Wochenbericht

TBV-Flurfahrt 2024 im Kreis Saalfeld-Rudolstadt

Am heutigen Montag fand die jährliche Flurfahrt des Thüringer Bauernverbandes (TBV) in Begleitung von Thüringens Ministerpräsident Bodo Ramelow und Landwirtschaftsministerin Susanna Karawanskij statt. Dieses Jahr führte die Flurfahrt, die dazu dient, aktuelle Themen des Berufsstandes zu besprechen, durch den Kreis Saalfeld-Rudolstadt.

Erntegespräch mit neuem Landrat Dr. Michael Brodführer im Wartburgkreis

Am Donnerstag, den 18. Juli traf sich der Vorstand des Kreisbauernverbandes Eisenach/Bad Salzungen mit dem neuen Landrat des Wartburgkreises, Dr. Michael Brodführer zum traditionellen Erntegespräch.

Der Vorsitzende Florian Anderseck gab einen kurzen Überblick über den Start der Ernte und die Entwicklung der Landwirtschaft in der Region seit der letzten Ernte.

Gastgeber war in diesem Jahr die Agrargenossenschaft Rhönperle e.G. Bremen in der Rhön.

Deren Vorsitzender Thomas Fischer stellte die beeindruckende Entwicklung und den Stand des Landwirtschaftsunternehmens vor. Er machte an Hand der aktuellen Problemstellungen des Unternehmens die allgemeinen Handlungsfelder in der Landwirtschaft deutlich.

Von der Funktionalität der FAN App und Portia, Einführung Flächenregister, Stoffstrombilanz, HIT Meldung- 7 Tage Regelung bis zur Grundsteuerzahlung ab 2025 mutet alles wie ein einziges Versuchsobjekt zulasten der Bauern an.

Die Forderung nach einfacheren praxisbezogenen Regelungen und Bürokratieabbau auf allen Ebenen unterstrich Landrat Dr. Brodführer mit den Worten: „Alles muss wieder einfacher werden“.Darin will er uns im Rahmen seiner Möglichkeiten unterstützen.

Die geplante Erweiterung der Pflegezone im Biosphärenreservat Rhön war ein weiteres Diskussionsthema. Für die Agrargenossenschaft Rhönperle e.G. in Bremen würde das z.B. eine massive Einschränkung der Bewirtschaftung auf ca. 16% landwirtschaftlicher Nutzfläche bedeuten.

Weitere Landwirtschaftsbetriebe in der Rhön wären ebenfalls betroffen.

Der Kreisbauernverband hat in einem Brief den Thüringer Umweltminister Stengele aufgefordert, die Verordnungsänderung nicht durchzuführen. Die Vorgaben der UNESCO sind in dem Projekt länderübergreifend erfüllt und bedürfen daher für Thüringen keiner Erweiterung!

Im Anschluss an die rege Diskussion konnte sich Landrat Dr. Brodführer vom Erntefortschritt in der Agrargenossenschaft Rhönperle e.G. vor Ort überzeugen. Ein guter Start der Zusammenarbeit mit dem neuen Landrat!

Landsenioren gehen in Klausur

Am 16. Juli traf sich das Präsidium des Thüringer Landseniorenverbandes mit den Kreisvorsitzenden zu einer Klausurtagung in der Geratal Agrar Andisleben. Da es immer schwieriger wird, engagierte Personen für die Funktionen im Verband zu gewinnen, sind diese Treffen notwendig. Inzwischen ist der regelmäßige Austausch in diesem Gremium auch zur Tradition geworden.

Präsident Schmidt analysierte die Arbeit mit all ihren guten Seiten und Problemen. Er zeigte auf, dass die Landsenioren als starker Akteur in den ländlichen Regionen wahrgenommen werden müssen und dafür auch Partner benötigen.

Anschließend nahmen sich die Anwesenden Zeit, um mit den Verantwortlichen der einzelnen Kreise zu diskutieren. Dabei nutzten alle die Möglichkeit, über ihre Erfahrungen, Probleme und auch die positiven Entwicklungen zu berichten.

Die Veranstaltung stärkte die Arbeit der Kreise für die künftige Zeit.

Newsletter des Schwarzwildkompetenzzentrum

Den aktuellen Newsletter des Schwarzwildkompetenzzentrum ist da. Diesen können Sie mit einer kurzen E-Mail an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein. jederzeit abonieren oder kündigen.

Die neuste Ausgabe finden Sie hier.

Ausführliche Informationen zum Schwarzwild-Kompetenzzentrum erhalten Sie auch auf der Homepage www.schwarzwild-kompetenzzentrum.de.

Afrikanische Schweinepest – aktuelles Thema in der diesjährigen Erntezeit

Was hat die Afrikanische Schweinepest mit Ackerbau zu tun? Das ist für viele unklar. Trotzdem besteht ein Zusammenhang – genauso wie bei Vogelgrippe und Geflügelhaltung oder Dürre und Ackerbau.

Die Afrikanische Schweinepest (ASP) ist eine hochinfektiöse anzeigepflichtige Tierseuche und breitet sich innerhalb und außerhalb der EU aus. Ausgehend von osteuropäischen Nachbarstaaten wie Polen, Rumänien, Tschechien und Ungarn treten stetig Neuinfektionen auf. Derzeit sind vor allem Fälle in Südhessen und Rheinland-Pfalz in den Schlagzeilen. Für Menschen stellt die Seuche keine Gefahr dar, aber für Schweine endet sie meistens tödlich. Einen Impfstoff gibt es bisher noch nicht.

Bereits der ASP-Ausbruch im Herbst 2018 in Belgien hat gezeigt, dass der befürchtete Sprung über große Entfernungen jederzeit möglich ist. Die aktuellen Seuchenfälle verdeutlichen, dass menschliches Fehlverhalten die Einschleppung der Seuche massiv beeinflussen kann. Ein Problem sind beispielsweise fleischhaltige Speiseresten, die in der Natur weggeworfen werden.

ASP und Ackerbau – wie passt das zusammen?

ASP und Schweine – dass es hier Auswirkungen gibt, ist naheliegend. Inzwischen zeigt die Erfahrung aber, dass auch Ackerbaubetriebe massiv durch das Auftreten der ASP in Wildschweinbeständen betroffen sein können. Denn bei einem ASP-Ausbruch liegt das primäre Ziel der Seuchenbekämpfung darin, potenziell infizierte Wildschweine in ihren Habitaten zu halten und daher Störungen auf ein absolutes Minimum zu begrenzen.

Um das sicherzustellen, richten die Behörden beim Fund eines verdächtigen oder infizierten Wildschweins Restriktionszonen ein. In diesen Gebieten können auch Jagdverbote, Begehungsverbote und für bestimmte Flächen vor allem auch Ernte- und Bearbeitungsverbote verhängt werden. Der Radius einer Restriktionszone wird in Abhängigkeit geografischer Besonderheiten (z.B. Autobahnen; Flüsse; zusammenhängende Waldgebiet) individuell festgelegt (ca. 15 km um den positiven Wildschweinefund). Für einen landwirtschaftlichen Betrieb bedeutet das im ungünstigsten Fall, dass große Teile oder sogar die gesamte Nutzfläche nicht oder nur sehr eingeschränkt bearbeitet werden dürfen.

Auswirkungen auf die betroffenen Landwirte

Was bedeutet das für die betroffenen Ackerbaukulturen? Die Flächen dürfen nur unter Bedingungen bestellt, bearbeitet oder abgeerntet werden. Daraus können erhebliche wirtschaftliche Nachteile durch Mindererträge entstehen, weil Dünge- und Pflanzenschutzmaßnahmen nicht wie erforderlich durchgeführt werden können oder die Feldfrüchte nicht geerntet werden dürfen. Darüber hinaus können sich die behördlichen Restriktionen auch mittelfristig auswirken, wenn beispielsweise die Fruchtfolge verändert werden muss.

Für derartige Wirtschaftsbeschränkungen haben Landwirte grundsätzlich einen Anspruch auf Entschädigung durch die verfügenden Kreise. Bisherige Erfahrungen haben jedoch gezeigt, dass dadurch nicht immer alle im Zusammenhang mit Bewirtschaftungsauflagen entstandenen Schäden vollständig kompensiert wurden. Zudem kann die Auszahlung der Entschädigung lange auf sich warten lassen und es entsteht ein Liquiditätsengpass.

Eine weitere Problematik ergibt sich aus dem Verbot, geerntetes Getreide aus ASP-Sperrzonen unbehandelt an Schweine zu verfüttern. Das bedeutet, dass der Landhandel dieses Getreide separat erfassen und verarbeiten muss, damit es nur noch als Futter für andere Tiere verwendet wird. Erste Erfahrungen zeigen, dass einige Getreidehändler für Erzeugnisse aus den Kerngebieten einen niedrigeren Preis zahlen. Solche Wertminderungen sind in der ASP-Ernteversicherung der R+V bis zu 10% des zum Vermarktungszeitpunktes geltenden Markt- bzw. Kontraktpreises beitragsfrei abgedeckt.

Wir beraten Sie gerne zu den R+V-Policen

Kontaktieren Sie hierzu Ihren Berater Jens Gießler per E-Mail unter Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein. oder telefonisch unter +49 361 262 53 801.Weitere Informationen erhalten Sie auf www.ruv.de unter dem Reiter Firmenkunden – Landwirtschaftliche Versicherungen - Ernteversicherungen.

Die E-Rechnung kommt ab 2025

Mit der Verabschiedung des Wachstumschancengesetzes wurde die Verpflichtung zur E-Rechnung beschlossen.

Die Einführung der E-Rechnung erfolgt stufenweise ab dem 01. Januar 2025. Ab diesem Zeitpunkt ist es weiterhin möglich, Papier- oder PDF-Rechnungen zu versenden. Der Empfang und die Verarbeitung von elektronischen Rechnungen sind jedoch verpflichtend.

Elektronische Rechnungen müssen in einem vorgeschriebenen Datenformat (z.B. XML) erstellt und in dieser Form an die Geschäftspartner übermittelt werden. Es handelt sich dabei um einen fortlaufenden elektronischen Datensatz, der von bestimmten Programmen ausgelesen werden kann und nicht um die bekannten Papier- oder PDF-Rechnungen.

Empfehlung

Petition „Flächenregister“ erfolgreich

Heute erfolgte die Übergabe der handschriftlichen Unterschriften zur Petition „Verschiebung der Einführung des Flächenregister für Landwirtschaftliche Betriebe“ durch Astrid Hatzel, Vorstandsvorsitzende der Interessengemeinschaft der Betriebe in den benachteiligten Gebieten (IG BENA) des Thüringer Bauernverbandes (TBV). Zahlreiche Mitglieder des TBV aber auch von befreundeten Verbänden sowie Nachbarn, Bekannte und bürokratiegeplagte Mitbürger haben sich an der Petition beteiligt. Insgesamt konnten knapp 3.000 Unterschriften gesammelt werden. Damit sich der Petitionsausschuss dem Anliegen annimmt, sind 1.500 Unterschriften notwendig. Wie geht es nun weiter? Aktuell werden die Unterschriftenlisten auf Richtigkeit geprüft und dann entschieden, ob der Petitionsausschuss das Anliegen in einer Sitzung öffentlich anhört. Bei der vorgenannten Unterschriftenzahl ist davon auszugehen. Da in diesem Jahr Wahlen sind, wird eine solche mögliche Sitzung voraussichtlich aber erst im November stattfinden.

In Anbetracht der kürzlichen Informationsschreiben des Thüringer Landesamtes für Landwirtschaft und Ländlichen Raum an alle Landwirtinnen und Landwirte zu den aktuellen Herausforderungen mit dem Flächenregister sowie die Abfrage der Dokumentation händisch, in Excel oder per Schlagkartei zeigt sich einmal mehr, dass eine genaue Prüfung der Sinnhaftigkeit der aktuellen Einführung wichtig ist.

Thüringer Bauernverband e.V.
Alfred-Hess-Straße 8
99094 Erfurt

Tel.: +49 (0)361 262 530
Fax: +49 (0)361 262 532 25
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.

Kontakt
1000 Zeichen noch.