Wochenbericht

Geführte Wanderung durch die Landwirtschaft im Saale-Orla-Kreis

Die Resonanz zu dem Format "geführte Wanderungen durch die Landwirtschaft" war  im vergangenen Jahr äußerst positiv und ermutigte zur Wiederauflage dieser Form des Bürgerdialogs. Die 700-Jahr-Feier in Pößneck bot den Anlass, um hauptsächlich die Pößnecker Flur zu erkunden.

Am Sonntagnachmittag, den 21. April begrüßte Gunnar Jungmichel, Vorstandsvorsitzender der Agrarprodukte Ludwigshof eG (APL) etwa 40 Interessierte zu dieser langfristig geplanten landwirtschaftlichen Tour. Es ist erfreulich zu sehen, dass Menschen sich für die Anliegen der Landwirtschaft interessieren und auch bei widrigen Wetterbedingungen an einer Wanderung teilnehmen, denn es wehte ein eisiger Wind und der Wetterdient meldete eine hohe Regenwahrscheinlichkeit. Die Tour umfasste ca. 5 km.

Die APL, so hörten die Wanderer von Jungmichel, hat eine lange Geschichte und ist ein wichtiger Bestandteil der regionalen Landwirtschaft. Sie wurde im Jahr 1991 gegründet und ging aus der LPG Ranis-Ludwigshof hervor. Sie umfasst 115 Mitarbeiter, 4 Auszubildende und 60 Saisonkräfte, die sich gemeinsam um eine Vielzahl von landwirtschaftlichen Produkten kümmern. Neben den klassischen Ernteerträgen wie Getreide und Raps, werden auch Milch, Fleisch, Wolle und Energie produziert. Die Energieproduktion erfolgt seit 2003 mit einer Biogasanlage und fünf Photovoltaik-Anlagen.

Die Fortschritte in der Digitalisierung und die flächendeckende Verfügbarkeit des Internets sind auch für die Landwirtschaft von entscheidender Bedeutung. Die Teilnehmenden der Wanderung staunten nicht schlecht, als ihnen bei einer der Stationen Michele Philipp, Mitarbeiterin der APL, die Ortung spezieller Pflanzen via APP demonstrierte.

In den Redebeiträgen an den Stationen wurde deutlich, wie wichtig die Unterstützung der Landwirte durch Behörden und die Anerkennung landwirtschaftlicher Leistungen durch die Gesellschaft ist.

Die Wanderung bot den Teilnehmenden die Möglichkeit, die Landwirtschaft aus erster Hand zu erleben und die Herausforderungen, aber auch die Erfolge der Bauern kennenzulernen.

Nach zweieinhalb Stunden endete die Tour mit einem Applaus für Gunnar Jungmichel und seine Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. 

Aktuelle Informationen zum Thema „Glyphosat“

Nachdem die EU-Kommission im Dezember letzten Jahres die Zulassung von Glyphosat um weitere zehn Jahre verlängert hat, musste die Pflanzenschutz-Anwendungsverordnung neu gefasst werden. Dies war nötig, weil die in der Anwendungsverordnung gefassten Auflagen bzw. Verbote nicht mit dem EU-Recht

 

Flächenregister muss nicht zwingend genutzt werden

Der Thüringer Bauernverband (TBV) hat bei jeglichem Terminen mit der Behörde, aber insbesondere gegenüber dem Staatssekretär des Landwirtschaftministeriums Torsten Weil, betont, dass das Flächenregister nur eingeführt werden sollte, wenn die Funktionalität gegeben ist und es zu keinen Doppelbelastungen für die Betriebe kommt.

Zudem hat der TBV diese Anliegen in einem Brief an den Ministerpräsidenten Bodo Ramelow vorgebracht.

Seit vergangener Woche ist nun in PORTIA ersichtlich, dass das Flächenregister verfügbar ist, aber nicht zwingend in diesem Jahr genutzt werden muss:

WB 18 Nussbaum

Ein Erfolg unserer Arbeit! Wir danken allen Mitgliedern, die in Gesprächen gegenüber Ministeriumsvertretern und dem Ministerpräsidenten den Aufbau von Bürokratie mit diesem Tool an praktischen Beispielen erläutert haben.

Es gilt nun das Tool, aber auch die Ausnahmenregelung in Bezug auf den zusätzlichen Aufwand, zu beobachten und bei überbordender Bürokratie entsprechend als Verband zu reagieren.

Gleichzeitig hat der Vorstand der Interessengemeinschaft der Betriebe in den benachteiligten Gebieten (IG BENA) eine Petitionsanfrage zum „Bürokratiewahn Flächenregister“ beim Landtag eingereicht. Der Petitionsausschuss wird am 23. Mai über die Veröffentlichung beraten. Wir werden Ende Mai entsprechend zur Teilnahme aufrufen.

 

Flächenregister: KULAP-Nachweisführung 2024 - effektiv und fehlerfrei erfüllen

Die TBV-Service und Marketing GmbH hat mit der Firma GIS GmbH eine Rahmenvereinbarung geschlossen. Ziel der Rahmenvereinbarung ist es, den Mitgliedern des Thüringer Bauernverbandes besondere Konditionen einzuräumen, wenn sie das Angebot der Firma GIS GmbH nutzen wollen.

Mit den aktuellen Softwareprogrammen der GIS GmbH erledigen Mitglieder die Aufarbeitung der Daten zur KULAP-Nachweisführung 2024 effektiv und zeitsparend. Mit der aktuellen Regelung zur KULAP 2022-Maßnahmendokumentation ist es möglich, diese verpflichtende Dokumentation mit einer elektronischen Schlagkartei, wie beispielsweise der Schlagkartei unseres Rahmenvertragspartners (GIS GmbH), durchzuführen. Damit können Maßnahmen sehr einfach und effizient erfasst und auch die entsprechenden "elektronischen Auszüge" (Nachweise) ausgegeben werden. Zudem ist geplant, sobald das Flächenregister und die Schnittstelle in einer funktionierenden und finalen Version vorliegen, eine entsprechende Schnittstelle bereitzustellen, um die Maßnahmen zukünftig mit wenig Aufwand ins Flächenregister übertragen zu können.

Für weitergehende Informationen steht Michael König telefonisch unter  +49 (0)361 262 532 10  oder per E-Mail Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein. als Ansprechpartner zur Verfügung.

Tönnies übernimmt Altenburger Schlachthof ab 1. Mai

Zum 1. Mai 2024 wird der ehemals von Vion geführte Rinderschlachthof in Altenburg von der Tönnies-Gruppe übernommen. Die kartellrechtliche Prüfung durch das EU-Kartellamt ist abgeschlossen und gibt grünes Licht für eine Übernahme. Die Tönnies-Gruppe geht von einem reibungslosen Übergang des Schlachtbetriebes aus, da sich die vorhandenen Anlagen in einem guten Zustand befinden und daher weniger Investitionsbedarf vorliegt. Aufgrund von wirtschaftlichen Umstrukturierungen bei Vion, hat sich der Konzern zum Anfang dieses Jahres aus mehreren deutschen Schlachthofstandorten, darunter Altenburg, zurückgezogen.

Der Standort in Altenburg soll zukünftig unter dem Namen „Altenburger Fleisch“ laufen und Tönnies in seiner Rindfleischkompetenz stärken. Die ersten „Tönnies-Rinder“ sollen bereits am 2. Mai zur Schlachtung geführt werden. In der Anfangszeit möchte Tönnies eine Kapazität von 2.000 Rindern pro Tag ausschöpfen.

 

Quellen dazu: 

Tönnies: Größter deutscher Schlachter wächst weiter (topagrar.com)

Dokument Beschluss des EU-Kartellamtes

Foto: froto

EU-Parlament setzt wichtiges Signal für mehr Entlastung der Landwirtschaft

Der Deutsche Bauernverband (DBV) begrüßt die am 24. April mit großer Mehrheit im EU-Parlament auf den Weg gebrachten Vereinfachungen im EU-Rechtsrahmen für die GAP-Periode 2023 - 2027. Dazu der Präsident des Deutschen Bauernverbandes, Joachim Rukwied:

„Die EU-Abgeordneten haben mit ihrem heutigen Votum gezeigt, dass sie die zentralen Anliegen der europäischen und deutschen Landwirte für mehr Bürokratieabbau, Entlastung und Praxistauglichkeit bei der Umsetzung der EU-Agrarförderung unterstützen. Das ist ein wichtiges Signal für einen ebenso zukunfts- wie wettbewerbsfähigen Landwirtschaftsstandort Europa. Jetzt ist die Bundesregierung nachdrücklich aufgefordert, die verbesserten Rahmenbedingungen in Deutschland praxistauglich und uneingeschränkt umzusetzen.“

Rukwied betont, dass die deutschen Bauern stets verantwortungsvoll mit ihren Flächen umgehen, unabhängig von den Vorgaben der GAP. Effektiver Natur- und Artenschutz lasse sich jedoch nur umsetzen, wenn die Betriebe auch wettbewerbsfähig sind und flexibel auf externe Einflüsse reagieren können. Die heute in Straßburg beschlossenen Vereinfachungen können laut Rukwied zudem lediglich ein erster Schritt sein: „Wir brauchen sowohl auf europäischer als auch auf nationaler und regionaler Ebene eine wirksame Entbürokratisierungsinitiative für die Land- und Forstwirtschaft. Unsere Betriebe werden aktuell von der Bürokratie erdrückt. Auch nach den Europawahlen 2024 gilt es, neue bürokratische Hürden zu vermeiden und einen aktiven Bürokratieabbau für die GAP nach 2027 konsequent umzusetzen.“
Der Deutsche Bauernverband hat hierzu kürzlich umfangreiche Vorschläge vorgelegt.

Hintergrund:
Beim EU-Rechtsrahmen für die Gemeinsame Agrarpolitik (GAP) haben Parlament, Rat und Kommission nunmehr einvernehmlich bestimmte Vereinfachungen in der sog. GAP-Strategieplan-Verordnung (Nr. 2115/2021) und der sog. Horizontalen Verordnung (Nr. 2116/2021) beschlossen. Dazu gehören unter anderem die dauerhafte Streichung der verpflichtenden Stilllegung von mindestens 4 Prozent der betrieblichen Ackerfläche (GLÖZ 8), mehr Flexibilität und Praktikabilität beim Fruchtwechsel (GLÖZ 7) und bei der Mindestbodenbedeckung (GLÖZ 6) sowie weniger Kontrollen für kleinere Landwirtschaftsbetriebe.

 

Bürokratieabbau bei Nachweisführung KULAP und Ökoregelung gefordert

Die Antragstellung für den Sammelantrag 2024 ist gestartet, einiges wurde im Antragsportal PORTIA umprogrammiert und damit verbessert. Für das kommende Jahr sind weitere Verbesserungen geplant. Auch in der FAN-App als Nachweisinstrument wurden

 

 

 

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