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Aktuelles

Aktuelles (1794)

Per Gesetzentwurf hat die Bundesregierung zum 1. Januar 2023 grundlegende Änderungen der Hinzuverdienstregelungen auf den Weg gebracht. Bezieherinnen und Bezieher von vorzeitigen Altersrenten dürfen demnach ab 1. Januar 2023 unbegrenzt dazu verdienen. Für Erwerbsminderungsrenten sollen die Hinzuverdienstmöglichkeiten deutlich verbessert werden: Bei Bezug einer Rente wegen voller Erwerbsminderung kann ab 2023 bis zu 1.447,60 Euro monatlich dazu verdient werden, ohne dass die Rente gekürzt wird. Bei Renten wegen teilweiser Erwerbsminderung soll die Hinzuverdienstgrenze zukünftig auf monatlich 2.895,20 Euro angehoben werden. Für weitere Fragen zur Landwirtschaftlichen Alterskasse, Landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft und zur Landwirtschaftlichen Kranken- und Pflegekasse stehen Ihnen die Beraterinnen und Berater der SVLFG beim Thüringer Bauernverband…
Ab 1. Oktober 2022 werden Renten wegen voller Erwerbsminderung bei einem Hinzuverdienst bis 520 Euro in voller Höhe gewährt. Das bedeutet, dass ein Hinzuverdienst einer Rente wegen voller Erwerbsminderung erst dann angerechnet wird, wenn mehr als monatlich 520 Euro erzielt werden. Bis 30. September 2022 gilt noch die alte Hinzuverdienstgrenze von monatlich 450 Euro.  Für weitere Fragen zur Landwirtschaftlichen Alterskasse, Landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft und zur Landwirtschaftlichen Kranken- und Pflegekasse stehen Ihnen die Beraterinnen und Berater der SVLFG beim Thüringer Bauernverband zur Verfügung.
Laut dem Rundschreiben des Deutschen Bauernverbandes hat der Bundestag am 30.September der Novelle des Energiesicherungsgesetzes (EnSiG) mehrheitlich zugestimmt. Neben Änderungen des EnSiG und dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) wurden auch Eckpunkte im Baugesetzbuch (BauGB) aufgegriffen,
Am gestrigen Tag der Deutschen Einheit ging in Erfurt das dreitägige Bürgerfest zu Ende. Insgesamt kamen rund 165.000 Besucherinnen und Besucher auf das Fest und hörten sich die Auftritte zahlreicher nationaler und internationaler Künstlerinnen und Künstler an, die auf verschiedenen Musik- und Showbühnen in der gesamten Altstadt und auf dem Petersberg auftraten. Die Verfassungsorgane Bundestag, Bundesrat, Bundespräsident, Bundesregierung und Bundesverfassungsgericht sowie die 16 Bundesländer aber auch zahlreiche Vereine und Verbände waren mit eigenen Ständen und Vertretungen vor Ort und begrüßten die zahlreichen Gäste.  Der Thüringer Bauernverband präsentierte die Landwirtschaft in all ihren Facetten auf dem Petersberg. Neben Informationen über die Thüringer Landwirtschaft und…
Im Rahmen des Bürgerfestes fand am 2. Oktober das diesjährige Landeserntedankfest statt. Zum traditionellen ökumenischen Gottesdienst im Erfurter Augustinerkloster fanden Landesbischof Friedrich Kramer sowie Bischof Dr. Ulrich Neymeyer nicht nur passende Worte des Dankes anlässlich der diesjährigen Ernte, sondern auch zur weltpolitisch angespannten Lage. Friedliche Zeiten wünschte sich in diesem Rahmen auch der Präsident des Thüringer Bauernverbandes (TBV), Dr. Klaus Wagner, der neben dem Dank für die diesjährige Ernte auch die widrigen Bedingungen durch die Witterungen, aber auch die politischen und wirtschaftlichen Gegebenheiten ansprach. Besonderen Dank richtete Wagner an die Thüringer Landfrauen, die die Kirche zum Erntedank mit Gaben und…
Durch das Mindestlohnerhöhungsgesetz steigt der gesetzliche Mindestlohn ab dem 1. Ok­tober 2022 auf 12 Euro pro Stunde.
Vom 4. Oktober bis 4. November 2022 können auf der Basis des Entwurfs der Thüringer Tierwohlförderrichtlinie (TWR) Anträge auf Bewilligung der Teilnahme am Förderprogramm über das Onlineportal PORTIA gestellt werden. Voraussetzung ist ein gültiger Personalausweis sowie die Anmeldung im Thüringer Servicekonto mit hoher Vertrauensstufe.
Nach wochenlangen Gesprächen, Verhandlungen und Verzögerungen, insbesondere seit den Beschlüssen aus der Sonder-AMK zum GAP-Strategieplan am 28. Juli 2022, hat das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) den überarbeiteten GAP-Strategieplan 2023-2027 am Freitagnachmittag an die EU-Kommission übermittelt.
In der letzten Sitzung des Bundesrates am 16. September wurde die GAP-Ausnahmen-Verordnung (GAPAusnV), welche die Sonderregelungen zu GLÖZ 7 (Fruchtwechsel) und GLÖZ 8 (Brache) regelt, angenommen.
Bisher wurde in Thüringen die Sommerweide von Rindern sowie die Haltung von Schweinen auf Stroh gefördert. In den Onlineschulungen des Thüringer Landesamtes für Landwirtschaft und Ländlichen Raum zu Tierwohl Rind und Tierwohl Schwein war zu entnehmen, dass ab 2023 insbesondere im Schweinebereich eine stark ausgebaute Tierwohlförderung angeboten wird. Dabei werden z.B. in der Sauenhaltung sowie in der Ferkelaufzucht und in der normalen Schweinemast bis zu drei Förderstufen mit den verschiedensten Tierwohlstufen angeboten. Dazu zählen mehr Platz, mehr Einstreu, Buchtenstrukturelemente, Gruppenhaltung, längere Zeiten der Ferkel bei der Sau, bessere Ruhe- und Rückzugsbereiche im Stall sowie Außenklima und sogar Auslaufmöglichkeiten in der…
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