BMEL fördert Forschung für bessere Stallluft in der Geflügelhaltung
Das BMEL fördert das Verbundprojekt "DesGefUV" zur Optimierung der Stallluft in der Geflügelhaltung mit 928.500 Euro. Das Verbundvorhaben, bestehend aus der Fraunhofer-Gesellschaft zur Förderung der angewandten Forschung e.V., der PURION GmbH und der Gesellschaft zur Förderung von Medizin-, Bio- und Umwelt-Technologien e.V., widmet sich der Entwicklung und Erprobung eines neuartigen Verfahrens zur Inaktivierung chemischer Luftschadstoffe in Geflügelställen. Hierzu soll ein Gerät entwickelt werden, das die Stallluft umwälzt und mittels eines UVC-LED-basierenden Luftdesinfektionssystems permanent aufbereitet. Außerdem soll eine kontinuierliche Reduktion von chemischen Luftbelastungen (insbesondere Ammoniak) mittels Photokatalyse erfolgen. Ziel ist es, das Risiko von aerosol- und staubgetragenen Infektionserkrankungen beim Geflü
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IED darf Tierwohl nicht gefährden
Anlässlich der Abstimmung des federführenden Umweltausschusses im Europäischen Parlament über die Industrieemissionsrichtlinie (IED) am 24. April appellierte der Generalsekretär des DBV, Bernhard Krüsken, auch die Anliegen der landwirtschaftlichen Tierhaltung zu berücksichtigen. „Wir stehen zu einer Tierhaltung, die ihre Umweltauswirkungen stetig reduziert. Gleichzeitig gibt es Zielkonflikte zwischen einem Mehr an Tierwohl und der Emissionsminderung, bei der jedoch Tierwohl im Zweifel an erster Stelle stehen muss“, so Krüsken. Entgegen der Forderung des DBV, keine Reduzierung der bestehenden Schwellenwerte für Ställe mit Schweinen und Geflügel durchzuführen, hat der ENVI-Ausschuss 200 Livestock-Units (LSU) als neuen
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Anhörung im Bauausschuss zum Tierwohlstallumbau
Vergangene Woche fand im Bauausschuss des Deutschen Bundestages eine Anhörung zur Baugesetzbuchänderung für den Tierwohlstallumbau statt, zu der auch der DBV als Sachverständiger geladen war. Hierbei machte der DBV deutlich, dass das Gesamtkonzept für die Weiterentwicklung der Betriebe hin zu noch mehr Tierwohl nicht stimmig ist. Hierzu gehören neben dem Baurecht eine umfassende Haltungs- und Herkunftskennzeichnung, eine langfristige Finanzierung sowie Erleichterungen im Immissionsschutz- und Umweltrecht. Im Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen wird zwar erkannt, dass Erleichterungen bei der Grundfläche nötig sind, sie wird aber nur für die Haltungsstufen 3-5 zugelassen. Die Sauenhaltung ist von dem Gesetzentwurf nicht erfasst, obwohl seit 2021 über die Tierschutz
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