Wochenbericht

Startschuss "Zuschuss Klimabilanz" der Landwirtschaftlichen Rentenbank

Ab dem 1. Juli unterstützt die Landwirtschaftliche Rentenbank landwirtschaftliche Betriebe bei der Erstellung einer Klimabilanz. Die Netto-Beratungskosten werden mit 90 Prozent bezuschusst (maximaler Förderbetrag: 1.000 Euro). Im Laufe des Jahres folgt ein "Zinsbonus Klimabilanz". Dieser wird gewährt, wenn bei der Beantragung eines Darlehens eine Klimabilanz vorliegt.

Die Antragstellung und Hinweise dazu finden Sie hier.

Dort wird morgen (1. Juli) das Portal freigeschaltet.

Weitere Informationen finden sich in den Programmbedingungen Zuschuss Klimabilanz (Nr. 870).

 

UFOP veröffentlicht neue Ausgabe ihres KulturPflanzen-Magazins

Die Union zur Förderung von Oel- und Proteinpflanzen e. V. (UFOP) präsentiert die neue Ausgabe ihres KulturPflanzen-Magazins. Unter dem Motto „Den Blick über den Tellerrand wagen“ befasst sich die diesjährige Ausgabe mit Themen rund um die wachsende Bedeutung und Vielseitigkeit heimischer Eiweiß- und Ölpflanzen für Ernährung, Landwirtschaft und Klimaschutz. Ackerbohne, Körnererbse, Sojabohne, Süßlupine, Raps und Sonnenblume sind vielseitig nutzbare Kulturpflanzen, die im Trend liegen. Sie spielen eine zunehmend wichtige Rolle für eine ausgewogene Ernährung, eine nachhaltige Landwirtschaft und innovative Forschung.

Hülsenfrüchte sind heute Bestandteil in allen relevanten Ernährungsempfehlungen wie den DGE-Empfehlungen „Gut essen und trinken“, der Ernährungs-Pyramide oder der Planetary Health Diet Berücksichtigung. Sie sind aus einer bewussten Ernährung nicht mehr wegzudenken. Eine Vielzahl von pflanzenbasierten Fleischalternativen zeigen, welches Potenzial im „Eiweiß vom Acker“ steckt. Kreative Rezeptideen, die Lust machen, diese Superfoods selbst auszuprobieren, finden sich in der neuesten Ausgabe des KulturPflanzen-Magazins.

In der Landwirtschaft sind Körnerleguminosen eine wichtige Komponente in der Fruchtfolge. Wie diese tief wurzelnden Hülsenfrüchte zur Bodengesundheit beitragen und wo sie in Deutschland angebaut werden, erfahren Leserinnen und Leser in einem Themenschwerpunkt. Hülsenfrüchte sind auch längst in vielen Teilen der Wissenschaft angekommen, ihr Anwendungsspektrum wächst, wie aktuelle Beispiele im Magazin aufzeigen, so wie die Entwicklung von Kunststoff auf Basis von Süßlupinen.

Rapsöl, das meistverwendete Speiseöl Deutschlands, hat ebenfalls viele Facetten, die im Heft vorgestellt werden. Es dient nicht nur als Lebensmittel, sondern auch als klimafreundliche und nachhaltige Quelle für Kraftstoff. Das beim Pressen entstehende Rapsschrot ist zudem als wertvolles Futtermittel unersetzlich. Ein Praxisbeispiel zeigt, wie landwirtschaftliche Maschinen auf einem Bauernhof mit selbst gepresstem Rapsöl betrieben werden.

Das KulturPflanzen-Magazin 2025 ist ab sofort digital verfügbar:

>>> Hier geht es zum Magazin. <<<

und kann als Printausgabe kostenfrei bei der UFOP bestellt werden:

Stephan Arens

Tel.: +49 (0)30/235 97 99 10

Email: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.

 

Jahrestagung der Landsenioren mit Thüringer Ministerpräsident

Über 100 Landsenioren aus ganz Thüringen trafen sich am 26. Juni zur Jahrestagung in Apfelstädt. Viktoria Kißlinger vom Landesseniorenrat Thüringen informierte über die Struktur, die Aufgaben und die Arbeitsinhalte des Landesseniorenrates. In diesem Gremium wird die Arbeit von Seniorenbeauftragten und Seniorenbeiräten in den einzelnen Kreisen in Thüringen koordiniert und deren Zusammenarbeit gefördert. Seniorenbetreuung, häusliche Pflege, Umgang mit modernen Medien und Fragen und Probleme der Menschen im Ländlichen Raum sind die Themen mit denen sich der Landesseniorenrat befasst. Weiterhin sind neun berufene Bürger aus Organisationen, die sich mit Seniorenarbeit befassen, integriert. Viktoria Kißlinger bedankte sich bei Präsident Gerold Schmidt, der Mitglied im Landesseniorenbeirat ist, dass er die Anliegen der älteren Menschen im Ländlichen Raum in die Arbeit dieses Gremiums einbringt.

Mit großem Beifall begrüßten die Veranstaltungsteilnehmer den Thüringer Ministerpräsident Mario Voigt. Das Motto der Landsenioren, "Einander helfen, Freude erleben", sei eigentlich ein Motto für ganz Thüringen, betonte er zu Beginn seiner Rede. Seine Aussage: „Wir müssen wieder mehr die Stärken unseres Landes herausstellen und stolz auf Thüringen sein“, zog sich wie ein roter Faden durch seine gesamten Ausführungen.
Über das 100-Tage-Programm hinaus sieht Voigt 3 Schwerpunkte.

1. Wirtschaftliches Wachstum für Thüringen
2. Bürokratie abbauen
3. In Bildung und medizinische Versorgung investieren

Der Ausfall von Schulstunden und die unbesetzten Hausarztstellen betrachtet der Ministerpräsident als große Probleme, die jetzt angegangen würden.
Änderungen werde es beim Bürgergeld geben, aber das Renteneintrittsalter werde nicht erhöht. Vielmehr setze die Regierung auf eine Aktivrente, die es für Rentner attraktiver mache, zu arbeiten.
Auf Anfrage erklärte Mario Voigt, dass der Wolf ins Jagdgesetz aufgenommen wird, nachdem vom Bund die Voraussetzungen geschaffen sind.
Viele Fragen zu Themen wie Mindestlohn, Digitalisierung, Bürokratieabbau, Rente und Haushaltspolitik musste der Ministerpräsident beantworten. Gerold Schmidt wies auf die wichtige Rolle des ländlichen Raumes und seiner Einwohner hin und versicherte, dass die Landsenioren sich aktiv einbringen.

Zweiter Höhepunkt der Veranstaltung war ein Vortrag von Prof. Dr. Stefan Michel von der TU Dresden über die Geschehnisse des Bauernkrieges 1525. Anschaulich legte er dar, wo überall Aktivitäten stattfanden und dass Thüringen eines der Zentren der Bewegung war.
Prof Michel analysierte die regional sehr unterschiedlichen Forderungen der Aufständischen und wies das an Beispielen von Neustadt/Orla und Ichtershausen nach. In der Mehrzahl ging es vor allem um Freiheit, Gerechtigkeit, Bildung, wirtschaftliches Wachstum und Freiheit in der Glaubenslehre. In den Forderungen der Aufständischen, die nicht nur Bauern waren, sahen viele Teilnehmer der Jahrestagung Parallelen zur heutigen Situation.

 

Mindestlohnkommission legt neue Anpassung vor: Ausnahmeregelung für Obst-, Ge­müse- und Weinbau bleibt erforderlich

Die Mindestlohnkommission hat am 27. Juni beschlossen, den gesetzlichen Mindestlohn in zwei Stufen anzuheben:

  • auf 13,90 Euro brutto je Stunde zum 1. Januar 2026,

  • auf 14,60 Euro brutto je Stunde zum 1. Januar 2027.

Der Beschluss wurde einstimmig auf Grundlage eines Vermittlungsvorschlags der Vorsitzen­den gefasst. Die Bundesregierung kann diese Empfehlung per Rechtsverordnung umsetzen. Eine Abweichung vom Vorschlag ist nicht vorgesehen.

Auch wenn die ursprünglich diskutierte Erhöhung auf 15 Euro nicht beschlossen wurde, stellt die nun geplante Anhebung insbesondere für den arbeitsintensiven Obst-, Gemüse- und Wein­bau eine erhebliche Herausforderung dar. In diesen Bereichen liegen die Lohnkosten bei bis zu 60 Prozent der Produktionskosten.

Vor diesem Hintergrund bekräftigt der Gesamtverband der land- und forstwirtschaftlichen Ar­beitgeberverbände e. V. (GLFA) seine Forderung nach einer sektoralen Ausnahmeregelung. Diese wurde bereits im Rahmen der Bundestagswahlforderungen 2025 erhoben. Zwar wurde eine solche Regelung nicht im Koalitionsvertrag verankert, allerdings wächst innerhalb der Po­litik die Bereitschaft, eine Ausnahmeprüfung ernsthaft zu erwägen. Bundeslandwirtschaftsmi­nister Rainer hat angekündigt, derzeit die rechtliche Zulässigkeit einer Ausnahme prüfen zu lassen.

Ein Blick auf die internationale Wettbewerbssituation verdeutlicht die Dringlichkeit: In vielen EU-Staaten liegen die gesetzlichen Mindestlöhne deutlich unter dem deutschen Niveau (z. B. Spanien: 8,37 Euro, Polen: 7,08 Euro, Rumänien: 4,87 Euro). Bei fortschreitender Kostenbe­lastung droht ein weiterer Rückgang der heimischen Produktion – mit Auswirkungen auf An­bauflächen und Selbstversorgungsgrad. Schon heute liegt dieser laut Bundesinformationszent­rum Landwirtschaft bei Obst nur bei 23 Prozent, bei Gemüse bei 36 Prozent.

Der GLFA spricht sich deshalb für eine praxisnahe Lösung aus, um die Betriebe in den beson­ders betroffenen Bereichen gezielt zu entlasten und damit den Fortbestand regionaler landwirt­schaftlicher Erzeugung zu sichern.

Benachteiligte Gebiete unter Druck: IG BENA übergibt klare Botschaft an das Ministerium

Am Freitag (27. Juni) fand das diesjährige Jahresgespräch der Interessengemeinschaft der Betriebe in benachteiligten Gebieten (IG BENA) mit Ministerin Colette Boos-John sowie Staatssekretär Marcus Malsch vom Thüringer Ministerium für Wirtschaft, Landwirtschaft und Ländlichen Raum (TMWLLR) statt. Am Jahresgespräch nahmen zudem der Präsident des Thüringer Bauernverbandes (TBV), Dr. Klaus Wagner sowie die Fachabteilung Agrarförderung des Ministeriums teil.

Aufgrund des engen Zeitplans der Ministerin wurde das Treffen nicht wie üblich auf einem Betrieb im BENA-Gebiet durchgeführt, sondern in den Räumen des TBV.

Die Vorsitzende der IG BENA, Astrid Hatzel, stellte die Entstehungsgeschichte der Interessengemeinschaft sowie die Hintergründe der benachteiligten Gebiete vor. Sie sprach eine erneute Einladung an die Ministerin aus, um sich vor Ort ein Bild von den besonderen Herausforderungen der Region zu machen.

Zur Veranschaulichung der konkreten Problemlagen präsentierte Simone Hartmann am Beispiel der TZG Ernstroda eindrucksvoll die vielfältigen Herausforderungen, mit denen die Betriebe konfrontiert sind: Weidewirtschaft, Fachkräftemangel, steigende Lohnkosten, Aufgabe einzelner Betriebszweige, zersplitterte Flächenstrukturen sowie zunehmende technische Anforderungen – etwa durch das Satellitenmonitoring, die FAN-App oder PORTIA. Dabei wurde deutlich: Viele dieser Herausforderungen sind nicht nur organisatorischer, sondern auch finanzieller Natur.

Ministerin Boos-John zeigte Verständnis für die existenziellen Sorgen der Betriebe und betonte die Bedeutung ihrer Resilienz. Sie äußerte Zuversicht, dass das Ministerium mit seiner starken personellen Aufstellung einen Beitrag zur Zukunftssicherung der Landwirtschaft leisten könne. Die Digitalisierung spiele dabei eine zentrale Rolle – auch wenn sie einräumte, dass der tatsächliche Digitalisierungsgrad in den Betrieben bislang hinter den Erwartungen der Verwaltung zurückbleibe.

Für den Spätsommer kündigte die Ministerin eine Sommertour mit Betriebsbesuchen an. Auch Bundeslandwirtschaftsminister Alois Rainer habe seinen Besuch in Thüringen in Aussicht gestellt. Hinsichtlich finanzieller Unterstützung sprach sie von einem Balanceakt zwischen einem angespannten Landeshaushalt und dem Bedarf an effektiven Förderinstrumenten. Umso wichtiger sei ein regelmäßiger, sachlicher Dialog mit den Betroffenen.

Staatssekretär Malsch informierte über die aktuelle Entwicklung zur Ausgleichszulage. Zwar sei der ursprünglich angestrebte Zuschuss von 20 Millionen Euro nicht realisierbar gewesen, dennoch konnte die geplante Summe für 2026 und 2027 von zunächst 12 auf jeweils 16 Millionen Euro angehoben werden – ein wichtiger Schritt, auch wenn es sich um einen konsumtiven Haushaltstitel handelt.

In der anschließenden Diskussion machten die Vorstandsmitglieder der IG BENA deutlich, welche massiven wirtschaftlichen Auswirkungen die Kürzung der Ausgleichszulage für die Betriebe hat. Zusätzlich verwiesen sie auf zahlreiche weitere Belastungen, die mit der Bewirtschaftung benachteiligter Flächen einhergehen: Personalmangel, Mindestlohn, hoher Arbeitsaufwand für Weidehaltung, fehlende Einkommensalternativen sowie technische Hürden – insbesondere im Umgang mit der FAN-App.

Ein wesentlicher Kritikpunkt betraf die unzureichende Kommunikation seitens des Ministeriums – sowohl in Bezug auf die Funktionalität der digitalen Systeme als auch hinsichtlich der Nachweispflichten in den Förderverfahren.

Anmeldung als Testbetrieb für Pheno-Inspect

Nach dem Erscheinen des Artikels vom 5. Juni  über die Investor Days Thüringen gab es bereits erste interessierte Betriebe, die sich als Testbetriebe für die Software von Pheno-Inspect gemeldet haben. Die Software erstellt auf Basis von Drohnenaufnahmen hochauflösende Informationskarten von Feldschlägen und kann gezielte Empfehlungen für punktuelle Pflanzenschutzapplikationen geben. Weitere Informationen zu den vielfältigen Einsatzmöglichkeiten finden Sie über den untenstehenden Link auf der Website des Unternehmens. Die Software richtet sich an Landwirte, die ihre Flächen digital überwachen möchten, Lohnunternehmer, die datenbasierte Dienstleistungen anbieten und Berater für digitale Lösungen in der Agrarpraxis.

Direkt hier oder über den QR-Code werden Sie direkt zum Kontaktformular geleitet:

WB 27 QR

Nach der Beantwortung weniger Fragen meldet sich das Unternehmen bei Ihnen zurück.

 

 

Anpassung der Ausgleichszulage ab 2026: Kritik an Verfahren und Datenbasis

Im November 2021 wurden die Betriebe in benachteiligten Gebieten darüber informiert, dass das Budget für die Ausgleichszulage ab dem Jahr 2026 von rund 20 Millionen Euro auf 12 Millionen Euro reduziert werden muss. Um eine pauschale Kürzung über alle Beihilfegruppen hinweg zu vermeiden und stattdessen die wirtschaftlichen Besonderheiten der einzelnen EMZ-Gruppen mit entsprechender Tierhaltung zu berücksichtigen, wurde in einem ersten Entwurf eine Anpassung des Beihilfeschlüssels vorgenommen.

Thüringer Bauernverband e.V.
Alfred-Hess-Straße 8
99094 Erfurt

Tel.: +49 (0)361 262 530
Fax: +49 (0)361 262 532 25
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