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Aktuelles

Aktuelles (1790)

Aufgrund der hohen Nachfrage bieten wir am 20. Februar einen weiteren Termin zur Fortbildung Pflanzenschutz in Erfurt an. Alle näheren Informationen zu dem Termin und dem Onlinetermin am 9. Februar finden Sie unter https://landvolkbildung.de/sachkunde-pflanzenschutz-weiterbildung/. Weiter wird auch ein Kurs zum erstmaligen Erwerb der Sachkunde Pflanzenschutz angeboten. Sprechen Sie uns einfach an!
Am 14. Dezember 2022 lud die Interessengemeinschaft Thüringer Schweinehalter (IGS) zu ihrer 34. Mitgliederversammlung in den Gasthof „Schloss Hubertus“ in Erfurt ein. Zuerst gab es einen Fachvortrag von Dr. Albert Hortmann-Scholten (Landwirtschaftskammer Niedersachsen) zum Thema „Schweinehaltung unter ökonomischem Druck – Wie verändert sich die Wettbewerbssituation der Schweinehaltung in der EU und International?“. Hortmann-Scholten wies unter anderem auf die schwierige Situation der schweinehaltenden Betriebe durch die noch unklaren politischen Rahmenbedingungen hin. Zudem betonte Hortmann-Scholten, dass angesichts der steigenden Kosten im Futtermittel- und Energiebereich der derzeitige Schweinepreis von 2,00 Euro/kg SG (VZEG, Preisinfo vom 14. Dezember 2022) nicht kostendeckend ist. Um kostendeckend…
Ab dem 1. Januar 2023 sind Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber verpflichtet, von der Arbeitsagentur benötigte Arbeitsbescheinigungen elektronisch zu übermitteln. Das BEA-Verfahren („Bescheinigungen Elektronisch Annehmen“) der Bundesagentur für Arbeit (BA), das seit 2014 freiwillig von den Betrieben genutzt werden kann, ist ab dem 1. Januar 2023 für alle Unternehmen verpflichtend. Damit können Arbeitsbescheinigungen, EU-Arbeitsbescheinigungen und Nebeneinkommensbescheinigungen künftig nicht mehr in Papierform übermittelt werden. BEA ist das digitale Verfahren der BA für die duch die arbeitgebende Instanz auszustellenden Arbeitsbescheinigungen, die für die Berechnung und Zahlung des Arbeitslosengeldes erforderlich sind. Es existieren zwei Möglichkeiten zur Übermittlung der Daten. Die meisten Entgeltabrechnungsprogramme beinhalten die Möglichkeit…
Ab dem 1. Januar 2023 entfällt für erkrankte Beschäftigte, die gesetzliche versichert sind, die Pflicht, der arbeitgebenden Instanz eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vorzulegen. Stattdessen rufen Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber diese elektronisch bei der Krankenversicherung ab. Die Betriebe können damit auch einen Dritten (zum Beispiel einen externen Lohnabrechner) beauftragen.
Auf baywa-landwirtschaft.de gibt es eine große Auswahl und Produkte sowie  vielfältige Dienstleistungen für die Landwirtschaft auf einen Blick. Alle Mitglieder des Thüringer Bauernverbandes erhalten bis 31. Januar 2023 5 Prozent  Rabatt. So einfach geht es: Produkte auf de/s/bv-aktion auswählen und in den Warenkorb legen Gutscheincode DBV5 eingeben Bestellung aufgeben, absenden und fertig  
Die TBV-Service und Marketing GmbH hat mit der Firma ZellaClean eine Rahmenvereinbarung geschlossen. Ziel der Rahmenvereinbarung ist es, den Mitgliedern des Thüringer Bauernverbandes besondere Konditionen beim Kauf von Hygienebedarf sowie PSA-Artikel einzuräumen.  Darüber hinaus können Sie von der Adventsaktion profitieren, welche ausgewählte Produkte bis zum 24. Dezember zusätzlich im Preis reduziert. Durch die Zusammenarbeit zwischen dem Thüringer Bauernverband und der ZellaClean GmbH erhalten Sie einen 5%-Gutschein auf alle Produkte aus dem Onlineshop auch auf bereits reduzierte Ware. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter stehen für eine persönliche Beratung unter der Telefonnummer +49 (0)3682 469 340 oder per E-Mail unter Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! zur Verfügung. Den ZellaClean Onlineshop finden Sie unter:…
Der Thüringer Bauernverband hat beim Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft (TMIL) zu einem Existenzsicherungsprogramm für landwirtschaftliche Betriebe, ähnlich der Förderung im gewerblichen Sektor, nachgefragt: Laut Aussage des TMIL unterstützt das Thüringer Wirtschaftsministerium seit dem 1. Dezember sogenannte Härtefälle in Bezug auf die Energiekrise. Im Sondervermögen "Thüringer Energiekrise- und Corona-Pandemie-Hilfefonds" sind dafür 120 Millionen Euro Haushaltsmittel eingeplant.
Im Bundesgesetzblatt ist die zweite Änderungsverordnung zur Biomassestrom-Nachhaltigkeitsverordnung veröffentlicht worden, mit der die Zertifizierungsfrist vom 31. Dezember 2022 auf den 30. April 2023 verlängert wird. Das Hauptstadtbüro Bioenergie hatte eine Verlängerung der Frist gefordert und sich für eine Verlängerung bis 30.Juni 2023 eingesetzt.
Die vielfältigen Proteste und Gegenargumenten mit Briefen und direkten Ansprachen an Abgeordnete gegen die Erlösabschöpfung auf Bioenergie haben im Bundestag eine große Wirkung gehabt. Im „Strompreisbremsengesetz“ ist die Definition der 1 MW-Schwelle nochmals erheblich erweitert worden. Es gilt jetzt für Bioenergieanlagen die Bemessungsleistung, nicht die installierte Leistung.
Am Mittwoch, dem 14. Dezember, diskutierten die Mitglieder des Fachausschusses (FA) Agrarpolitik im Thüringer Bauernverband (TBV) zusammen mit rund 70 weiteren TBV-Mitgliedern, die sich online zugeschaltet hatten, über die neuen Herausforderungen der Gemeinsamen Agrarpolitik ab 2023. Hintergrund ist der durch die EU Kommission nun endgültig genehmigte Strategieplan Deutschlands sowie die im Bundesgesetzblatt veröffentlichten Gesetze und Verordnungen zur Umsetzung der Agrarpolitik ab 2023 in Deutschland.
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