Wochenbericht

Feldtage der Gewässerschutzkooperation Thüringen (Teilprojekt – Erosion)

Im Juni 2024 fanden Feldtage der Gewässerschutzkooperation Thüringen, Teilprojekt Erosion, statt. Jeweils drei neue Kooperationsbetriebe präsentierten aktuelle Erosionsschutzmaßnahmen und gaben Einblicke in ihre Betriebsstruktur.

Die Agrarproduktion Ludwigshof in Ranis Saale-Orla-Kreis demonstrierte die Umsetzung der KULAP E2 Maßnahme (gesamtbetrieblicher Erosionsschutz) und den Anbau von Heilkräutern wie z. B. Kapuzinerkresse und Kamille.

In Zehma /Nobitz im Altenburger Land stellte der Kooperationsbetrieb Jerchel eine umgesetzte Erosionsschutzmaßnahme „Erbsenanbau in Direktsaat“ zur Begrünung einer Hauptabtragszone im Mais vor. Diese Fläche dient auch als Grundlage für eine Masterarbeit, die u.a. das Auflaufverhalten von Erbsen in Direktsaat mit verschiedenen Scharen untersucht.

In Lehesten (Gönnatal-agrar eG) im Saale-Holzland-Kreis wurde die praktische Umsetzung von KULAP E1 (Erosionsschutzmaßnahmen auf Einzelflächen) vorgestellt, einschließlich Begrünungsstreifen in Breitsaat-Mais sowie auf einer nicht-KULAP-Fläche Maisgemenge mit Ackerbohnen als Gänsefutter.

Was konnten wir mitnehmen?

  • Erbsen in Direktsaat erwiesen sich als effektive Erosionsschutzmaßnahme, wobei auch auf einer kleinen Teilflächen wertvolle erste Erfahrungen gesammelt werden können.
  • Für das Antragsverfahren (KULAP E1 und E2) in Portia wäre eine frühzeitigere Öffnung des Systems sinnvoll, um mit mehr Vorlauf Erosionsschutzmaßnahmen und deren Wirkungseffizienz besser planen zu können.

 

Allgemeinverfügung für Impfungen gegen Blauzungenkrankheit

 

Im Zuge der erst kürzlich erfolgten Notfallzulassung von drei Impfstoffen gegen die Blauzungenkrankheit (BTV-3) in Deutschland, wurden nun auch für Thüringen nähere Bestimmungen getroffen. Das Thüringer Landesamt für Verbraucherschutz (TLV) hat ergänzend zu der Eilverordnung des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft vom 6. Juni eine Allgemeinverfügung zur Durchführung

Bürokratieabbau im Arbeitsprozess

„Bürokratieabbau im Arbeitsprozess“ so lautet die Medienmitteilung des Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft (TMIL) zur ersten Auswertungsrunde der Arbeitsgruppen Bürokratieabbau vom 19. Juni. Anfang des Monats hatten der Thüringer Bauernverband (TBV) bereits über die Einrichtung von drei Arbeitsgruppen berichtet. Nun wurden die Inhalte der Gruppenarbeit durch das TMIL vorgestellt und eine Kategorisierung zur weiteren Befassung der Ergebnisse

 

Landsenioren trafen sich zur Jahrestagung

In Apfelstädt trafen sich am 20. Juni fast 100 Landsenioren zum jährliche Höhepunkt - der Jahrestagung des Verbandes. 

Der Präsident des Landseniorenverbandes Gerold Schmidt begrüßte die Anwesenden und konnte zum Beginn der Veranstaltung Christian Schramm von der Vereinigung Saalfeld Rudolstadt mit der Goldenen Ehrennadel der Deutschen Landsenioren auszeichnen. Würde und Dank der Senioren und des landwirtschaftlichen Berufsstandes wurden Schramm, der seine Funktion als Vorsitzender des Kreises altersbedingt niederlegt, entgegengebracht.

Ein Vortrag von Stefan Kramer, Präsident des Amtes für Verfassungsschutz in Thüringen, beleuchtete provokativ die Parteienlandschaft und sprach den Teilnehmern, die sich eine bessere Politik wünschen, aus der Seele. Es ist notwendig, dass in diesem Land Demokratien wieder gelebt wird, so der Tenor.

Antje Beck von der Verbraucherzentrale Thüringen referierte zum Thema "Ernährung im Alter". Anhand der Darlegung zu Inhaltsstoffen der Nahrung und dem notwendigen sich im Alter änderten Bedarf konnte sich jeder ein Bild machen, welche Nahrung für ihn die Beste ist.

Ein kleines Kulturprogramm nach dem Mittagessen rundeten die Jahrestagung ab.

Überlagertes Saatgut schon jetzt auf die Keimfähigkeit überprüfen lassen!

Der Bundesverband Deutscher Saatguterzeuger (BDS) appelliert an Landwirte mit überlagertem Saatgut eventuell vorgesehene Keimfähigkeitsproben bereits jetzt in Auftrag zu geben. „Das Jahr 2023 mit seiner feuchten zweiten Jahreshälfte führte zu

 

Einheitliche Regelungen für Wasserschutzgebiete sollen kommen

Das Thüringer Ministerium für Umwelt, Energie und Naturschutz sieht nach über 30 Jahren Wiedervereinigung den Bedarf, die Regelungen in und für Wasserschutzgebiete sowie angewandtes Gewohnheitsrecht verbindlich zu regeln. Dies liegt daran, dass die weit überwiegende Zahl der Wasserschutzgebiete in Thüringen vor 1990 ausgewiesen wurden.

Aufgrund des Einigungsvertrages gelten die Vorgaben der Technischen Normen, Gütevorschriften und Lieferbedingungen (TGL) der DDR nach wie vor, werden aber nicht kontrolliert. Die Grundlage dafür stellen die TGL von 1950, 1970, 1979 und 1989. Die damals festgelegten Verbote und Nutzungsbeschränkungen sind aus mehreren Gründen nicht mehr zeitgemäß und in der Praxis sowohl für Bürger, Unternehmen und Kommunen als auch für die Wasserbehörden mit Umsetzungsproblemen behaftet. Ein Beispiel: Nutzungsbeschränkungen bezüglich der Düngung in Schutzzonen beziehen sich u.a. auf die Einhaltung des Düngesystems DS 79. Diese sind, rein theoretisch, noch gültig aber spielen in der Praxis natürlich keine Rolle mehr.

Oftmals finden Vereinbarungen zwischen den Trinkwasserversorgern und Betrieben Anwendung, welche auch nach Umsetzung der Verordnung Bestand haben sollen. Der Thüringer Bauernverband nutzte in gewohnter Weise die Möglichkeit zur Stellungnahme, um auf die Belange der Landwirtschaft und mögliche Einschränkungen dieser hinzuweisen.

Die Stellungnahme ist hier einzusehen.

 

Umstrittenes Renaturierungsgesetz kommt

Am 17. Juni entschieden die Umweltminister der EU-Mitgliedsländer über das Für und Wider des umstrittenen Renaturierungsgesetzes. Damit sollen die Mitgliedsstaaten bis 2030 mindestens 20 Prozent der Landesfläche und 20 Prozent der Meeresgebiete in der EU Wiederherstellungsmaßnahmen durchführen. Das Zünglein an der Waage war Leonore Gewessler, die österreichische Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie.

Ministerin Gewessler hielt sich nicht an interne Regierungsabsprachen und stimmte dennoch für das Gesetz. Durch diese Entscheidung bekam das Renaturierungsgesetz die benötigte Mehrheit. Österreichs Bundeskanzler Karl Nehammer kündigte Medienberichten zufolge eine Nichtigkeitsklage beim Europäischen Gerichtshof an. Gleichzeitig will er seine Umweltministerin wegen Amtsmissbrauches anzeigen. Damit ist eine Regierungskrise vor den Nationalratswahlen in Österreich im Herbst abzusehen.

Der Deutsche Bauernverband kritisiert die Zustimmung der Mitgliedsstaaten zum Trilogergebnis zum Naturwiederherstellungsgesetz (NRL) in aller Schärfe. Dazu der Präsident des Deutschen Bauernverbandes, Joachim Rukwied: „Mit dieser Entscheidung ignorieren die Umweltminister das Ergebnis der Europawahl. Man kann uns Bauern nicht par ordre du mufti vorschreiben, wie wir zu wirtschaften haben. Das löst Widerstände aus. Wer glaubt, mit Ordnungsrecht der Natur zu helfen, erreicht das Gegenteil. Naturschutz geht nur gemeinsam mit uns Bauern. Wir alle leben in einer Kulturlandschaft, die sich dynamisch entwickelt hat und weiterentwickeln wird.“

 

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