EU-Handelserleichterungen für Ukraine laufen aus
Zum 5. Juni laufen die bislang geltenden autonomen Handelsmaßnahmen der EU gegenüber der Ukraine aus. Hintergrund ist, dass bislang keine Anschlussregelung gefunden wurde. Damit gelten künftig wieder die Quoten und Regelungen, die vor dem Beginn des Ukraine-Krieges bestanden. Die bisherigen Handelserleichterungen, insbesondere für Agrargüter wie Geflügel oder Weizen, hatten in der europäischen Landwirtschaft für erhebliche Kritik gesorgt. Der Deutsche Bauernverband hatte sich daher gemeinsam mit dem Europäischen Bauernverband für eine Überarbeitung stark gemacht, um Marktverwerfungen durch die zollfreien Importe zu vermeiden. Zum 1. Januar 2026 soll ein neues Handelsabkommen in Kraft treten. Dieses befindet sich derzeit jedoch noch in der Ausarbeitung. Es wird erwartet, dass darin deutlich niedrigere Importquoten für ukrainische Agrarprodukte vorgesehen werden. Damit würden zentrale Forderungen des Landwirtschaftssektors aufgegriffen und umgesetzt. Bis zur finalen Festlegung der neuen Regelungen ist es...
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