Das diesjährige Berliner Milchforum war mit rund 500 Teilnehmern wieder gut besucht.
Aufgrund aktueller Beratungssitzungen fehlten die politische Vertreter, doch die zentralen Themen bleiben: Standortsicherung, Strukturwandel, Fachkräftemangel und Bürokratieabbau. Letzterer wurde als viel beschworen, aber kaum umgesetzt kritisiert.
Die Veranstaltung bot neben einer Fachausstellung und spannenden Vortragsreihen zu Themen wie dem Milchmarkt und der Blauzungenkrankheit in diesem Jahr vor allem kontroverse Debatten.
Besonders hervorzuheben ist die Zwischenbilanz der Sektorstrategie 2030, die am zweiten Tag gezogen wurde, sowie die kontroverse Diskussion zwischen Ludwig Börger (QM-Milch) und Anne Hamester (Greenpeace) zum Thema Tierwohl.
Der DBV-Vizepräsident Karsten Schmal zog ein klares Fazit: „Wir brauchen Planungssicherheit für unsere Betriebe, ein klares Bekenntnis zur Nutztierhaltung in Deutschland, Vertrauen in die Arbeit des Berufsstandes und endlich Entlastungen beim Verwaltungsaufwand.“ Er betonte, dass die agrarpolitischen Weichen aktuell gestellt werden und die Entscheidungsträger die Anliegen der Branche umsetzen müssten. „Der Agrardiesel ist ein Gewinn, ja. Aber die Herausforderungen gehen weit darüber hinaus.“
Im Rahmen des Berliner Milchforums fand auch wieder ein Fachausschuss Milch des DBV statt. Hier waren EU-Themen wie GMO-Änderungen, Entwaldungsverordnung und Immissionsschutzrichtlinie im Fokus. Kritisiert wurde der zunehmende Verlust von Pragmatismus in Detailregelungen sowie das schwindende Vertrauen in die unternehmerische Arbeit der Landwirte. Besonders im Austausch mit dem Lebensmitteleinzelhandel (LEH) wurde betont, dass eine klare Positionierung und Kooperation auf Augenhöhe essenziell sind.
Wochenbericht
CDU/CSU und SPD haben ein Sondierungspapier verabschiedet, dass bzgl. der Ausführungen zum Thema Mindestlohn bei den Arbeitgeberverbänden für große Unruhe geführt hat, insbesondere durch Äußerungen von SPD-Politikern, man habe sich auf einen Mindestlohn von 15 Euro im Jahr 2026 verständigt.
In dem Sondierungspapier heißt es:
„Gute Löhne sind eine Voraussetzung für die Akzeptanz der Sozialen Marktwirtschaft. Der gesetzliche Mindestlohn ist dabei die Untergrenze. Wir stehen zum gesetzlichen Mindestlohn. Die Entwicklung des Mindestlohns muss einen Beitrag zu stärkerer Kaufkraft und einer stabilen Binnennachfrage in Deutschland leisten. An einer starken und unabhängigen Mindestlohnkommission halten wir fest. Für die weitere Entwicklung des Mindestlohns wird sich die Mindestlohnkommission im Rahmen einer Gesamtabwägung sowohl an der Tarifentwicklung als auch an 60 Prozent des Bruttomedianlohns von Vollzeitbeschäftigten orientieren. Auf diesem Weg ist ein Mindestlohn von 15 Euro im Jahr 2026 erreichbar.“
Daraus entnehmen wir, dass es keine gesetzliche Anhebung des Mindestlohns geben, sondern die Anpassung auf Vorschlag der Mindestlohnkommission erfolgen soll. Andernfalls ergäbe das Festhalten an einer starken und unabhängigen Mindestlohnkommission keinen Sinn. Dass sich die Mindestlohnkommission im Rahmen einer Gesamtabwägung sowohl an der Tarifentwicklung als auch an 60 % des Bruttomedianlohns von Vollzeitbeschäftigten orientieren wird, hat diese in ihrer Geschäftsordnung festgelegt.
Der anschließend genannte Wert von 15 Euro, der auf Grundlage dieser Berechnung erreichbar sein soll, ist allerdings nicht nachvollziehbar.
Der Präsident der Bundesvereinigung der deutschen Arbeitgeberverbände (BDA), Dr. Dulger, hat dies in einer Pressemeldung bereits beanstandet und gefordert, dass solche sachlichen Fehler, wie die Behauptung, es gebe eine Grundlage für eine Mindestlohnhöhe von 15 Euro im Jahr 2026, nicht in den Koalitionsvertrag aufgenommen werden dürfen. Darauf gilt es nun in den anstehenden Koalitionsverhandlungen zu achten.
Der Gesamtverband der Deutschen Land- und Forstwirtschaftlichen Arbeitgeberverbände (GLFA), der DBV sowie weitere wichtige Verbände der grünen Branche haben sich zu einem Aktionsbündnis zusammengeschlossen. In einem gemeinsamen Schreiben wurden die Verhandler von CDU/CSU und SPD auf die besondere Bedeutung der Agrar- und Ernährungsbranche, des Gartenbaus sowie der Forst- und Holzbranche hingewiesen und um Unterstützung bei der Schaffung angemessener politischer Rahmenbedingungen gebeten. Im Aktionsbündnis besteht Einigkeit, dass für die grüne Branche eine sektorale Ausnahme vom gesetzlichen Mindestlohn, insbesondere auch bei der Saisonarbeit geschaffen werden muss. Neben dem Thema Mindestlohn wurden weitere Kernforderungen u.a. Regelungen zur Sicherung der Wettbewerbsfähigkeit land- und forstwirtschaftlicher Betriebe, zur kurzfristigen Beschäftigung von Saisonkräften, der Verbesserung des Arbeitsmarktzugang für Helfer aus Drittstaaten, die Stabilisierung der agrarsozialen Sicherung sowie zum Abbau bürokratischer Belastungen eingebracht.
Der Präsident des GLFA Benno Wichert hat bereits CDU-Generalsekretär Dr. Linnemann diese Kernforderungen persönlich übergeben und das Thema Mindestlohn am vergangenen Freitag im Spitzengespräch der Wirtschaft auch an CDU-Parteichef Merz adressiert. Ferner wurden die Mitglieder der Verhandlungsgruppen Agrar und Arbeit/Soziales angeschrieben und es werden aktuell entsprechende Gespräche mit den Mitgliedern dieser Verhandlungsgruppe geführt. Hierzu hatte sich die Vertreter der Mitgliedsverbände des GLFA zur kurzfristig einberufenen Videokonferenz am 13. März verständigt. In der Sitzung wurde auch die weitere Begleitung der Koalitionsverhandlungen erörtert. Über den weiteren Verlauf zum Thema Mindestlohn etc. werden wir zeitnah informieren.
Am vergangenen Donnerstag (13. März) tagte der Fachausschuss Öffentlichkeitsarbeit des Thüringer Bauernverbandes (TBV) unter Leitung des Vorsitzenden Toralf Hildebrand.
Nach der Eröffnung und Begrüßung wurden unter dem ersten Tagesordnungspunkt die Aktionen und Veranstaltungen des TBV 2024 zusammengefasst und ausgewertet. Der Jahresbeginn war geprägt von Protestaktionen, wie Demonstrationen, Kundgebungen und Mahnwachen, im Laufe des Jahres schlossen sich Landwirte-Camps an. Es wurde umfassend diskutiert, ob und in welchem Rahmen die Protestaktionen weitergeführt werden sollen. Derzeit ist eine Vorplanung schwer möglich, Regierungsbildung und weitere Beschlüsse bleiben abzuwarten. Zudem gilt, so die Meinung im Fachausschuss, Aktionen mit Augenmaß zu planen und durchzuführen. Muss zunächst auf Hintergrundarbeit und Dialog gesetzt werden, sollen dennoch, wenn nötig, weitere Protestaktionen sensibel und schnell organisiert werden, um die Glaubwürdigkeit des Berufsstandes zu erhalten. Dabei dürfen die positiven Effekte der bisherigen Protestaktionen, der Zusammenhalt im Berufsstand und die positive Wahrnehmung der Landwirtschaft in der Gesellschaft nicht durch überzogene Forderungen oder Aktionen gefährdet werden. Außerdem, so eine Erkenntnis des Fachausschusses, muss für zukünftige Aktionen des TBV die Information an alle Mitgliedsbetriebe schneller und umfassender erfolgen.
Nachfolgend wurden die derzeit geplanten Veranstaltungen des TBV für das Jahr 2025 im Fachausschuss vorgestellt und weitere Ideen der Mitglieder gesammelt.
In einem weiteren Tagesordnungspunkt tauschen sich die Fachausschussmitglieder über die beiden Messen, die agra und die Grüne Tage Thüringen, aus. Da beide Messen nach und wegen der Coronapandemie nun immer im selben Jahr stattfinden, wurde umfassend diskutiert, ob und in welchen Rahmen der TBV weiterhin an den Messen als Aussteller teilnehmen soll. Der Fachausschuss kam zu dem Schluss, dass der TBV weiterhin auf beiden Messen vertreten sein muss. Die Form des Auftrittes des Verbandes muss jedoch aufgrund des gestiegenen finanziellen und personellen Aufwandes überdacht, überarbeitet und konkretisiert werden.
Einen weiteren Schwerpunkt des Ausschusses stellten die Aktivitäten des TBV in den Sozialen Medien dar. Mit Unterstützung eines externen Dienstleisters seit Mai 2024, wurde zu den bisher bespielten Kanälen ein Instagram-Kanal eingerichtet. Die Nutzerzahlen und Reichweiten wurden den Ausschussmitgliedern vorgestellt, bestehende Probleme, Kommunikationsziele und geplante Strategien in einer engagierten Diskussion erörtert.
Die Initiative Heimische Landwirtschaft stellte dem Ausschuss im Anschluss daran ihre Arbeit im Bereich der Sozialen Medien, mit einer klaren Strategie, Zielen und Themen, vor. Der Schwerpunkt der Initiative liegt auf der Verbraucherkommunikation.
Resümierend stellte der Fachausschuss einen Forderungskatalog zusammen, der dem Präsidium zur Klausurtagung erläutert wird.
Die Landwirtschaftsbetriebe werden immer häufiger mit Anfragen zu erneuerbaren Energieprojekten wie Windkraft-, Solar- oder Speicheranlagen konfrontiert. Viele Landwirte beschäftigen sich bereits selbst mit der Umsetzung solcher Projekte, doch spätestens, wenn Investoren auf sie oder ihre Verpächter zukommen, müssen sie sich mit dem Thema intensiv auseinandersetzen. Um Landwirten eine fundierte Entscheidungsgrundlage zu bieten, organisierten der Bauernverband Kyffhäuserkreis e.V. und die Kyffhäusersparkasse gemeinsam ein Landwirtschaftsforum mit dem Titel „Photovoltaik und Wind – der Schlüssel zum Glück für Landwirte?“. Ziel der Veranstaltung war es, Hintergrundwissen zu vermitteln, aktuelle Entwicklungen aufzuzeigen und praxisnahe Lösungsansätze vorzustellen.
Am 12. März folgten zahlreiche interessierte Landwirte der Einladung in den Versammlungsraum der Kyffhäusersparkasse. Drei Experten gaben Einblicke in die wichtigsten Aspekte rund um Photovoltaikanlagen in der Landwirtschaft.
Aktuelle Entwicklungen im Photovoltaik-Ausbau in Thüringen
Daniel Krieg, Projektleiter der Servicestelle Solarenergie der Thüringer Energieagentur (ThEGA), informierte über den Stand des Photovoltaik-Ausbaus in Thüringen im Vergleich zu anderen Bundesländern. Die ThEGA als Landesenergieagentur berät Kommunen, Unternehmen und Bürger neutral und unabhängig im Auftrag der Landesregierung. Er zeigte auf, wie der Ausbau von Freiflächen-Photovoltaik in den letzten Jahren gewachsen ist und welche Prognosen für die kommenden Jahre bestehen. Er stellte unterschiedliche Anlagenvarianten vor, darunter klassische Freiflächen-PV sowie Agri-PV, eine Form der Doppelnutzung, bei der Solarmodule mit landwirtschaftlicher Produktion kombiniert werden. Zudem erklärte er den Planungsprozess und die verschiedenen rechtlichen Privilegierungen, die bei der Genehmigung eine Rolle spielen.
Ein wesentlicher Punkt war die Wirtschaftlichkeit solcher Anlagen. Anhand konkreter Beispiele zeigte Krieg, welche Faktoren die Rentabilität beeinflussen und in welchen Fällen sich eine Investition lohnt. Sein Fazit war, dass der Anteil landwirtschaftlicher Flächen, die für Photovoltaikanlagen genutzt werden, insgesamt gering bleibt. Für Landwirte mit eigenen Flächen kann eine Teilverpachtung oder Agri-PV ein stabiles finanzielles Standbein schaffen. Pächter von Flächen haben hingegen nur begrenzte Einflussmöglichkeiten, es sei denn, sie können mit ihrem Verpächter ein gemeinsames Konzept erarbeiten.
Erfahrungen aus der Praxis: Planung und Umsetzung von PV-Anlagen
Mathias Golle, Projektleiter Photovoltaik bei der GLU GmbH Jena, teilte seine langjährige Erfahrung aus der praktischen Planung von PV-Anlagen. Als Planungsbüro mit 25 Jahren Erfahrung und Vorstandsmitglied einer Energiegenossenschaft mit den Schwerpunkten Windenergie, Photovoltaik und Stromvertrieb konnte er wertvolle Einblicke geben. Er stellte konkrete Projekte vor und sprach über Kooperationsmöglichkeiten zwischen Landwirten und Energieunternehmen, Herausforderungen beim Netzanschluss sowie planungsrechtliche Hürden auf kommunaler Ebene. Besonders der Netzanschluss bleibt trotz gesetzlicher Neuregelungen ein zentrales Problem. Da viele Kommunen keinen Flächennutzungsplan besitzen, sind oft städtebauliche Entwicklungskonzepte oder vorhabenbezogene Bebauungspläne mit Bauantrag und Genehmigungsverfahren notwendig.
Bei der Wirtschaftlichkeit von PV-Anlagen ist die Stromvermarktung ein entscheidender Faktor. Während die Einspeisevergütungen teilweise attraktiv erscheinen, gibt es auch Phasen mit negativen Strompreisen, in denen Erzeuger leer ausgehen. In Zukunft wird deshalb der Eigenverbrauch und die Speicherung von Strom immer wichtiger, wobei die hohen Investitionskosten für Speicheranlagen berücksichtigt werden müssen.
Auch zum Thema Agri-PV gab Golle wertvolle Hinweise. Hierbei müssen mindestens 66 Prozent des ursprünglichen landwirtschaftlichen Ertrags nach der Errichtung der Anlage erhalten bleiben. Das landwirtschaftliche Nutzungskonzept muss zertifiziert werden und wird während des Betriebs alle drei Jahre überprüft. Für die Genehmigung sind zahlreiche zusätzliche Gutachten notwendig, darunter eine Betriebsflächenanalyse. Zudem erfordert die Umsetzung eine langfristige Abstimmung zwischen Landwirt, Behörden und Agri-PV-Betreiber.
Juristische Fallstricke: Verträge zwischen Landwirten und Projektierern
Den Abschluss des Forums bildete ein Vortrag von Nadja Gipser, Referatsleiterin Recht beim Thüringer Bauernverband, die über Vertragsfragen und Haftungsrisiken informierte. In der Praxis gibt es viele Vertragsmuster, die nicht immer zugunsten der Landwirte gestaltet sind. Sie warnte vor langfristigen Bindungen mit unklaren Regelungen, unfairen Haftungsklauseln und verborgenen Kostenrisiken. Viele problematische Aspekte sind nicht sofort erkennbar, weshalb sie dringend empfahl, Verträge vor Unterzeichnung gründlich juristisch und steuerlich prüfen zu lassen, um unerwartete Nachteile zu vermeiden.
Fazit des Forums
Das Landwirtschaftsforum verdeutlichte, dass Photovoltaik und erneuerbare Energien sowohl Chancen als auch Herausforderungen für Landwirte mit sich bringen. Die Nutzung von Flächen zur Energieerzeugung kann sich wirtschaftlich lohnen, erfordert jedoch eine umfassende Planung und fundierte Entscheidungen. Eine frühzeitige Informationsbeschaffung ist essenziell, um gut vorbereitet zu sein. Die Wirtschaftlichkeit hängt von vielen Faktoren ab, darunter die Strompreise und Netzanschlussmöglichkeiten. Rechtliche Fallstricke in Verträgen sollten nicht unterschätzt werden, weshalb eine juristische Beratung ratsam ist. Die Umsetzung von Agri-PV erfordert detaillierte Konzepte und behördliche Genehmigungen. Kommunen spielen eine zentrale Rolle bei der Flächennutzungs- und Bauleitplanung.
Nach Versendung der Beitragsbescheide zur landwirtschaftlichen Krankenversicherung im Januar 2025 gab es verschiedentlich Kritik an den der Beitragsbemessung seit 2025 zugrunde liegenden Standardeinkommenswerten. Der Deutsche Bauernverband (DBV) hat entsprechende Hinweise über die Landesverbände gesammelt und zur Überprüfung an die Sozial-Versicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) weitergegeben.
Fehler bei einzelnen Katasterarten im Rahmen der Überprüfung festgestellt
Bei der Überprüfung ist aufgefallen, dass es bei den Beitragsbescheiden für die Produktionsbereiche Mähdrusch und Hopfen Fehler gab und zwar in allen Landkreisen:
- Mähdrusch: ein Wirtschaftsjahr wurde falsch berechnet,
- Hopfen: die Trocknungskosten/variablen Maschinenkosten wurden zu gering bemessen.
Infolge dieser Fehler kam es zu einem zu hohen Ansatz des Standardeinkommens.
Information über Fehler und Korrektur der Beitragsbescheide
- Die SVLFG hat die betroffenen Verbände DBV, Zentralverband Gartenbau und Verband deutscher Hopfenbauer informiert. Der DBV hatte kurzfristig am Freitag, 7. März 2025, eine digitale Besprechung der Sozialreferenten der Landesbauernverbände mit Herrn Fanck zum aktuellen Stand der Überprüfung, den festgestellten Fehlern und dem weiteren Vorgehen durchgeführt.
- Alle, von den fehlerhaften Standardeinkommenswerten betroffenen Versicherten erhalten von der SVLFG vssl. bis Ende März 2025 einen rückwirkend korrigierten Beitragsbescheid.
- Dies gilt allerdings nur, wenn sich durch die Neuberechnung eine Änderung der Beitragsklasse ergibt.
- Die Korrektur erfolgt bei allen betroffenen Versicherten – auch wenn kein Widerspruch gegen den Beitragsbescheid erhoben wurde. Ein Antrag auf Neubescheidung ist nicht erforderlich.
- Die SVLFG hat am 10. März 2025 die Fehler und die sich daraus ergebenden Folgen kommuniziert.
Bearbeitung weiterer Beanstandungen
Die SVLFG wird die Überprüfung weiterer Beanstandungen fortsetzen.
Soweit keine weiteren Fehler festgestellt werden, sollen Verbesserungen durch die Vertreterversammlung mit Wirkung zum 1. Januar 2026 beschlossen werden.
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