen dazu veranlasst, ihre Schweinehaltung aufzugeben.

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