Wochenbericht

Landrat zu Gast beim Kreisbauernverband im Saale-Holzland-Kreis

Landrat Johann Waschnewski war am 21. August zu Gast beim Bauernverband Eisenberg, Jena, Stadtroda und informierte sich, wie die Lage in der Landwirtschaft sei, welche Themen unter den Nägeln brennen und wie der Landkreis die landwirtschaftlichen Betriebe unterstützen kann. In der Agrargenossenschaft Königshofen kam er dazu mit Mitgliedern des Kreisvorstands und Geschäftsführerin Dr. Britta Ender ins Gespräch.

„Wir haben mit der Fraktion Bauernverband ein Alleinstellungsmerkmal in Thüringen und einen langjährigen, verlässlichen Partner im Kreistag“, betonte der Landrat. „Hier können wir Akzente setzen, um gemeinsam unser Saale-Holzland zu gestalten“, so Waschnewski weiter. Dazu trage auch die Regionale Aktionsgruppe (RAG) bei, in der die Bauern seit der Gründung 2007 aktiv mitwirken und deren erfolgreiche Arbeit der Landrat als Vorsitzender fortführen will.

Intensiv wurde die Fachkräftethematik besprochen. Ein kluger Ansatzpunkt bietet bei der Suche nach geeigneten Auszubildenden die langfristige Beziehung zu allgemeinbildenden Schulen im Landkreis. Projekte der IHK/HWK wie „Unterrichtstag in der Praxis“ und „Praxiskoordinatoren“ unterstützen dabei.

Ariane Bretschneider vom Vorstand der Agrargenossenschaft Buchheim-Crossen berichtete von einem Projekt mit 50 Schülern des Eisenberger Gymnasiums, die an einem Tag auf dem Hof in Etzdorf nicht nur viel über Landwirtschaft, sondern auch über die Auswirkungen von Demokratie und Gesetzen im ländlichen Raum lernten. Der Landrat regte an, die vor einigen Jahren mit dem Bauernverband durchgeführte Initiative an allgemeinbildenden Schulen des Landkreises zu wiederholen.

Hier wurden die Möglichkeiten zur Nutzung der fachlich geprüften Lehr- und Lernmaterialien des Vereins i.m.a. in verschiedenen Fächern und in der beruflichen Orientierung vorgestellt.

Ein weiteres Thema, das die Vorstandsmitglieder ansprachen, ist der Umgang mit Behörden. Es wird begrüßt, dass sich Amtsleiter mit Landwirten treffen und austauschen über Wünsche und Anforderungen, diese umzusetzen. Der Landrat regte ein Treffen des Kreisbauernverband-Vorstands mit den Abteilungsleitern der Kreisverwaltung an. „Lassen Sie uns dazu an einem Tisch zusammenkommen“, so der Landrat.

„Wir hoffen auf wohlwollende Begleitung bei Investitionen, gerade auch in der Tierhaltung“, so der Kreisvorstandsvorsitzende Udo Große. „Sonst stehen wir mit dem Rücken zur Wand. Wenn die Hürden für Genehmigungen zu hoch sind, dann bleiben Investitionen aus.“

Auf das Thema Biogasanlagen angesprochen, sprach Große die Unsicherheit an, ob für Altanlagen nach Ablauf der EEG-Förderung noch eine auskömmliche Vergütung bleibt. Die gesetzlichen Grundlagen dafür seien noch nicht ausgereift. „Wir brauchen dringend belastbare Szenarien auf 20-Jahres-Sicht“, forderte Große. Derzeit würden immer höhere Sicherheitsvorkehrungen verlangt, um Altanlagen auf den heutigen Stand der Technik zu bringen – das zu stemmen, sei fast aussichtslos. Sowohl die Zeit bis zur Genehmigung als auch der finanzielle Aufwand seien enorm.

Ablehnend steht der Bauernverband der sogenannten Agri-Photovoltaik gegenüber. „Das ist eine absolute Mogelpackung, denn beides zugleich geht in der Praxis kaum“, so Große. Alexander Mark, Vorstandsmitglied der Agrargenossenschaft Königshofen eG, bekräftigt: „Wenn der Landwirtschaft dadurch beste Ackerflächen verloren gehen, sind wir strikt dagegen.“ „Wenn es hingegen dem Lärmschutz an der Autobahn dient, kann man darüber reden“, so Matthias Klippel, dessen Unternehmen mit der Stadt Stadtroda dazu im Gespräch ist. Der Bauernverband weiß, dass Verpächter die deutlich höheren Pachteinahmen aus Agri-Photovoltaik (im Vergleich zur Feldwirtschaft) reizen können. Benjamin Spiegler, Vorstandschef der Agrargenossenschaft Ottendorf, der Waschnewski vor wenigen Monaten zur Wieder-Eröffnung des Tälermarktes begrüßen konnte, warnt allerdings auch vor unseriösen Firmen und unrealistischen Versprechungen. Noch gibt es in Thüringen keine Agri-Photovoltaik-Anlagen.

Ein weiteres Thema war die Zusammenarbeit mit dem Zweckverband Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt (ZVL) Jena-Saale-Holzland, insbesondere die Prävention in Bezug auf die Afrikanische Schweinepest (ASP). „Der ZVL bereitet sich vorsorglich auf ein Szenario vor, und wir sind mit der Stadt Jena im Gespräch, hier einen Krisenstab ähnlich der Struktur des Katastrophenschutzstabes zu etablieren“, berichtete der Landrat. Die Gremien werden informiert, wenn das Konzept vorliegt.

Kommunale Wärmeplanung steht in den Kommunen in den nächsten Jahren auf der Tagesordnung, und Agrarbetriebe können mit ihren Möglichkeiten dazu beitragen. Hier ist die AGS Wöllmisse mit den Stadtwerken im Gespräch. „Wir überlegen, einen neuen Milchviehstall zu bauen. Aber auch hier brauchen wir langfristige Sicherheit für Investitionen.“

Landrat Waschnewski sprach auch das Klimaschutzkonzept an, mit dem der Saale-Holzland-Kreis ein Vorreiter in Thüringen war und das derzeit fortgeschrieben und um ein Klimafolgenanpassungskonzept ergänzt werden soll. Hier lud er die Landwirte zur aktiven Mitwirkung ein.

Weitere Tagesordnungspunkte der Vorstandssitzung waren der Auswertung der Vorbereitung und Umsetzung der diesjährigen Kreistagswahl gewidmet und die Besetzung der Ausschüsse. Zur Optimierung der Arbeit im Zuge der nächsten Wahl soll die Erarbeitung einer Checkliste dienen.

Die Berichterstattung und Informationsweiterleitung zu Aktivitäten des Thüringer Bauernverbandes und der Regionalgeschäftsstelle rundeten die umfassende Vorstandssitzung ab.

Dank gilt dem Gastgeber in Königshofen und den gut auf die Gesprächsrunde mit dem Landrat vorbereiteten Vorstandsmitgliedern.

Erfahrungsbericht: DBV-Mentoring-Programm "KOMPASS"

Das Mentoring-Programm „KOMPASS“ des Deutschen Bauernverbandes (DBV) bietet Frauen in der Landwirtschaft eine wertvolle Plattform zur persönlichen und beruflichen Weiterentwicklung. Ziel des Programms ist es, durch Coaching und One-on-One-Mentoring mehr 

EU-Naturwiederherstellungsgesetz (NRL): Wenn die Natur wiederhergestellt werden soll

Mitte Juli hat der Umweltrat der Europäischen Kommission das im November erzielte Trilogergebnis für ein Gesetz zur Wiederherstellung der Natur (Nature Restoration Law, NRL) verabschiedet. Die Verordnung wurde am 18. August im Amtsblatt der EU veröffentlicht und ist somit in Kraft getreten. Sie wird damit unmittelbar in jedem Mitgliedstaat gelten.

Um was es im Einzelnen geht: Als übergeordnetes Ziel der Verordnung gilt die Einrichtung von Wiederherstellungsmaßnahmen bis 2030 auf mind. 20 Prozent der Land- und Meeresgebiete der Union und bis 2050 in allen Ökosystemen, die der Wiederherstellung bedürfen. Nachstehend gelten dazu beitragende Wiederherstellungsziele für die jeweiligen Ökosysteme.

Wiederherstellungsmaßnahmen:

  • Land-, Küsten-, und Süßwasserökosysteme: Die Mitgliedstaaten müssen Wiederherstellungsmaßnahmen für Lebensraumtypen ergreifen, die sich nicht in einem guten Zustand befinden. Die einzuführenden Maßnahmen sollen bis 2030 priorisiert in Natura 2000 Gebieten erbracht werden.
    • Bis 2030 auf mind. 30 Prozent der Gesamtfläche aller betroffenen FFH-Lebensraumtypen, die sich nicht in gutem Zustand befinden.
    • Bis 2040 auf mind. 60 Prozent und bis 2050 auf mind. 90 Prozent der Fläche jeder in Anhang I aufgeführten Gruppe von FFH-Lebensraumtypen, die sich nicht in gutem Zustand befinden.
  • Landwirtschaftliche Ökosysteme: Zusätzlich zu den Wiederherstellungsmaßnahmen von Landökosystemen, müssen auch Maßnahmen zur Verbesserung der biologischen Vielfalt von landwirtschaftlichen Ökosystemen ergriffen werden. Ebenfalls muss ein Aufwärtstrend bei dem Index häufiger Feldvogelarten erzielt werden.
  • Indikatoren: Die Mitgliedsstaaten ergreifen Maßnahmen, die dazu führen, dass 2 von den 3 folgenden Indikatoren bis 2030 einen positiven Trend aufweisen:
    • Index der Grünland-Schmetterlinge
    • Bestände an organischem Kohlenstoff in mineralischen Ackerböden
    • Anteil landwirtschaftlicher Flächen mit Landschaftselementen mit hoher biologischer Vielfalt
    • Moor-Vernässung

Bestäuber: Die Bestäuberpopulation soll alle 6 Jahre gemessen werden. Der Rückgang der Bestäuberpopulation soll bis 2030 gestoppt werden und anschließend umgekehrt werden.

Bei der Finanzierung bleibt es den Mitgliedsstaaten überlassen, ob sie die aktuelle GAP für die Umsetzung dieses Gesetzes nutzen und hierfür umprogrammieren. Dies schließt somit nicht aus, dass Gelder der aktuellen GAP für die Umsetzung des NRL-Gesetzes eingesetzt werden können.

Die nationale Umsetzung liegt jetzt bei der Erstellung der nationalen Wiederherstellungspläne. Die Mitgliedsstaaten müssen ihre Wiederherstellungspläne zwei Jahre nach Inkrafttreten der Verordnung der Kommission vorlegen. Der Deutsche Bauernverband (DBV) mit seinen Landesverbänden wird sich bei der Erstellung der Pläne mit einbringen. Dennoch kritisiert der Deutsche Bauernverband das verabschiedete Gesetz weiterhin scharf, auch wenn im Vergleich zum Kommissionsvorschlag einige Verbesserungen vorliegen. Es gilt nun, dass die eingeräumten Möglichkeiten Einzug in die nationalen Wiederherstellungspläne finden. Hier wird sich der DBV weiterhin für die Interessen der Landwirtschaft einsetzen.

Bauernpräsident Joachim Rukwied kritisiert die Zustimmung der Mitgliedsstaaten zum Trilogergebnis zum NRL in aller Schärfe. "Mit dieser Entscheidung ignorieren die Umweltminister das Ergebnis der Europawahl. Man kann uns Bauern nicht par ordre du mufti vorschreiben, wie wir zu wirtschaften haben. Das löst Widerstände aus. Wer glaubt mit Ordnungsrecht der Natur zu helfen, erreicht das Gegenteil. Naturschutz geht nur gemeinsam mit uns Bauern. Wir alle leben in einer Kulturlandschaft, die sich dynamisch entwickelt hat und weiterentwickeln wird."

 

Blauzungenkrankheit: Komplettes Bundesgebiet betroffen

Wie erwartet, hat sich die Blauzungenkrankheit (BTV) in den letzten Wochen rapide, von den westlichen Bundesländern her, über das gesamte Bundesgebiet verbreitet. Seit 1. Juli 2024 wurden laut Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) 3.550 bestätigte Fälle registriert (Stand: 15. August, TSIS),

Thüringer Windbeteiligungsgesetz in Kraft getreten

Das Thüringer Gesetz über die Beteiligung von Gemeinden an Windparks (ThürWindBeteilG) wurde im Gesetz- und Verordnungsblatt Thüringens veröffentlicht und ist damit in Kraft getreten. Das Gesetz dient dem Zweck, die Akzeptanz von Windenergieanlagen vor Ort 

Wegfall der 4-prozentigen Brache-Verpflichtung (GLÖZ 8) und Änderungen der Öko-Regelungen 1a und b ab 2025

Grundsätzlich ist ein Betrieb bislang verpflichtet, nach dem GLÖZ-Standard 8 einen Mindestanteil von 4 Prozent seiner landwirtschaftlichen Ackerfläche für brachliegende Flächen oder durch Landschaftselemente an Ackerland bereitzustellen. Aufgrund von verschiedenen Ausnahmeregelungen in diesem und dem 

 

Jahresgespräch mit dem mdr

Zum nunmehr dreizehnten Mal kamen in der vergangenen Woche die Vertreterinnen und Vertreter der Landesbauernverbände von Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen zum Gespräch mit Verantwortlichen des mdr zum Austausch zusammen.

Der neue mdr-Intendant Ralf Ludwig erläuterte die Entwicklung im öffentlich-rechtlichen Rundfunk, u.a. zu Strukturfragen unter Beibehaltung der Qualitätsberichterstattung und der Zunkuft der ARD mit seinen Landesprogrammen. Die Landesbauernverbände nutzten die Gelegenheit die Medienberichterstattung des mdr zu landwirtschaftlichen Themen im vergangenen Jahr anzusprechen. Hierbei gab es positives wie auch negatives Feedback an die Verantworlichen des mdr. Ideen für neue Formate konnten ebenfalls mit auf den Weg gegeben werden.

Der Austausch zwischen den Bauernverbänden und dem mdr wird von beiden Seiten als notwendig sowie hilfreich erachtet und wird somit fortgeführt. 

Thüringer Bauernverband e.V.
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99094 Erfurt

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