Wochenbericht

Wege zu einem praxistauglichen KULAP 2028

Der Thüringer Bauernverband (TBV) hat sich im Fachausschuss Agrarpolitik zum aktuellen Kulturlandschaftsprogramm KULAP ausgetauscht, seine Anregungen zur künftigen Ausgestaltung ab 2028 zusammengetragen und zentrale Forderungen im Verbändegespräch mit dem Thüringer Ministerium für Wirtschaft, Landwirtschaft und Ländlichen Raum am 1. Dezember klar formuliert.

Dabei stellte das KULAP ab 2028 weiterhin ein wichtiges Instrument für Umwelt-, Klima- und Ressourcenschutz dar, benötigt aber mehr Flexibilität, einfache Umsetzungsregeln und eine Finanzierung, die den tatsächlichen Aufwendungen entspricht. Gefordert wird eine stärkere Digitalisierung, um Betriebe bei Dokumentation und Kontrolle zu entlasten, sowie die Wiederherstellung der Förderfähigkeit von Landschaftselementen. Managementänderungen sollten während des Jahres möglich sein, und die Lagegenauigkeit von Förderobjekten muss praxistauglicher werden. Neuanträge sollten künftig mit dem Sammelantrag gestellt werden können; innerhalb von fünfjährigen Verpflichtungen braucht es ein Ausnahmejahr.

Für das Ackerland werden ein reduzierter N-Saldo und vielfältige Fruchtfolgen weiterhin als sinnvoll bewertet. Eine differenziertere Honorierung breiter Fruchtfolgen wäre möglich. Blüh- und Schonstreifen bereiten ab dem dritten Jahr Probleme in Akzeptanz und Etablierung; daher werden kürzere Bindungen, flexible Termine, eine begrenzte Flächenkulisse und eine nutzbare Verwertung des Aufwuchses empfohlen. Rotmilanschutz, Gewässerrandstreifen und Erosionsschutz gelten als wirkungsvolle Instrumente, benötigen aber einfachere und anpassbare Umsetzungsregeln. Ein Pflanzenschutzverzicht sollte sich auf Herbizide beschränken, um praxistauglich zu bleiben. Schlagteilung wird als wirksam angesehen, Agroforst hingegen abgelehnt.

Im Grünland spricht sich der Fachausschuss für eine Weideprämie aus, die alle Weidetiere berücksichtigt. Mahd, Weide und Hutung sollten einheitlich förderfähig sein, ergänzt durch Top-Ups je nach Nutzungsintensität. Die Nutzungsentscheidung muss während des Jahres flexibel bleiben. Mindesttierbesatz, natürliche Standortnachteile und eine offenere Zugangskulisse sollten in der Förderung angemessen berücksichtigt werden. Der Nachweis von Kennarten sollte deutlich vereinfacht werden. Altgrasstreifen sowie eine dauerhafte Ackerumwandlung werden wegen geringer Praxistauglichkeit abgelehnt. Die extensive Grünlandbewirtschaftung, also die aktuelle Ökoregelung vier, sollte wieder in das allgemeine Grünlandfördersystem integriert werden. Aufgaben des Naturschutzes wie Biotopvernetzung gehören aus Sicht des Fachausschusses Agrarpolitik nicht in die Agrarförderung.

Auch beim nächsten Verbändegespräch im Frühjahr 2026 wird der TBV seine Forderung bekräftigen.

 

SVLFG: Neues Prämiensystem ab dem 15. Januar 2026

Ab dem 15. Januar 2026 läuft das neue Prämiensystem der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) an, mit dem der Neukauf ausgewählter Präventionsprodukte gefördert wird. Der Förderbetrag wird von einer Million Euro auf vier Millionen Euro erhöht. Die Angebote wurden deutlich erweitert. Ziel der Förderaktion ist, die Arbeitssicherheit in den Betrieben zu erhöhen. Die Produkte sind entweder branchenspezifisch oder branchenunabhängig einsetzbar.

Beispiele für branchenspezifische Produkte: Gaswarngeräte, OPG-Schutzvorrichtungen für Frontlader, Spillwinden, Gehörschutzkombinationen für Funk oder mobile Presssysteme für Seilendverbindungen. Beispiele für branchenunabhängige Produkte: höherverstellbare Schreibtische, Personenschutzschalter PRCD-S, Defibrillator

Alle versicherten Unternehmen, die bereits einen Beitrag gezahlt oder in Rechnung gestellt bekommen haben, können am Prämiensystem teilnehmen, auch wenn sie einen Zuschuss schon 2025 erhalten haben.

Es werden nur Anträge berücksichtigt, die ab Beginn der Aktion eingehen. Die Anträge müssen über das Versichertenportal eingereicht werden. Die SVLFG bezuschusst keine Anschaffung, die vor Erhalt der Förderzusage getätigt wurden.

Nähere Informationen dazu finden Sie auf der Internetseite der SVLFG oder fragen Sie die Berater der SVLFG beim Thüringer Bauernverband.

 

Kontakt:

Cornelia Müller
Fachreferentin Sozialpolitik und -recht, Beraterin SVLFG)
Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.

                     

                                                                                                                     

Öko-KULAP: Unterlagen bis 31. Dezember einreichen

Betriebe die an der KULAP-Förderung Ökologischer Landbau teilnehmen, müssen bis zum 31. Dezember die folgenden Unterlagen über Portia einreichen:

  • Meldeformular KULAP2022, dieses Kontrollblatt muss der Bewilligungsbehörde ausgefüllt vorliegen,

  • ausführlichen Inspektionsbericht der 2025 von der ÖKO-Kontrollstelle durchgeführten Kontrolle.

Auf Nachfrage des Thüringer Bauernverbandes beim Thüringer Ministerium für Wirtschaft, Landwirtschaft

Gesetzentwurf zur Digitalisierung von Verwaltungsvorgängen

Die Bundesregierung will die Verwaltungsvorgänge bei Grundstücksverträgen umfassend digitalisieren. Einen entsprechenden Gesetzentwurf hat das Kabinett Anfang November beschlossen. Ab 2027 sollen demnach Meldungen vom Notar an Gerichte, Finanzverwaltung und Behörden nicht mehr in Papierform, sondern ausschließlich digital erfolgen. Dies soll auch landwirtschaftliche Grundstückskäufe betreffen. Der Gesetzentwurf wird nun im Bundestag beraten werden.

Der Bundesverband der gemeinnützigen Landgesellschaften (BLG) unterstützt grundsätzlich dieses Vorhaben, drängt aber darauf, auch die Abwicklung des siedlungsrechtlichen Vorkaufsrechts mit in die Digitalisierung des Verwaltungsablaufes einzubeziehen. Das weitere Gesetzgebungsverfahren bleibt abzuwarten.

Mitgliederversammlung des Eichsfelder Bauernverbandes

Am Mittwoch, den 12. November 2025 fand in Wingerode im Restaurant „Keppler`s Ecke“ die diesjährige Mitgliederversammlung des Eichsfelder Bauernverbandes statt.

Als Gastreferent gab der Geschäftsführer der Landesgartenschau Leinefelde-Worbis Stefan Nolte, einen Überblick zum Entwicklungsstand und einen Ausblick auf vorgesehene Themenkomplexe und Veranstaltungen ab April 2026.

Landrätin Dr. Marion Frant hob in Ihrem Grußwort den Stellenwert der Landwirtschaft für das Leben im ländlichen Raum und die wirtschaftliche Entwicklung des Eichsfeldes hervor. Sie betonte die Notwendigkeit einer konstruktiven Zusammenarbeit mit der Kreisbehörde und sagte entsprechende Unterstützung zu.

Der Vorsitzende Ingolf Lerch gab in seinem Bericht einen Überblick der Aktivitäten in den Jahren 2024/25.

Vorstand und Geschäftsführung wurden für den Berichtszeitraum Entlastung erteilt.

Bei der Vorstandswahl wurden Sylvia Dieckmann, Ingolf Lerch, Stephan Riethmüller, Steffen Haupt, Robert Ehrenberg, Claus Herold und Daniel Zappe in das Gremium gewählt. In der konstituierenden Vorstandssitzung am 26. November 2025 wurde Ingolf Lerch erneut zum Vorsitzenden gewählt. Als Stellvertreter fungiert Robert Ehrenberg.

Mit Martin Zappe, Michael Hupe, Mario Reinhold und Stephan Claaßen wurden teils langjährige Mitglieder aus dem Vorstand verabschiedet. Der Eichsfelder Bauernverband dankt Ihnen für die engagierte Tätigkeit für den Berufsstand.

Die Geschäftsführerin des Thüringer Bauernverbandes Beate Köber-Fleck gab einen umfassenden Einblick in die vielschichtige Arbeit der Landesgeschäftsstelle des Thüringer Bauernverbandes.

Mit einem Dank an alle Mitglieder für die aktive Mitarbeit im Eichsfelder Bauernverband und einem gemeinsamen Abendessen wurde die Mitgliederversammlung beendet.

Gemeinschaftstagung von Tierärzten und Landwirten: Milchkühe im Fokus

Vor einem ausgebuchten Saal in Mellingen konnte am 25. November der Präsident der Landestierärztekammer Thüringen, Dr. Lothar Hoffmann, die 28. Gemeinschaftstagung von Tierärzten und Landwirten eröffnen. In seinem Grußwort unterstrich er die Bedeutung dieser deutschlandweit einmaligen Veranstaltung im Zusammenspiel von Thüringer Bauernverband (TBV), Landestierärztekammer Thüringen und der Thüringer Tierseuchenkasse, die insbesondere Dialog und gegenseitiges Verständnis fördert. Die Tierhaltung stehe vor großen Herausforderungen im Spagat zwischen Tierwohlförderung und gesellschaftlichen Ansprüchen sowie den Anforderungen an eine effiziente und klimafreundliche Bewirtschaftung, die es gemeinsam zu bewältigen gilt. Er appellierte zudem an die Politik, weiterhin in Forschung und Bildung zu investieren, um die notwendigen Voraussetzungen für diese Entwicklungen zu schaffen.

Sitzung des TBV-Fachausschusses Agrarrecht

Am 25. Dezember tagte der TBV-Fachausschuss Agrarrecht in Erfurt. Der Ausschuss befasste sich zunächst mit einer Kostenordnung für den Thüringer Bauernverband, mit der für außerordentliche Leistungen insbesondere im Bereich der Rechtsberatung die Kostenerstattung geregelt werden soll.

Darüber hinaus ist ein neuer Rahmenvertrag mit der TEAG Thüringer Energie AG (TEAG) bezüglich der Entschädigung bei Mittel- und Hochspanungsleitungen und Erneuerbare Energien Anlagen im Gespräch - hierzu wurden erste Entschädigungsparameter besprochen.

Weitere Themen waren die Abforderung von Unterlagen durch die Saatgut-Treuhandverwaltungs GmbH bezüglich der Nachbauerklärung, die Vermessung von Hochspannungsleitungen durch die MRI Analytics sowie Probleme im Zusammenhang mit der Aufstellung von Schneezäunen durch die zuständigen Straßenbauämter.

Thüringer Bauernverband e.V.
Alfred-Hess-Straße 8
99094 Erfurt

Tel.: +49 (0)361 262 530
Fax: +49 (0)361 262 532 25
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.

Kontakt
1000 Zeichen noch.