Wochenbericht

Update Biomasse- und Solarpaket I

Letzte Woche kam es in der Biogas-Branche zu Verunsicherung, da die Europäische Kommission auf eine Anfrage von Christine Schneider, Mitglied des Europäischen Parlaments der EVP-Fraktion, bestätigt hat, dass das Biomassepaket noch nicht zur Notifizierung bei der EU eingereicht worden ist. Daraufhin hat der Deutsche Bauernverband (DBV) beim

 

SuedLink: Anhörung zur zweiten Planänderungen bis 23. Juli

Der Vorhabenträger TransnetBW hat für den Abschnitt D1 (Bundeslandgrenze Hessen/Thüringen bis südliche Bundeslandgrenze Hessen/ Thüringen mit Schreiben vom 20. Mai die zweite Änderung des bereits ausgelegten Plans und der Unterlagen beantragt. Folgende Änderungen sind enthalten:

1.   Aufnahme von sechs Bodenaufbereitungsanlagen im Bereich der Baustelleneinrichtungsflächen;

2.   Umplanung der Zuwegung Z-D1-35-022 im Ortsteil Oberellen der Gemeinde Gerstungen;

3.   Umplanung der geschlossenen Querung H-D1-39-005 (Bereich Deponie Bettenhausen);

4.   Aufnahme der Zuwegung Z-D1-39-009 in den Unterlagenteil K05 (straßenrechtliche Genehmigungen);

5.   Neuberechnung der Kompensation in Bayern;

6.   Beantragung eines Kahlschlages für einen Waldbestand westlich Wasungen;

7.   Redaktionelle Anpassungen der Unterlagen (Korrektur von Straßennamen, Streichung von Zuwegungen, etc.).

Die o. g. Änderungen wirken sich räumlich in folgenden Gebietskörperschaften aus:

  • in Thüringen im Wartburgkreis mit der Gemeinde Gerstungen sowie im Landkreis Schmalkalden-Meiningen mit der Gemeinde Fambach, der Stadt Wasungen, der Gemeinde Mehmels und der Gemeinde Rhönblick,
  • in Bayern im Landkreis Rhön-Grabfeld mit der Stadt Mellrichstadt.

Aufgrund der Änderungen ist eine erneute Beteiligung der Öffentlichkeit notwendig. Damit verbunden ist die Auslegung des Antrags auf zweite Planänderung (ausschließlich in elektronischer Form) auf der Seite der Bundesnetzagentur. Die Öffentlichkeit und alle Betroffenen können sich noch bis einschließlich 23. Juli zu den geänderten Plänen äußern. Die Gelegenheit zur Äußerung beschränkt sich auf die Änderung an den bereits in der Vergangenheit ausgelegten Unterlagen. Diese sind in den Unterlagen zur Zweiten Planänderung kenntlich gemacht.

Auszahlungsstopp: Aufwandsentschädigung für die Schwarzwildbejagung

Derzeit gibt es einen Auszahlungsstopp bei der Auszahlung der Aufwandsentschädigung für die Schwarzwildbejagung in Thüringen. Die Aufwandspauschale wurde als jagdliche Seuchenprävention gezahlt, um eine Ausweitung der Afrikanischen Schweinepest (ASP) zu verhindern.
Anträge, die bis zum 4. April 2025 bei der Bewilligungsstelle eingegangen waren, werden hinsichtlich der Antragsbearbeitung und Auszahlung berücksichtigt. Anträge, die nach dem 4. April 2025 eingegangen sind, werden ruhend gestellt bis zum Falle einer weiteren Mittelbereitstellung aus dem Thüringer Landeshaushalt im Kalenderjahr 2025.
Der Thüringer Bauernverband (TBV) fordert, der Jägerschaft weiterhin jede Unterstützung entgegenzubringen, die zum Anreiz führt, mehr Schwarzwild zu erlegen und somit zur Reduzierung der Schwarzwildbestände beiträgt.
Der TBV ist mit dem zuständigen Umweltministerium und den zuständigen Stellen im Austausch und sichert Unterstützung gegenüber den Thüringer Jägerinnen und Jägern zu und fordert die weitere Auszahlung der Aufwandsentschädigung.

Neue Züchtungsmethoden: Patentierung stellt weiterhin größtes Problem dar

In der Woche vom 7. bis 11. Juli fanden mehrere Gespräche zu dem Kommissionsvorschlag zur Deregulierung von neuen Züchtungstechniken statt. Nachdem Dänemark am 1. Juli die Ratspräsidentschaft übernommen hat, zieht das Verhandlungstempo an. Weiterhin stellt die Patentierung das größte Problem dar, für das Dänemark und die Europäische Kommission nun eine Lösung finden möchten. Während die im März angenommene Ratsposition Patentierung erlaubt, hat sich das Parlament hingegen dagegen ausgesprochen und schließt die Patentierbarkeit generell aus.

Der Europäische Bauernverband „COPA-COGECA“ und der Deutsche Bauernverband haben sich seit jeher klar gegen Patente auf Pflanzen und Tiere ausgesprochen und unterstützen den Lösungsvorschlag der Humboldt-Universität für ein umfassendes Züchter- und Landwirteprivileg. Diese Position vertrat auch der Vorsitz der COPA-COGECA Saatgutgruppe diese Woche in Gesprächen mit der Europäischen Kommission sowie „Euroseeds“ in Brüssel.

In den weiteren Trilogverhandlungen gilt es, die Ablehnung aufrecht zu erhalten und gleichzeitig für eine Lösung zu werben. Der DBV wird sich weiterhin aktiv in die Gespräche einbringen.

 

 

Betriebliche Invaliditätsvorsorge: Wie Firmen mit einem umfassenden Unfallschutz Ihre Mitarbeiter absichern können

Genesungskarte war einmal: Nicht nur vor den finanziellen Folgen von Unfällen vieler Art können Arbeitgeber ihre Angestellten heutzutage schützen. Besonders im Agrarbereich sollte eine Unfallvorsorge genauso alltäglich sein, wie die Arbeit in der Höhe, am Hang und mit schwerem Werkzeug.

Angestellte in einem landwirtschaftlichen Betrieb als auch im Garten- und Landschaftsbau begegnen im Arbeitsalltag so manchen Gefahrenquellen, die schnell zum Unfallschauplatz werden können:

Ein Beispiel ist Landschaftsgärtner Alex, der beim Hantieren mit Heckenwerkzeug ungünstig von der Leiter stürzte und mit einem Unterschenkelbruch wochenlang ausfiel. Trotz großem Engagement konnten die verbleibenden Kollegen nicht alle Aufträge auffangen, sodass Krankengeld und ausbleibende Einnahmen ihren Arbeitgeber doppelt belasteten.

Mehr als finanzieller Unfallschutz für Unternehmen und ihre Mitarbeiter

Noch bevor Unfälle wie diese passieren, können Arbeitgeber sich selbst, ihre Angestellten und deren Angehörige vor den verheerenden Folgen schützen. Ein unkomplizierter Weg ist eine betriebliche Gruppen-Unfallversicherung, die nicht nur am Arbeitsplatz und auf dem Arbeitsweg greift, sondern auf Wunsch auch in der Freizeit. Da die gesetzliche Unfallversicherung keinen Schutz in der Freizeit anbietet, ist die betriebliche Gruppen-Unfallversicherung der R+V Versicherung eine sinnvolle Ergänzung zu den Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung.

Die betriebliche Gruppen-Unfallversicherung sorgt dafür,

  • … dass Mitarbeiter nach einem Unfall schnell wieder fit werden: Kosten für empfohlene Rehamaßnahmen bis zu 20.000 Euro übernimmt die R+V. Ein Reha-Manager unterstützt neben der medizinischen zusätzlich auch die berufliche Rehabilitation und koordiniert das Heilverfahren.
  • … dass die Arbeit während der Krankheitszeit nicht liegenbleibt: Fällt ein Mitarbeiter länger aus, erhalten Arbeitgeber bis zu sechs Monate lang einen Zuschuss für eine externe Vertretung und Vermittlungskosten.
  • … dass alle Mitarbeiter bald wieder wohlauf sind: Nach traumatischen Unfall-Ereignissen erhalten alle Beteiligten psychologische Unterstützung.

Dank der Kooperation der Verbände mit der R+V und dem somit direkten Draht zum Versicherer bleibt der Verwaltungsaufwand für Arbeitgeber denkbar gering. Die Beiträge zur Gruppen-Unfallversicherung können als Betriebsausgabe geltend gemacht werden.

Falls Sie weitere Informationen zu diesem Thema suchen, kontaktieren Sie hierzu Ihren Berater Jens Gießler per E-Mail unter vDiese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein. oder telefonisch unter +49 361 262 53 801. Weitere Informationen erhalten Sie auf www.ruv.de - unter Firmenkunden – Landwirtschaft – Betriebliche Gruppen-Unfallversicherung.

Digitale Flurstücksdaten verfügbar

Für Thüringer Landwirtschaftsbetriebe stehen aktuelle ALKIS-Daten zur Verfügung. Die flurstücksbeschreibenden Geobasisdaten sind von großer Bedeutung für die landwirtschaftlichen Unternehmen. Damit können neben den digitalen Orthofotos, Feldblöcken und eigenen Schlagvermessungen nun auch die Eigentumsgrenzen im betrieblichen Geographischen Informationssystem (GIS) dargestellt werden. Dies erleichtert das Betriebsmanagement (z.B. Pacht- und Schlagverwaltung, Antragstellung) und führt zu einer größeren Sicherheit bei den Kontrollen. Alle katastertechnischen Sachverhalte und Rechtstatbestände (Flurstücke, Gebäude, Eigentümer usw.) werden in ALKIS objektstrukturiert abgebildet. Auch Bodenschätzungsergebnisse werden sukzessiv digital erfasst.

Diese Daten können gegen eine Aufwandsgebühr, die abhängig von der Betriebsgröße ist, über Michael König unter der Telefon: +49 (0)361 262 532 10 oder per E-Mail Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein. bezogen werden.

Des Weiteren können Sie über die TBV-Service und Marketing GmbH die passende Software zum Anzeigen und Verarbeiten der Daten zum Vorzugspreis beziehen.

 

Ergebnisse der Sonder-AMK

Unterm Strich sind bei der Sonder-Agrarministerkonferenz (AMK) in Berlin viele landwirtschaftliche Anliegen und Forderungen von den Länderagrarministern und von Bundeslandwirtschaftsminister Alois Rainer aufgegriffen worden. Das ist nach Amtsantritt der neuen Bundesregierung als erster wichtiger Erfolg des Einsatzes vom Deutschen Bauernverband (DBV) und von den Landesbauernverbänden zu werten. Auf dieser Grundlage kommt es nun aber darauf an, dass sich

 

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