Tierhaltende Betriebe, die an der Thüringer Tierwohlförderung (Rinder, Schweine, Genetische Ressourcen) teilnehmen, haben bis zum 15. Mai 2025 Zeit, ihren Auszahlungsantrag für das laufende Verpflichtungsjahr bei der Antrags- und Bewilligungsbehörde zu stellen. Diese Frist ist zwingend einzuhalten und kommt während des gesamten Verpflichtungszeitraumes jedes Jahr auf die Betriebe zu. Für die Antragstellung ist laut der Förderrichtlinie das Antragsportal PORTIA zu nutzen.
Den Auszahlungsantrag finden Sie unter „Sammelantrag (InVeKoS-Antragstellung)“ > „Anträge“ > „Auszahlungsantrag Tierwohl“. Der Auszahlungsantrag wird im Zusammenhang mit dem Sammelantrag eingereicht.
Mit dem Auszahlungsantrag für die Tierwohlmaßnahmengruppe Rinder erklären sich die Betriebe bereit, ein Weidetagebuch zu führen und jährlich einen Verwendungsnachweis über die angemeldeten GVE einzureichen. Stichtag für den Verwendungsnachweis ist der 28. Februar des Folgejahres. Zudem müssen die Betriebe ihre Mindestweideflächen im Flächen- und Nutzungsnachweis des Sammelantrages 2025 für die Sommerweidehaltung Rinder nachweisen.
Mit dem Auszahlungsantrag für die Tierwohlmaßnahmengruppe Schwein erklären sich die Betriebe bereit, ein Bestandsregister gemäß Anlage 5 der Förderrichtlinie zu führen und ebenfalls jährlich einen Verwendungsnachweis über die angemeldeten Tierplätze zu erbringen. Stichtag für den Verwendungsnachweis ist ebenfalls der 28. Februar des Folgejahres. Der Auszahlungsantrag ist zusammen mit dem Verifizierungsnachweis via PORTIA einzureichen.
Mit dem Auszahlungsantrag für die Tierwohlmaßnahmengruppe Genetische Ressourcen erklären sich die Betriebe bereit, in jedem Jahr des Verpflichtungszeitraumes die entsprechend beantragten GVE der in der Förderrichtlinie genannten Nutztierrassen zu halten. Gemeinsam mit dem Auszahlungsantrag müssen die Betriebe auch den erforderlichen Einzeltiernachweis bis zum 15. Mai des Kalenderjahres erbringen.
Die Fördermittel für das beantragte Verpflichtungsjahr werden dann spätestens bis zum 30. Juni des darauffolgenden Kalenderjahres ausgezahlt.
Bei der Umsetzung der Vorgaben der TA Luft ist nach wie vor Vieles noch unklar. Die Umsetzungsfristen rücken immer näher – während praktikable Umsetzungsmöglichkeiten bei der Altanlagensanierung weiterhin auf sich warten lassen. Von den Unteren Immissionsschutzbehörden der Landkreise werden aber bereits Anhörungsschreiben an BImSch-Betriebe versendet, welche auf die Umsetzungsfrist bis 01. Dezember 2026 sowie die Möglichkeit zur Stellungnahme hinweisen.
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Mit der Technischen Anleitung zur Reinhaltung der Luft (TA-Luft) wurde ein zentrales Regelwerk zur Verringerung der Emissionen und Immissionen von Luftschadstoffen geschaffen. Sie legt den Stand der Technik für fast 50.000 genehmigungsbedürftige Anlagen in Deutschland fest.
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Vor dem Hintergrund der dynamischen Ausbreitung der Maul- und Klauenseuche (MKS) in Ungarn (4 Fälle) und der Slowakei (6 Fälle) besteht ein erhöhtes Risiko, dass das Virus auch nach Deutschland eingeschleppt oder weitergetragen wird. Zur Vorbeugung hat der Deutsche Bauernverband (DBV) gemeinsam mit weiteren Verbänden ein mehrsprachiges Informationsblatt erarbeitet, welches sich insbesondere an ausländische Saisonarbeitskräfte richtet und auf mögliche Infektionsquellen aufmerksam macht – wie etwa auf unachtsam entsorgte Lebensmittel, kontaminierte Kleidung und Ausrüstung.
Das Informationsblatt soll helfen, das Verständnis für die Gefahren tierseuchenbedingter Einschleppung zu stärken und an die Einhaltung von präventiven Maßnahmen appellieren. Hierbei wird ein besonderer Fokus auf MKS und die Afrikanische Schweinepest gelegt.
Das Informationsblatt eignet sich für den Aushang im Betrieb sowie für die Weitergabe an Ihre Mitarbeiter - hier geht es zum Infoblatt.
Am 7. April haben sich die Mitglieder des Fachausschusses Schweinefleisch des Deutschen Bauernverbandes (DBV) unter der Leitung von Veredelungspräsident Hubertus Beringmeier in Berlin zu aktuellen Themen in der Schweinebranche ausgetauscht. Ein zentrales Thema war der momentane Stand der Koalitionsverhandlungen
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DBV-Fachausausschuss Eier & Geflügel
Am 09. April 2025 tagte der DBV Fachausschuss Eier und Geflügel unter der Leitung des neuen Vorsitzenden Christoph Klomburg in Form einer Online-Sitzung. Zentrales Thema der Sitzung war die Nachhaltikeitsberichterstattung und das ESG-Scoring der Banken. Im Fokus stand dabei die Harmonisierung der ...
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Mit Inkrafttreten der neuen TA-Luft im Dezember 2021 ergeben sich für die Betreiber von immissionsschutzrechtlich genehmigungsbedürftigen Tierhaltungsanlagen und Anlagen zur Lagerung von Gülle oder Gärresten sowie von Fest- und Flüssigmist Sanierungsfristen.
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USA: Neuer Gesetzentwurf soll Eierpreise senken
In den USA haben Vogelgrippe-Ausbrüche zu massiven Keulungen und einem Mangel an Eiern geführt. Das National Chicken Council (NCC) schlug daher vor, überschüssige Bruteier von Masthähnchen für die Nahrungsmittelproduktion zu nutzen, was im US-Repräsentantenhaus breite Unterstützung fand. Im Februar beantragte das NCC bei der US-amerikanischen Food and Drug Administration (FDA ...
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Für Klauenpfleger, Tierhalter und Tierärzte wird am 23. und 24. April in der Agrargesellschaft Pfiffelbach mbH ein Workshop zur Klauenpflege und Behandlung von Klauenerkrankungen sowie zur Organisation des Klauengesundheitsmanagements im Milchviehbestand angeboten. Der erste Tag des Workshops vermittelt hauptsächlich theoretische Grundlagen zur Klauengesundheit. Am zweiten Tag finden dann praktische Demonstrationen und Übungen zur Klauenpflege im Stationsbetrieb statt.
Für die Teilnahme am Praxisteil ist zwingend eine aktuelle Tierseuchenfreiheitsbescheinigung notwendig, die am Anfang des Seminars überprüft wird und nicht vor dem 10. April 2025 ausgestellt sein darf. Außerdem müssen frisch gereinigte Arbeitskleidung inklusive Gummistiefel mitgebracht werden.
Um eine verbindliche Anmeldung wird bis 15. April 2025 gebeten. Die Teilnehmerzahl ist auf max. 40 Personen begrenzt, um allen Teilnehmenden genügend Zeit zum Üben zu ermöglichen.
Das Seminar wird vom Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft gefördert und ist daher kostenfrei.
Weitere Informationen gibt es hier im Flyer.
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Bauernverband zum Rückzug von Günther Felßner
Anlässlich des Rückzugs von Günther Felßner für das Amt des Bundeslandwirtschaftsministers zur Verfügung zu stehen, zeigt sich der Präsident des Deutschen Bauernverbandes, Joachim Rukwied, fassungslos vom radikalen Vorgehen der Aktivisten. Er kritisiert persönliche Angriffe, Bedrohungen und Sachbeschädigungen als Straftaten, die nicht als legitimer Protest gelten dürfen. Solche Aktionen gefährden den demokratischen Diskurs und die gesellschaftliche Ordnung. Zudem lehnt Rukwied ein Verbandsklagerecht für Aktivisten ab und betont die Bedeutung ehrenamtlichen Engagements für ...
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