Wochenbericht

Startschuss für das Bundesförderprogramm zum Umbau der Tierhaltung

Mit dem Bundesprogramm zur Förderung des Umbaus der Tierhaltung möchte die Bundesregierung die Weiterentwicklung der Tierhaltung in Deutschland finanziell unterstützen. Hierfür wurden 1 Mrd. € als Anschubfinanzierung bereitgestellt,

 

Jagdhaftlichtpflichtversicherung – Eine Absicherung für jeden Jäger

Das Jagen, das Hegen des Wildbestands, der Betrieb von Hochsitzen und der Umgang mit Jagdwaffen sind nicht ungefährlich und können schlimme Folgen haben. Für entstandene Schäden finanziell aufkommen zu müssen, ist eines der größten Risiken. Zudem wird häufig vergessen, dass man als Jäger nicht nur für sich selbst, sondern auch für seinen treuen Vierbeiner verantwortlich ist.
Um auf die Jagd gehen zu können, ist daher eine entsprechende Jagdhaftpflichtversicherung gesetzlich vorgeschrieben und als Nachweis zwingend erforderlich.

Was könnte nun alles passieren?

  • Ein Spaziergänger wird durch herumirrende Kugeln verletzt.
  • Beim Waffenreinigen löst sich ein Schuss und beschädigt ein Auto.
  • Ein Jagdhund beißt einen Pilzsammler oder Spaziergänger.
  • Ein fremder Hund wird mit Wild verwechselt und erschossen.

Wie unwahrscheinlich diese Ereignisse auch sein mögen, so führen sie doch im Fall der Fälle zu erheblichen finanziellen Schäden.

Was ist über die Jagdhaftpflichtversicherung abgedeckt?

-          Personen-, Sach- und Vermögensschäden

-          Weltweiter Versicherungsschutz - auch im Urlaub

-          Haftpflichtschutz für bis zu 5 Jagdhunde zu jagdlichen Zwecken

-          Besitz und Gebrauch von erlaubten Schusswaffen

-          Eigenschaden bei der Jagd durch einen zahlungsunfähigen Verursacher

-          Verzicht auf Einwand fehlenden Verschuldens bei Personenschäden durch Schusswaffengebrauch bis 250.000 EUR für Personenschäden (z. B. Jagdunfall durch Querschläger)

Ob als privater Jäger, Jagdpächter, Jagdherr (Jagdveranstalter), Jagdaufseher, Falkner - mit der R+V-Jagdhaftpflichtversicherung für Nichtberufsjäger sind Sie immer auf der sicheren Seite.

Kontaktieren Sie hierzu Ihren Berater Jens Gießler per E-Mail unter vDiese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein. oder telefonisch unter +49 (0)361 262 53 801. Weitere Informationen zur R+V Jagdhaftpflichtversicherung gibt es unter dem Bereich Auto, Haus & Recht bei den Haftpflichtversicherungen auf ruv.de.

Thüringer Milchtag: „Tierhaltung in Thüringen – (k)eine Perspektive?“

Am 18. März findet der  26. Thüringer Milchtag im Congress Center der Messe Erfurt statt. In diesem Jahr steht dieser unter dem Thema „Tierhaltung in Thüringen – (k)eine Perspektive?“.

Einen aktuellen Stand über die politischen Rahmenbedingungen für die Thüringer Milcherzeuger gibt zum Auftakt Thüringens Landwirtschaftsministerin Susanna Karawanskij.

Mit „Thesen zur Zukunft der Nutztierhaltung in Deutschland bzw. Thüringen“ wird Prof. Alfons Balmann (Leibnitz-Institut für Agrarentwicklung in Transformationsökonomien, Halle) einen Impulsvortrag halten, der den Auftakt für eine agrarpolitische Podiumsdiskussion mit den Repräsentanten der im Thüringer Landtag vertretenen Fraktionen gibt.

Im Anschluss stellt Klaus Rufli (QM-Milch e.V., Berlin) die aktuelle Situation zur Umsetzung der Kennzeichnung der Haltungsformen über das QMilch-Programm vor.

Wolfgang Dötzer (Milchhof Albert GmbH und Co. KG, Scheßlitz) wird darstellen, welche Anforderungen an den Rohstoff Milch aus Sicht einer Molkerei gestellt werden und mit welchen Vermarktungsangeboten in die Zukunft gedacht wird.

Anschließend analysiert Dr. Kerstin Keunecke (AMI GmbH, Bonn) die aktuellen Entwicklungen und zeigt mögliche Trends des Milchmarktes für das Jahr 2024 auf.

Durch die Veranstaltung führt Christian Stadali (Kommunikationsagentur WortwerkWeimar).

Das vollständige Tagungsprogramm gibt es hier oder auf der Homepage der Landesvereinigung Thüringer Milch.  

 

Hinweise zum 26. Thüringer Milchtag

Termin:      Montag, 18. März 2024, 10:00 - 15:30 Uhr

Ort:            Congress Center der Messe Erfurt, Carl-Zeiss-Saal, Gothaer Straße 34, 99094 Erfurt

Die Veranstaltung ist für Besucherinnen und Besucher kostenfrei.

Tagungseinlass ist ab 9:00 Uhr. Ein Catering ist ab diesem Zeitpunkt im Foyer des Congress Center im Rahmen einer Firmenpräsentation gewährleistet.

Der Parkplatz Nord (gegenüber vom Hotel LÉGÈRE) ist für die Veranstaltung kostenfrei.

Die Anreisemöglichkeiten entnehmen Sie bitte den Informationen auf der Homepage der Messe Erfurt GmbH unter www.messe-erfurt.de.

Anmeldungen zur Teilnahme bitte bis 13. März an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein..

Die Landesvereinigung Thüringer Milch e.V. (LVTM), das Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft (TMIL) und der Thüringer Bauernverband e.V. (TBV) laden herzlich ein.

 

Kontakt:

Stefan Ritter

Geschäftsführer

Landesvereinigung Thüringer Milch e.V.

Alfred-Hess-Straße 8, 99094 Erfurt

Telefon:            0361 / 26253 300

E-Mail:              Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.

Endspurt im Investitionsprogramm Landwirtschaft (Bauernmilliarde)

Im Rahmen des Investitions- und Zukunftsprogramm Landwirtschaft (IuZ) hat die Rentenbank vergangene Woche voraussichtlich die letzte Einladungsrunde auf Basis des Interessenbekundungsverfahren aus dem Januar 2023 verschickt. Damals hatten mehr als 12.000 Unternehmen ihr Interesse an einer Förderung bekundet. Entsprechend der verfügbaren Haushaltsmittel wurden in der 4. Einladungsrunde nochmal ca. 300 Unternehmen zur Antragstellung eingeladen. Das Investitionsprogramm, dass gemäß der Zuwendungsbescheide bis zum 31. Oktober 2024 abgeschlossen sein müsste, wird laut Rentenbank bis zum 1. Dezember 2024 verlängert. Eine Übertragung in 2025 ist ausgeschlossen. Insgesamt hatte das BMEL für die Jahre 2021 – 2024 Mittel in Höhe von 816 Mio. Euro für Investitionen in Klima- und Umweltschutz in der Landwirtschaft vorgesehen. Für 2024 wurden die Mittel deutlich gekürzt (- 65 Mio. Euro), so dass im laufenden Haushaltsjahr noch 123,6 Mio. Euro zur Verfügung stehen.

 

Schwarzwildproblematik rund um den Hainich

Am 20. Februar fand in Mühlhausen das jährliche Treffen der Arbeitsgruppe „Schwarzwildproblematik rund um den Hainich“ statt. Diese wird vom Schwarzwild-Kompetenzzentrum koordiniert und verfolgt das Ziel die hohen Schwarzwildbestände im Bereich des Hainichs zu reduzieren und so die hohen Wildschäden zu verringern. Auch aufgrund der Bedrohung durch die Afrikanische Schweinepest ist eine Absenkung der Schwarzwildbestände zwingend nötig.

Neben den ortsansässigen Kreisbauernverbänden und Kreisjägerschaften nahmen außerdem Vertreterinnen und Vertreter des Thüringer Ministeriums für Infrastruktur und Landwirtschaft, des Thüringer Landesamtes für Verbraucherschutz, des Nationalparks Hainich, des Thüringer Verbandes der Jagdgenossenschaften und Eigenjagdbezirkinhaber des Landesjagdverbandes sowie von ThüringenForst teil.

Zunächst gab Dr. Jochen Schaub, Sachgebietsleiter Management und Infrastruktur im Nationalpark Hainich, einen Überblick über die Jagstrategien und die Streckenergebnisse im Nationalpark. Unter anderem durch den Einsatz von Saufängen und Nachtzieltechnik konnten die Streckenergebnisse beim Schwarzwild auf dem Gebiet des Nationalparks deutlich gesteigert werden. Dies führte auch zu einer Verringerung der Wildschäden in den umliegenden Bereichen im vergangenen Jahr. Die aktuelle Jagdstrategie des Nationalparks wird von allen Beteiligten als sehr positiv wahrgenommen.

Im weiteren Verlauf der Veranstaltung gab Peggy Käferle von der Thüringer Landgesellschaft einen Einblick in die Möglichkeiten der Vermarktung von Schwarzwild aus der Region. In den vergangenen Jahren kam es immer wieder zu Problemen der Jägerschaft bei der Vermarktung der erlegten Wildschweine. Dabei wurden verschiedene Möglichkeiten dargestellt, die die Schwarzwildvermarktung verbessern sollen, wie zum Beispiel die Etablierung einer regionalen Marke.

Zum Abschluss des Treffens wurde noch einmal verdeutlicht, dass das Erreichen der angestrebten Ziele nur in Zusammenarbeit aller Akteure vor Ort möglich ist.

Antragstellung KULAP – Was ist in 2024 möglich?

Am 02. April startet die diesjährige Sammelantragstellung, dabei ist auch die Antragstellung für die KULAP-Maßnahmen inbegriffen. Damit sich die Antragsteller entsprechend frühzeitig auf die Bedingungen und Optionen einstellen können, hat das Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft folgende Inhalte veröffentlicht:

1. KULAP2014

Betriebe, die noch laufende Verpflichtungen des KULAP2014 -hier ausschließlich Ökolandbau- haben, können sowohl für die Einführungsförderung als auch für die Beibehaltungsförderung des Ökologischen Landbaus Anträge auf Ausdehnung stellen.

2. KULAP2022

Grundlage für die Antragstellung bilden die Förderrichtlinie KULAP2022 und der Entwurf der Ersten Verwaltungsvorschrift zur Änderung der Förderrichtlinie KULAP2022.

  • Ausdehnungsanträge

Im Rahmen des KULAP2022 können Betriebe mit laufenden Verpflichtungen für die Maßnahmen Einführungs- (ÖL1) und Beibehaltungsförderung (ÖL2) des Ökologischen Landbaus sowie die Maßnahme Schlagteilung, Anträge auf Ausdehnung stellen.

  • Änderungsanträge gemäß den Festlegungen in der FR KULAP2022

-          Anträge auf Maßnahmenwechsel: Maßnahme K1 – Artenreiches Grünland (6 Kennarten) in die Maßnahme ÖL2 – Beibehaltung Ökologischer Landbau

-          Anträge auf Rotation für die Maßnahmen Ackerrandstreifen (RA), Schonstreifen (ST), Maßnahmen F1 und F3 des Feldhamsterschutzes

-          Anträge auf Änderung der Leistungsparameter

-          Anträge auf Wechsel der Managementauflagen bei den Maßnahmen Ackerrandstreifen (RA) und Feldhamsterschutz Stoppelbrache (F1)

  • Neuverpflichtungen (Grundlage der Neuverpflichtungen ist der Entwurf der 1. Verwaltungsvorschrift zur Änderung der Förderrichtlinie KULAP2022)

-          Einführung Ökologischer Landbau (neu ÖL3; 2 Jahre Laufzeit)

-          Beibehaltungsförderung Ökologischer Landbau (4 Jahre Laufzeit)

-          Schlagteilung (4 Jahre Laufzeit)

-          Ackerrandstreifen (4 Jahre Laufzeit)

-          Schonstreifen (4 Jahre Laufzeit)

-          Rotmilanschutz (4 Jahre Laufzeit)

-          Maßnahmen des Feldhamsterschutzes (5 Jahre Laufzeit)

-          Streuobstpflege (5 Jahre Laufzeit)

Es gibt neue Maßnahmen für den Grünland-Biotopschutz die inhaltlich identisch zu den Maßnahmen M*, W* und H* sind und wegen der Finanzierung außerhalb des ELER separat umgesetzt werden müssen. In der Sache ändert sich für den Antragsteller nichts Wesentliches.

-          Mahd (neu MG; 5 Jahre Laufzeit)

-          Weide (neu WG; 5 Jahre Laufzeit)

-          Hüteschafhaltung (neu HG; 5 Jahre Laufzeit)

Anträge für diese drei Maßnahmen sind ausschließlich auf Kulissenflächen bis zur Prioritätsstufe 4 zugelassen!

-          Ganzjahresbeweidung (neu GG; 5 Jahre Laufzeit)

-          Erschwernisstufe (neu BEG; 5 Jahre Laufzeit)

 

Fachdialogveranstaltung von Imkern und Landwirten mit 10-jährigem Jubiläum

Am 9. März haben Landwirte, Imker sowie Interessierte wieder die Gelegenheit sich im Rahmen der Oßmannstedter Gespräche über aktuelle Themen aus Imkerei & Landwirtschaft zu informieren und gemeinsam auszutauschen.

Die Dialogveranstaltung findet wie gewohnt im Oßmannstedter Pfarrhaus statt und bietet in diesem Jahr Einblicke in die Zielsetzung und den Umsetzungsstand des BfN-Projektes „InsektA“ (Integrativer Insektenschutz – Aktionsnetzwerk Mitteldeutschland). Zuvor sind zwei Fachvorträge zum Thema „Bestäubungsgebühren: Wird Europa ähnliche Entwicklungen erleben, wie der Agrarsektor in den USA?“ und „Landwirtschaft und Artensterben – (k)ein Thema für Agrarpolitik und landwirtschaftliche Praxis?“ geplant.

Im Anschluss daran berichten Susanne Frenzel und Johannes Beleites, Mitarbeitende im Projekt „Thüringer Landwirte und Imker im Dialog“, über den Fortgang des LFE-Projektes.

Abgerundet wird die Veranstaltung mit der traditionellen Ehrung von Ferdinand Gerstung an seinem Gedenkstein und Grab.

Die „Thüringer Arbeitsgemeinschaft Imkerei und Landwirtschaft“ (ThAGIL), der Förderverein des Deutschen Bienenmuseums Weimar und der Thüringer Bauernverband laden hierzu alle Interessierten recht herzlich ein.

Eine Anmeldung zur Veranstaltung ist per E-Mail an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein. oder telefonisch unter +49(0)163 631 68 16 bis zum 2. März 2024 möglich.

Den Einladungsflyer zur Veranstaltung finden Sie hier.

Thüringer Bauernverband e.V.
Alfred-Hess-Straße 8
99094 Erfurt

Tel.: +49 (0)361 262 530
Fax: +49 (0)361 262 532 25
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