Wochenbericht

Neues zu den Roten Gebieten - Arbeitsgruppe Nährstoffeinträge hat getagt

Die Arbeitsgruppe Nährstoffeinträge (ehemals AG Nitrat) hat sich am 28. April im Haus des Thüringer Ministeriums für Umwelt, Energie, Naturschutz und Forsten (TMUENF) getroffen. Besonderes Augenmerk hat die in 2026 stattfindende nächste Ausweisung der Nitrat- und Phosphatkulisse eingenommen. Die Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Ausweisung von mit Nitrat belasteten und eutrophierten Gebieten, kurz AVV, regelt seit 2022 die Ausweisung der genannten Gebiete im gesamten Bundesgebiet. Welche Berechnungsgrundlage verwendet wird, obliegt jedoch den Ländern. In Thüringen wird das

Mitgliederversammlung des Ausbildungsverbundes „Grüne Berufe“ Südthüringen

Am 29. April fand die jährliche Mitgliederversammlung des Ausbildungsverbundes „Grüne Berufe“ Südthüringen e.V. in der Agrargenossenschaft Queienfeld e.G. statt.
Neben Finanz- und Tätigkeitsbericht wurden die Mitgliedsbetriebe über den aktuellen Stand und Neuerungen bei Ergänzungslehrgängen und im Projekt „Berufsstart Plus“ informiert. Außerdem stellten sich die beiden neuen Ausbildungsberaterinnen in Südthüringen, Frau Walther und Frau Müller, persönlich vor und informierten über den neuen, digitalen Ausbildungsvertrag und die für den September geplante Zeugnisübergabe. Weiterhin erinnerten sie an Ausbildungsinhalte und das gewissenhafte Führen der Berichtshefte. Der Ausbildungsverbund begrüßte beide Ausbildungsberaterinnen in der Region und warb für eine enge Zusammenarbeit.
Turnusmäßig wurde in der Mitgliederversammlung auch ein neuer Vorstand gewählt. Zur neuen Amtsperiode des Vorstandes des Ausbildungsverbundes standen einige Mitglieder nicht mehr zur Wahl. Verabschiedet wurden nach langjähriger und konstruktiver Vorstandstätigkeit Martina Räppold, Ines Heßelbach und Wolfram Mertz.
Nach der Wahl setzt sich der Vorstand unter dem Vorsitz von Roland Günther nun aus neun jungen Ausbildern zusammen, die ihrerseits hochmotiviert sind, den Berufsstand zu stärken und die südthüringer Lehrlinge in ihrer Ausbildung bestmöglich zu unterstützen.

Großes Interesse am Feldtag der Strip-Till-Kooperation Thüringen

Am 29. April fand die Informationsveranstaltung samt Feldtag der Thüringer Strip-Till-Kooperation statt. Betriebsverwalter Lutz Eimecke von der Elxlebener Feldfrucht KG begrüßte die ca. 60 Teilnehmenden und zeigte sich von der hohen Resonanz begeistert. Das große Interesse zeigt, dass sich der Ackerbau in Thüringen weiter entwickeln muss, will er in Zukunft erfolgreich bleiben. Zum einen stagnieren die Erträge im Getreide nicht erst seit der Novelle der Düngeverordnung von 2020, zum anderen wird Thüringen in den nächsten Jahrzehnten zunehmend trockener und muss sich wiederum vermehrt auf Starkniederschlagsereignisse einstellen. So ist es folglich richtig, den Boden genauer unter die Lupe zu nehmen und seine Bedürfnisse zu erkennen. Unser Boden, Produktionsgrundlage von qualitativ hochwertigen und heimischen Lebensmittel, ist vieles, aber nicht reproduzierbar. Ihn zu schützen und zu hegen, muss unser aller Pflicht sein. Wind- und Wassererosionen tragen gerade den fruchtbarsten Teil unserer Äcker ab. Wenn der Boden jedoch überwiegend bedeckt ist und seine Wasseraufnahmekapazität verbessert wird, bleibt er standhaft gegen Erosionen und bietet den Pflanzen ein optimales Umfeld zum Wachsen an. Diese und weitere Aspekte werden in Zukunft ertrags- und qualitätsentscheidend sein. Wie dabei die Strip-Till-Technologie helfen kann, ist Gegenstand des Projektes „Strip-Till-Kooperation Thüringen“. Das bereits erfolgte Projekt konnte um drei Jahre verlängert werden. Nun beteiligen sich 15 landwirtschaftliche Betriebe an dem vom Thüringer Bauernverband geführten Projekt. Somit wird der Freistaat mit seinen ackerbaulichen Gebieten nahezu vollständig abgedeckt – ein wichtiger Aspekt, da ermittelt werden soll, wo die Strip-Till-Technologie praxistauglich ist und wo ihr Einsatz an Grenzen stößt.

Die Ziele des Strip-Till-Projektes sind klar definiert: Die Technologie soll als Verfahren der Anpassung an klimatische und ökonomische Bedingungen in Thüringen etabliert werden. Kernelemente sind:

  1. Förderung des Bodenlebens, Verbesserung der Wasserinfiltration und des -speichervermögens
  2. Vermindern von Bodenerosionen
  3. Vermeiden unnötigen Co2-Ausstoßes
  4. Verbesserung der Wirtschaftlichkeit

Zu den Vortragenden gehörte Thomas Köhler, selbstständiger Agrarberater, er zeigte in seinem Vortrag unter anderem eigene Versickerungstest und stellte eine wesentliche Verbesserung in der Versickerungsgeschwindigkeit bei Flächen, auf denen die Strip-Till-Technologie eingesetzt wurde, fest. Durch dauerhafte pfluglose Bodenbearbeitung fehlt die nötige Bodenlockerung in der Tiefe. Durch Sedimentverlagerung entstehen plattenartige Verdickungsstrukturen im Erdreich, durch welche Wasser semi- bis impermeabel durchsickern kann. Dazu kann ein einfacher Versickerungstest mittels KG-Rohr eingesetzt werden. Dieses Rohr wird anschließend mit einer Menge Wasser aufgefüllt und die Zeit gestoppt. Die Zahlen sprechen hierbei für die Flächen der Strip-Till-Technologie, bei welcher eine Versickerungsdauer von über 30 Minuten auf konventionell bearbeiteten Boden, auf drei Minuten reduziert werden konnte. Als natürlicher Bodenlockerer wurden Pflanzenwurzeln vermerkt, welche als „Durchdringer“ von Störzonen gelten und einen verbesserten Wasserabfluss garantieren. Zwischenfruchtmischungen sollten näher ins Auge gefasst werden. Des Weiteren werden im Rahmen des Projektes die chemischen Eigenschaften der Böden näher betrachtet. Zielstellung hierbei ist das Erreichen einer Nährstoffbalance, ohne welche eine gesunde Bodenstruktur unerreichbar bleibt. Leitbetriebe ziehen hierfür Bodenproben auf den Projektflächen, die zur Feststellung des Status Quo dienen. Vorgegangen wird dabei nach LUFA und Kinsey-Analytik, aus welchen im Anschluss Empfehlungen zur Dünge-Priorisierung gefällt werden können. Im Anschluss daran berichteten René Kolbe aus Pahren, Matthias Joest aus Bilzingsleben und Lutz Eimecke über ihre Erfahrungen mit der Technologie als solches und welche sie mit der Maschine der Marke Mzuri gemacht haben. Ein Effekt bereits im ersten Jahr der Anwendung ist oftmals nicht erkennbar, es bedarf ein paar Jahre, ehe die positiven Effekte sichtbar werden. Lockere Bodenstrukturen, bessere Wasseraufnahmekapazität und kräftige Pflanzen sind das Ergebnis der Technologie, neben dem Erhalt des so elementaren Bodenwassers. Wie dieses Verfahren eingesetzt wird und welche Wirkung es auf den Flächen rund um Elxleben bei Arnstadt hat, wurde nach einer gemeinsamen Mittagspause mittels Feldrundgang den Interessierten visuell und haptisch dargelegt.

Für die Kooperation war die Veranstaltung aufgrund ihrer großen Resonanz innerhalb der landwirtschaftlichen Branche ein voller Erfolg. Dank und Anerkennung gilt Lutz Eimecke und der Elxlebener Feldfrucht KG.

 

TBV im Austausch mit dem Landwirtschaftsministerium – Wichtige Impulse für die Praxis gesetzt

Beim regelmäßigen Austausch im Thüringer Ministerium für Wirtschaft, Landwirtschaft und Ländlichen Raum trafen sich gestern (29. April) Vertreter der landwirtschaftlichen Verbände mit der Landespolitik. Der Thüringer Bauernverband (TBV) war durch Präsident Dr. Klaus Wagner und den stellvertretenden Hauptgeschäftsführer Michael König vertreten.

Ein zentrales Thema war das Forderungspapier der ostdeutschen Bundesländer, das von Staatssekretär Marcus Malsch vorgestellt und erläutert wurde.

Der TBV nutzte die Gelegenheit, um wichtige Anliegen aus der landwirtschaftlichen Praxis einzubringen – unter anderem zur Antragstellung 2025, zum Flächenportal Portia und zur Kennartenregelung. Besonders positiv wurde die weiterentwickelte Funktionalität von Portia hervorgehoben, bei der viele Anregungen aus der Praxis aufgenommen wurden.

Beim Thema Kennarten-Nachweis warb der TBV erneut für eine praxistauglichere Lösung und schlug erneut und wiederholt – in Anlehnung an Bayern und Niedersachsen – einen zweijährigen Nachweisrhythmus auch für Thüringen vor. Mehrere anwesende Verbände unterstützten diesen Vorschlag ausdrücklich und begrüßten den Vorstoß des TBV.

Weitere Themen waren die Probleme bei den KULAP-Maßnahmen E1 und E2, offene Lehrerstellen an der Berufsschule Schwerstedt, die Ausweitung der Schülerpraktikumsprämie auf Grüne Berufe sowie Fragen zur Grundsteuer A und zur Tierseuchenprävention.

Der TBV kündigte an, auch weiterhin mit klaren Forderungen und Lösungsvorschlägen in die Gespräche mit der Politik zu gehen, um die Wettbewerbsfähigkeit und Zukunftsfähigkeit der Landwirtschaft in Thüringen zu sichern.

Landwirtschaftsministerium sucht „Ausbildungsbetrieb des Jahres 2025 in den Grünen Berufen“

Bereits zum achten Mal sucht das Thüringer Landwirtschaftsministerium den „Ausbildungsbetrieb des Jahres in den Grünen Berufen“. Die Auszeichnung wird mit einer Urkunde, einer hochwertigen Informationstafel und einem Preisgeld in Höhe von insgesamt 1.000 Euro gewürdigt.

„Die Thüringer Land- und Forstwirtschaft hat weiterhin großen Bedarf an qualifizierten Arbeits- und Fachkräften“, sagte Thüringens Agrarministerin Colette Boos-John. Zur Deckung dieser Nachfrage spiele die betriebliche Ausbildung eine Schlüsselrolle. „Ausbildungsbetriebe, die überdurchschnittliche Leistungen für die Fachkräftesicherung erbringen, verdienen deshalb eine besondere Anerkennung“, so die Ministerin. Mit dem Preis wolle das Land die Berufsbilder der Land- und Forstwirtschaft stärker in den Fokus der Öffentlichkeit stellen.

Mit der Auszeichnung „Ausbildungsbetrieb des Jahres“ würdigt das Landwirtschaftsministerium besonderes Engagement, hohe Qualität und überdurchschnittliche Leistungen anerkannter Ausbildungsbetriebe in den land-, forst- und haushaltswirtschaftlichen Berufen. Mit der Veröffentlichung der Auslobung im Thüringer Staatsanzeiger am 28. April 2025 hat die offizielle Bewerbungsfrist begonnen. Bis zum 28. Juni 2025 können entsprechende Vorschläge

  • beim Thüringer Ministerium für Wirtschaft, Landwirtschaft und Ländlichen Raum (TMWLLR), Referat 42, Postfach 90 02 25, 99105 Erfurt
  • oder per Mail unter Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.

eingereicht werden.

Vorschlagsberechtigt sind Auszubildende und ehemalige Auszubildende (deren Abschluss nicht länger als drei Jahre zurückliegt), Vertreter von Berufsverbänden und Berufsbildenden Schulen der Grünen Berufe sowie die Betriebe selbst, die eine Eigenbewerbung abgeben können.

Über die Auswahl des Betriebes entscheidet eine fünfköpfige Fachjury aus Vertreterinnen und Vertretern des Thüringer Landwirtschaftsministeriums, des Thüringer Landesamts für Landwirtschaft und Ländlichen Raum (TLLLR) (als zuständiger Stelle für die berufliche Aus- und Fortbildung in der Agrar- und der Hauswirtschaft nach Berufsbildungsgesetz), des Berufsbildungsausschusses Agrar-, Haus- und Forstwirtschaft und des Landjugendverbandes Thüringen.

Die Verleihung des Titels „Ausbildungsbetrieb des Jahres in den Grünen Berufen 2025“ erfolgt voraussichtlich in einer feierlichen Veranstaltung im 4. Quartal 2025 zusammen mit der Auszeichnung der jahrgangsbesten Auszubildenden in den Grünen Berufen. Im vergangenen Jahr war der Titel des besten Ausbildungsbetriebs der Agrargenossenschaft Bösleben e.G. zuerkannt worden.

Hier geht es zum Ausschreibungstext.

 

Hinweis: Auszahlungsantrag für Thüringer Tierwohlförderung bis 15. Mai stellen!

Tierhaltende Betriebe, die an der Thüringer Tierwohlförderung (Rinder, Schweine, Genetische Ressourcen) teilnehmen, haben bis zum 15. Mai 2025 Zeit, ihren Auszahlungsantrag für das laufende Verpflichtungsjahr bei der Antrags- und Bewilligungsbehörde zu stellen. Diese Frist ist zwingend einzuhalten und kommt während des gesamten Verpflichtungszeitraumes jedes Jahr auf die Betriebe zu. Für die Antragstellung ist laut der Förderrichtlinie das Antragsportal PORTIA zu nutzen.

Den Auszahlungsantrag finden Sie unter „Sammelantrag (InVeKoS-Antragstellung)“ > „Anträge“ > „Auszahlungsantrag Tierwohl“. Der Auszahlungsantrag wird im Zusammenhang mit dem Sammelantrag eingereicht.

Mit dem Auszahlungsantrag für die Tierwohlmaßnahmengruppe Rinder erklären sich die Betriebe bereit, ein Weidetagebuch zu führen und jährlich einen Verwendungsnachweis über die angemeldeten GVE einzureichen. Stichtag für den Verwendungsnachweis ist der 28. Februar des Folgejahres. Zudem müssen die Betriebe ihre Mindestweideflächen im Flächen- und Nutzungsnachweis des Sammelantrages 2025 für die Sommerweidehaltung Rinder nachweisen.

Mit dem Auszahlungsantrag für die Tierwohlmaßnahmengruppe Schwein erklären sich die Betriebe bereit, ein Bestandsregister gemäß Anlage 5 der Förderrichtlinie zu führen und ebenfalls jährlich einen Verwendungsnachweis über die angemeldeten Tierplätze zu erbringen. Stichtag für den Verwendungsnachweis ist ebenfalls der 28. Februar des Folgejahres. Der Auszahlungsantrag ist zusammen mit dem Verifizierungsnachweis via PORTIA einzureichen.

Mit dem Auszahlungsantrag für die Tierwohlmaßnahmengruppe Genetische Ressourcen erklären sich die Betriebe bereit, in jedem Jahr des Verpflichtungszeitraumes die entsprechend beantragten GVE der in der Förderrichtlinie genannten Nutztierrassen zu halten. Gemeinsam mit dem Auszahlungsantrag müssen die Betriebe auch den erforderlichen Einzeltiernachweis bis zum 15. Mai des Kalenderjahres erbringen.

Die Fördermittel für das beantragte Verpflichtungsjahr werden dann spätestens bis zum 30. Juni des darauffolgenden Kalenderjahres ausgezahlt.

Austausch zur Umsetzung der TA Luft in Thüringen

Bei der Umsetzung der Vorgaben der TA Luft ist nach wie vor Vieles noch unklar. Die Umsetzungsfristen rücken immer näher – während praktikable Umsetzungsmöglichkeiten bei der Altanlagensanierung weiterhin auf sich warten lassen. Von den Unteren Immissionsschutzbehörden der Landkreise werden aber bereits Anhörungsschreiben an BImSch-Betriebe versendet, welche auf die Umsetzungsfrist bis 01. Dezember 2026 sowie die Möglichkeit zur Stellungnahme hinweisen.

 

Thüringer Bauernverband e.V.
Alfred-Hess-Straße 8
99094 Erfurt

Tel.: +49 (0)361 262 530
Fax: +49 (0)361 262 532 25
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