Wochenbericht

Weiterbildung für landwirtschaftliche Berater am 24.06.2025 in Holzdorf

Die Landvolkbildung Thüringen (LVB) bietet am 24. Juni 2025 im Diakonie Landgut Holzdorf/ Weimar eine Schulung für landwirtschaftliche Berater an. Diese richtet sich an Berater, die bereits ELER-geförderte Beratungen in Thüringen durchführen.

Die Schulung setzt sich aus verschiedenen Fachvorträgen zusammen. Das Thema der Veranstaltung lautet: „Vorstellung der eigenen Arbeitsschwerpunkte in der landwirtschaftlichen Fachberatung“.
Im Rahmen dieser landwirtschaftlichen Fortbildungsveranstaltung in Thüringen werden den Teilnehmenden verschiedene Aspekte der modernen Landwirtschaft nähergebracht. Der Vormittag beginnt mit einem Vortrag über die fachgerechte Nutzung und den sicheren Umgang mit der FAN-App in Thüringen. Diese App soll den Landwirten helfen, ihre Arbeit effizienter zu gestalten und wichtige Informationen schnell und einfach abzurufen.
Im Anschluss wird das AKIS-Programm vorgestellt. Ein weiterer Vortrag befasst sich mit der monatlichen Betriebszweigauswertung von Milch, Wirtschaftlichkeit und Investitionen. Hierbei werden auch die Barwert- und Kapitalwertmethode erläutert.
Nach dem Mittagessen folgen weitere interessante Vorträge. Ein Highlight wird der Vortrag über Biosicherheit und Managementplänen in Betrieben sein. Dabei geht es um die Auswertung von Leistungsdaten, Tiergesundheit und den Umgang mit verletzten Tieren. Die Teilnehmenden erhalten wertvolle Tipps und Hinweise, wie die Gesundheit und das Wohlbefinden der Tiere verbessert werden kann.
Ein weiterer Vortrag befasst sich mit dem Projekt "StripTill-Kooperation Thüringen - Den Boden im Blick". Hierbei werden die Bedeutung von nachhaltiger Bodenbearbeitung und die Vorteile von StripTill-Verfahren erläutert. Abschließend wird die Darstellung von Parametern in der Planung und Koordination von Agroforstsystemen vorgestellt. Die Teilnehmenden erhalten Einblicke in die Möglichkeiten, wie Betriebe durch die Kombination von Landwirtschaft und Forstwirtschaft diversifizieren und somit langfristig erfolgreich gestalten können.
Die Veranstaltung bietet eine gute Gelegenheit für die Fachberater, sich über die neuesten Entwicklungen und Trends in der Landwirtschaft zu informieren und sich miteinander auszutauschen.

Anmeldung oder Fragen richten Sie an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein..

Weitere Informationen und den Flyer zur Veranstaltung finden Sie hier.

Verleihung der Goldenen Ehrennadel des TBV an Ingolf Lerch

Anlässlich seines 60. Geburtstages am 14. Juni wurde Ingolf Lerch, langjähriger Vorsitzender des Eichsfelder Bauernverbandes e.V., mit der Goldenen Ehrennadel des Thüringer Bauernverbandes (TBV) ausgezeichnet. Die Ehrung nahm TBV-Präsident Dr. Klaus Wagner persönlich vor.

In seiner Laudatio würdigte Wagner die langjährigen Verdienste Lerchs um den Berufsstand – sowohl auf Kreis- als auch auf Landesebene. Lerch verstehe es, so Wagner, „die Anliegen der Landwirte mit Beharrlichkeit, Ruhe, Sachlichkeit und hoher Kompetenz zu vertreten“.

Nach dem Agrarstudium an der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg war Ingolf Lerch zunächst in der Verwaltung tätig, zuletzt als Abteilungsleiter für Pflanzenproduktion im Landwirtschaftsamt Leinefelde. Seit 1998 ist er Vorstandsvorsitzender der Lever Agrar AG Heiligenstadt.

Im Ehrenamt übernahm er 2003 den Vorsitz des Kreisverbandes Eichsfeld, ist seit 2009 Vorsitzender des TBV-Fachausschusses Agrarrecht sowie Leiter der Mandatsprüfungskommission.

Als engagierter Ehrenamtler prägte er u. a. den überregional bekannten Eichsfelder Bauernmarkt in Kallmerode, das Erntedankfest der Landsenioren im Altkreis Heiligenstadt und ist im Vorstand der RAG Leader des Eichsfeldkreises .

Das Präsidium des TBV folgte dem Vorschlag des Kreisvorstandes Eichsfeld und zeichnete Ingolf Lerch für seine herausragende Arbeit mit der höchsten Auszeichnung des Verbandes aus.

Der Eichsfelder Bauernverband und der TBV wünschen alles Gute zum 60. Geburtstag und ein herzliches Dankeschön für Dein Engagement, lieber Ingolf!

Ertragsschadenversicherung: Ein Muss für die moderne Tierhaltung

In diesem Jahr sind zeitweise fünf verschiedene Tierseuchen gleichzeitig aufgetreten: Blauzungenkrankheit, Afrikanische Schweinepest, Geflügelpest, Bovines Herpesvirus Typ 1 und Maul- und Klauenseuche. Ein äußerst seltenes Ereignis, das landwirtschaftliche Tierhalter vor große Herausforderungen stellt.

Ob Rind, Schwein oder Geflügel: Durch behördliche Anordnung können Tierseuchen und Krankheiten ganze Betriebe lahmlegen – selbst, wenn sie nicht direkt betroffen sind, sondern nur im Sperrbezirk liegen. Gegen die verheerenden Einnahmeverluste und Folgeschäden schützt die Ertragsschadenversicherung der R+V.

Ertragsschadenversicherungen sind speziell für tierhaltende landwirtschaftliche Betriebe konzipiert. Sie bieten Schutz vor finanziellen Einbußen, die durch unerwartete Krankheitsausbrüche oder Seuchen verursacht werden. Im Gegensatz zur Tierseuchenkasse, die in der Regel nur bei der Tötung von Tieren einspringt, leisten Ertragsschadenversicherungen beispielsweise bereits bei einem krankheitsbedingten Rückgang der biologischen Leistungen.

Beispiele aus der Landwirtschaft

Rinderhaltung: Bei einem Ausbruch von Tierseuchen wie BTV3, BHV1, Rindertuberkulose oder einer übertragbaren Tierkrankheiten (z. B. Mastitis) kann eine gesamte Herde betroffen sein. Die Ertragsschadenversicherung kommt für die finanziellen Verluste auf, die beispielsweise durch verminderte Milchproduktion entstehen können.

In der Schweinehaltung kann der Ausbruch von Klassischer oder Afrikanischer Schweinepest zur Sperrung von Beständen führen. Dies hat nicht nur gesundheitliche, sondern auch wirtschaftliche Schäden zur Folge, da die Tiere nicht verkauft werden können und es zu Produktionsausfällen kommt. In solchen Fällen springt die Ertragsschadenversicherung ein und entschädigt die Schweinehalter für Mindereinnahmen und Mehrkosten.

Geflügelhaltung: Eine Vogelgrippe kann schnell zu hohen wirtschaftlichen Verlusten führen. Die Keulung ganzer Bestände sind keine Seltenheit. Dies hat einen direkten Einfluss auf die Einnahmen des Betriebs. Mit einer Ertragsschadenversicherung erhalten die Landwirte Unterstützung bei der Kompensation finanzieller Einbußen.

Die Ertragsschadenversicherung sichert Sie gegen finanzielle Verluste ab, die durch Schäden im Tierbestand entstehen können. Sie bietet Ihnen finanziellen Rückhalt und trägt dazu bei, die Stabilität und Liquidität Ihres Betriebes sicherzustellen.

Wir wissen, dass jeder landwirtschaftliche Betrieb einzigartige Bedürfnisse und Risikofaktoren hat. Angesichts steigender Risiken durch Tierseuchen und Tierkrankheiten ist es für Landwirte unerlässlich, sich über diese Absicherungsmöglichkeiten zu informieren und die passende Versicherung für ihren Betrieb auszuwählen. Daher setzen wir auf eine Beratung, die individuell auf Sie und Ihre Anforderungen abgestimmt ist. Durch gezielte Absicherungen und präventive Maßnahmen helfen wir Ihnen, ihre Wirtschaftlichkeit und Wettbewerbsfähigkeit langfristig zu sichern.

Falls Sie weitere Informationen zu diesem Thema suchen, kontaktieren Sie hierzu Ihren Berater Jens Gießler per E-Mail unter vDiese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein. oder telefonisch unter +49 361 262 53 801.Weitere Informationen erhalten Sie auf www.ruv.de - unter Firmenkunden – Landwirtschaft – Ertragsschadenversicherung.

Sie sind bereits Kunde der R+V Versicherung und haben eine Ertragsschadenversicherung? Dann besteht jetzt eventuell Handlungsbedarf, die zugrundeliegenden Parameter zu überprüfen. Die Volatilität der Agrarmärkte hat in den letzten Jahren zugenommen. Vereinbaren Sie einfach einen Beratungstermin und aktualisieren Sie gemeinsam mit unseren Beraterinnen/ Beratern ggf. Ihre Tierzahlen und/ oder die Marktpreise.

DBV kritisiert so genannte „Erntegut-Bescheinigungen“: Irritationen durch unverhältnismäßige Forderungen

Der Deutsche Bauernverband (DBV) kritisiert das Vorgehen der Saatgut-Treuhand-verwaltungs GmbH (STV), die unverändert den Agrarhandel und damit auch Landwirte mit überzogenen und übergriffigen Abmahnungen unter Druck zu setzen versucht und in das so genannte Erntegut-System der STV zwingen will. „Dieses Geschäftsgebaren der STV diskreditiert die Erzählung von der mittelständischen Pflanzenzüchtung, die für sich eine besondere Schutzbedürftigkeit beansprucht“, so DBV-Generalsekretär Bernhard Krüsken. „Inakzeptabel ist vor allem, dass denjenigen Landwirten, die ordnungsgemäßen Nachbau betreiben oder Z-Saatgut einsetzen, bürokratische und datenschutzrechtlich fragwürdige Prozeduren aufgezwungen werden sollen. “
Dies führe dazu, dass mehrerer Agrarhändler offenbar unter Druck der STV unverhältnismäßige Forderungen an die Landwirtschaft stellen und den Eindruck erwecken, dass zur Erfüllung des BGH-Urteils zum Erntegut nur noch die Erntegutbescheinigungen der Saatgut-Treuhand STV zulässig seien. Aus Sicht des DBV hat der Bundesgerichtshof im so genannten Erntegut-Urteil lediglich eine allgemeine Erkundigungspflicht des Handels festgestellt, jedoch keinerlei Vorgaben zur konkreten Ausgestaltung gemacht. Eine rechtliche Verpflichtung zur Nutzung der STV-Erntegutbescheinigung ist daraus nicht abzuleiten. Das BGH-Urteil werde hier bewusst falsch interpretiert und als Druckmittel gegen die Landwirte missbraucht. Zur Erfüllung der Erkundigungspflicht reicht auch eine einfache Selbsterklärung des Landwirtes aus. Geschäfts- und Lieferbedingungen des Agrarhandels, bei denen Abrechnung und Zahlung gelieferter Ware an die Vorlage einer STV-Bescheinigung gebunden wird, sind nicht durch das Erntegut-Urteil gedeckt und als problematisch zu bewerten. Landwirte sollten kritisch überprüfen, ob sie eine solche einseitige Benachteiligung in der Lieferbeziehung akzeptieren können.
Der DBV zeigt grundsätzliches Verständnis für die schwierige Lage, in der sich Agrarhändler durch das Vorgehen der Saatgut-Treuhandverwaltungsgesellschaft STV befinden. „Wir verstehen, dass auch die Händler Rechtssicherheit benötigen", so Krüsken. „Dennoch können wir nicht akzeptieren, dass überzogene Rechtsauslegungen durch die Kette weitergegeben und einseitig zu Lasten unserer Landwirte ausgetragen werden.“ Nach ersten Einschätzungen des DBV sind diese Methoden außerdem kartell- und wettbewerbsrechtlich fragwürdig. Allgemeine Geschäftsbedingungen dürfen den Vertragspartner nicht unangemessen benachteiligen – auch nicht zwischen Unternehmern. Der Deutsche Bauernverband fordert daher die sofortige Einstellung der irreführenden Kommunikation zu angeblich rechtlichen Verpflichtungen und appelliert an die Agrarhändler, zu einem fairen und transparenten Umgang mit ihren landwirtschaftlichen Partnern zurückzukehren.

Neue Regierung – neuer Politikstil für eine starke Landwirtschaft

Am 3. Juni fand im Landratsamt Sondershausen die diesjährige Landwirtschaftskonferenz statt. Organisiert wurde die Veranstaltung gemeinsam vom Landratsamt des Kyffhäuserkreises und dem Bauernverband Kyffhäuserkreis. Ziel des Treffens war es, aktuelle Themen der Landwirtschaft und des ländlichen Raumes zu diskutieren und gemeinsame Lösungsansätze zu finden. Vertreterinnen und Vertreter aus Politik, Verwaltung und Landwirtschaft kamen mitei­nander ins Gespräch – auf Augenhöhe.

Vertrauen statt Verdacht

Kreisvorsitzender Dr. Wolfgang Peter eröffnete die Konferenz mit einem deutlichen Appell an die Politik: Es brauche endlich einen spürbaren Bürokratieabbau. Die Landwirte verbringen immer mehr Zeit mit Formularen, Dokumentationen und digitalen Eingabemasken – auf Kosten der eigentlichen landwirtschaftlichen Arbeit. Diese Entwicklung sorgt seit Jahren für wachsenden Frust in den Betrieben. Er forderte daher von der Landesre­gierung weitere wirksame Maßnahmen zum Bürokratieabbau in der Landwirtschaft. Überbor­dende Anforderungen müssten entschlackt und zusammengeführt werden. Digitale Lösungen müssten tatsächliche Erleichterungen bringen und vollständig funktionieren – statt zusätzliche Fehlerquellen und Bürokratielasten zu schaffen. Kontrollen sollten risikoorientiert und anlass­bezogen erfolgen. Landwirte brauchen Spielräume, nicht Gängelung und Kontrollwahn.
„Vertrauen statt Verdacht muss das neue Leitmotiv sein“, betonte er und forderte, dass sich die Landesregierung auf allen Ebenen konsequent für einen Bürokratieabbau einsetzen solle.

Die Bauernproteste im vergangenen Jahr hätten deutlich gemacht, wie groß der Unmut über diese Entwicklungen sei – und wie dringend sich etwas ändern müsse. Peter hob aber auch hervor, dass bereits einige Erleichterungen für die Landwirtschaft erreicht worden seien, darun­ter:

  • die Aufhebung der 4-prozentigen Flächenstilllegung,
  • die Wiedereinführung der Drittelfinanzierung bei der Tierkörperbeseitigung durch das Land,
  • die Rücknahme des geplanten Thüringer Agrar- und Forststrukturgesetzes,
  • Fortschritte bei der Düngeregelung auf gefrorenen Böden sowie
  • Initiativen zur Stoffstrombilanz und beim Flächenregister.

Auch die angekündigte Wiederaufnahme der Agrardieselförderung wurde von ihm als wichtiger politischer Schritt gewertet.

Vieles dauere in der Politik sehr lange, bis es endlich zur praktischen Umsetzung komme. Ist ein Thema geklärt, stünden bereits die nächsten Probleme an. Die verbandliche Arbeit sei daher ständig gefordert. Positiv stellte er abschließend fest, dass in Gesellschaft und Politik das Thema Ernährungssicherheit und Selbstversorgung wieder eine größere Rolle einnehme.

Ländlichen Raum stärken

Landrätin Antje Hochwind-Schneider schloss sich der Kritik an. Die Bürokratie sei inzwischen so komplex, dass die Verwaltung selbst an ihre Grenzen stoße. Ziel müsse es sein, mehr Eigen­verantwortung zu ermöglichen, statt alles mit Nachweisen belegen zu müssen. Politik und Ver­waltung müssten sich die Frage stellen: „Wie kann man notwendige Sachverhalte auch unkom­pliziert regeln?“

Die Landrätin wies zudem auf strukturelle Probleme im ländlichen Raum hin: Wohnungsleer­stand, ein schwacher öffentlicher Nahverkehr und abnehmende Versorgung stellen viele Regi­onen vor große Herausforderungen. „Wenn sich dieser Trend fortsetzt, droht in den Städten durch den dortigen Zuzug und mangelnden Wohnraum ein Kollaps, während der ländliche Raum weiter ausblutet“, warnte sie eindringlich. Es gelte, neue Perspektiven zu schaffen und den ländlichen Raum wieder attraktiver zu gestalten.

Politik muss anpacken

Staatssekretär Marcus Malsch vom Thüringer Ministerium für Wirtschaft, Landwirtschaft und Ländlichen Raum betonte in seinem Redebeitrag die Notwendigkeit einer politischen Neuaus­richtung. „Wir müssen an die Wurzel ran, Strukturen hinterfragen und verbessern. Bürokratie muss auf das Notwendigste beschränkt werden.“
„Miteinander reden – Problem verstehen – Problem lösen“, so seine Vorstellung. „Die Behör­denmitarbeiter sind Dienstleister, und der Bürger bzw. Landwirt ist der Kunde – dorthin müs­sen wir wieder zurückfinden. Die Mitarbeiter in den Behörden brauchen zudem den Rücken frei für gute Entscheidungen“, so Malsch. Als besonders wichtig sieht er den engen Austausch mit der landwirtschaftlichen Praxis.

Im Verhältnis zum Umweltministerium sei man nicht ideologisch unterwegs, sondern arbeite eng an pragmatischen, guten Lösungen. Sehr positiv bewertete er die Bauernproteste. Hier sei deutlich geworden, dass die Landwirtschaft die Unterstützung der Gesellschaft habe. „Wenn du auf den Bauern hörst, geht’s dir gut“, zitierte er treffend.

Große Herausforderungen beim Naturschutz

Dr. Hans-Jürgen Schäfer, Abteilungsleiter für Naturschutz und Nachhaltigkeit im Thüringer Umweltministerium, sprach unter anderem zum Thema Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen, z. B. bei der Errichtung von Windenergie- und Photovoltaikanlagen. Die geplante Novelle der Kompensationsverordnung müsse praxistauglicher werden – insbesondere im Hinblick auf den Flächenverbrauch, so auch die Forderung des Berufsstandes.

Auch das Thema Wolf wurde diskutiert. Für Thüringen sei nach seiner Einschätzung der „güns­tige Erhaltungszustand“ erreicht. Die Frage, wie viele Wölfe das Land verträgt, solle bald bun­deseinheitlich geklärt werden. Beim Thema Biber, deren Population im Freistaat Bayern bereits seit Jahren außerordentlich zugenommen hat, sodass regional erhebliche Schäden festzustellen sind, kam es bereits zu Entnahmen einzelner Tiere. Damit Thüringen hier von solchen Proble­men verschont bleibt, kündigte er einen entsprechenden Managementplan mit abgestimmten Präventions-, Förder-, Entschädigungs- und Ausgleichsmöglichkeiten an.

Als besonders große Herausforderung bezeichnete er die Umsetzung der neuen EU-Naturwie­derherstellungsrichtlinie – sowohl finanziell als auch zeitlich.

Das Gesetz zur Wiederherstellung der Natur soll Schäden an der europäischen Natur bis 2050 beheben. Die Richtlinie legt EU-weit rechtlich verbindliche Ziele für die Wiederherstellung der Natur in verschiedenen Ökosystemen vor. Bis 2030 sind auf mindestens 20 Prozent der Land- und Meeresflächen der EU, Maßnahmen zur Wiederherstellung der Natur durchzuführen. Ebenfalls bis 2030 sind alle natürlichen und naturnahen Ökosysteme auf dem Weg der Erholung zu brin­gen und bis 2050 sollen 100 Prozent der schützenswerten Ökosysteme an Land und 90 Prozent der Meere in einen guten ökologischen Zustand gebracht werden. Im laufendem Finanzrahmen stehen rund 100 Milliarden Euro für biologische Vielfalt zur Verfügung - darunter auch für Renaturie­rungsmaßnahmen.

Die Landwirtschaftskonferenz 2025 zeigte den angekündigten neuen Politikstil der Brombeer-Koalition: Politik, Verwaltung und Landwirtschaft suchen gemeinsam nach Lösungen. Der Austausch auf Augenhöhe wurde von allen Beteiligten sehr positiv bewertet. Während der Dis­kussionsrunde wurden weitere Themen und Beispiele besprochen, die nicht alle beantwortet werden konnten, aber im Nachgang schriftlich geklärt werden sollen.

 

Online-Veranstaltung: Cybersecurity Check auf dem Hof

Am Freitag, den 27. Juni findet der Digitaltag 2025 statt. Im Rahmen einer einstündigen Online-Veranstaltung ab 12:30 Uhr lädt der Deutsche Bauernverband (DBV) dazu alle Landwirtinnen, Landwirte und Interessierten ein, sich über das Thema „Cybersecurity Check auf dem Hof – So schützen Sie Ihren Betrieb vor digitalen Bedrohungen“ zu informieren.

 

Flurfahrt mit Aussicht

Der Regionalbauernverband Südthüringen führt seit vielen Jahren in seinen drei Landkreisen Flurfahrten durch, um den Austausch von Landwirten aus der Region mit Landräten und Ämtern auf Augenhöhe zu fördern.
Den Auftakt für diese zur Tradition gewordene Veranstaltung machte der Landkreis Schmalkalden-Meiningen. Ziel hier war das LVV Ökozentrum Werratal in Vachdorf. Andreas Baumann, Geschäftsführer LVV Ökozentrum Werratal, begrüßte zusammen mit der Kreisbauerverbandsvorsitzenden Isabell Schmidt die zahlreichen Gäste bevor es auf den Krayenberg, einem Aussichts- und Tourenpunkt auf dem Kelten-Erlebnisweg ging. Hier präsentierte Baumann zusammen mit dem Landschaftspflegeverband ein Projekt zur Pflege eines Hanges durch Beweidung. Baumann lobte die enge konstruktive Zusammenarbeit mit dem Landschaftspflegeverband, erläuterte aber auch Schwierigkeiten, wie z.B die immer wieder auftretende Zerstörung der Weidezäune für die Ziegen am Hang.
Zurück auf dem Betriebsgelände legte Baumann die Herausforderungen im Ökolandbau dar und wies auf einige Probleme hin, die auch alle anderen Landwirte betreffen. Die TA-Luft und ihre teilweise unsinnigen Vorgaben waren Teil der Diskussion. Frau Wenzel von der Unteren Immissionsschutzbehörde wies hier auf Ermessensspielräume der Mitarbeiter hin und erklärte Gesprächsbereitschaft, wenn Betriebe Probleme signalisierten.
Weiterhin wurden die Auslegungen zum Weidegang des Milchviehs diskutiert und die damit verbundenen Schwierigkeiten.
Die Kreisjägerschaft Meiningen war mit dem Thema "Kitzrettung" vor Ort und erläuterte die enge und äußerst erfolgreiche Zusammenarbeit mit den Landwirten in diesem Jahr.
Die Landrätin Peggy Greiser war wieder äußerst interessiert an den Problemen und Herausforderungen der Landwirte und bot wie immer ihre Hilfe und Zusammenarbeit an.

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