Wochenbericht

Vorbereitungslehrgang zum Landwirtschaftsmeister

Das Thüringer Landesamt für Landwirtschaft und Ländlichen Raum (TLLLR) beginnt am 29. Oktober einen neuen Lehrgang zur Vorbereitung auf die Meisterprüfung im Beruf Landwirt am Standort Bad Frankenhausen. Der Unterricht wird überwiegend in den Monaten Oktober bis März berufsbegleitend durchgeführt. Die Prüfungen sind im Lehrgangszeitraum bis September 2027 integriert.

Es sind noch wenige Plätze frei. Anmeldeschluss für den Vorbereitungslehrgang 2024 ist der 29. August.

Weitere Informationen zum Lehrgang und das Formular zur Anmeldung erhalten Sie hier.

Für den im Jahr 2026 beginnenden Vorbereitungskurs können bereits jetzt Interessenbekundungen abgegeben werden.

Inkrafttreten der novellierten Industrieemissionsrichtlinie

Die novellierte Industrieemissionsrichtlinie (IED) ist am 4. August in Kraft getreten. Die Mitgliedstaaten haben ab diesem Zeitpunkt 22 Monate Zeit, die Richtlinie in nationales Recht umzusetzen. Der Prozess zur Festlegung der Betriebsvorschriften (= Beste verfügbare Techniken/BVT) gemäß

Immissionsschutzrecht erweitert

Bereits am 9. Juli ist mit dem „Gesetz zur Verbesserung des Klimaschutzes beim Immissionsschutz, zur Beschleunigung immissionsschutzrechtlicher Genehmigungsverfahren und zur Umsetzung des EU-Rechtes“ die Novelle des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImschG) in Kraft getreten.

Es gibt hierdurch z. B. Erleichterungen beim

Blauzungenkrankheit nun auch in Thüringen

Das Virus der Blauzungenkrankheit (BTV) hat seinen Weg nach Thüringen gefunden. Nachdem die ostdeutschen Bundesländer Sachsen-Anhalt und Mecklenburg-Vorpommern letzte Woche ihren BTV-Freiheitsstatus verloren haben, verliert nun auch der Freistaat Thüringen seinen Status als „BTV-frei“ und wird somit zum Restriktionsgebiet. Laut einer aktuellen Mitteilung des Thüringer Sozialministeriums wurde das Virus vom Serotyp 3 am 9. August in den Landkreisen Eichsfeld und Nordhausen festgestellt. Betroffen sind zwei Schafbestände, in denen jeweils ein Einzeltier BTV-typische Krankheitserscheinungen gezeigt hat. Daraufhin wurden entsprechende Proben entnommen und die Behandlung der betroffenen Tiere wie auch der Einsatz von insektenabwehrenden Mitteln (Repellentien) eingeleitet.

Da die Tierseuche für den Menschen nicht gefährlich ist, wurden keine weiteren Seuchenbekämpfungsmaßnahmen unternommen. Wie das Thüringer Sozialministerium mitteilt, war BTV-3 zuletzt im Jahr 2009 in Thüringen festgestellt worden. Aufgrund des starken Anstiegs an BTV-3-Ausbüchen ist zu erwarten, dass weitere Fälle auftreten werden. Stand heute haben nur noch die Bundesländer Brandenburg, Saarland und Bayern ihren BTV-Freiheitsstatus. Auf europäischer Ebene ist neben den Niederlanden und Belgien nun auch Frankreich betroffen.

Impfung

Eine Impfung bietet derzeit den einzigen effektiven Schutz gegen die klinischen Symptome, Tierverluste und vor der Virusausbreitung. Hierbei werden in Deutschland ausschließlich inaktivierte Impfstoffe eingesetzt. Bisher wurde die Anwendung von drei Impfstoffen gegen BTV-3 im Rahmen einer bundesweit gültigen Eilverordnung gestattet. Entsprechend den Gebrauchsinformationen schützen die drei Impfstoffe vor Todesfällen nach Infektion mit dem BTV-3 Virus und reduzieren die klinischen Erscheinungen sowie die Virämie.

Auch wenn der Impfschutz nicht vollständig ist, wird die Impfung empfänglicher Wiederkäuer gegen BTV-3 durch die StIKo Vet dringend empfohlen!

Die Thüringer Tierseuchenkasse unterstützt die Impfung mit einer Beihilfe je Impfung von 1,00 Euro bei Rindern und 0,60 Euro bei Schafen und Ziegen. Diesen Betrag zieht der Tierarzt je Tier von der Rechnung ab und erhält diesen von Tierseuchenkasse erstattet. Voraussetzung ist, dass der Tierhalter einen entsprechenden Beihilfeantrag gestellt hat. Der Tiergesundheitsdienst berät Tierhalter und Tierärzte in allen Fragen des Seuchenschutzes und der Impfprophylaxe (Kontaktdaten: www.thtsk.de).

Verbringen von Tieren

Wie aus der Mitteilung des Thüringer Sozialministeriums hervorgeht, ist das Verbringen von Wiederkäuern und deren Zuchtmaterial in freie Gebiete nun nur noch unter bestimmten Bedingungen möglich. Weitere Hinweise dazu sollen zeitnah hier veröffentlicht werden

 

Weiterführende Informationen und wichtige Hinweise:

Die Blauzungenkrankheit breitet sich nach Osten aus von Udo Moog/ Karsten Donat (Thüringer Tierseuchenkasse)

DBV-AG Baurecht diskutiert Gesetzentwurf zur Änderung des Baugesetzbuchs

Das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) hat einen Referentenentwurf zur Novellierung des Baugesetzbuchs (BauGB) vorgelegt. Mit dem Gesetz soll vor allem die integrierte Stadtentwicklung gestärkt werden. Zur Begründung wird ausgeführt, dass „Der Wohnungsmarkt (…) vor allem in vielen urbanen Räumen

In der Ernte mit EU-Abgeordneter

Am Vormittag des 9. August begleitete Marion Walsmann, EU-Abgeordnete und stellvertretendes Mitglied des EU-Agrarausschusses, die Mitarbeiter der Agrar GmbH Frienstedt bei der Roggenernte in Hochheim. Neben Einblicken in die saisonalen Arbeiten sowie die alltäglichen Herausforderungen in der Ernte gaben Betriebsleiter Tobias Leithold und seine Mitarbeiter einen kurzen Überblick über den Erntestand im Unternehmen. Themen wie die neuesten Herausforderungen in der GAP, die praktischen Einflüsse der Lieferkettengesetzgebung auf die Landwirtschaft und die zu erwartenden Auswirkungen der EU-Taxonomie standen ebenfalls auf der Agenda. Übergreifend kam zum Ausdruck, dass weiterer Bürokratieabbau notwendig und dringend ist. Die betrieblichen und verwaltungstechnischen Belastungen haben schon lange das Maß der Angemessenheit überschritten und alle Gespräche um Bürokratieabbau sind wenig zielführend, wenn an anderer Stelle neue Vorgaben geschaffen werden.

Abschaltung von Solaranlagen durch Redispatch-Maßnahmen auch für den Eigenverbrauch

Die Abschaltung von Solaranlagen durch Redispatch-Maßnahmen wird immer wieder diskutiert. In Bayern sorgt nun ein Fall für Aufsehen, in dem ein Stadtwerk einem Unternehmen bei Sonnenschein die Photovoltaikanlage komplett abschaltete. Dadurch wurde sogar die Stromerzeugung für den Eigenbedarf verhindert. 

Der Deutsche Bauernverband hat bei der Bundesnetzagentur (BNetzA) zum Thema Abschaltung von Anlagen auch für den Eigengebrauch nachgefragt:

 

Thüringer Bauernverband e.V.
Alfred-Hess-Straße 8
99094 Erfurt

Tel.: +49 (0)361 262 530
Fax: +49 (0)361 262 532 25
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.

Kontakt
1000 Zeichen noch.