Wochenbericht

Langfristig die Altersstruktur im Unternehmen flexibel steuern und Mitarbeitern mehr #FREUZEIT bieten

Immer mehr Arbeitnehmer gehen vorzeitig in den Ruhestand und Arbeitgeber müssen auf einem schwierigen Markt kurzfristig für Ersatz sorgen. Ein Lebensarbeitszeitkonto bietet für beide Seiten eine sinnvolle Alternative.

Seit vielen Jahren ist Johannes auf einem landwirtschaftlichen Betrieb angestellt. Schon jetzt weiß er: Bis zum gesetzlichen Renteneintrittsalter kann er seinen Körper nicht der strapazierenden Vollzeitbelastung aussetzen. So geht es vielen Arbeitnehmern: 2021 ist jeder vierte Rentenneuzugang vorzeitig in den Ruhestand gegangen – trotz finanzieller Abschläge, denn der Staat fördert keine Altersteilzeit mehr.

Hier kann der Arbeitgeber einen, gerade in körperlich herausfordernden Berufen, sehr wertschätzenden Mehrwert schaffen: Indem er seinen Arbeitnehmern erlaubt, Teile des heutigen Bruttolohns auf einem Wertkonto anzusparen, kann ein früherer Ruhestandseintritt vorfinanziert werden. Zugleich bietet er seinen Angestellten einen Vorteil, der am Markt nicht alltäglich ist und sammelt so gute Argumente bei der Suche nach neuen Mitarbeitern.

Arbeitgeber entscheidet selbst über den Umfang

Generell legt der Arbeitgeber fest, welche Gehaltsbestandteile der Arbeitgeber umwandeln darf. Oftmals werden beispielsweise Überstunden umgewandelt, da die Auszahlung für den Mitarbeiter aufgrund der Steuerprogression selten lukrativ ist. Auf der anderen Seite sieht der Arbeitgeber das „Abfeiern“ nicht so gerne, da er seinen Mitarbeiter währenddessen nicht einsetzen kann. Auch die Verwendungsmöglichkeiten (z.B. Vorruhestand, Sabbatical, verlängerte Elternzeit) werden seitens des Arbeitgebers vorgegeben.

Mehr #Freuzeit für alle! Das Lebensarbeitszeitkonto kann noch mehr:

  • Flexible Zahlungen
  • Bei Inanspruchnahme lückenloser Sozialversicherungsschutz
  • Bei Arbeitgeberwechsel Übertragung auf neuen Arbeitgeber oder GRV möglich
  • Sicherheit auch bei Insolvenz des Arbeitgebers

Auch kleinere Betriebe erhöhen mit dem Lebensarbeitszeitkonto ihre Chancen, Mitarbeiter für sich zu gewinnen und langfristig zu binden.

Kontaktieren Sie hierzu Ihren Berater Jens Gießler per E-Mail unter vDiese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein. oder telefonisch unter +49 361 262 53 801. Weitere Informationen finden Sie auf Homepage unter dem Reiter Vorsorge & Vermögen – Einkommensvorsorge & Vermögen – Lebensarbeitszeitkonto.

Veranstaltung zur TA-Luft: Anmeldung bis 18. April online möglich!

Die neue Technische Anleitung zur Reinhaltung der Luft (TA-Luft) ist im Dezember 2021 in Kraft getreten und stellt verschärfte Anforderungen an die Landwirtschaft bezüglich der Tierhaltungsanlagen und Biogasanlagen. Zwar enthält sie längere Umsetzungsfristen, deren Ablauf rückt jedoch näher. Mittlerweile erhalten die Landwirtschaftsbetriebe Schreiben der Unteren Immissionsschutzbehörden, in denen auf die neuen Anforderungen und die Umsetzungsfristen hingewiesen wird. So stellen sich u. a. Fragen zur Abdeckung von Behältern und Becken zur Gärrestelagerung, zur Umhüllung von Gärbehältern und Gasspeichern sowie zu Festmistmieten.

Wie bereits angekündigt, findet am 24. April von 9 Uhr bis ca. 13 Uhr in Apfelstädt eine Veranstaltung des Thüringer Bauernverbandes zur Umsetzung der TA-Luft in der Landwirtschaft statt, um Fragen zur Umsetzung der neuen Anforderungen in der Praxis und zum Umgang mit Auflagen/ Kontrollen durch die Landratsämter beantworten zu können.

Anmeldungen sind direkt im Veranstaltungskalender über die TBV-Homepage möglich. Infos zum Programmablauf finden Sie hier.

 

 

 

Anhörung zum Agrarstrukturgesetz im Thüringer Landtag

Der Ausschuss für Infrastruktur und Landwirtschaft hat am 11. April u. a. den Thüringer Bauernverband (TBV) mündlich zum Zweiten Entwurf des Thüringer Agrar- und Forststrukturgesetzes (ThürAFSG) im Thüringer Landtag angehört. Der Präsident des TBV Dr. Klaus Wagner stellte unter Verweis auf die bereits am 5. April abgegebene schriftliche Stellungnahme nochmals einige Kritikpunkte dar. So u.a. dass aufgrund der kleinen Flächeneinheiten in Thüringen die Genehmigungsgrenze von 0,25 Hektar beibehalten und im ThürAFSG festgeschrieben werden sollte. Eine lediglich zeitliche Befristung der Absenkung von grundsätzlich ein Hektar auf 0,25 Hektar bis 31. Dezember 2028 reicht nicht aus. Laut Gesetzentwurf sollen die Landkäufe der Gemeinden und Gemeindeverbände bereits beim Vorliegen eines Aufstellungsbeschlusses zum Bebauungsplan genehmigungsfrei sein. Dies lehnt der TBV ab, da ein Aufstellungsbeschluss nur geringste Anforderungen hat und jederzeit geändert werden kann, wodurch die Gefahr der Flächenbevorratung besteht. Wagner erklärte unter Verweis auf das Rechtsgutachten der Jenaer Rechtsprofessorin Dr. Anna Leisner-Egensperger, dass die Definition der Landwirteigenschaft unter Verweis auf EU-Recht zu Rechtsunsicherheiten führt, denn im Falle eines Rechtsstreites müsste der Europäische Gerichtshof zur Auslegung der europäischen Norm angehört werden. Die Share-Deal-Regelungen, die der eigentliche Anlass für den Entwurf des ThürAFSG sind, bleiben unklar und sind u. a. wegen Verstoßes gegen die Eigentumsfreiheit verfassungswidrig. Sie regeln zudem nicht den Geschäftsanteilkauf bei verbundenen Unternehmen, was Umgehungsmöglichkeiten schafft. Die rasant gestiegenen Pacht- und Kaufpreise haben ihre Ursache zudem weniger in Anteilskäufen außerlandwirtschaftlicher Investoren als vor allem im Tätigwerden der BVVG und zunehmenden Flächenkonkurrenzen. Die Abnahme von landwirtschaftlicher Fläche in Thüringen beruht vor allem auf Siedlungs- und Infrastrukturmaßnahmen sowie dem Ausbau Erneuerbarer Energien und den damit verbundenen Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen. Wagner wies darauf hin, dass es geboten wäre, die Landwirtschaft in Thüringen zu stärken und die Landwirte bei Nachfolgeregelungen zu unterstützen (beispielsweise durch Förder- und Bürgschaftsprogramme). Insgesamt lehnte der TBV den Gesetzentwurf ab. Diese Ansicht teilten auch alle anderen Angehörten, wie der Vertreter des Waldbesitzerverbandes für Thüringen, des Thüringer Verbandes der Jagdgenossenschaften, des Gemeinde- und Städtebundes Thüringen oder auch die juristische Professorin Dr. Antje Tölle, die auf die juristischen Themen des Bodenmarktes spezialisiert ist und dem Gesetzentwurf eklatante Mängel bescheinigte.

agra Landwirtschaftsausstellung vom 11. bis 14. April 2024

Die agra Landwirtschaftsausstellung 2024 findet vom 11. bis zum 14. April 2024 auf dem Gelände der neuen Messe Leipzig in Kooperation mit den Landesbauernverbänden aus Thüringen, Sachsen und Sachsen-Anhalt statt.

Die agra Landwirtschaftsausstellung ist eine wichtigste Plattform der Agrarwirtschaft in Ost- und Mitteldeutschland. Der ungebrochene Bedarf am direkten Austausch, an persönlichen Gesprächen sowie dem Erleben von Landtechnik, Pflanzenbau, Tierzucht und Tierhaltung werden hier geboten. Mehr als 1.000 Aussteller zeigen neue Technik und Innovationen der Landwirtschaft.

Höhepunkte der agra 2024

Donnerstag, 11. April

10:00 bis 11:00 Uhr im Tierschauring, Halle 5: Eröffnungsveranstaltung mit prominenten Gästen aus Politik und Wirtschaft

13:00 bis 15:00 Uhr Messehaus; Raum 03: Agrarpolitisches Forum der Landesbauernverbände

Thema: Wer bezahlt die Zukunft der Landwirtschaft

Im Podium:

Wiebke Merbeth; Partnerin bei Deloitte; Mitglied im Substainable Finance Beirat der Bundesregierung

Ministeriumsvertreter Sachsen-Anhalt Wolfram Günther, Staatsminister Sachsen

Torsten Krawczyk, Landesbauernpräsident Sachsen

Stefan Meitinger, Deutscher Bauernverband, Referent für europäische und internationale Agrarpolitik

Lorenz Eskildsen, Landwirt, Unternehmer, Träger des Ceres Award 2023 als bester Geflügelhalter Deutschlands

Moderation: Karsten Bär, Redakteur Bauernzeitung

 

An allen vier Messetagen wird es informative und spannende Veranstaltung und Mitmachaktionen für Landwirte und Interessierte geben.

Am Stand der mitteldeutschen Landesbauernverbände (LBV) in Halle 2 kann man mehr über die Arbeit der LBV und die aktuellen agrarpolitischen Entwicklungen erfahren.

Das vollständige Programm sowie weitere Informationen gibt es hier.

Informationsblatt zur Beschäftigung von Schülern und Studenten in den Ferien

Ferienjobs bieten Schülern und Studenten eine gute Möglichkeit, Geld zu verdienen. 

Bei der Beschäftigung von Ferienjobbern, insbesondere von Schülern, sind jedoch einige ge­setzliche Regelungen zu beachten und einzuhalten. Hierfür soll das beigefügte Informations­blatt einen Überblick über die wichtigsten Regelungen geben und ist zur Unterstützung bei der Beschäftigung von Ferienjobbern gedacht.

Verbändeplattform Landtechnik & Verkehr

Am 3. und 4. April fand in Berlin die jährliche Tagung der Verbändeplattform Landtechnik und Verkehr statt. Hauptthema war der mögliche Einsatz von erneuerbaren Antrieben in der Landwirtschaft. Einen einführenden Überblick über die vorhandenen Techniken und deren praktische Einsatzmöglichkeiten gab Dr. Klaus Thuneke vom TFZ Straubing. Vertreter der Firmen Fendt und New Holland ergänzten dies um die aktuellen technischen Entwicklungen in ihrem Produktportfolio. Weitere Punkte waren die voraussichtlichen Auswirkungen der Erweiterung der Mautpflicht bzw. die Bemühungen der Verbände, hier noch eine positive Veränderung herbeizuführen sowie das Programm „Sicher fahren in der Landwirtschaft“.

Rechtsanwältin Annett Brinckmann vom Deutschen Bauernverband ergänzte mit einem Vortrag zum derzeitigen Stand beim Agrardiesel und der inzwischen wieder gestrichenen Versicherungspflicht für selbstfahrende Arbeitsmaschinen bis 20 km/h.

Der Vorstandssprecher des Bundesverbandes Güterkraftverkehr, Logistik & Entsorgung (BGL) gab im Anschluss einen Einblick in die multiplen Probleme des Logistiksektors. Prof. Dr. Dirk Engelhardt forderte hierbei insbesondere einen massiven Abbau der hohen Kosten und bürokratischen Hürden bei der Fahrerqualifikation und wurde dabei von den Anwesenden unterstützt.

Zum Abschluss hielt Dr. Lutz Schreiber (Kanzlei YPOG) einen Vortrag über den EU Data Act. Das Thema wird durchaus einige Vorteile bringen, jedoch gibt es noch viele offene Fragen bezüglich der praktischen Umsetzung.

Messerabatt für Mitglieder bei der TLB-Tech GmbH

Die TBV-Service und Marketing GmbH hat mit der Firma TLB-Tech GmbH eine Rahmenvereinbarung geschlossen. Ziel der Rahmenvereinbarung ist es, den Mitgliedern des Thüringer Bauernverbandes e.V. besondere Konditionen einzuräumen, wenn sie das Angebot der Firma TLB-Tech GmbH nutzen wollen. Die TLB-Tech GmbH ist der kompetente Profi für Tank-, Lager- und Behältertechnik verschiedenster Arten. Nicht nur die Neuausstattung und Planung einer Tanklange ist das Steckenpferd, auch Reparaturen am Tank oder Pumpe werden angeboten. Besuchen Sie den Stand auf der Agra-Messe bei TLB-Tech GmbH, Freigelände 1, Stand S41, und erhalten Sie mit Ihrem Mitgliedsausweis des Thüringer Bauernverbandes exklusiv 10 Prozent Rabatt auf die Produkte der Firma TLB-Tech GmbH.

Thüringer Bauernverband e.V.
Alfred-Hess-Straße 8
99094 Erfurt

Tel.: +49 (0)361 262 530
Fax: +49 (0)361 262 532 25
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