Wochenbericht

Instagram, Facebook und Co. professionell nutzen: Wir unterstützen Landwirtschaftsbetriebe, Direktvermarkter und Vereine

Ihr Auftritt in den sozialen Medien frisst zu viel Ihrer Arbeitszeit, braucht mehr Reichweite oder verträgt ein Update? Oder planen Sie mit Ihrem Betrieb, Ihrem Hofladen oder Verein bei Instagram, Facebook und Co. aktiv zu werden, benötigen aber Unterstützung bei den ersten Schritten? Dann nutzen Sie unsere 15-jährige Erfahrung in der Online-Kommunikation: Wir beraten Sie zu Ihren Social Media-Aktivitäten, analysieren Ihre aktuellen Kanäle und geben konkrete Handlungsempfehlungen, erstellen Redaktionspläne und geben Anregungen für Inhalte, produzieren Reels und anderen Content oder helfen beim Einstieg in die Welt der sozialen Medien.

Unser komplettes Dienstleistungsangebot finden Sie hier zum Download: Dienstleistungangebot der Initiative Heimische Landwirtschaft (PDF). Auf Seite 1 gibt es einen Überblick über unsere Grafik-Angebote, auf Seite 2 finden Sie das Social Media-Angebot. Mitglieder und Fördermitglieder profitieren von besonders günstigen Preisen!

Für ein individuelles Angebot oder Fragen steht Ihnen Frau Evelyn Zschächner sehr gerne zur Verfügung unter E-Mail:Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein. oder Tel.: +49 (0)361 262 533 30.

 

Bauernverband zur ersten Regierungserklärung von Bundesminister Alois Rainer

Der Präsident des Deutschen Bauernverbandes Joachim Rukwied begrüßte die Ankündigung von Bundeslandwirtschaftsmnister Alois Rainer in seiner Regierungserklärung vom 15. Mai, die Landwirtschaft als wichtigen Wirtschaftszweig und unverzichtbaren Teil der Gesellschaft anzuerkennen und zu stärken. „Die Betonung von Unternehmertum und Wettbewerbsfähigkeit begrüßen wir, denn sie entspricht den
Herausforderungen, die unsere Branche zu bewältigen hat. Verlässliche Rahmenbedingungen schaffen Planungssicherheit und fördern Investitionen. Die angedeuteten Vereinfachungen und Entbürokratisierungen sind ein richtiger Schritt, müssen aber weiter konkretisiert und umgesetzt werden. Landwirtschaftliche Betriebe wollen ihren Beitrag zu mehr Tierwohl und Nachhaltigkeit leisten, dürfen dabei jedoch nicht allein gelassen werden. Es braucht eine verlässliche Balance zwischen Umwelt- und Klimaschutz einerseits und ökonomischer Tragfähigkeit andererseits. Damit die Landwirtschaft in Deutschland zukunftsfähig gestaltet werden kann und den Ansprüchen von Umwelt, Gesellschaft und Wirtschaft gerecht wird, ist ein intensiver Dialog mit der Praxis und die Einbeziehung ihrer Expertise unerlässlich. Wir ermutigen die Bundesregierung, Reformen im Sinne der Wettbewerbsfähigkeit zügig und beherzt umzusetzen“, so Bauernpräsident Rukwied.

Foto: Alois Rainer, Bundesminister für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (Quelle: Inga Haar).

Erntegut: STV irrlichtert weiter

Trotz deutlicher Kritik sowohl vom Handel als auch vom Deutschen Bauernverband rückt die Saatgut-Treuhandverwaltungs GmbH (STV) nicht von ihrem kürzlich gestarteten Vorgehen ab und überzieht den Landhandel zur Durchsetzung des Ernteguturteils weiterhin mit Abmahnungen und Unterlassungserklärungen.

Der Deutsche Raiffeisenverband hatte am vergangenen Montag (12. Mai) einen Brandbrief an den Vorstand des Bundes Deutscher Pflanzenzüchter (BDP) geschickt. Am Dienstag hatte sich der Berufsstand mit entsprechenden Äußerungen von Generalsekretär Bernhard Krüsken und dem Präsidenten des Thüringer Bauernverbandes Dr. Klaus Wagner in die Debatte eingeschaltet. Krüsken kritisierte das Verhalten der STV als inakzeptabel und warf ihr vor, das über Jahre aufgebaute konstruktive Verhältnis zwischen Landwirtschaft und Pflanzenzüchtung zu zerstören. Wagner sieht in den Forderungen eine weitere unzumutbare bürokratische Belastung für die Betriebe. Er betonte, dass die geforderten Daten immaterielles Eigentum der Betriebe seien und nicht weitergegeben werden könnten. Zudem würden mit dieser Datenerfassung gerade diejenigen bestraft, die sich regelkonform verhielten.

Wir bleiben bei unserer Empfehlung, nur eine allgemeine Bestätigung der ordnungsgemäßen Abwicklung in Sachen Nachbau bzw. Z-Saatguteinsatz abzugeben.

Mitgliederversammlung des KBV Erfurt-Sömmerda im Zeichen des Bauernkrieges

Am 12. Mai fand im Gasthaus „Zum Engel“ Haßleben die Mitgliederversammlung des Kreisbauernverbandes (KBV) Erfurt-Sömmerda statt. Der Vizepräsident des Thüringer Bauernverbandes Dr. Wolfgang Peter und der Kreisvorsitzende Alexander Amberg referierten zum Landwirtschaftsjahr 2024, der verbandlichen Arbeit im vergangenen Jahr, die wesentlich vom Superwahljahr 2024 bzw. der Diskussion um Bürokratieabbau geprägt war, sowie den agrarpolitischen Herausforderungen 2025. Dabei streiften sie eine weite Palette von Themen von Flächenverbrauch, über Fragen der Energiewende, der zunehmenden Trockenheit und deren potentiellen Auswirkungen, der Nachwuchsgewinnung bis zur Grundsteuer.

Zentrales Thema der Mitgliederversammlung war das 500jährige Jubiläum des Bauernkrieges. Dr. Nora Hilgert von den Museen Mühlhausen stellte in einen umfangreichen Vortrag Historie, Ursachen, Schauplätze und regionalhistorische Bezüge der damaligen Bewegung und der „Zwölf Artikel“ dar. Dabei war interessant, dass sich auch die Bauern um 1500 bereits mit Problemen, wie übermäßige Belastungen ihres wirtschaftlichen Lebens oder teils hohem Aufwand mit der alltäglichen Verwaltung und des Lehns-/Fronwesens (Bürokratie), befassen mussten. Sicher nicht eins zu eins vergleichbar, aber manche Themen scheinen die Landwirte über Jahrhunderte zu begleiten. Ein Grund mehr, solche Themen weiter anzugehen und immer wieder zu versuchen, diese in der Zukunft abzubauen.  

Neue Bundesregierung nun im Amt

Am 6. Mai wurde Friedrich Merz mit 325 von 618 abgegebenen Stimmen im zweiten Wahlgang zum 10. Bundeskanzler der Bundesrepublik Deutschland in der 21. Wahlperiode (2025-2029) gewählt. Im Anschluss an die erfolgreiche Wahl erhielt Friedrich Merz im Schloss Bellevue seine Ernennungsurkunde von Bundespräsident Steinmeier ausgehändigt. Im ersten Wahlgang verfehlte Merz die absolute Mehrheit um 6 Stimmen.

Agrarverwaltung gibt am 19. Mai Informationen zu Bescheiden und Maßnahmenumsetzung KULAP E1/E2

In den letzten Wochen haben Antragsteller im Rahmen der KULAP-Maßnahme E1 und E2 verschiedenste Schreiben, von Anhörungsschreiben, Rückforderungs- und Änderungsbescheiden sowie Bescheide mit Sanktionierungen erhalten. Es gibt viel Unklarheit zu den genauen Inhalten, zu den Auswirkungen auf den Betrieb sowie zu den fachlichen Möglichkeiten für die Einhaltung der Rahmenbedingungen für die Erosionsmaßnahmen.

Aus diesem Grund hat der Thüringer Bauernverband eine Informationsveranstaltung beim Thüringer Ministerium für Wirtschaft, Landwirtschaft und Ländlichen Raum eingefordert.

Nächste Woche Montag (19. Mai) lädt das Thüringer Landesamt für Landwirtschaft und Ländlichen Raum (TLLLR) alle KULAP-Antragsteller E1/E2 zu einer Informationsveranstaltung zum Thema KULAP Maßnahmen E1/E2 ein. Die Veranstaltung soll die Möglichkeit bieten, sich über die Inhalte der Maßnahmen und deren Zuwendungsvoraussetzungen zu informieren.

 

Termin: 19.05.2025, ab 13 Uhr

Ort: online- Schulung

 

Das TLLLR bittet für die Planung um eine Bestätigung der Teilnahme bis zum 16. Mai beim jeweils zuständigen Agrarförderzentrum.

Zur Teilnahme an der Veranstaltung stehen folgende Einwahldaten zur Verfügung:

https://meet.thueringen.de/room/9748a72b-945c-4956-8813-68ccbd6a2a76?invite=e760c833-26d1-4d33-8e40-812339b7ece7

Telefonnummer:        0361 / 34946430

Konferenzkennung:    4 444 541 741

Konferenz-PIN:           953 193 860

 

(Foto: Dr. Marcus Schindewolf)

 

Rehkitzrettung – Verpflichtung und Ehrensache

„Mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer ein Wirbeltier ohne vernünftigen Grund tötet." (§ 17 Nr.1 TierSchG)

Das Tierschutzgesetz nimmt den möglichen Verursacher von Tierleid in die Pflicht, derartiges durch vorbeugende Maßnahmen auszuschließen. Eine Aufgabe, die unsere Landwirte in eine hohe Verantwortung bringt und bei deren Lösung sie auf Unterstützung angewiesen sind.

Die Rettung von Rehkitzen und anderem Jungwild gerade zur Zeit der ersten Mahd, erlangte in den vergangenen Jahren zunehmend an Aufmerksamkeit. In den Monaten Mai/Juni werden mehrheitlich die Rehkitze gesetzt. Ihr gepunktetes Fell, kombiniert mit ihrem natürlichen Verhalten sich ins hohe Gras zu ducken, macht die Kitze nahezu unsichtbar für Fressfeinde. Dem gegenüber steht eine hochtechnisierte Landwirtschaft mit intensiver Grünlandbearbeitung, hohen Arbeitsgeschwindigkeiten und frühzeitigen Ernteterminen, die mit der Setzzeit des Rehwildes zusammenfallen. Somit werden Rehkitze sehr leicht zum Opfer moderner Erntemethoden.

Die Deutsche Wildtier Stiftung geht im Durchschnitt von einer konservativeren Zahl aus: Sie liegt bei vier Rehkitzen auf 100 Hektar Grünland. In Deutschland käme man nach dieser Berechnung auf 92.000 Kitze, die vom Mähtod auf rund 2,3 Millionen Hektar Fläche betroffen sind. Die Flächengröße ergibt sich aus dem per Schnittnutzung bewirtschafteten Dauergrünland in Deutschland zuzüglich der für den Grünfutteranbau genutzten Ackerflächen. Die Wahrheit liegt zwischen 100.000 und 50.000 betroffenen Rehkitzen! „Wer einmal ein Rehkitz mit abgemähten Beinen gesehen hat, das versucht aufzustehen und seine Mutter zu suchen, wird verstehen, dass schon ein ausgemähtes Rehkitz eins zu viel ist“, sagt Dr. Andreas Kinser, stellvertretender Leiter Natur- und Artenschutz der Deutschen Wildtier Stiftung. Zur Minimierung von Kitzverlusten gibt es sowohl sehr teure rein technische Lösungen als auch Kombinationen von einfachen und aktuell praktikablen Techniken. Gerade hier ist die Zusammenarbeit zwischen Jägern und Landwirten von großer Bedeutung.

Bereits vor einigen Jahren wurde damit begonnen, leistungsstarke Drohnen mit sensiblen Wärmebildkameras zur Rettung von Rehkitzen einzusetzen. Diese Methode ist sehr effizient und ermöglicht ein schnelles und zuverlässiges Absuchen von Wiesen auch mit dichten und hohen Aufwüchsen, welche anschließend gemäht werden können. An heißen Tagen ist es sinnvoll, die Flächen sehr früh am Morgen abzufliegen, wenn sich die Körpertemperatur des Tieres noch deutlich von der Umgebungstemperatur unterscheidet.

Viele Jäger und Landwirte möchten diese Technik zum Schutz von Rehkitzen einsetzen, nur ist es oft schwierig Drohnenpiloten in der Nähe zu finden. Inzwischen halten viele Kreisjagdverbände in Thüringen Drohnenteams und Helfer vor, welche von den Mitgliedern abgerufen werden können.

Kitzrettung ist Zusammenarbeit mit Jägern. Schreitet man ohne Wissen oder Einwilligung des jeweiligen Jagdpächters zur Tat, macht man sich schnell strafbar - selbst mit den besten Absichten. Nicht nur Jagdausübungsberechtigte suchen ehrenamtlich stundenlang zu mähende Wiesen ab, auch Nichtjäger sind immer häufiger im Einsatz. Doch dies kann zu Problemen führen.

Das unfachmännische aufsuchen und „retten“ kann nicht nur zu erheblichem Tierleid führen, sondern die „Retter“ setzen sich auch dem Risiko eines Strafverfahrens wegen Wilderei aus. Denn die Jungwildrettung darf immer nur mit Zustimmung des Jagdausübungsberechtigten erfolgen, so der Deutsche Jagdrechtstag. Grund dafür ist, dass das Auffinden und kurzzeitige Festsetzen des gefangenen Wildes bereits den Tatbestand des Fangens i. S. v. § 1 Abs. IV BJagdG erfüllt, das Motiv oder der Zweck seien dabei unerheblich. Auch die Bundesregierung vertrete diese Position.

Vor dem Mähen sollten Landwirte und Lohnunternehmer mit dem Jäger reden

Auch deshalb gilt es, Regeln einzuhalten, um die Kitze so gut wie möglich zu schützen. Eine der wichtigsten Maßnahmen betrifft die Kommunikation. Nur wenn ein Jäger weiß, dass gemäht wird, kann er handeln. Der Landwirt sollte ihn mindestens einen Tag im Voraus informieren.

Das gilt auch, wenn der Lohnunternehmer mäht. Er muss wiederum sicherstellen, dass der Jäger vor dem Mähen informiert wird. Landwirt und Lohnunternehmer sehen wir hier in der Pflicht. Je früher der Jäger informiert wird, desto eher kann er sich im Revier umschauen und entdeckt schon die ein oder andere Ricke.

Auch wenn Sie eine neue Kitzrettungs-Gruppe gründen/beauftragen, Ihre Hilfe anbieten möchten oder einfach eine Frage haben, ist der entsprechende jagdliche Ansprechpartner oft nicht so leicht zu finden. Scheuen Sie sich nicht, uns zu kontaktieren.

Suchen Sie selbst ein Drohnenteam in Ihrer Nähe, werden Sie auch auf der Homepage der Deutschen Wildtierrettung fündig. Hier finden Sie nicht nur Drohnenteams, sondern auch weitere Informationen zu rechtlich relevanten Aspekten der Jungwildrettung. Selbstverständlich helfen auch wir Ihnen gern weiter und unter www.ljv-thueringen.de/aktuelle-projekte/rehkitzrettung/ finden Sie die aktuellen Drohnenteams des LJVT e.V.

 

Kontakt:

Landesjagdverband Thüringen e.V.  

Silvio Anders, Naturschutzreferent

Tel.: +49 (0)361 373 19 69

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Thüringer Bauernverband e.V.
Alfred-Hess-Straße 8
99094 Erfurt

Tel.: +49 (0)361 262 530
Fax: +49 (0)361 262 532 25
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