Wochenbericht

Breite Kritik an Kommissionsvorschlägen zu Finanzrahmen und GAP

Die Diskussionen um die Vorschläge der EU-Kommission zur GAP und zum MFR ab 2028 nehmen auf europäischer und nationaler Ebene weiter an Fahrt auf.

Beim EU-Agrarrat am Montag (22. September) in Brüssel kritisierten zahlreiche Agrarminister die geplanten Kürzungen im Agrarbudget, die Zusammenlegung vieler Förderinstrumente im neuen Fonds für nationale und regionale Partnerschaft (NRP) sowie die Abschaffung der über viele Jahrzehnte bewährten Zwei-Säulenstruktur. Die Wortmeldungen reichten von „nicht alles schlecht“ bis „teilweise katastrophal“. Laut Deutschem Bauernverband (DBV) versuchte EU-Agrarkommissar Hansen, die Kritik der EU-Agrarminister zu entkräften, verwies auf mögliche nationale Aufstockungen des GAP-Mindestbudgets und versprach die Beibehaltung von LEADER- und Schulmilch-Programmen. Dennoch bleibt die Sorge groß, so die Einschätzung des DBV, dass die Kommissionsvorschläge zu einer massiven Renationalisierung der GAP führen.

Ende letzter Woche richtete sich national der Blick auf die Herbst-Agrarministerkonferenz (AMK) in Heidelberg. Auch hier standen MFR und GAP ab 2028 auf der Tagesordnung. Nach den Kommissionsvorschlägen soll das Budget der GAP von 387 auf 300 Millionen Euro gekürzt, die Direktzahlungen an die Landwirtschaftsbetriebe auf 100.000 Euro gekappt und die Förderung insgesamt degressiv gestaltet werden. Neben Mittelkürzungen im Agrarbereich solle in der Folge auch die bisherige Eigenständigkeit der GAP und damit das bisher eigenständige Förderbudget für den ländlichen Raum oder den Landschafts- und Tierschutz aufgegeben werden.

Der DBV hat sich im Vorfeld mit klaren Forderungen an die Länderagrarminister gewandt: Er fordert inflationsbereinigte GAP-Mittel, eine verlässliche Einkommensstützung für alle Betriebsformen, den Erhalt der Zwei-Säulen-Logik - insbesondere zur Sicherung der GAK-Kofinanzierung - sowie ein eigenständiges Budget für die Entwicklung der ländlichen Räume. Die Integration in den NRP-Fonds sowie die Vorschläge zur Kappung und Degression lehnt der DBV vehement ab. Förderinstrumente müssen gerecht, einkommenswirksam und nachvollziehbar für alle Betriebsgrößen ausgestaltet sein.

Laut Pressemeldung von Ministerin Colette Boos-John (Thüringer Ministerium für Wirtschaft, Landwirtschaft und Ländlichen Raum (TMWLLR)) zur AMK sei aus ostdeutscher Perspektive insbesondere die geplante Degression und Kappung der Direktzahlungen kritisch bewertet worden. Die historisch gewachsenen landwirtschaftlichen Betriebsstrukturen würden damit in den neuen Ländern massiv benachteiligt, das sei keinesfalls zu akzeptieren. Weiterhin wird in der Pressemeldung des TMWLLR informiert, dass dies vom überwiegenden Teil der Agrarminister sowohl der ost- als auch der westdeutschen Länder so gesehen würde. Auf großes Unverständnis sei bei den meisten Länderkolleginnen und ‑kollegen dabei allerdings gestoßen, dass sich die drei grünen Agrarminister aus Niedersachsen, Hamburg und Bremen dieser Forderung nicht anschließen wollten und dafür ausdrücklich auch die Zerstörung der landwirtschaftlichen Betriebsstrukturen in den neuen und teilweise auch ihren eigenen Ländern billigend in Kauf nehmen würden. Einstimmig verständigen konnten sich die Agrarminister auf ihrer Konferenz zu:

  • ausreichende finanzielle Ausstattung der GAP mindestens auf Höhe des gegenwärtigen Budgets
  • Erhalt der GAP als eigenständiger Fonds, der exklusiv zur Förderung der Landwirtschaft und der Entwicklung ländlicher Räume zur Verfügung steht
  • langfristige Absicherung der finanziellen Förderung des ländlichen Raums, insbesondere der Dorferneuerung.

 

AMK unterstützt Thüringer Antrag zur Risikorücklage

Neben den Diskussionen zur GAP, der Forderung zur grundlegenden Überarbeitung von Wiederherstellungsverordnung und Tierhaltungskennzeichnungsgesetz stand zur Agrarministerkonferenz im baden-württembergischen Heidelberg auch das altbekannte und seit Jahren diskutierte Thema Risikovorsorge auf der Agenda.

Thüringens Agrar-Ministerin Colette Boos-John (Thüringer Ministerium für Wirtschaft., Landwirtschaft und Ländlichen Raum, TMWLLR) stellte einen Antrag zur Einführung einer Risikorücklage für Landwirtschaftsbetriebe und erhielt Rückendeckung ihrer Amtskollegen. Im Ergebnis fordert die Agrarministerkonferenz der Länder (AMK), laut Pressemeldung des TMWLLR, die Bundesregierung auf, eine steuerfreie Risikoausgleichsrücklage für Agrarbetriebe einzuführen, die von schlechtwetterbedingten Ernteausfällen betroffen sind.

Boos-John freut sich, dass die anderen Bundesländer den Vorstoß Thüringens einhellig unterstützten. Die Landwirtschaft ist vom Wetter abhängig. In den letzten Jahren hat die Häufigkeit von Extremwetterereignissen deutlich zugenommen. Mit der Ausgleichsrücklage wollen die Agrarminister nun deshalb ein Instrument zur Eigenvorsorge schaffen, damit solche Risiken beherrschbar bleiben und nicht zur Existenzbedrohung für die Betriebe werden. Nachdem schon jahrelang darüber diskutiert worden sei, sei es nun an der Zeit, bei diesem Thema endlich Nägel mit Köpfen zu machen. Boos-John stellt klar, dass allemal besser sei, eine Risikorücklage zu gewähren, als in Krisensituationen immer wieder staatliche Ad-hoc-Hilfen zu leisten.

Für die Umsetzung einer solchen Risikorücklage seien verschiedene Modelle denkbar. Normalerweise speise sie sich bis zu einer Maximalhöhe aus Gewinnen, die in zurückliegenden Jahren erwirtschaftet worden seien, und dürfe nur unter bestimmten Auflagen wieder aufgelöst werden – insbesondere zur Bewältigung von Einnahmeausfällen in Krisenjahren. Die Rücklagenbildung könne aus ihrer Sicht freiwillig, die Entnahme der Mittel aus dem Fonds solle steuerfrei sein. Auch die Bundesregierung hatte sich in ihrem Koalitionsvertrag für die Einführung einer steuerfreien Risikoausgleichsrücklage für Landwirtschaftsbetriebe ausgesprochen. Mit dem Beschluss hat die AMK die Bundesregierung aufgefordert, nunmehr die steuerrechtlichen Voraussetzungen für die Risikoausgleichsrücklage umgehend zu erarbeiten, damit diese zum 30. Juni 2026 in Kraft treten kann.

Der Thüringer Bauernverband fordert schon seit vielen Jahren das Instrument der Ausgleichsrücklage als Instrument der Risikovorsorge und wertet den Vorstoß der Ministerin positiv.

 

COPA-COGECA: Die Rote Linie ist mehrfach überschritten

Unter der Überschrift "The 10 redlines that make the Commission's MFF/CAP proposals unacceptable to EU farming" hat der Europäische Bauernverband COPA-COGECA am vergangenen Wochenende eine Broschüre veröffentlicht, die die Vorschläge der EU-Kommission zum MFR und zur GAP ab 2028 für die europäische Landwirtschaft deutlich kritisiert. Der Deutsche Bauernverband (DBV) hat über die COPA-COGECA-Arbeitsgruppen für GAP, Direktzahlungen, Ländliche Entwicklung und Risikomanagement nach Möglichkeiten an der Erarbeitung der kompakten Broschüre mitgewirkt.

Die wesentlichen Punkte der Broschüre fasst der DBV wie folgt zusammen:

Seit vielen Monaten setzen sich europäische Landwirte und Genossenschaftsorganisationen bei Copa-Cogeca mit klaren roten Linien auseinander – und schlagen Alarm über die Entwicklung des Mehrjährigen Finanzrahmens (MFR) 2028–2034 und der GAP-Reform. Vor allem – und gemeinsam mit den Akteuren der Agrar- und Lebensmittelkette – fordern wir die Anerkennung, dass es ohne einen sicheren, gemeinsamen Ansatz in der Landwirtschaft keine dauerhafte Stabilität geben kann – weder für die Landwirte, noch für die gesamte Kette, noch für Europa. Am 16. Juli hat die Kommission zu viele rote Linien überschritten und damit eine existenzielle Bedrohung für unsere Sektoren, die Integrität des Binnenmarkts und die Ernährungssicherheit von 450 Millionen Europäerinnen und Europäern geschaffen. Statt konkreter Vorschläge mit klarer Vision und Orientierung erhielten wir große Reden und politische Maßnahmen, die in die entgegengesetzte Richtung weisen. Ernährungssicherheit muss in diesen unsicheren Zeiten, in denen Sicherheit ein zentrales Anliegen der EU ist, oberste politische Priorität bleiben. Die Landwirtschaft darf in den Prioritäten der Kommission nicht an den Rand gedrängt oder als bloße Ausgleichsgröße behandelt werden. Daher betrachten wir den Ansatz der Kommission als strategischen und historischen Fehltritt. Zum ersten Mal in über 60 Jahren Engagement in der Agrarpolitik halten wir, die europäischen Landwirtschaftsorganisationen, diese Vorschläge für unannehmbar und können sie nicht unterstützen.

Mindestens 10 rote Linien des gesunden Menschenverstands wurden überschritten, die die Vorschläge unhaltbar und unannehmbar machen:

  1. MFR-Struktur widerspricht den EU-Verträgen: Die Einbindung der GAP in einen einzigen Fonds untergräbt die Vertragsgrundlagen der EU und die Struktur, die Europas Ernährungssicherheit schützt.
  2. 20 % weniger Budget für die GAP – nicht bedarfsgerecht: Die Landwirtschaft steht an vorderster Front der Transformationen in einem zunehmend unsicheren Umfeld. Die Kürzungen senken die Agrarförderung auf unter 15 % der EU-Ausgaben und sind völlig losgelöst von den heutigen wirtschaftlichen, sozialen, geopolitischen und klimatischen Realitäten.
  3. Rückschritt in der EU-Geschichte – Verlust des gemeinsamen Charakters der GAP: Die Auflösung des gemeinsamen Charakters der GAP beendet Chancengleichheit zwischen Mitgliedstaaten und Landwirten, gefährdet den Binnenmarkt und schwächt die Rolle der Mitgesetzgeber.
  4. Ende der Zwei-Säulen-Struktur der GAP: Die Zusammenlegung von EAGF und ELER in einen einzigen Fonds und die Abschottung nur eines Teils der GAP-Förderung opfert die Entwicklung des ländlichen Raums, Investitionen, Wettbewerbsfähigkeit, Nachhaltigkeit und territoriale Kohärenz.
  5. Mehr Komplexität, Bürokratie und Kosten: Der Ansatz eines „einzigen nationalen Plans“ führt zu massiver und kostspieliger Verwaltungsreorganisation und Entscheidungsfindung – mit mehr Verwirrung und Unsicherheit für Landwirte und Genossenschaften.
  6. Unrealistisches Einkommensmodell gefährdet EU-weiten Ansatz: Differenzierte Kofinanzierungsraten und zusätzliche nationale Beiträge für bisher vollständig EU-finanzierte Maßnahmen gefährden Einkommen, verzerren den Wettbewerb und zerstören die Einheitlichkeit der Politik.
  7. Starre Instrumente missachten die Vielfalt der Landwirtschaft: Eine unsinnige Flächenförderung mit Degression und Kappung ignoriert die Notwendigkeit, alle Landwirte zu unterstützen, die zur Ernährungssicherheit beitragen.
  8. Verschlechterung der Stellung der Landwirte in der Lebensmittelkette: Mehr Sektoren müssen um weniger Mittel konkurrieren; zusätzliche nationale Beiträge schaffen Ungleichheiten zwischen Landwirten, Genossenschaften und Erzeugerorganisationen.
  9. Rückschritt im EU-Konsultationsprozess: Die völlig unzureichende Vorgehensweise der Kommission (keine echte Konsultation, keine politischen Optionen, keine Folgenabschätzung) ist beispiellos, enttäuschend und unannehmbar.
  10. Erosion der strategischen Autonomie der EU und wachsende Abhängigkeiten: Die Landwirtschaft wird nicht als Grundpfeiler der Sicherheit gesichert – es fehlt eine starke, gemeinsame und gut finanzierte Agrarpolitik.

 

Geflügelhalter aufgepasst! Thüringer Geflügeltag am 28. Oktober

Der Geflügelwirtschaftsverband Thüringen, die Thüringer Tierseuchenkasse und das Thüringer Landesamt für Landwirtschaft und Ländlichen Raum veranstalten am 28. Oktober wieder den Thüringer Geflügeltag. Diese Fachveranstaltung richtet sich an alle Akteure der Geflügelwirtschaft und bietet die Gelegenheit, Wissen zu vertiefen, Erfahrungen auszutauschen und Impulse für den eigenen Betrieb mitzunehmen. In diesem Jahr stehen der Sachstand zum Fangen und Tragen von Geflügel, die aktuelle Marktlage bei Eiern und Geflügelfleisch sowie Stallreinigungs- und weitere Präventionsmaßnahmen im Hinblick auf die Aviäre Influenza im Fokus.

Als renommierte Referenten konnten wir hierfür Prof. Isabelle Ruhnke von der Freien Universität Berlin, Margit Beck von der MEG, Geert Hulpia von Gaff Services BV und Dr. Christine Ahlers vom Geflügelgesundheitsdienst der Thüringer Tierseuchenkasse gewinnen.

Veranstaltungsbeginn: 13:00 Uhr (Einlass & Mittagsimbiss ab 12:00 Uhr möglich)

Veranstaltungsende: ca. 16:20 Uhr

Wir bitten um eine vorherige Anmeldung bis zum 14. Oktober bei Olivia Meyer (Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein., Tel.: +49 (0)361 262 532 05).

Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Flyer.

 

Planänderung beim Leitungsvorhaben 12 von Vieselbach über Eisenach nach Mecklar

Das Vorhaben 12 nach Bundesbedarfsplangesetz sieht laut Bundesnetzagentur (BNetzA) „die Umbeseilung einer bereits bestehenden 380-kV-Freileitung zwischen Vieselbach in Thüringen und Mecklar in Hessen“ vor. Der Abschnitt A beginnt am Umspannwerk Vieselbach, umgeht zunächst den Ballungsraum Erfurt süd­östlich, verläuft dann weiter Richtung Westen, passiert Gotha nördlich und führt weiter westlich bis zum Umspannwerk Eisenach. Von dort verläuft die Trasse weiter in westlicher Richtung. Der Abschnitt endet an der Grenze zwischen den Regelzonen von TenneT und 50Hertz (Mast 134) in unmittelbarer Nähe zur thüringisch-hessischen Landesgrenze.

Der Vorhabenträger 50 Hertz hat die 1. Planänderung für den planfestgestellten Abschnitt A eingereicht. Die BNetzA hat das Anhörungsverfahren gestartet. Noch bis 15. Oktober können die Unterlagen zur Ersten Planänderung des Feststellungbeschlusses eingesehen und Äußerungen bzw. Einwendungen vorgebracht werden.

Folgende Änderungen hat 50 Hertz beantragt:

1. Entfall Tauschmaste

  • Entfall von Masttausch: 177, 188, 190, 196, 204, 217, 219, 223, 229, 239, 241, 257, 260, 268, 271, 304, 330, 349
  • Der geänderte Plan enthält nun nur noch vier Masttausche: 136, 206, 221, 233

2. Einsatz von Fluchtabspannmasten

  • 10 neue Standorte für Fluchtabspannmasten: 166, 203, 225, 238, 248, 254, 262, 274, 286, 306
  • 5 der planfestgestellten Tauschmaste nun als Fluchtabspannmaste: 185, 208, 221, 233, 266
  • Der geänderte Plan enthält nun insgesamt 15 Fluchtabspannmaste

3. Anpassung von temporären Flächen und Verstärkungsmaßnahmen an 82 Mastspitzen

Die entscheidungserheblichen Unterlagen sind in der Bekanntmachungen der BNetzA bezeichnet.

 

TLB-Tech GmbH: Ihr Partner für Tank- und Lagertechnik in der Landwirtschaft

Die TBV-Service und Marketing GmbH hat mit der Firma TLB-Tech GmbH eine Rahmenvereinbarung geschlossen. Ziel der Rahmenvereinbarung ist es, den Mitgliedern des Thüringer Bauernverbandes besondere Konditionen einzuräumen.

Die Mitglieder des Thüringer Bauernverbandes sind berechtigt, Leistungen aus dem Programm der Firma TLB-Tech GmbH zu Bestkonditionen auf eigene Rechnung zu beziehen.

Die TLB-Tech GmbH mit Sitz in Teistungen ist spezialisiert auf praxisgerechte Lösungen für die Landwirtschaft in den Bereichen Tank-, Lager- und Schmiertechnik. Unser Sortiment umfasst mobile und stationäre Dieseltankanlagen, AdBlue®-Systeme, Heizöltanks, Pumpentechnik, Schmiergeräte sowie Zubehör für Werkstatt und Umweltschutz. Mit langjähriger Erfahrung und einem tiefen Verständnis für die Anforderungen landwirtschaftlicher Betriebe bietet die TLB-Tech GmbH hochwertige Produkte und umfassende Beratung. TLB-Tech GmbH steht für höchste Standards in Bezug auf Qualität, Verlässlichkeit und Beständigkeit.

Als Mitglied des Thüringer Bauernverbandes erhalten Sie 5 % Rabatt auf alle Produkte im Online-Shop www.tankundlager.com. Für größere Projekte oder individuelle Anforderungen bieten wir gerne maßgeschneiderte Angebote mit weiteren Sonderkonditionen.

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Kontakt: Tel.: +49 (0)36071 924340

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Web: www.tankundlager.com 

Weitere Erläuterungen zum Bestellvorgang sind auf der Homepage des Thüringer Bauernverbandes e.V. unter Meine Vorteile eingestellt oder für weitergehende Informationen steht Michael König, Tel.: +49 (0)361 262 532 10, per E-Mail Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein. als Ansprechpartner zur Verfügung.

 

Strategische Verbändeallianz zwischen Ostdeutschland und Tschechien

Am 26. September haben sich die ostdeutschen Landesverbände mit dem tschechischen Agrarverband getroffen. Im Fokus stand die Stärkung der Zusammenarbeit – ein wichtiger Schritt hin zu einer strategischen Verbändeallianz in der europäischen Agrarpolitik.

„Europa braucht eine stabile Agrarpolitik, die es den Landwirten ermöglicht, Lebensmittel zu produzieren und sich an Klima und geopolitische Herausforderungen anzupassen – keine Experimente, die zu einer Abhängigkeit von Importen führen“, sagt Martin Pycha, Vorsitzender des Landeswirtschaftsverbandes der Tschechischen Republik.

Bei dem Austausch war man sich darüber einig, dass bei der Weiterführung der gemeinsamen europäischen Agrarpolitik ein besonderes Augenmerk auf die Förderung der gewachsenen Strukturen gelegt werden müsse. Es wurde vereinbart, den Kontakt aufrecht zu erhalten und die Gespräche weiter fortzuführen, um möglichst gemeinsame Interessen zu bündeln.

 

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